Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Schuleingangsuntersuchungen"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3154/2022 vom 26.09.2022
Stand: Am 27.09.2022 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 26.09.2022 3154/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 27.09.2022 Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Schuleingangsuntersuchungen" Mit der Anfrage AN/1676/2022 vom 22.09.2022 stellt die FDP-Fraktion folgende Fragen zu den Schuleingangsuntersuchungen: 1. Sind in dem Zeitraum vom 24.09.21 bis zum 10.02.2022 nur weitere 2% der erforderlichen Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt worden? 2. Wenn beim Einschulungsjahr 2022 75% der Schülerinnen und Schüler untersucht wurden, für das Einschulungsjahr 2021 aber nur 25% der Schülerinnen und Schüler, wie gedenkt die Ver- waltung, die noch fehlenden 75% aus 2021 zu untersuchen, immerhin besuchen diese mitt- lerweile das 2. Schuljahr. 3. Es wurde gesagt, dass der Zeitaufwand für einzelne Untersuchungen aufgrund der Pandemie länger war. Gilt das immer noch bzw. welche Zeitspanne wird aktuell zwischen den einzelnen Untersuchungen berechnet? 4. Es war zu lesen, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die noch keine Schulein- gangsuntersuchung erhalten haben, informiert werden sollen. Wie soll das geschehen? Wer- den die Eltern angeschrieben oder werden sie in der Schule angesprochen bzw. per Aushang informiert? Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Zu 1.: Sind in dem Zeitraum vom 24.09.21 bis zum 10.02.2022 nur weitere 2% der erforderli- chen Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt worden? Die angebotenen Nachuntersuchungen 2021 wurden von Seiten der Eltern nur sehr zurück- haltend angenommen. Alle Schüler*innen ohne Schuleingangsuntersuchung, bei denen von Seiten der Grundschulen oder der Eltern Auffälligkeiten beim Schulbesuch bemerkt wurden, konnten gemeldet werden und erhielten zeitnah eine Untersuchung und eine entsprechende Beratung. Zu 2.: Wenn beim Einschulungsjahr 2022 75% der Schülerinnen und Schüler untersucht wur- den, für das Einschulungsjahr 2021 aber nur 25% der Schülerinnen und Schüler, wie gedenkt die Verwaltung, die noch fehlenden 75% aus 2021 zu untersuchen, immerhin besuchen diese mittlerweile das 2. Schuljahr. Durch die sehr enge Zusammenarbeit und den guten Austausch des kinder- und jugendärztli- chen Dienstes mit den Mitarbeitenden der Grundschulen werden selbstverständlich „auffällige“ Kinder mit Einverständnis der Eltern zu einer den individuellen Bedarfen entsprechender Un- 2 tersuchung vorgestellt. Die Möglichkeit der Nachuntersuchung der Einschüler*innen 2021 konnte aus folgenden Gründen nicht erfolgen: a.) Unter nicht coronabedingten Einschränkungen finden die ca. 10.000 Schuleingangsunter- suchungen in der Zeit von November des Vorjahres bis Juni/Juli des Einschulungsjahres statt. In der Zeit von Juli bis Oktober werden dann die übrigen Untersuchungen (Untersuchung der 4jährigen im Kindergarten, gutachterliche Aufgaben (z.B. sonderpädagogischer För- derbedarf, Schulfähigkeitsfeststellung, Schulabsentismus)) durch den kinder- und jugend- ärztlichen Dienst durchgeführt. b.) Bei den Nachuntersuchungen der Einschüler*innen 2021 muss der Lockdown 2020/21 und die anschließend bestehenden Einschränkungen z.B. strenge Kontakteinschränkungen, deutlich eingeschränkte Zugangsmöglichkeiten zu den Schulen, beachtet werden. Zusätz- lich hätte die Nachuntersuchung aller Einschüler*innen von 2021 zum Ausfall der o.g. an- deren Untersuchungen inklusive der Schuleingangsuntersuchungen 2022 geführt. Es be- steht jederzeit das Angebot, eine nicht erfolgte Schuleingangsuntersuchung nachzuholen. c.) Das Verfahren für die Schuleingangsuntersuchung (SOPESS, Sozialpädiatrisches Ent- wicklungsscreening für Schuleingangsuntersuchungen ) wurde vom Landeszentrum Ge- sundheit Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendgesund- heitsdiensten der Gesundheitsämter Nordrhein-Westfalens und der Universität Bremen entwickelt und für die Untersuchung von fünf- bis sechsjährigen Kindern vorgesehen. Die Anwendung und Auswertung bei älteren Kindern ist bisher weder untersucht noch stan- dardisiert. Die Untersuchungen werden keine standardisiert auswertbaren Ergebnisse er- möglichen. Zu 3.: Es wurde gesagt, dass der Zeitaufwand für einzelne Untersuchungen aufgrund der Pandemie länger war. Gilt das immer noch bzw. welche Zeitspanne wird aktuell zwi- schen den einzelnen Untersuchungen berechnet? Wir befinden uns im Austausch mit den Kolleg*innen. Aktuell erfolgen die Untersuchungen wie schon geschildert unter einem an die Hygienemaßnahmen angepassten Zeitregime. Bei weiterhin nicht vorhandenen Luftfiltern in den Schulen ist eine Änderung aktuell nicht um- setzbar. Zu 4.: Es war zu lesen, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler, die noch keine Schu- leingangsuntersuchung erhalten haben, informiert werden sollen. Wie soll das gesche- hen? Werden die Eltern angeschrieben oder werden sie in der Schule angesprochen bzw. per Aushang informiert? a): Alle Grundschulen erhielten über die Geschäftsstelle des Schulamtes für die Stadt Köln eine ausführliche Information, auch zur Weitergabe an die Eltern. b): Zur weiteren Information über die Möglichkeit der Schuleingangsuntersuchung nach Ein- schulung gab es nach den Sommerferien eine Pressemitteilung und eine gleichlautende In- formation auf der Homepage der Stadt Köln. Gez. Dr. Rau
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