Mandari Insight

2069/2020

Beschluss über die Aufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07)

Beschlussvorlage Ausschuss 14.08.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 03.09.2020, TOP 14.1

Anlage 2 Bebauungsplan 6645807 (664 Na 207)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Entwurf Begründung mit Umweltbericht

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Bebauungsplan 6645807 (664 Na 207)

3735 Zeichen

6645 8/07 
Stadtgemeinde Köln 
Bebauungsplan 
M. 1: 500
Nr.6644Na2/07
\J- Ir 
�j 
1 - "' 
r ,._ ---- ., n 
Glrou 
1.1..öroo 
-1
� 0·
@: �; 
/, 
1\ 
•\ ' 
1 
Bestehender Zustand 
f22'2Z:] -- �,,. --&g,.,,"""fdo,c!fel>fl.V-Msll 
ED ------ -- &-
_.:iJ;; JY ZaNHtV.:•'lgos�o -- &-~ 
=-::.== � -- &g,sn1r11J9/NM.nll.Griin!Mc//.,, 
---· - � •-�<'-'4-- V<!ll>.,,.,,_Hoh,:""'9•vb.,NN 
Bo,,h/6;,, .:3l::T': En1�MNW•"'•ren 
-- &g�oloriiffttntl. l�"""""'"'u•CM·, 1/J �*•--" B«,knw, &,,.,,,,,,� 
Baugebiet 
WS K�hng$fldblet 
lt1i' �IM•Wolmg-
WA A�iMSWolm!!ff;.t 
,,,,.,.._ 
Mlllisd>g� 
MI( Mmg.i,,., 
GE&-�, 
GI iM<,s,�1 
sww--��1 
sos,,,,,,.,g-
�RZ��­
���� 
81<1g_g,._ 
--� :!t. 
9 g<>C/ll.B,-, 
Zeichen0rklärung 
[=:}&IJf}Ml<htik:klilrtkn -- &g,. dor iilmntl �•tkthn- Gem.in�a,f ll#cMnut>dS.<ilfllffl 
-�Fonf#h/,/Je&g,oruw,gs/illlf1n 
E:: ::'. ::::!{lii �z-.�: 
,!';,-:,: ...
�u• HO/,.nftl� übE NN ----- �nu d$s �IK•I�$ C � (jff•nll V•rhhß-u. hrkll -- Gren� WS IJmlllg""flS�bie1t11, 
C __ 7 Öflenll. Gri,,,�n /wrlegung "-' &g,.,,rur,g1-� Jvo,g,,,.,n __ '!t�/:,',l/.;-;:�:::::"r&• - ��r,,Gn,ndsr,Jcks&,;i,.n Z1hMnu/(<J01dit,oron 
Besondere bauliche Festlegungen 
01t1 bJ,J tkr VOl'�&ch-. ,rt li<xl'lslg,.,>u/-.. 
s.,,,,r,,,,,,, i,,, Pron "" dvt<hluov�IM f•slMg<mgo,, UW �" 
Mindestgrößen von Baugrundstücken 
•J n..lhid,/,,ng...,�_<fiddwit,d..,.mdMNIMrllo/,,o,, 
,,.1$,,,,.,, <IHt,..,,. i,1 ,_ ..,f (J,llf)t/s"!<k•n �<Jlb$/g. ,f;,, 11tindutwu 
, l(}() qmp,,,8,,.n,1_.,,,_s.;.&nftr,,,/ ...,,, mil>d#,,.,,.5mvM.;n, 
0nmdsfi}i;ir31Jdf•.,,,,IM!dast•nsl6"!1Jaben. lhs gi,Jid,•gllt/iJ, 
4„ Wie<fl,,..,11»11 nm/i111111nd ouchidigt•r G•biivM ""' 
tJaMllnt,m Alt. f/,cl,•"• d„ in d•r Pla"""fl fü, <l6n 6_,.,,fxuUtf 
-tu8!J•wi•s•" sind dwftfl Tlicht mitg•,w:h,,at ..-.,,1.,,. 
b) :. bisö,t� ���,:,��/�:"!:'::.,, �s::�r.
s1vck.,,f�ndaMifldtmgrii/t,,,, ,,,,,.f,egM 
, w"�"""'Ji' r,.,.,,,,..,,,..,,� 55D qm 
2 Wol,,,,;,r;.n u,.,.,,,,iit,,,,,_/ a2s 'i"' 
3 Wd,� (J-hmthaM«il)/1()() qm 
jfdo,,._.4,yW""°"""f llSq,n 
F,;,(h„Enfwwf<t./w 
d,eµpf8nt•&b� 
Kiiln. ,k:n Zt.1,.l!16,,,__ 
"""t/:, 
Wt,, '<
0,,,s.1P!ani3r,,.,,t,J :?Ab sl�dn 
Bvndasbaug•sal:Ms,,,,,.23.6_/96() 
(8681 / S :UI) di.nd, 8,tsct,MJ,Jt,S 
R•,-sdatS1•dtKo!n ...,,,,}fl.J, .. 1gJY: 
�·7:� �-· lt_:-� 
�n,J(),°J-1'j_�'f 
Eswudbt1sc/,WJJgt.dtlBdie0.1$,-llur,g 
d.,sg,,g,,m,,.,nw•"Zusl•f>Q••flc!,lig 
undd111f•stltJs11ngderstiir/la� 
f'laN"l}fltt/J"'-//'i$C/,e,nd.-,rig<fl 
Koln. dan ... �.S::.,f,.'19/":. 
�g,,��{umt v.,,.,,_ ,l/Jt# 
=--·?. 
IJ,e�,Pun"-t� l :lA/>$. lidu 
&ndub""9•so1n,...,,,,23,6.1!JIJ() 
(8GB/. I SJ4I) ill MrZ•1t 
,nm 1:.1 bis 'r .'!/dolf•r19•�!lM­
O.r Obw.r1«llditaltto, 
�=,:" '/'v"-J,.._ 
l<oln,tMn_'!C_:_Y, �f''{ 
�.,P/a,.,s,MC� 1w,1.,. Oit,se,PJ.n istMCJ, / ll d•:t 
llindesbau;•:r•1ns .,,,,,23.& l96() &nd�ug,,s•t,..s eom 23 6. 1960 
(8()0/. I S J,tl) ...., R•t d.,- SJ•dt Költt (BGB/ 1 S. :µf) m,I VMi191,m; 
•,n ,IJ,.T,_ t9lY.a&S.trtJng .,,,,,:f.1__,f,, 19_/q.. 
i»scl>knun """"1en gaM!,migrWOtWn. 
K/Jln, 11.n .. �U,::y'
�/. 
- 0,,,Rt:;;:::;.-:""'nt 
.. '!)t � Ot,MJ<t,g�rm.,,;r.,-
Köln, don l l. �•�- -� 
lo.,.�,,1,,,s,,,,,,,;;;;-;;;,,m.t,f.1.19•r �s11 Pi,,nistwfGrund� 
,.,.,,1, f l:l dH Bl,ll(J.tlNNguef.m:t &Ynnr""""'1,ng Mr;// 1 12 des 
,u. ;,;_,,p,_-,.,..,. 
V 
YMl:lJ6./960(8GBl IS.3.fl) 8undesb.ug,,:t"1nsoo::,,,:l3_6_/!J6{} 
dittomübk!ldBekattnl"'-chungdar (8GBI. IS.:UI) &Mhmig,,ng "-8 R�gNungsprhid.,,,_,, .,,, __ ./;i, __ ,.,._,, .. 19(/:f in /(ralf if> Kdln ,,_;. ""' Gn' und ,hi: d.,- �llftllM und t"""t ,.,,hlsvw6/nd/1c/J All:tMgt1"91H,scl,kJ$,sen 
0., ObMt,dlditeJ<lo, Köln.HII . .ZJ.l.
ff•ft . , SU,df�nungs•� 
4. .--- ,:,_--- ""!Wftr.g• 
�b"'";,;:!� K/im. <Mn ,,!.ff''Pvz� 
E& gilt die Baunulz� ngsvcrordnun9 196P 
(ßund�sgeull�/ol/ l S. 42�) 
Anlage 2

Anlage 3 Entwurf Begründung mit Umweltbericht

7761 Zeichen

Anlage 3 
Entwurf der Begründung zur Aufhebung  
des Bebauungsplans 66458/07 (vormals 6644 Na 2/07); 
Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord 
 
Rechtskraft und Planinhalt 
Die Aufstellung des Bebauungsplanes 66458/07 (6644 Na 2/07) diente der Schaffung des 
Baurechts zur Errichtung eines Parkhauses. Der Begründung zum Bebauungsplan ist zu 
entnehmen, dass die Festsetzung „Parkhaus“ die Abdeckung des tatsächlichen Bedarfs an 
Abstellmöglichkeiten gewährleisten soll und zu diesem Zw ecke vorgesehen war, ein meh r-
geschossiges Parkhaus zu errichten. Weitergehende planerische Grundzüge sind der kurzen 
Begründung nicht zu entnehmen. 
Der Bebauungsplan ist am 25.09.1964 rechtskräftig bekannt gemacht worden und setzt ein 
„Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen – Parkhaus –“ fest. Zum Maß der baulichen 
Nutzung werden nur die Baulinien mit entsprechenden Höhen festgesetzt.  
 
Grund der Aufhebung 
Das Parkhaus an der Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/ Tunisstraße ( Köln-Altstadt/Nord) 
auf den Grundstücken Gemarkung Köln, Flur 25, Flurstücke 700 bis 705 wird nicht mehr be-
wirtschaftet und steht nun schon seit dem Jahr 2013 leer. Ein Vorhabenträger hat das ca. 
1.800 m² große Grundstück erworben und beabsichtigt, unter Abbruch des Gebäudeb e-
stands eine fünf- bis achtgeschossige Neubebauung und eine dreigeschossige Tiefgarage 
zu errichten. Vorgesehen ist eine Nutzung als Hotel im Drei-Sterne-Bereich mit ca. 300 Zim-
mern. 
Die geplante Bebauung entspricht nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungs-
plans. Die Grundzüge der Planung sind berührt, weder Art noch Maß der baulichen Nutzung 
werden eingehalten. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 
31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann nicht in Aussicht gestellt werden.  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach dem geplanten Abriss des leerstehen-
den Parkhauses nicht mehr umgesetzt werden. Um die geplante Nutzungsart zu ermöglichen 
ist es erforderlich, den Bebauungsplan aufzuheben. Bei Rechtskraft der Aufhebung richtete 
sich die Pr üfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit dann nach § 34 Absatz 2 BauGB. 
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grun d-
stücksflächen müsste sich das geplante Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen.  Der 
Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „Gemischte Bauflächen“ (M) dar. Bei der Eigenart 
der näheren Umgebung des Plangebiets handelt es sich dem Gebietscharakter nach um ein 
faktisches Kerngebiet i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO, in dem Beherbergungs-
betriebe allgemein zulässig sind.  
Vor dem Hintergrund der wachsenden touristischen Attraktivität der Kölner Innenstadt und 
dem damit einhergehend anhaltend hohen Bedarf an Hotelbettzimmern, den Veränderungen 
des Mobilitätsverhaltens und den Zielen der  Parkra umbewirtschaftung, den Individualver-
kehr in der Innenstadt zu reduzieren sowie nicht zuletzt aus städtebaulichen Gesichtspunk-
ten wird das geplante Bauvorhaben befürwortet.  
 
Umweltbericht  
Für das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans 66458/07 (6644 Na 2/07) wird eine Um-
weltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 
1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
dargestellt. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes beurteilt sich d er Planbereich zu-
künftig nach § 34 BauGB.

Anlage 3 
Der Landschaftsplan, Pflanzen, Tiere und die Biologische Vielfalt werden von der Aufhebung 
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht berührt. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 
beziehungsweise europäische Vogelschutzgebiete liegen nicht vor. Die Fläche ist durch die 
bestehende Bebauung vollständig versiegelt, so dass die Aufhebung nicht mit einem Eingriff 
verbunden ist. Ein Ausgleich wird nicht erforderlich (vergleiche § 1a Absatz 3 BauGB). Eine 
gesonderte Prüfung der Belange des Artenschutzes  erfolgt im Abriss - und Baugenehmi-
gungsverfahren. 
Das Ortsbild wird sich gegebenenfalls (je nach späterer Ausnutzung) durch die mögliche 
Neubebauung nach § 34 BauGB ändern. Diese hat sich jedoch nach § 3 4 BauGB in das 
Umfeld und damit in den vorhandenen Blockrand einzufügen. Eine negative Beeinträcht i-
gung des Ortsbildes ist nicht zu erwarten.  
Die Umweltbelange Boden, Wasser, Klima und Luft und Gerüche werden durch die Aufhe-
bung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht wesentlich verändert.  
Im Plangebiet liegen keine natürlichen Böden vor. Mit dem  geplanten Bau einer Tiefgarage 
sind größere Eingriffe in den Boden zu erwarten. Eine gesonderte Prüfung des Bodens e r-
folgt im Abriss- und Baugenehmigungsverfahren.  
Der Standort weist eine geringe Luftgüte auf und befindet sich innerhalb der Umweltzone. Er 
ist erheblich vorbelastet durch den Straßenverkehr der Tunisstraße sowie Hausbrand im Ge-
biet selbst beziehungsweise Umfeld.  
Es liegt ein Klimatoptyp „Stadtklima III“ vor, der durch starke Veränderungen aller Klimaele-
mente und einen hohen Belastungsgrad gekennzeichnet ist. Auch in Bezug auf die Wärme-
belastung ist der Planbereich als hoch belastete Siedlungsfläche einzustufen. Um diese Wir-
kungen etwas abzumildern, s ollten bei einer Neubebauung eventuell Dach- und Fassaden-
begrünungen vorgesehen werden.  
Die Belichtungssituation kann sich je nach späterer Ausnutzung durch die mögliche Neube-
bauung gemäß § 34 BauGB verändern. Aufgrund der Anforderungen der Bauordnung NRW 
und des Nachbarschutzes werden aber auch zukünftig die gesunden Wohn- und Arbeitsver-
hältnisse gewahrt. Einschränkungen der potenziellen Besonnung an der Bestandsbebauung 
sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. 
Das Plangebiet ist vom Verkehr slärm der Tunisstraße stark vorbelastet. Je nach Bebauung 
kann sich die Lärmbelastung für den Bestand nach erfolgter Aufhebung verbessern. 
Durch die mögliche Nachverdichtung wird sich zudem die Menge an Abwässern und Abfällen 
gegebenenfalls erhöhen. Darstellungen in sonstigen Fachplänen, insbesondere des Wasser-
, Abfall-, Immissionsschutzrechtes liegen nicht vor.  
Umweltbezogene Einwirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölkerung 
sind im Bereich des Aufhebungsgebietes im gewissen Umfang gege ben. Die vorhandene 
Verkehrslärmbelastung im Bereich der umliegenden Straßen und insbesondere der Tunis-
straße wird sich nicht wesentlich verändern.  
Das Aufhebungsgebiet liegt nicht innerhalb des Achtungsabstandes eines Störfallbetriebes 
nach § 12 Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV).  
Für neue Baukörper, die über eine mögliche Nachverdichtung durch § 34 BauGB realisiert 
werden können, müssen gegebenenfalls Vorkehrungen in Bezug auf Lärmschutz, Erschütte-
rungen und Störfallereignissen im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen werden. Die be-
stehende Bebauung hat Bestandsschutz.  
Die Aufhebung und die nach § 34 BauGB mögliche Neubebauung werden nach derzeitigem 
Kenntnisstand voraussichtlich keine Auswirkungen auf vorhandene Baudenkm äler in der 
näheren Umgebung haben. Eine Abstimmung der Planung mit der Denkmalbehörde im Bau-
genehmigungsverfahren ist erforderlich.  
Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
schutzes liegen nicht vor. Alternativen zur vorgelegten Aufhebung bestehen nicht. Maßnah-

Anlage 3 
men zum Monitoring nicht vorhersehbarer erheblicher Auswirkungen nach § 4c BauGB sind 
nicht notwendig.  
 
Zusammenfassung  
Es wurden keine erheblichen Umweltaus- und -einwirkungen durch die geplante Aufhebung 
festgestellt. 
Im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren sind folgende Umweltbelange relevant: 
- Boden/Baugrund 
- Artenschutz 
- Erschütterungen 
- Klimafolgenanpassung 
- Belichtung 
- Lärmimmissionen 
- Baudenkmäler

Beschlussvorlage Ausschuss

5517 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611 Fres Az 
Vorlagen-Nummer 
 2069/2020 
Freigabedatum 17.07.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Aufhebung und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07) 
Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) die 
Aufhebung des Bebauungsplanes 66458/07 (664 Na 2/07)  
- Arbeitstitel: Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße in Köln-Altstadt/Nord -;  
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3  
Absatz 1 BauGB nach Modell 1. 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
Die Aufhebung des Bebauungsplanes hat zunächst keine negativen Auswirkungen auf den Klim a-
schutz. Bei Rechtskraft der Aufhebung beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des 
Plangebiets nach § 34 BauGB. Eine spätere Bebauung des Grundstücks hat voraussichtlich negative 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxi-
dation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO 2) wird. Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich 
ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den 
geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird.  
 
Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor-
zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu 
vereinen. 
 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Baugenehmigungsverfah-
ren geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. 
 
 
Begründung: 
Das Parkhaus an der Enggasse/Auf dem Hunnenrücken/Tunisstraße auf den Grundstücken Gemar-
kung Köln, Flur 25, Flurstücke 700 bis 705 wird nicht mehr bewirtschaftet und steht nun schon seit 
dem Jahr 2013 leer. Ein Vorhabenträger hat das ca. 1.800 m² große Grundstück erworben und beab-
sichtigt, unter Abbruch des Gebäudebestands eine fünf- bis achtgeschossige Neubebauung und eine 
dreigeschossige Tiefgarage zu errichten. Vorgesehen ist eine Nutzung als Hotel im Drei-Sterne-
Bereich mit ca. 300 Zimmern. 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 66458/07 (664 Na 2/07) aus dem Jahr 
1964. Dieser setzt ein „Baugrundstück für besondere bauliche Anlagen – Parkhaus –“ fest. Zum Maß 
der baulichen Nutzung werden lediglich Baulinien mit entsprechenden Höhen festgesetzt. Weiterge-
hende planerische Grundzüge sind der kurzen Begründung nicht zu entnehmen. 
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans nach dem Ab-
bruch des Parkhauses nicht mehr umgesetzt werden. Das geplante Bauvorhaben entspricht jedoch 
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Grundzüge der Planung sind berührt, weder Art 
noch Maß der baulichen Nutzung werden eingehalten. Eine Befreiung von den Festsetzungen  des 
Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann nicht in Aussicht gestellt werden.  
Um die geplante Nutzungsart zu ermöglichen ist es erforderlich, den Bebauungsplan aufzuheben. Die 
Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit richtet sich dann n ach § 34 Absatz 2 BauGB. Bei 
Rechtskraft der Aufhebung müsste sich das geplante Vorhaben bezüglich des Maßes der baulichen 
Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen in die nähere Umgebung einf ü-
gen. Bei der Eigenart der näheren Umgebung des Plangebiets handelt es sich dem Gebietscharakter 
nach um ein faktisches Kerngebiet i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO, in dem Beherbe r-
gungsbetriebe allgemein zulässig sind.  
Das als Anlage beigefügte Planungskonzept ist eine Möglichkeit, wie das Planungsrecht später aus-
genutzt werden könnte. Eine Vorstellung des Projekts im Gestaltungsbeirat ist vorgesehen. 
 
Die Aufhebung des Bebauungsplanes hat zunächst keine negativen Auswirkungen auf den Klima-
schutz. Bei Rechtskraft der Aufhebung beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des 
Plangebiets nach § 34 BauGB. Eine spätere Bebauung des Grundstücks hat voraussichtlich negative

3 
Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxi-
dation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird. Die Emission stammt u.a. aus dem zusätzlich 
ausgelösten motorisierten Individualverkehr, der Wärmebereitstellung (Heizung / Warmwasser) in den 
geplanten Gebäuden und dem Stromverbrauch, soweit er nicht im Plangebiet erzeugt wird.  
Grundsätzlich ist die Nach- und Umnutzung sowie die Verdichtung bereits bebauter Flächen ein vor-
zuziehender Weg, um die Belange des Klimaschutzes mit den Belangen einer wachsenden Stadt zu 
vereinen. 
Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden im Baugenehmigungsverfah-
ren geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. 
 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Geltungsbereich  
Anlage 2  Bebauungsplan 66458/07 (664 Na 2/07) 
Anlage 3  Entwurf der Begründung mit Umweltbericht 
Anlage 4  Städtebauliches Planungskonzept (Stand 2020)

Anlage 4 Städtebauliches Planungskonzept

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 1 Geltungsbereich

399 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans Nr.: 66458/07 Enggasse/Am Hunnenrücken/Tunisstraßein Köln - Altstadt/Nord
Maßstab  1 : 2 500

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Enggasse
  • Tunisstraße
  • Auf dem Hunnenrücken

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2069/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
14.08.2020
Erstellt
08.07.2020 14:47