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V/0864/2018

B-Plan Nr. 584: Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg - Erschließung

Vorlagen 19.09.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 29.01.2019, TOP 7.9

AUKB_V_0864_2018_BPlan584_Kanalbau_Anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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AUKB_V_0864_2018_BPlan584_Kanalbau_Anlage_DIN_A_4

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Ansehen

AUKB_V_0864_2018_BPlan584_Kanalbau_Anlage_1

1555 Zeichen

Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten!
W DN 300FH
Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal
StromkabelLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO
GASGASGASG DN 300Gasleitung
.DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX
Anschlussleitungen
v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu     (    R;       S;         M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ
DN 200
12345_0112345_02
12345_01
12345_0112345_0112345_01L.v.
12345_01A. RWSWMW
Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum 
Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 516_054We_108
0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 26.10.2018
1RWWXOQHU/DQGZHJVÝGOwestl. A1; B-plan Nr. 584.DQDOHUVFKOLHÀXQJ
Stadtteil RoxelBezirk West
05075
1 : 250+×KHQ1 : 1 :  
Kreuzungsplan(UVFKOLHÀXQJVJHELHW
0ÅU]Petersen0ÅU]Stork
1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4011 / 688NHN + 69,613 mNottulner Landweg 26(Garage)
7
+×KH 69.4369.43
PlanungsnummerBestandsnummerR 1.1R0286002R 1.2R 1.3R 1.4R 1.5R 1.6R 1.7R 1.8R 1.9R 1.10R 1.11S 1.2S 1.3
.
R0286003R0286004R0286005R0286006R0286007R0285997R0286000R0286001R0285998R0285999S0286011S0286012R 1.61R0294638
September 2018Petersen

Beschlussvorlage

5468 Zeichen

V/0864/2018 
V/0864/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
B-Plan Nr. 584: Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg - Erschließung 
Baubeschluss Kanalbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lag eplan Nr. We 108 Blatt 5 vom 
26.10.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.400.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 55.400 €. 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd.  17.500 € und Unterhaltungskosten 
von rd. 14.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen  
Produktgruppe 
 
1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
4231 Nottulner Landweg, südl. 
/ westl. A1, BG 
   
Auszahlungen   2019 
2020 
900.000 
500.000  
Einzahlungen 0006 
0011 
Herstellung nach KAG  
Kostenerstattung für Hausanschlüs-
se 
2021 
 
2021 
48.000 
 
7.400 
 
Tiefbauamt 
 
20.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0864/2018 
Saldo 1.344.600  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Bebauungsplan Nr. 584: Roxel – westlich Autobahn A1 / südlich Nottulner Landweg ist mit Sat-
zungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 29.09.2017 rechtskräftig geworden. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das 1,2 ha große Entwurfsgebi et wird an die vorhandene K analisation im Nottulner Landweg ange-
schlossen. Die Regenwasserabflüsse werden in einem herzustellenden Regenrückhaltebecken g e-
drosselt.  
Es werden 46 m Schmutzwasserkanal DN 250 Steinzeu g und 434 m Regenwasserkanäle DN 600-
1200 Beton eingebaut. Aufgrund der vorhandenen Topographie ist das Geländeniveau des Baug e-
biets im Anschluss an die Straße Nottulner Landweg ca. 1,20 m aufzuhöhen. Die Versorgungsleitun-
gen werden im Rahmen der tiefbautechnischen Erschließung verlegt.   
Die Dimensionierung der Regenwasserkanäle und des Regenrückhaltebeckens erfolgte unter der 
Berücksichtigung aller mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten potentiellen Erweiterungsmöglichkei-
ten im Norden und Süden. Eine späte re Anpassung der Kanalisation ließe sich nur noch unter sehr 
großem technischen und finanziellen Aufwand herstellen.  
 
Die höheren Kosten sind somit schon als Zukunftsinvestition für die Erschließung der geplanten Ba u-
gebiete anzusehen.  
 
Das Regenrückhaltebecken liegt außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans um bei späterer weite-
rer Entwicklung des Baugebietes in südlicher Richtung keine trennende Wirkung zu erzielen. Die Her-
stellung ist gem. § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - zulässig. Es ist eine Befr eiung vom Land-
schaftsplan erforderlich 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 2. Quartal 2019 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 12 Monate veranschlagt.  
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant.

- 3 - 
V/0864/2018 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Kanalanschlussbeiträge und Kanalhausanschlusskosten 
Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge 
von zurzeit 6,77 € pro m² Grundstücksfläche bei ein- und zweigeschossiger Bebauung zu zahlen.  
Der endgültige Ent wässerungsbeitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung der 
Beitragspflicht gültigen Beitragssatz. 
Für die Herstellung von Kanalhausanschlussleitungen wird die in der Satzung festgelegte Pa u-
schale erhoben. Diese beträgt nach der zurzeit gültig en Satzung 1.483,08 € für einen Schmutz - 
und Regenwasserhausanschluss. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
5.1 Das Schmutzwassernetz ist der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.  
5.2 Das Regenwassernetz einschl. Regenrückhaltebecken ist bei der Bezirksregierung und UWB 
anzuzeigen. Die Einleitgenehmigung an der Regenwasserbehandlungsanlage Welsingheide ist 
bei der nächsten Verlängerung anzupassen. 
5.3 Das Regenrückhaltebecken ist bei der UWB anzuzeigen. 
5.4 Eine Befreiung zum Bau des Regenrückhalt ebeckens außerhalb des B -Plans ist bei der ULB 
einzuholen. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus sind 
nicht erforderlich. Der Besitzübergang erfolgte bereits. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Im Nachgang zu den Kanalbauarbeiten werden auch Straßenausbauarbeiten durchgeführt. Diese 
werden in einer gesonderten Beschlussvorlage an die BV West behandelt.  
 
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/0863/2018. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen 
Lageplan We 108, Blatt 5

Anlage A

1535 Zeichen

Anlage A zur V/0864/2018 
Kurzüberblick 
Gem. Wohnbaulandprogramm soll der rechtskräftige B-Plan 584:  Roxel – Westlich Autobahn A1 / 
südlich Nottulner Landweg mit Schmutz- und Regenwasserkanälen erschlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ablei-
tung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu kal-
kulieren. 
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

AUKB_V_0864_2018_BPlan584_Kanalbau_Anlage_DIN_A_4

1755 Zeichen

Die genaue Lage von Versorgungsleitungen 
ist vor Baubeginn zu überprüfen. 
Kabelpakete und Formsteine beachten! 
W DN 300 
FH 
Telekomkabel / Unity Media 
RWE - Kabel 
Druckrohrleitung 
Mischwasserkanal 
Schmutzwasserkanal 
Regenwasserkanal 
Stromkabel 
Lichtwellenleiter 
Wasserleitung 
Fernwärmekanal 
GAS GAS GAS 
G DN 300 
Gasleitung 
Kanal entfällt/ wird verdämmt X
Anschlussleitungen 
v.r. bzw. v.l. 
v.r. bzw. v.l. oben 
v. oben 
nicht in Betrieb 
verschlossen 
Lage bekannt / unbekannt 
vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf 
gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf 
Nummer der Anschlussuntersuchung 
neu     (    R;       S;         M ) 
überprüfen bei Neubau 
an gepl. Kanal anschließen 
Fehlanschluss umklemmen 
erneuern offene Bauweise 
Liner 
verdämmen 
DN 200
12345_01 
12345_02 
12345_01 
12345_01 
12345_01 
12345_01 
L. 
v. 
12345_01 
A. 
RW 
SW 
MW 
Nr. 
1 
2 
3 
4 
5 
Art der Änderung Name Datum 
Blatt Nr.: 
Str. Schlüssel: 
Anlage Nr.: 
Plan Nr.: 
Projekt Nr. : 
5
16_054 
We_108 
Maßstab 
Lageplan 
Längen 
Datum Name 
bearbeitet 
gezeichnet 
geprüft 
genehmigt : 
i. A. 
Münster, den...........................2018 
Tiefbauamt 
Plot 26.10.2018 
Nottulner Landweg südl. - 
westl. A1; B-plan Nr. 584 
Kanalerschließung 
Stadtteil Roxel 
Bezirk West 
05075 
1 : 250 
Höhen 1 : 1 :  
Kreuzungsplan 
Erschließungsgebiet 
März 2018 Petersen 
März 2018 Stork 
Nächster Höhenbolzen: 
MB 4011 / 688 
NHN + 69,613 m 
Nottulner Landweg 26 
(Garage) 
7
Höhe 69.43 69.43 
Planungsnummer Bestandsnummer 
R 1.1 R0286002
R 1.2 
R 1.3 
R 1.4 
R 1.5 
R 1.6 
R 1.7 
R 1.8 
R 1.9 
R 1.10 
R 1.11 
S 1.2 
S 1.3 
.
R0286003
R0286004
R0286005
R0286006
R0286007
R0285997
R0286000
R0286001
R0285998
R0285999
S0286011
S0286012
R 1.61 R0294638
September 2018 Petersen

Beratungsverlauf (2)

06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 7.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Nottulner Landweg 26
  • Welsingheide

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Details

Aktenzeichen
V/0864/2018
Typ
Vorlagen
Datum
19.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37