V/0864/2018
B-Plan Nr. 584: Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg - Erschließung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AUKB_V_0864_2018_BPlan584_Kanalbau_Anlage_1
1555 Zeichen
Die genaue Lage von VersorgungsleitungenLVWYRU%DXEHJLQQ]XÝEHUSUÝIHQKabelpakete und Formsteine beachten! W DN 300FH Telekomkabel / Unity MediaRWE - KabelDruckrohrleitungMischwasserkanalSchmutzwasserkanalRegenwasserkanal StromkabelLichtwellenleiterWasserleitung)HUQZÅUPHNDQDO GASGASGASG DN 300Gasleitung .DQDOHQWIÅOOWZLUGYHUGÅPPWX Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l.v.r. bzw. v.l. obenv. obennicht in BetriebverschlossenLage bekannt / unbekanntvorh. Rinnenablauf / Seitenablaufgepl. Rinnenablauf / SeitenablaufNummer der Anschlussuntersuchungneu ( R; S; M )ÝEHUSUÝIHQEHL1HXEDXDQJHSO.DQDODQVFKOLHÀHQFehlanschluss umklemmenerneuern offene BauweiseLinerYHUGÅPPHQ DN 200 12345_0112345_02 12345_01 12345_0112345_0112345_01L.v. 12345_01A. RWSWMW Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 516_054We_108 0DÀVWDELageplan/ÅQJHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamtPlot 26.10.2018 1RWWXOQHU/DQGZHJVÝGOwestl. A1; B-plan Nr. 584.DQDOHUVFKOLHÀXQJ Stadtteil RoxelBezirk West 05075 1 : 250+×KHQ1 : 1 : Kreuzungsplan(UVFKOLHÀXQJVJHELHW 0ÅU]Petersen0ÅU]Stork 1ÅFKVWHU+×KHQERO]HQMB 4011 / 688NHN + 69,613 mNottulner Landweg 26(Garage) 7 +×KH 69.4369.43 PlanungsnummerBestandsnummerR 1.1R0286002R 1.2R 1.3R 1.4R 1.5R 1.6R 1.7R 1.8R 1.9R 1.10R 1.11S 1.2S 1.3 . R0286003R0286004R0286005R0286006R0286007R0285997R0286000R0286001R0285998R0285999S0286011S0286012R 1.61R0294638 September 2018Petersen
Beschlussvorlage
5468 Zeichen
V/0864/2018
V/0864/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
B-Plan Nr. 584: Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg - Erschließung
Baubeschluss Kanalbau
Beratungsfolge
06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
29.01.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lag eplan Nr. We 108 Blatt 5 vom
26.10.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.400.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 55.400 €.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 17.500 € und Unterhaltungskosten
von rd. 14.000 € an. Die Folgekosten werden durch die Abwassergebühr refinanziert.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe
1101 Abwasserbeseitigung
Investitionsmaßnah-
me
4231 Nottulner Landweg, südl.
/ westl. A1, BG
Auszahlungen 2019
2020
900.000
500.000
Einzahlungen 0006
0011
Herstellung nach KAG
Kostenerstattung für Hausanschlüs-
se
2021
2021
48.000
7.400
Tiefbauamt
20.11.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0864/2018
Saldo 1.344.600
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung
1. Voraussetzungen
Der Bebauungsplan Nr. 584: Roxel – westlich Autobahn A1 / südlich Nottulner Landweg ist mit Sat-
zungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 29.09.2017 rechtskräftig geworden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Das 1,2 ha große Entwurfsgebi et wird an die vorhandene K analisation im Nottulner Landweg ange-
schlossen. Die Regenwasserabflüsse werden in einem herzustellenden Regenrückhaltebecken g e-
drosselt.
Es werden 46 m Schmutzwasserkanal DN 250 Steinzeu g und 434 m Regenwasserkanäle DN 600-
1200 Beton eingebaut. Aufgrund der vorhandenen Topographie ist das Geländeniveau des Baug e-
biets im Anschluss an die Straße Nottulner Landweg ca. 1,20 m aufzuhöhen. Die Versorgungsleitun-
gen werden im Rahmen der tiefbautechnischen Erschließung verlegt.
Die Dimensionierung der Regenwasserkanäle und des Regenrückhaltebeckens erfolgte unter der
Berücksichtigung aller mit dem Stadtplanungsamt abgestimmten potentiellen Erweiterungsmöglichkei-
ten im Norden und Süden. Eine späte re Anpassung der Kanalisation ließe sich nur noch unter sehr
großem technischen und finanziellen Aufwand herstellen.
Die höheren Kosten sind somit schon als Zukunftsinvestition für die Erschließung der geplanten Ba u-
gebiete anzusehen.
Das Regenrückhaltebecken liegt außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans um bei späterer weite-
rer Entwicklung des Baugebietes in südlicher Richtung keine trennende Wirkung zu erzielen. Die Her-
stellung ist gem. § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - zulässig. Es ist eine Befr eiung vom Land-
schaftsplan erforderlich
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 2. Quartal 2019 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 12 Monate veranschlagt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant.
- 3 -
V/0864/2018
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Kanalanschlussbeiträge und Kanalhausanschlusskosten
Für die im Plangebiet liegenden Grundstücke sind die satzungsgemäßen Entwässerungsbeiträge
von zurzeit 6,77 € pro m² Grundstücksfläche bei ein- und zweigeschossiger Bebauung zu zahlen.
Der endgültige Ent wässerungsbeitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Entstehung der
Beitragspflicht gültigen Beitragssatz.
Für die Herstellung von Kanalhausanschlussleitungen wird die in der Satzung festgelegte Pa u-
schale erhoben. Diese beträgt nach der zurzeit gültig en Satzung 1.483,08 € für einen Schmutz -
und Regenwasserhausanschluss.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
5.1 Das Schmutzwassernetz ist der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.
5.2 Das Regenwassernetz einschl. Regenrückhaltebecken ist bei der Bezirksregierung und UWB
anzuzeigen. Die Einleitgenehmigung an der Regenwasserbehandlungsanlage Welsingheide ist
bei der nächsten Verlängerung anzupassen.
5.3 Das Regenrückhaltebecken ist bei der UWB anzuzeigen.
5.4 Eine Befreiung zum Bau des Regenrückhalt ebeckens außerhalb des B -Plans ist bei der ULB
einzuholen.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus sind
nicht erforderlich. Der Besitzübergang erfolgte bereits.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Im Nachgang zu den Kanalbauarbeiten werden auch Straßenausbauarbeiten durchgeführt. Diese
werden in einer gesonderten Beschlussvorlage an die BV West behandelt.
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/0863/2018.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Lageplan We 108, Blatt 5
Anlage A
1535 Zeichen
Anlage A zur V/0864/2018 Kurzüberblick Gem. Wohnbaulandprogramm soll der rechtskräftige B-Plan 584: Roxel – Westlich Autobahn A1 / südlich Nottulner Landweg mit Schmutz- und Regenwasserkanälen erschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ablei- tung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu kal- kulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
AUKB_V_0864_2018_BPlan584_Kanalbau_Anlage_DIN_A_4
1755 Zeichen
Die genaue Lage von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn zu überprüfen. Kabelpakete und Formsteine beachten! W DN 300 FH Telekomkabel / Unity Media RWE - Kabel Druckrohrleitung Mischwasserkanal Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal Stromkabel Lichtwellenleiter Wasserleitung Fernwärmekanal GAS GAS GAS G DN 300 Gasleitung Kanal entfällt/ wird verdämmt X Anschlussleitungen v.r. bzw. v.l. v.r. bzw. v.l. oben v. oben nicht in Betrieb verschlossen Lage bekannt / unbekannt vorh. Rinnenablauf / Seitenablauf gepl. Rinnenablauf / Seitenablauf Nummer der Anschlussuntersuchung neu ( R; S; M ) überprüfen bei Neubau an gepl. Kanal anschließen Fehlanschluss umklemmen erneuern offene Bauweise Liner verdämmen DN 200 12345_01 12345_02 12345_01 12345_01 12345_01 12345_01 L. v. 12345_01 A. RW SW MW Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 5 16_054 We_108 Maßstab Lageplan Längen Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Münster, den...........................2018 Tiefbauamt Plot 26.10.2018 Nottulner Landweg südl. - westl. A1; B-plan Nr. 584 Kanalerschließung Stadtteil Roxel Bezirk West 05075 1 : 250 Höhen 1 : 1 : Kreuzungsplan Erschließungsgebiet März 2018 Petersen März 2018 Stork Nächster Höhenbolzen: MB 4011 / 688 NHN + 69,613 m Nottulner Landweg 26 (Garage) 7 Höhe 69.43 69.43 Planungsnummer Bestandsnummer R 1.1 R0286002 R 1.2 R 1.3 R 1.4 R 1.5 R 1.6 R 1.7 R 1.8 R 1.9 R 1.10 R 1.11 S 1.2 S 1.3 . R0286003 R0286004 R0286005 R0286006 R0286007 R0285997 R0286000 R0286001 R0285998 R0285999 S0286011 S0286012 R 1.61 R0294638 September 2018 Petersen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Nottulner Landweg 26
- Welsingheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0864/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37