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3534/2018

Verhinderung einer weiteren Bebauung im Bereich des Herrenhauses des ehemaligen Körberhofes in Köln-Weiß

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.11.2018, TOP 8.1.4.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2001 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/48/1 
 
Vorlagen-Nummer  31.10.2018 
 3534/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.11.2018 
 
Verhinderung einer weiteren Bebauung im Bereich des Herrenhauses des ehemaligen 
Körberhofes in Köln-Weiß 
  
Antrag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) AN/1407/2018: 
 
„Verhinderung einer weiteren Bebauung im Bereich des Herrenhauses des ehemaligen Körberhofes 
in Köln-Weiß 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Bebauung im Innenbereich des ehemaligen Körberho-
fes, Auf der Ruhr 17 / Ecke Körberstraße in Köln Weiß umgehend zu stoppen. Es soll eine Klärung 
erfolgen, inwieweit eine Bebauung in der geplanten Art und Weise zulässig ist. Das Amt für Denkmal-
pflege soll eine erneute Prüfung vornehmen.  
 
Weiterhin soll geklärt werden, ob es eine Erhaltungssatzung für Köln Weiß gibt und der Körberhof ggf. 
in diese aufgenommen werden kann.“ 
 
 
Stadtkonservator/in – Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege nimmt zum Antrag wie folgt Stel-
lung: 
 
Da es sich beim Herrenhaus des ehemaligen Körberhofs um ein Gebäude handelt, das Teil eines 
Vierkanthofs war, also von landwirtschaftlichen Gebäuden umgeben war, ist das umgebende Grund-
stück nicht als Teil des Denkmals in die Denkmalliste aufgenommen worden. Die heutige Situation als 
Villa mit umgebendem Garten entspricht nicht der historischen. 
 
Es war also bei der Prüfung des Bauantrags zu beurteilen, ob das Erscheinungsbild des Denkmals 
beeinträchtigt wird („Umgebungsschutz“). 
 
Da das Denkmal nach der Errichtung des beantragten Wohnhauses noch ein „freistehender Bau an 
der Ecke der Körberstraße“ (Denkmalbewertungstext) sein wird und auch weiterhin eine Wirkung als 
„städtebaulicher Fixpunkt“ (wie vor) haben wird, konnte der Bauantrag aus Gründen des Denkmal-
schutzes nicht abgelehnt werden. 
 
Die erneute Prüfung kommt zu keinem anderen Ergebnis. 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

12.11.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3534/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
31.10.2018
Erstellt
26.10.2018 11:55