V/0063/2008
Bürgerbegehren "Keine städtische Finanzierung einer "Kultur- und Kongresshalle" (Musikhalle) auf dem
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Beschlussvorlage
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V/0063/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat OBM Betrifft Bürgerbegehren "Keine städtische Finanzierung einer "Kultur- und Kongresshalle" (Musikhalle) auf dem Hindenburgplatz hier: materielle Entscheidung zum Bürgerbegehren Beratungsfolge 13.02.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Der Ratsbeschluss vom 24.10.2007 (Anlage 1) wird bestätigt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Ablehnung des Bürgerbegehrens einen Bürgerent- scheid zur Folge hat und der Abstimmungsleiter vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Zif- fer 1. beabsichtigt, als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid den 27.04.2008 festzuset- zen. II. Kosten/Folgekosten Die Verwaltung kalkuliert die Gesamtkosten des Bürgerentscheids mit 300.000€. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 02.08 2008 300.000 Teilergebnisplan (Zei- le) 16 Sonst. ordentli. Aufwendungen Insgesamt: Vorlagen-Nr.: V/0063/2008 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492 70 77 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0063/2008 Erträge Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Teilfinanzplan (Zeile) Insgesamt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Teilfinanzplan (Zeile) Investitionsmaßnahme Insgesamt: Einzahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Teilfinanzplan (Zeile) Investitionsmaßnahme Insgesamt: Begründung: 1. Ratsbeschluss zur Vorlage 736/2007 vom 24.10.2007 Mit seiner Entscheidung zur Vorlage 736/2007 hat der Rat der Stadt Münster Beschlüsse zu dem vormals gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe geplanten Pro- jekt Kulturforum Westfalen - mit den beiden Einzelprojekten Präsentationshalle für Moderne Kunst und Musikhalle- auf dem Hindenburgplatz sowie zur weiteren Projektentwicklung einer Kultur- und Kongresshalle gefasst. Bezüglich des Projektes Kultur- und Kongresshalle hat der Rat insbesondere auf die regional- und standortpolitische Bedeutung des Projektes für Münster als oberzent- rale Kultur- und Wissenschaftsstadt, auf die Möglichkeit einer weitgehenden städtebaulichen Einflussnahme der Stadt auf die Entwicklung des Hindenburgplatzes und auf die Bedeutung einer Kultur- und Kongresshalle als Spielstätte für Orchester, Künstler und Chöre möglichst viele Musikrichtungen und als ergänzender Veranstaltungsort für Ta- - 3 - V/0063/2008 gungen und Kongresse, insbesondere in Kombination mit einer möglichen Hotelentwick- lung hingewiesen. In seiner Entscheidung hat der Rat deutlich gemacht, dass die Realisierung des Projektes nur durch das Zusammenwirken vieler Akteure gelingen kann und deshalb das seit Jahren große En- gagement von Verein und Stiftung Musikhalle und deren Bereitschaft, zu dem auf 30 Millionen Eu- ro begrenzten Gesamtvolumen für die Bauinvestition 18 Millionen Euro bei zu tragen, sowie in ge- eigneter Weise Kapital für die Bauunterhaltung der ersten zehn Jahre nach Gewährleistung zur Verfügung zu stellen, gewürdigt. Unter diesen Voraussetzungen sowie einer positiven Klärung der noch offenen Fragen zur Struktur und Organisation des Betriebs der Kultur- und Kongresshalle, einer verlässlichen Vereinbarung zur Einhaltung der genannten Budgetobergrenze, einer baulichen Realisierung durch Private (Stiftung oder eine andere geeignete Konstruktion) hat der Rat seine verbindliche Bereitschaft erklärt, 40% des Investitionsvolumens, d.h. maximal 12 Millionen Euro der Stiftung „Musikhalle“ als Investitionszuschuss zur Verfügung zu stellen und die Faszilitäten des Gebäudes jährlich fü r 50 Abendveranstaltungen (oder vergleichbare Stundenkontingente) zu den dann üblichen Sätzen anzumieten und dadurch zur Wirtschaft- lichkeit des laufenden Betriebes nachhaltig beizutragen. Mit dieser Entscheidung ist demnach weder ein Bau- noch ein endgültiger Realisierungsbeschluss getroffen, vielmehr hat der Rat die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen beschlossen, die für das genannte städtische Engagement erforderlich sind. Eine Klärung der Rahmenbedingungen und offenen Fragestellungen setzt allerdings einen Projekt- fortgang voraus, der mit dem Ratsbeschluss zur Vorlage 736/2007 beschlossen wurde. 2. Zielsetzung des Bürgerbegehrens Das Bürgerbegehren richtet sich darauf, dass „der Ratsbeschluss vom 24.10.2007 zur Finanzie- rung einer ‚Kultur- und Kongresshalle’ aufgehoben werden und die Stadt Münster kein Geld für den Bau und Betrieb einer ‚Kultur- und Kongresshalle’ auf dem Hindenburgplatz ausgeben soll.“ 3. Abwägung der Gründe der Ratsentscheidung und des Bürgerbegehrens 3.1 Grundsätzliche Erwägungen In der Begründung des Bürgerbegehrens wird die Entscheidung für eine „Kultur- und Kongresshal- le als eine falsche kultur- und sozialpolitische Weichenstellung bezeichnet. Nicht erst mit der nun angefochtenen Entscheidung des Rates ist die Projektentwicklung - zu- nächst auf der Grundlage der Bürgeranregung Nr. 102 vom 24.09.1990 zur solitären Musikhalle auf dem Grundstück südlicher Schlossplatz, spät er auf Grund der sogenannten „Clement-Offerte“ zum Kulturforum Westfalen auf dem Hindenburgplatz und nunmehr zur Kultur- und Kongresshalle - nicht allein unter lokalen kultur- und / oder sozialpolitischen Aspekten beraten worden. Vielmehr hat der Rat in seinen bisherigen Entscheidungen und insbesondere mit seinem Be- schluss vom 24.10.2007 deutlich gemacht, dass die Planungen zur Errichtung einer Kultur- und Kongresshalle einen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige Attraktivität der Stadt als Wissen- schafts- und Kulturstadt haben. Ihre Realisierung kann bedeutende standortpolitische Effekte für die Stadt Münster und in ihrer Funktion als Oberzentrum auch für die Region entfalten. Dies ent- - 4 - V/0063/2008 spricht auch den Beschlüssen des Rates zum integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster. Insofern können bei der Diskussion zur Errichtung einer Kultur- und Kongress- halle diese stadtstrukturellen Aspekte nicht ausgeblendet werden, sondern müssen vielmehr be- sondere Berücksichtigung finden. Die positiven gesamtstädtischen Effekte, die sich mit einer Realisierung dieses Infrastrukturprojek- tes verbinden, sind im einzelnen in der Vorlage 736/2007 unter Punkt C. (S. 9-11) detailliert darge- stellt. 3.2 Finanzierung Das Bürgerbegehren kritisiert, dass neben der Investitionsbeteiligung der Stadt und der Anmietung des Gebäudes für eine festgelegte Anzahl von Veranstaltungen / Zeitkontingenten der Ratsbe- schluss offen lässt, ob in Zukunft weitere Kosten durch die Stadt zu tragen sind. Zudem könnte die Begründung den Eindruck erwecken, dass zu den genannten Kosten Zins und Tilgung bei einer Kreditfinanzierung des städtischen Investitionsbeitrages hinzu kommen. Grundsätzlich hat der Rat, wie oben dargestellt, seine Bereitschaft, das Projekt bei den Investiti- onskosten und im Betrieb finanziell zu unterstützen, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Da- zu gehört, dass 60% der Investitionskosten, d.h. 18 Millionen Euro, von Dritten, insbesondere der Stiftung Musikhalle beizubringen sind. Die Stiftung hat darüber hinaus zugesagt, die Bauunterhal- tung für einen Zeitraum von 10 Jahren zu gewährleisten. Das darin zum Ausdruck kommende bür- gerschaftliche Engagement ist nicht nur für Münster, sondern in Relation zur Größenordnung der Projekte auch im Vergleich zu ähnlichen Planungen in anderen Städten nahezu einmalig. Bezüglich der ergänzenden städtischen Mittel hat der Rat mit seiner Entscheidung zur Vorlage 736/2007 zudem deutlich gemacht, dass er neben Investitionskostenzuschuss und Anmietungs- kosten, denen im übrigen ein Nutzungsrecht des Gebäudes als Gegenwert gegenübersteht, Kos- ten für Arrondierung und Erschließung, ggfs. auch für die Bauunterhaltung nach 15 Jahren (5 Jah- re Gewährleistung, 10 Jahre privat finanziert) erwartet, die ggfs. aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind bzw. wären. Dies gilt ebenso für Abschreibungen auf das Gebäude, die als Kos- tenfaktor allerdings bei dem späteren Eigentümer anfallen bzw. im Rahmen der Vermietung / An- mietung kostenwirksam werden können. Die Vorlage weist darauf unter dem Punkt „Kos- ten/Folgekosten“ (vgl. S. 4 der Vorlage 736/2007) explizit hin. Die zum jetzigen Zeitpunkt klar zu definierenden aktuellen Belastungen für den städtischen Haus- halt belaufen sich also auf einmalig bis zu 12 Millionen Euro als Investitionskostenzuschuss zuzüglich die bei Kreditfi- nanzierung entstehende jährliche Zinsbelastung sowie jährlich 150.000 – 200.000€ für die Anmietung des Gebäudes 3.3 Kürzung von Haushaltsansätzen versus Investitionsausgaben Zudem kritisiert das Bürgerbegehren, dass der Rat aus Gründen der Haushaltssanierung einer- seits „gravierende Einschnitte bei sozialen un d kulturellen Leistungen beschlossen (hat)…aber gleichzeitig ein Prestigeprojekt wie die ‚Kultur- und Kongresshalle’ massiv (...)unterstützen (will)“; „...der Einsatz städtischer Gelder ist aber angesichts beispielloser Kürzungen unvertretbar.“ Der vom Rat stets formulierte Vorbehalt einer „verantwortbaren Finanzierbarkeit… im Hinblick auf die Investitions- und Folgekosten“ (Vorlage 736/2007, S. 11) war ganz wesentliche Prämisse der bisherigen Projektentwicklung, die bis zum aktuellen Projektstand aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zur verbindlichen Formulierung eines „Kostendeckels“ der Investition, im Verlauf der Planungen zu deutlichen Reduzierungen im Raumprogramm und bei den Überlegun- gen zu möglichen Betriebsführungen (Verzicht auf Intendanz, Vermietgeschäft etc.) geführt hat. - 5 - V/0063/2008 Unter Punkt C.1.2 „Investieren auch in schwierigen Haushaltslagen“ beschreibt die Vorlage 736/2007 Überlegungen des notwendigen Abwägungsproz ess zwischen haushaltspolitischen Ein- sparerfordernissen einerseits und zugleich perspektivischen Investitionen andererseits. Den seit vielen Jahren erforderlichen Sparbemühungen zur Vorlage eines ausgeglichenen Haus- haltes letztmals auf der Basis des sogenannten „Rödl-Gutachtens“ stehen in allen Jahren auch kommunal finanzierte Investitionsausgaben in unterschiedlichsten Bereichen (Infrastruktur, Bil- dung), die teils deutlich über den mit der Kultur- und Kongresshalle verbundenen Finanzbedarf hinausgehen, gegenüber. Ein Nebeneinander von Sparen und Investieren ist im Rahmen städti- scher Finanzplanung also kein Ausnahmefall, sondern Alltäglichkeit. Zur Diskussion steht demnach die Bewertung der Investitionsmaßnahme, die Abwägung zwischen den Belastungen für den städtischen Haushalt und den gesamtstädtischen positiven Effekten für den Wissenschafts-, Kultur- und Wirtschaftsstandort Münster. Mit der Entscheidung zur Vorlage 736/2007 vertritt der Rat die Auffassung, dass die in der Vorlage dargestellte große Bedeutung des Projektes für die zukünftige gesamtstädtische Entwicklung hö- her zu bewerten ist, als die finanziellen Belastungen einer Projektrealisierung unter den genann- ten Voraussetzungen. Die Realisierung der Kultur- und Kongresshalle ist neben ihrer kulturpoliti- schen Bedeutung unter (volks-)wirtschaftlichen Aspekten ein Baustein zur Sicherung der zukünfti- gen Finanzkraft der Stadt Münster und damit ihre r haushaltspolitischen Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfreiheit zur Wahrung auch kultureller und sozialer Leistungen, die über das ge- setzlich geforderte Maß hinausgehen. 3.4 Zusammenfassende Bewertung Unter der Bedingung einer rein privaten Finanzierung werden auch mit dem Bürgerbgehrens keine grundsätzlichen Einwände gegen die Errichtung einer Kultur- und Kongresshalle formuliert. Zur Disposition steht der städtische Finanzierungsbeitrag zur Investition bzw. die sich daraus und aus der Anmietung der Gebäudefaszilitäten ergebenden jährlichen Belastungen des städtischen Haushalts. Dem stehen die positiven Effekte für die zukünftige gesamtstädtische Entwicklung, für Münster als Kultur- und Wissenschaftsstadt, als überregional wahrgenommener Wirtschaftsstandort mit hoher Lebensqualität gegenüber. Hierzu kann die die Kultur- und Kongresshalle einen ganz wesentlichen Beitrag leisten. Zugleich ist mit dem Beschluss, dass auch die kulturellen Aktivitäten der münster- schen Chöre, Musikschulen und der semiprofessionellen Szene in der Kultur- und Kongresshalle ein Forum finden sollen (vgl. Niederschrift zur Ratssitzung 24.10.2007), sicher gestellt, dass es sich bei der Kultur- und Kongresshalle nicht um ein Prestigeobjekt handelt, sondern das Haus grundsätzlich der gesamten Bürgerschaft offen steht. Bedeutung, Größenordnung und Finanzierungsbedarf des Projektes erfordern für seine Realisie- rung das Zusammenwirken vieler Akteure. Die Be reitschaft der Stiftung Musikhalle, 60% des In- vestitionsvolumens aufzubringen sowie über die Gewährleistung hinaus über 10 Jahre die Bauun- terhaltung finanziell sicher zu stellen, ist ein nicht hoch genug einzuschätzender Beitrag einer die- ser Akteure - nicht nur aus kultur- sondern auch standortpolitischer Sicht. Angesichts der mit dem Projekt verbundenen positiven Effekte für die Stadt Münster insgesamt, ist der mit dem Bürgerbe- gehren angefochtene städtische Beitrag zur Finanzierung von Bau und Betrieb einer Kultur- und Kongresshalle auf dem Hindenburgplatz eine begründete und verantwortbare Finanzierungsleis- tung. Sie steht nach wie vor unter dem Vorbehalt noch zu klärender Fragen z.B. zur Organisation und Struktur des Betriebs, der tatsächlichen Bereitstellung der privaten Finanzmittel, zu städtebauli- chen und architektonisch ansprechenden Architekturlösungen, die der Bedeutung des Umfeldes gerecht werden. Um diese Fragen klären zu können, muss zunächst die in der Vorlage 736/2007 beschriebene weitere Projektentwicklung ermöglicht werden. - 6 - V/0063/2008 Deshalb bestätigt der Rat seine Entscheidung zur Vorlage 736/2007 „Vom ‚Kulturforum Westfalen’ zu einer ‚Kultur- und Kongresshalle’ in Münster; Zwischenbilanz und Perspektiven der weiteren Projektentwicklung ‚Musikhalle’ auf dem Hindenburgplatz“. 4. Verfahren Bürgerentscheid Der Rat hat mit seiner Entscheidung zur Vorlage 029/2008 die rechtliche Zulässigkeit des Bürger- begehrens festgestellt. Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, findet ein Bür- gerentscheid statt (§ 26 Abs. 6 Satz 2 GO). Das Verfahren zur Durchführung des Bürgerentscheids ist in § 4 der Satzung und in § 8 der Hauptsatzung der Stadt Münster geregelt. Findet ein Bürgerentscheid statt, so ist dieser innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung des Rates zur Sache an einem Sonntag in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr durchzufüh- ren (§ 4 Abs. 1 Satz 5 Satzung). Der Abstimmungstag wird durch den Abstimmungsleiter festge- setzt und unter Angabe der zur Entscheidung zu bringenden Frage öffentlich gemäß § 13 Hauptsatzung der Stadt Münster bekannt gemacht (§ 4 Abs. 1 Satzung). Bei einer Ratsentscheidung am 13.02.2008 ist beabsichtigt, dass der Abstimmungsleiter den Ab- stimmungstag für einen Bürgerentscheid auf den 27.04.2008 festsetzt, sofern der Rat dem zuläs- sigen Bürgerbegehren nicht entspricht. Nach § 5 der Satzung werden die Abstimmungsberechtigten anhand eines Informationsblattes über die Auffassung der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und die innerhalb der Ge- meindeorgane vertretene Auffassung informiert. Dieses Informationsblatt wird zeitgleich mit der schriftlichen Benachrichtigung versandt. Die Einzelheiten zum Informationsblatt ergeben sich aus § 5 der Satzung. Dr. Berthold Tillmann
Anlage 1
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Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 16.11.2007 492 60 44 Auszug aus der Niederschrift über die 25. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) des Rates am 24.10.2007 Punkt 9 der Tagesordnung V/0736/2007 Vom "Kulturforum Westfalen" zu einer "Kultur- und Kongresshalle" in Münster Zwischenbilanz und Perspektiven der weiteren Pro- jektentwicklung "Musikhalle" auf dem Hindenburg- platz Herr Dr. Tillmann fragte nach, ob eine Berichterstattung gewünscht wird. Die Frage wurde ver- neint. Die Debatte wurde eröffnet. Herr Klas beantragte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Der Rat/ ASSVW möge beschließen: I. Der Rat/ASSVW beauftragt die Verwaltung, vor einer Grundsatzentscheidung für oder gegen eine Kultur- und Kongresshalle folgende Fragen substantiell zu klären und zu beantworten: 1. Komplex Planung 1.1 Welche Planungskosten sind bisher im Zusammenhang der Musikhalle bzw. des Kulturfo- rums der Stadt seit 1998 entstanden (Gutachten, städtebaulicher Wettbewerb, Büro- und Personalkosten) 1.1.1 Eigenaufwand der Verwaltung 1.1.2 Aufwand der Stadt für Leistungen Dritter? 1.2 Wurde das Vorhalten einer eigenen Stabstelle für eine Musikhalle bei der Evaluierung von Rödl&Partner ebenfalls untersucht und wenn nein, warum nicht? 1.3 Welche Verträge müssen konkret im Zusammenhang mit der Abwicklung der 1. Wettbe- werbsstufe gelöst werden? Welche finanziellen Konsequenzen hat dies? 1.4 Sind die Vereinbarungen mit dem Landschaftsverband hinsichtlich der Kostenbeteiligung am Wettbewerb neu zu regeln? Wurde untersucht, ob es einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Landschaftsverband gibt (z.B. wegen des Ausstiegs aus der 2. Stufe der Planung)? 2. Komplex Baukonzept/Bauinvestitionen 2.1 Wer verbirgt sich hinter der Musikhallenstiftung konkret? Von wem und aus welchen Quel- len stammen die bisher gesammelten Millionenbeträge für den Bau einer Kultur- und Kon- gresshalle? 2.2 Gab es nach Aufgabe des Kulturforums neue Gespräche mit dem Bau- und Liegenschafts- betrieb des Landes NRW (BLB) hinsichtlich einer ‘im Ergebnis kostenfreien Überlassung’ eines Baugrundstückes am Hindenburgplatz und mit welchem Ergebnis? Wie soll nun das ‘dialektische Verhältnis’ (Zitat BLB) zwischen Stadt und Land aussehen, das der BLB nach wie vor gesetzlich verpflichtet ist, die Li egenschaften des Landes nach wirtschaftlichen Ge- sichtspunkten zu verwalten? 2.3 Lässt sich eine solche ‘im Ergebnis kostenfreie Überlassung’ der Liegenschaften auch rechtlich durchhalten, wenn der Förderverein (vgl.S.12) als Bauherr auftritt? 2.4 Wie stellt die Stadt sicher, dass bei einer Baukostenüberschreitung sie nicht für die Fertig- stellung in Anspruch genommen wird, wenn Generalunternehmer oder Bauherr mit Einstel- lung drohen? 2.5 Hat die neueste Rechtsprechung des OVG Einfluss auf das geplante Koppelungsgeschäft zwischen Stadt und Land (Planungsmehrwert Hotel usw.)? 2.6 Wie wird sichergestellt, dass trotz des Finanzdeckels die geplante Mehrzweckhalle dem städtebaulichen Ansprüchen ihres architektonischen Kontextes (Schlaun’sche Ensemble von Schloss und Promenade) gerecht wird? 2.7 Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung die Arrondierungskosten für die Herrichtung des Hin- denburgplatzes inklusive verkehrstechnischer Maßnahmen? Wer kommt für diese Kosten auf? 3. Komplex Betriebskonzept 3.1 Welche konkreten Zusagen für die Durchführung von Konzerten in der Musikhalle jenseits der 50 städtischen gibt es, um zur Aussage zu kommen, eine Grundauslastung sei gege- ben (S.17)? 3.2 Wie erklärt sich, dass ein gemeinsam von Metrum, Förderverein und Verwaltung ‘erarbeite- tes’ ‘Betriebskonzept’ aus dem Jahre 2004 (!) zu dem Ergebnis kommt, mit 150 Veranstal- tungen pro Jahr kostendeckend zu agieren? Die exakt gleichen Partner hatten 4 Jahre zu- vor (vgl. Vorlage 992/2000) ein Betriebskonzept empfohlen, das von 215 Veranstaltung im großen Saal und 110 Veranstaltungen im kleinen Saal ausging. 3.3 Wieso erhalten Rat und Kulturausschuss erst heute dieses um 4 Jahre veraltete Gutachten zu sehen? 3.4 Ist eine unverbindliche Umfrage der Kanzlerin an die Professoren der Uni tatsächlich eine verlässliche Marktanalyse zum Kongresswesen, um eine Investition in dieser Höhe und mit solchen Negativeffekten zu vertreten? 3.5 Sind im Schnitt 7,5 mögliche Kongresse jährlich überhaupt ein Zuwachs im Kongressbe- reich, wenn die Jahresstatistiken der Halle Münsterland in den letzten Jahren eben so viele universitäre Kongresse und Tagungen ausweisen? Findet hier nicht eine bloße Kannibali- sierung statt? 3.6 Gibt es eine Berechnung/Hochrechnung hinsichtlich der Negativeffekte bei den Städt. Büh- nen, seit wann und warum liegt sie nicht vor? 3.7 Wie wollen die Städtischen Bühnen kostenneutral die mindesten 40 freien Abende im gro- ßen Haus füllen, wenn das Sinfonieorchester in die Musikhalle ausweicht? Bleibt das Gro- ße Haus außer 8 Wochen im Jahr (Theaterferien) weitere 6 Wochen geschlossen? 3.8 Wie wirkt sich die neue Konstruktion auf die Finanzformel der städtischen Bühnen und den Managementvertrag der Halle Münsterland aus? 3.9 Wieso enthalten die Kalkulationen für die Betriebskosten eigentlich keine Abschreibungen? Bei einer geschätzten Lebensdauer des Gebäudes von 40 Jahren müssten jährlich 2,5 % des Bauwertes von 30 Mio. € abgeschrieben werden: 750.000,- €. Die Stadt als Träger der Musikhalle müsste ab 2009 Abschreibungen bilden (NKF). Ein privater Träger muss das aber bereits jetzt. 4. Komplex Konzeption 4.1 Wo bleibt die immer wieder beschworene europaweite Strahlkraft des Leuchtturms am Hin- denburgplatz, wenn die Architektur aus Kostengründen ein Zweckbau und das Programm Mangels Intendanz und Programmkonzept ein Sammelsurium an Fremdbuchungen dar- stellt? 4.2 Was ist eigentlich gewonnen, wenn wegen des Kostendeckels nun die Raumkapazität die Verpflichtung der internationalen Stars nicht mehr refinanzierbar macht (vgl. Brief T. Schoeneberg) ?Eine gesponserte Präsentation wäre schon heute in den Städtischen Büh- nen und der halle Münsterland möglich? 4.3 Was geschieht, wenn nach wenigen Jahren die Betreibergesellschaft wegen der auflaufen- den Defizite aufgeben muss? Wie schützt sich die Stadt davor, dann einspringen zu müs- sen? II. Ziffern 1 – 5 der Vorlage.“ Herr Pfau beantragte für die UWG-MS/ödp-Fraktion: „Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Zu Vorlage V/0736/2007 ‘Vom Kulturforum Westfalen zu einer Kultur- und Kongresshalle in Müns- ter’ erfolgt keine Entscheidung des Rates. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen, vorbereitenden Maßnahmen für die Beschluss- fassung eines Ratsbürgerentscheids gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NW einzuleiten. Die Verwal- tung fertigt zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2007 hierzu eine entsprechende Vorlage, um die mit dem Rat der Stadt Münster überfraktionell abgestimmte Fragestellung sowie die Zeitabläufe des Ratsbürgerentscheids zur Beteiligung der Stadt Münster am Bau der ‘Kultur- und Kongresshal- le’ vorzubereiten.“ Außerdem stellte Herr Pfau für die UWG-MS/ödp-Fraktion nachstehenden Ergänzungsantrag: „Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah die auf die Stadt zukommenden Mehrkosten* in Zusam- menhang mit einer ‘Kultur- und Kongresshalle’ auf dem Hindenburgplatz zu ermitteln. Im Einzelnen betrifft das: - Kosten der Erschließung des Standortes - Kosten der getätigten städtischen Mietzusage (50 Abende pro Jahr) - Kosten der ggf. 40-prozentigen Beteiligung an einer Betreibergesellschaft bei erwartbaren Verlusten (anteilige Tragung der Verluste) - Kosten durch die zu erwartenden sinkenden Auslastungen der Halle Münsterland sowie des Stadttheaters (‘Kannibalisierungseffekte’) - ergänzend: Kosten des Umbaus der Halle Münsterland 2007/08 - ergänzend: Kosten des Stadttheaters sowie der Halle Münsterland p.a. Die Darstellung der Kosten soll in einer konzentrierten tabellarischen Form erfolgen, die die Bil- dung von Salden zulässt.“ Herr Dr. Jung beantragte für die SPD-Fraktion: „Der Hauptausschuss/ Rat möge beschließen: 4.1. ‘Die Verwaltung wird parallel beauftragt, (...)’: • ‘Nutzungskonzept und Raumprogramm (...) zu entwickeln.’ Dabei ist von Beginn an der programmatischen Leitlinie zu folgen, das neue Projekt zu einem ‚offenen Haus’ und einem Ort der Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen (Ziele: öffentli- che Zugänglichkeit, sozial verträgliche Eintrittspreise, entsprechende Gastronomie). Kulturelle Aktivitäten etwa der münsterischen Chöre, Musikschulen und der semi- professionellen Szene sollen hier ein Forum erhalten. • ‘die Durchführung eines (...) zu ermöglichen.’ Vor Auslobung des Architektenwettbe- werbs sind die Eigentümerschaft, das Betreiber- und das Nutzungskonzeptes für das Haus weiter zu präzisieren. • ‘die Stiftung bei der Klärung (...) zu eruieren.’ Mit der WWU Münster soll verhandelt werden mit dem Ziel, diese bei der Planung, dem Betrieb und dem Nutzungskonzept für das Haus einzubinden. • ‘die konkreten Modalitäten (...) auszuloten.’ • auf der Grundlage des Rahmenplans zum ‚Kulturforum Westfalen’ ein städtebauliches Konzept für das neue Projekt weiter zu entwickeln. Dabei ist der Erhalt des Sends am Standort zu berücksichtigen. • als Ersatz für die aus Kostengründen nicht mehr vorgesehene Intendanz soll ein ‚Pro- grammbeirat’ frühzeitig seine Arbeit aufnehmen und dem Haus ein inhaltliches Profil geben. • den Rat in regelmäßigen Abständen zu informieren über die Kostenentwicklung, den Stand des Spendenaufkommens sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung des Pro- jekts. Sonst wie Vorlage.“ Frau Möllemann-Appelhoff beantragte für die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion: „Der Hauptausschuss/Rat möge beschließen: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: […] 3.2 […] • die Faszilitäten des Gebäudes jährlich für 50 Abendveranstaltungen (oder vergleichbare Stundenkontingente) zu den dann üblichen Sätzen anzumieten und dadurch städti- scherseits zur Wirtschaftlichkeit des laufenden Betriebes nachhaltig beizutragen. […] 4.1 […] • die Durchführung eines beschlussvorbereitenden Architektenwettbewerbs für das aktuelle Konzept vorzubereiten bzw. der Stiftung zu ermöglichen bzw. vorzubereiten.“ Nach ausführlicher Diskussion beantragte Herr Klas Schluss der Aussprache und Vertagung die- ses Tagesordnungspunktes. Herr Dr. Tillmann führte aus, dass Herr Klas diesen Antrag nicht stellen könne, da er sich bereits an der Diskussion beteiligt habe. Anschließend beantragte Frau Bennink Schluss der Aussprache und Vertagung dieses Tagesord- nungspunktes. Frau Möllemann-Appelhoff erhob Gegenrede. Der Antrag, Schluss der Aussprache und Vertagung des Tagesordnungspunktes, wurde mit Mehr- heit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Fürstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) abgelehnt. Herr Reiter beantragte eine Sitzungsunterbrechung. Der Antrag wurde einstimmig bei Stimmenthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) angenommen. Um 22.12 Uhr wurde die Sitzung unterbrochen. Um 22.38 Uhr setzte Herr Dr. Tillmann die Sitzung mit dem Wiedereinstieg in die Tagesordnung - Tagesordnungspunkt 9 - fort. Herr Sellenriek beantragte für die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion ergänzend zum oben auf- geführten Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: „3.2 … beizutragen. Eine Vergabe der angemieteten städtischen Kontingente hat Leitlinien zu folgen, die dem Grundgedanken eines ‚offenen Hauses’ folgen. Kulturelle Aktivitäten, etwa der münster- schen Chöre, Musikschulen und der semiprofessionellen Szene sollen hier auch ein Forum erhalten.“ Herr Sellenriek bat, über die einzelnen Punkte des Antrages der SPD-Fraktion getrennt abzu- stimmen. Herr Heuer gab folgende Erklärung zu Protokoll: "Die SPD-Fraktion wird weiterhin auch gegenüber Verein und Stiftung Musikhalle sowie etwaigen anderen privaten Betreibern der Kultur- und Kongresshalle daraufhinwirken, der programmatischen Leitlinie zu folgen, das neue Projekt zu einem ‚offenen Haus’ und einem Ort der Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen (Ziele: öffentliche Zugänglichkeit, sozial verträgliche Eintritts- preise, entsprechende Gastronomie). Kulturelle Aktivitäten etwa der münsterischen Chöre, Musik- schulen und der semi-professionellen Szene sollen hier ein Forum erhalten." Herr Dr. Tillmann sagte zu, gegenüber der Stiftung, dem Verein bzw. dem Betreiber, sobald das Projekt den entsprechenden Entwicklungsstand erreicht habe, zu versuchen, eine der Intention der Erklärung entsprechende Regelung zu erreichen. Herr Heuer bat, über die einzelnen Punkte des Antrages der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion getrennt abzustimmen. Herr Klas bat um geheime Abstimmung der Vorlage. Herr Dr. Tillmann erläuterte das Abstimmungsverfahren. Absatz 1 des Antrages der UWG-MS/ödp-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Fürstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) abgelehnt. Absatz 2 des Antrages der UWG-MS/ödp-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Fürstimmen (UWG-MS/ödp, PDS/LL) und Stimmenthaltungen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL) abge- lehnt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GA L wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Fürstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) abgelehnt. Der Ergänzungsantrag der UWG-MS/ödp-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Fürstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) abgelehnt. Punkt 1 des Antrages der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL, FDP, UWG-MS/ödp) bei Fürstimmen (SPD) und einer Stimmenthaltung (PDS/LL) abge- lehnt. Punkt 2 des Antrages der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL, FDP, UWG-MS/ödp, PDS/LL) bei Fürstimmen (SPD) abgelehnt. Punkt 3 des Antrages der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Gegen- stimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) angenommen. Punkt 4 des Antrages der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Gegen- stimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) angenommen. Punkt 5 des Antrages der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL, FDP, UWG-MS/ödp, PDS/LL) bei Fürstimmen (SPD) abgelehnt. Punkt 6 des Antrages der SPD-Fraktion wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Gegen- stimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) angenommen. Herr Dr. Tillmann stellte fest, dass die Punkte 3, 4 und 6 des SPD-Antrages angenommen wur- den. Anschließend stellte Herr Dr. Tillmann den Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion ein- schließlich Ergänzung zur Abstimmung. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Punkt 3.2 (mit Ergänzung) wurde mit Mehr- heit (Obm, CDU, SPD, FDP) bei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) angenommen. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Punkt 4.1 wurde mit Mehrheit (Obm, CDU, FDP) bei Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS/ödp, PDS/LL) und Stimmenthal- tungen (SPD) angenommen. Herr Dr. Tillmann erläuterte das Abstimmungsverfahren zur geheimen Abstimmung über die Vor- lage mit den angenommenen Punkten 3, 4 und 6 des SPD-Antrages und dem angenommenen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion – Punkt 3.2 (mit Ergänzung) und 4.1. Er wies auf die Wahlkabinen links und rechts des Vorstandstisches sowie die auf dem Vorstands- tisch stehende Wahlurne hin. Herr Dr. Tillmann wies zudem darauf hin, dass er die Mitglieder des Rates nicht nach Fraktionen, sondern insgesamt in alphabetischer Reihenfolge aufrufen wird. Er bat die beiden jüngsten Ratsmitglieder der beiden größten Fraktionen, Herr Meik Bolte (CDU) und Frau Anika Bergner (SPD), nach vorne, um die Stimmzettel jeweils vor den Wahlkabinen zu verteilen und die Auszählung der Stimmen vorzunehmen. Nach Abschluss der Abstimmung teilte Herr Dr. Tillmann mit, dass alle Mitglieder des Rates auf- gerufen worden seien. Nach Auszählung der Stimmen durch Herrn Bolte, Frau Bergner und den Schriftführer Herrn Kupferschmidt gab Herr Dr. Tillmann folgendes Ergebnis bekannt: Es wurden 74 Stimmen abgegeben. Alle Stimmen waren gültig. Ja-Stimmen: 55 Nein-Stimmen: 18 Stimmenthaltung: 1 Somit beschloss der Rat: „Sachentscheidung 1. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum ‘Kulturforum Westfalen’, insbesondere • den in der Anlage dargestellten Verlauf der bisherigen Projektentwicklung (Anlage 1 der Vorlage = Anlage 1 der Originalniederschrift) • den Beschluss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), die Planungen zu einem Museum für Gegenwartskunst bzw. einer Kunsthalle auf dem Hindenburg- platz nicht weiter zu verfolgen, • die damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen zur Beendigung des Reali- sierungswettbewerbs ‘Kulturforum Westfalen’ als Grundlage für eine inhaltliche Neuausrichtung und eine Aktualisierung des Verfahrens der weiteren Projektentwicklung zur Kenntnis. 2. Die bisherige Projektentwicklung zum Kulturforum Westfalen erfolgte in Kooperation und Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Mit der Entscheidung des LWL, sich auf den Umbau des Landesmuseums für Kunst- und Kulturgeschichte am Domplatz zu konzentrieren und die Planungen zu einer Ausstellungshalle für Gegen- wartskunst am Hindenburgplatz einzustellen, haben sich die Rahmenbedingungen des gemeinsamen zweistufigen Realisierungswettbewerbes (Museum für Gegenwartskunst / LWL; Musikhalle / Stadt) wesentlich verändert. Deshalb beschließt der Rat, • die noch ausstehende 2. Stufe des Realisierungswettbewerbes ‘Kulturforum West- falen’ nach Inhalt und Verfahren nicht mehr durchzuführen, • die bisher von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen zur Abwicklung der 1. Wettbewerbsstufe zu bestätigen • die Verwaltung zu beauftragen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb ge- schlossenen Verträge / Vereinbarungen zu lösen. 3. Der Fortführung des Teilprojektes Musikhalle im Rahmen einer inhaltlichen, konzeptionel- len, finanzrelevanten und verfahrensmäßigen Neuausrichtung als integrierter Teil einer Kultur- und Kongresshalle (Arbeitstitel) steht der Rat vor dem Hintergrund • der standort- und regionalpolitischen Herausforderungen Münsters als oberzentrale Kultur- und internationale Wissenschaftsstadt • der Möglichkeit einer weitgehenden städtebaulichen Einflussnahme der Stadt auf die Gestaltung des im Eigentum des Landes befindlichen Hindenburgplatzes • der funktionalen Ausrichtung der Musikhalle als Konzerthalle für möglichst viele Mu- sikrichtungen und als attraktiver ergänzender Veranstaltungsort für Kongresse und Tagungen • der Möglichkeit einer in Kombination dazu geeigneten Hotelentwicklung auch angesichts der aktuell und mittelfristig schwierigen Haushaltslage und der damit ver- bundenen Konsolidierungslasten positiv gegenüber. 3.1 Die standortpolitische Bedeutung des so aktualisierten Projektes für die gesamtstädtische Entwicklung und der dazu erforderliche Finanzaufwand erfordern ein Zusammenwirken möglichst vieler Akteure. Deshalb würdigt der Rat • das seit vielen Jahren große Engagement von Förderverein und Stiftung ‘Musikhal- le’, die auch die nun erneut aktualisierte Projektentwicklung konstruktiv begleiten und sich um seine Realisierung weiterhin bemühen wollen. • die fortwährende Bereitschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die für die Errich- tung des Gebäudes erforderlichen Flächen auf dem Hindenburgplatz kostenfrei zur Verfügung zu stellen und auch weitere punktuelle Förderoptionen konstruktiv zu prü- fen. • die seit Projektbeginn bestehende Kooperation der Universität bei der Entwicklung funktionaler Konzepte und Raumprogramme sowie ihre für die nun vorgesehene Projektausrichtung hilfreichen Perspektivaussagen zur Akquise zusätzlicher wissen- schaftlicher Kongresse und Tagungen in Münster. • die privatwirtschaftlich getragenen Bemühungen zur Entwicklung einer hochwerti- gen Hotelnutzung in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zu dem Projekt. 3.2 Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der Stadt, in Partnerschaft mit Verein und Stiftung ‘Mu- sikhalle’ sowie weiteren Förderern die Errichtung und den Betrieb einer Musikhalle in dem nun vorgesehenen erweiterten Konzeptrahmen einer ‘Kultur- und Kongresshalle’ zu er- möglichen, und erklärt seine verbindliche Bereitschaft • bei einem auf 30 Millionen Euro begrenzt en Gesamtvolumen für die Bauinvestition, 40% des Investitionsvolumens, d.h. maximal 12 Millionen Euro der Stiftung ‘Musik- halle’ als Investitionszuschuss zur Verfügung zu stellen, sofern die erforderlichen Komplementärmittel von privater Seite aufgebracht, eine verlässliche Vereinbarung über die Budgetobergrenze und deren Einhaltung getroffen ist und die Verantwor- tung für die bauliche Realisierung von privater Seite (z.B. durch die Stiftung oder ei- ne andere geeignete Konstruktion) übernommen wird. • die Faszilitäten des Gebäudes jährlich für 50 Abendveranstaltungen (oder ver- gleichbare Stundenkontingente) zu den dann üblichen Sätzen anzumieten und da- durch städtischerseits zur Wirtschaftlichkeit des laufenden Betriebes nachhaltig bei- zutragen. Eine Vergabe der angemieteten städtischen Kontingente hat Leitlinien zu folgen, die dem Grundgedanken eines ‘offenen Hauses’ folgen. Kulturelle Aktivitäten, etwa der münsterschen Chöre, Musikschulen und der semiprofessionellen Szene sollen hier auch ein Forum erhalten. • auf der Basis der begrüßenswerten Offerte des Fördervereins / der Stiftung ‘Musik- halle’, durch eine geeignete Kapitalbereitstellung auch für die Übernahme der bau- bedingten Folgekosten (nach den dann geltenden technischen und bilanziellen Maßstäben) für 10 Jahre Sorge zu tragen, eine einvernehmliche Lösung anzustre- ben. 3.3 Die auf diese Prämissen auszurichtenden Konzepte zur Nutzung und Betriebsführung sollen potentielle Negativeffekte für bestehende Strukturen im Kultur- und Kongressbe- reich (z.B. Städtische Bühnen und Halle Münsterland) weitgehend vermeiden. 4. Sobald für die vorgenannten Rahmenbedingungen zum Projektengagement der Stadt hinreichend verlässliche Grundlagen bestehen, kann der weiteren Projektentwicklung Fortgang gegeben werden. 4.1 Die Verwaltung wird parallel beauftragt, in enger Kooperation mit Stiftung und Verein ‘Mu- sikhalle’, der Westfälischen Wilhelms-Universität und dem Land NW • Nutzungskonzept und Raumprogramm des Gebäudes nach Maßgabe der ge- nannten Kostenobergrenze und der unter 3. genannten Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln. • die Durchführung eines beschlussvorbereitenden Architektenwettbewerbs für das aktuelle Konzept der Stiftung zu ermöglichen bzw. vorzubereiten. • die Stiftung bei der Klärung gesellschafts-, steuer- und stiftungsrechtlicher Fra- gen zu möglichen Betriebsformen und –organisationen zu unterstützen bzw. ge- eignete Betreiberkonstruktionen und Betriebsmodelle zu eruieren. Mit der WWU Münster soll verhandelt werden mit dem Ziel, diese bei der Planung, dem Betrieb und dem Nutzungskonzept für das Haus einzubinden. • Die konkreten Modalitäten der zugesagten Unterstützung des Landes NW aus- zuverhandeln und weitere Förderoptionen auszuloten. • auf der Grundlage des Rahmenplans zum ‚Kulturforum Westfalen’ das dort be- stehende städtebauliche Konzept für das neue Projekt weiter zu entwickeln. Da- bei ist der Erhalt des Sends am Standort zu berücksichtigen. • den Rat in regelmäßigen Abständen zu informieren über die Kostenentwicklung, den Stand des Spendenaufkommens sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung des Projekts. 5. Die Anträge der SPD-Fraktion ‘Bürgerschaft und Stadt errichten gemeinsam die Musikhal- le’ vom 09.03.2005 sowie der UWG / ödp ‘Kulturforum Westfalen / Tourismus ‚Planungs- grundlage entfallen’ vom 05.12.2006 sind damit erledigt. II. Kosten/Folgekosten 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung zu dieser Vorlage noch nicht zu unmittelbaren Kosten und Folgekosten führt. 2. Bei Realisierung der empfohlenen Projektentwicklung entstehen Kosten in Höhe von • 12 Millionen € als städtischer Investitionszuschuss zuzüglich (bei Kreditfinanzierung) des entsprechenden Kapitaldienstes • voraussichtlich 150.000 – 200.000€ p.a. für die Anmietung von 50 Veranstaltungen für städtische Belange (je nach abschließendem üblichen Kostensatz). 2.1 Zusätzlich ist grundsätzlich von begrenzten Arrondierungsaufwendungen (z.B. Platz- gestaltung) für die Stadt auszugehen sowie von Kosten für Erschließungserfordernisse (z.B. Verkehrserschließung / Parkflächen etc.), deren Höhe von der Einbeziehbarkeit privater Investitionsmittel (z.B. bei der vorgesehenen Hotelentwicklung) bzw. von der zusätzlichen Aktivierbarkeit öffentlicher Fördermittel (z.B. Städtebauförderung des Lan- des) abhängt. 2.2 Je nach abschließender Regelung der Kostenträgerschaft für die baubedingten Folge- kosten (Abschreibung, lfd. Bauunterhaltung) können mittel- bis langfristig Aufwendun- gen der Stadt im bilanziell erforderlichen Umfang entstehen, wenn die private Kosten- trägerzusage weiterhin zeitlich limitiert bleibt. 2.3 Zur Frage potentiell finanzrelevanter Auswirkungen auf den Betrieb anderer städtischer Einrichtungen oder Gesellschaften (z.B. Städtische Bühnen / Halle Münsterland) wird auf die Ausführungen unter Ziffer D.2.3 und D.2.4 der Begründung verwiesen. 3. Den vorgenannten Aufwendungen der Stadt stehen bei Realisierung des Projektes 3.1 ein privat erbrachter Investitionsbeitrag von 18 Millionen € (Stiftung / Spenden) 3.2 eine (je nach abschließender Detailregelung) privat geregelte Finanzierung oder Mitfi- nanzierung baubedingter Folgekosten im Wert von (nach derzeitigem Verhandlungs- stand) 6 Milllionen € 3.3 ein Finanzierungsbeitrag des Landes NW mindestens im Wert der überlassenen, pro- jektbedingten Landesliegenschaft auf dem Hindenburgplatz 3.4 eine für die Stadt (Stadtentwicklung) erheblich werthaltige Hotelrealisierung 3.5 eine nicht exakt bezifferbare, aber erhebliche ‘Umwegrentabilität’ durch die gesamte Kundenattraktivität des Projektes für viele Bereiche der Wirtschaft vor Ort gegenüber.“ gez. Jürgen Kupferschmidt Schriftführung
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Schlossplatz
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0063/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37