Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im Stadtbezirk Chorweiler
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) AN/0844/2025 vom 11.06.2025
Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0844/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im Stadtbezirk Chorweiler Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Chorweiler fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen, so dass im Bezirk Chorweiler in Zukunft keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzentren von der Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen angemietet oder in anderer Form genutzt werden können. Begründung Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung festgestellt. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW verpflichtet zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen Handeln. Die Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu diesen Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermietung öffentlicher Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der Einrichtung zuwiderlaufen. Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung Chorweiler ein klares Zeichen für die Verteidigung demokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen Einrichtungen im Stadtbezirk Chorweiler. Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Eike Danke Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle IV/40 Vorlagen-Nummer AN/0844/2025 Stand: 10.09.2025 Sachstandsbericht Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im Stadtbezirk Chorweiler Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungs- bedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu überprüfen, so dass im Bezirk Chorweiler in Zukunft keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern oder Jugendzentren von der Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende Organisationen angemietet oder in anderer Form genutzt werden können. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Beantwortung ist mit Vorlagen-Nr. 2757/2025 erfolgt.
Beratungsverlauf
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26.06.2025
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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