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AN/0844/2025

Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im Stadtbezirk Chorweiler

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 11.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.3.3

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

2738 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0844/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im 
Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Regelungen der Nutzungs- und 
Vermietungsbedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge 
dahingehend zu überprüfen, so dass im Bezirk Chorweiler in Zukunft keine Räume in Schulen, 
Bürgerhäusern oder Jugendzentren von der Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr 
nahestehende Organisationen angemietet oder in anderer Form genutzt werden können. 
 
Begründung 
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistische 
Bestrebung" eingestuft und eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung 
festgestellt. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gemäß § 2 des Schulgesetzes NRW 
verpflichtet zur Erziehung zur Achtung der Menschenwürde und zur Bereitschaft zum sozialen 
Handeln. Die Vermietung von Räumlichkeiten an eine Partei, deren Positionen im Widerspruch zu 
diesen Grundwerten stehen, würde diesem Auftrag zuwiderlaufen. Kommunale Einrichtungen wie 
Schulen, Bürgerhäuser und Jugendzentren haben einen besonderen Bildungs- und Schutzauftrag, 
insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. 
 
Sie müssen Orte sein, an denen die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft gelebt und 
vermittelt werden. Wie der "Leitfaden zum Umgang mit der Anmietung von öffentlichen Räumen" 
der Stadt Köln darlegt, bestehen rechtliche Rahmenbedingungen bei der Vermietung öffentlicher 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

Einrichtungen, die es ermöglichen, Nutzungen zu untersagen, wenn diese den Zwecken der 
Einrichtung zuwiderlaufen.  
 
Mit diesem Beschluss setzt die Bezirksvertretung Chorweiler ein klares Zeichen für die 
Verteidigung demokratischer Werte und den Schutz der Menschenwürde in unseren öffentlichen 
Einrichtungen im Stadtbezirk Chorweiler. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans     Eike Danke 
Fraktionsvorsitzender     stellv. Fraktionsvorsitzende

Sachstandsbericht BV

840 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0844/2025
Stand: 10.09.2025 
Sachstandsbericht  
Vermietung kommunaler Räume in Schulen, Bürgerhäusern und Jugendzentren im 
Stadtbezirk Chorweiler 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert, bestehende Regelungen der Nutzungs- und Vermietungs-
bedingungen anzuwenden oder anzupassen und bestehende Mietverträge dahingehend zu 
überprüfen, so dass im Bezirk Chorweiler in Zukunft keine Räume in Schulen, Bürgerhäusern 
oder Jugendzentren von der Partei AfD (Alternative für Deutschland) oder ihr nahestehende 
Organisationen angemietet oder in anderer Form genutzt werden können. 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Beantwortung ist mit Vorlagen-Nr. 2757/2025 erfolgt.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0844/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
11.06.2025
Erstellt
11.06.2025 09:46