0025/2026
Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs
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Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Entscheidung muss zwingend vor dem Beginn des Anmeldeverfahrens im Februar 2026 getroffen werden, um ein rechtssicheres Verfahren zu gewährleisten. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Verhandlungen zum vorgesehenen Schulstandort für das Gymnasium Neustadt- Nord konnten bis zum Jahreswechsel 2025/26 nicht abgeschlossen werden. Um Planungssicherheit für das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/27 zu erreichen, ist die Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 19.01.2026 und die Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 05.02.2026 erforderlich, um die Voraussetzungen zu schaffen, das aufbauende Gymnasium Neustadt-Nord mittel bis langfristig unterbringen zu können. Aufgrund der kurzfristigen Entscheidung über die Standortfrage und notwendiger Beteiligung der betroffenen Schulen war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV Innenstadt
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Andrea Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 03.02.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 29.01.2026 öffentlich 3.9 Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Wei- terbildungskollegs 0025/2026 Frau Roggenbrodt, B90/Die Grünen, merkt an, dass die Hauptschule schon im Schul- jahr 2021/2022 ihren Standort aus Nippes in die Innenstadt verlegen musste. Es sei für die Schule nicht zumutbar, dass die nachrückenden Jahrgänge auf andere Schu- len gehen müssten und im Bereich Innenstadt Nord dann eine Hauptschule fehle. Die Schule sei Bestandteil der Bildungslandschaft, die für eine Durchlässigkeit vom Kin- dergarten bis zum Abitur stehe. Die Schüler*innen sollen die Sicherheit haben, jede Schulform besuchen zu können und ggf. zu wechseln. Klassischerweise gebe es in den Hauptschulen in den fünften Klassen niedrige Anmeldezahlen, diese steigen ab der sechsten, siebten und achten Klasse. Sie empfiehlt dem Rat alles zu tun, um den Erhalt dieser Schule an diesem Standort als Teil der Bildungslandschaft zu sichern. Frau Stolle, Die Linke, regt an über die Frage einer Gesamtschule an diesem Standort nachzudenken, weil dies zukünftig die Problematik der Abschulung und Vertreibung von der Hauptschule verhindert könne. Herr Cremer, SPD, stellt fest, dass die Hauptschule im deutschen Schulsystem fak- tisch ein Auslaufmodell sei, weil man Bildungsniveaus erreiche, die die Hauptschule nicht mehr nötig machen. Man müsse hin zu Gesamtschulen. Aber es gebe faktisch noch Menschen, die diese Schule brauchen und dem wolle man gerecht werden. Da- her spricht er sich dafür aus, diese Hauptschule zu erhalten. RM Schmitz, CDU, führt aus, dass man nicht über eine Gesamtschule diskutieren müsse. Diese Hauptschule funktioniere wirklich. Auch wenn die Anmeldezahlen in der 5. Klasse niedrig seien, so zeigen sie ab der 7. Klasse, dass sie gebraucht werde und ein fester Bestandteil der Bildungslandschaft Altstadt Nord sei. Es wäre ein fatales Zeichen, das Gymnasium gegen die Hauptschule auszuspielen. Man glaube nicht, dass dies alternativlos sei. Er empfiehlt die Beschlussvorlage abzulehnen. Frau Hacker, Jugendvertreterin, spricht sich gegen eine Schließung der Hauptschule aus und weist auf die extremen Unsicherheiten von Seiten der Schüler*innen hin. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die aus- laufende Schließung der städtischen Katholischen Hauptschule am Rhein, Nie- derichstraße 1-3, 50668 Köln- Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) ab dem Schuljahr 2026/27. In diesem Jahr werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz die Auflösung des Teilstandortes Dagobertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord des Weiterbil- dungskollegs (in Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abendreal- schule an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, dass das an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerte Wei- terbildungskolleg (mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymna- sium) dort verbleibt und sich den Standort mit dem Weiterbildungskolleg Köln-Kol- leg dauerhaft teilt. 4. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vier- zügigkeit in der Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils drei Eingangsklassen aufnimmt. 5. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord vom ak- tuellen Interimsstandort Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd zum Schuljahr 2028/29 möglichst mit allen dann vorhandenen Jahrgängen an den (Teil)Standort Gereonsmühlengasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord umzieht und spätestens mit Eintritt in die Sekundarstufe II den weiteren (Teil)Standort Dagobertstraße 79/Nie- derichstraße 1-3, 50668 Köln-Altstadt/Nord nutzt. 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Beschlüsse gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zu stellen. 7. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1. bis 4. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt.
Anlage 6 - Beantwortung von Nachfragen aus der Sitzung des ASW vom 19.01.2026
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Neumann Telefon: (0221) 221 29251 E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 21.01.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 19.01.2026 öffentlich 6.7 Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Wei- terbildungskollegs 0025/2026 Dr. Helge Schlieben (CDU) berichtet über alternative Vorschläge der Schulen. Dem- nach könnte die auslaufende Schließung statt ab August 2026 um ein Jahr verscho- ben werden, sodass der vorliegende Plan der Verwaltung zeitversetzt umgesetzt wer- den könnte. Alternativ ließe sich durch eine dauerhafte Festlegung auf eine Dreizügig- keit die Aufteilung des Gymnasiums auf zwei Standorte vermeiden. In diesem Fall würden die Sekundarstufen I und II weiterhin in der Gereonsmühlengasse verbleiben. Die Schulkonferenz habe sich für diese Lösung ausgesprochen. Er bittet die Verwal- tung um eine Einschätzung zur Umsetzbarkeit der zuvor genannten Vorschläge. Bärbel Hölzing (Bündnis 90 / Die Grünen) reicht folgende Fragen ein: 1. Am Standort Gereonsmühlengasse befanden sich das Abendgymnasium und das Hansagymnasium. Aus welchem Grund reicht die verfügbare Fläche nun nicht für das Gymnasium Neustadt-Nord aus? Antwort: Das Hansa-Gymnasium hat das Gebäude als Interim genutzt und dabei ein ein- geschränktes Raumangebot in Kauf genommen, das nicht dem Raumpro- gramm für Gymnasien entsprach. Zudem war seinerzeit die Umstellung auf G9 noch nicht fortgeschritten. Es gab keine Jahrgangsstufe 13, die für das Gymna- sium Neustadt-Nord jedoch berücksichtigt werden muss. 2. Kann das Gymnasium dauerhaft 3-zügig geführt werden? Welche Konsequen- zen hat das? Antwort: Schulrechtlich ist es möglich, das Gymnasium auf eine 3/5-Zügigkeit zu redu- zieren, da die Mindestgröße eines Gymnasiums bei der Errichtung laut § 82 Absatz 6 Schulgesetz NRW bei drei Zügen liegt. Bei einer Änderung entfällt eine Eingangsklasse bei den zukünftigen Anmeldeverfahren. Die Zahl der ver- fügbaren Gymnasialplätze reduziert sich stadtweit um 27 (Klassenfrequenz- richtwert). 3. Welche Konsequenzen hat es, wenn das Gymnasium zum nächsten Schuljahr nur zwei Klassen aufnimmt? Antwort: Laut § 82 Absatz 1 Schulgesetz NRW müssen Schulen die für einen geordne- ten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schülerinnen und Schüler für Gymnasien als Klasse. Die Mindestgröße an Gymnasien liegt, wie in Frage 2 dargestellt, bei drei Zügen (= drei Eingangsklassen). Grundsätzlich müssen im Ergebnis des Anmeldeverfahrens damit mindestens 84 Schüler*in- nen aufgenommen werden. Wie die Bezirksregierung Köln reagieren wird, wenn erneut nur die Bildung von lediglich zwei Eingangsklassen vorgesehen würden oder aufgrund der Anmel- dezahl lediglich zwei Klassen gebildet werden könnten, ohne dass die Stadt Köln einen konkreten Stufenplan zur Unterbringung der Klassen in den kom- menden Jahren vorlegt, ist für die Verwaltung nicht einschätzbar. 4. Wie könnten sonst zwei Standorte für das Gymnasium vermieden werden? Antwort: Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Alternative zur Teilstandortlö- sung. Ein Gebäude, dass das Gymnasium komplett aufnehmen könnte - weder 3/5-zügig noch 4/6-zügig - steht nicht zur Verfügung. Auch ist ein Erweiterungsbau auf dem Grundstück Gereonsmühlengasse auf- grund der geringen Fläche nicht realisierbar. 5. Wie schätzt die Bezirksregierung, insbesondere den Punkt der Schließung der Hauptschule ein? Kann bis zur Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung bzw. zur Ratssitzung dazu eine Stellungnahme der Bezirksregie- rung eingeholt werden? Antwort: Herr Dr. Schlieben hat sich als Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung direkt an Abteilung 4 der Bezirksregierung Köln gewandt und um eine Einschätzung der städtischen Planungen gebeten. Daher verzichtet die Verwaltung auf eine vergleichbare Anfrage. 6. Ist die Sanierung der Räume an der Gereonsmühlengasse für das Abendgym- nasium auch für das Gymnasium Neustadt-Nord geeignet? Muss noch nachjus- tiert werden? Verursacht das ggf. Kosten? Antwort: Im Grundsatz handelt es sich um eine gymnasiale Nutzung. Tages- und Abend- form unterscheiden sich jedoch in ein paar Punkten, sodass es Umplanungen geben wird (bspw. Ganztag, Kunst). Hierzu steht die Verwaltung bereits mit dem Gymnasium Neustadt-Nord in Kontakt. Wie bei allen Schulbaumaßnah- men soll nach der politischen Beschlussfassung eine sogenannte Bedarfspla- nung durchgeführt werden, um den tatsächlichen Umplanungsbedarf verifizie- ren können. Dieser ist unter Beachtung der Fertigstellung der Sanierungsmaß- nahme zum Schuljahr 2028/2029 zu betrachten. Die Umplanung wird in Folge Mehrkosten mit sich bringen, diese können zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht beziffert werden, da zunächst der Umplanungsumfang festgelegt werden muss. 7. Stimmt es, dass das Abendgymnasium und die Abendrealschule am Ju- denkirchhofsweg zu wenig Verwaltungsräume und Lehrerzimmer beklagen? Wie soll dort Abhilfe geschaffen werden? Welche Kosten entstehen dadurch? Antwort: Für die vorübergehende Nutzung des Gebäudes wurden gemeinsam mit bei- den Schulen Lösungen für Verwaltung und Lehrer*innenbereiche erarbeitet. Bei einer dauerhaften Nutzung durch zwei Systeme ist jedoch die Ergänzung von Verwaltungsräumen erforderlich, die durch eine Baumaßnahme realisiert wer- den soll. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Entwicklungen an den Standorten kön- nen aktuell noch keine Aussagen zu Gestaltung, Umfang und Kosten getroffen werden. Constanze Aengenvoort (CDU) erkundigt sich, ob der Investor juristisch auf den ur- sprünglich vereinbarten Preis festgelegt werden könne. Antwort: Der Investor kann juristisch nicht auf den ursprünglich angebotenen Preis festgelegt werden. Eva Caspers (Die Linke) fragt nach, wie mit den abgeschulten Schüler*innen verfah- ren werde. Antwort: Die Katholische Hauptschule am Rhein ist zum Schuljahr 2021/22 aus Nippes an den Standort Dagobertstraße / Niederichstraße gezogen und hat daher noch eine deutli- che Verbindung in den Stadtbezirk Nippes. Zum Schuljahr 2024/25 lagen 11 von 16 auswertbaren Wohnadressen im 5. Schuljahr im Stadtbezirk Nippes, für das 7. Schuljahr waren es 28 von 52 Adressen. Für Schulformwechsler mit der Zielschulform Hauptschule stehen im Stadtgebiet auch ohne die Katholische Hauptschule am Rhein ausreichend Schulplätze an Hauptschu- len zur Verfügung. So auch im Stadtbezirk Innenstadt, mit der Katholischen Haupt- schule Großer Griechenmarkt. Stefanie Ruffen (FDP) möchte wissen, ob aufgrund erwarteter hoher Anmeldezahlen am Gymnasium eine Dreizügigkeit nicht ausreichen würde. Antwort: Grundsätzlich trägt jeder Zug an Gymnasien aktuell dazu bei, alle Gymnasialnachfra- gen zu decken und perspektivisch die Klassengrößen reduzieren zu können, um wie- der den Korridor zur Klassenbildung (25 – 29 Schüler*innen, Ø 27) einhalten zu kön- nen. Darüber hinaus ist das Gymnasium in Köln die einzige Schulform, die zukünftig nen- nenswert dazu beitragen kann, das gemeinsame Lernen auszubauen. Dies geht zwangsweise mit reduzierten Klassengrößen an den einzelnen Schulen einher. Zu- mindest im Falle von zieldifferenter Förderung (Förderschwerpunkte Lernen und Geis- tige Entwicklung) an Gymnasien, werden auch Gymnasialplätze durch Schüler*innen belegt, deren Eltern möglicherweise im Zuge der Elternbefragung – auch in Unkennt- nis über zukünftige Fördermöglichkeiten und Förderorte - nicht für eine Beschulung an einem Gymnasium votieren würden. So ist es erforderlich, perspektivisch auch bei zu- rückgehenden Kinderzahlen die an den nachgefragten Schulformen Gesamtschule und Gymnasium bestehenden Kapazitäten möglichst zu sichern. Mario Schmitz (CDU) stellt die Frage, welche Maßnahmen als Alternativen geprüft wurden und aus welchen Gründen die Verwaltung den in der Vorlage vorgeschlage- nen Weg gewählt hat. Antwort: Aktuell und bis zum erforderlichen Umzug der Schule zum Schuljahr 2028/29 steht stadtweit kein Schulgebäude zur Verfügung, das die aufbauende Schule letztlich kom- plett aufnehmen könnte. Das Gymnasium soll grundsätzlich im Bereich der nördlichen Innenstadt gelegen sein. Ein neues Investorenverfahren für diesen Bereich kommt nicht in Betracht, da dieses Verfahren keine kurzfristige Perspektive bietet und geeig- nete, zum Schuljahr 2028/29 nutzbare Angebote nicht verlässlich erwartet werden können. Anmietungen bestehender Gebäude können ebenfalls nur nach vorheriger Ausschreibung erfolgen. Es ist zudem nicht erkennbar, dass im Bereich der nördlichen Innenstadt große Gebäude mit einem Potenzial für Schulnutzung existieren. So ist in der Regel bei Bestandsgebäuden keine Schulhoffläche vorhanden, die für einen Schulbetrieb jedoch zwingend erforderlich ist. Andre Burghardt (SPD) bittet um Darstellung der Kommunikationsabläufe zwischen Verwaltung und den betroffenen Schulen. Antwort: Mit Bekanntwerden des Scheiterns der Verhandlungen mit dem Investor wurden Ge- sprächstermine mit den Schulleitungen aller betroffenen Schulen vereinbart. In den Gesprächen wurden die Schulleitungen über das Scheitern der Verhandlungen und die Konsequenzen für ihre jeweiligen Schulen informiert. Zusätzlich zur Information der Schulgemeinden hat die Verwaltung den Schulleitungen eine schriftliche Informa- tion zur Verfügung gestellt. In den Gesprächen wurden die Schulleitungen gebeten, eine Stellungnahme der Schulkonferenz einzuholen, damit diese der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt werden kann. Jano Schwerdfeger (Bezirksschüler*innenvertretung) fragt ebenfalls nach, wie die Schulen informiert wurden und welche Informationen sie erhalten haben. Siehe Antwort oben. Dr. Helge Schlieben (CDU) fragt, ob die Politik zu einem späteren Zeitpunkt über ei- nen alternativen Standort für das Gymnasium entscheiden könne und welche Konse- quenzen dies mit sich bringen würde. Antwort: Das Gebäude Ubierring bietet der aufwachsenden Schule maximal bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 ausreichend Räume. Das Gymnasium benötigt eine verlässliche Perspektive für eine Anschlussunterbringung, um der aktuellen Schulgemeinde Si- cherheit zu geben. Für das in Kürze beginnende Anmeldeverfahren ist eine verlässli- che Perspektive ebenfalls erforderlich, damit Erziehungsberechtigte eine fundierte Entscheidung für das Gymnasium Neustadt-Nord treffen können. Auch für die aktuell durchgeführten Baumaßnahmen im Gebäude Gereonsmühlen- gasse ist eine verbindliche Planung erforderlich, damit die Belange des Gymnasiums angemessen berücksichtigt werden können. Stefanie Ruffen (FDP) bittet die Verwaltung um eine Aufstellung der am Gymnasium am Standort Gereonsmühlengasse nicht erfüllten Voraussetzungen, damit die Schule einschätzen kann, ob sie damit dennoch zurechtkäme. Außerdem soll geprüft werden, ob vor Ort Möglichkeiten bestehen, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Antwort: Das Schulgebäude Gereonsmühlengasse weist gemäß Musterraumprogramm 2025 der Stadt Köln nach erfolgter Sanierung für eine dauerhafte Nutzung durch ein 3/5-zü- giges Gymnasium folgende Fehlbedarfe aus: • 1 Mehrzweckraum + Nebenraum • 1 Naturwissenschaftlicher Fachraum • rund 270 m² Sammlungsfläche Naturwissenschaften • 1 Fachraum neue Technologien/ Informatik • rund 20 m² Sammlungsfläche neue Technologien/ Informatik • 2 Fachräume Kunst • 2 Nebenräume Kunst • 2 Fachräume Musik • 2 Nebenräume Musik • 3 Ganztagsräume • 5 Büroräume • rund 60 m² Lehrerbereich Insofern das Gymnasium am gemeinsamen Lernen teilnimmt, ist ein zusätzlicher Fehlbedarf von 3 Inklusionsräumen auszuweisen. Fazit: Bereits die ausschließliche Nutzung des Schulgebäudes Gereonsmühlengasse durch ein 3/5-zügiges Gymnasium ist auf Grund der durch die Verwaltung anhand des Mus- terraumprogramms 2025 der Stadt Köln ermittelten räumlichen Fehlbedarfe nicht möglich. Die Fehlbedarfe sind zu groß, um einen gymnasialen Unterrichtsbetrieb allei- nig an diesem Schulstandort für ein 3/5- oder 4/6-zügiges Gymnasium zu ermögli- chen. Constanze Aengenvoort (CDU) erkundigt sich, ob sich die Standorterkundungen ausschließlich auf städtische Liegenschaften bezogen haben oder ob im Rahmen der Standortsuche für das Gymnasium Neustadt-Nord auch Markterkundungen in der freien Wirtschaft durchgeführt wurden. Antwort: Es wurden ausschließlich städtische Liegenschaften betrachtet, da die Nutzung von Immobilien im Eigentum Dritter ein zeitintensives Vergabeverfahren voraussetzt (siehe dazu auch Antworten auf die Frage von Mario Schmitz). Andrea Browers (Volt) stellt folgende Fragen: 1. Gibt es ausreichend Schulplätze für die Kinder, die ab der 6. Klasse infolge ei- ner Abschulung neu hinzukommen? Antwort: Ja, siehe Antwort zur Frage von Eva Caspers (Die Linke). 2. Die wichtige Integrationsarbeit sowie die internationalen Klassen würden entfal- len. Wo und in welcher Form sollen diese Angebote künftig alternativ eingerich- tet werden? Antwort: Die Integrationsarbeit ist nicht allein Aufgabe der Hauptschulen. Alle Schulfor- men sind hier gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Wenn es gelingt, die Gymna- sien nicht mehr „überzubelegen“, wird auch diese Schulform einen höheren An- teil an der Integrationsarbeit übernehmen können. Die Verwaltung wird auch zukünftig in dem dann erforderlichen Maße Schulen finden, an denen Sprachförderklassen eingerichtet werden. Für die Schüler*innen in den aktuell an der KHS Am Rhein eingerichteten Sprachförderklassen ändert sich durch die auslaufende Schließung nichts. 3. Werden die für einen Zeitraum von zehn Jahren bewilligten Mittel des Start- chancenprogramms auch dann vollständig ausgezahlt, wenn die Schule vorzei- tig geschlossen wird? Antwort: Die Mittel der Säule I des Startchancen-Programms werden auf Antrag des Schulträgers bereitgestellt. Es kann jeweils eine 70% Förderung für konkrete, mit einem Finanzplan hinterlegte Maßnahmen aller 76 Kölner Startchancen- Schulen bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme von 80.318.817,47 € beim Fördergeber beantragt werden. Ob sich die bewilligte Fördersumme durch die Schließung von teilnehmenden Schulen verändert, befindet sich aktuell in Klä- rung mit dem Fördergeber. 4. Wie hoch ist der Mehrbedarf für Gymnasialplätze/Hauptschulplätze in der In- nenstadt? Wie hoch ist er ggf. in anderen Stadtgebieten (für beide Schulfor- men)? Antwort: Der Platzbedarf beider Schulformen kann nicht isoliert auf den Stadtbezirk In- nenstadt bezogen werden. Hauptschulen: Im Stadtbezirk Innenstadt ist zumindest für den Stadtbezirk Rodenkirchen und für Teile aus dem Stadtbezirk Lindenthal das wohnortnächste Hauptschulange- bot gelegen. Dennoch besteht ein Überhang an Hauptschulplätzen, der sich durch die Schließung der Katholischen Hauptschule am Rhein lediglich redu- zieren wird. Gleiches gilt stadtweit für die erwartete Hauptschulnachfrage. Ins- gesamt sind deutlich zu viele Hauptschulplätze vorhanden. Gymnasien: In der Innenstadt liegen 10 städtische und ein erzbischöfliches Gymnasium. Insgesamt stehen an den Schulen 41 Züge (= Eingangsklassen) zur Verfü- gung. Nach Richtwert (Ø 27) sind dies 1.107 Plätze. Laut Einwohnerprognose sind in den Jahren bis 2035 zwischen rd. 580 (2026) und 500 (2035) Kinder im Alter von 10 Jahren zu erwarten. Traditionell trägt der Stadtbezirk Innenstadt zur Mitversorgung an Gymnasialplätzen für alle anderen Stadtbezirke bei. Die Errichtung der neuen Gymnasien in der Innenstadt ist ausschließlich der Situa- tion geschuldet, dass in den anderen Stadtbezirken keine geeigneten Flächen für diese Schulen gefunden werden konnten. Die erwartete Nachfrage an Gym- nasialplätzen (Bedarf) muss daher auch an Gymnasien überbezirklich bewertet werden. Die bisher geschaffenen, aktuell vorhandenen und die noch vorgesehen Gym- nasialplätze sind erforderlich, um die stadtweite Nachfrage nach Gymnasial- plätzen zu decken. Aktuell müssen die vorhandenen Züge/Klassen noch über- belegt werden, um diese Nachfrage zu decken. Das heißt, dass die Klassen bis zu einer Größe von 30 beziehungsweise 31 Schüler*innen belegt werden müs- sen. Diese Ausnahmeregelung gilt so lange, bis es möglich ist, den Korridor zur Klassenbildung (25 bis 29 Schüler*innen je Klasse) einzuhalten. Um Gemein- sames Lernen erlassgerecht umzusetzen, ist die Klassenbildung am Klassen- frequenzrichtwert 27 erforderlich. 5. Gibt es mittlerweile Kompromissvorschläge oder Alternativen? Antwort: Die Verwaltung prüft die Vorschläge, das Gymnasium Neustadt-Nord mit einer 3/5-Zügigkeit in einer Einstandortlösung am Standort Gereonsmühlengasse un- terzubringen (siehe oben). Standortalternativen sind der Verwaltung nach wie vor nicht bekannt. Geeignete, ungenutzte Schulgebäude sind nicht vorhanden. Die Vorlage ist bis zu Sondersitzung am 04.02.2026 aufgrund von Beratungsbe- darf vertagt.
Anlage 2 - Stellungnahme Schulkonferenz Katholische Hauptschule am Rhein
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Katholische Hauptschule am Rhein
Niederichstr. 1 - 3
50668 Köln
Tel.: 0221 - 4 92 24 98-30 (Sekretariat)
E-Mail: 141021@schule.nrw.de
Köln, 13.01.2026
Stellungnahme der Schulkonferenz
zur geplanten auslaufenden Schließung der
Katholischen Hauptschule am Rhein, Altstadt -Nord
— für die Sitzung des Rates der Stadt Köln —
Sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
Sie beraten über die Frage, ob die Katholische Hauptschule am Rhein auslaufend
geschlossen werden soll. Diese Entscheidung trifft der Rat der Stadt Köln am 5.
Februar.
Sie betrifft nicht nur ein Gebäude - sie betrifft auch Kinder, Familien, ein Kollegium und
das Vertrauen in die Bildungsplanung unserer Stadt. Noch können Sie das verhindern.
Wir bitten Sie daher eindringlich:
Treffen Sie keine Entscheidung, die unsere Schule zum Auslaufen verurteilt.
Denn: Unsere Schule nimmt Jahr für Jahr etwa 60 bis 70 neue Schülerinnen und
Schüler auf - in die Stufe 5, in höhere Stufen und in unsere drei internationalen
Klassen! Es ist richtig, dass in der Stufe 5 die Anmeldezahlen rückläufig sind.
Aber schon ab der Stufe 6 und verstärkt in den Stufen 7 bis 9 nehmen wir sehr
hohe Zahlen an Schülerinnen und Schülern aus anderen Schulformen
(Realschulen oder teilweise auch Gymnasium) auf, für die ein anderer
Bildungsgang empfohlen wird. Inklusive einer hohen Zahl an Schülern mit
Förderbedarf. Zusätzlich haben wir 50 Kinder in unseren 3 internationalen
Klassen, auch hier kommen jährlich etwa 25 hinzu. Diese Situation betrifft
übrigens alle Hauptschulen, leider findet das öffentlich kaum Beachtung.
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Tatsächlich haben wir folgende Zahl an Schülerinnen und Schülern neu aufgenommen
(die Zahlen beinhalten die 5t-Klässler, Förderschüler, SuS in internationalen Klassen,
Schulformwechsler zu Schuljahresbeginn und im laufenden Schuljahr):
Schuljahr 2023/24: 120 Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 2024/25: 98 Schülerinnen und Schüler
Schuljahr 2025/26: bisher 65, weitere kommen im Laufe des zweiten Halbjahres hinzu
Die Entscheidung unserer Schließung ist, wie man uns seitens der Stadt Köln erklärte,
keine pädagogische, sondern eine rein räumliche und finanzielle. Der Grund dafür: der
Vertrag für den Standort des 2025/26 gegründeten Gymnasiums Neustadt-Nord am
Gladbacher Wall 5 kam mit dem Investor aus finanziellen Gründen nicht zustande. Wir
fragen uns, warum ein Gymnasium mit gerade einmal zwei Klassen an den Start gehen
konnte, ohne dass ein Vertrag für einen Schulstandort für weitere Jahrgänge existierte?
Gab es einen Vorvertrag? Fallen evtl. Vertragsstrafen an? Warum müssen unsere
Schülerinnen und Schüler nun schon wieder für ein Gymnasium Platz machen? Bereits
2021/22 wurden wir gezwungen unseren Schulstandort Bülowstraße (eine Schule mit
60jähriger Tradition) für das da Vinci Gymnasium zu verlassen. So sieht keine
Chancengerechtigkeit aus!
1. „Startchancen“ – und gleichzeitig schließen?
Ein widersprüchliches Signal an unsere Kinder und die Schule
Unsere Schule wurde gerade erst für das Bundesprogramm „Startchancen“
ausgewählt, also als besonders förderwürdig eingestuft. Dieses Programm wurde
geschaffen, um sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche gezielt zu
unterstützen, zu stärken und ihnen Stabilität zu geben.
Die Ziele dieses Programms sind:
Förderung der Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik
gezielte Sprachförderung
Förderung der emotional-sozialen Entwicklung
langfristige Strukturen für Bildungsgerechtigkeit zu schaffen
Unsere Schule wurde für das Startchancen-Programm ausgewählt, da wir eine Schule
mit Sozialindex 7 sind. Schulen auf dieser Stufe haben signifikante soziale
Herausforderungen und einen hohen Anteil an besonders benachteiligten Kindern und
Jugendlichen. Warum erklärt man unsere Schule 2024/25 zur Startchancen-Schule, um
uns genau dies jetzt wieder zu nehmen? Können wir gleichzeitig förderwürdig und
verzichtbar sein? Ist es überhaupt zulässig eine Startchancen-Schule zu schließen? Das
Ministerium hat eine Verlässlichkeit von zehn Jahren für dieses Programm zugesichert
und für uns und unsere Kinder wird es - kaum dass es begonnen hat – wieder zunichte
gemacht.
Eine Schule, die das Land und der Bund bewusst stärkt, gleichzeitig auslaufen zu
lassen, bedeutet:
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Wir geben euch Werkzeuge - und nehmen euch dann die Werkstatt.
Dies wäre die Botschaft, die unsere Schülerinnen und Schüler hören würden:
„Eure Zukunft ist nicht so wichtig wie die der Kinder mit Gymnasialempfehlung.“
Dieses Signal darf Köln nicht senden!!!
2. Die Bildungslandschaft Altstadt-Nord ist ein
Leuchtturmprojekt
Die Katholische Hauptschule am Rhein ist seit dem Schuljahr 2022/23 Mitglied der
Bildungslandschaft Altstadt-Nord (BAN), einem Leuchtturmprojekt der Stadt Köln.
Mitglieder der BAN sind das Hansa-Gymnasium, die Realschule am Rhein, die Freinet
Grundschule, die KITa Fröbelbande, das Jugendzentrum Tower, das Jugendzentrum
67o sowie das Abendgymnasium. Ziel war, alle Schulformen unter einem Dach zu
vereinen.
So erkärte auch Herr Voigtsberger, Schuldezernent der Stadt Köln, bei der
Vertragsunterzeichnung, dass jede einzelne der Mitgliedsschulen wertvoll sei für das
Funktionieren der Bildungslandschaft Altstadt-Nord. Anscheinend ist die Hauptschule
am Rhein doch weniger wichtig als alle anderen Einrichtungen der Bildungslandschaft.
Warum? Weil unsere Kinder keine Lobby haben?
Die Bildungslandschaft hat ein klares Ziel:
Ein vernetzter Lern- und Lebensraum für Kinder und Jugendliche - mit allen
Schulformen, um bruchlose Übergänge zu schaffen. Ein Lernraum, wo die Vielfalt
der Kinder vertreten ist.
Eine Schließung unserer Schule würde genau dieses Konzept aushöhlen:
Unsere rund 50 Förderschüler haben keinen Platz mehr in der BAN,
Unsere 54 Kinder der internationalen Klassen haben keinen Ort mehr,
Netzwerke zerbrechen und Kooperationen laufen ins Leere,
der Anspruch „alle Schulformen“ verliert seine Glaubwürdigkeit.
Die Stadt, der Bund und vor allem auch die Montag-Stiftung haben sehr viel Geld in die
Bildungslandschaft investiert. Viele Menschen haben seit mehr als zehn Jahren sehr viel
Zeit investiert. Man kann nicht im Vorbeigehen ein weiteres Gymnasium dort integrieren
statt auf die lange gewachsene Kooperation mit der Katholischen Hauptschuile am
Rhein zu setzen. Die Bildungslandschaft Altstadt-Nord lebt davon, dass Kinder
unterschiedliche Wege gehen können. Wenn wir den Hauptschulzweig entfernen,
sagen wir ungewollt:
Vielfalt ist nur so lange willkommen, wie sie nicht stört.
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3. Drei internationale Klassen – mehr als 50
Lebensgeschichten
Ankommen braucht einen sicheren Ort
Wir führen drei internationale Klassen mit über 50 Schülerinnen und Schülern.
Viele von ihnen:
sind geflohen,
haben Krieg erlebt,
leben noch immer in Unsicherheit.
In der Katholischen Hauptschule am Rhein lernen sie erst einmal anzukommen:
Deutsch zu verstehen,
Freundschaften aufzubauen,
Vertrauen zu fassen,
ihre Geschichte zu erzählen — ohne Angst.
Diese Kinder brauchen Zeit, Bezugspersonen, Stabilität. Sie brauchen das Gefühl:
„Hier darf ich bleiben. Hier baut jemand mit mir meine Zukunft auf.“
Eine auslaufende Schließung nimmt ihnen genau das — und zwar mitten im Prozess .
Wir sind die einzige QuisS-Hauptschule (Qualität in sprachheterogenen Schulen) in
Köln. Fast das gesamte Kollegium wurde im Bereich Sprachförderung durch die
Bezirksregierung intensiv fortgebildet. Diese Kompetenz und die damit verbundenen
Möglichkeiten für die internationale Schülerschaft gehen verloren.
Wo gehen die drei internationalen Klassen mit 54 Kindern hin? Wer hat sich
hierzu Gedanken gemacht? Es geht wie gesagt nicht nur um die Stufe 5!! Auch
ein wichtiger Pfeiler der Willkommenskultur würde eingerissen.
4. Inklusion: Wir geben Kindern einen Platz, den es
kaum noch gibt
Wir arbeiten inklusiv. Bei uns lernen fast 60 Förderschülerinnen und -schüler
verschiedener Förderschwerpunkte gemeinsam mit allen anderen.
Wir haben eine hohe Vermittlungsquote von Regelschülern, aber auch Förderschülern in
Ausbildungsplätze. Dies ist die positive Folge langjähriger Kooperationen mit
außerschulischen Lernorten, wie z.B. Apeiros, dem Haus der Handwerkerinnen,
Jugendwerkstätten, Industrie- und Handelskammer Köln sowie diversen Betrieben.
Und wir wissen:
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In Köln fehlen Förderplätze.
Unsere Schule bietet:
individuelle Unterstützung,
multiprofessionelle Begleitung,
ein Klima der Akzeptanz.
Die Schließung würde den Mangel an Förderplätzen weiter verschärfen, Familien
zusätzlich belasten und Kinder in Strukturen drängen, die ihnen nicht gerecht werden.
Wir sind ein Team, das seit vielen Jahren inklusiv arbeitet, mit Förderschulkollegen für
jede Stufe. Diese Expertise würde durch die Zerschlagung eines gut funktionierenden
Schulteams verlorengehen.
5. Eine Schule für Kinder, die mehr brauchen - und
mehr können
Wir unterrichten über 300 Schülerinnen und Schüler. Unsere Schülerzahlen sind seit
vielen Jahren stabil. Über 80 Prozent von ihnen haben einen Migrationshintergrund,
viele bringen Fluchterfahrungen mit.
Was sie gemeinsam brauchen:
Verlässlichkeit.
Menschen, die bleiben.
eine Schule, die sie sieht.
Die Bündelung von hohem sonderpädagogischen Wissen gepaart mit gelebter Praxis
würde aufgelöst werden. Viele gewachsene Kooperationen sowie langfristige Projekte
bieten unserer Schülerschaft eine verlässliche Förderung in den Bereichen Gesundheit,
kulturelle Teilhabe, Förderung der Basiskompetenzen, gezielte Sprachförderung,
Förderung der emotional-sozialen Entwicklung, Berufsorientierung.
Mit Auflösung der Schule würde es zu einer Zerstörung von Entwicklungs-, Förderungs -
und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowieso schon benachteiligter Kinder und
Jugendlicher kommen. Die soziale Teilhabe unserer Schülerschaft würde weiter
beschnitten werden, was zu negativen gesellschaftlichen Folgen führen könnte, wenn
Strukturen zerstört würden, die unserer Schülerschaft bisher eine stabile soziale
Teilhabe ermöglicht haben.
Unser multiprofessionelles Team aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Fachkräften im
multiprofessionellen Team, Beratung und Förderung sorgt dafür, dass Leistung und
Beziehung nicht gegeneinander stehen, sondern einander stärken.
Wir sind eine Schule mit katholischem Schulprofil. Das bedeutet wir vermitteln unseren
multireligiösen Kindern und Jugendlichen christliche Werte und leben das religiöse
Brauchtum unserer Stadt.
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6. Wir sind schon einmal gewichen - ein zweites Mal
wäre zu viel
Erst im Schuljahr 2021/22 wurden wir von Köln-Nippes in die Altstadt-Nord verlegt
—
um Platz für das Leonardo da Vinci Gymnasium zu schaffen.
Wir haben
uns neu aufgebaut.
neues Vertrauen gewonnen
Familien überzeugt, dass dieser Ort ihre Schule werden kann
uns in einem neuen Stadtteil mit stabilen Schülerzahlen etabliert
Ein erneuter Strukturbruch bedeutet:
Verlust von Bindung,
Abbrüche in Lernbiografien,
Demotivation — genau bei den Jugendlichen, die Stabilität am meisten brauchen.
Die Begründung der Schließung liegt ausschließlich im Raumbedarf einer anderen
Schule. Dies stellt kein pädagogisches Argument dar.
Bildungsbiografien von besonders schutzbedürftigen Schülerinnen und Schülern dürfen
nicht:
nachrangig behandelt,
als Ausgleichsmasse für bauliche Übergangslösungen genutzt werden.
Räumliche Engpässe müssen durch organisatorische Alternativen gelöst werden, nicht
durch die Auflösung funktionierender Schulstrukturen auch für zukünftige Jahrgänge.
7. Brücken in die Arbeitswelt - die man nicht einfach
neu bauen kann
Unsere zahlreichen Kooperationen - u. a. mit dem Hilton Hotel, Merzenich, die
AOK und Rheinflanke bieten:
Praktika,
Berufsorientierung,
konkrete Ausbildungswege,
eine hohe Quote an Ausbilundgsverträgen.
Wir bringen Heranwachsende u.a. in Ausbildung um zukünfigem Fachkräftemangel im
Handwerk und im Einzelhandel entgegenzuwirken. Einseitig nur auf höhere Abschlüsse
zu setzen, ist gesellschaftlich und volkswirtschaftlich kontraproduktiv.
Man kann Gebäude verlagern - aber gewachsene Beziehungen lassen sich nicht
einfach umziehen.
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8. Hauptschule und Gymnasium sind keine Gegner
Ja, Köln braucht zusätzliche Gymnasialplätze, aber in der Innenstadt gibt es schon sehr
viele Gymnasien. Ist ein zweites Gymnasium in der Bildungslandschaft sinnvoll?
Köln braucht genauso dringend Schulen, die praxisorientiert, zugewandt und
strukturiert Kinder begleiten, die andere Wege gehen.
Eine moderne Bildungsstadt sagt:
„Wir schaffen Räume für alle - nicht für manche mehr als andere“
Bevor eine funktionierende Schule geschlossen wird, müssen folgende Optionen geprüft
werden:
Übergangslösungen für die andere Schule,
eine modulare oder gestaffelte Nutzung,
reicht der geplante neue Standort für das Gymnasium Neustadt-Nord in der
Gereonsmühlengasse aus (das Hansagymnasium war 7 Jahre dort
untergebracht)?
Uns ist bewusst, dass sich nur wenige Eltern für ihre Kinder ab Klasse 5 die
Hauptschule wünschen. D ie Realität zeigt aber, dass viele Kinder an der gewählten
weiterführenden Schule nicht glücklich werden, überfordert sind und bei uns eine zweite
Chance bekommen. Ab der Stufe 7 ist unsere Schule dreizügig. Pro Jahr nehmen wir
wie bereits erwähnt etwa 50 bis 70 Schülerinnen und Schüler aus anderen
Schulformen, mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, Schüler in
internationale Klassen und 5t-Klässler auf.
Hauptschulen haben in einem schwierigem Umfeld in den vergangen Jahren fast alle
SuS zu einem Ausbildungsplatz oder einem Schulplatz an einem Berufskolleg führen
können. Wir haben seit vielen Jahr ein Team für inklusive Schulen aufgebaut, dass
einen wichtigen Beitrag dazu leistet, dass Schülerinnen und Schüler in Problemlagen
aufgefangen werden.
Wo soll die Vielzahl an SuS künftig beschult werden? Das Einzugsgebiet der KHS am
Rhein reicht weit über den Innenstadtbereich und Nippes hinaus.
9. Unser Appell: Alternativen nutzen - Chancen nicht
zerstören
Wir haben stabile Schülerzahlen mit über 300 Schülerinnen und Schülern und eine
hohe Anzahl von etwa 50 bis 60 Schülerinnen und Schülern erreicht uns jährlich
für alle Stufen. Wir sind eine verlässliche Institution, die diese Kinder aufnimmt und
auch aufbaut.
Es wurde von Seiten der Stadt betont, dass Hauptschulen nicht angerührt werden
sollen, sofern stabile Zahlen bestehen. Wir aber sollen weichen aufgrund eines nicht-zu-
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Stande-gekommenen Deals zwischen Stadt und Investor. Wir bitten Sie, vor einer
Entscheidung:
andere Standorte ernsthaft zu prüfen,
gestaffelte Lösungen zu bedenken,
bauliche Varianten zu entwickeln,
eine langfristig angelegte Schulplanung für Köln vorzunehmen
keine ad hoc-Lösungen, die alle überrumpeln
und die Folgen für unsere Kinder in den Mittelpunkt zu stellen.
Nicht die Frage
„Wo ist Fläche frei?“ sollte entscheiden, sondern:
„Wo bleiben Kinder erfolgreich?“
Schlusswort
Bedenken Sie bitte, kurzfristige Entscheidungen bedeuten langfristig keine oder
unzulängliche Lösungen, die für die Stadt noch teurer werden könnten.
Die Katholische Hauptschule am Rhein ist:
Startchancen-Schule
Teil des Leuchtturmprojekts Bildungslandschaft Altstadt-Nord
eine Schule mit etwa 60 Förderschülern
eine Schule mit mehr als 50 Kindern in internationalen Klassen
und eine Schule, die Menschen stärkt, die sonst leicht übersehen werden
Eine auslaufende Schließung würde auch für nachfolgende Schülerinnen und Schüler
die Integration schwächen und Vertrauen erschüttern,
zu einem Mangel an 300 Schulplätzen im Hauptschulsystem führen,
den Mangel an Förderplätzen weiter verschärfen,
zentrale Ziele von Bund und Stadt als ausgewählte Startchancen-Schule
konterkarieren.
Wir bitten Sie deshalb:
Geben Sie Kindern und Jugendlichen unserer Stadt mit einem hohen
Unterstützungsbedarf Stabilität!!
Entscheiden Sie für Chancengerechtigkeit - nicht gegen sie.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulkonferenz der Katholischen Hauptschule am Rhein
Schulhomepage: www.khs-am-rhein.de
Anlage 4 - Stellungnahme WBK Koeln Abendschule
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Votum der Schulkonferenz vom 16.1.26 Am 8.1.26 sind das Köln-Kolleg und unsere Schule darüber informiert worden, dass die Stadt Köln als unser Schulträger plant, beide Schulen auf Dauer am Standort Judenkirchhofsweg unterzubringen. Hintergrund und Ursache ist die ansonsten erfolglose Suche der Stadt Köln nach einem Standort für das Gymnasium Neustadt-Nord. Dieses soll nach den gegenwärtigen Planungen mit der Sekundarstufe I in der Gereonsmühlengasse und mit der Sekundarstufe II in der Dagobertstraße untergebracht werden, weswegen dort die Katholische Hauptschule am Rhein aufwachsend aufgelöst wird. Sofern aus unserem Interim im Köln-Kolleg eine dauerhafte Lösung werden soll, sind weitreichende Planungen umfassender Baumaßnahmen und organisatorische Neuordnung notwendig, die unter Beteiligung beider Schulen gleichberechtigt stattfinden müssen. Nach den Schulkonferenzen der betroffenen Schulen werden der Schulausschuß am 19.1. und der Rat der Stadt am 5.2. sich mit den Planungen befassen und die entsprechenden Beschlüsse herbeiführen. Die im Gespräch vom 8.1. angesprochenen Baumaßnahmen lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt fast gar nicht abschätzen. Eine der V oraussetzungen für die derzeitige Situation des Interims bestand darin, dass das Köln-Kolleg ausschließlich diejenigen Räume zur Verfügung stellt, die die Schule selbst nicht benötigt. Die Zahl der von uns genutzten Räume (der Verwaltung) zu erhöhen legt zunächst die Vermutung nahe, dass dann das Köln-Kolleg eigene Räume nicht mehr wird nutzen können. Beispielhaft sei erwähnt, dass das Erdgeschoß für eine zweite Schulverwaltung (der Abendschulen) mangels freier Räume nicht genutzt werden könne. Angesprochen wurden ebenfalls weitere Maßnahmen, die einen Erweiterungsbau auf dem Schulgelände schaffen sollen. Hierfür ist auf Seiten der Stadt von einer langfristigen Perspektive gesprochen worden sowie von Workshops, in denen alle Maßnahmen unter Beteiligung aller Betroffenen erarbeitet werden sollen. Der Verbleib der Abendschule in Deutz ist bei guter Planung sicher eine gute Alternative; es besteht allerdings noch immer die Möglichkeit der Erarbeitung einer Option, nach der das Gymnasium Nordstadt - Nord das Gebäude in der Gereonsmühlengasse mit der Abendschule teilen könnte. Als V orlage sei hier an die Zusammenarbeit von Abendgymnasium und Hansa-Gymnasium erinnert, die rund 10 Jahre erfolgreich verlief. Wenn auch die Bedingungen einer neuartigen Auflage möglicherweise gravierende Unterschiede aufwiesen, so ist aus unserer Sicht überhaupt nicht ausgeschlossen, dass eine gute Planung und entsprechende bauliche Maßnahmen auch für dieses Modell eine Erfolgschance bieten. Es verblüfft in diesem Zusammenhang, dass uns keinerlei Planung bekannt ist, diese Option überhaupt zureichend in den Blick genommen zu haben. Neben der Verblüffung ist festzuhalten, dass eine professionelle Planung, die alle sinnvollen und möglichen Varianten in den Blick nimmt und mit den Beteiligten überhaupt erst kommuniziert, hier ganz offensichtlich nicht stattgefunden hat. Ziel einer jeden Planung muss sein, dass für beide Optionen kooperative Modelle von zwei eigenständigen Schulen am selben Standort entwickelt sind. Neben den noch offenen baulichen Fragen bestehen ebenfalls noch offene Fragen nach unserer Mitgliedschaft in der Bildungslandschaft Altstadt - Nord. Trotz des gegenwärtigen Interims ist es bisher zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt worden, dass das Abendgymnasium einen elementaren Teil der BAN darstellt. Hier wird es sicher nicht so einfach sein, die Abendschulen ohne weiteres aus der BAN zu eliminieren. Ähnliches gilt für die Hauptschule (s.o.), die ebenfalls Mitglied der BAN ist. Und auch die Tatsache, dass mit dem Gymnasium Nordstadt-Nord neben dem Hansa- Gymnasium zwei Gymnasien als einzige Schulform doppelt vertreten wären, muß zunächst konzeptionell begründet werden können. Besonders ärgerlich ist die außerhalb Kölns fast beispiellose Kurzfristigkeit der Planungen auf Seiten der Stadt. Die Rede von der Vergeblichkeit der Suche nach einem Standort für das neue Gymnasium verschleiert die Tatsache, dass es äußerst unprofessionell wirkt, eine Schule zu gründen, ohne zuvor die generelle Raumfrage umfassend gelöst zu haben. Hier ist eine politische Diskussion notwendig, damit das Handeln des von Robert V oigtsberger geführten Dezernats Bildung, Jugend und Sport nicht folgenlos bleibt. Der Presse ist jüngst zu entnehmen, dass die Verhandlungspartner der Stadt Köln durchaus bereit und gewillt sind, die Verhandlungen fortzusetzen. Da wir natürlich keine internen Kenntnisse haben, kann nur gemutmaßt werden, dass hier - nicht zum ersten Mal - Chancen vergeben worden sein können. Es ist davon auszugehen, dass die Stellungnahmen der anderen betroffenen Schulen vermutlich äußerst kritisch ausfallen werden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0025/2026 Freigabedatum 19.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die auslaufende Schließung der städtischen Katholischen Hauptschule am Rhein, Niederichstraße 1-3, 50668 Köln- Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) ab dem Schuljahr 2026/27. In diesem Jahr werden erstmalig keine Eingangsklassen mehr im 5. Schuljahrgang aufgenommen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz die Auflösung des Teilstandortes Dagobertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abendrealschule an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW, dass das an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerte Weiterbildungskol- leg (mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium) dort verbleibt und sich den Standort mit dem Weiterbildungskolleg Köln-Kolleg dauerhaft teilt. 4. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils drei Eingangs- klassen aufnimmt. 5. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord vom aktuellen Interimsstandort Ubierring 45, 50678 Köln -Altstadt/Süd zum Schuljahr 2028/29 mög- lichst mit allen dann vorhandenen Jahrgängen an den (Teil)Standort Gereonsmühlen- gasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord umzieht und spätestens mit Eintritt in die Sekundar- stufe II den weiteren (Teil)Standort Dagobertstraße 79/Niederichstraße 1-3, 50668 Köln- Altstadt/Nord nutzt. Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 Rat 05.02.2026 2 6. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Beschlüsse gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zu stellen. 7. Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse unter 1. bis 4. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund Der Rat der Stadt Köln hat die Errichtung des Gymnasiums Neustadt -Nord zum Schuljahr 2025/26 beschlossen (Vorlage 0770/2023). Die Bezirksregierung Köln hat diese Errichtung ge- nehmigt. Die Schule hat zum 01. August 2025 ihren Betrieb mit knapp 60 Schüler*innen in zwei Eingangsklassen aufgenommen. Leider führten die Mietvertragsverhandlungen bzw. die Verhandlungen über den Ankauf von Grundstück und Immobilie auch bis Ende 2025 nicht zu einer Einigung. Die Stadt Köln muss sicherstellen, dass für das aufwachsende Gymnasium in den kommenden Jahren ausreichend Schulraum zur Verfügung gestellt werden kann. Für das Gymnasium ist daher eine neue finale Standortlösung erforderlich. Dies bringt eine Reihe von Entscheidungen der Stadt Köln als Schulträger mit sich. Diese werden mit dieser Beschlussvorlage zur Entschei- dung vorgelegt. 1. Schulstandort Ubierring (aktuell Interim für Gymnasium Neustadt-Nord) Für den Unterricht (Klassen) stehen folgende Räume zur Verfügung: 5 große Klassenräume (so groß, dass diese durch Teilung mit vorhandenem Vorhang auch bereits Differenzierungsflächen vorsehen) 2 Räume je 50 m² 1 Raum mit 46 m² 2 Räume je ca. 55 m² für Mehrzweck (Durchgangsraum) 1 Mehrzweck (Aula) mit 220 m² 2 NW-Räume mit 1 Sammlung An diesem Standort können bis zu acht Klassen einer weiterführenden Schule in der Sekundar- stufe I untergebracht werden. Die maximale Nutzungsdauer für das Gymnasium Neustadt-Nord ist dabei abhängig von den tatsächlichen Klassenbildungen in den kommenden Anmeldever- fahren. Um einen Verbleib bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 zu ermöglichen, muss die Aufnahmekapazität des Gymnasiums für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 auf die Mindest- größe von drei Eingangsklassen begrenzt werden. In diesem Fall führt das Gymnasium im Schuljahr 2027/28 insgesamt acht Klassen in den Jahrgangsstufen 5 bis 7. Die Schule kann dann unter beengten Verhältnissen bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 vollständig am Ubierring verbleiben. Erst zum Schuljahr 2028/29 ist der Umzug an einen anderen Standort unweigerlich erforderlich. 4 2. Schulstandort Gereonsmühlengasse (aktuell leerstehend, Bildungsgang Abendgymnasium des Weiterbildungskollegs) Der Schulstandort wird derzeit für das Weiterbildungskolleg (Bildungsgang Abendgymnasium) generalsaniert. Die Schule ist aus diesem Gru nd derzeit am Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz, ausgelagert. Nach aktuellem Zeitplan soll die Sanierung des Schulgebäudes Gereonsmühlengasse zum Schuljahr 2028/2029 abgeschlossen sein. Der Standort Gereonsmühlengasse in der Bildungslandschaft Altstadt Nord (BAN) ist gut ge- eignet, um die Sekundarstufe I des Gymnasiums Neustadt-Nord aufzunehmen. 3. Schulstandort Dagobertstraße 79/Niederichstraße 1-3 (aktuell Nutzung durch Katholische Hauptschule am Rhein) Der bisherige Teilstandort des Weiterbildungskollegs (Bildungsgang Abendrealschule) ist im Einvernehmen mit der Schule Anfang Januar 2026 an den Standort Judenkirchhofsweg umge- zogen. So können beide Angebote des Weiterbildungskollegs an einem gemeinsamen Standort besser organisiert werden. Der Beschluss sollte zeitnah eingeholt werden und wird nun Be- standteil dieser Vorlage. Damit ist die Hauptschule am Rhein aktuell alleiniger Nutzer des Standortes Dagobertstraße 79/Niederichstraße 1-3. Um den Schulstandort dem Gymnasium Neustadt-Nord für die Sekun- darstufe II zur Verfügung zu stellen, muss die Katholische Hauptschule den Standort verlassen. Die Verwaltung schlägt nun vor, die Hauptschule auch vor dem Hintergrund des stadtweit ge- ringen Bedarfs an Hauptschulplätzen in den Eingangsklassen zu schließen. Die Räumlichkeiten des Schulgebäudes erfüllen alle Voraussetzungen, um den Fachunterricht für das Gymnasium zu gewährleisten. Die konkrete Belegung der vorgesehenen Teilstandorte Gereonsmühlengasse und Dagobert- straße/Niederichstraße wird eng zwischen Verwaltung und der Schulleitung des Gymnasiums Neustadt-Nord abgestimmt, um aus den Schulstandorten das größtmögliche pädagogisch und organisatorisch sinnvolle Potenzial zu schöpfen. 4. Schulstandort Judenkirchhofsweg (aktuell Nutzung durch Weiterbildungskollegs in Tages- form, Köln-Kolleg, und Abendform, Abendgymnasium und Abendrealschule) Das ausgelagerte Weiterbildungskolleg in Abendform teilt sich das Gebäude Judenkirchhofs- weg 6, 50679 Köln-Deutz derzeit mit dem dort untergebrachten Köln-Kolleg, städtisches Wei- terbildungskolleg in Tagesform. Der Standort Judenkirchhofsweg kann sowohl nach Einschätzung der Verwaltung als auch nach Einschätzung beider Weiterbildungskollegs in Tages - und Abendform dauerhaft durch beide Schulen genutzt werden. Anpassungen im Raumbestand und der Raumverteilung wer- den hierdurch notwendig. Die Verwaltung steht hierzu im Kontakt mit den Schulleitungen. Bedarfsanalyse Schulform Gymnasien Stadtweite Ausgangslage Zur Kalkulation der zukünftigen Einschulungserwartung legt die Verwaltung die jeweils aktuelle städtische Einwohnerprognose zu Grunde. Die Gymnasialanteile beim Übergang von Schü- ler*innen aus der Primarstufe in die Sekundarstufe I werden unter Vergleich einer (wohnortbe- zogenen) Auswertung des Schulbesuchs von Fünftklässler*innen mit den Ergebnissen der El- ternbefragung 2022 kalkuliert. Für die perspektivische Bedarfseinschätzung bis 2035 wird sowohl der gewichtete, gesamtstäd- tische Anteil der vergangenen drei Jahre für die Übergänge ins Gymnasium (46,2%) sowie in 5 einer Variante ein gesamtstädtischer Durchschnitt (53%, angepasstes Ergebnis der Elternbe- fragung zur Schulwahl, analog zur aktuellen Schulentwicklungsplanung 2026) untersucht. Hier- durch ergibt sich ein Korridor, in dem sich der Bedarf an Gymnasialplätzen zukünftig voraus- sichtlich bewegen wird. Aktuell können an allen Gymnasien in Köln 160 Eingangsklassen jährlich gebildet werden (160 Züge). 4.235 Schulplätze stehen nach Richtwert in den Eingangsklassen zur Verfügung. Es ist nicht mit Sicherheit vorauszusehen, wie sich das Elternwahlverhalten an Gymnasien und damit die Aufnahmequote/der Schulplatzbedarf exakt entwickeln wird. Wenn auch weiterhin die Klassen an Gymnasien in maximaler Größe gebildet werden, stehen rd. 4.800 Plätze zur Ver- fügung. Das Schulplatzangebot ist bei unverändertem Schulwahlverhalten dann auskömmlich. Unter Berücksichtigung der laufenden Schulbauprojekte, die ihren point of no return überschrit- ten haben und erst mittelfristig fertig gestellt werden, kann der Bedarf auch bei steigender Auf- nahmequote voraussichtlich gedeckt werden. Gymnasium Neustadt-Nord Das Gymnasium Neustadt Nord ist mit seiner beschlossenen und genehmigten 4-Zügigkeit in der Sekundarstufe I ein fest eingeplanter, mittel und langfristig nicht verzichtbarer Baustein des oben dargestellten Bestandes an 160 Eingangsklassen an Gymnasien. Es stellt grundsätzlich in den Eingangsklassen 108 Plätzen nach Richtwert zur Verfügung. Die Einschränkung auf drei Eingangsklassen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 ist aufgrund der Raumsituation alter- nativlos. Bedarfsanalyse Schulform Hauptschule Stadtweite Ausgangslage Aktuell führt die Stadt Köln 12 Hauptschulen, an denen insgesamt 32 Züge festgelegt sind. Das heißt, dass je Jahrgang rechnerisch rd. 768 Schüler*innen nach Richtwert (Ø 24) aufgenommen werden könnten. Ergänzt wird das Angebot durch eine Hauptschule in anderer Trägerschaft, an der bis zu 20 Plätze je Jahrgang zur Verfügung stehen. Insgesamt sind das über alle Jahr- gänge Plätze für rd. 4.728 Schüler*innen. Tatsächlich werden im aktuellen Schuljahr 2025/2026 jedoch nur rd. 3.780 Schüler*innen an den Hauptschulen in Köln geführt. Im Jahr 2025/26 entfielen davon 638 Schüler*innen auf Deutschförderklassen: 6 Schüler*innen Schuljahr Jahrgang 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26 20 / Klassenstufe 5 552 548 574 573 485 527 427 410 387 358 347 21 / Klassenstufe 6 696 729 722 735 735 598 588 553 535 527 465 30 / Klassenstufe 7 898 901 921 912 841 760 692 741 770 772 704 31 / Klassenstufe 8 1.069 1.049 925 967 952 826 820 818 802 836 792 32 / Klassenstufe 9 1.087 1.180 1.106 993 1.023 973 929 987 963 879 921 33 / Klassenstufe 10 895 776 777 729 659 740 674 651 625 600 559 Gesamtergebnis 5.197 5.183 5.025 4.909 4.695 4.424 4.130 4.160 4.082 3.972 3.788 Die Verwaltung geht auch davon aus, dass durch die kontinuierliche Erhöhung der Kapazitäten in den Gesamtschulen in den vergangenen Jahren auch die Zahl der Schulformwechsler nach der Orientierungsstufe zurückgehen wird und damit auch in den höheren Jahrgängen nicht mehr alle vorhandenen Plätze benötigt werden. Daher ist die Verwaltung überzeugt, dass die Reduzierung von Hauptschulkapazitäten grund- sätzlich geboten ist. Der Entfall des Hauptschulangebotes am Standort Dagobertstraße / Nie- derichstraße lässt in Bezug auf die zu erwartende Nachfrage an Hauptschulplätzen in allen Jahrgängen rechnerisch keine Versorgungsengpässe entstehen. Im Stadtbezirk Innenstadt liegt mit der katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt eine weitere Hauptschule, die an zentraler Stelle im Stadtgebiet Hauptschulplätze anbietet. Diese Schule könnte durch die Schließung der katholischen Hauptschule am Rhein gestärkt werden. Katholische Hauptschule am Rhein An der katholischen Hauptschule am Rhein werden zum Schuljahr 2025/26 knapp 310 Schü- ler*innen geführt. Die Schule ist 3-zügig festgelegt. Bei einer durchgehend 3-zügigen Belegung nach dem Klassenfrequenzrichtwert (Ø 24) läge die Schülerzahl bei 432. Schulname / Straße 141021 / Städtische Katholische Hauptschule am Rhein / Niederichstr. (KHS) Schüler*innen Schuljahr Jahrgang 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 2024/25 2025/26* 20 / Klassenstufe 5 40 33 48 27 42 32 28 23 25 19 22 21 / Klassenstufe 6 48 50 34 52 37 39 32 29 35 29 23 30 / Klassenstufe 7 48 53 57 55 66 46 55 42 58 54 55 31 / Klassenstufe 8 66 57 58 59 75 68 59 64 64 72 67 32 / Klassenstufe 9 56 71 57 58 67 71 75 74 80 69 76 33 / Klassenstufe 10 54 44 50 45 43 58 58 64 49 58 65 Gesamtergebnis 312 308 304 296 330 314 307 296 311 301 308 * vorläufige Schülerzahlen (Stand 09/2025) Aktuell entsprechen die Schüler*innenzahlen im 5. und 6. Schuljahr rechnerisch jeweils einer Klasse, in den höheren Jahrgängen jeweils drei Klassen. In diesen Jahrgängen ergeben sich rechnerische durchschnittliche Klassengrößen zwischen rd. 18 Schüler*innen im 7 Schuljahr bis rd. 25 Schüler*innen im 9. Schuljahr. Die KHS Niederichstraße bildet in den Eingangsklassen seit einigen Jahren lediglich eine Klasse. Nach der Orientierungsstufe stieg die Klassenzahl in der Vergangenheit zum 7. Schul- jahr an. Ob bei der auslaufenden Schließung ab 2026/27 in den bestehenden Jahrgängen neue Schüler*innen aufgenommen werden, bedarf einer Abschätzung im jeweiligen Einzelfall. Aktuell werden insgesamt rd. 50 Schüler*innen in Sprachförderklassen an der katholischen Hauptschule am Rhein beschult. Sobald neu zugewanderte Schüler*innen über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, werden sie unter Berücksichtigung des individuellen Lernstands, der individuellen Lernentwicklung sowie der zu erwartenden Leis- 7 tungsfähigkeit einer Jahrgangsstufe des für sie passenden Bildungsgangs einer Schulform zu- geordnet. Dies muss nicht zwingend an einer Hauptschule bzw. der katholischen Hauptschule am Rhein erfolgen. Die bestehenden Sprachförderangebote sollten dort auslaufen und bei Be- darf an anderen Schulen neu eingerichtet werden. Fazit Die Verwaltung trägt die Verantwortung für eine bedarfsgerechte Organisation ihrer Schulen, deren Schülerschaft und ihrer Standorte. Das im Interim gestartete Gymnasium Neustadt -Nord benötigt einen dauerhaften Standort. Trotz intensiver Verhandlungen mit dem Investor ist es nicht gelungen, eine wirtschaftliche, für die Stadt Köln tragbare Einigung zu erzielen. Um für das Gymnasium Neustadt-Nord eine zu- kunftsfähige Standortlösung zu finden, sind weitreichende Entscheidungen erforderlich. Diese Entscheidungen bewerten nicht die pädagogische Qualität und Arbeit der betroffenen Schulen. Sie berücksichtigen vielmehr Abwägungen im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung zur be- darfsgerechten Gestaltung der Schullandschaft in Köln. Dazu zählen insbesondere die stadtweit hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen und die sinkende Nachfrage nach Hauptschulplätzen, verbunden mit der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, für vorhandene Hauptschulstandorte im Be- darfsfall geeignete Folgenutzungen zu finden. In diesem Fall ergibt sich eine gute Option für das Gymnasium Neustadt/Nord. Hinzu kommt die größere Flexibilität eines Standorts für Wei- terbildungskollegs, an dem das Kriterium „Wohnortnähe“ nicht so stark ausgeprägt ist, wie an den Schulen des „ersten Bildungsweges“. Die räumliche Distanz zwischen den beiden für das Gymnasium Neustadt-Nord vorgesehenen finalen Standorten Gereonsmühlengasse und Dagobertstraße/Niederichstraße ist gering, so dass bei entsprechender Unterrichtsorganisation (z.B. horizontale Teilung der Schule in eigene Standorte für die Sekundarstufen I und II) eine fachlich vertretbare Lösung gefunden ist. Bei- spielsweise arbeitet die Gesamtschule Innenstadt (IGIS) erfolgreich mit zwei nahe liegenden Teilstandorten. Die Innenstadt bietet erfahrungsgemäß deutlich bessere Voraussetzungen für Schulen mit verschiedenen Teilstandorten, als es bei Standorten in Stadtrandnähe der Fall ist. Um dem Gymnasium Neustadt-Nord Planungssicherheit für die Zukunft zu geben, schlägt die Verwaltung daher vor, die Schule dauerhaft an den beiden Teilstandorten Gereonsmühlen- gasse und Dagobertstraße/Niederichstraße unterzubringen und diese Standorte hierfür ent- sprechend schulorganisatorisch zur Verfügung zu stellen und vorzubereiten. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Einschränkung der Änderung des Gymnasiums Neustadt - Nord, Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd, gegen die Änderung der Weiterbildungskollegs in Tagesform (Köln-Kolleg) und Abendform (Bildungsgänge Abendgymnasium und Abendreal- schule), beide Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz und der Schließung der Hauptschule am Rhein, Katholischen Hauptschule Niederichstraße 1-3 50668 Köln- Altstadt/Nord das Schul- jahr 2026/27 zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbe- sondere liegt es im Interesse der Eltern und Weiterbildungsinteressierten, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2026/27 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist für die Ausführung der Beschlüsse dieser Vorlage die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen: 8 Stellungnahmen der Schulkonferenz der Katholischen Hauptschule am Rhein des Gymnasiums Neustadt-Nord des Weiterbildungskollegs (Bildungsgänge Abendrealschule und Abendgymnasium) – liegt noch nicht vor, wird bis spätestens zur Ratssitzung nachgereicht des Weiterbildungskollegs Köln-Kolleg (Tagesform) – liegt noch nicht vor, wird bis spätes- tens zur Ratssitzung nachgereicht
Anlage 8 - Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2026
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Jennifer Neumann Telefon: (0221) 221 29251 E-Mail: 40-Sitzungsdienst- ASW@stadt -koeln.de Datum: 05.02.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 04.02.2026 öffentlich 3.1 Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Wei- terbildungskollegs 0025/2026 Änderungsantrag zu TOP 03.1: „Gestaltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gymnasium Neustadt-Nord - Katholi- sche Hauptschule am Rhein - Weiterbildungskollegs“ AN/0231/2026 Änderungsantrag zum Änderungsantrag AN/0231/2026 zu TOP 3.1: „Ge- staltung der Schullandschaft im Stadtbezirk Innenstadt betreffend Gym- nasium Neustadt-Nord - Katholische Hauptschule am Rhein - Weiterbil- dungskollegs“ AN/0235/2026 I. Abstimmung über den Änderungsantrag des Änderungsantrages der Frak- tion Die Linke: Beschluss: Punkt 8 wird gekürzt auf: „Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in der für das Frühjahr angekündig- ten Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2026 die Perspektiven für die Haupt- schulen in Köln darzustellen.“ Abstimmungsergebnis: Mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, Volt, FDP und AfD gegen die Stimme der Fraktion Die Linke endgültig abgelehnt. II. Abstimmung über den interfraktionellen Änderungsantrag: Beschluss: Der Beschluss wird wie folgt geändert: 1. Der Rat der Stadt Köln lehnt die von der Verwaltung vorgeschlagene dauer- hafte Teilung des Gymnasiums Neustadt-Nord (zurzeit Ubierring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd) auf zwei Standorte und die geplante Schließung der Katholi- schen Hauptschule am Rhein, Niederichstr. 1-3, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 141021) zum jetzigen Zeitpunkt ab. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubier- ring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd abweichend von der grundlegend festgelegten Vierzügigkeit in der Sekundarstufe I zu den Schuljahren 2026/27 und 2027/28 jeweils maximal drei oder -falls eine Zustimmung der Bezirksregierung Köln er- reicht werden kann- jeweils zwei Eingangsklassen aufnimmt. 3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass das Gymnasium Neustadt-Nord, Ubier- ring 45, 50678 Köln-Altstadt/Süd, so lange wie möglich am derzeitigen Inte- rimsstandort verbleibt. Hierfür beauftragt er die Verwaltung mit der Prüfung und Umsetzung möglicher baulicher Veränderungen bzw. Erweiterungen. 4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Schulbau GmbH zu prüfen, ob und falls ja, wie und unter welchen Rahmenbedingungen ein dauerhafter Verbleib des gesamten Gymnasiums Neustadt-Nord am derzeit zu sanierenden Schulgrund- stück Gereonsmühlengasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord oder in unmittelbarer Nähe darstellbar ist. Hierbei sind ebenfalls denkbare Interimslösungen darzu- stellen. Die Ergebnisse der gesamten Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln möglichst bis zur Sommerpause darzustellen. 5. Dabei soll ebenfalls geprüft werden, ob eine Doppelnutzung des Standortes Gereonsmühlengasse 4 durch die Rückkehr des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und des Bildungsganges Abendrealschule, die beide aktuell an den Standort Judenkirchhofsweg 6 ausgelagert sind, aber ebenfalls zur BAN gehören, unter den Aspekten von Synergie und Nachhaltigkeit, möglich ist. 6. Sollte auf Basis der Prüfung der Schulbau GmbH eine (quasi) Ein-Standort-Lö- sung an der Gereonsmühlengasse 4 für das Gymnasiums Neustadt-Nord mög- lich sein, aber keine Rückkehr des Weiterbildungskollegs und des Bildungs- gangs Abendrealschule an diesem Standort, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Schulverwaltung eine entsprechende Vorlage (Beauftragung der Schulbau GmbH mit der Umsetzung der Maßnahme / Auflösung des Teilstandortes Dag- obertstraße 79, 50668 Köln- Altstadt/Nord des Weiterbildungskollegs (in Abendform) und den Umzug des Bildungsganges Abendrealschule an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz / dauerhafter Verbleib des an den Standort Judenkirchhofsweg 6, 50679 Köln-Deutz ausgelagerten Weiterbil- dungskollegs (mit den Bildungsgängen Abendrealschule und Abendgymnasium und dauerhafte gemeinsame Nutzung des Standorts mit dem Weiterbildungs- kolleg Köln-Kolleg) vorzubereiten und dem Rat der Stadt Köln zur Entschei- dung vorzulegen. Dabei sind auch die (Bau-) Maßnahmen dazulegen, die für eine zukunftsfähige Koexistenz aller drei Schulformen am Judenkirchhofs not- wendig sind. 7. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung erneut weitere alternative Ein-Standort-Lösungen für das Gymnasiums Neustadt-Nord intensiv zu prüfen. Hierbei sollen städtische und nicht-städtische Liegenschaften in Betracht gezo- gen werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat der Stadt Köln mög- lichst bis zur Sommerpause vorzulegen. 8. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung in der für das Frühjahr ange- kündigten Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2026 die Perspektiven für die Hauptschulen in Köln darzustellen sowie die Möglichkeiten und Chancen der Einrichtung von Hauptschulzweigen an Realschulen (Hauptschulbildungs- gang an Realschulen ab Klasse 7 gemäß §15 Abs. 6 SchulG NRW) zu prüfen und darzustellen. 9. Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung die Kommunikation mit und die Einbindung der beteiligten Akteure noch weiter zu verbessern und frühzeitig si- cherzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zugestimmt. III. Die Ursprungsvorlage wird durch den interfraktionellen Änderungsantrag ersetzt, sodass der Ausschuss für Schule und Weiterbildung dem Rat emp- fiehlt entsprechend des Änderungsantrags zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 3 - Stellungnahme der Schulkonferenz Gymnasium Neustadt-Nord
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Aus unserer Sicht bietet eine dauerhafte Dreizügigkeit damit die größte schulplanerische Plau sibilität und sichert zugleich die pädagogische Qualität, die Kontinuität und die Attraktivität des Gymnasiums Neustadt-Nord nachhaltig ab. Zusammenfassend appelliert die Schulkonferenz an alle Entscheidungsträger, die weitere Pla nung des Gymnasiums Neustadt-Nord mit Verlässlichkeit, Transparenz und unter Berücksichti gung der pädagogischen und organisatorischen Belange der Schulgemeinschaft voranzutreiben. 4
Anlage 5 - Stellungnahme der Schulkonferenz Weiterbildungskolleg in Tagesform Köln-Kolleg
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1 Stellungnahme der Schulkonferenz des Köln-Kollegs Betreff: Dauerhafte Unterbringung des Abendgymnasiums und der Abendrealschule Köln im Gebäude des Köln-Kollegs am Judenkirchhofsweg 6 Sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Köln, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister , sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses Schule und Weiterbildung, sehr geehrter Herr , sehr geehrte Mitarbeiter*innen des Dezernats IV, sehr geehrter Herr , sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr , in einer äußerst kurzfristig angesetzten Videokonferenz wurden die Schulleitungen des Köln- Kollegs und des Abendgymnasiums bzw. der Abendrealschule Köln von Vertreter*innen der Schulentwicklungsplanung und des Amtes für Schulentwicklung (Schulbau und -betreuung) am 08.01.2026 informiert, dass die aktuelle Interimslösung verstetigt werden soll und das Abendgymnasium und die Abendrealschule Köln auf Dauer im Judenkirchhofsweg 6 verblei- ben sollen. Eines steht außer Frage: Die Stadt Köln steht noch immer vor enormen Herausforderungen, um die akute Schulplatznachfrage angemessen und nachhaltig erfüllen zu können. Für uns ist aber nicht nachvollziehbar, warum die betroffenen Schulleitungen erst 10 Tage vor der Sit- zung des Schulausschusses und nur 4 Wochen vor der Sitzung des Stadtrates über den Antrag zum dauerhaften Umzug des Abendgymnasiums und der Abendrealschule Köln an den Ju- denkirchhofsweg 6 informiert werden. Nicht ohne Grund formuliert der Gesetzgeber in § 76 Schulgesetz die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Beteiligung der zwei betroffenen Schulen. Diese ist hier kaum gegeben, wenn eine einwöchige Frist bis zur Stellungnahme der Schul- konferenz entsteht. Das Vorhaben des Schulträgers kann somit in der Schulgemeinschaft we- der in der notwendigen Breite und Tiefe diskutiert werden, noch bleibt ausreichende Zeit für einen reflektierten Austausch in den Gremien (Studierendenrat und Lehrerkonferenz), um das Votum der Schulkonferenz vorzubereiten. Dies beschädigt nicht nur die partizipativen Rechte innerhalb der Schulgemeinschaft, sondern auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Schule mit dem Schulträger. Dies ist ganz bestimmt nicht in unserem – und davon gehen wir aus – auch nicht im Sinne des Schulträgers. Umso befremdlicher ist es, dass wir auf keinerlei Weise in den Vorbereitungsprozess einge- bunden wurden. Als vor zwei Jahren für das Abendgymnasium Köln eine alternative Interims- lösung gesucht wurde, hat sich das Köln-Kolleg bereit erklärt, der partnerschaftlich verbun- denen Schule zu helfen und eine angemessene vorübergehende Unterbringungslösung am Judenkirchhofsweg 6 zu finden. Beide Schulen haben dann dem Schulträger eine durch- dachte und gemeinsam abgestimmte (temporäre) Raumnutzungsplanung vorlegen können, die ohne Abstriche von der Stadt Köln übernommen werden konnte. Deshalb irritiert es uns sehr, dass nunmehr ohne jegliche Beteiligung der Schulen und – nach unserem Lt. Beschluss der Schulkonferenz v. 16.01.2026 2 Kenntnisstand – ohne jegliche konkrete Planung die dauerhafte Unterbringung des Abend- gymnasiums im Gebäude des Köln-Kollegs beschlossen wurde, obwohl in jedem Fall allen Be- teiligten und Betroffenen klar war und so auch kommuniziert wurde: Die Interimslösung kann nicht automatisch eine dauerhafte sein! Für den Erfolg einer dauerhaften Unterbringung des Abendgymnasiums und der Abendreal- schule Köln im Gebäude des Köln-Kollegs ist unabdingbar: 1. Die schulleiterische Verantwortung bzgl. des Gebäudes verbleibt ausschließlich beim Köln-Kolleg. Diesbezügliche Entscheidungen trifft auch weiterhin die Schulleitung des Köln-Kollegs in Abstimmung mit dem Schulträger und berücksichtigt im kooperativen Miteinander die berechtigten Interessen des Abendgymnasiums und der Abendreal- schule Köln. 2. Das Gebäude trägt auch weiterhin den Namen „Köln-Kolleg“. 3. Es dürfen keine planerischen Entscheidungen gegen die Interessen des Köln-Kollegs getroffen werden, d. h. die dauerhafte Unterbringung der zweiten Schule dürfen we- der die architektonische Gestaltung des Gebäudes noch den Unterrichtsbetrieb, die Verwaltungsarbeit oder das weitere Schulleben des Köln-Kollegs beeinträchtigen. In diesem Sinne ist die Planung notwendiger Baumaßnahmen innerhalb und außer- halb des Gebäudes (des Köln-Kollegs) zwingend mit den beiden Schulen abzustim- men. Für die Schulkonferenz Schulleiter
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0025/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 30.01.2026
- Erstellt
- 06.01.2026 08:48