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V/1016/2008

Kanalerschließung Deermannstraße Nr. 33/35 und DB Grundstück

Vorlagen 18.12.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 03.02.2009, TOP 4.12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5096 Zeichen

V/1016/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Deermannstraße  Nr. 33/35 und DB Grundstück 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
03.02.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Maßnahme Regen- und Schmutzwasserkanalis ation Deermannstraße wird auf der Grundlage 
der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan/ Längsschnitt 
Nr.1480, Blatt 1) neugebaut.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 210.000,00 € 
entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans in nachstehender Produktgruppe wie 
folgt veranschlagt: 
 
 
Auszahlungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 2009 210.000  
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
Investitionsmaßnahme 0014 Sonstige Erschließungs-/ Ka-
nalneubau 
   
Insgesamt: 210.000  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1016/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1016/2008 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi-
nanzplanung 2008 – 2012 steht. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Die Deermannstraße liegt im Nordwesten von Münster im Stadtteil Amelsbüren und ist die Haupt-
zuwegung zum DB Haltepunkt Amelsbüren. 
 
An den Bereich der Buswende Deermannstraße grenzen private Wohngrundstücke und gewerblich 
genutzte öffentliche Grundstücke, die derzeit noch über Kleinkläranlagen entsorgt werden. 
Der desolate Zustand dieser Anlagen führte seitens der Unteren Wasserbehörde zur Forderung 
des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation.  
Im Zuge der z. Zt. laufenden Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden zum Abwasserbeseiti-
gungskonzept 2010 wurde der Anschluss des Bereichs Buswende Deermannstraße, an die öffent-
liche Schmutzwasserkanalisation, im kurzfristigen Realisierungszeitraum  zum Abwasserbeseiti-
gungskonzept aufgenommen. 
 
Im Hinblick auf eine geordnete Entwässerung der Fahrbahn wird der Ausbau der Regenwasserka-
nalisation mit verfolgt und als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. 
 
Für 2009 ist die Sanierung der Asphaltdecke der Deermannstraße im Deckenprogramm veran-
schlagt. 
 
Unter dem Aspekt der Optimierung des Regenwasserableitung im Straßenkörper soll die Fahrbahn 
im Zuge der Baumaßnahme mit beidseitigem 5 cm hohem Rundbord ausgestattet werden. Der 
nördliche Gehweg entlang der Deermannstraße wird den neuen Höhenverhältnissen angepasst. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Schmutzwasser: 
 
Das Schmutzwasser der Grundstücke Deermannstraße  Nr. 33, 35, 39, 50 und der Buswartehalte 
mit Sanitärtrakt soll zukünftig über einen Freigefällekanal DN 250 in das vorhandene Schmutzwas-
serkanalnetz in der Deermannstraße abgeleitet werden. Hierfür muss der vorhandene Schmutz-
wasserkanal in der Deermannstraße um 124 m verlängert werden. 
 
Die Behandlung des Schmutzwassers erfolgt in der Kläranlage Hiltrup. 
 
Regenwasser: 
 
Im Zuge der Verlegung der Schmutzwasserkanalisation wird parallel zu diesem ein Regenwasser-
kanal DN 300 verlegt, mit Anschluss an den vorhandenen Regenwassersammler DN 800 in Höhe 
Deermannstraße Nr. 24. 
Der Regenwasserkanal dient der Straßenentwässerung. Zukünftige Grundstücke an der Deer-
mannstraße sind bei der Dimensionierung der Regenwasserkanalisation berücksichtigt. 
 
Der Anschluss der Grundstücke im Bereich des Wendehammers an die Regenwasserkanalisation 
ist nicht vorgesehen, da diese Anlieger an einem Gewässer sind.

- 3 - 
V/1016/2008 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt fest-
gelegt. 
 
Der Baubeginn ist für das II/ III Quartal 2009 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von  rund 4 Mona-
ten gerechnet. 
 
Maßnahmen der Stadtwerke sind nicht geplant. 
 
Die Sanierung der Asphaltdecke wird im Anschluss an den Kanalbau erfolgen. 
 
4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse 
 
Die im Bereich des Wendehammers schmutzwassertechnisch zu erschließenden Grundstücke 
werden zu Schmutzwasserbeitragen herangezogen. 
 
Regenwasserbeiträge werden nicht erhoben. 
 
Die Maßnahme ist weder förderfähig noch werden Beiträge nach KAG fällig. 
 
5. Genehmigungen/ Vereinbarungen 
 
Der Antrag nach § 99 LWG für die Unterquerung des Nebengewässers des Emmerbachs mit dem 
Schmutzwasserkanal  DN 250 ist gestellt. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich, da der bautechnisch beanspruchte Bereich  
sich in städtischem Eigentum befindet. 
 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
i.V. 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Deermannstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1016/2008
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37