V/1016/2008
Kanalerschließung Deermannstraße Nr. 33/35 und DB Grundstück
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Beschlussvorlage
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V/1016/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Deermannstraße Nr. 33/35 und DB Grundstück Beratungsfolge 22.01.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 03.02.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Maßnahme Regen- und Schmutzwasserkanalis ation Deermannstraße wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan/ Längsschnitt Nr.1480, Blatt 1) neugebaut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 210.000,00 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Teilfinanzplans in nachstehender Produktgruppe wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 2009 210.000 Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 0014 Sonstige Erschließungs-/ Ka- nalneubau Insgesamt: 210.000 Vorlagen-Nr.: V/1016/2008 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 20.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1016/2008 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Fi- nanzplanung 2008 – 2012 steht. Begründung: 1. Voraussetzungen Die Deermannstraße liegt im Nordwesten von Münster im Stadtteil Amelsbüren und ist die Haupt- zuwegung zum DB Haltepunkt Amelsbüren. An den Bereich der Buswende Deermannstraße grenzen private Wohngrundstücke und gewerblich genutzte öffentliche Grundstücke, die derzeit noch über Kleinkläranlagen entsorgt werden. Der desolate Zustand dieser Anlagen führte seitens der Unteren Wasserbehörde zur Forderung des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation. Im Zuge der z. Zt. laufenden Abstimmungen mit den Aufsichtsbehörden zum Abwasserbeseiti- gungskonzept 2010 wurde der Anschluss des Bereichs Buswende Deermannstraße, an die öffent- liche Schmutzwasserkanalisation, im kurzfristigen Realisierungszeitraum zum Abwasserbeseiti- gungskonzept aufgenommen. Im Hinblick auf eine geordnete Entwässerung der Fahrbahn wird der Ausbau der Regenwasserka- nalisation mit verfolgt und als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Für 2009 ist die Sanierung der Asphaltdecke der Deermannstraße im Deckenprogramm veran- schlagt. Unter dem Aspekt der Optimierung des Regenwasserableitung im Straßenkörper soll die Fahrbahn im Zuge der Baumaßnahme mit beidseitigem 5 cm hohem Rundbord ausgestattet werden. Der nördliche Gehweg entlang der Deermannstraße wird den neuen Höhenverhältnissen angepasst. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Schmutzwasser: Das Schmutzwasser der Grundstücke Deermannstraße Nr. 33, 35, 39, 50 und der Buswartehalte mit Sanitärtrakt soll zukünftig über einen Freigefällekanal DN 250 in das vorhandene Schmutzwas- serkanalnetz in der Deermannstraße abgeleitet werden. Hierfür muss der vorhandene Schmutz- wasserkanal in der Deermannstraße um 124 m verlängert werden. Die Behandlung des Schmutzwassers erfolgt in der Kläranlage Hiltrup. Regenwasser: Im Zuge der Verlegung der Schmutzwasserkanalisation wird parallel zu diesem ein Regenwasser- kanal DN 300 verlegt, mit Anschluss an den vorhandenen Regenwassersammler DN 800 in Höhe Deermannstraße Nr. 24. Der Regenwasserkanal dient der Straßenentwässerung. Zukünftige Grundstücke an der Deer- mannstraße sind bei der Dimensionierung der Regenwasserkanalisation berücksichtigt. Der Anschluss der Grundstücke im Bereich des Wendehammers an die Regenwasserkanalisation ist nicht vorgesehen, da diese Anlieger an einem Gewässer sind. - 3 - V/1016/2008 3. Ausschreibung und Bau Die Verkehrsführung während der Baumaßnahme wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt fest- gelegt. Der Baubeginn ist für das II/ III Quartal 2009 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von rund 4 Mona- ten gerechnet. Maßnahmen der Stadtwerke sind nicht geplant. Die Sanierung der Asphaltdecke wird im Anschluss an den Kanalbau erfolgen. 4. Beiträge Dritter/ Zuschüsse Die im Bereich des Wendehammers schmutzwassertechnisch zu erschließenden Grundstücke werden zu Schmutzwasserbeitragen herangezogen. Regenwasserbeiträge werden nicht erhoben. Die Maßnahme ist weder förderfähig noch werden Beiträge nach KAG fällig. 5. Genehmigungen/ Vereinbarungen Der Antrag nach § 99 LWG für die Unterquerung des Nebengewässers des Emmerbachs mit dem Schmutzwasserkanal DN 250 ist gestellt. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich, da der bautechnisch beanspruchte Bereich sich in städtischem Eigentum befindet. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Deermannstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1016/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37