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2018/0366

Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes

Magistratsvorlage 12.12.2018

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.12.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0366 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
7 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:       
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – 
Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des 
Asylbewerberleistungsgesetzes  
 
Vorlage vom: 12.12.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2017 zur 
Kenntnis. 
 
 
Anlagen: 2018-09-14 BM mittelgr Großstädte_Ergebnispräsentation 2018-09-14 BM 
mittelgroße Großstädte Ergebnispräsentation 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.12.2018  
 
Kern des Benchmarkings ist ein interkommunaler Vergleich, der die Grundlage für 
datenbasierte Erkenntnisse über Effektivität und Qualität der von den Städten erbrachten 
Leistungen bildet. Die Analyse der Daten zu Leistungsberechtigten und Ausgaben liefert die 
Basis für einen fachlichen Austausch über Potenziale, Herausforderungen sowie 
Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis. An dem Kennzahlenvergleich 2017 haben sich 
insgesamt 8 mittelgroße deutsche Großstädte beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der 
Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII, der Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach 
dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem SGB II sowie Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen und im Kontext mit verschiedenen 
Wirtschaftsindikatoren bewertet. Die kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten sind 
bei den einzelnen Leistungsarten sehr unterschiedlich ausgeprägt.  
 
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der 
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen 
dieses Benchmarkingskreises seit einigen Jahren der Vollständigkeit halber Zahlenmaterial 
liefert, aber entgegen den anderen genannten Leistungsarten nicht aktiv am Benchmarking 
partizipiert. Die Benchmarkingprozesse im SGB II finden auf anderen Vergleichsebenen statt. 
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II 
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen 
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.  
Für Leistungen der HLU wurden in 2017 insgesamt 5.003.577 € netto und damit 15,4 % mehr 
verausgabt, als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür sind die Regelsatzerhöhung und die Erhöhung 
der angemessenen Mietobergrenzen für Darmstadt sowie eine Fallzahlsteigerung. Während in 
2016 im Mittelwert 661 Menschen HLU bezogen haben, waren es 2017 im Schnitt 710 
Personen und damit rund 7,4% mehr, als im Vorjahr. Die Kosten pro Person sind daher nicht 
analog der Gesamtkosten, sondern im Umfang von 7,2 % auf durchschnittlich 7.046 € 
(netto)/Jahr  gestiegen. 
Die Zahl der Anerkennungen im Asylbereich wird aller Voraussicht nach auch in den 
Folgejahren zu weiter steigenden Fallzahlen führen. 
 
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen vorrangig der qualitative 
Austausch zu Standards und Konzepten in Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs- und 
Unterstützungsleistungen sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen im Vordergrund. Ziel ist 
es dabei, die Teilhabe der Leistungsberechtigten am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und 
weitere Hilfebedarfe, wie die Hilfe zur Pflege, zu vermeiden sowie die Organisation der 
Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen bestmöglich zu gestalten. Da die Personal- und

- 5 - 
Sachkosten auch im Zuge der Bundesauftragsverwaltung weiter zu Lasten der kommunalen 
Haushalte gehen, bleiben die Fallzahlen und ihre Entwicklung wegen Unterstützung zu sozialer 
Teilhabe ebenso im Fokus der Städte, kommunale Einflussmöglichkeiten sind hier allerdings 
kaum gegeben. Denn die Fallzahlen und ihre Entwicklung sind primär durch den 
demografischen Wandel sowie die Entwicklung des Rentenniveaus geprägt. Prospektiv ist daher 
mit wachsenden Fallzahlen und in der Folge mit steigenden Personal- und Sachkosten für die 
Kommunen zu rechnen. 
Wie zu erwarten war, sind die Fallzahlen in Darmstadt im Berichtsjahr 2017 von 2.639 
Leistungsberechtigte auf 2.742 (+3,9%) gestiegen. Der Anstieg begründet sich allerdings nicht 
rein mit der demografischen Entwicklung, sondern ist auch ein Resultat der Umsetzung des 
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III), auf das im Kontext der Hilfe zur Pflege genauer 
eingegangen wird. Mit einer Dichte von 20,3 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner*innen 
ab 18 Jahren liegt Darmstadt über dem Mittelwert des Vergleichsrings (15,9), hat im Gegenzug 
aber den geringsten Anteil von Leistungsberechtigten aufgrund von Erwerbsminderung. Die 
Netto-Ausgaben in der GSiAE außerhalb von Einrichtungen (a. E.) belaufen sich im Jahr 2017 
auf insgesamt 17.930.650 €, was im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben in Höhe von 
845.029 € (+4,9%) und durchschnittlichen Fallkosten von 6.539 € (+1,00 %) entspricht. Die 
Gründe der Kostensteigerung sind analog derjenigen in der HLU.  
 
Während es in den Vorjahren in der Hauptsache darum ging, gute Grundlagen hinsichtlich der 
Versorgung und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen und zu verstetigen, haben sich die Prioritäten im 
Berichtsjahr 2017 verschoben. Aufgrund der stark rückläufigen Zuweisungen und steigenden 
Zahl der Anerkennungen, die in der Regel mit einem Rechtskreiswechsel (in das SGB II) 
einhergehen, hat sich die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Darmstadt 
deutlich reduziert. Zum Stichtag 31.12.2017 haben 890 Personen Leistungen nach dem 
AsylbLG erhalten, zum gleichen Stichtag im Vorjahr waren es noch 1.720 (-48%). Die 
Schwerpunkte des Steuerungsinteresses liegen daher – neben der Aufrechterhaltung einer 
guten Willkommenskultur – in der Platzzahlreduzierung in den Erstwohnhäusern und der 
Verstetigung und Schaffung von Integrationsmöglichkeiten in den Sozialräumen. Jedoch sind 
die Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Platzzahl- und Kostenreduzierung in den 
Erstwohnhäusern stark durch den angespannten Wohnungsmarkt (Stichwort Wohnsitzauflage) 
in Darmstadt eingeschränkt. Ende 2017 konnte  
ein Erstwohnhaus mit ursprünglich 300 Plätzen geschlossen und die Bewohnerinnen und 
Bewohner in andere Einrichtungen umgezogen werden, soweit sie nicht in Wohnraum integriert 
werden konnten. Fiskalisch wird sich dies allerdings erst in 2018 vollumfänglich auswirken. 
Insgesamt konnten die Netto-Auszahlungen pro LB trotzdem bereits in 2017 von 
durchschnittlich 10.908 € um 23,9% auf 8.296 € im Jahresschnitt gesenkt werden.  
Aufgrund der weiterhin rückläufigen Fallzahlen und der sich verringernden 
Steuerungsmöglichkeiten wurde auf der Amtsleitungstagung beschlossen, für die Folgejahre 
keine weiteren Daten im Bereich Asyl zu erheben und zu vergleichen.

- 6 - 
Im Gegensatz zu den vorgenannten existenzsichernden Leistungen sind die kommunalen 
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege deutlich größer. Die Steuerungsbemühungen 
werden hierbei wesentlich durch das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ 
bestimmt, was sich in der ambulanten Quote ausdrückt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der 
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben 
und (dadurch) die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so lange dabei 
eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich 
dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.  
Die Kennzahlen der HzP sind im Berichtsjahr 2017 im Wesentlichen durch das Inkrafttreten 
des PSG III geprägt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird hierdurch nun auch in der Sozialhilfe 
völlig neu definiert und führt folglich zu einem Paradigmenwechsel in der (Hilfe zur) Pflege, 
was einen Vergleich mit den Vorjahresdaten nur bei übergeordneten Kennzahlen, wie der 
Dichte oder den Gesamtausgaben, möglich macht.  
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.2017 reduziert sich von 526 
auf 450 und senkt die Dichte von 3,3 auf 2,8 pro 1.000 Einwohner*innen (-17,9%). Hierin 
spiegeln sich unmittelbar die Auswirkungen des PSG III wider: Höhere Leistungen der 
Pflegeversicherung führen zu keinen Ansprüchen auf HzP-Leistungen oder für Personen mit 
ehemals Pflegestufe 0 zu Verschiebungen in andere Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung. 
Der Rückgang in der ambulanten HzP fällt dabei erwartungsgemäß deutlich stärker als im 
stationären Bereich aus. Die ambulante Quote, also der Anteil der Leistungsberechtigten a. E. 
an allen HzP-Berechtigten, sinkt in Darmstadt in der Folge auf einen Wert von 35,8 %, liegt 
damit aber weiterhin deutlich über dem Mittelwert aller Städte (25,6%). Dies spiegelt sich 
auch in den Ist-Ausgaben wider, die sowohl in der ambulanten als auch der stationären HzP in 
Darmstadt rückläufig sind. Insgesamt sinken diese im Berichtsjahr um knapp 10% auf 
insgesamt 5.987.469 €. Betrachtet man sich jedoch die Kosten pro Fall differenziert nach 
ambulanten und stationären Hilfen, ist festzustellen, dass sich die ambulanten Fallkosten 
deutlich erhöht haben, während die stationären Fallkosten leicht gesunken sind. Damit liegen 
die ambulanten Fallkosten erstmals über denen der stationären HzP. Ursächlich hierfür sind 
vor allem der Weggang kostengünstiger Fälle in andere Leistungsbereiche bzw. ein Wegfall des 
Bedarfs aufgrund der erhöhten Versicherungsleistungen. Inwieweit dies einmalige bzw. 
kurzfristige Effekte im Rahmen des PSG III sind bleibt abzuwarten und im Rahmen des 
Prinzips „ambulant vor stationär“ kritisch zu analysieren. 
 
Darmstadt, 12.12.18 
50/eml 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz       
Stadträtin

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283 Zeichen

Punkt 35: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – 
Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des 
Asylbewerberleistungsgesetzes 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0366) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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127219 Zeichen

Seite 1
Seite 1
Consulting für Steuerung und 
soziale Entwicklung
Benchmarking der mittelgroßen Großstädte
Kennzahlenergebnisse 
zu den Leistungen des SGB XII und SGB II
sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
2017
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH
Rothenbaumchaussee 11 | 20148 Hamburg
Tel.: 040 410 32 81 | Fax: 040 41 35 01 11
consens@consens-info.de
www.consens-info.de
www.sgb2-portal.de
www.kennzahlenvergleich-eingliederungshilfe.de
Christina Welke
Matthias Klöppner
Dennis Döschner
Stefanie Warwel
Endversion, 14. September 2018

Seite 2
Inhalt
2018
1Zusammenfassung der Ergebnisse
Vorbemerkungen
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ausblick
Anhang
2
3
4
5
6
7
8

Seite 3
Zusammenfassung der Ergebnisse
2018
1

Seite 4
 2018
Existenzsichernde Leistungen
 Die gemeinsame Betrachtung der Entwicklung aller existenzsichernden Leistungen 
(Transferleistungsdichte) zeigt, dass die Leistungsdichte insgesamt leicht angestiegen ist. Die 
niedrigste Transferleistungsdichte insgesamt zeigt schon seit Jahren Erlangen, die höchste Kassel. Die 
höchste Teildichte pro 1.000 Einwohner zeigt sich im Leistungsbereich SGB II. 
 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
 Die Dichte der Inanspruchnahme SGB II ist im Mittelwert leicht gestiegen; in drei Städten ist sie 
gesunken; höchster Anstieg in Salzgitter mit 10,0 %. 
 In allen Städten kommt es zu einem Anstieg der Dichte von Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit. 
 Insgesamt ist wieder ein Anstieg des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern zu beobachten.
 Es zeigt sich eine leicht gestiegene Integrationsquote der Alleinerziehenden.
 Das kommunale Gesamtausgabenvolumen für SGB II-Leistungen ist im Mittelwert um 7,4 % 
angestiegen.
Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen
 1

Seite 5
 2018
Existenzsichernde Leistungen
 Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, 3. Kapitel SGB XII)
 Die Dichte der HLU ist im Mittelwert leicht gesunken und liegt bei 2,9 LB pro 1.000 Einwohner unter 
65 Jahre. 
 Der Anteil der Leistungsberechtigten mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente ist ggü. dem Vorjahr 
gesunken.
 Es zeigt sich im Mittelwert ein Anstieg der Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem zum Stichtag 
31.12. für laufende HLU a.v.E. um knapp 5 %.  
 Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung (GSiAE, 4. Kapitel SGB XII)
 Die Dichte ist im Mittelwert ggü. dem Vorjahr wieder angestiegen, nachdem zuvor ein einmaliger 
Rückgang zu verzeichnen war. 
 Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem steigen im Mittelwert weiter an (+2,3 %) auf 
5.778 Euro pro Jahr.
 GSiAE wegen Alters hat um gut 25 % höhere Ist-Ausgaben pro Leistungsberechtigtem als die 
GSiAE wegen Erwerbsminderung.
Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen
 1

Seite 6
 2018
Hilfe zur Pflege (HzP, 7. Kapitel SGB XII)
 Leistungsberechtigte
 Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Pflegestärkungsgesetzes III hat sich die Dichte in der HzP
insgesamt im Mittelwert mit 13,5 % deutlich reduziert und liegt nun bei auf 4,1 pro 1.000 Einwohner.
 Der Rückgang vollzieht sich in der ambulanten HzP mit 36,3 % deutlich stärker als in der stationären
HzP (-2,3 %).
 Durch die Entwicklungen sinkt die ambulante Quote deutlich und reduziert sich von 33,3 % um 23,1 % auf 
25,6 %.
 Ausgaben
 Die Fallkosten für die HzP insgesamt erhöhen sich im Mittelwert der Städte nur leicht (1,7 %). 
 In der ambulanten HzP steigen die Fallkosten deutlich an (44,8 %), was vor allem durch den Wegfall 
kostengünstiger Fälle aus dem Leistungsbezug zu begründen ist.
 In der stationären HzP reduzieren sich die Fallkosten um 12,6 %. Durch die Erhöhung der Leistungen der 
Pflegeversicherungen sinken die Ausgaben, die über die HzP aufzuwenden sind. 
 Die Spannbreite zwischen den Fallkosten in der ambulanten HzP ist deutlich größer als in der stationären 
HzP. Dies ist bedingt durch kostenintensive Einzelfälle in der ambulanten HzP, die durch eine 24-Stunden-
Pflege oder bei nicht Pflegeversicherten entstehen können. 
Zusammenfassung der Ergebnisse: Hilfe zur Pflege
 1

Seite 7
 2018
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
 Leistungsberechtigte
 Nachdem in den Vorjahren seit 2015 deutliche Steigerungen der Dichte von Leistungsberechtigten 
nach dem AsylbLG zu verzeichnen waren, kommt es nun im Mittelwert der Städte zu einem 
Rückgang von 37,2 %. 
 Größte gesellschaftliche Herausforderungen bestehen bei der Integration anerkannter Flüchtlinge. 
 Für örtliche Träger der Sozialhilfe ist die Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften 
bzw. die Umwidmung der Kapazitäten ein zentrales Thema.
 Ausgaben
 Im Mittelwert der Städte erhöhen sich die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem um 11 %. Die 
Entwicklungen in den Städten verlaufen dabei sehr unterschiedlich und sind im Wesentlichen durch 
die Unterbringungssituationen beeinflusst.
 Für die Erstattungen der Ausgaben der Städte bestehen landesrechtlich unterschiedliche 
Regelungen, wodurch es zu großen Unterschieden bei der Deckung der Ausgaben kommt. 
 Insgesamt konnten jedoch durch Anhebungen der Landeserstattungen höhere 
Ausgabendeckungsgrade erzielt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
Zusammenfassung der Ergebnisse: AsylbLG
 1

Seite 8
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen
2018
1
 Die Anzahl der Leistungsberechtigten und die Einwohnerdaten basieren auf den Stichtagswerten zum 
31.12. des jeweiligen Jahres
Hilfearl Jahr
2017 1,6 1,7 4,3 1,1 1,9 4,7 1,5 1,9 2,3
2016 1,6 1,8 4,2 1,2 1,8 5,5 1,4 1,8 2,4
2017 13,8 8,6 17,1 7,6 7,1 25,2 14,7 12,8 13,4
2016 13,1 8,4 16,5 7,4 7,0 25,6 14,0 12,5 13,0
2017 0,7 1,2 1,0 0,4 0,8 2,5 0,8 0,5 1,0
2016 0,9 1,8 1,4 0,8 1,6 4,0 1,0 0,7 1,5
2017 3,8 2,2 1,8 üöTr 2,6 3,4 3,6 4,1 3,1
2016 4,0 2,3 1,9 üöTr 2,6 3,3 3,5 4,4 3,2
2017 1,2 8,0 6,8 5,4 4,8 4,5 6,4 7,3 6,1
2016 1,3 9,2 10,7 8,2 7,8 10,3 11,0 13,1 9,5
2017 71,1 90,8 90,1 42,3 67,7 119,3 124,2 131,0 92,0
2016 73,8 92,1 87,7 42,0 70,2 114,5 123,4 119,1 90,3
AsylbLG         
SGB II       
HzP a.v.E.
HzP i.E.

 
























HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.

TOP-Kennzahlen 2017
D i c h t e   p r o   1 . 0 0 0   E i n w o h n e r
BS C DA ER J SZ MWKS

LU









Seite 9
Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen
2018
1
 HLU, GSiAE und HzP: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.
 AsylbLG: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten im Durchschnitt der Quartalswerte
 Vergleichbarkeit der Mittelwerte ggf. beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche 
Vergleichsbasis) 
 *SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich 
Hilfeart Jahr
2017 6.428 4.024 7.497 6.102 4.439 7.831 6.343 7.576 6.280
2016 6.136 3.489 6.676 6.167 4.109 6.983 4.980 8.456 5.875
2017 5.941 3.697 7.189 5.329 4.207 7.135 5.773 7.488 5.845
2016 5.618 3.210 6.408 5.484 3.897 6.274 4.579 8.340 5.476
2017 5.913 5.496 6.675 5.984 5.676 5.981 5.953 5.762 5.930
2016 5.904 5.592 6.561 5.793 5.367 5.639 5.849 5.571 5.785
2017 5.777 5.390 6.539 5.772 5.579 5.834 5.771 5.563 5.778
2016 5.768 5.531 6.474 5.506 5.253 5.526 5.736 5.385 5.647
2017 6.887 9.812 17.091 12.253 19.093 23.276 11.438 7.587 13.430
2016 5.752 5.527 13.762 6.595 10.644 17.031 11.618 3.264 9.274
2017 6.665 9.687 16.873 12.072 19.093 22.325 11.087 7.411 13.152
2016 5.643 5.415 13.278 6.361 10.643 16.800 11.185 9.676 9.050
2017 7.184 5.765 11.197 üöTr 17.237 10.741 10.989 8.626 10.248
2016 8.520 6.123 11.889 üöTr 18.644 14.131 13.074 9.676 11.722
2017 6.604 5.014 10.605 üöTr 7.807 9.867 9.639 7.517 8.150
2016 8.046 5.454 11.260 üöTr 9.302 13.371 11.674 8.340 9.639
2017 9.036 7.123 9.593 16.463 11.623 19.683 8.265 12.103 11.736
2016 9.570 7.214 11.057 13.968 11.378 10.640 8.705 10.563 10.387
2017 9.021 6.607 8.296 16.226 11.504 19.039 8.007 11.758 11.308
2016 9.558 6.611 10.908 13.616 11.296 10.325 8.667 10.491 10.184
2017 2.799 2.094 2.990 2.737 2.389 2.456 2.194 2.112 2.431
2016 2.694 2.028 2.727 2.357 2.197 2.261 2.144 2.073 2.310
   
AsylbLG Netto         
A u s g a b e n   p r o   L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e m   i n   E u r o
MW




KS

HzP a.v.E. Netto   
      

BS

LUC DA ER J

 
      
  

   
HzP i.E. Netto 
HzP i.E. Brutto   
SZ
   
GsiAE a.v.E. Netto 
HzP a.v.E. Brutto     

HLU a.v.E. Brutto 



GSiAE a.v.E. Brutto    


HLU a.v.E. Netto

    AsylbLG Brutto    
    SGB II Brutto*    

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Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen
2018
1
 Vergleichbarkeit der Mittelwerte beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche 
Vergleichsbasis) 
 *SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich 
Hilfeart Jahr
2017 10,2 6,8 32,5 6,5 8,5 37,0 9,3 14,4 15,7
2016 10,0 6,4 28,3 7,3 7,3 38,1 6,9 14,9 14,9
2017 9,5 6,2 31,1 5,7 8,0 33,7 8,5 14,3 14,6
2016 9,1 5,9 27,2 6,5 7,0 34,3 6,3 14,9 13,9
2017 81,6 47,1 113,9 45,8 40,1 150,7 87,3 73,7 80,0
2016 77,2 46,8 108,2 42,7 37,5 144,5 82,2 69,4 76,0
2017 79,8 46,2 111,6 44,1 39,4 147,0 84,6 71,2 78,0
2016 75,4 46,2 106,8 40,5 36,7 141,6 80,6 67,1 74,4
2017 4,7 11,4 17,1 4,5 15,6 58,1 8,7 3,6 15,5
2016 5,4 9,9 19,4 5,0 17,2 68,1 11,8 2,1 17,4
2017 4,5 11,2 16,9 4,4 15,6 55,7 8,5 3,5 15,0
2016 5,3 9,7 18,8 4,8 17,2 67,1 11,4 2,0 17,0
2017 27,6 12,6 20,1 üöTr 45,3 36,3 39,7 35,7 31,1
2016 34,2 14,3 22,3 üöTr 49,0 47,0 45,8 42,8 36,5
2017 25,4 11,0 19,1 üöTr 20,5 33,3 34,8 31,1 25,0
2016 32,3 12,7 21,1 üöTr 24,5 44,4 40,9 37,0 30,4
2017 11,0 56,8 65,1 89,3 55,5 88,5 53,2 88,3 71,0
2016 12,9 66,3 118,0 114,3 89,1 109,1 95,8 138,5 104,5
2017 11,0 52,7 56,3 88,0 54,9 85,6 51,6 85,8 67,8
2016 12,9 60,8 116,5 111,5 88,5 105,9 95,4 137,6 102,3
2017 209,9 200,9 278,5 120,8 168,9 304,1 284,3 290,8 232,3
2016 207,8 197,5 247,2 103,4 162,4 271,1 276,6 261,7 216,0
AsylbLG Netto        
  
 
HzP a.v.E. Brutto         
HLU a.v.E. Netto         

 SGB II Brutto*    
 
   

HzP i.E. Netto    
HzP i.E. Brutto
AsylbLG Brutto        



MW
A u s g a b e n   p r o   E i n w o h n e r   i n   E u r o

SZ

KS LUC
       
HzP a.v.E. Netto
 
GSiAE a.v.E. Brutto     
    
GsiAE a.v.E. Netto       
DA ER J
HLU a.v.E. Brutto     
BS

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Vorbemerkungen
2018
2

Seite 12
 2018
Die zugrundeliegenden Daten für den Ergebnisbericht beziehen sich auf die Daten des Kalenderjahres 2017. 
Aufgrund der langjährigen beständigen Arbeit des Benchmarkingkreises besteht eine umfangreiche Auswahl 
an Kennzahlen, von denen diejenigen für den Ergebnisbericht aufgearbeitet wurden, die eine größtmögliche 
Transparenz über die Finanz- und Leistungsentwicklung ermöglichen.
Zielsetzung
 Ziel der acht am Benchmarking beteiligten mittelgroßen Großstädte Deutschlands ist es, die 
beobachteten Ergebnisse anschaulich darzustellen und die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und 
Organisationsstrukturen zu benennen und in der Folge effektiver zu gestalten.
 Die verschiedenen Leistungsarten stehen in Abhängigkeiten zu Faktoren, die von den Verwaltungen nicht 
unbedingt direkt beeinflussbar sind, wie bspw. Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage.
 Das Benchmarking konzentriert sich auf Faktoren, die beeinflussbar sind und versucht Erfolgsfaktoren für 
„bessere Lösungen“ zu identifizieren und den teilnehmenden Städten erfolgsversprechende Ansätze 
zugänglich zu machen.
 Ergänzend zur Gegenüberstellung von Kennzahlen wird Raum geboten, flexibel und zeitnah auf 
Erkenntnis- und Diskussionsbedarfe einzugehen und auf veränderte Schwerpunkte zu reagieren. 
Vorbemerkungen
 2

Seite 13
 2018
Fragestellungen zur Betrachtung der kommunalen Leistungen 
 Was bedeutet es für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel- und wirkungsorientiert zu erbringen?
 Welches Vorgehen verfolgen die Städte dabei?
 Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkung oder nachhaltige Erfolge an?
 Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/Veränderungsmöglichkeiten bestehen?
 Die Diversität sich bietender Lösungen ist ein großer Vorteil des Benchmarkings, denn gerade diese 
dienen als Quelle für Innovationen und Verbesserungen.
 Die viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Projektleitungen werden inhaltlich ergänzt um Fachtage, 
die jährlich mit neuen Schwerpunkten besetzt werden. Zielsetzung ist ein fachlicher Austausch unter 
Einbezug von Fachexperten der jeweiligen Städte zur Ermittlung von Beispielen für gute Lösungen. Im 
aktuellen Benchmarkingjahr werden zwei Fachtage organisiert. Thematisch werden zum einen auf dem 
EGH/HzP-Fachtag die Neuerungen durch das BTHG behandelt. Zum anderen wird ein Fachtag Personal 
stattfinden, der die rechtlichen qualitativen Anforderungen an einzusetzendes Personal thematisiert. Zum 
Zeitpunkt der Berichtslegung haben beide Tagungen noch nicht stattgefunden, sodass Ergebnisse in der 
Präsentation noch nicht aufgegriffen werden können.
Vorbemerkungen
 2

Seite 14
 2018
Untersuchte Leistungsarten
 Im Fokus: Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in und außerhalb von Einrichtungen, vor allem 
vor der Hintergrund der rechtlichen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)
 Eine geringere Steuerungsrelevanz und weniger Einflussmöglichkeiten liegen bei den existenzsichernden 
Leistungen vor. Sie sind aber hinsichtlich der sozialpolitischen Bedeutung Gegenstand der 
Untersuchungen:
 Leistungen nach dem SGB II
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 
4. Kapitel SGB XII
 Aufgrund der Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit sind auch die Leistungen im Bereich Asyl 
stärker in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Seit 2014 werden auch die Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz im Vergleichsring analysiert.
 Zur besseren Einordnung der Ergebnisse werden Kontextdaten (Wirtschaftsindikatoren, Pflegestatistik) 
erhoben und in die Analysen einbezogen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der 
Einwohnerdaten angezeigt, die die Grundlage für die Berechnungen diverser Kennzahlen, wie die 
Dichten oder Ausgaben pro Einwohner, bilden.
Vorbemerkungen
 2

Seite 15
 2018
Separater Bericht
 Relevante Kennzahlen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII werden in 
einer separaten Ergebniszusammenfassung dargestellt.
Anmerkung
 Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar sind, ist dies durch einen entsprechenden Hinweis in 
den Grafiken kenntlich gemacht (n.v.). Wird in den Grafiken die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den 
tatsächlichen Wert wider (die Leistung ist zwar vorhanden, wird aber nicht in Anspruch genommen).
 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der Präsentation entweder geschlechtsneutrale 
Bezeichnungen verwendet oder die männliche Sprachform gewählt. Diese beziehen immer alle 
Geschlechter mit ein. 
Vorbemerkungen
 2

Seite 16
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale 
Leistungsprofile im Überblick
2018
3

Seite 17
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
2018
Erläuterung
 Von den rund 81 Millionen Einwohnern 
Deutschlands leben knapp 1,36 Millionen in den am 
Benchmarking beteiligten Städten. 
 Quelle: Melderegister der Einwohnerämter, 
Einwohner mit Hauptwohnsitz zum Stichtag 
31.12.2017.
 Rückgänge im Vorjahr in Braunschweig und 
Chemnitz bedingt durch sinkende Belegungszahlen 
in Landesaufnahmebehörden, die in diesem Jahr 
nicht mehr in der Stärke zu verzeichnen sind. 
 Steigerungen durch Zuzüge geflüchteter Menschen 
fallen weniger stark ins Gewicht als im Vorjahr. 
 Insgesamt Anstieg um 0,62 %, Rückgang nur in Braunschweig in der Altersklasse 15 bis unter 65 Jahre und der 65-Jährigen 
und Älteren. 
 Zuwachs vor allem bei den 0- bis unter 15-Jährigen, insbesondere in Salzgitter und Chemnitz
 Relevanteste Altersgruppe für Altersarmut sind die über 65-Jährigen, stärkste Zuwächse wie schon im Vorjahr in Jena
3
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-Jährigen
 Veränderung 
 15 bis unter 65-Jährigen
 Veränderung  
 65-Jährige und Älteren
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-Jährigen
 Veränderung 
 15 bis unter 65-Jährigen
 Veränderung  
 65-Jährige und Älteren
BS 250.361 -0,14% 0,12% -0,21% -0,06% -0,82% 0,44% -1,32% 0,21%
C 247.422 0,22% 3,28% -0,75% 0,98% -0,80% 0,45% -2,11% 1,32%
DA 160.686 0,44% 1,28% 0,24% 0,62% 1,65% 2,93% 1,60% 1,05%
ER 112.846 0,73% 0,14% 0,86% 0,70% 1,60% 3,24% 1,54% 0,37%
J 108.722 0,68% 1,95% 0,12% 1,62% 0,87% 2,28% 0,17% 1,82%
KS 204.021 1,05% 2,05% 1,10% 0,21% 0,70% 3,02% 0,42% 0,52%
LU 171.601 1,10% 2,35% 1,01% 0,43% 1,41% 3,18% 1,30% 0,26%
SZ 107.014 0,86% 3,36% 0,55% 0,17% 2,62% 7,36% 2,28% 0,68%
MW 170.334 0,62% 1,82% 0,36% 0,58% 0,90% 2,86% 0,49% 0,78%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2017 2016 auf 2017 2015 auf 2016

Seite 18
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
2018
3
Kennzahl Jahr
2017 50,4 50,8 49,0 50,1 50,7 50,8 49,9 50,0 50,2
2016 50,5 50,9 49,0 50,3 50,8 51,0 50,1 50,0 50,3
2017 57,7 58,1 57,0 57,5 57,3 58,1 56,7 56,4 57,4
2016 57,7 58,2 57,3 57,6 57,5 58,2 56,6 56,5 57,5
2017 10,2 7,6 20,2 18,4 9,3 18,0 25,8 17,2 15,8
2016 9,8 6,8 19,9 17,8 8,5 16,9 24,8 15,7 15,0
Kennzahl Jahr
2017 67,6 55,4 57,8 53,7 53,9 65,6 58,8 51,0 58,0
2016 63,2 60,1 59,3 62,4 42,0 62,6 59,0 59,4 58,5
2017 61,0 55,9 66,4 üöTr 58,0 68,4 64,2 61,2 62,2
2016 64,3 57,4 71,0 üöTr 61,3 72,3 66,6 66,3 65,6
2017 34,5 31,7 30,0 42,5 34,9 32,7 34,7 35,7 34,6
2016 38,4 33,9 37,0 40,5 34,0 40,4 39,2 37,4 37,5
Kennzahl Jahr
2017 3,5 12,7 12,2 n.v. 1,6 15,5 6,8 5,9 8,3
2016 2,4 14,1 13,7 n.v. 1,1 17,7 5,5 4,6 8,4
2017 21,1 17,8 33,4 31,6 22,6 32,8 33,5 31,4 28,0
2016 18,8 14,0 30,2 29,0 19,8 29,2 32,1 27,3 25,0
HzP a.v.E. weiblich 
 Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
Anteil Frauen
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen EW ab 65



 

BS C

SZ
 
  

 






SZ
MW



LU SZ
  


J


KS



 
DA ER J

MW
Anteile an Einwohnern Gesamt
Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht
Anteile der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit
JBS C DA ER
MW
KS

LU

LU
BS C DA ER

KS
SGB II gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
   
AsylbLG weiblich   
HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit
HzP i.E. weiblich   
   
  

Seite 19
 2018
Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte
 Als Darstellungsform der Sozialleistungsprofile der einzelnen Städte wurden Netzgrafiken ausgewählt, die 
die Dichten der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Leistungsarten ins Verhältnis zum Mittelwert aller 
Städte setzen. Hierdurch können die Unterschiede zwischen den Städten, die Leistungsprofile und die 
damit verbundenen Belastungssituationen in den jeweiligen Städten am besten dargestellt werden. 
 Neben den in den Netzgrafiken dargestellten Leistungsarten nach dem SGB XII belasten die Städte auch 
die kommunalen Ausgaben, die für Leistungsberechtigte nach dem SGB II gewährt werden. Diese 
werden gesondert behandelt. 
 In den Netzgrafiken enthalten sind auch die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, um 
der gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden.
 Der indizierte Mittelwert aller Städte entspricht 100 und wird in den Abbildungen durch eine rote 
gestrichelte Linie dargestellt. Die Abweichungen der einzelnen Dichten zum Mittelwert sind in blau 
hervorgehoben.
 Zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Jahresvergleich werden die Sozialleistungsprofile für 
die Jahre 2017, 2016 und 2015 dargestellt. 
 Es zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede. Wird wie bspw. in Erlangen für die stationäre HzP ein 
n.v. ausgewiesen, liegt die Zuständigkeit beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Daten stehen 
nicht zur Verfügung.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
 3

Seite 20
 2018
Sozialleistungsprofil Braunschweig
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 Die unterdurchschnittliche Dichte nach dem AsylbLG steht im Zusammenhang mit der Landesaufnahmebehörde des 
Landes Niedersachsen, durch die die Stadt Braunschweig einen Sonderstatus inne hatte. 
 Eine überdurchschnittliche Dichte zeigt sich vor allem in der stationären HzP. 
3
67,3
100,2
15,1
61,3
127,1
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Braunschweig
78,3
102,1
3,9
55,7
126,2
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Braunschweig
68,2
103,4
21,9
70,0
124,5
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Braunschweig

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 2018
Sozialleistungsprofil Chemnitz
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 In zwei von fünf Leistungsbereichen liegen die Dichten in der Stadt Chemnitz über dem Mittelwert aller Städte: in allen 
Jahren in der ambulanten HzP und im AsylbLG. 
 Die Dichten in der ambulanten HLU und GSiAE sowie die stationäre HzP liegen durchgehend unter dem Mittelwert. 
3
75,9
64,1
102,7
118,1
74,0
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Chemnitz
74,4
64,5
123,3
120,1
65,7
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Chemnitz
72,1
64,2
143,7
119,6
71,0
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Chemnitz

Seite 22
 2018
Sozialleistungsprofil Darmstadt
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 Sowohl die Dichte in der HLU als auch die in der GSiAE liegen in den Betrachtungsjahren über dem Mittelwert der Städte. 
Seit 2016 zeigt sich auch eine überdurchschnittliche Dichte nach dem AsylbLG.
 Während die stationäre HzP-Dichte stetig unter dem Mittelwert liegt, schwankt die Entwicklung bei der ambulanten HzP. 
Für 2017 liegt sie leicht über dem Mittelwert der Städte. 
3
175,8
126,4
119,3
92,8
59,4 0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Darmstadt
159,5
124,2
62,3
102,0
63,1 0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Darmstadt
185,4
127,8
122,3
103,3
58,3
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Darmstadt

Seite 23
 2018
Sozialleistungsprofil Erlangen
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 Es zeigt sich insgesamt ein sehr positives Bild. Alle Dichten liegen in den Jahren 2015 bis 2017 unterhalb des 
Mittelwertes. Einzige Ausnahme bildet die leicht über dem Durchschnitt liegende Dichte nach dem AsylbLG im Jahr 2015.
 Die Zuständigkeit für die stationäre HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe und kann nicht ausgewiesen 
werden. 
3
48,9
56,4
91,5
49,8
üöTr 0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Erlangen
53,8
56,8
104,3
50,1
üöTr
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Erlangen
45,9
57,3
97,7
37,5
üöTr
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Erlangen

Seite 24
 2018
Sozialleistungsprofil Jena
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 Für 2017 liegen alle Dichten unter dem Mittelwert, sodass sich ein positives Bild abzeichnet. 
 In 2016 und 2015 lag die ambulante Dichte noch über dem Mittelwert und befindet sich nun darunter.
 Die Dichte nach dem AsylbLG lag nur in 2015 über dem Mittelwert und ist inzwischen unterdurchschnittlich entwickelt.
3
74,1
53,5
87,5
105,8
83,3
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Jena
60,0
56,7
125,2
109,1
82,2
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Jena
81,9
52,9
86,0
84,4
85,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Jena

Seite 25
 2018
Sozialleistungsprofil Kassel
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 Deutlich sichtbar sind die überdurchschnittlichen Dichten in allen Leistungsbereichen, wodurch die erhöhte Bedarfslage in 
allen drei dargestellten Jahren erkennbar wird. Auffallend ist insbesondere die Dichte in der ambulanten HzP, aber auch 
bei den existenzsichernden Leistungen. 
 Einzige Ausnahme bildet die Dichte nach dem AsylbLG, die erstmalig im Berichtsjahr unterhalb des Mittelwertes liegt.
3
226,6
196,3
114,6
262,5
105,2
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Kassel
233,5
189,9
113,6
262,7
111,6
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Kassel
202,0
188,7
81,0
257,3
109,5
0
50
100
150
200
250
300
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Kassel

Seite 26
 2018
Sozialleistungsprofil Ludwigshafen
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 In allen drei Jahren liegen die Dichten in der ambulanten GSiAE, nach dem AsylbLG und der stationären HzP über dem 
Mittelwert der Städte. Eine Annäherung an dem Mittelwert zeigt sich bei der Dichte nach dem AsylbLG, während sich die 
stationäre HzP-Dichte zunehmend ausweitet.
 Die ambulante HzP- und HLU-Dichte liegen hingegen unter dem Mittelwert.
3
57,4
107,6
122,9
66,9
111,0
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Ludwigshafen
59,4
108,6
133,6
64,1
107,3
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Ludwigshafen
62,9
109,8
116,0
78,7
117,2
0
20
40
60
80
100
120
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Ludwigshafen

Seite 27
 2018
Sozialleistungsprofil Salzgitter
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
Erläuterung
 In zwei von fünf Leistungsbereichen liegen die Dichten in der Stadt Salzgitter über dem Mittelwert aller Städte. 
 Überdurchschnittliche Dichten zeigen sich in allen drei Jahren in der stationären HzP und im AsylbLG. 
 Die Dichten in der ambulanten HzP sowie in der GSiAE und HLU liegen durchgehend unter dem Mittelwert. 
3
73,9
95,5
146,5
42,7
140,0
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2016
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Salzgitter
81,1
97,3
133,7
36,2
143,9
0
20
40
60
80
100
120
140
160
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2015
relative Abweichung vom normierten Mittelwert
in Prozent (%)
Salzgitter
81,6
95,8
131,4
49,1
134,2
0
20
40
60
80
100
120
140
HLU
a.v.E.
GSiAE
a.v.E.
AsylbLGHzP
a.v.E.
HzP i.E.
LB-Dichten 2017
relative Abweichung vom normierten Mittelwert   
in Prozent (%)
Salzgitter

Seite 28
 2018
Wirtschaftsindikatoren
 Soziale und wirtschaftliche Faktoren nehmen einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die 
Dichteentwicklungen in den Städten. Aus diesem Grund werden Wirtschaftsindikatoren als 
Kontextfaktoren in die Analysen des Benchmarkingkreises aufgenommen. 
 Die Daten stammen aus Veröffentlichungen unterschiedlicher Quellen, die in einem unterschiedlichen 
Zeitrhythmus zur Verfügung gestellt werden: Statistisches Bundesamt,  Bundesagentur für Arbeit, 
Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder.
 Eine negative wirtschaftliche Situation begünstigt höhere Ausgaben für Sozialleistungen, da ein größerer 
Teil der Einwohner einer Stadt seine Existenz oder den Pflegebedarf nicht aus eigener Kraft bestreiten 
kann und auf öffentliche Gelder angewiesen ist. 
 Zudem wird der Handlungsspielraum der Städte im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltungen der 
sozialen Angebotslandschaft sowohl unter Berücksichtigung fachlicher und organisatorischer als auch 
personeller Aspekte eingeschränkt.
 Sechs Indikatoren werden herangezogen und zu Netzgrafiken für die jeweilige Stadt zueinander in Bezug 
gesetzt. Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst. Die Grafiken mit den Ergebnissen für die 
einzelnen Städte finden sich im Anhang der Präsentation.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
 3

Seite 29
 2018
Unterbeschäftigungsquote
 Wie im Vorjahr weisen erneut die Städte Salzgitter (13,7), Ludwigshafen (11,4), Kassel (11,0) und 
Chemnitz (9,9) eine Unterbeschäftigungsquote oberhalb des Mittelwertes (9,1) aus. In allen Städten liegt 
auch die Transferleistungsdichte oberhalb des Mittelwertes.  
 Die Stadt Erlangen weist erneut die niedrigste Quote von Unterbeschäftigung (4,6) aus bei gleichzeitig 
geringster Transferleistungsquote. Auch in den Städten Darmstadt (7,3), Braunschweig (7,2), und Jena 
(7,7) liegen unterdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquoten vor.
 In allen Städte kommt es zu einer Reduzierung der Unterbeschäftigungsquote im Vergleich zum Vorjahr, 
im Mittelwert um 4,0 %.
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
 Die höchsten Dichten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weisen die Städte Chemnitz und 
Erlangen aus. Ein positiver Zusammenhang mit der Unterbeschäftigungsquote zeigt sich für Erlangen, 
Braunschweig und Jena. 
 In den Städten Kassel, Darmstadt und Salzgitter zeigt sich eine unterdurchschnittliche Dichte der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und eine überdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquote.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
 3

Seite 30
 2018
Verfügbares Einkommen pro Einwohner
 Das verfügbare Einkommen pro Einwohner stieg im Mittelwert auf 20.686 Euro pro Jahr an. 
Überdurchschnittliche Einkommen werden in Erlangen, Darmstadt und erstmalig auch in Braunschweig 
und Ludwigshafen ermittelt. In den anderen Städten liegt das verfügbare Einkommen pro Einwohner 
unter dem Mittelwert. Am geringsten ist es in Chemnitz, wo auch die einzige Reduzierung zu verzeichnen 
ist.
Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner
 Zusammenhänge der Wirtschaftsindikatoren zeigen sich auch bei der Betrachtung des 
Bruttoinlandproduktes. Pro Einwohner liegen die Ergebnisse in Erlangen, Darmstadt und Ludwigshafen 
über dem Mittelwert. 
 In allen anderen Städten liegen die Ergebnisse teilweise deutlich darunter. Das geringste 
Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner verzeichnet Chemnitz. 
 In den meisten Städten kommt es zu Steigerungen. Reduzierungen zeigen sich in Braunschweig und 
Salzgitter.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
 3

Seite 31
 2018
Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigem
 Das Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigem zeigt ähnliche Tendenzen wie das Bruttoinlandsprodukt pro 
Einwohner. Auch hier liegen die Ergebnisse in Ludwigshafen, Erlangen und Darmstadt über dem 
Mittelwert, während die Ergebnisse der anderen Städte darunter liegen.
 Auch hier weist Chemnitz den geringsten Wert aus und Reduzierungen zeigen sich nur in Braunschweig 
und Salzgitter.
 Im Unterschied zum Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner haben die Ergebnisse pro Erwerbstätigem eine 
geringere Spannbreite. 
Gemeindliche Steuerkraft pro Einwohner
 Auch die gemeindliche Steuerkraft liegt in Darmstadt, Erlangen und Ludwigshafen über dem Mittelwert. 
Deutlich geringer fällt das Ergebnis vor allem in Chemnitz und Jena aus.
 Zu einer Reduzierung kommt es in Salzgitter und Erlangen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick
 3

Seite 32
Ziele und Wirkungen existenzsichernder 
Leistungen
2018
4

Seite 33
 2018
Vorbemerkung existenzsichernde Leistungen
 Die abgebildeten 
existenzsichernden Leistungen 
sind im SGB XII und im 
SGB II geregelt.
 Sinn und Zweck der Leistungen
ist es, dem Leistungsberechtigten
die Führung eines menschen-
würdigen Lebens zu ermöglichen,
sofern ihm dies aus eigener 
Kraft nicht oder nicht mehr 
möglich sein sollte.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
 4
Leistungsbezug 
SGB XII, 4. Kapitel: 
GSiAE
Erwerbsfähige mit 
Leistungsbezug SGB II
Transferleistungssystem
Sicherstellung des 
Lebensunterhaltes 
durch 
Erwerbstätigkeit 
oder Renten
Arbeitsmarkt
Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit mit 
Integration in Arbeit
Über 65 Jahre oder 
dauerhaft  volle 
Erwerbsminderung
Volle  
Erwerbsminderung 
und u. 65 Jahre
Über 65 Jahre oder 
dauerhaft  volle 
Erwerbsminderung
Weniger als 3 Stunden 
arbeitsfähig
Leistungsbezug SGB XII, 
3. Kapitel: HLU
Wiederherstellung der 
Erwerbsfähigkeit
Integration 
in Arbeit

Seite 34
 2018
Transferleistungsdichte
 Dargestellt werden Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen je 1.000 Einwohner. 
 Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von
 existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II,
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. 
Kapitel SGB XII.
 Dies ermöglicht einen Überblick über die gesamte, in der Kommune gegebene, Hilfebedürftigkeit.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
 4

Seite 35
Ziele & Wirkungen existenzsichernder Leistungen: Transferleistungsdichte
2018
Erläuterung
 Die Dichte der Empfänger von 
Leistungen nach SGB II ist ggü. dem 
Vorjahr erneut angestiegen.
 Die höchste Teildichte pro 1.000 
Einwohner weist der Leistungsbereich 
SGB II auf.
 Die niedrigsten Dichten weisen 
Erlangen und Jena auf.
 Die höchsten Transferleistungsdichten 
weisen Kassel, Salzgitter und 
Ludwigshafen auf.
 Alle drei Städte weisen eine sehr hohe 
SGB II-Dichte aus.
 In Kassel zeigt sich zudem eine 
vergleichsweise hohe GSiAE-Dichte.
 Ein zentraler Erklärungsansatz für den Anstieg der Dichte im SGB II liegt im Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern.
 In Erlangen ist die niedrige Dichte im SGB II durch die hohe Kapazität des Arbeitsmarktes erklärbar.
4
71,1
90,8 90,1
42,3
67,7
119,3 124,2 131,0
92,0 90,3
13,8
8,6 17,1
7,6
7,1
25,2 14,7
12,8
13,4 13,0
1,6
1,7
4,3
1,1
1,9
4,7
1,7
1,9
2,4 2,4
0
20
40
60
80
100
120
140
160
BS C DA ER J KS LU SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Betrachtungsjahr 
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW gesamt
Dichte der
Empfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW

Seite 36
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen
2018
Erläuterung
 Insgesamt zeigen sich moderate 
Steigerungen der Dichten im Mittelwert 
der Städte in allen Leistungsbereichen.
 Größte Erhöhung im Mittelwert weist 
die Dichte in der GSiAE a.v.E. auf.
 Größere Veränderungsraten zeigen 
sich in der HLU a.v.E., auffallend 
insbesondere die Veränderung in 
Ludwigshafen, aber auch im SGB II.
 Zu einem Rückgang der Gesamtdichte 
kommt es in Jena, Braunschweig und 
Chemnitz, in denen sich auch die 
SGB II-Dichte reduziert.
 Den größten Anstieg verzeichnet 
Salzgitter, der sich vor allem durch die 
erhöhte Dichte im SGB II begründet. 
 Nachdem Flüchtlinge eine Anerkennung erhalten, wechseln sie häufig in das 
SGB II. Salzgitter wies im Vorjahr eine überdurchschnittliche Dichte nach dem 
AsylbLG aus. Diese Personen wechseln nun in das SGB II, sodass es hier zu 
einem starken Anstieg der Dichte kommt. 
 In den vergleichsweise hohen Veränderungsraten der HLU zeigt sich ein 
Spezifikum der Leistungsart: Aufgrund ihrer Zielsetzung (vgl. Kapitel HLU) und 
Konstruktion weist die HLU relativ geringe Fallzahlen auf, die noch dazu einer 
hohen Dynamik unterliegen, sodass es zu höheren prozentualen Veränderungen 
kommen kann.   
4
Veränderung der Dichten der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen vom Berichtsjahr 
zum Vorjahr
Jahr BS C DA ER J KS LU SZ MW
Veränderung der Dichte HLU 
a.v.E. 
von 2016 
auf 2017 -1,8% -7,9% 2,2% -9,0% 7,0% -13,6% 25,4% 7,0% 1,2%
Veränderung der Dichte GSiAE 
a.v.E. 
von 2016 
auf 2017 5,6% 2,5% 3,4% 3,8% 1,2% -1,6% 4,4% 2,7% 2,8%
Veränderung der Dichte SGB II von 2016 
auf 2017 -3,7% -1,4% 2,7% 0,7% -3,6% 4,2% 0,6% 10,0% 1,2%
Summe der Veränderungen: HLU 
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2016 
auf 2017 -2,3% -1,2% 2,8% 0,9% -3,0% 2,5% 1,2% 9,3% 1,3%

Seite 37
 2018
Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nach dem Zweiten 
Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt. Sie soll gem. § 1 SGB II erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Nichterwerbsfähige 
Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, 
erhalten Sozialgeld, das nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie das Arbeitslosengeld II.
 Leistungsberechtigt sind gem. § 7 SGB II Personen, die 
 das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
 erwerbsfähig sind,
 hilfebedürftig sind und
 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch ergänzend zu anderem Einkommen 
oder Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen 
nicht zur Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen und „aufgestockt“ werden müssen.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
 4

Seite 38
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze (SGB II)
 Die Integration in Arbeit ist innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen die Aufgabe der Bundesagentur für 
Arbeit. Die Kommunen können die Arbeit der Jobcenter vorrangig über die Trägerversammlung 
beeinflussen.
 Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger, zkT) sind hingegen alleinige Grundsicherungsträger 
und beeinflussen demzufolge – im gesetzlichen Rahmen – direkt ihre Jobcenter. Im Benchmarkingkreis 
der mittelgroßen Großstädte sind dies Erlangen und Jena. 
 Die Städte tragen die Verantwortung und die Kosten für die Unterkunft sowie für die 
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II für die Leistungsberechtigten, hier kann entsprechend am 
stärksten eine direkte Steuerung erfolgen.
 Die aktuell äußerst positive allgemeine Lage am Arbeitsmarkt hat den Fokus der Öffentlichkeit und des 
Fachpublikums zuletzt von den Leistungen nach SGB II abgelenkt.
 Allerdings gilt zu bedenken, dass die heutigen Leistungsberechtigten im SGB II auch zukünftig die 
„Kundschaft“ der Kommunen bilden können – nämlich dann, wenn sie über lange Zeiträume im 
Leistungsbezug sind und dies zu geringen Einkommen im Alter führt. Dann wird der Bezug von 
Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII wahrscheinlicher.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
 4

Seite 39
23,0 25,2
32,1 27,9 25,1 28,6 29,7 29,7 27,7
71,8 69,4
64,6
67,9 70,6 67,7 66,1 65,4 67,9
0,7 1,7 0,5 0,9 0,4 0,8 0,2 0,5 0,7
2,1 1,7 1,9 2,8 1,6 2,2 2,4 1,6 2,0
2,4 2,0 0,9 0,5 2,3 0,6 1,6 2,7 1,6
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa PERS SGB II
Anteil der SGB II-Personengruppen
an allen Personen in Bedarfsgemeinschaften
KOL
AUS
SLB
ELB
NEF
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Deutlich wird, dass die Gruppe der 
RLB (dies sind die NEF und die ELB) 
in allen Städten ca. 95 % der 
Personen in Bedarfsgemeinschaften 
ausmachen.
 Davon entfällt ca. ein Viertel bis ein 
Drittel aller RLB auf NEF und gut zwei 
Drittel auf ELB.
 Die ELB stellen den größten Anteil dar, 
die SLB den geringsten.
 Der geringste Anteil an NEF zeigt sich 
in Jena, der höchste in Darmstadt.
 [Das Abkürzungsverzeichnis ist 
ab Seite 122 im Anhang zu finden] 
 Der größte Anteil der Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL; ca. 2,7%) findet sich in Salzgitter. Dies lässt sich dadurch erklären, 
dass geflüchtete Eltern nicht unbedingt den gleichen Aufenthaltstitel wie ihre Kinder haben. Diesen wird dann geraten für die
Kinder einen eigenen Asylantrag zu stellen, während die Eltern SGB II-Leistungen erhalten. 
4

Seite 40
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Die Dichte sinkt in den Städten 
Braunschweig, Chemnitz und Jena.
 Am deutlichsten steigt die Dichte in 
Salzgitter (ca. 10 %) – nachdem diese 
auch schon im Vorjahr im Vergleich 
am stärksten angezogen hat.
 Ebenfalls hohe Dichten weisen 
Ludwigshafen und Kassel auf, 
Erlangen mit Abstand die niedrigste.
 Im Mittelwert ist die Dichte der RLB 
wie im Vorjahr leicht gestiegen, der 
Anstieg ist aber moderater 
ausgefallen.
 Die Steigerung in Salzgitter ist vor dem Hintergrund der Wohnsitzauflage für die Flüchtlinge zu sehen. Zur Personengruppe 
gehören viele Syrer, die im Rahmen des Nachzugs hinzugekommen sind.
 In Jena wäre der Rückgang der Dichte größer ausgefallen, wenn nicht viele anerkannte Flüchtlinge in den Leistungsbezug 
des SGB II wechselten. Ggf. hätte ohne die anerkannten Flüchtlinge sogar Personal abgebaut werden müssen.
4
89,8
125,7
108,5
51,7
86,3
147,8
153,4
168,9
116,5
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 1 SGB II
Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II
pro 1.000 EW von 0 bis unter 65 J. in der Zeitreihe
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 41
146,6
214,1
149,1
72,7
165,0
217,1
161,2
239,0
170,6
43,2
54,0
37,5
20,1
38,1
54,3
59,1
56,7
45,4
0
50
100
150
200
250
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 3.1a und 3.1b SGB II
Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II nach Staatsangehörigkeit
pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Gruppe im Betrachtungsjahr
Dichte der RLB SGB II ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Dichte der RLB SGB II mit deutscher Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter)
Dichte der RLB SGB II ohne dt. Staatsangehörigkeit im Vorjahr
Dichte der RLB SGB II mit dt. Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter) im Vorjahr
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 In allen Städten kommt es zu einem 
Anstieg der Dichte von Personen ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit. 
 Diese lag im Mittelwert im Vorjahr 
noch bei 157,6.
 In Erlangen ist die Dichte beider 
Personengruppen besonders niedrig.
 Das quantitative Verhältnis der beiden 
Gruppen unterscheidet sich zwischen 
den Städten. Im Mittelwert ist die 
Dichte der RLB ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit fast viermal so 
hoch wie die der RLB mit 
deutscher/doppelter. 
 Dieser Aufwuchs steht wie auch der generelle Anstieg der Dichte im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel von 
Asylbewerbern in das SGB II.
 Beeinflusst wird die Entwicklung der Dichte auch durch die Gesamtzahl der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
– hierzu zählen nicht nur geflüchtete Personen.
4

Seite 42
139 192 210
94 129
285 259 302
201
138
187 204
90
128
246 247
262
1880,9
1,0
3,2
0,4
0,6
2,3 1,1
1,7
1,4
77
135 96
46
76
142 151
179
113
98
139 106
53
93
153 167
193
125
82
91
62
39
69
96 92
83
77
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 4 u. 5 SGB II 
Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(ELB und NEF)
nach Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner
am 31.12. des Betrachtungsjahres
ELB (55 bis
unter 65 Jahre)
ELB (25 bis
unter 55 Jahre)
ELB (15 bis
unter 25 Jahre)
NEF (15 und
älter)
NEF (6 bis
unter 15 Jahre)
NEF (0 bis
unter 6 Jahre)
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Dichten sind prinzipiell aufgrund ihrer 
unterschiedlichen Bezugsgrößen nicht 
stapelbar, dies geschieht an dieser 
Stelle zur Steigerung der 
Anschaulichkeit.
 Die beiden NEF-Gruppen unter 15 
Jahren weisen die höchsten Dichten 
auf, insbesondere in Salzgitter, Kassel 
und Ludwigshafen.
 Junge ELB finden sich v.a. in 
Salzgitter, am seltensten in Erlangen.
 Die höchste Dichte der ELB über 55 
Jahre weist Kassel auf, die niedrigste 
wiederum Erlangen.
 Anstiege zeigen sich weiterhin am deutlichsten in der Altersklasse der 15- bis unter 25-Jährigen – auch wenn diese nicht 
mehr so hoch ausfallen wie im Vorjahr. Es ist anzunehmen, dass sich die Übergänge aus dem AsylbLG nicht mehr in dem 
Ausmaß des Vorjahres vollziehen.
4

Seite 43
BS C DA ER J KS LU SZ MW
2017 ggü. 2016 0,66% 4,71% 1,51% -3,04% -0,04% 7,56% 3,83% 12,58% 3,47%
2016 ggü. 2015 -2,89% 1,41% 0,99% 10,97% 8,49% -2,80% 24,71% 5,84%
2017 ggü. 2016 -8,58% -3,23% 4,33% -0,60% -1,14% 4,64% 0,66% 14,77% 1,36%
2016 ggü. 2015 1,42% 2,84% 9,42% 5,47% 5,77% -1,33% 20,48% 6,30%
2017 ggü. 2016 -6,95% -7,05% 1,47% -0,85% -26,87% 4,79% 0,57% 3,14% -3,97%
2016 ggü. 2015 3,35% -4,61% -3,77% 1,47% -1,92% -3,60% -2,06% -4,87% -2,00%
2017 ggü. 2016 -1,59% 3,74% 5,86% 6,79% 2,63% 11,45% 3,79% 11,19% 5,48%
2016 ggü. 2015 10,77% 26,01% 14,17% 23,72% 33,71% 17,03% 3,06% 25,45% 19,24%
2017 ggü. 2016 -3,89% -2,72% 2,21% 0,59% -6,62% 1,22% -1,17% 7,00% -0,42%
2016 ggü. 2015 -0,58% -2,17% 2,02% 5,95% 1,05% 7,09% 0,08% 12,28% 3,21%
2017 ggü. 2016 -1,67% -4,71% -0,77% 1,79% -0,97% -0,72% -2,45% 5,48% -0,50%
2016 ggü. 2015 -2,32% -7,69% -3,94% -2,05% -3,28% -1,32% -1,77% 0,31% -2,76%
Veränderung der Dichte 
ELB 25 bis unter 55 Jahre
Veränderung der Dichte 
ELB 55 bis unter 65 Jahre
Veränderung gegenüber den Vorjahren
Veränderung der Dichte 
NEF 0 bis unter 6 Jahre
Veränderung der Dichte 
NEF 6 bis unter 15 Jahre
Veränderung der Dichte 
NEF 15 Jahre und älter
Veränderung der Dichte 
ELB 15 bis unter 25 Jahre
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Den stärksten Zuwachs erfuhr die Gruppe der ELB zwischen 15 und unter 25 Jahre, insbesondere in Kassel und Salzgitter.
 Im Mittelwert steigen die NEF unter 15 Jahren ebenfalls weiter an – aber auf niedrigerem Niveau als im Vorjahr 
(insbesondere in Salzgitter) – hingegen in Erlangen und Jena sinken die NEF.
 Von 2016 auf 2017 ist im Mittelwert die Dichte der ELB über 55 Jahre weiterhin rückläufig – aber deutlich niedriger als im 
Vorjahr. Ein Aufwuchs dieser Dichte zeigt sich nicht mehr allein in Salzgitter (die deutlich angezogen hat), sondern auch in 
Erlangen.
 Der Rückgang der NEF-Dichte ab 15 Jahren liegt in der geringen Fallzahl und den dadurch hohen Schwankungen begründet.
 In Salzgitter führt neben der Erhöhung der absoluten Zahlen der NEF unter 15 Jahren (ca. 640 Personen) auch der 
überproportionale Anstieg der Einwohnerzahlen zur Steigerung der Dichte.
4

Seite 44
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Insgesamt ist wieder ein leichter 
Anstieg des Bestands an 
Langzeitleistungsbeziehern zu 
beobachten.
 Rückgänge sind noch in Chemnitz
Jena und Braunschweig zu 
verzeichnen – aber auf geringerem 
Niveau als in den Vorjahren.
 Es zeigt sich ein überproportionaler 
Anstieg der Langzeitleistungsbezieher 
in Salzgitter.
 In Jena haben viele Langzeitleistungsbezieher das Renteneintrittsalter erreicht; stehen daher nicht mehr im Leistungsbezug 
SGB II.
 Der deutliche Zuwachs in Salzgitter lässt sich nicht durch Übergänge aus dem AsylbLG oder durch Zuzüge erklären, da 
Langzeitleistungsbezieher schon vor 2014 im Leistungsbezug standen. 
4
-2,0
-8,9
3,4
-0,8
-6,2
1,2
-0,2
2,1
-1,4
-1,9
-4,7
2,7
3,3
-2,2
5,2
-0,5
13,4
1,9
-15
-10
-5
0
5
10
15
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa K3
Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher
Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2016 2017

Seite 45
45,1 47,7 43,7 46,0 41,6 40,1 42,5 40,5 43,2 43,5
49,2 50,8
44,8 53,4 47,7 46,9 44,7 45,4
22,5
23,2
20,9 20,1
23,1 24,8 22,8
20,8
23,2 24,1
23,3 23,6
25,2 24,5 24,7 24,0 23,2 23,1
17,1 15,0
17,6 16,8 17,5 16,7 18,0
20,5
17,8 16,7
15,5 15,0
15,7 14,7 14,0 15,1 16,7 16,3
15,3 14,1 17,8 17,0 17,8 18,4 16,6 18,2 15,7 15,6 12,0 10,6 14,2 13,6 13,6 14,0 15,4 15,2
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa 18.a-d SGB II
Anteile der abhängig beschäftigten ELB mit Erwerbseinkommen
differenziert nach Höhe des monatlichen Einkommens in Prozent
im November des Betrachtungsjahres
über 1.200 Euro
über 850 und
unter 1.200 Euro
über 450 und
unter 850 Euro
bis 450 Euro
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Für beide Jahre wurden 
Novemberdaten verwendet
 Abgebildet sind hier abh. beschäftigte 
ELB in nun vier Kategorien. Wie 
eingangs angemerkt, bedeutet der 
Bezug von SGB II-Leistungen nicht 
zwangsläufig, dass die Personen 
arbeitslos sind. Es kann sich bei den 
LB auch um sog. „Ergänzer“ handeln.
 Der Anteil sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigter (>450 Euro) ist in 
Darmstadt am höchsten, in Kassel am 
niedrigsten. Hier ist der Anteil der 
„Minijobber“ am höchsten.
 Der Anteil der ELB mit Einkommen 
über 1.200 Euro ist in Chemnitz und 
Darmstadt am höchsten.
 Selbst in Chemnitz beziehen knapp ein Fünftel aller abhängig beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hohe 
Einkommen. Eine vertiefte Analyse bezüglich möglicher Ursachen (z.B. BG-Größen) ist aufgrund fehlender 
Veröffentlichungen des Statistikservice der BA nicht möglich. 
4

Seite 46
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Die Anteilsbetrachtung ist auf eine 
Indexbetrachtung umgestellt worden, 
da die Zuwanderung von Flüchtlingen 
und Migranten in das System zu einer 
insgesamt größeren Gruppe von 
Personen im Leistungsbezug geführt 
hat, so dass sich andere Anteile 
verringern, ohne dass dies in absoluter 
Höhe der Fall sein muss.
 Ausgangspunkt der Betrachtung ist 
das Jahr 2015 – die Veränderungen 
beziehen sich auf die absoluten 
Zahlen.
 Lediglich in Kassel zeigt sich ein 
Anstieg des Indexes von 2016 auf 
2017 – das höchste Niveau findet sich 
in Salzgitter.
 Außer in Kassel ist die absolute Zahl der Alleinerziehenden-BG‘s in allen Städten gesunken. Somit ist eine Verringerung der 
Anteile dieser BG-Gruppe nicht nur mit dem Anstieg der Rechtskreiswechsel der Asylbewerber zu erklären (große Familien 
oder Singles), sondern kann u.U. auf die Zielgruppen-Arbeit in den Jobcentern zurückzuführen sein.
4
94,9
97,0
97,9
97,1
94,9
100,2
98,5
108,2
98,6
85,7
88,7
97,6
92,5
89,0
102,4
96,9
106,4
94,9
0
20
40
60
80
100
120
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa 11.5 SGB II
Veränderung der Anzahl an Bedarfgemeinschaften
Alleinerziehenden-BGs
Indexwerte (2015 = 100)
2016 2017

Seite 47
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Alleinerziehende (gem. § 21 SGB II) 
stellen eine besondere Zielgruppe am 
Arbeitsmarkt dar, da sie eine der 
Gruppen mit den größten 
Vermittlungshemmnissen darstellen.
 Als Integrationen gelten alle 
Aufnahmen von sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigungen, voll 
qualifizierenden beruflichen 
Ausbildungen oder selbständiger 
Erwerbstätigkeit. Dies wird pro LB 
max. ein Mal pro Monat gezählt.
 Es zeigt sich im Mittelwert eine leicht 
gestiegene Integrationsquote der 
Alleinerziehenden.
 In Braunschweig steigt sie am 
deutlichsten - in Erlangen, Kassel und 
Ludwigshafen hingegen sinkt die 
Integrationsquote.
 Insgesamt zeigt sich ein recht hohes Niveau der Integrationsquote von Alleinerziehenden.
 Die höchste Quote findet sich in Jena. Hier hat das Jobcenter mit der Landesverwaltung Ziele vereinbart, zu denen auch die 
Integration Alleinerziehender gehört. Zur Zielerreichung wird bspw. die Kitabetreuung gestärkt.
4
18,3
26,8
18,0
23,8
30,6
21,8
21,0
18,3
22,3
23,2
28,5
19,3
20,2
32,7
21,1
20,4
18,5
23,0
0
5
10
15
20
25
30
35
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa K2E4
Integrationsquote Alleinerziehende
Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhaltnis zum durchschnittlichen Bestand 
der Alleinerziehenden in den vergangenen 12 Monaten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres
2016 2017

Seite 48
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II
2018
Erläuterung
 Die kommunalen Gesamtausgaben   
SGB II für ELB und NEF ohne 
Ausgaben nach § 16 a sind 
angestiegen.
 Sie liegen im Mittelwert bei 206 Euro 
monatlich und damit um 7,0 % höher 
als im Vorjahr.
 Der höchste Anstieg zeigt sich in 
Erlangen (+16,1 %), gefolgt von 
Darmstadt (+9,7 %)
 In Braunschweig, Erlangen und 
Ludwigshafen ist eine kontinuierliche 
Steigerung der kommunalen 
Gesamtausgaben festzustellen
 In Jena sind vermehrt Personen neu in 
den Leistungsbezug gekommen, die 
kein Einkommen haben, während 
ansonsten ein hoher Anteil von 
Personen mit Einkommen im 
Leistungsbezug steht. Hierdurch 
erhöhen sich die Ausgaben pro RLB. 
 Die Entwicklung der Gesamtausgaben wird maßgeblich beeinflusst durch den Anstieg 
der kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft – in den Städten mit 
steigender KdU steigen auch die Gesamtausgaben (KeZa 23.1 im Grafikdatensatz).
4
233,2
174,5
249,2
228,1
199,1
204,6
182,9
176,0
206,0
0
50
100
150
200
250
300
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Euro
KeZa 23 SGB II
Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen 
pro Regelleistungsberechtigtem (ELB und NEF) und Monat ohne Ausgaben nach § 16 (a) SGB II 
in Euro in der Zeitreihe
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 49
 2018
Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt
 Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert 
im 3. Kapitel des SGB XII. Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine 
Personengruppe, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung 
für Arbeitsuchende nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird.
 Die HLU wird, ebenso wie die GSiAE, denjenigen Personen gewährt, die keinen Anspruch auf 
Arbeitslosengeld II haben, insbesondere weil sie nicht (voll)erwerbsfähig sind. Anspruch auf HLU haben
1. Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und 
 Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI auf Zeit erhalten,
 vorübergehend (länger als sechs Monate, aber noch nicht dauerhaft) weniger als drei 
Stunden täglich erwerbsfähig sind,
 vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausreichendes Einkommen verfügen.
2. Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben.
3. Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE aufgrund von vorsätzlich oder 
grob fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
 4

Seite 50
 2018
Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt
 Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, 
um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Bedarfe nicht von anderen 
Personen gedeckt werden. 
 Der Umfang der HLU richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Bedarf setzt sich generell 
aus folgenden Komponenten zusammen:
 maßgebender Regelsatz,
 Kosten der Unterkunft und Heizung,
 Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen,
 einmaligen Leistungen,
 Beiträge für die Vorsorge,
 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, 
 Leistungen für Bildung und Teilhabe.
 HLU kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die 
Leistungen außerhalb von Einrichtungen betrachtet.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
 4

Seite 51
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
 Der Bezug von HLU stellt häufig den Übergang zwischen Leistungen des SGB II und der GSiAE 
(nächstes Kapitel) dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation einer im Vergleich geringen Anzahl an 
Fällen in diesem Leistungsbereich. 
 Der Fokus der Zielsetzung liegt darauf, die psychosozialen Strukturen zu stabilisieren, die 
Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen weiteren oder anderen Hilfebedarf zu verhindern.
 In Bezug auf die Gewährungsprozesse von HLU wird insbesondere der Abgrenzung zur Grundsicherung 
für Arbeitsuchende sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein hoher Wert 
beigemessen. Personen, die mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert sind, aber noch nicht vom 
Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft worden sind, fallen in den 
Leistungsbereich der HLU. Steuerungsmöglichkeiten bieten:
 Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II (inkl. Jobcenter) und GSiAE, darüber 
hinaus wären auch Verfahrensvereinbarungen mit den Rententrägern anzustreben,
 Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung in das SGB II,
 zeitnahe Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Überführung an die GSiAE bei dauerhafter 
Erwerbsminderung.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
 4

Seite 52
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2018
Erläuterung
 Die Dichte unterscheidet sich aufgrund 
einer anderen Bezugsgruppe von der 
in der Transferleistungsdichte 
(Folie 35) genannten.
 Die Dichte der HLU a.v.E. ist im 
Mittelwert leicht gesunken und liegt bei 
2,9 Leistungsberechtigten pro 1.000 
Einwohner.
 Die Dichte reduziert sich damit zum 
dritten Mal in Folge. 
 Am stärksten fiel der Rückgang in 
Kassel (-13,8 %), Erlangen (-9,0 %) 
und Chemnitz (-7,7 %) aus.
 Für weitere Erläuterungen siehe die nächste Folie.
4
2,0
2,3
5,2
1,3
2,4
5,8
1,8
2,5
2,9
0
1
2
3
4
5
6
7
8
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 53
 2018
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
 Durch Änderungen beim Wohngeld und im Krankenversicherungsrecht konnten in Kassel relativ viele 
Fälle mit geringen Ansprüchen eingestellt werden. Die Dichte in der HLU a.v.E. reduziert sich um 13,8 %. 
 In Erlangen ist die Dichte in der HLU a.v.E. traditionell relativ gering. Im Vergleich zum Vorjahr reduziert 
sie sich um 9,0 %. Es herrscht eine gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Begutachtungen führten 
zum Rechtskreiswechsel und vor allem ausländische Rentenbezieher überschritten vermehrt die 
Altersgrenze.
 Durch die Erhöhungen beim Wohngeld konnten in Chemnitz kostengünstige Fälle eingestellt werden, 
wodurch sich die Dichte reduzierte (-7,7 %). 
 In Darmstadt erhöht sich die Dichte zum Stichtag 31.12. um 2,2 %. Unterjährig lagen die Fallzahlen 
jedoch höher, sodass die tatsächliche Steigerung in einem größeren Maße ausfällt. 
 In Jena steht der Anstieg der Dichte (+7,3 %) im Zusammenhang mit dem PSG III, durch das 
Leistungsberechtigte mit Haushaltshilfen in die HLU a.v.E. wechselten. 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
 4

Seite 54
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2018
Erläuterung
 Der Anteil der Leistungsberechtigten  
mit befristeter 
Erwerbsunfähigkeitsrente hat sich im 
Vergleich zum Vorjahr (67,7 %) im 
Mittelwert reduziert.
 Er ist am höchsten in Erlangen und 
Chemnitz.
 Am geringsten ist der Anteil in 
Darmstadt, wo es im Vergleich zum 
Vorjahr zu einem relativ hohen Anstieg 
des Anteils kommt (16,4 %).
 Eine deutliche Veränderung zeigt sich 
in Kassel. Hier hat sich der Anteil der 
Leistungsberechtigten mit befristeter 
EU-Rente um 31,8 % im Vergleich 
zum Vorjahr reduziert.
4
n.v.
81,4
34,2
83,2
74,5
44,6
71,8 65,0
18,6
65,8
16,8
25,5
55,4
28,2
n.v.
35,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa 1.3 SGB XII
Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. mit und ohne befristeter EU-Rente
an allen HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. ab 18  Jahren und älter
in Prozent im Berichtsjahr
ohne
befristete
EU Rente
mit
befristeter
EU-Rente
Vorjahr

Seite 55
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
2018
Erläuterung
 Durch die insgesamt geringe Fallzahl 
können bereits wenige Fälle zu 
höheren Veränderungen bei den 
Fallkosten führen.
 Die niedrigsten Nettoausgaben für 
laufende HLU a.v.E. zeigen sich in 
Chemnitz, die höchsten Ausgaben 
weist Salzgitter aus. 
 Es zeigt sich im Mittelwert ein Anstieg 
der Nettoausgaben pro 
Leistungsberechtigtem von 6,6 %.  
 Auffällig ist vor allem der Anstieg in 
Ludwigshafen um 29,2 %. Aber auch 
in Kassel (9,5 %), Braunschweig 
(8,4 %) und Darmstadt (7,2 %) zeigen 
sich größere Steigerungen.
 Rückläufig sind die Nettoausgaben nur 
in Erlangen (-5,3 %) und Jena
(-0,5 %). Für Analysen siehe die nächste Folie.
4
5.603
3.468
7.046
4.970
4.235
6.661
6.020
7.797
5.725
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Euro
KeZa 14.2 SGB XII
Netto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro HLU-Leistungsberechtigtem a.v.E. im Jahresdurchschnitt in Euro pro Jahr
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 56
 2018
Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der HLU a.v.E.
 Anstiege der Ausgaben stehen im Zusammenhang mit Regelsatzerhöhungen. 
 In Darmstadt wurden zudem die Angemessenheitsgrenzen für die KdU erhöht. 
 In Chemnitz und Ludwigshafen korrespondiert der Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberechtigtem mit 
einem deutlichen Rückgang der Zahl der Bezieher von befristeten Erwerbsminderungsrenten. Dadurch 
gibt es weniger Personen mit anrechenbarem Einkommen, was die durchschnittlichen Fallkosten erhöht.
 In Kassel und Braunschweig fielen überwiegend Personen mit aufstockenden Leistungen aus dem Bezug, 
sodass sich die durchschnittlichen Fallkosten erhöhen. Zudem sind anrechenbare Renten gesunken.
 In Salzgitter besteht aufgrund der hohen Anzahl von geflüchteten Menschen ein Zusammenhang bei 
einem Leistungswechsel vom AsylbLG in die HLU, durch den verhältnismäßig hohe Wohnungs-
beschaffungskosten entstehen können. 
 Die Reduzierung der Fallkosten in Erlangen ist beeinflusst durch den Anstieg von Einnahmen, die hier in 
Abzug gebracht worden sind. 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU
 4

Seite 57
 2018
Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)
 Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ist, wie die HLU auch, eine 
bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im 4. Kapitel des SGB XII.
 Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für diejenigen Personen mit dauerhaftem Aufenthalt 
in Deutschland, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, weil sie
 die Regelaltersgrenze überschritten haben oder 
 über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. 
Für beide Personengruppen ist das eigene Einkommen und Vermögen unzureichend, um für die 
eigenen Lebenshaltungskosten selbständig aufzukommen. 
 Entsprechend gibt es die beiden Gruppen der Leistungsberechtigen wegen Alters oder wegen 
Erwerbsminderung.
 Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten Personen, die außerstande sind, länger als drei Stunden am 
Tag erwerbstätig zu sein,und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung 
behoben werden kann. Festgestellt werden kann dies ausschließlich über den gesetzlichen Träger der 
Rentenversicherung und anhand einer medizinischen Einzelfallprüfung. 
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
 4

Seite 58
 2018
Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE)
 Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus
 Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts,
 Kosten der Unterkunft und Heizung,
 Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen,
 einmaligen Leistungen,
 Beiträge für die Vorsorge,
 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,
 Leistungen für Bildung und Teilhabe, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7 SGB XII.
 GSiAE kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die 
Leistungen außerhalb von Einrichtungen betrachtet.
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
 4

Seite 59
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
 Die fiskalische Zuständigkeit für die GSiAE liegt vollständig beim Bund.
 Zentrale Einflussfaktoren sind
 demografische Entwicklung,
 Höhe der (Renten-)Einkünfte und des verfügbaren Vermögens,
 Kosten der Unterkunft.
 Zentrale Steuerungsinteressen sind
 Aktivierung zur Teilhabe am Leben in Gemeinschaft,
 Vermeidung weiterer Hilfebedarfe (bspw. Hilfe zur Pflege, vgl. nächstes Kapitel).
 Zentrale Steuerungsansätze sind begrenzt, aber vorhanden:
 Zeitnahe Begutachtung zur Erwerbsfähigkeit
 Überprüfung, ob alle Einkommen und vorrangigen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden
 Niedrigschwellige Angebote zur Aktivierung, Beratung und Unterstützung
 Optimale Schnittstellengestaltung zu relevanten Akteuren (Ehrenamt, Träger der freien 
Wohlfahrtspflege, andere Verwaltungseinheiten).
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
 4

Seite 60
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2018
Erläuterung
 Die Dichte unterscheidet sich aufgrund 
der anderen Bezugsgruppe von der in 
der Transferleistungsdichte (Folie 35) 
genannten.
 Die Dichte ist im Mittelwert wie auch in 
den Vorjahren gestiegen (2,5 %).
 Die Steigerung zeigt sich in allen 
Städten, mit Ausnahme von Kassel 
(-1,6 %)
 Die größte Steigerung zeigt sich in 
Braunschweig (5,7 %).
 Besonders geringe Dichten weisen die 
Städte Jena, Erlangen und Chemnitz 
aus.
 Überdurchschnittliche Dichten wie in 
Kassel stehen in Verbindung mit einem 
geringen Rentenniveau und 
gebrochenen Erwerbsbiografien. 
 Die Wohngelderhöhung macht sich in Kassel aufgrund der Bearbeitungsdauer erst in 2017 bemerkbar – in den meisten anderen 
Städten wirkte sich die Wohngeldreform bereits in 2016 aus. 
 Steigerungen stehen auch in Verbindung mit dem PSG III, in dessen Zuge Leistungsberechtigte mit Haushaltshilfen von der 
HzP in die GSiAE überführt wurden. 
4
16,1
10,1
20,3
9,1
8,4
29,8
17,8
15,5
15,9
0
5
10
15
20
25
30
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 61
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2018
Erläuterung
 Nach einer stetigen Reduzierung des 
Anteil von Leistungsberechtigten im 
Alter erhöht sich ihr Anteil im 
Berichtsjahr minimal um 0,3 %. 
 Umgekehrt bedeutet dies einen 
anteiligen Rückgang  der 
Leistungsberechtigten wegen 
Erwerbsminderung.
 Nur in Jena liegt der Anteil der 
Leistungsberechtigten im Alter unter 
50 %. 
 Den geringsten Anteil der 
Leistungsberechtigten mit 
Erwerbsminderung weist Darmstadt 
aus. 
 Größte Veränderungen beim Anteil der 
Leistungsberechtigten im Alter zeigen 
sich in Braunschweig mit einer 
Reduzierung (-1,4 %) und einer 
Erhöhung in Salzgitter (2,8 %). 
 Höhere Anteile von Leistungsberechtigten mit Erwerbsminderung werden beeinflusst vom vergleichsweise hohen Rentenniveau, 
welches vor allem in den ehemals ostdeutschen Städten vorliegt. Hier haben weniger Personen Anspruch auf Leistungen 
wegen Alters.
4
46,8 47,1
38,9 43,0
52,9
42,5 43,3 43,1 44,7
53,2 52,9
61,1 57,0
47,1
57,5 56,7
56,9 55,3
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa 35 SGB XII
Anteile der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. 
differenziert nach Anspruchsursache im Berichtsjahr in Prozent
Alter
Erwerbs-
minderung
Vorjahr

Seite 62
Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE
2018
Erläuterung
 Die Nettoausgaben pro 
Leistungsberechtigtem steigen seit 
Jahren stetig an.  
 Im Berichtsjahr kommt es zu einem 
Anstieg von 2,3 % im Mittelwert.
 Die stärksten Erhöhungen zeigen sich 
in Jena (6,2 %) und Kassel (5,6 %).
 Nur in Chemnitz reduzieren sich die 
Fallkosten (-2,5 %).
 Den höchsten Wert weist Darmstadt
auf; Chemnitz hat die geringsten 
Netto-Ausgaben pro 
Leistungsberechtigtem.
 Die Steigerung in Kassel steht in 
Verbindung mit kostengünstigen 
Fällen, die durch die Erhöhung des 
Wohngeldes aus dem Leistungsbezug 
gefallen sind. 
 Maßgebliche, allgemeine Einflussfaktoren sind steigende Regelsätze und KdU durch besondere Wohnformen.
 Die durchschnittlichen Fallkosten für Leistungsberechtigte im Alter liegen unter denen für Leistungsberechtigte mit 
Erwerbsminderung. Je nach Größe der Anteile besteht ein Einfluss auf die Ergebnisse der Fallkosten. 
4
5.777
5.390
6.539
5.772
5.579
5.834
5.771
5.563
5.778
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Euro
KeZa 29.6 SGB XII
Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen)
pro Leistungsberechtigtem von GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 63
Ziele und Wirkungen der Leistungen der 
Hilfe zur Pflege 
2018
5

Seite 64
 2018
Leistungsart Hilfe zur Pflege
 Leistungen der Hilfe zur Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen von Personen in Anspruch 
genommen werden, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder ihrer 
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. 
 Pflegebedürftige Personen im Sinne des § 61a Abs. 1 SGB XII können körperliche, kognitive oder 
psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht 
selbständig kompensieren oder bewältigen. 
 Leistungen der Pflegeversicherung haben Vorrang vor den Leistungen der HzP.
 Das folgende Schema zeigt die Zugänge zu den Leistungen der HzP im SGB XII.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 65
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
 Es ist kein Überschreiten 
der gesetzlich festgelegten 
Leistungssätze der 
Pflegeversicherung 
möglich.
 Bei nicht ausreichenden 
SGB XI-Leistungen prüft 
der Träger der Sozialhilfe 
nach Antrag, ob ein 
ergänzender 
Leistungsanspruch auf HzP 
durch Bindung an das 
Bedarfsdeckungsprinzip 
besteht. 
 Grundsätzlich orientieren 
sich die HzP-Leistungen an 
den Leistungssätzen der 
Pflegekassen.
 Der individuelle Bedarf ist 
jedoch ausschlaggebend. 
5
Erläuterung
 Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI, die der Höhe nach begrenzt sind, 
sind vorrangig vor den Leistungen der HzP.

Seite 66
 2018
Leistungsart Hilfe zur Pflege
 Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung 
weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) am 1. Januar 2017 wurde der neue 
Pflegebedürftigkeitsbegriff auch für den Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege eingeführt. 
 Durch die Ersetzung der bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade wurde weitgehend 
Begriffsidentität zwischen dem SGB XI und dem SGB XII hergestellt.
 Neben der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens sowie strukturellen Anpassungen in den 
Städten zog das Pflegestärkungsgesetz III eine umfassende Neustrukturierung des Siebten Kapitels 
SGB XII nach sich. 
 Ab dem 1. Januar 2017 bilden die §§ 61 bis 66a SGB XII die gesetzliche Grundlage der Hilfe zur 
Pflege. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 67
 2018
Leistungsart Hilfe zur Pflege
Die Leistungen können im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden:
 Ambulante Leistungen
 Pflegegeld bei den Pflegegraden 2 bis 5 gemäß § 64a SGB XII
 Weitere Leistungen zur Sicherung der häuslichen Pflege gemäß §§ 64b – 64f SGB XII, bspw. 
häusliche Pflegehilfe, Verhinderungspflege und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
 Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2 bis 5 gemäß § 64i und Entlastungsbetrag bei 
Pflegegrad 1 gemäß § 66 SGB XII
 Teilstationäre Pflege nach § 64g SGB XII und Kurzzeitpflege nach § 64h SGB XII
 Pflege in stationären Einrichtungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach 
§ 65 SGB XII, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit 
des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 68
 2018
Leistungsart Hilfe zur Pflege
 Die ehemalige „Pflegestufe 0“ gibt es nicht länger. Folglich haben Personen mit einem pflegerischen 
Bedarf unterhalb des Pflegegrades 1 keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. 
Personen in stationären Einrichtungen haben unterhalb des Pflegegrades 2 keinen Leistungsanspruch 
mehr. 
Der § 138 SGB XII legt Übergangsregelungen für Pflegebedürftige fest. 
 Für Personen ohne Rechtsanspruch kommt es in der Folge zu Verschiebungen in der 
Leistungsgewährung. Zur Bedarfsdeckung kommen folgende andere Rechtsgrundlagen in Frage: 
 § 70 SGB XII: Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes
 § 71 SGB XII: Leistungen der Altenhilfe
 § 73 SGB XII: Hilfen in sonstigen Lebenslagen
 § 27 (3) SGB XII: Erhöhter Regelbedarf
 § 27a (4) SGB XII: Abweichende Regelsatzfestsetzung
 In den Städten wird hauptsächlich § 27a (4) SGB XII genutzt, um die Bedarfe der ehemals HzP-
Leistungsberechtigten zu decken, aber auch § 27 (3) SGB XII, § 70 SGB XII sowie § 73 SGB XII 
kommen zum Einsatz. Keine Leistungsgewährung erfolgte bisher auf Basis des § 71 SGB XII. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 69
 2018
Leistungsart Hilfe zur Pflege
 Die Ansprüche für Personen mit Pflegegrad 1 sind in § 63 SGB XII geregelt und beschränken sich auf 
die folgenden Leistungen:
 Pflegehilfsmittel nach § 64d SGB XII
 Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 64e SGB XII und
 Entlastungsbetrag nach § 66 SGB XII
 In der ambulanten HzP sieht der Gesetzgeber verschiedene Leistungsarten vor. 
 Für nicht pflegeversicherte Personen gewährt der Träger der Sozialhilfe Pflegeleistungen analog zu 
den Leistungen nach dem SGB XI. 
 Pflegegeld wird gewährt, wenn die Pflegebedürftigen überwiegend von Familienangehörigen oder 
anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. 
 Bei der professionellen Pflege durch Pflegedienste wird die ambulante Pflege durch einen 
professionellen Anbieter wahrgenommen, wenn eine Pflege durch private Personen nicht 
ausreichend bzw. möglich ist. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 70
 2018
Leistungsart Hilfe zur Pflege
 Je nachdem, welche Ansprüche aus den Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI abgedeckt 
werden können, verbleibt ein bestimmter Bedarf, der durch den Träger der Sozialhilfe abgedeckt werden 
muss, wenn der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist, diesen selbst zu erbringen bzw. zu 
finanzieren. 
 Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungsberechtigten in der ambulanten und stationären 
Pflege auch davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der gesetzlichen 
Pflegeversicherung erwerben konnten, ob ggf. eine private Zusatzversicherung besteht oder 
Pflegeleistungen aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst gezahlt werden können.
 In einigen Bundesländern bestehen Sonderregelungen für Leistungen der „Individuellen 
Schwerstbehindertenbetreuung“, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung in den entsprechenden 
Städten nehmen (z.B. Kassel: Gesamtausgaben sind vom örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzuwenden 
und es liegt eine hohe Anzahl von kostenintensiven Einzelfällen vor).
 Prognosen gehen analog zum demografischen Wandel von zukünftig steigenden Zahlen der 
Pflegebedürftigen aus, die regional unterschiedliche Entwicklungen nehmen. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 71
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
 Steuerungsmöglichkeiten sind in der HzP größer als in den bisher erörterten existenzsichernden 
Leistungsarten.
 Das Leistungsgeschehen ist beeinflusst durch regional unterschiedliche Rahmenbedingungen, die 
Angebotslandschaft, freie und private Träger, Ausbau von Beratungsdienstenwie Pflegestützpunkten und 
Pflegekassen sowie Verflechtungen der Finanzstrukturen zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern.
 Wesentliches Ziel ist das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“.
 Gleichzeitig besteht das Interesse, die Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu 
halten.
 Flankiert wird dies durch den in § 64 SGB XII festgelegten Vorrang von familiärer, nachbarschaftlicher 
Hilfe vor der professionellen Pflege mit den Teilzielen „Sicherstellung der häuslichen Pflege“ und 
„Pflegegeld vor Sachleistungen“.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 72
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
 Kommunale Steuerungsziele sind demzufolge:
 Einsatz ambulanter vor stationären Hilfen – möglichst langer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit 
oder in alternativen Wohnformen und damit
 Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung
 Familiäre, nachbarschaftliche Hilfe vor professioneller Pflege
 Präventionsangebote, um den Anstieg des Pflegebedarfs zu mildern
 Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten 
sowie die wirtschaftliche Leistungserbringung.
 Nicht in jedem Fall muss die ambulante Versorgung dem Zielinteresse entsprechen. Menschen mit einem 
hohen Pflegebedarf können durchaus das Interesse haben, in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu 
werden, wenn dadurch beispielsweise eine Tagesstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Personen 
ermöglicht werden. Entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten sowie der 
Wirtschaftlichkeit ist daher jeweils die individuelle Situation zu bewerten.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 73
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
 Kommunale Steuerungsmöglichkeiten liegen vor allem in der Organisation der Bedarfsfeststellung durch 
Einsatz einer Pflegefachkraft, vorzugsweise im Haushalt des Pflegebedürftigen, zur Herstellung eines 
differenzierten Bildes über den pflegerischen sowie den sozialen Bedarf hinsichtlich einer 
bedarfsgerechten und kostengünstigen Pflege mit Fokus auf ambulante Pflegesettings.
 Sozialräumliche und familiäre Ressourcen sollen unabhängig von Pflegediensten vermehrt einbezogen 
werden, um ambulante Pflege zu fördern, der zunehmenden Professionalisierung entgegenzuwirken und 
positive fiskalische Effekte zu erzielen.
 Ein Fachdienst, in dem unterschiedliche Qualifikationen von Mitarbeitern zusammengeführt werden, kann 
als zentrale Anlaufstelle für die Beratung aus unterschiedlichen Perspektiven dienen. 
 Hier eingesetztes Fallmanagement oder Hilfeplanverfahren ermöglichen ein auf den individuellen Bedarf 
ausgerichtetes Verfahren mit direkter Partizipation der beteiligten Personen.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 74
 2018
Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze
 Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen:
 Beratung (Fallaufnahme und Assessment)
 Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung)
 Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung)
 Monitoring (Kontrolle und Optimierung)
 Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation)
 Beispiele für kommunale Fallführung sind in Vorjahresberichten enthalten, die unter www.consens-info.de
abrufbar sind.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 75
 2018
Zuständigkeiten
 Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
 Chemnitz: ambulante HzP sowie HzP in Einrichtungen für Personen unter 18 Jahren und ab 65 
Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
 Darmstadt: ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe, 
stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Erlangen: ambulant örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationär überörtlicher Träger der Sozialhilfe
 Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe
 Kassel: ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe, 
stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe
 Ludwigshafen: ambulante HzP örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationäre HzP vom überörtlichen 
Träger per Delegation auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen
 Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 76
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Durch das PSG III wurden 
umfassende Anpassungen in der 
Datenerhebung notwendig. 
 Übergeordnete Kennzahlen können 
weiterhin in der Zeitreihe dargestellt 
werden, sodass Veränderungen durch 
das PSG III sichtbar werden.
 Hinweis: Die Daten 2017 stellen einen 
Zwischenstand dar, da 
Umstellungsprozesse in den Städten 
noch andauern und die Daten noch 
nicht gänzlich plausibel sind. Im 
nächsten Jahr werden verlässlichere 
Daten erwartet.
 Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. 
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe
 Nachdem sich bereits im Vorjahr eine geringere Reduzierung der Gesamtdichte zeigte (-2,8 %), kommt es nun zu einem 
größeren Rückgang (-13,5 %). Durch höhere SGB XI-Leistungen scheiden Personen aus dem HzP-Leistungsbezug aus oder 
erhalten Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen. 
 Stärkste Reduzierungen zeigen sich in Kassel (-19,8 %), Chemnitz (-19,0 %) und Jena (-18,2 %).
5
(avE + i.E.)
4,5
3,4
2,8
n.v.
3,5
5,9
4,4
4,6
4,1
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 60 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. + i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 77
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 In allen Städten liegt die ambulante 
Dichte unterhalb der stationären.
 Von den Reduzierungen sind vor allem 
Personen mit deutscher 
Staatsangehörigkeit und mit 
Pflegeversicherung betroffen. 
 Der Anteil der Nichtpflegeversicherten 
erhöht sich um 33,6 % von 28,5 % auf 
38,1 %. 
 Der Anteil von Leistungsberechtigten 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit 
erhöht sich um 58,3 % von 8,4 % auf 
13,4 %. 
 Der grundsätzlich bestehende 
Zusammenhang steigender 
ambulanter Dichten mit der 
demografischen Entwicklung spiegelt 
sich im Berichtsjahr nicht wider, da der 
Einfluss durch das PSG III überwiegt.
 Mit einem Rückgang von 36,3 % im Mittelwert erfolgt die Reduzierung in der ambulanten HzP deutlich stärker als im stationären
Bereich (-2,3 %). Die Verringerung zeigt sich in allen Städten von -52,1 % in Erlangen bis -25,1 % in Ludwigshafen.
 Hierin spiegeln sich die Auswirkungen des PSG III unmittelbar wider. Höhere Leistungen der Pflegeversicherung führen zu 
keinen Ansprüchen auf HzP-Leistungen oder für Personen mit ehemals Pflegestufe 0 zu Verschiebungen in andere Leistungen.  
5
0,7
1,2
1,0
0,4
0,8
2,5
0,8
0,5
1,0
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 78
 2018
Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege
 Pflege durch Verwandte oder andere nahestehende Personen kann im Grundsatz eine positive Lösung 
aus Sicht des zu Pflegenden und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der 
Sozialhilfe sein. Die entsprechende Zielsetzung ist im § 64 SGB XII verankert.
 Im Zuge des demografischen Wandels ist tendenziell von einer abnehmenden Anzahl von 
Leistungsberechtigten mit einer Pflege durch Privatpersonen auszugehen. Die Mobilität von Angehörigen 
sowie die Belastungssituation für Pflegende kann dazu führen, dass eine Pflege ohne Unterstützung nicht 
dauerhaft leistbar ist, insbesondere wenn der Pflegebedarf hoch ist oder sich erhöht.
 Vor diesem Hintergrund werden zunehmend Pflegedienste beauftragt, sodass sich die 
Professionalisierung der Pflegearrangements ausbaut. 
 Speziell geschulte Mitarbeiter, Professionalisierung der Bedarfsfeststellung und Informationen bieten 
Ansatzpunkte, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 79
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Reduzierungen des Anteils entstehen 
vor allem durch das 
PSG III und die damit verbundenen 
höheren Leistungen nach SGB XI 
bzw. die Verschiebungen in andere 
Kapitel des SGB XII.
 Wie in Kassel kann die 
Neubegutachtung von 
Leistungsberechtigten mit ehemals 
Pflegestufe 0 aber auch zu einer 
Einstufung führen und damit zu einer 
Anspruchsberechtigung auf 
Leistungen der HzP. Hier gab es 
insgesamt mehr Anträge, auch aus 
dem Flüchtlingsbereich. 
 Salzgitter verzeichnet einen Anstieg 
von anerkannten Flüchtlingen im SGB 
II-Leistungsbezug, die zwar 
pflegeversichert sind, jedoch noch 
keine Vorversicherungszeiten erfüllt 
haben und daher HzP in Anspruch 
nehmen. 
 Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil der ausschließlich durch Privatpersonen 
Gepflegten im Mittelwert gehöht (+13,2 %). In den Städten fallen die Entwicklungen sehr 
unterschiedlich aus. Während Salzgitter einen Anstieg von 557,1 % verzeichnet, 
reduziert sich der Anteil am stärksten in Chemnitz um 54,8 %. 
5
16,5
17,4
15,5
19,5
34,8
11,0
31,3
66,7
26,6
0
10
20
30
40
50
60
70
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa 79 SGB XII
Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E., 
die ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden und das volle Pflegegeld erhalten 
(keine Sachleistungen) in Prozent
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 80
 2018
Anteil der Leistungsberechtigten ambulanter HzP, die ausschließlich privat gepflegt 
werden 
 In den Zahlen der Pflegegeldempfänger in Chemnitz war eine relativ große Zahl von Empfängern des 
"kleinen Pflegegelds" = "Pflegestufe 0" = angemessene Beihilfe enthalten. Durch die Pflegereform 
erhalten 80 % dieser vorherigen Leistungsberechtigten keine Leistungen der HzP mehr, und vor allem 
deshalb sinkt der Anteil der rein privat Gepflegten.
 In Jena gibt es weniger Personen, die Pflegesachleistungen (durch die Erhöhung der SGB XI-Leistungen) 
erhalten, dadurch verschiebt sich der Anteil. Der Anteil an Personen mit Pflegegeld war in Jena immer 
sehr niedrig – ggf. resultiert daraus der starke Anstieg.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 81
 2018
Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen
 Wenn die Zielsetzung ist, möglichst viele Hilfebedarfe ambulant zu decken, stellt der Anstieg der 
Absolutzahlen von Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP kein negatives Zeichen dar, solange der 
Anstieg in der stationären Hilfen gedämpft werden kann.
 Eine hohe ambulante Quote weist grundsätzlich darauf hin, dass entsprechende Steuerungsmaßnahmen, 
wie der Einsatz von Pflegefachkräften oder die Einführung eines Fallmanagements, aber auch die 
Etablierung niedrigschwelliger Angebote, greifen.
 In diesem Jahr ist die Entwicklung in der HzP jedoch so stark von den Auswirkungen des PSG III 
betroffen, dass die ambulante Quote keinen zuverlässigen Anhaltspunkt liefert, inwieweit 
Steuerungsmaßnahmen greifen.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 82
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. 
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe
 Ursache für die Reduzierung der 
ambulanten Quote ist der starke 
Rückgang der ambulanten Dichte. 
Teilweise werden Bedarfe jedoch 
über andere Leistungen gedeckt, 
sodass insgesamt nicht von einer 
verringerten Pflegebedürftigkeit 
auszugehen ist. 
 Die geringsten Quoten weisen 
Braunschweig, Ludwigshafen und 
Salzgitter aus, bei gleichzeitig 
höchsten stationären Dichten (vgl. 
nächste Folie).
 Eine überdurchschnittliche stationäre 
Dichte zeigt sich auch in Kassel, aber 
auch eine besonders hohe 
ambulante Dichte, was auf die 
generell hohe Hilfebedürftigkeit in der 
Stadt hinweist.
 Im Mittelwert reduziert sich die ambulante Quote von 33,3 % um 23,1 %. Der 
Rückgang zeigt sich in allen Städten, am stärksten in Jena (-37,9 %), am 
schwächsten in Salzgitter (-19,5 %).
5
15,0
34,6
35,8
n.v.
23,6
42,5
17,4
10,3
25,6
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
55
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2013 2014 2015 2016 2017

Seite 83
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Erlangen: Zuständigkeit HzP i.E.
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe
 Die höheren Leistungen der 
Pflegeversicherungen wirken sich auf 
die stationäre Dichte weniger stark 
aus als im ambulanten Bereich, da 
insgesamt höhere Bedarfslagen 
bestehen. Leistungsberechtigte mit 
ehemals Pflegestufe 0 werden 
grundsätzlich eher ambulant gepflegt 
und waren nur in Einzelfällen 
stationär untergebracht.
 Ggf. hat auch die Neubegutachtung 
zu einer höheren Einstufung geführt, 
sodass weiterhin ein Anspruch auf 
HzP-Leistungen besteht. In den 
Städten hat dieser 
Umstellungsprozess zu 
unterschiedlichen Zeitpunkten 
stattgefunden. 
 Im Mittelwert reduziert sich die stationäre Dichte um 2,3 % und damit deutlich weniger 
als in der ambulanten HzP. Die stärksten Rückgänge verzeichnen Chemnitz und 
Salzgitter mit je 6,3 %. Zu Steigerungen kommt es in Ludwigshafen (+3,1 %) und Kassel
(+1,6 %). In Jena stagniert die Dichte.  
5
3,8
2,2
1,8
n.v.
2,6
3,4
3,6
4,1
3,1
0
1
2
3
4
5
6
BS C DA ER J KS LU SZ MW
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2013 2014 2015 2016 2017

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 2018
Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung
 Neben dem Wunsch eines möglichst langen Verbleibs der betroffenen Personen in der eigenen 
Häuslichkeit, wird mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch das Ziel verfolgt, den 
Ausgabenanstieg zu dämpfen, da eine ambulante Pflege bisher günstiger war als eine stationäre. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 85
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. 
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe
 Jena: Anwendung des Brutto-Prinzips
 Die hohe Spannbreite erklärt sich vor 
allem durch kostenintensive 
Einzelfälle, die in unterschiedlichem 
Umfang in der Gruppe der LB a.v.E. 
enthalten sind. Insbesondere Kassel 
verzeichnet eine hohe Anzahl solcher 
Fälle, aber auch Darmstadt und 
Jena.
 Hintergrund sind häufig fehlende 
Einrichtungen für Schwerstbe-
hindertenpflege. Verhandlungen mit 
Pflegediensten sollen eine 
Begrenzung der Budgets 
herbeiführen.
 Einfluss nehmen auch die 
Veränderungen durch das PSG III Sichtbar ist die hohe Spannbreite. Im Mittelwert kommt es zu einem Anstieg von 
1,7 % und damit zu einer geringeren Erhöhung als noch im Vorjahr (+5,4 %). 
Höchste Anstiege in Chemnitz (+22,2 %) und in Jena (+12,7 %), größte 
Rückgange in Ludwigshafen (-13,2 %) und Braunschweig (-10,7 %).
5
7.140
7.166
13.305
n.v.
17.584
16.067
11.068
8.519
11.550
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Euro
KeZa 81.1 SGB XII
Ist- Ausgaben HzP a.v.E. und i.E. 
pro Leistungsberechtigtem HzP a.v.E. und i.E.  in Euro
2013 2014 2015 2016 2017

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 2018
Entwicklung der Ausgaben HzP
 Die Betrachtung der Ausgabenentwicklung pro Leistungsberechtigtem differenziert nach ambulant und 
stationär zeigte in der Vergangenheit in der Regel höhere Fallkosten in der stationären HzP als in der 
ambulanten. 
 Für das aktuelle Berichtsjahr kehren sich die Ergebnisse um. Mit Ausnahme der Stadt Salzgitter liegen in 
allen anderen Städten nun die ambulanten über den stationären Fallkosten. 
 Dies ist vor allem durch die höheren Leistungen der Pflegeversicherung zu erklären, durch die sich die 
stationären Fallkosten im Mittelwert deutlich reduziert haben, während in der ambulanten HzP vor allem 
die kostengünstigen Fälle aus dem Leistungsbezug gefallen sind, sodass sich die Fallkosten im Mittelwert 
stark erhöht haben. Zudem sind Ausgaben für Personen enthalten, die ggf. zum Stichtag nicht mehr im 
Leistungsbezug der ambulanten HzP standen, da die Umstellungen überwiegend in den ersten beiden 
Quartalen vollzogen wurden. Teilweise dauerte der Umstellungsprozess wie in Ludwigshafen auch länger. 
 Die Vermeidung von stationärer HzP zugunsten der bisher kostengünstigeren ambulanten HzP bietet in 
finanzieller Hinsicht somit keinen Ansatzpunkt mehr für Einsparungen. 
 Neben den Auswirkungen des PSG III führen in der ambulanten HzP vor allem kostenintensive Einzelfälle 
zu hohen Fallkosten, die durch eine 24-Stunden-Betreuung oder bei Nicht-Pflegeversicherten, für die der 
Träger der Sozialhilfe die Ausgaben vollständig übernimmt, entstehen. 
 Einen weiteren Einfluss auf die Ausgabenentwicklung nehmen Veränderungen des Vergütungsniveaus.
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 87
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Die Steigerungen sind stark durch 
das PSG III beeinflusst, durch das 
vor allem kostengünstige Fälle aus 
dem Leistungsbezug gefallen sind. 
 Hierdurch erhöhen sich die 
Fallkosten im Durchschnitt. 
 Die Anzahl kostenintensiver 
Einzelfälle nimmt Einfluss auf die 
Höhe der Fallkosten. Davon ist vor 
allem Kassel betroffen, aber auch 
Darmstadt und Jena.
 Zudem hat sich der Anteil der 
Leistungsberechtigten ohne 
Pflegeversicherung erhöht, für den 
der Träger der Sozialhilfe die 
Ausgaben vollständig übernimmt. 
 Ludwigshafen: Personalfluktuation 
führt zu Rückstände bei der 
Neufallbearbeitung
 Im Mittelwert sind die ambulanten Netto-Fallkosten um 45,3 % gestiegen. Im Vorjahr 
betrug die Erhöhung 7,6 %, was den Einfluss des PSG III verdeutlicht. 
 Mit 141,4 % zeigt sich größte Steigerung in Salzgitter, gefolgt von Erlangen mit 89,8 %. 
Nur in Ludwigshafen kommt es zu einer leichten Reduzierung der Fallkosten (-0,9 %). 
5
6.665
9.687
16.873
12.072
19.093
22.325
11.087
7.411
13.152
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigtem pro Jahr in Euro
2013 2014 2015 2016 2017

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 2018
Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der ambulanten HzP
 Haupteinflussfaktor auf die Veränderung der ambulanten Fallkosten sind die Veränderungen durch das 
PSG III. 
 In Chemnitz wirkt sich zudem aus, dass das Leistungskomplexsystem in Sachsen überarbeitet wurde, 
verbunden mit einer deutlichen Erhöhung der Punktwerte. Darüber hinaus erhöhten sich im Zuge der 
Pflegereform die Vergütungssätze der Pflegedienste.
 Der Anstieg der ambulanten Fallkosten steht in Salzgitter auch im Zusammenhang mit anerkannten 
Flüchtlingen im SGB II-Bezug, die Vorversicherungsleistungen noch nicht erfüllt haben, sodass Ausgaben 
für HzP-Leistungen vom Träger der Sozialhilfe zu finanzieren sind. 
 Unterschiede in der Fallkostenhöhe entstehen vor allem durch kostenintensive Einzelfälle. Es zeigt sich 
der Einfluss von landesrechtlichen Regelungen. In Hessen existieren keine spezifischen Regelungen zur 
Kostenübernahme bei der Pflege von Schwerstmehrfachbehinderungen, wie sie es in anderen 
Bundesländern gibt, sodass vor allem in Kassel, aber auch in Darmstadt teure Einzelfälle zu verzeichnen 
sind, die Einfluss auf die durchschnittlichen Fallkostennehmen. 
 In Jena kommt es zu einem Fallanstieg im Rahmen persönlicher Budgets. Pro Leistungsberechtigtem 
werden hier bis zu 28.000 Euro aufgewendet. 
 Ein Einfluss auf die ambulanten Fallkosten durch den Anteil von Leistungsberechtigten mit Pflege durch 
Privatpersonen kann für das aktuelle Berichtsjahr nicht festgestellt werden. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 89
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
2018
Erläuterung
 Erlangen: Zuständigkeit HzP i.E.
beim überörtlichen Träger der 
Sozialhilfe
 Der Rückgang der Fallkosten ist 
hauptsächlich auf die höheren 
Leistungen der Pflegekassen 
zurückzuführen. 
 Kassel 2016: Enthalten sind 
Zahlungen für  13 Monate
 In Jena wurden neue Pflegesätze 
mit den Einrichtungen verhandelt, 
durch die vor allem die 
Investitionskosten und 
Ausbildungsvergütung sinken. 
 Die Ausgaben reduzieren sich stärker als die Anzahl der Leistungsberechtigten. Die stationären Fallkosten sinken hierdurch um
15,5 %. Der größte Rückgang zeigt sich in Kassel (-26,2 %), der geringste in Darmstadt (-5,8 %). 
5
6.604
5.014
10.605
n.v..
7.807
9.867
9.639
7.517
8.150
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigtem i.E. pro Jahr in Euro
2013 2014 2015 2016 2017

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 2018
Einflussfaktoren auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der stationären 
HzP
 Grundsätzlich sind die Ausgaben im stationären Bereich nur teilweise steuerbar; ein direkter Einfluss 
besteht durch Verhandlungen mit den Trägern über die Tagessätze der Einrichtungen, die je nach 
Bundesland von den Pflegekassen, örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe geführt werden.
 Dabei ist das Gefälle zwischen den Bundesländern groß. Die Steuerung der Belegung ist erschwert, da 
häufig ein Antrag erst gestellt wird, wenn eine Unterbringung bereits erfolgt und das eigene Vermögen 
aufgebraucht ist. So besteht auch ein Einfluss durch die Zusammensetzung der Gruppe von 
Leistungsberechtigen und deren einsetzbares Einkommen und Vermögen. Veränderungen sind zudem 
vom individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten abhängig sowie durch den Einsatz eines 
Fallmanagements beeinflussbar.  
 Nettoausgaben sind zudem von der Einnahmeentwicklung beeinflusst, die im Jahresverlauf stark 
schwanken kann. Im Mittelwert zeigt sich ein leichter Anstieg (+0,7 %), der sich jedoch aus sehr 
unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten ergibt (Braunschweig +20,3 %, Salzgitter -15,1 %). 
Positive Auswirkungen können durch den Einsatz eines spezialisierten Einnahmemanagements erzielt 
werden. 
Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege
 5

Seite 91
Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz
2018
6

Seite 92
 2018
Entwicklung der Asylantragszahlen
 Im Jahr 2017 stellten 222.683 Personen einen Asylantrag in Deutschland; davon waren 198.317 
Erstanträge. Im Vorjahr betrug die Zahl 745.545, sodass es hier zu einer Reduzierung von 70,1 % kommt. 
Im Vorjahr war noch ein Anstieg der Antragstellungen von 56 % im Vergleich zu 2015 zu verzeichnen. 
 Da zwischen der Ankunft der Asylsuchenden und der Antragstellung auf Asyl einige Zeit vergehen kann, 
liegt die Zahl der gestellten Anträge im Jahr 2017 höher als die Zahl der tatsächlich in Deutschland 
ankommenden Asylsuchenden. 
 Nachdem es in den Vorjahren in der Hauptsache darum ging, Grundlagen hinsichtlich der Versorgung 
und Unterbringung der Asylbewerber zu schaffen und zu verstetigen, galt es im Jahr 2017 die 
geschaffenen Kapazitäten nun wieder zu reduzieren. Je nachdem, welche Verträge mit Anbietern von 
Unterbringungsmöglichkeiten abgeschlossen wurden, bestanden mehr oder weniger Optionen, um freie 
Kapazitäten abzubauen. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 93
 2018
Gesetzliche Grundlagen I
 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Regelungen der Höhe und Form von Leistungen für 
Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und Sicherung des 
Grundbetrags
 Grundleistungen (§ 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, 
Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im 
Haushalt in Form von Sachleistungen, ggf. in Form von Wertgutscheinen, oder Geldleistungen
 Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 3 AsylbLG)
 Geldbetrag zur Deckung aller persönlichen notwendigen Bedarfe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG)
 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG)
 Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Integration (§ 5 ff. AsylbLG)
 Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhängen (§ 6 AsylbLG)
 Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG): Nach Grundleistungsbezug über eine Dauer von 15 
Monaten ist das SGB XII entsprechend anzuwenden
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 94
 2018
Gesetzliche Grundlagen II
 Leistungsberechtigter Personenkreis nach § 1 AsylbLG:
 Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen
 Ausländer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 
oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen 
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufnahmegesetzes besitzen
 Ausländer, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen
 Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind
 Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der aufgeführten Personengruppen
Betrachtete Aspekte
 Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG
 Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG
 Differenzierung der Ausgaben nach Form der Unterbringung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 95
 2018
Besonderheiten
 Verteilung der Asylantragsteller auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der 
jährlich auf Grundlage von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder berechnet 
wird. Für 2017 gilt: 2,69 % Thüringen, 2,80 % Sachsen-Anhalt, 5,06 % Sachsen, 4,83 % Rheinland-Pfalz, 
7,40 % Hessen, 9,33 % Niedersachsen, 15,53 % Bayern
 Die Zuteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt dabei auch nach dem Herkunftsland.
 Eine Verteilung auf landeszugehörige Landkreise und kreisfreie Städte wird per Zuweisung 
vorgenommen. Je nach Bundesland finden dabei verschiedene Faktoren Berücksichtigung (bspw. 
Einwohnerzahl oder Ausländeranteil).
 Bis Ende 2015 besaß Braunschweig einen Sonderstatus aufgrund der ansässigen Landesaufnahme-
einrichtung, durch den nur eine geringe Anzahl von Flüchtlingen aufgenommen werden musste. Auch in 
Chemnitz, Darmstadt, Erlangen und Kassel bestehen zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesen 
Städten gelten jedoch keine Ausnahmebefreiungen von Zuweisungen. 
 Die Ergebnisse der Stadt Braunschweig sind hinsichtlich der Anzahl der Leistungsberechtigten nicht in 
die Mittelwert- bzw. Medianberechnung einbezogen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 96
 2018
Zuständigkeiten
 Die Zuständigkeiten für die Durchführung des AsylbLG und die Kostenträgerschaft werden durch die 
Bundesländer geregelt. 
 In der Folge kommt es zu sehr unterschiedlichen Erstattungsregelungen in den Bundesländern (bspw. 
Spitzabrechnung in Bayern, pauschale Erstattungen in Hessen, quotales System in Niedersachsen). 
 Die verschiedenen Erstattungsregelungen führen zu unterschiedlichen Finanzlagen in den Kommunen. 
Die Vergleichbarkeit zwischen den Städten ist hinsichtlich des Ausgabendeckungsgrades eingeschränkt. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 97
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2018
Erläuterung
 Mittelwert und Median sind ohne den 
Wert aus Braunschweig berechnet.
 Anstieg 2016 in Braunschweig bedingt 
durch Aufhebung des zuvor geltenden 
Sonderstatus, durch den nur sehr 
wenige Flüchtlinge aufgenommen 
werden mussten.
 Gesamtentwicklung spiegelt den 
Höhepunkt der Zuwanderung in 2016 
wider. 
 Deutlicher Rückgang in 2017 bedingt 
durch reduzierte Zuweisungen sowie 
durch Anerkennungen des 
Flüchtlingsstatus, damit häufig 
Wechsel in das SGB II verbunden.
 Die Anerkennung kann je nach 
Herkunftsland schneller oder 
langsamer dauern.  
 Durch Rückstände in der 
Sachbearbeitung kann der Wechsel in 
andere Leistungsbereiche verzögert 
sein. 
 Rückgang der Dichte im Mittelwert um 37,2 % (Median -37,2 %), größte 
Reduzierung in Kassel mit 56,2 %, am geringsten in Braunschweig mit 9,8 %. 
6
1,2
8,0
6,8
5,4
4,8
4,5
6,4
7,3
6,0
6,4
0
2
4
6
8
10
12
14
BS C DA ER J KS LU SZ MW Median
KeZa 1 Asyl
Dichte der Leistungsberechtigten von AsylbLG
im Jahresmittelwert pro 1.000 Einwohner 
2013 2014 2015 2016 2017
con_sens

Seite 98
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2018
Erläuterung
 dezentrale Unterkünfte: kleine 
abgeschlossene Wohneinheiten, in 
denen Flüchtlinge auch nach ihrer 
Anerkennung verbleiben können
 Zentrale Unterkünfte: alle anderen
 Mittelwert und Median sind ohne den 
Wert aus Braunschweig berechnet.
 Die Art der Unterbringung ist stark von 
der Situation auf dem jeweiligen 
Wohnungsmarkt abhängig, aber auch 
von Konzepten, die in den Städten 
verfolgt werden. 
 In Erlangen dürfen LB bspw. erst mit 
einer Anerkennung bzw. 
Bleibeberechtigung in eine Wohnung 
ziehen. In Chemnitz z.B. existiert ein 
kommunales Asylkonzept, das eine 
dezentrale Unterbringung für 2/3 der 
LB vorsieht.
 Zunehmend können LB nach dem AsylbLG in dezentralen Unterkünften untergebracht werden. Teilweise ist die 
Wohnungsmarktlage jedoch schwierig, sodass eine Verlagerung in dezentrale Unterkünfte nicht immer umgesetzt werden kann. 
Die Schließung von zentralen Unterkünften kann aufgrund des Verbleibs von anerkannten Flüchtlingen in GUs erschwert sein.
6
64,6
16,6
72,4
90,0
47,7
60,6
48,3 46,3
54,6
48,3
35,4
83,4
27,7
10,0
52,3
39,4
51,7 53,7
45,4
51,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS C DA ER J KS LU SZ MW Median
KeZa 10 Asyl
Anteile der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt
nach Form der Unterbringung 
zentrale Unterkünfte dezentrale Unterkünfte Vorjahr
con_sens
in Prozent

Seite 99
 2018
Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG
 Die Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG setzen sich aus folgenden Komponenten 
zusammen:
 Auszahlungen für Unterbringung in zentralen Unterkünften
 Auszahlungen für Unterbringung in dezentralen Unterkünften
 Auszahlungen für Regelleistungen (laufende Leistungen und einmalige Leistungen nach 
§ 3 AsylbLG)
 Auszahlungen für Leistungen analog zu den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII für Leistungsberechtigte nach      
§ 2 AsylbLG (inkl. Krankenhilfe entsprechend § 264 SGB V)
 Auszahlungen für Personen mit Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaftund Geburt nach               
§ 4 AsylbLG
 Auszahlungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG
 Auszahlungen für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG
 Durch die rückläufigen Fallzahlen hat sich das aufgewendete Nettoausgabenvolumen pro Einwohner um 
33,7 % reduziert und liegt nun bei 67,84 Euro (Vorjahreswert: 102,28 Euro), nachdem 2015 und 2016 
deutliche Anstiege der Ausgaben pro Einwohner zu verzeichnen waren. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 100
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2018
Erläuterung
 Ein Großteil der Auszahlungen entsteht 
für die Unterbringung der 
Leistungsberechtigten. 
 Teilweise sind auch Auszahlungen für in 
Gemeinschaftsunterkünften 
untergebrachte anerkannte Flüchtlinge mit 
Leistungen nach dem SGB II enthalten, 
die von den Jobcentern erstattet werden. 
 Leerstandkosten sind in Darmstadt , 
Chemnitz und Braunschweig nicht 
enthalten. In den anderen Städten sind sie 
bspw. in Kassel, Ludwigshafen und 
Erlangen teilweise enthalten.
 Durch diese Unterschiede sind die 
Ergebnisse nur schwer vergleichbar. 
 Die Höhe der Krankenhilfekosten kann 
sich je nach Zusammensetzung der 
Gruppe von Leistungsberechtigten 
verändern. 
 Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem nach dem AsylbLG haben sich im Mittelwert um 11,0 % erhöht (Median -1,4 %). 
 Besonders stark erhöhten sie sich in Kassel (+84,4 %), gefolgt von Erlangen (+19,2 %). Zu Reduzierungen kommt es in Darmstadt
(-23,9 %), Ludwigshafen (-7,6 %) und Braunschweig (-5,6 %); in Chemnitz stagnieren die Ausgaben pro Leistungsberechtigten. 
6
9.021
6.607
8.296
16.226
11.504
19.039
8.007
11.758
11.308
10.263
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW Median
KeZa 21.1 Asyl
Nettoauszahlungen für Leistungen nachAsylbLG ohne Abzug von Erstattungen
pro Leistungsberechtigtem nach AsylbLG im Jahresmittelwert in Euro
2013 2014 2015 2016 2017
con_sens

Seite 101
 2018
Formen der Unterbringung
 Einen großen Einfluss auf die Auszahlungen pro Leistungsberechtigtem haben die Ausgaben für die 
Unterbringung der Flüchtlinge. 
 Die Unterbringung der Leistungsberechtigten erfolgt in zentralen oder dezentralen Unterkünften. 
Unterschiedliche Konzepte werden verfolgt. Während bspw. in Chemnitz und Salzgitter Konzepte 
entwickelt wurden, nach denen in Stufenverfahren Leistungsberechtigte dezentral untergebracht werden 
sollen, wird in Erlangen eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften angestrebt. Beispiele für 
verfolgte Konzepte sind in Vorjahresberichten zu finden.
 Zielsetzung der dezentralen Unterbringung ist die langfristige Integration in die Gesellschaft. 
 In vielen Städten wie Darmstadt und Kassel sind die Kapazitäten auf dem freien Wohnungsmarkt 
begrenzt. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge auch nach ihrer Anerkennung in Gemeinschaftsunterkünften 
verbleiben, obwohl sie die Voraussetzungen für einen Auszug erfüllen. Für Leistungsberechtigte des 
SGB II werden die Ausgaben erstattet. 
 Teilweise können Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften kontinuierlich abgebaut werden. In Jena
wurden mehrere Objekte veräußert, vermietet oder anderweitig genutzt. 
 Im Zuge der stark steigenden Fallzahlen in den Vorjahren mussten Kapazitäten schnell erweitert werden 
und dabei zum Teil erhöhte Ausgaben mit längeren Bindefristen in Kauf genommen werden. Wie in 
Kassel müssen teilweise auch Leerstandkosten getragen werden.  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 102
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2018
Erläuterung
 Außer in Darmstadt, Jena und 
Chemnitz sind in den Ausgaben auch 
die für anerkannte Flüchtlinge in 
Gemeinschaftsunterkünften enthalten. 
Diese werden von den Jobcentern 
erstattet. 
 In Braunschweig, Darmstadt, und 
Salzgitter sind keine Ausgaben für 
Leerstände enthalten. In den anderen 
Städten sind sie teilweise enthalten.
Bspw. in Jena wurden komplett 
leerstehende Unterkünfte 
herausgerechnet.
 Darmstadt: Fehlbuchungen in den 
Vorjahren, Leerstände bis 2016 
enthalten
 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben pro LB in zentralen Unterkünften im Mittelwert um 49,7 % gestiegen. Im Median 
zeigt sich eine Reduzierung von 6,9 %, was die unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten verdeutlicht. Größte 
Steigerungen liegen in Kassel (+195,4 %), Salzgitter (+160,8 %) und Ludwigshafen (+154,0 %) vor, Reduzierungen nur in 
Braunschweig (-39,0 %) und Darmstadt (-36,7 %).
6
1.794
2.138
4.455
8.513
10.113
18.991
1.641
4.102
6.468
4.279
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
BS C DA ER J KS LU SZ MW Median
KeZa 23.1 Asyl
Bruttoauszahlungen für zentrale Unterkünfte pro Leistungsberechtigtem 
im Jahresmittelwert in Euro
2013 2014 2015 2016 2017
con_sens

Seite 103
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
2018
Erläuterung
 Ein Einfluss besteht durch das 
regionale Mietniveau und die 
Bereitschaft von Vermietern, 
Wohnraum an Flüchtlinge zu vergeben. 
 In Salzgitter sind Leerstandkosten für 
von der Stadt angemieteten Wohnraum 
enthalten. 
 In Jena kommt es teilweise zu hohen 
Nebenkosten.
 Darmstadt: Fehlbuchungen in den 
Vorjahren, Leerstände bis 2016 
enthalten
 Die Bruttoauszahlungen pro LB in dezentralen Unterkünften liegen unter denen in zentralen Unterkünften, wo häufig Wach- und 
Sicherheitspersonal finanziert werden muss. Steigerung im Mittelwert um 5,2 %, im Median um 26,4 %. Größter Anstieg zeigt 
sich in Darmstadt (+120,8 %), Reduzierungen nur in Salzgitter (-27,9 %) und Ludwigshafen (-5,0 %).
6

Seite 104
 2018
Unterbringungssituation in den Städten
 Die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in zentralen Unterkünften liegen mit 6.468 Euro im Mittelwert 
über den Ausgaben pro Leistungsberechtigten in dezentralen Unterkünften, die im Mittelwert 2.787 Euro 
betragen. In zentralen Unterkünften wie den Gemeinschaftsunterkünften sind Ausgaben für Wach- und 
Sicherheitspersonal enthalten. Dies wirkt sich kostensteigernd aus.
 Die Darstellung der Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in zentralen Unterkünften weist für alle Städte 
außer für Darmstadt, Jena und Chemnitz, Ungenauigkeiten aus, da Ausgaben enthalten sind für 
anerkannte Flüchtlinge, die keine Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Ihnen werden in der Regel 
Leistungen nach dem SGB II gewährt. Für anerkannte Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften geht der 
Träger der Sozialhilfe in Vorleistung und erhält Erstattungen vom Jobcenter. 
 Zudem sind im unterschiedlichen Maße Leerstandkosten enthalten, die nicht in allen Städten 
herausgerechnet werden können. Während sie bspw. in Darmstadt vollständig herausgerechnet werden 
können, gelingt dies in Jena nur für komplett leerstehende Unterkünfte. In Salzgitter entstehen 
Leerstandkosten auch für dezentrale Wohnunterkünfte, die von der Stadt angemietet wurden. Zudem 
fallen hohe Fixkosten für eine selbst betriebene Gemeinschaftsunterkunft an. 
 Wenn Asylsuchende in Jena während der von der Stadt mit dem Vermieter vereinbarten 
Mindestmietlaufzeit eine Anerkennung erhalten und weiterhin in der Wohnung verbleiben, werden die 
Ausgaben weiterhin auf Grundlage des AsylbLG finanziert. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 105
 2018
Ausgaben für Krankenhilfe
 Neben den Ausgaben für die Unterbringung der Asylbewerber besteht ein erheblicher Einflussfaktor durch 
Ausgaben, die für Krankenhilfe aufzuwenden sind. 
 Die Höhe dieser Ausgaben ist stark von der Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten 
geprägt, die ggf. an traumatischen Belastungsstörungen leiden, deren Behandlung zusätzliche 
Behandlungskosten verursachen. Der individuelle Gesundheitszustand ist ausschlaggebend.
 Ein Anspruch auf Krankenhilfe besteht entweder nach § 4 AsylbLG für Leistungsberechtigte nach § 3 
AsylbLG oder entsprechend § 264 SGB V für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG.
 Ist ein Asylbewerber berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine frühzeitige Unterstützung 
bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit hilfreich sein, um nicht nur die Ausgaben für den 
Lebensunterhalt, sondern auch um Ausgaben für die Krankenhilfe zu regulieren. Für die Unterstützung 
werden jedoch personelle Ressourcen benötigt, die nicht überall im ausreichendem Maße vorgehalten 
werden. 
 Die Überprüfung der Krankenhilfekosten und Kostensenkungsmaßnahmen, bspw. durch 
Spezialisierungen in der Leistungssachbearbeitung oder die Vereinbarung von Einzelpauschalen zur 
Finanzierung der Krankenhilfekosten, können einen Beitrag zur Ausgabensenkung leisten. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 106
 2018
Finanzielle Belastungssituation der Städte
 Die Erbringung der Leistungen nach dem AsylbLG ist auf die kommunale Ebene delegiert. Ausgaben 
sollten demnach zu 100 % erstattet werden. Die landesrechtlichen Regelungen hierzu variieren stark und 
führen zu unterschiedlichen Ausgabendeckungsgraden. 
 Ein Vergleich der Ausgabendeckungsgrade zwischen den Städten ist aufgrund dieser unterschiedlichen 
Regelungen erschwert. So erfolgt die Auszahlung der Erstattungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und 
auf Basis von Personenzahlen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt werden. Während bspw. in 
Niedersachsen die Erstattungen auf Grundlage der LB-Zahlen des Vorjahres basieren, erfolgt die 
Ermittlung in Hessen auf Grundlage von Quartalswerten des aktuellen Jahres bzw. des Vorjahresquartals. 
 Auch die Höhe der Erstattungen weicht voneinander ab. So werden bspw. in Bayern die Ausgaben nach 
dem AsylbLG spitz abgerechnet, in Niedersachsen im Rahmen des Quotalen Systems ausgezahlt und in 
Hessen auf Basis von Pauschalen pro Person und Monat, die für Leistungsberechtigte nach dem 
AsylbLG, aber auch nach dem SGB II in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden. 
 Die im Benchmarking ermittelten Ausgabendeckungsgrade weichen zwischen den Städten stark von 
einander ab und liegen zwischen 45,1 % und 166,0 %. Unabhängig davon ist anzumerken, dass die 
Ausgaben nach dem AsylbLG nur einen Teil der kommunalen Ausgaben darstellen. Weitere Ausgaben 
wie die für sozialpädagogische Betreuung oder die Leistungssachbearbeitung kommen ebenso hinzu wie 
Folgekosten beim Wechsel in andere Leistungssysteme, die nicht Bestandteil der Untersuchungen im 
Benchmarking und schwer zu ermitteln sind. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 107
 2018
Integration
 Der Benchmarking-Kreis hat sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob und wie die Integration 
von geflüchteten Menschen gelingen kann. Die bisher erhobenen Basis- und Kennzahlen bedienen 
dieses Interesse nicht abschließend, sodass eine Abfrage mit dem Ziel erstellt wurde, sich der 
Fragestellung anzunähern.
 Inhaltlich geht die Abfrage auf folgende Themenfelder ein:
 Was wird unter Integration verstanden?
 Welches sind die größten Probleme bei der Integration?
 Welche Indikatoren sprechen für Integration? Können diese Indikatoren erhoben werden?
 Welche Maßnahmen werden von den Städten zur Integration durchgeführt?
 Wie erfolgt die Kommunikation und Koordination mit den unterschiedlichen relevanten Akteuren? 
Wer wird an den Prozessen beteiligt?
 Die Ergebnisse der Abfrage geben einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten in den Städten. 
Hinweise auf „best practice Beispiele“ können genutzt werden, um die eigene Praxis zu optimieren.
 Eine vertiefte Auseinandersetzung kann im kommenden Jahr erfolgen. Einen Ansatzpunkt liefern bspw. 
die Ergebnisse zur Indikatorenbildung, der dazu beitragen kann, die Ergebnisse der 
Integrationsbemühungen in den Städten messbar zu machen.  
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
 6

Seite 108
Ausblick
2018
7

Seite 109
 2018
Schwerpunkte im Berichtsjahr 2018
 Im aktuellen Benchmarking-Jahr lag der Schwerpunkt auf der Umstrukturierung der Datenerhebung, die 
an die Änderungen durch die Pflegereform angepasst werden musste. Neue Basis- und Kennzahlen 
wurden gebildet und erstmalig erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass die Aussagekraft zu Beginn solcher 
Umstellungen eingeschränkt ist, so dass im kommenden Jahr mit einer valideren Datenlage zu rechnen 
ist. Im kommenden Jahr wird hier ein Schwerpunkt gesetzt. Bei Bedarf werden Basis- und Kennzahlen 
angepasst. 
 Auch die Auswirkungen auf das Kennzahlengeschehen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), 
welches neue Einkommensgrenzen und Zuständigkeitsregelungen vorsieht, werden im kommenden Jahr 
thematisiert. 
 Zunehmend gehen mehr Personen aus dem Rechtskreis AsylbLG in den Rechtskreis SGB II über. Trotz 
konjunkturell guter Entwicklung können deshalb Steigerungen in der SGB II-Dichte beobachtet werden, 
die sich regional unterschiedlich auswirken. Die weitere Entwicklung gilt es abzuwarten und zu steuern. 
 Tagespolitisch beeinflusst und von hoher Relevanz für die Kommunen ist weiterhin die Entwicklung im 
Rechtskreis AsylbLG, die zahlenmäßige Entwicklung lässt sich nicht prognostizieren und genießt 
weiterhin hohe Aufmerksamkeit. 
 Diese und weitere Themen werden auch im kommenden Benchmarkingjahr vertieft bei Fachtagen 
betrachtet und Steuerungsansätze für die Kommunen erarbeitet werden. 
Ausblick
 7

Seite 110
Anhang
2018
8

Seite 111
 2018
Wirtschaftsindikatoren
Die im Rahmen des Benchmarking untersuchten Wirtschaftsindikatoren sind:
 Unterbeschäftigungsquote
 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort
 Verfügbares Einkommen je Einwohner
 Bruttoinlandsprodukt je Einwohner
 Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen
 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen
Diese wurden in Form von Netzgrafiken für die einzelnen Städte in Bezug zueinander gesetzt. Der gewichtete 
indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche zeigt dabei 
eine Situation unter dem Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen Bereich an (grün), 
eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in diesem Bereich belastende 
Situation für die jeweilige Stadt (rot). Damit die Darstellung in der gewünschten Form erfolgen kann, wurden 
die Indikatoren mit umgekehrten Vorzeichen berechnet (außer bei der Unterbeschäftigungsquote), damit der 
Ausweis im positiv grünen bzw. negativ roten Bereich erfolgen kann. 
Anhang
 8

Seite 112
 2018
Wirtschaftsindikatoren Braunschweig
Anhang
 8
0,65
0,61
0,23
-0,65
-0,57
-0,24
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Braunschweig MW
con_sens

Seite 113
 2018
Wirtschaftsindikatoren Chemnitz
Anhang
 8
-0,27
1,50
-1,18
-1,11
-1,17
-1,33
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Chemnitz MW
con_sens

Seite 114
 2018
Wirtschaftsindikatoren Darmstadt
Anhang
 8
0,62 -0,91
0,65
0,61
0,35
1,32
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Darmstadt MW
con_sens

Seite 115
 2018
Wirtschaftsindikatoren Erlangen
Anhang
 8
1,54 0,72
1,88
1,530,65
0,99
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Erlangen MW
con_sens

Seite 116
 2018
Wirtschaftsindikatoren Jena
Anhang
 8
0,48
0,27
-0,42
-0,74
-0,62
-0,89
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Jena MW
con_sens

Seite 117
 2018
Wirtschaftsindikatoren Kassel
Anhang
 8
-0,65
-1,67
-0,98
-0,31
-0,64
0,04
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Kassel MW
con_sens

Seite 118
 2018
Wirtschaftsindikatoren Ludwigshafen
Anhang
 8
-0,79
-0,13
0,381,28
1,99
0,97
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Ludwigshafen MW
con_sens

Seite 119
 2018
Wirtschaftsindikatoren Salzgitter
Anhang
 8
-1,57
-0,40
-0,58
-0,60
0,02
-0,86
Unterbeschäftigtenquote 2017
Dichte der
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Wohnort) 2017
Verfügbares Einkommen je EW
2015
BIP je EW 2015
BIP je Erwerbstätigen 2015
Gemeindliche Steuerkraft in
Euro je EW 2016
RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren'
Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung)
"Ampel-Bereich" Salzgitter MW
con_sens

Seite 120
 2018
Ansprechpersonen
Anhang
Stadt Projektleitung Kontakt
Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de
Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de
Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de
Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de
Jena Carsten Böhme carsten.boehme@jena.de
Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de
Ludwigshafen Renate Dohmen-Burk renate.Dohmen-Burk@ludwigshafen.de
Salzgitter Jörg Heidemann joerg.heidemann@stadt.salzgitter.de
8

Seite 121
 2018
Abkürzungsverzeichnis I
Anhang
Abkürzung Bedeutung
abh. abhängig
ALG Arbeitslosengeld
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
AUS (SGB II) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen
BA Bundesagentur für Arbeit
BG Bedarfsgemeinschaft
BIP Bruttoinlandsprodukt
dt. deutsch
ELB (SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte
ESLB (SGB II) erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte
EW Einwohner
8

Seite 122
 2018
Abkürzungsverzeichnis II
Anhang
Abkürzung Bedeutung
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
GU Gemeinschaftsunterkunft
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt
HzP Hilfe zur Pflege
i.E. in Einrichtungen
Kap. Kapitel
KdU Kosten der Unterkunft
KOL (SGB II) Kinder ohne Leistungsanspruch
LB Leistungsberechtigte
MW Mittelwert
NEF (SGB II) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
NESLB (SGB II) nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte
8

Seite 123
 2018
Abkürzungsverzeichnis III
Anhang
Abkürzung Bedeutung
NLB (SGB II) nicht Leistungsberechtigte
PERS (SGB II) Personen in Bedarfsgemeinschaften
PV Pflegeversicherung
RLB (SGB II) Regelleistungsberechtigte
SGB Sozialgesetzbuch
SLB (SGB II) sonstige Leistungsberechtigte
u.a. unter anderem
vgl. vergleiche
zkT zugelassene kommunale Träger
8

anlage 3

262 Zeichen

Punkt 6: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – 
Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des 
Asylbewerberleistungsgesetzes 
 (V-Nr. 2018/0366) 
-Kenntnisnahme- 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

2018/0366

10765 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.12.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0366 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – 
Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des 
Asylbewerberleistungsgesetzes  
 
Vorlage vom: 12.12.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2017 zur 
Kenntnis. 
 
 
Anlagen: 2018-09-14 BM mittelgr Großstädte_Ergebnispräsentation 2018-09-14 BM 
mittelgroße Großstädte Ergebnispräsentation  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.12.2018 
 
Kern des Benchmarkings ist ein interkommunaler Vergleich, der die Grundlage für 
datenbasierte Erkenntnisse über Effektivität und Qualität der von den Städten erbrachten 
Leistungen bildet. Die Analyse der Daten zu Leistungsberechtigten und Ausgaben liefert die 
Basis für einen fachlichen Austausch über Potenziale, Herausforderungen sowie 
Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis. An dem Kennzahlenvergleich 2017 haben sich 
insgesamt 8 mittelgroße deutsche Großstädte beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der 
Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII, der Grundsicherung im 
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach 
dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem SGB II sowie Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen und im Kontext mit verschiedenen 
Wirtschaftsindikatoren bewertet. Die kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten sind 
bei den einzelnen Leistungsarten sehr unterschiedlich ausgeprägt.  
 
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der 
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen 
dieses Benchmarkingskreises seit einigen Jahren der Vollständigkeit halber Zahlenmaterial 
liefert, aber entgegen den anderen genannten Leistungsarten nicht aktiv am Benchmarking 
partizipiert. Die Benchmarkingprozesse im SGB II finden auf anderen Vergleichsebenen statt.  
 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II 
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen 
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der 
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.  
Für Leistungen der HLU wurden in 2017 insgesamt 5.003.577 € netto und damit 15,4 % mehr 
verausgabt, als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür sind die Regelsatzerhöhung und die Erhöhung 
der angemessenen Mietobergrenzen für Darmstadt sowie eine Fallzahlsteigerung. Während in 
2016 im Mittelwert 661 Menschen HLU bezogen haben, waren es 2017 im Schnitt 710 
Personen und damit rund 7,4% mehr, als im Vorjahr. Die Kosten pro Person sind daher nicht 
analog der Gesamtkosten, sondern im Umfang von 7,2 % auf durchschnittlich 7.046 € 
(netto)/Jahr  gestiegen. 
Die Zahl der Anerkennungen im Asylbereich wird aller Voraussicht nach auch in den 
Folgejahren zu weiter steigenden Fallzahlen führen. 
 
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen vorrangig der qualitative 
Austausch zu Standards und Konzepten in Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs - und 
Unterstützungsleistungen sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen im Vordergrund. Ziel ist 
es dabei, die Teilhabe der Leistungsberechtigten am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und 
weitere Hilfebedarfe, wie die Hilfe zur Pflege, zu vermeiden sowie die Organisation der 
Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen bestmöglich zu gestalten. Da die Personal- und 
Sachkosten auch im Zuge der Bundesauftragsverwaltung weiter zu Lasten der kommunalen

- 4 - 
Haushalte gehen, bleiben die Fallzahlen und ihre Entwicklung wegen Unterstützung zu sozialer 
Teilhabe ebenso im Fokus der Städte, kommunale Einflussmöglichkeiten sind hier allerdings 
kaum gegeben. Denn die Fallzahlen und ihre Entwicklung sind primär durch den 
demografischen Wandel sowie die Entwicklung des Rentenniveaus geprägt. Prospektiv ist daher 
mit wachsenden Fallzahlen und in der Folge mit steigenden Personal- und Sachkosten für die 
Kommunen zu rechnen. 
Wie zu erwarten war, sind die Fallzahlen in Darmstadt im Berichtsjahr 2017 von 2.639 
Leistungsberechtigte auf 2.742 (+3,9%) gestiegen. Der Anstieg begründet sich allerdings nicht 
rein mit der demografischen Entwicklung, sondern ist auch ein Resultat der Umsetzung des 
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III), auf das im Kontext der Hilfe zur Pflege genauer 
eingegangen wird. Mit einer Dichte von 20,3 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner*innen 
ab 18 Jahren liegt Darmstadt über dem Mittelwert des Vergleichsrings (15,9), hat im Gegenzug 
aber den geringsten Anteil von Leistungsberechtigten aufgrund von Erwerbsminderung. Die 
Netto-Ausgaben in der GSiAE außerhalb von Einrichtungen (a. E.) belaufen sich im Jahr 2017 
auf insgesamt 17.930.650 €, was im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben in Höhe von 
845.029 € (+4,9%) und durchschnittlichen Fallkosten von 6.539 € (+1,00 %) entspricht. Die 
Gründe der Kostensteigerung sind analog derjenigen in der HLU.  
 
Während es in den Vorjahren in der Hauptsache darum ging, gute Grundlagen hinsichtlich der 
Versorgung und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen und zu verstetigen, haben sich die Prioritäten im 
Berichtsjahr 2017 verschoben. Aufgrund der stark rückläufigen Zuweisungen und steigenden 
Zahl der Anerkennungen, die in der Regel mit einem Rechtskreiswechsel (in das SGB II) 
einhergehen, hat sich die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Darmstadt 
deutlich reduziert. Zum Stichtag 31.12.2017 haben 890 Personen Leistungen nach dem 
AsylbLG erhalten, zum gleichen Stichtag im Vorjahr waren es noch 1.720 (-48%). Die 
Schwerpunkte des Steuerungsinteresses liegen daher – neben der Aufrechterhaltung einer 
guten Willkommenskultur – in der Platzzahlreduzierung in den Erstwohnhäusern und der 
Verstetigung und Schaffung von Integrationsmöglichkeiten in den Sozialräumen. Jedoch sind 
die Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Platzzahl- und Kostenreduzierung in den 
Erstwohnhäusern stark durch den angespannten Wohnungsmarkt (Stichwort Wohnsitzauflage) 
in Darmstadt eingeschränkt. Ende 2017 konnte  
ein Erstwohnhaus mit ursprünglich 300 Plätzen geschlossen und die Bewohnerinnen und 
Bewohner in andere Einrichtungen umgezogen werden, soweit sie nicht in Wohnraum integriert 
werden konnten. Fiskalisch wird sich dies allerdings erst in 2018 vollumfänglich auswirken. 
Insgesamt konnten die Netto-Auszahlungen pro LB trotzdem bereits in 2017 von 
durchschnittlich 10.908 € um 23,9% auf 8.296 € im Jahresschnitt gesenkt werden.  
Aufgrund der weiterhin rückläufigen Fallzahlen und der sich verringernden 
Steuerungsmöglichkeiten wurde auf der Amtsleitungstagung beschlossen, für die Folgejahre 
keine weiteren Daten im Bereich Asyl zu erheben und zu vergleichen.  
 
Im Gegensatz zu den vorgenannten existenzsichernden Leistungen sind die kommunalen 
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege deutlich größer. Die Steuerungsbemühungen

- 5 - 
werden hierbei wesentlich durch das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“ 
bestimmt, was sich in der ambulanten Quote ausdrückt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der 
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben 
und (dadurch) die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so lange dabei 
eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich 
dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.  
Die Kennzahlen der HzP sind im Berichtsjahr 2017 im Wesentlichen durch das Inkrafttreten 
des PSG III geprägt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird hierdurch nun auch in der Sozialhilfe 
völlig neu definiert und führt folglich zu einem Paradigmenwechsel in der (Hilfe zur) Pflege, 
was einen Vergleich mit den Vorjahresdaten nur bei übergeordneten Kennzahlen, wie der 
Dichte oder den Gesamtausgaben, möglich macht.  
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.2017 reduziert sich von 526 
auf 450 und senkt die Dichte von 3,3 auf 2,8 pro 1.000 Einwohner*innen (-17,9%). Hierin 
spiegeln sich unmittelbar die Auswirkungen des PSG III wider: Höhere Leistungen der 
Pflegeversicherung führen zu keinen Ansprüchen auf HzP-Leistungen oder für Personen mit 
ehemals Pflegestufe 0 zu Verschiebungen in andere Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung. 
Der Rückgang in der ambulanten HzP fällt dabei erwartungsgemäß deutlich stärker als im 
stationären Bereich aus. Die ambulante Quote, also der Anteil der Leistungsberechtigten a. E. 
an allen HzP-Berechtigten, sinkt in Darmstadt in der Folge auf einen Wert von 35,8 %, liegt 
damit aber weiterhin deutlich über dem Mittelwert aller Städte (25,6%). Dies spiegelt sich 
auch in den Ist-Ausgaben wider, die sowohl in der ambulanten als auch der stationären HzP in 
Darmstadt rückläufig sind. Insgesamt sinken diese im Berichtsjahr um knapp 10% auf 
insgesamt 5.987.469 €. Betrachtet man sich jedoch die Kosten pro Fall differenziert nach 
ambulanten und stationären Hilfen, ist festzustellen, dass sich die ambulanten Fallkosten 
deutlich erhöht haben, während die stationären Fallkosten leicht gesunken sind. Damit liegen 
die ambulanten Fallkosten erstmals über denen der stationären HzP. Ursächlich hierfür sind 
vor allem der Weggang kostengünstiger Fälle in andere Leistungsbereiche bzw. ein Wegfall des 
Bedarfs aufgrund der erhöhten Versicherungsleistungen. Inwieweit dies einmalige bzw. 
kurzfristige Effekte im Rahmen des PSG III sind bleibt abzuwarten und im Rahmen d es 
Prinzips „ambulant vor stationär“ kritisch zu analysieren. 
 
Darmstadt, 12.12.18 
50/eml 
 
Dezernat V 
 
 
 
Barbara Akdeniz       
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 6
TOP 25 zur Kenntnis
TOP 35 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2018/0366
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.12.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00