2018/0366
Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.12.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0366
Magistratsbeschluss-Nr.
7
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte –
Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des
Asylbewerberleistungsgesetzes
Vorlage vom: 12.12.2018
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2017 zur
Kenntnis.
Anlagen: 2018-09-14 BM mittelgr Großstädte_Ergebnispräsentation 2018-09-14 BM
mittelgroße Großstädte Ergebnispräsentation
Datenschutzrelevante Anlage:
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Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.01.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.12.2018
Kern des Benchmarkings ist ein interkommunaler Vergleich, der die Grundlage für
datenbasierte Erkenntnisse über Effektivität und Qualität der von den Städten erbrachten
Leistungen bildet. Die Analyse der Daten zu Leistungsberechtigten und Ausgaben liefert die
Basis für einen fachlichen Austausch über Potenziale, Herausforderungen sowie
Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis. An dem Kennzahlenvergleich 2017 haben sich
insgesamt 8 mittelgroße deutsche Großstädte beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der
Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach
dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem SGB II sowie Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen und im Kontext mit verschiedenen
Wirtschaftsindikatoren bewertet. Die kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten sind
bei den einzelnen Leistungsarten sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
dieses Benchmarkingskreises seit einigen Jahren der Vollständigkeit halber Zahlenmaterial
liefert, aber entgegen den anderen genannten Leistungsarten nicht aktiv am Benchmarking
partizipiert. Die Benchmarkingprozesse im SGB II finden auf anderen Vergleichsebenen statt.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.
Für Leistungen der HLU wurden in 2017 insgesamt 5.003.577 € netto und damit 15,4 % mehr
verausgabt, als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür sind die Regelsatzerhöhung und die Erhöhung
der angemessenen Mietobergrenzen für Darmstadt sowie eine Fallzahlsteigerung. Während in
2016 im Mittelwert 661 Menschen HLU bezogen haben, waren es 2017 im Schnitt 710
Personen und damit rund 7,4% mehr, als im Vorjahr. Die Kosten pro Person sind daher nicht
analog der Gesamtkosten, sondern im Umfang von 7,2 % auf durchschnittlich 7.046 €
(netto)/Jahr gestiegen.
Die Zahl der Anerkennungen im Asylbereich wird aller Voraussicht nach auch in den
Folgejahren zu weiter steigenden Fallzahlen führen.
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen vorrangig der qualitative
Austausch zu Standards und Konzepten in Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs- und
Unterstützungsleistungen sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen im Vordergrund. Ziel ist
es dabei, die Teilhabe der Leistungsberechtigten am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und
weitere Hilfebedarfe, wie die Hilfe zur Pflege, zu vermeiden sowie die Organisation der
Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen bestmöglich zu gestalten. Da die Personal- und
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Sachkosten auch im Zuge der Bundesauftragsverwaltung weiter zu Lasten der kommunalen
Haushalte gehen, bleiben die Fallzahlen und ihre Entwicklung wegen Unterstützung zu sozialer
Teilhabe ebenso im Fokus der Städte, kommunale Einflussmöglichkeiten sind hier allerdings
kaum gegeben. Denn die Fallzahlen und ihre Entwicklung sind primär durch den
demografischen Wandel sowie die Entwicklung des Rentenniveaus geprägt. Prospektiv ist daher
mit wachsenden Fallzahlen und in der Folge mit steigenden Personal- und Sachkosten für die
Kommunen zu rechnen.
Wie zu erwarten war, sind die Fallzahlen in Darmstadt im Berichtsjahr 2017 von 2.639
Leistungsberechtigte auf 2.742 (+3,9%) gestiegen. Der Anstieg begründet sich allerdings nicht
rein mit der demografischen Entwicklung, sondern ist auch ein Resultat der Umsetzung des
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III), auf das im Kontext der Hilfe zur Pflege genauer
eingegangen wird. Mit einer Dichte von 20,3 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner*innen
ab 18 Jahren liegt Darmstadt über dem Mittelwert des Vergleichsrings (15,9), hat im Gegenzug
aber den geringsten Anteil von Leistungsberechtigten aufgrund von Erwerbsminderung. Die
Netto-Ausgaben in der GSiAE außerhalb von Einrichtungen (a. E.) belaufen sich im Jahr 2017
auf insgesamt 17.930.650 €, was im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben in Höhe von
845.029 € (+4,9%) und durchschnittlichen Fallkosten von 6.539 € (+1,00 %) entspricht. Die
Gründe der Kostensteigerung sind analog derjenigen in der HLU.
Während es in den Vorjahren in der Hauptsache darum ging, gute Grundlagen hinsichtlich der
Versorgung und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen und zu verstetigen, haben sich die Prioritäten im
Berichtsjahr 2017 verschoben. Aufgrund der stark rückläufigen Zuweisungen und steigenden
Zahl der Anerkennungen, die in der Regel mit einem Rechtskreiswechsel (in das SGB II)
einhergehen, hat sich die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Darmstadt
deutlich reduziert. Zum Stichtag 31.12.2017 haben 890 Personen Leistungen nach dem
AsylbLG erhalten, zum gleichen Stichtag im Vorjahr waren es noch 1.720 (-48%). Die
Schwerpunkte des Steuerungsinteresses liegen daher – neben der Aufrechterhaltung einer
guten Willkommenskultur – in der Platzzahlreduzierung in den Erstwohnhäusern und der
Verstetigung und Schaffung von Integrationsmöglichkeiten in den Sozialräumen. Jedoch sind
die Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Platzzahl- und Kostenreduzierung in den
Erstwohnhäusern stark durch den angespannten Wohnungsmarkt (Stichwort Wohnsitzauflage)
in Darmstadt eingeschränkt. Ende 2017 konnte
ein Erstwohnhaus mit ursprünglich 300 Plätzen geschlossen und die Bewohnerinnen und
Bewohner in andere Einrichtungen umgezogen werden, soweit sie nicht in Wohnraum integriert
werden konnten. Fiskalisch wird sich dies allerdings erst in 2018 vollumfänglich auswirken.
Insgesamt konnten die Netto-Auszahlungen pro LB trotzdem bereits in 2017 von
durchschnittlich 10.908 € um 23,9% auf 8.296 € im Jahresschnitt gesenkt werden.
Aufgrund der weiterhin rückläufigen Fallzahlen und der sich verringernden
Steuerungsmöglichkeiten wurde auf der Amtsleitungstagung beschlossen, für die Folgejahre
keine weiteren Daten im Bereich Asyl zu erheben und zu vergleichen.
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Im Gegensatz zu den vorgenannten existenzsichernden Leistungen sind die kommunalen
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege deutlich größer. Die Steuerungsbemühungen
werden hierbei wesentlich durch das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“
bestimmt, was sich in der ambulanten Quote ausdrückt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben
und (dadurch) die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so lange dabei
eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich
dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.
Die Kennzahlen der HzP sind im Berichtsjahr 2017 im Wesentlichen durch das Inkrafttreten
des PSG III geprägt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird hierdurch nun auch in der Sozialhilfe
völlig neu definiert und führt folglich zu einem Paradigmenwechsel in der (Hilfe zur) Pflege,
was einen Vergleich mit den Vorjahresdaten nur bei übergeordneten Kennzahlen, wie der
Dichte oder den Gesamtausgaben, möglich macht.
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.2017 reduziert sich von 526
auf 450 und senkt die Dichte von 3,3 auf 2,8 pro 1.000 Einwohner*innen (-17,9%). Hierin
spiegeln sich unmittelbar die Auswirkungen des PSG III wider: Höhere Leistungen der
Pflegeversicherung führen zu keinen Ansprüchen auf HzP-Leistungen oder für Personen mit
ehemals Pflegestufe 0 zu Verschiebungen in andere Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung.
Der Rückgang in der ambulanten HzP fällt dabei erwartungsgemäß deutlich stärker als im
stationären Bereich aus. Die ambulante Quote, also der Anteil der Leistungsberechtigten a. E.
an allen HzP-Berechtigten, sinkt in Darmstadt in der Folge auf einen Wert von 35,8 %, liegt
damit aber weiterhin deutlich über dem Mittelwert aller Städte (25,6%). Dies spiegelt sich
auch in den Ist-Ausgaben wider, die sowohl in der ambulanten als auch der stationären HzP in
Darmstadt rückläufig sind. Insgesamt sinken diese im Berichtsjahr um knapp 10% auf
insgesamt 5.987.469 €. Betrachtet man sich jedoch die Kosten pro Fall differenziert nach
ambulanten und stationären Hilfen, ist festzustellen, dass sich die ambulanten Fallkosten
deutlich erhöht haben, während die stationären Fallkosten leicht gesunken sind. Damit liegen
die ambulanten Fallkosten erstmals über denen der stationären HzP. Ursächlich hierfür sind
vor allem der Weggang kostengünstiger Fälle in andere Leistungsbereiche bzw. ein Wegfall des
Bedarfs aufgrund der erhöhten Versicherungsleistungen. Inwieweit dies einmalige bzw.
kurzfristige Effekte im Rahmen des PSG III sind bleibt abzuwarten und im Rahmen des
Prinzips „ambulant vor stationär“ kritisch zu analysieren.
Darmstadt, 12.12.18
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
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Punkt 35: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0366) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
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Seite 1 Seite 1 Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung Benchmarking der mittelgroßen Großstädte Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes 2017 Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 | 20148 Hamburg Tel.: 040 410 32 81 | Fax: 040 41 35 01 11 consens@consens-info.de www.consens-info.de www.sgb2-portal.de www.kennzahlenvergleich-eingliederungshilfe.de Christina Welke Matthias Klöppner Dennis Döschner Stefanie Warwel Endversion, 14. September 2018 Seite 2 Inhalt 2018 1Zusammenfassung der Ergebnisse Vorbemerkungen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Ausblick Anhang 2 3 4 5 6 7 8 Seite 3 Zusammenfassung der Ergebnisse 2018 1 Seite 4 2018 Existenzsichernde Leistungen Die gemeinsame Betrachtung der Entwicklung aller existenzsichernden Leistungen (Transferleistungsdichte) zeigt, dass die Leistungsdichte insgesamt leicht angestiegen ist. Die niedrigste Transferleistungsdichte insgesamt zeigt schon seit Jahren Erlangen, die höchste Kassel. Die höchste Teildichte pro 1.000 Einwohner zeigt sich im Leistungsbereich SGB II. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Die Dichte der Inanspruchnahme SGB II ist im Mittelwert leicht gestiegen; in drei Städten ist sie gesunken; höchster Anstieg in Salzgitter mit 10,0 %. In allen Städten kommt es zu einem Anstieg der Dichte von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Insgesamt ist wieder ein Anstieg des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern zu beobachten. Es zeigt sich eine leicht gestiegene Integrationsquote der Alleinerziehenden. Das kommunale Gesamtausgabenvolumen für SGB II-Leistungen ist im Mittelwert um 7,4 % angestiegen. Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen 1 Seite 5 2018 Existenzsichernde Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU, 3. Kapitel SGB XII) Die Dichte der HLU ist im Mittelwert leicht gesunken und liegt bei 2,9 LB pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre. Der Anteil der Leistungsberechtigten mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente ist ggü. dem Vorjahr gesunken. Es zeigt sich im Mittelwert ein Anstieg der Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem zum Stichtag 31.12. für laufende HLU a.v.E. um knapp 5 %. Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung (GSiAE, 4. Kapitel SGB XII) Die Dichte ist im Mittelwert ggü. dem Vorjahr wieder angestiegen, nachdem zuvor ein einmaliger Rückgang zu verzeichnen war. Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem steigen im Mittelwert weiter an (+2,3 %) auf 5.778 Euro pro Jahr. GSiAE wegen Alters hat um gut 25 % höhere Ist-Ausgaben pro Leistungsberechtigtem als die GSiAE wegen Erwerbsminderung. Zusammenfassung der Ergebnisse: Existenzsichernde Leistungen 1 Seite 6 2018 Hilfe zur Pflege (HzP, 7. Kapitel SGB XII) Leistungsberechtigte Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des Pflegestärkungsgesetzes III hat sich die Dichte in der HzP insgesamt im Mittelwert mit 13,5 % deutlich reduziert und liegt nun bei auf 4,1 pro 1.000 Einwohner. Der Rückgang vollzieht sich in der ambulanten HzP mit 36,3 % deutlich stärker als in der stationären HzP (-2,3 %). Durch die Entwicklungen sinkt die ambulante Quote deutlich und reduziert sich von 33,3 % um 23,1 % auf 25,6 %. Ausgaben Die Fallkosten für die HzP insgesamt erhöhen sich im Mittelwert der Städte nur leicht (1,7 %). In der ambulanten HzP steigen die Fallkosten deutlich an (44,8 %), was vor allem durch den Wegfall kostengünstiger Fälle aus dem Leistungsbezug zu begründen ist. In der stationären HzP reduzieren sich die Fallkosten um 12,6 %. Durch die Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherungen sinken die Ausgaben, die über die HzP aufzuwenden sind. Die Spannbreite zwischen den Fallkosten in der ambulanten HzP ist deutlich größer als in der stationären HzP. Dies ist bedingt durch kostenintensive Einzelfälle in der ambulanten HzP, die durch eine 24-Stunden- Pflege oder bei nicht Pflegeversicherten entstehen können. Zusammenfassung der Ergebnisse: Hilfe zur Pflege 1 Seite 7 2018 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Leistungsberechtigte Nachdem in den Vorjahren seit 2015 deutliche Steigerungen der Dichte von Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG zu verzeichnen waren, kommt es nun im Mittelwert der Städte zu einem Rückgang von 37,2 %. Größte gesellschaftliche Herausforderungen bestehen bei der Integration anerkannter Flüchtlinge. Für örtliche Träger der Sozialhilfe ist die Unterbringung außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften bzw. die Umwidmung der Kapazitäten ein zentrales Thema. Ausgaben Im Mittelwert der Städte erhöhen sich die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem um 11 %. Die Entwicklungen in den Städten verlaufen dabei sehr unterschiedlich und sind im Wesentlichen durch die Unterbringungssituationen beeinflusst. Für die Erstattungen der Ausgaben der Städte bestehen landesrechtlich unterschiedliche Regelungen, wodurch es zu großen Unterschieden bei der Deckung der Ausgaben kommt. Insgesamt konnten jedoch durch Anhebungen der Landeserstattungen höhere Ausgabendeckungsgrade erzielt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Zusammenfassung der Ergebnisse: AsylbLG 1 Seite 8 Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen 2018 1 Die Anzahl der Leistungsberechtigten und die Einwohnerdaten basieren auf den Stichtagswerten zum 31.12. des jeweiligen Jahres Hilfearl Jahr 2017 1,6 1,7 4,3 1,1 1,9 4,7 1,5 1,9 2,3 2016 1,6 1,8 4,2 1,2 1,8 5,5 1,4 1,8 2,4 2017 13,8 8,6 17,1 7,6 7,1 25,2 14,7 12,8 13,4 2016 13,1 8,4 16,5 7,4 7,0 25,6 14,0 12,5 13,0 2017 0,7 1,2 1,0 0,4 0,8 2,5 0,8 0,5 1,0 2016 0,9 1,8 1,4 0,8 1,6 4,0 1,0 0,7 1,5 2017 3,8 2,2 1,8 üöTr 2,6 3,4 3,6 4,1 3,1 2016 4,0 2,3 1,9 üöTr 2,6 3,3 3,5 4,4 3,2 2017 1,2 8,0 6,8 5,4 4,8 4,5 6,4 7,3 6,1 2016 1,3 9,2 10,7 8,2 7,8 10,3 11,0 13,1 9,5 2017 71,1 90,8 90,1 42,3 67,7 119,3 124,2 131,0 92,0 2016 73,8 92,1 87,7 42,0 70,2 114,5 123,4 119,1 90,3 AsylbLG SGB II HzP a.v.E. HzP i.E. HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. TOP-Kennzahlen 2017 D i c h t e p r o 1 . 0 0 0 E i n w o h n e r BS C DA ER J SZ MWKS LU Seite 9 Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen 2018 1 HLU, GSiAE und HzP: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12. AsylbLG: kumulierte Ausgaben beziehen sich auf die Anzahl der Leistungsberechtigten im Durchschnitt der Quartalswerte Vergleichbarkeit der Mittelwerte ggf. beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche Vergleichsbasis) *SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich Hilfeart Jahr 2017 6.428 4.024 7.497 6.102 4.439 7.831 6.343 7.576 6.280 2016 6.136 3.489 6.676 6.167 4.109 6.983 4.980 8.456 5.875 2017 5.941 3.697 7.189 5.329 4.207 7.135 5.773 7.488 5.845 2016 5.618 3.210 6.408 5.484 3.897 6.274 4.579 8.340 5.476 2017 5.913 5.496 6.675 5.984 5.676 5.981 5.953 5.762 5.930 2016 5.904 5.592 6.561 5.793 5.367 5.639 5.849 5.571 5.785 2017 5.777 5.390 6.539 5.772 5.579 5.834 5.771 5.563 5.778 2016 5.768 5.531 6.474 5.506 5.253 5.526 5.736 5.385 5.647 2017 6.887 9.812 17.091 12.253 19.093 23.276 11.438 7.587 13.430 2016 5.752 5.527 13.762 6.595 10.644 17.031 11.618 3.264 9.274 2017 6.665 9.687 16.873 12.072 19.093 22.325 11.087 7.411 13.152 2016 5.643 5.415 13.278 6.361 10.643 16.800 11.185 9.676 9.050 2017 7.184 5.765 11.197 üöTr 17.237 10.741 10.989 8.626 10.248 2016 8.520 6.123 11.889 üöTr 18.644 14.131 13.074 9.676 11.722 2017 6.604 5.014 10.605 üöTr 7.807 9.867 9.639 7.517 8.150 2016 8.046 5.454 11.260 üöTr 9.302 13.371 11.674 8.340 9.639 2017 9.036 7.123 9.593 16.463 11.623 19.683 8.265 12.103 11.736 2016 9.570 7.214 11.057 13.968 11.378 10.640 8.705 10.563 10.387 2017 9.021 6.607 8.296 16.226 11.504 19.039 8.007 11.758 11.308 2016 9.558 6.611 10.908 13.616 11.296 10.325 8.667 10.491 10.184 2017 2.799 2.094 2.990 2.737 2.389 2.456 2.194 2.112 2.431 2016 2.694 2.028 2.727 2.357 2.197 2.261 2.144 2.073 2.310 AsylbLG Netto A u s g a b e n p r o L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e m i n E u r o MW KS HzP a.v.E. Netto BS LUC DA ER J HzP i.E. Netto HzP i.E. Brutto SZ GsiAE a.v.E. Netto HzP a.v.E. Brutto HLU a.v.E. Brutto GSiAE a.v.E. Brutto HLU a.v.E. Netto AsylbLG Brutto SGB II Brutto* Seite 10 Zusammenfassung der Ergebnisse: Top-Kennzahlen 2018 1 Vergleichbarkeit der Mittelwerte beeinflusst durch fehlende Werte im Berichtsjahr oder Vorjahr (unterschiedliche Vergleichsbasis) *SGB II: kommunale Gesamtausgaben, Einnahmen werden nicht ermittelt, kein Ausweis der Netto-Ausgaben möglich Hilfeart Jahr 2017 10,2 6,8 32,5 6,5 8,5 37,0 9,3 14,4 15,7 2016 10,0 6,4 28,3 7,3 7,3 38,1 6,9 14,9 14,9 2017 9,5 6,2 31,1 5,7 8,0 33,7 8,5 14,3 14,6 2016 9,1 5,9 27,2 6,5 7,0 34,3 6,3 14,9 13,9 2017 81,6 47,1 113,9 45,8 40,1 150,7 87,3 73,7 80,0 2016 77,2 46,8 108,2 42,7 37,5 144,5 82,2 69,4 76,0 2017 79,8 46,2 111,6 44,1 39,4 147,0 84,6 71,2 78,0 2016 75,4 46,2 106,8 40,5 36,7 141,6 80,6 67,1 74,4 2017 4,7 11,4 17,1 4,5 15,6 58,1 8,7 3,6 15,5 2016 5,4 9,9 19,4 5,0 17,2 68,1 11,8 2,1 17,4 2017 4,5 11,2 16,9 4,4 15,6 55,7 8,5 3,5 15,0 2016 5,3 9,7 18,8 4,8 17,2 67,1 11,4 2,0 17,0 2017 27,6 12,6 20,1 üöTr 45,3 36,3 39,7 35,7 31,1 2016 34,2 14,3 22,3 üöTr 49,0 47,0 45,8 42,8 36,5 2017 25,4 11,0 19,1 üöTr 20,5 33,3 34,8 31,1 25,0 2016 32,3 12,7 21,1 üöTr 24,5 44,4 40,9 37,0 30,4 2017 11,0 56,8 65,1 89,3 55,5 88,5 53,2 88,3 71,0 2016 12,9 66,3 118,0 114,3 89,1 109,1 95,8 138,5 104,5 2017 11,0 52,7 56,3 88,0 54,9 85,6 51,6 85,8 67,8 2016 12,9 60,8 116,5 111,5 88,5 105,9 95,4 137,6 102,3 2017 209,9 200,9 278,5 120,8 168,9 304,1 284,3 290,8 232,3 2016 207,8 197,5 247,2 103,4 162,4 271,1 276,6 261,7 216,0 AsylbLG Netto HzP a.v.E. Brutto HLU a.v.E. Netto SGB II Brutto* HzP i.E. Netto HzP i.E. Brutto AsylbLG Brutto MW A u s g a b e n p r o E i n w o h n e r i n E u r o SZ KS LUC HzP a.v.E. Netto GSiAE a.v.E. Brutto GsiAE a.v.E. Netto DA ER J HLU a.v.E. Brutto BS Seite 11 Vorbemerkungen 2018 2 Seite 12 2018 Die zugrundeliegenden Daten für den Ergebnisbericht beziehen sich auf die Daten des Kalenderjahres 2017. Aufgrund der langjährigen beständigen Arbeit des Benchmarkingkreises besteht eine umfangreiche Auswahl an Kennzahlen, von denen diejenigen für den Ergebnisbericht aufgearbeitet wurden, die eine größtmögliche Transparenz über die Finanz- und Leistungsentwicklung ermöglichen. Zielsetzung Ziel der acht am Benchmarking beteiligten mittelgroßen Großstädte Deutschlands ist es, die beobachteten Ergebnisse anschaulich darzustellen und die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen zu benennen und in der Folge effektiver zu gestalten. Die verschiedenen Leistungsarten stehen in Abhängigkeiten zu Faktoren, die von den Verwaltungen nicht unbedingt direkt beeinflussbar sind, wie bspw. Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage. Das Benchmarking konzentriert sich auf Faktoren, die beeinflussbar sind und versucht Erfolgsfaktoren für „bessere Lösungen“ zu identifizieren und den teilnehmenden Städten erfolgsversprechende Ansätze zugänglich zu machen. Ergänzend zur Gegenüberstellung von Kennzahlen wird Raum geboten, flexibel und zeitnah auf Erkenntnis- und Diskussionsbedarfe einzugehen und auf veränderte Schwerpunkte zu reagieren. Vorbemerkungen 2 Seite 13 2018 Fragestellungen zur Betrachtung der kommunalen Leistungen Was bedeutet es für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel- und wirkungsorientiert zu erbringen? Welches Vorgehen verfolgen die Städte dabei? Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkung oder nachhaltige Erfolge an? Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/Veränderungsmöglichkeiten bestehen? Die Diversität sich bietender Lösungen ist ein großer Vorteil des Benchmarkings, denn gerade diese dienen als Quelle für Innovationen und Verbesserungen. Die viermal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Projektleitungen werden inhaltlich ergänzt um Fachtage, die jährlich mit neuen Schwerpunkten besetzt werden. Zielsetzung ist ein fachlicher Austausch unter Einbezug von Fachexperten der jeweiligen Städte zur Ermittlung von Beispielen für gute Lösungen. Im aktuellen Benchmarkingjahr werden zwei Fachtage organisiert. Thematisch werden zum einen auf dem EGH/HzP-Fachtag die Neuerungen durch das BTHG behandelt. Zum anderen wird ein Fachtag Personal stattfinden, der die rechtlichen qualitativen Anforderungen an einzusetzendes Personal thematisiert. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung haben beide Tagungen noch nicht stattgefunden, sodass Ergebnisse in der Präsentation noch nicht aufgegriffen werden können. Vorbemerkungen 2 Seite 14 2018 Untersuchte Leistungsarten Im Fokus: Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII in und außerhalb von Einrichtungen, vor allem vor der Hintergrund der rechtlichen Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) Eine geringere Steuerungsrelevanz und weniger Einflussmöglichkeiten liegen bei den existenzsichernden Leistungen vor. Sie sind aber hinsichtlich der sozialpolitischen Bedeutung Gegenstand der Untersuchungen: Leistungen nach dem SGB II Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII Aufgrund der Entwicklungen in der jüngeren Vergangenheit sind auch die Leistungen im Bereich Asyl stärker in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Seit 2014 werden auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Vergleichsring analysiert. Zur besseren Einordnung der Ergebnisse werden Kontextdaten (Wirtschaftsindikatoren, Pflegestatistik) erhoben und in die Analysen einbezogen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der Einwohnerdaten angezeigt, die die Grundlage für die Berechnungen diverser Kennzahlen, wie die Dichten oder Ausgaben pro Einwohner, bilden. Vorbemerkungen 2 Seite 15 2018 Separater Bericht Relevante Kennzahlen für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII werden in einer separaten Ergebniszusammenfassung dargestellt. Anmerkung Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar sind, ist dies durch einen entsprechenden Hinweis in den Grafiken kenntlich gemacht (n.v.). Wird in den Grafiken die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den tatsächlichen Wert wider (die Leistung ist zwar vorhanden, wird aber nicht in Anspruch genommen). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in der Präsentation entweder geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet oder die männliche Sprachform gewählt. Diese beziehen immer alle Geschlechter mit ein. Vorbemerkungen 2 Seite 16 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 2018 3 Seite 17 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 2018 Erläuterung Von den rund 81 Millionen Einwohnern Deutschlands leben knapp 1,36 Millionen in den am Benchmarking beteiligten Städten. Quelle: Melderegister der Einwohnerämter, Einwohner mit Hauptwohnsitz zum Stichtag 31.12.2017. Rückgänge im Vorjahr in Braunschweig und Chemnitz bedingt durch sinkende Belegungszahlen in Landesaufnahmebehörden, die in diesem Jahr nicht mehr in der Stärke zu verzeichnen sind. Steigerungen durch Zuzüge geflüchteter Menschen fallen weniger stark ins Gewicht als im Vorjahr. Insgesamt Anstieg um 0,62 %, Rückgang nur in Braunschweig in der Altersklasse 15 bis unter 65 Jahre und der 65-Jährigen und Älteren. Zuwachs vor allem bei den 0- bis unter 15-Jährigen, insbesondere in Salzgitter und Chemnitz Relevanteste Altersgruppe für Altersarmut sind die über 65-Jährigen, stärkste Zuwächse wie schon im Vorjahr in Jena 3 Stadt Gesamteinwohnerzahl Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0 bis unter 15-Jährigen Veränderung 15 bis unter 65-Jährigen Veränderung 65-Jährige und Älteren Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0 bis unter 15-Jährigen Veränderung 15 bis unter 65-Jährigen Veränderung 65-Jährige und Älteren BS 250.361 -0,14% 0,12% -0,21% -0,06% -0,82% 0,44% -1,32% 0,21% C 247.422 0,22% 3,28% -0,75% 0,98% -0,80% 0,45% -2,11% 1,32% DA 160.686 0,44% 1,28% 0,24% 0,62% 1,65% 2,93% 1,60% 1,05% ER 112.846 0,73% 0,14% 0,86% 0,70% 1,60% 3,24% 1,54% 0,37% J 108.722 0,68% 1,95% 0,12% 1,62% 0,87% 2,28% 0,17% 1,82% KS 204.021 1,05% 2,05% 1,10% 0,21% 0,70% 3,02% 0,42% 0,52% LU 171.601 1,10% 2,35% 1,01% 0,43% 1,41% 3,18% 1,30% 0,26% SZ 107.014 0,86% 3,36% 0,55% 0,17% 2,62% 7,36% 2,28% 0,68% MW 170.334 0,62% 1,82% 0,36% 0,58% 0,90% 2,86% 0,49% 0,78% Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten 2017 2016 auf 2017 2015 auf 2016 Seite 18 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 2018 3 Kennzahl Jahr 2017 50,4 50,8 49,0 50,1 50,7 50,8 49,9 50,0 50,2 2016 50,5 50,9 49,0 50,3 50,8 51,0 50,1 50,0 50,3 2017 57,7 58,1 57,0 57,5 57,3 58,1 56,7 56,4 57,4 2016 57,7 58,2 57,3 57,6 57,5 58,2 56,6 56,5 57,5 2017 10,2 7,6 20,2 18,4 9,3 18,0 25,8 17,2 15,8 2016 9,8 6,8 19,9 17,8 8,5 16,9 24,8 15,7 15,0 Kennzahl Jahr 2017 67,6 55,4 57,8 53,7 53,9 65,6 58,8 51,0 58,0 2016 63,2 60,1 59,3 62,4 42,0 62,6 59,0 59,4 58,5 2017 61,0 55,9 66,4 üöTr 58,0 68,4 64,2 61,2 62,2 2016 64,3 57,4 71,0 üöTr 61,3 72,3 66,6 66,3 65,6 2017 34,5 31,7 30,0 42,5 34,9 32,7 34,7 35,7 34,6 2016 38,4 33,9 37,0 40,5 34,0 40,4 39,2 37,4 37,5 Kennzahl Jahr 2017 3,5 12,7 12,2 n.v. 1,6 15,5 6,8 5,9 8,3 2016 2,4 14,1 13,7 n.v. 1,1 17,7 5,5 4,6 8,4 2017 21,1 17,8 33,4 31,6 22,6 32,8 33,5 31,4 28,0 2016 18,8 14,0 30,2 29,0 19,8 29,2 32,1 27,3 25,0 HzP a.v.E. weiblich Anteil EW ohne dt. Staatsangehörigkeit Anteil Frauen Anteil Frauen ab 65 Jahre an allen EW ab 65 BS C SZ SZ MW LU SZ J KS DA ER J MW Anteile an Einwohnern Gesamt Anteile der Leistungsberechtigten nach Geschlecht Anteile der Leistungsberechtigten nach Staatsangehörigkeit JBS C DA ER MW KS LU LU BS C DA ER KS SGB II gesamt ohne dt. Staatsangehörigkeit AsylbLG weiblich HzP gesamt ohne dt. Staatsangehörigkeit HzP i.E. weiblich Seite 19 2018 Sozialleistungsprofile der mittelgroßen Großstädte Als Darstellungsform der Sozialleistungsprofile der einzelnen Städte wurden Netzgrafiken ausgewählt, die die Dichten der Leistungsberechtigten in den jeweiligen Leistungsarten ins Verhältnis zum Mittelwert aller Städte setzen. Hierdurch können die Unterschiede zwischen den Städten, die Leistungsprofile und die damit verbundenen Belastungssituationen in den jeweiligen Städten am besten dargestellt werden. Neben den in den Netzgrafiken dargestellten Leistungsarten nach dem SGB XII belasten die Städte auch die kommunalen Ausgaben, die für Leistungsberechtigte nach dem SGB II gewährt werden. Diese werden gesondert behandelt. In den Netzgrafiken enthalten sind auch die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG, um der gestiegenen Bedeutung gerecht zu werden. Der indizierte Mittelwert aller Städte entspricht 100 und wird in den Abbildungen durch eine rote gestrichelte Linie dargestellt. Die Abweichungen der einzelnen Dichten zum Mittelwert sind in blau hervorgehoben. Zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse im Jahresvergleich werden die Sozialleistungsprofile für die Jahre 2017, 2016 und 2015 dargestellt. Es zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede. Wird wie bspw. in Erlangen für die stationäre HzP ein n.v. ausgewiesen, liegt die Zuständigkeit beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Daten stehen nicht zur Verfügung. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 3 Seite 20 2018 Sozialleistungsprofil Braunschweig Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung Die unterdurchschnittliche Dichte nach dem AsylbLG steht im Zusammenhang mit der Landesaufnahmebehörde des Landes Niedersachsen, durch die die Stadt Braunschweig einen Sonderstatus inne hatte. Eine überdurchschnittliche Dichte zeigt sich vor allem in der stationären HzP. 3 67,3 100,2 15,1 61,3 127,1 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Braunschweig 78,3 102,1 3,9 55,7 126,2 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Braunschweig 68,2 103,4 21,9 70,0 124,5 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Braunschweig Seite 21 2018 Sozialleistungsprofil Chemnitz Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung In zwei von fünf Leistungsbereichen liegen die Dichten in der Stadt Chemnitz über dem Mittelwert aller Städte: in allen Jahren in der ambulanten HzP und im AsylbLG. Die Dichten in der ambulanten HLU und GSiAE sowie die stationäre HzP liegen durchgehend unter dem Mittelwert. 3 75,9 64,1 102,7 118,1 74,0 0 20 40 60 80 100 120 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Chemnitz 74,4 64,5 123,3 120,1 65,7 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Chemnitz 72,1 64,2 143,7 119,6 71,0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Chemnitz Seite 22 2018 Sozialleistungsprofil Darmstadt Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung Sowohl die Dichte in der HLU als auch die in der GSiAE liegen in den Betrachtungsjahren über dem Mittelwert der Städte. Seit 2016 zeigt sich auch eine überdurchschnittliche Dichte nach dem AsylbLG. Während die stationäre HzP-Dichte stetig unter dem Mittelwert liegt, schwankt die Entwicklung bei der ambulanten HzP. Für 2017 liegt sie leicht über dem Mittelwert der Städte. 3 175,8 126,4 119,3 92,8 59,4 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Darmstadt 159,5 124,2 62,3 102,0 63,1 0 20 40 60 80 100 120 140 160 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Darmstadt 185,4 127,8 122,3 103,3 58,3 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Darmstadt Seite 23 2018 Sozialleistungsprofil Erlangen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung Es zeigt sich insgesamt ein sehr positives Bild. Alle Dichten liegen in den Jahren 2015 bis 2017 unterhalb des Mittelwertes. Einzige Ausnahme bildet die leicht über dem Durchschnitt liegende Dichte nach dem AsylbLG im Jahr 2015. Die Zuständigkeit für die stationäre HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe und kann nicht ausgewiesen werden. 3 48,9 56,4 91,5 49,8 üöTr 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Erlangen 53,8 56,8 104,3 50,1 üöTr 0 20 40 60 80 100 120 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Erlangen 45,9 57,3 97,7 37,5 üöTr 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Erlangen Seite 24 2018 Sozialleistungsprofil Jena Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung Für 2017 liegen alle Dichten unter dem Mittelwert, sodass sich ein positives Bild abzeichnet. In 2016 und 2015 lag die ambulante Dichte noch über dem Mittelwert und befindet sich nun darunter. Die Dichte nach dem AsylbLG lag nur in 2015 über dem Mittelwert und ist inzwischen unterdurchschnittlich entwickelt. 3 74,1 53,5 87,5 105,8 83,3 0 20 40 60 80 100 120 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Jena 60,0 56,7 125,2 109,1 82,2 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Jena 81,9 52,9 86,0 84,4 85,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Jena Seite 25 2018 Sozialleistungsprofil Kassel Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung Deutlich sichtbar sind die überdurchschnittlichen Dichten in allen Leistungsbereichen, wodurch die erhöhte Bedarfslage in allen drei dargestellten Jahren erkennbar wird. Auffallend ist insbesondere die Dichte in der ambulanten HzP, aber auch bei den existenzsichernden Leistungen. Einzige Ausnahme bildet die Dichte nach dem AsylbLG, die erstmalig im Berichtsjahr unterhalb des Mittelwertes liegt. 3 226,6 196,3 114,6 262,5 105,2 0 50 100 150 200 250 300 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Kassel 233,5 189,9 113,6 262,7 111,6 0 50 100 150 200 250 300 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Kassel 202,0 188,7 81,0 257,3 109,5 0 50 100 150 200 250 300 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Kassel Seite 26 2018 Sozialleistungsprofil Ludwigshafen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung In allen drei Jahren liegen die Dichten in der ambulanten GSiAE, nach dem AsylbLG und der stationären HzP über dem Mittelwert der Städte. Eine Annäherung an dem Mittelwert zeigt sich bei der Dichte nach dem AsylbLG, während sich die stationäre HzP-Dichte zunehmend ausweitet. Die ambulante HzP- und HLU-Dichte liegen hingegen unter dem Mittelwert. 3 57,4 107,6 122,9 66,9 111,0 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Ludwigshafen 59,4 108,6 133,6 64,1 107,3 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Ludwigshafen 62,9 109,8 116,0 78,7 117,2 0 20 40 60 80 100 120 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Ludwigshafen Seite 27 2018 Sozialleistungsprofil Salzgitter Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick Erläuterung In zwei von fünf Leistungsbereichen liegen die Dichten in der Stadt Salzgitter über dem Mittelwert aller Städte. Überdurchschnittliche Dichten zeigen sich in allen drei Jahren in der stationären HzP und im AsylbLG. Die Dichten in der ambulanten HzP sowie in der GSiAE und HLU liegen durchgehend unter dem Mittelwert. 3 73,9 95,5 146,5 42,7 140,0 0 20 40 60 80 100 120 140 160 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2016 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Salzgitter 81,1 97,3 133,7 36,2 143,9 0 20 40 60 80 100 120 140 160 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2015 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Salzgitter 81,6 95,8 131,4 49,1 134,2 0 20 40 60 80 100 120 140 HLU a.v.E. GSiAE a.v.E. AsylbLGHzP a.v.E. HzP i.E. LB-Dichten 2017 relative Abweichung vom normierten Mittelwert in Prozent (%) Salzgitter Seite 28 2018 Wirtschaftsindikatoren Soziale und wirtschaftliche Faktoren nehmen einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Dichteentwicklungen in den Städten. Aus diesem Grund werden Wirtschaftsindikatoren als Kontextfaktoren in die Analysen des Benchmarkingkreises aufgenommen. Die Daten stammen aus Veröffentlichungen unterschiedlicher Quellen, die in einem unterschiedlichen Zeitrhythmus zur Verfügung gestellt werden: Statistisches Bundesamt, Bundesagentur für Arbeit, Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder. Eine negative wirtschaftliche Situation begünstigt höhere Ausgaben für Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Einwohner einer Stadt seine Existenz oder den Pflegebedarf nicht aus eigener Kraft bestreiten kann und auf öffentliche Gelder angewiesen ist. Zudem wird der Handlungsspielraum der Städte im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltungen der sozialen Angebotslandschaft sowohl unter Berücksichtigung fachlicher und organisatorischer als auch personeller Aspekte eingeschränkt. Sechs Indikatoren werden herangezogen und zu Netzgrafiken für die jeweilige Stadt zueinander in Bezug gesetzt. Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst. Die Grafiken mit den Ergebnissen für die einzelnen Städte finden sich im Anhang der Präsentation. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 3 Seite 29 2018 Unterbeschäftigungsquote Wie im Vorjahr weisen erneut die Städte Salzgitter (13,7), Ludwigshafen (11,4), Kassel (11,0) und Chemnitz (9,9) eine Unterbeschäftigungsquote oberhalb des Mittelwertes (9,1) aus. In allen Städten liegt auch die Transferleistungsdichte oberhalb des Mittelwertes. Die Stadt Erlangen weist erneut die niedrigste Quote von Unterbeschäftigung (4,6) aus bei gleichzeitig geringster Transferleistungsquote. Auch in den Städten Darmstadt (7,3), Braunschweig (7,2), und Jena (7,7) liegen unterdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquoten vor. In allen Städte kommt es zu einer Reduzierung der Unterbeschäftigungsquote im Vergleich zum Vorjahr, im Mittelwert um 4,0 %. Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Die höchsten Dichten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weisen die Städte Chemnitz und Erlangen aus. Ein positiver Zusammenhang mit der Unterbeschäftigungsquote zeigt sich für Erlangen, Braunschweig und Jena. In den Städten Kassel, Darmstadt und Salzgitter zeigt sich eine unterdurchschnittliche Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und eine überdurchschnittliche Unterbeschäftigungsquote. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 3 Seite 30 2018 Verfügbares Einkommen pro Einwohner Das verfügbare Einkommen pro Einwohner stieg im Mittelwert auf 20.686 Euro pro Jahr an. Überdurchschnittliche Einkommen werden in Erlangen, Darmstadt und erstmalig auch in Braunschweig und Ludwigshafen ermittelt. In den anderen Städten liegt das verfügbare Einkommen pro Einwohner unter dem Mittelwert. Am geringsten ist es in Chemnitz, wo auch die einzige Reduzierung zu verzeichnen ist. Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner Zusammenhänge der Wirtschaftsindikatoren zeigen sich auch bei der Betrachtung des Bruttoinlandproduktes. Pro Einwohner liegen die Ergebnisse in Erlangen, Darmstadt und Ludwigshafen über dem Mittelwert. In allen anderen Städten liegen die Ergebnisse teilweise deutlich darunter. Das geringste Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner verzeichnet Chemnitz. In den meisten Städten kommt es zu Steigerungen. Reduzierungen zeigen sich in Braunschweig und Salzgitter. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 3 Seite 31 2018 Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigem Das Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigem zeigt ähnliche Tendenzen wie das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner. Auch hier liegen die Ergebnisse in Ludwigshafen, Erlangen und Darmstadt über dem Mittelwert, während die Ergebnisse der anderen Städte darunter liegen. Auch hier weist Chemnitz den geringsten Wert aus und Reduzierungen zeigen sich nur in Braunschweig und Salzgitter. Im Unterschied zum Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner haben die Ergebnisse pro Erwerbstätigem eine geringere Spannbreite. Gemeindliche Steuerkraft pro Einwohner Auch die gemeindliche Steuerkraft liegt in Darmstadt, Erlangen und Ludwigshafen über dem Mittelwert. Deutlich geringer fällt das Ergebnis vor allem in Chemnitz und Jena aus. Zu einer Reduzierung kommt es in Salzgitter und Erlangen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und soziale Leistungsprofile im Überblick 3 Seite 32 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 2018 4 Seite 33 2018 Vorbemerkung existenzsichernde Leistungen Die abgebildeten existenzsichernden Leistungen sind im SGB XII und im SGB II geregelt. Sinn und Zweck der Leistungen ist es, dem Leistungsberechtigten die Führung eines menschen- würdigen Lebens zu ermöglichen, sofern ihm dies aus eigener Kraft nicht oder nicht mehr möglich sein sollte. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 4 Leistungsbezug SGB XII, 4. Kapitel: GSiAE Erwerbsfähige mit Leistungsbezug SGB II Transferleistungssystem Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit oder Renten Arbeitsmarkt Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit Integration in Arbeit Über 65 Jahre oder dauerhaft volle Erwerbsminderung Volle Erwerbsminderung und u. 65 Jahre Über 65 Jahre oder dauerhaft volle Erwerbsminderung Weniger als 3 Stunden arbeitsfähig Leistungsbezug SGB XII, 3. Kapitel: HLU Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Integration in Arbeit Seite 34 2018 Transferleistungsdichte Dargestellt werden Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen je 1.000 Einwohner. Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 3. Kapitel SGB XII und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII. Dies ermöglicht einen Überblick über die gesamte, in der Kommune gegebene, Hilfebedürftigkeit. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 4 Seite 35 Ziele & Wirkungen existenzsichernder Leistungen: Transferleistungsdichte 2018 Erläuterung Die Dichte der Empfänger von Leistungen nach SGB II ist ggü. dem Vorjahr erneut angestiegen. Die höchste Teildichte pro 1.000 Einwohner weist der Leistungsbereich SGB II auf. Die niedrigsten Dichten weisen Erlangen und Jena auf. Die höchsten Transferleistungsdichten weisen Kassel, Salzgitter und Ludwigshafen auf. Alle drei Städte weisen eine sehr hohe SGB II-Dichte aus. In Kassel zeigt sich zudem eine vergleichsweise hohe GSiAE-Dichte. Ein zentraler Erklärungsansatz für den Anstieg der Dichte im SGB II liegt im Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern. In Erlangen ist die niedrige Dichte im SGB II durch die hohe Kapazität des Arbeitsmarktes erklärbar. 4 71,1 90,8 90,1 42,3 67,7 119,3 124,2 131,0 92,0 90,3 13,8 8,6 17,1 7,6 7,1 25,2 14,7 12,8 13,4 13,0 1,6 1,7 4,3 1,1 1,9 4,7 1,7 1,9 2,4 2,4 0 20 40 60 80 100 120 140 160 BS C DA ER J KS LU SZ MW MW Vj KeZa 15 Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen pro 1.000 EW (31.12.) im Betrachtungsjahr - differenziert nach Leistungsarten - Dichte der Empfänger von HLU a.v.E. pro 1.000 EW gesamt Dichte der Empfänger von GSiAE a.v.E. pro 1.000 EW Dichte der Empfänger von SGB II pro 1.000 EW Seite 36 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen 2018 Erläuterung Insgesamt zeigen sich moderate Steigerungen der Dichten im Mittelwert der Städte in allen Leistungsbereichen. Größte Erhöhung im Mittelwert weist die Dichte in der GSiAE a.v.E. auf. Größere Veränderungsraten zeigen sich in der HLU a.v.E., auffallend insbesondere die Veränderung in Ludwigshafen, aber auch im SGB II. Zu einem Rückgang der Gesamtdichte kommt es in Jena, Braunschweig und Chemnitz, in denen sich auch die SGB II-Dichte reduziert. Den größten Anstieg verzeichnet Salzgitter, der sich vor allem durch die erhöhte Dichte im SGB II begründet. Nachdem Flüchtlinge eine Anerkennung erhalten, wechseln sie häufig in das SGB II. Salzgitter wies im Vorjahr eine überdurchschnittliche Dichte nach dem AsylbLG aus. Diese Personen wechseln nun in das SGB II, sodass es hier zu einem starken Anstieg der Dichte kommt. In den vergleichsweise hohen Veränderungsraten der HLU zeigt sich ein Spezifikum der Leistungsart: Aufgrund ihrer Zielsetzung (vgl. Kapitel HLU) und Konstruktion weist die HLU relativ geringe Fallzahlen auf, die noch dazu einer hohen Dynamik unterliegen, sodass es zu höheren prozentualen Veränderungen kommen kann. 4 Veränderung der Dichten der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen vom Berichtsjahr zum Vorjahr Jahr BS C DA ER J KS LU SZ MW Veränderung der Dichte HLU a.v.E. von 2016 auf 2017 -1,8% -7,9% 2,2% -9,0% 7,0% -13,6% 25,4% 7,0% 1,2% Veränderung der Dichte GSiAE a.v.E. von 2016 auf 2017 5,6% 2,5% 3,4% 3,8% 1,2% -1,6% 4,4% 2,7% 2,8% Veränderung der Dichte SGB II von 2016 auf 2017 -3,7% -1,4% 2,7% 0,7% -3,6% 4,2% 0,6% 10,0% 1,2% Summe der Veränderungen: HLU a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II von 2016 auf 2017 -2,3% -1,2% 2,8% 0,9% -3,0% 2,5% 1,2% 9,3% 1,3% Seite 37 2018 Leistungsart Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. das Arbeitslosengeld II (ALG II) wird nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt. Sie soll gem. § 1 SGB II erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie das Arbeitslosengeld II. Leistungsberechtigt sind gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende können auch ergänzend zu anderem Einkommen oder Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn dieses Einkommen und eventuell vorhandenes Vermögen nicht zur Deckung des individuellen, anerkannten Bedarfs ausreichen und „aufgestockt“ werden müssen. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 4 Seite 38 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze (SGB II) Die Integration in Arbeit ist innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen die Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Die Kommunen können die Arbeit der Jobcenter vorrangig über die Trägerversammlung beeinflussen. Optionskommunen (zugelassene kommunale Träger, zkT) sind hingegen alleinige Grundsicherungsträger und beeinflussen demzufolge – im gesetzlichen Rahmen – direkt ihre Jobcenter. Im Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte sind dies Erlangen und Jena. Die Städte tragen die Verantwortung und die Kosten für die Unterkunft sowie für die Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II für die Leistungsberechtigten, hier kann entsprechend am stärksten eine direkte Steuerung erfolgen. Die aktuell äußerst positive allgemeine Lage am Arbeitsmarkt hat den Fokus der Öffentlichkeit und des Fachpublikums zuletzt von den Leistungen nach SGB II abgelenkt. Allerdings gilt zu bedenken, dass die heutigen Leistungsberechtigten im SGB II auch zukünftig die „Kundschaft“ der Kommunen bilden können – nämlich dann, wenn sie über lange Zeiträume im Leistungsbezug sind und dies zu geringen Einkommen im Alter führt. Dann wird der Bezug von Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII wahrscheinlicher. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 4 Seite 39 23,0 25,2 32,1 27,9 25,1 28,6 29,7 29,7 27,7 71,8 69,4 64,6 67,9 70,6 67,7 66,1 65,4 67,9 0,7 1,7 0,5 0,9 0,4 0,8 0,2 0,5 0,7 2,1 1,7 1,9 2,8 1,6 2,2 2,4 1,6 2,0 2,4 2,0 0,9 0,5 2,3 0,6 1,6 2,7 1,6 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa PERS SGB II Anteil der SGB II-Personengruppen an allen Personen in Bedarfsgemeinschaften KOL AUS SLB ELB NEF Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Deutlich wird, dass die Gruppe der RLB (dies sind die NEF und die ELB) in allen Städten ca. 95 % der Personen in Bedarfsgemeinschaften ausmachen. Davon entfällt ca. ein Viertel bis ein Drittel aller RLB auf NEF und gut zwei Drittel auf ELB. Die ELB stellen den größten Anteil dar, die SLB den geringsten. Der geringste Anteil an NEF zeigt sich in Jena, der höchste in Darmstadt. [Das Abkürzungsverzeichnis ist ab Seite 122 im Anhang zu finden] Der größte Anteil der Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL; ca. 2,7%) findet sich in Salzgitter. Dies lässt sich dadurch erklären, dass geflüchtete Eltern nicht unbedingt den gleichen Aufenthaltstitel wie ihre Kinder haben. Diesen wird dann geraten für die Kinder einen eigenen Asylantrag zu stellen, während die Eltern SGB II-Leistungen erhalten. 4 Seite 40 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Die Dichte sinkt in den Städten Braunschweig, Chemnitz und Jena. Am deutlichsten steigt die Dichte in Salzgitter (ca. 10 %) – nachdem diese auch schon im Vorjahr im Vergleich am stärksten angezogen hat. Ebenfalls hohe Dichten weisen Ludwigshafen und Kassel auf, Erlangen mit Abstand die niedrigste. Im Mittelwert ist die Dichte der RLB wie im Vorjahr leicht gestiegen, der Anstieg ist aber moderater ausgefallen. Die Steigerung in Salzgitter ist vor dem Hintergrund der Wohnsitzauflage für die Flüchtlinge zu sehen. Zur Personengruppe gehören viele Syrer, die im Rahmen des Nachzugs hinzugekommen sind. In Jena wäre der Rückgang der Dichte größer ausgefallen, wenn nicht viele anerkannte Flüchtlinge in den Leistungsbezug des SGB II wechselten. Ggf. hätte ohne die anerkannten Flüchtlinge sogar Personal abgebaut werden müssen. 4 89,8 125,7 108,5 51,7 86,3 147,8 153,4 168,9 116,5 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 1 SGB II Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II pro 1.000 EW von 0 bis unter 65 J. in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 41 146,6 214,1 149,1 72,7 165,0 217,1 161,2 239,0 170,6 43,2 54,0 37,5 20,1 38,1 54,3 59,1 56,7 45,4 0 50 100 150 200 250 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 3.1a und 3.1b SGB II Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II nach Staatsangehörigkeit pro 1.000 Einwohner der jeweiligen Gruppe im Betrachtungsjahr Dichte der RLB SGB II ohne deutsche Staatsangehörigkeit Dichte der RLB SGB II mit deutscher Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter) Dichte der RLB SGB II ohne dt. Staatsangehörigkeit im Vorjahr Dichte der RLB SGB II mit dt. Staatsangehörigkeit (inkl. doppelter) im Vorjahr Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung In allen Städten kommt es zu einem Anstieg der Dichte von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Diese lag im Mittelwert im Vorjahr noch bei 157,6. In Erlangen ist die Dichte beider Personengruppen besonders niedrig. Das quantitative Verhältnis der beiden Gruppen unterscheidet sich zwischen den Städten. Im Mittelwert ist die Dichte der RLB ohne deutsche Staatsangehörigkeit fast viermal so hoch wie die der RLB mit deutscher/doppelter. Dieser Aufwuchs steht wie auch der generelle Anstieg der Dichte im Zusammenhang mit dem Rechtskreiswechsel von Asylbewerbern in das SGB II. Beeinflusst wird die Entwicklung der Dichte auch durch die Gesamtzahl der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit – hierzu zählen nicht nur geflüchtete Personen. 4 Seite 42 139 192 210 94 129 285 259 302 201 138 187 204 90 128 246 247 262 1880,9 1,0 3,2 0,4 0,6 2,3 1,1 1,7 1,4 77 135 96 46 76 142 151 179 113 98 139 106 53 93 153 167 193 125 82 91 62 39 69 96 92 83 77 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 4 u. 5 SGB II Dichte der erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB und NEF) nach Altersgruppen pro 1.000 altersgleiche Einwohner am 31.12. des Betrachtungsjahres ELB (55 bis unter 65 Jahre) ELB (25 bis unter 55 Jahre) ELB (15 bis unter 25 Jahre) NEF (15 und älter) NEF (6 bis unter 15 Jahre) NEF (0 bis unter 6 Jahre) Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Dichten sind prinzipiell aufgrund ihrer unterschiedlichen Bezugsgrößen nicht stapelbar, dies geschieht an dieser Stelle zur Steigerung der Anschaulichkeit. Die beiden NEF-Gruppen unter 15 Jahren weisen die höchsten Dichten auf, insbesondere in Salzgitter, Kassel und Ludwigshafen. Junge ELB finden sich v.a. in Salzgitter, am seltensten in Erlangen. Die höchste Dichte der ELB über 55 Jahre weist Kassel auf, die niedrigste wiederum Erlangen. Anstiege zeigen sich weiterhin am deutlichsten in der Altersklasse der 15- bis unter 25-Jährigen – auch wenn diese nicht mehr so hoch ausfallen wie im Vorjahr. Es ist anzunehmen, dass sich die Übergänge aus dem AsylbLG nicht mehr in dem Ausmaß des Vorjahres vollziehen. 4 Seite 43 BS C DA ER J KS LU SZ MW 2017 ggü. 2016 0,66% 4,71% 1,51% -3,04% -0,04% 7,56% 3,83% 12,58% 3,47% 2016 ggü. 2015 -2,89% 1,41% 0,99% 10,97% 8,49% -2,80% 24,71% 5,84% 2017 ggü. 2016 -8,58% -3,23% 4,33% -0,60% -1,14% 4,64% 0,66% 14,77% 1,36% 2016 ggü. 2015 1,42% 2,84% 9,42% 5,47% 5,77% -1,33% 20,48% 6,30% 2017 ggü. 2016 -6,95% -7,05% 1,47% -0,85% -26,87% 4,79% 0,57% 3,14% -3,97% 2016 ggü. 2015 3,35% -4,61% -3,77% 1,47% -1,92% -3,60% -2,06% -4,87% -2,00% 2017 ggü. 2016 -1,59% 3,74% 5,86% 6,79% 2,63% 11,45% 3,79% 11,19% 5,48% 2016 ggü. 2015 10,77% 26,01% 14,17% 23,72% 33,71% 17,03% 3,06% 25,45% 19,24% 2017 ggü. 2016 -3,89% -2,72% 2,21% 0,59% -6,62% 1,22% -1,17% 7,00% -0,42% 2016 ggü. 2015 -0,58% -2,17% 2,02% 5,95% 1,05% 7,09% 0,08% 12,28% 3,21% 2017 ggü. 2016 -1,67% -4,71% -0,77% 1,79% -0,97% -0,72% -2,45% 5,48% -0,50% 2016 ggü. 2015 -2,32% -7,69% -3,94% -2,05% -3,28% -1,32% -1,77% 0,31% -2,76% Veränderung der Dichte ELB 25 bis unter 55 Jahre Veränderung der Dichte ELB 55 bis unter 65 Jahre Veränderung gegenüber den Vorjahren Veränderung der Dichte NEF 0 bis unter 6 Jahre Veränderung der Dichte NEF 6 bis unter 15 Jahre Veränderung der Dichte NEF 15 Jahre und älter Veränderung der Dichte ELB 15 bis unter 25 Jahre Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Den stärksten Zuwachs erfuhr die Gruppe der ELB zwischen 15 und unter 25 Jahre, insbesondere in Kassel und Salzgitter. Im Mittelwert steigen die NEF unter 15 Jahren ebenfalls weiter an – aber auf niedrigerem Niveau als im Vorjahr (insbesondere in Salzgitter) – hingegen in Erlangen und Jena sinken die NEF. Von 2016 auf 2017 ist im Mittelwert die Dichte der ELB über 55 Jahre weiterhin rückläufig – aber deutlich niedriger als im Vorjahr. Ein Aufwuchs dieser Dichte zeigt sich nicht mehr allein in Salzgitter (die deutlich angezogen hat), sondern auch in Erlangen. Der Rückgang der NEF-Dichte ab 15 Jahren liegt in der geringen Fallzahl und den dadurch hohen Schwankungen begründet. In Salzgitter führt neben der Erhöhung der absoluten Zahlen der NEF unter 15 Jahren (ca. 640 Personen) auch der überproportionale Anstieg der Einwohnerzahlen zur Steigerung der Dichte. 4 Seite 44 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Insgesamt ist wieder ein leichter Anstieg des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern zu beobachten. Rückgänge sind noch in Chemnitz Jena und Braunschweig zu verzeichnen – aber auf geringerem Niveau als in den Vorjahren. Es zeigt sich ein überproportionaler Anstieg der Langzeitleistungsbezieher in Salzgitter. In Jena haben viele Langzeitleistungsbezieher das Renteneintrittsalter erreicht; stehen daher nicht mehr im Leistungsbezug SGB II. Der deutliche Zuwachs in Salzgitter lässt sich nicht durch Übergänge aus dem AsylbLG oder durch Zuzüge erklären, da Langzeitleistungsbezieher schon vor 2014 im Leistungsbezug standen. 4 -2,0 -8,9 3,4 -0,8 -6,2 1,2 -0,2 2,1 -1,4 -1,9 -4,7 2,7 3,3 -2,2 5,2 -0,5 13,4 1,9 -15 -10 -5 0 5 10 15 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa K3 Veränderung des Bestands der Langzeitleistungsbezieher Stand Dezember des jeweiligen Jahres 2016 2017 Seite 45 45,1 47,7 43,7 46,0 41,6 40,1 42,5 40,5 43,2 43,5 49,2 50,8 44,8 53,4 47,7 46,9 44,7 45,4 22,5 23,2 20,9 20,1 23,1 24,8 22,8 20,8 23,2 24,1 23,3 23,6 25,2 24,5 24,7 24,0 23,2 23,1 17,1 15,0 17,6 16,8 17,5 16,7 18,0 20,5 17,8 16,7 15,5 15,0 15,7 14,7 14,0 15,1 16,7 16,3 15,3 14,1 17,8 17,0 17,8 18,4 16,6 18,2 15,7 15,6 12,0 10,6 14,2 13,6 13,6 14,0 15,4 15,2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 2017 2016 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa 18.a-d SGB II Anteile der abhängig beschäftigten ELB mit Erwerbseinkommen differenziert nach Höhe des monatlichen Einkommens in Prozent im November des Betrachtungsjahres über 1.200 Euro über 850 und unter 1.200 Euro über 450 und unter 850 Euro bis 450 Euro Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Für beide Jahre wurden Novemberdaten verwendet Abgebildet sind hier abh. beschäftigte ELB in nun vier Kategorien. Wie eingangs angemerkt, bedeutet der Bezug von SGB II-Leistungen nicht zwangsläufig, dass die Personen arbeitslos sind. Es kann sich bei den LB auch um sog. „Ergänzer“ handeln. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter (>450 Euro) ist in Darmstadt am höchsten, in Kassel am niedrigsten. Hier ist der Anteil der „Minijobber“ am höchsten. Der Anteil der ELB mit Einkommen über 1.200 Euro ist in Chemnitz und Darmstadt am höchsten. Selbst in Chemnitz beziehen knapp ein Fünftel aller abhängig beschäftigten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hohe Einkommen. Eine vertiefte Analyse bezüglich möglicher Ursachen (z.B. BG-Größen) ist aufgrund fehlender Veröffentlichungen des Statistikservice der BA nicht möglich. 4 Seite 46 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Die Anteilsbetrachtung ist auf eine Indexbetrachtung umgestellt worden, da die Zuwanderung von Flüchtlingen und Migranten in das System zu einer insgesamt größeren Gruppe von Personen im Leistungsbezug geführt hat, so dass sich andere Anteile verringern, ohne dass dies in absoluter Höhe der Fall sein muss. Ausgangspunkt der Betrachtung ist das Jahr 2015 – die Veränderungen beziehen sich auf die absoluten Zahlen. Lediglich in Kassel zeigt sich ein Anstieg des Indexes von 2016 auf 2017 – das höchste Niveau findet sich in Salzgitter. Außer in Kassel ist die absolute Zahl der Alleinerziehenden-BG‘s in allen Städten gesunken. Somit ist eine Verringerung der Anteile dieser BG-Gruppe nicht nur mit dem Anstieg der Rechtskreiswechsel der Asylbewerber zu erklären (große Familien oder Singles), sondern kann u.U. auf die Zielgruppen-Arbeit in den Jobcentern zurückzuführen sein. 4 94,9 97,0 97,9 97,1 94,9 100,2 98,5 108,2 98,6 85,7 88,7 97,6 92,5 89,0 102,4 96,9 106,4 94,9 0 20 40 60 80 100 120 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa 11.5 SGB II Veränderung der Anzahl an Bedarfgemeinschaften Alleinerziehenden-BGs Indexwerte (2015 = 100) 2016 2017 Seite 47 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Alleinerziehende (gem. § 21 SGB II) stellen eine besondere Zielgruppe am Arbeitsmarkt dar, da sie eine der Gruppen mit den größten Vermittlungshemmnissen darstellen. Als Integrationen gelten alle Aufnahmen von sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungen, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildungen oder selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies wird pro LB max. ein Mal pro Monat gezählt. Es zeigt sich im Mittelwert eine leicht gestiegene Integrationsquote der Alleinerziehenden. In Braunschweig steigt sie am deutlichsten - in Erlangen, Kassel und Ludwigshafen hingegen sinkt die Integrationsquote. Insgesamt zeigt sich ein recht hohes Niveau der Integrationsquote von Alleinerziehenden. Die höchste Quote findet sich in Jena. Hier hat das Jobcenter mit der Landesverwaltung Ziele vereinbart, zu denen auch die Integration Alleinerziehender gehört. Zur Zielerreichung wird bspw. die Kitabetreuung gestärkt. 4 18,3 26,8 18,0 23,8 30,6 21,8 21,0 18,3 22,3 23,2 28,5 19,3 20,2 32,7 21,1 20,4 18,5 23,0 0 5 10 15 20 25 30 35 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa K2E4 Integrationsquote Alleinerziehende Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten im Verhaltnis zum durchschnittlichen Bestand der Alleinerziehenden in den vergangenen 12 Monaten, Stand Dezember des jeweiligen Jahres 2016 2017 Seite 48 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: SGB II 2018 Erläuterung Die kommunalen Gesamtausgaben SGB II für ELB und NEF ohne Ausgaben nach § 16 a sind angestiegen. Sie liegen im Mittelwert bei 206 Euro monatlich und damit um 7,0 % höher als im Vorjahr. Der höchste Anstieg zeigt sich in Erlangen (+16,1 %), gefolgt von Darmstadt (+9,7 %) In Braunschweig, Erlangen und Ludwigshafen ist eine kontinuierliche Steigerung der kommunalen Gesamtausgaben festzustellen In Jena sind vermehrt Personen neu in den Leistungsbezug gekommen, die kein Einkommen haben, während ansonsten ein hoher Anteil von Personen mit Einkommen im Leistungsbezug steht. Hierdurch erhöhen sich die Ausgaben pro RLB. Die Entwicklung der Gesamtausgaben wird maßgeblich beeinflusst durch den Anstieg der kommunalen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft – in den Städten mit steigender KdU steigen auch die Gesamtausgaben (KeZa 23.1 im Grafikdatensatz). 4 233,2 174,5 249,2 228,1 199,1 204,6 182,9 176,0 206,0 0 50 100 150 200 250 300 BS C DA ER J KS LU SZ MW Euro KeZa 23 SGB II Kommunale Gesamtausgaben für SGB II-Leistungen pro Regelleistungsberechtigtem (ELB und NEF) und Monat ohne Ausgaben nach § 16 (a) SGB II in Euro in der Zeitreihe 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 49 2018 Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im 3. Kapitel des SGB XII. Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für eine kleine Personengruppe, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) nicht erfasst wird. Die HLU wird, ebenso wie die GSiAE, denjenigen Personen gewährt, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, insbesondere weil sie nicht (voll)erwerbsfähig sind. Anspruch auf HLU haben 1. Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und Rente aufgrund voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI auf Zeit erhalten, vorübergehend (länger als sechs Monate, aber noch nicht dauerhaft) weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausreichendes Einkommen verfügen. 2. Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben. 3. Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE aufgrund von vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 4 Seite 50 2018 Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Bedarfe nicht von anderen Personen gedeckt werden. Der Umfang der HLU richtet sich nach den Erfordernissen im Einzelfall. Der Bedarf setzt sich generell aus folgenden Komponenten zusammen: maßgebender Regelsatz, Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, einmaligen Leistungen, Beiträge für die Vorsorge, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Leistungen für Bildung und Teilhabe. HLU kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die Leistungen außerhalb von Einrichtungen betrachtet. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 4 Seite 51 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Der Bezug von HLU stellt häufig den Übergang zwischen Leistungen des SGB II und der GSiAE (nächstes Kapitel) dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation einer im Vergleich geringen Anzahl an Fällen in diesem Leistungsbereich. Der Fokus der Zielsetzung liegt darauf, die psychosozialen Strukturen zu stabilisieren, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen und einen weiteren oder anderen Hilfebedarf zu verhindern. In Bezug auf die Gewährungsprozesse von HLU wird insbesondere der Abgrenzung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein hoher Wert beigemessen. Personen, die mehr als sechs Monate voll erwerbsgemindert sind, aber noch nicht vom Rentenversicherungsträger als dauerhaft voll erwerbsgemindert eingestuft worden sind, fallen in den Leistungsbereich der HLU. Steuerungsmöglichkeiten bieten: Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II (inkl. Jobcenter) und GSiAE, darüber hinaus wären auch Verfahrensvereinbarungen mit den Rententrägern anzustreben, Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung in das SGB II, zeitnahe Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Überführung an die GSiAE bei dauerhafter Erwerbsminderung. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 4 Seite 52 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 2018 Erläuterung Die Dichte unterscheidet sich aufgrund einer anderen Bezugsgruppe von der in der Transferleistungsdichte (Folie 35) genannten. Die Dichte der HLU a.v.E. ist im Mittelwert leicht gesunken und liegt bei 2,9 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner. Die Dichte reduziert sich damit zum dritten Mal in Folge. Am stärksten fiel der Rückgang in Kassel (-13,8 %), Erlangen (-9,0 %) und Chemnitz (-7,7 %) aus. Für weitere Erläuterungen siehe die nächste Folie. 4 2,0 2,3 5,2 1,3 2,4 5,8 1,8 2,5 2,9 0 1 2 3 4 5 6 7 8 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 1 SGB XII Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 53 2018 Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. Durch Änderungen beim Wohngeld und im Krankenversicherungsrecht konnten in Kassel relativ viele Fälle mit geringen Ansprüchen eingestellt werden. Die Dichte in der HLU a.v.E. reduziert sich um 13,8 %. In Erlangen ist die Dichte in der HLU a.v.E. traditionell relativ gering. Im Vergleich zum Vorjahr reduziert sie sich um 9,0 %. Es herrscht eine gute Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Begutachtungen führten zum Rechtskreiswechsel und vor allem ausländische Rentenbezieher überschritten vermehrt die Altersgrenze. Durch die Erhöhungen beim Wohngeld konnten in Chemnitz kostengünstige Fälle eingestellt werden, wodurch sich die Dichte reduzierte (-7,7 %). In Darmstadt erhöht sich die Dichte zum Stichtag 31.12. um 2,2 %. Unterjährig lagen die Fallzahlen jedoch höher, sodass die tatsächliche Steigerung in einem größeren Maße ausfällt. In Jena steht der Anstieg der Dichte (+7,3 %) im Zusammenhang mit dem PSG III, durch das Leistungsberechtigte mit Haushaltshilfen in die HLU a.v.E. wechselten. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 4 Seite 54 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 2018 Erläuterung Der Anteil der Leistungsberechtigten mit befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente hat sich im Vergleich zum Vorjahr (67,7 %) im Mittelwert reduziert. Er ist am höchsten in Erlangen und Chemnitz. Am geringsten ist der Anteil in Darmstadt, wo es im Vergleich zum Vorjahr zu einem relativ hohen Anstieg des Anteils kommt (16,4 %). Eine deutliche Veränderung zeigt sich in Kassel. Hier hat sich der Anteil der Leistungsberechtigten mit befristeter EU-Rente um 31,8 % im Vergleich zum Vorjahr reduziert. 4 n.v. 81,4 34,2 83,2 74,5 44,6 71,8 65,0 18,6 65,8 16,8 25,5 55,4 28,2 n.v. 35,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa 1.3 SGB XII Anteil der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. mit und ohne befristeter EU-Rente an allen HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. ab 18 Jahren und älter in Prozent im Berichtsjahr ohne befristete EU Rente mit befristeter EU-Rente Vorjahr Seite 55 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 2018 Erläuterung Durch die insgesamt geringe Fallzahl können bereits wenige Fälle zu höheren Veränderungen bei den Fallkosten führen. Die niedrigsten Nettoausgaben für laufende HLU a.v.E. zeigen sich in Chemnitz, die höchsten Ausgaben weist Salzgitter aus. Es zeigt sich im Mittelwert ein Anstieg der Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem von 6,6 %. Auffällig ist vor allem der Anstieg in Ludwigshafen um 29,2 %. Aber auch in Kassel (9,5 %), Braunschweig (8,4 %) und Darmstadt (7,2 %) zeigen sich größere Steigerungen. Rückläufig sind die Nettoausgaben nur in Erlangen (-5,3 %) und Jena (-0,5 %). Für Analysen siehe die nächste Folie. 4 5.603 3.468 7.046 4.970 4.235 6.661 6.020 7.797 5.725 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Euro KeZa 14.2 SGB XII Netto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. (Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen) pro HLU-Leistungsberechtigtem a.v.E. im Jahresdurchschnitt in Euro pro Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 56 2018 Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der HLU a.v.E. Anstiege der Ausgaben stehen im Zusammenhang mit Regelsatzerhöhungen. In Darmstadt wurden zudem die Angemessenheitsgrenzen für die KdU erhöht. In Chemnitz und Ludwigshafen korrespondiert der Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberechtigtem mit einem deutlichen Rückgang der Zahl der Bezieher von befristeten Erwerbsminderungsrenten. Dadurch gibt es weniger Personen mit anrechenbarem Einkommen, was die durchschnittlichen Fallkosten erhöht. In Kassel und Braunschweig fielen überwiegend Personen mit aufstockenden Leistungen aus dem Bezug, sodass sich die durchschnittlichen Fallkosten erhöhen. Zudem sind anrechenbare Renten gesunken. In Salzgitter besteht aufgrund der hohen Anzahl von geflüchteten Menschen ein Zusammenhang bei einem Leistungswechsel vom AsylbLG in die HLU, durch den verhältnismäßig hohe Wohnungs- beschaffungskosten entstehen können. Die Reduzierung der Fallkosten in Erlangen ist beeinflusst durch den Anstieg von Einnahmen, die hier in Abzug gebracht worden sind. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: HLU 4 Seite 57 2018 Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ist, wie die HLU auch, eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe und ist verankert im 4. Kapitel des SGB XII. Ihr Ziel ist die Sicherstellung des Existenzminimums für diejenigen Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, weil sie die Regelaltersgrenze überschritten haben oder über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Für beide Personengruppen ist das eigene Einkommen und Vermögen unzureichend, um für die eigenen Lebenshaltungskosten selbständig aufzukommen. Entsprechend gibt es die beiden Gruppen der Leistungsberechtigen wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung. Als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten Personen, die außerstande sind, länger als drei Stunden am Tag erwerbstätig zu sein,und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Festgestellt werden kann dies ausschließlich über den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung und anhand einer medizinischen Einzelfallprüfung. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 4 Seite 58 2018 Leistungsart Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, Kosten der Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, einmaligen Leistungen, Beiträge für die Vorsorge, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7 SGB XII. GSiAE kann innerhalb und außerhalb von Einrichtungen bezogen werden. Es werden hier nur die Leistungen außerhalb von Einrichtungen betrachtet. Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 4 Seite 59 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Die fiskalische Zuständigkeit für die GSiAE liegt vollständig beim Bund. Zentrale Einflussfaktoren sind demografische Entwicklung, Höhe der (Renten-)Einkünfte und des verfügbaren Vermögens, Kosten der Unterkunft. Zentrale Steuerungsinteressen sind Aktivierung zur Teilhabe am Leben in Gemeinschaft, Vermeidung weiterer Hilfebedarfe (bspw. Hilfe zur Pflege, vgl. nächstes Kapitel). Zentrale Steuerungsansätze sind begrenzt, aber vorhanden: Zeitnahe Begutachtung zur Erwerbsfähigkeit Überprüfung, ob alle Einkommen und vorrangigen Sozialleistungen in Anspruch genommen werden Niedrigschwellige Angebote zur Aktivierung, Beratung und Unterstützung Optimale Schnittstellengestaltung zu relevanten Akteuren (Ehrenamt, Träger der freien Wohlfahrtspflege, andere Verwaltungseinheiten). Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 4 Seite 60 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 2018 Erläuterung Die Dichte unterscheidet sich aufgrund der anderen Bezugsgruppe von der in der Transferleistungsdichte (Folie 35) genannten. Die Dichte ist im Mittelwert wie auch in den Vorjahren gestiegen (2,5 %). Die Steigerung zeigt sich in allen Städten, mit Ausnahme von Kassel (-1,6 %) Die größte Steigerung zeigt sich in Braunschweig (5,7 %). Besonders geringe Dichten weisen die Städte Jena, Erlangen und Chemnitz aus. Überdurchschnittliche Dichten wie in Kassel stehen in Verbindung mit einem geringen Rentenniveau und gebrochenen Erwerbsbiografien. Die Wohngelderhöhung macht sich in Kassel aufgrund der Bearbeitungsdauer erst in 2017 bemerkbar – in den meisten anderen Städten wirkte sich die Wohngeldreform bereits in 2016 aus. Steigerungen stehen auch in Verbindung mit dem PSG III, in dessen Zuge Leistungsberechtigte mit Haushaltshilfen von der HzP in die GSiAE überführt wurden. 4 16,1 10,1 20,3 9,1 8,4 29,8 17,8 15,5 15,9 0 5 10 15 20 25 30 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 25.1 SGB XII Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12. 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 61 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 2018 Erläuterung Nach einer stetigen Reduzierung des Anteil von Leistungsberechtigten im Alter erhöht sich ihr Anteil im Berichtsjahr minimal um 0,3 %. Umgekehrt bedeutet dies einen anteiligen Rückgang der Leistungsberechtigten wegen Erwerbsminderung. Nur in Jena liegt der Anteil der Leistungsberechtigten im Alter unter 50 %. Den geringsten Anteil der Leistungsberechtigten mit Erwerbsminderung weist Darmstadt aus. Größte Veränderungen beim Anteil der Leistungsberechtigten im Alter zeigen sich in Braunschweig mit einer Reduzierung (-1,4 %) und einer Erhöhung in Salzgitter (2,8 %). Höhere Anteile von Leistungsberechtigten mit Erwerbsminderung werden beeinflusst vom vergleichsweise hohen Rentenniveau, welches vor allem in den ehemals ostdeutschen Städten vorliegt. Hier haben weniger Personen Anspruch auf Leistungen wegen Alters. 4 46,8 47,1 38,9 43,0 52,9 42,5 43,3 43,1 44,7 53,2 52,9 61,1 57,0 47,1 57,5 56,7 56,9 55,3 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa 35 SGB XII Anteile der Leistungsberechtigten von GSiAE a.v.E. differenziert nach Anspruchsursache im Berichtsjahr in Prozent Alter Erwerbs- minderung Vorjahr Seite 62 Ziele und Wirkungen existenzsichernder Leistungen: GSiAE 2018 Erläuterung Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem steigen seit Jahren stetig an. Im Berichtsjahr kommt es zu einem Anstieg von 2,3 % im Mittelwert. Die stärksten Erhöhungen zeigen sich in Jena (6,2 %) und Kassel (5,6 %). Nur in Chemnitz reduzieren sich die Fallkosten (-2,5 %). Den höchsten Wert weist Darmstadt auf; Chemnitz hat die geringsten Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtigtem. Die Steigerung in Kassel steht in Verbindung mit kostengünstigen Fällen, die durch die Erhöhung des Wohngeldes aus dem Leistungsbezug gefallen sind. Maßgebliche, allgemeine Einflussfaktoren sind steigende Regelsätze und KdU durch besondere Wohnformen. Die durchschnittlichen Fallkosten für Leistungsberechtigte im Alter liegen unter denen für Leistungsberechtigte mit Erwerbsminderung. Je nach Größe der Anteile besteht ein Einfluss auf die Ergebnisse der Fallkosten. 4 5.777 5.390 6.539 5.772 5.579 5.834 5.771 5.563 5.778 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Euro KeZa 29.6 SGB XII Netto-Ausgaben GSiAE a.v.E. (Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen) pro Leistungsberechtigtem von GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 63 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 5 Seite 64 2018 Leistungsart Hilfe zur Pflege Leistungen der Hilfe zur Pflege können unter bestimmten Voraussetzungen von Personen in Anspruch genommen werden, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftige Personen im Sinne des § 61a Abs. 1 SGB XII können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen. Leistungen der Pflegeversicherung haben Vorrang vor den Leistungen der HzP. Das folgende Schema zeigt die Zugänge zu den Leistungen der HzP im SGB XII. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 65 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Es ist kein Überschreiten der gesetzlich festgelegten Leistungssätze der Pflegeversicherung möglich. Bei nicht ausreichenden SGB XI-Leistungen prüft der Träger der Sozialhilfe nach Antrag, ob ein ergänzender Leistungsanspruch auf HzP durch Bindung an das Bedarfsdeckungsprinzip besteht. Grundsätzlich orientieren sich die HzP-Leistungen an den Leistungssätzen der Pflegekassen. Der individuelle Bedarf ist jedoch ausschlaggebend. 5 Erläuterung Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI, die der Höhe nach begrenzt sind, sind vorrangig vor den Leistungen der HzP. Seite 66 2018 Leistungsart Hilfe zur Pflege Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch für den Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege eingeführt. Durch die Ersetzung der bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade wurde weitgehend Begriffsidentität zwischen dem SGB XI und dem SGB XII hergestellt. Neben der Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens sowie strukturellen Anpassungen in den Städten zog das Pflegestärkungsgesetz III eine umfassende Neustrukturierung des Siebten Kapitels SGB XII nach sich. Ab dem 1. Januar 2017 bilden die §§ 61 bis 66a SGB XII die gesetzliche Grundlage der Hilfe zur Pflege. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 67 2018 Leistungsart Hilfe zur Pflege Die Leistungen können im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden: Ambulante Leistungen Pflegegeld bei den Pflegegraden 2 bis 5 gemäß § 64a SGB XII Weitere Leistungen zur Sicherung der häuslichen Pflege gemäß §§ 64b – 64f SGB XII, bspw. häusliche Pflegehilfe, Verhinderungspflege und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2 bis 5 gemäß § 64i und Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 gemäß § 66 SGB XII Teilstationäre Pflege nach § 64g SGB XII und Kurzzeitpflege nach § 64h SGB XII Pflege in stationären Einrichtungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach § 65 SGB XII, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 68 2018 Leistungsart Hilfe zur Pflege Die ehemalige „Pflegestufe 0“ gibt es nicht länger. Folglich haben Personen mit einem pflegerischen Bedarf unterhalb des Pflegegrades 1 keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. Personen in stationären Einrichtungen haben unterhalb des Pflegegrades 2 keinen Leistungsanspruch mehr. Der § 138 SGB XII legt Übergangsregelungen für Pflegebedürftige fest. Für Personen ohne Rechtsanspruch kommt es in der Folge zu Verschiebungen in der Leistungsgewährung. Zur Bedarfsdeckung kommen folgende andere Rechtsgrundlagen in Frage: § 70 SGB XII: Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes § 71 SGB XII: Leistungen der Altenhilfe § 73 SGB XII: Hilfen in sonstigen Lebenslagen § 27 (3) SGB XII: Erhöhter Regelbedarf § 27a (4) SGB XII: Abweichende Regelsatzfestsetzung In den Städten wird hauptsächlich § 27a (4) SGB XII genutzt, um die Bedarfe der ehemals HzP- Leistungsberechtigten zu decken, aber auch § 27 (3) SGB XII, § 70 SGB XII sowie § 73 SGB XII kommen zum Einsatz. Keine Leistungsgewährung erfolgte bisher auf Basis des § 71 SGB XII. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 69 2018 Leistungsart Hilfe zur Pflege Die Ansprüche für Personen mit Pflegegrad 1 sind in § 63 SGB XII geregelt und beschränken sich auf die folgenden Leistungen: Pflegehilfsmittel nach § 64d SGB XII Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach § 64e SGB XII und Entlastungsbetrag nach § 66 SGB XII In der ambulanten HzP sieht der Gesetzgeber verschiedene Leistungsarten vor. Für nicht pflegeversicherte Personen gewährt der Träger der Sozialhilfe Pflegeleistungen analog zu den Leistungen nach dem SGB XI. Pflegegeld wird gewährt, wenn die Pflegebedürftigen überwiegend von Familienangehörigen oder anderen nahestehenden Personen gepflegt werden. Bei der professionellen Pflege durch Pflegedienste wird die ambulante Pflege durch einen professionellen Anbieter wahrgenommen, wenn eine Pflege durch private Personen nicht ausreichend bzw. möglich ist. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 70 2018 Leistungsart Hilfe zur Pflege Je nachdem, welche Ansprüche aus den Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI abgedeckt werden können, verbleibt ein bestimmter Bedarf, der durch den Träger der Sozialhilfe abgedeckt werden muss, wenn der Leistungsberechtigte nicht in der Lage ist, diesen selbst zu erbringen bzw. zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungsberechtigten in der ambulanten und stationären Pflege auch davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten, ob ggf. eine private Zusatzversicherung besteht oder Pflegeleistungen aus eigenem Einkommen oder Vermögen selbst gezahlt werden können. In einigen Bundesländern bestehen Sonderregelungen für Leistungen der „Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung“, die Einfluss auf die Ausgabenentwicklung in den entsprechenden Städten nehmen (z.B. Kassel: Gesamtausgaben sind vom örtlichen Träger der Sozialhilfe aufzuwenden und es liegt eine hohe Anzahl von kostenintensiven Einzelfällen vor). Prognosen gehen analog zum demografischen Wandel von zukünftig steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen aus, die regional unterschiedliche Entwicklungen nehmen. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 71 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Steuerungsmöglichkeiten sind in der HzP größer als in den bisher erörterten existenzsichernden Leistungsarten. Das Leistungsgeschehen ist beeinflusst durch regional unterschiedliche Rahmenbedingungen, die Angebotslandschaft, freie und private Träger, Ausbau von Beratungsdienstenwie Pflegestützpunkten und Pflegekassen sowie Verflechtungen der Finanzstrukturen zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern. Wesentliches Ziel ist das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“. Gleichzeitig besteht das Interesse, die Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten. Flankiert wird dies durch den in § 64 SGB XII festgelegten Vorrang von familiärer, nachbarschaftlicher Hilfe vor der professionellen Pflege mit den Teilzielen „Sicherstellung der häuslichen Pflege“ und „Pflegegeld vor Sachleistungen“. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 72 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Kommunale Steuerungsziele sind demzufolge: Einsatz ambulanter vor stationären Hilfen – möglichst langer Verbleib in der eigenen Häuslichkeit oder in alternativen Wohnformen und damit Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung Familiäre, nachbarschaftliche Hilfe vor professioneller Pflege Präventionsangebote, um den Anstieg des Pflegebedarfs zu mildern Entscheidend ist immer der individuelle Bedarf, das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten sowie die wirtschaftliche Leistungserbringung. Nicht in jedem Fall muss die ambulante Versorgung dem Zielinteresse entsprechen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf können durchaus das Interesse haben, in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden, wenn dadurch beispielsweise eine Tagesstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Personen ermöglicht werden. Entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten sowie der Wirtschaftlichkeit ist daher jeweils die individuelle Situation zu bewerten. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 73 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Kommunale Steuerungsmöglichkeiten liegen vor allem in der Organisation der Bedarfsfeststellung durch Einsatz einer Pflegefachkraft, vorzugsweise im Haushalt des Pflegebedürftigen, zur Herstellung eines differenzierten Bildes über den pflegerischen sowie den sozialen Bedarf hinsichtlich einer bedarfsgerechten und kostengünstigen Pflege mit Fokus auf ambulante Pflegesettings. Sozialräumliche und familiäre Ressourcen sollen unabhängig von Pflegediensten vermehrt einbezogen werden, um ambulante Pflege zu fördern, der zunehmenden Professionalisierung entgegenzuwirken und positive fiskalische Effekte zu erzielen. Ein Fachdienst, in dem unterschiedliche Qualifikationen von Mitarbeitern zusammengeführt werden, kann als zentrale Anlaufstelle für die Beratung aus unterschiedlichen Perspektiven dienen. Hier eingesetztes Fallmanagement oder Hilfeplanverfahren ermöglichen ein auf den individuellen Bedarf ausgerichtetes Verfahren mit direkter Partizipation der beteiligten Personen. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 74 2018 Kommunale Steuerungsinteressen und -ansätze Die Fallführung verläuft in verschiedenen Phasen: Beratung (Fallaufnahme und Assessment) Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung) Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung) Monitoring (Kontrolle und Optimierung) Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation) Beispiele für kommunale Fallführung sind in Vorjahresberichten enthalten, die unter www.consens-info.de abrufbar sind. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 75 2018 Zuständigkeiten Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe Chemnitz: ambulante HzP sowie HzP in Einrichtungen für Personen unter 18 Jahren und ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe Darmstadt: ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe Erlangen: ambulant örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationär überörtlicher Träger der Sozialhilfe Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe Kassel: ambulante HzP und stationäre HzP ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationäre HzP bis 65 Jahren überörtlicher Träger der Sozialhilfe Ludwigshafen: ambulante HzP örtlicher Träger der Sozialhilfe, stationäre HzP vom überörtlichen Träger per Delegation auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe übertragen Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 76 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Durch das PSG III wurden umfassende Anpassungen in der Datenerhebung notwendig. Übergeordnete Kennzahlen können weiterhin in der Zeitreihe dargestellt werden, sodass Veränderungen durch das PSG III sichtbar werden. Hinweis: Die Daten 2017 stellen einen Zwischenstand dar, da Umstellungsprozesse in den Städten noch andauern und die Daten noch nicht gänzlich plausibel sind. Im nächsten Jahr werden verlässlichere Daten erwartet. Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe Nachdem sich bereits im Vorjahr eine geringere Reduzierung der Gesamtdichte zeigte (-2,8 %), kommt es nun zu einem größeren Rückgang (-13,5 %). Durch höhere SGB XI-Leistungen scheiden Personen aus dem HzP-Leistungsbezug aus oder erhalten Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen. Stärkste Reduzierungen zeigen sich in Kassel (-19,8 %), Chemnitz (-19,0 %) und Jena (-18,2 %). 5 (avE + i.E.) 4,5 3,4 2,8 n.v. 3,5 5,9 4,4 4,6 4,1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 60 SGB XII Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. + i.E. pro 1.000 Einwohner am 31.12. 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 77 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung In allen Städten liegt die ambulante Dichte unterhalb der stationären. Von den Reduzierungen sind vor allem Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und mit Pflegeversicherung betroffen. Der Anteil der Nichtpflegeversicherten erhöht sich um 33,6 % von 28,5 % auf 38,1 %. Der Anteil von Leistungsberechtigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit erhöht sich um 58,3 % von 8,4 % auf 13,4 %. Der grundsätzlich bestehende Zusammenhang steigender ambulanter Dichten mit der demografischen Entwicklung spiegelt sich im Berichtsjahr nicht wider, da der Einfluss durch das PSG III überwiegt. Mit einem Rückgang von 36,3 % im Mittelwert erfolgt die Reduzierung in der ambulanten HzP deutlich stärker als im stationären Bereich (-2,3 %). Die Verringerung zeigt sich in allen Städten von -52,1 % in Erlangen bis -25,1 % in Ludwigshafen. Hierin spiegeln sich die Auswirkungen des PSG III unmittelbar wider. Höhere Leistungen der Pflegeversicherung führen zu keinen Ansprüchen auf HzP-Leistungen oder für Personen mit ehemals Pflegestufe 0 zu Verschiebungen in andere Leistungen. 5 0,7 1,2 1,0 0,4 0,8 2,5 0,8 0,5 1,0 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 71 SGB XII Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E. pro 1.000 Einwohner am 31.12. 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 78 2018 Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege Pflege durch Verwandte oder andere nahestehende Personen kann im Grundsatz eine positive Lösung aus Sicht des zu Pflegenden und zugleich auch eine kostengünstige Lösung für den Träger der Sozialhilfe sein. Die entsprechende Zielsetzung ist im § 64 SGB XII verankert. Im Zuge des demografischen Wandels ist tendenziell von einer abnehmenden Anzahl von Leistungsberechtigten mit einer Pflege durch Privatpersonen auszugehen. Die Mobilität von Angehörigen sowie die Belastungssituation für Pflegende kann dazu führen, dass eine Pflege ohne Unterstützung nicht dauerhaft leistbar ist, insbesondere wenn der Pflegebedarf hoch ist oder sich erhöht. Vor diesem Hintergrund werden zunehmend Pflegedienste beauftragt, sodass sich die Professionalisierung der Pflegearrangements ausbaut. Speziell geschulte Mitarbeiter, Professionalisierung der Bedarfsfeststellung und Informationen bieten Ansatzpunkte, um einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 79 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Reduzierungen des Anteils entstehen vor allem durch das PSG III und die damit verbundenen höheren Leistungen nach SGB XI bzw. die Verschiebungen in andere Kapitel des SGB XII. Wie in Kassel kann die Neubegutachtung von Leistungsberechtigten mit ehemals Pflegestufe 0 aber auch zu einer Einstufung führen und damit zu einer Anspruchsberechtigung auf Leistungen der HzP. Hier gab es insgesamt mehr Anträge, auch aus dem Flüchtlingsbereich. Salzgitter verzeichnet einen Anstieg von anerkannten Flüchtlingen im SGB II-Leistungsbezug, die zwar pflegeversichert sind, jedoch noch keine Vorversicherungszeiten erfüllt haben und daher HzP in Anspruch nehmen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil der ausschließlich durch Privatpersonen Gepflegten im Mittelwert gehöht (+13,2 %). In den Städten fallen die Entwicklungen sehr unterschiedlich aus. Während Salzgitter einen Anstieg von 557,1 % verzeichnet, reduziert sich der Anteil am stärksten in Chemnitz um 54,8 %. 5 16,5 17,4 15,5 19,5 34,8 11,0 31,3 66,7 26,6 0 10 20 30 40 50 60 70 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa 79 SGB XII Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E., die ausschließlich durch Privatpersonen gepflegt werden und das volle Pflegegeld erhalten (keine Sachleistungen) in Prozent 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 80 2018 Anteil der Leistungsberechtigten ambulanter HzP, die ausschließlich privat gepflegt werden In den Zahlen der Pflegegeldempfänger in Chemnitz war eine relativ große Zahl von Empfängern des "kleinen Pflegegelds" = "Pflegestufe 0" = angemessene Beihilfe enthalten. Durch die Pflegereform erhalten 80 % dieser vorherigen Leistungsberechtigten keine Leistungen der HzP mehr, und vor allem deshalb sinkt der Anteil der rein privat Gepflegten. In Jena gibt es weniger Personen, die Pflegesachleistungen (durch die Erhöhung der SGB XI-Leistungen) erhalten, dadurch verschiebt sich der Anteil. Der Anteil an Personen mit Pflegegeld war in Jena immer sehr niedrig – ggf. resultiert daraus der starke Anstieg. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 81 2018 Einsatz ambulanter und stationärer Hilfen Wenn die Zielsetzung ist, möglichst viele Hilfebedarfe ambulant zu decken, stellt der Anstieg der Absolutzahlen von Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP kein negatives Zeichen dar, solange der Anstieg in der stationären Hilfen gedämpft werden kann. Eine hohe ambulante Quote weist grundsätzlich darauf hin, dass entsprechende Steuerungsmaßnahmen, wie der Einsatz von Pflegefachkräften oder die Einführung eines Fallmanagements, aber auch die Etablierung niedrigschwelliger Angebote, greifen. In diesem Jahr ist die Entwicklung in der HzP jedoch so stark von den Auswirkungen des PSG III betroffen, dass die ambulante Quote keinen zuverlässigen Anhaltspunkt liefert, inwieweit Steuerungsmaßnahmen greifen. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 82 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe Ursache für die Reduzierung der ambulanten Quote ist der starke Rückgang der ambulanten Dichte. Teilweise werden Bedarfe jedoch über andere Leistungen gedeckt, sodass insgesamt nicht von einer verringerten Pflegebedürftigkeit auszugehen ist. Die geringsten Quoten weisen Braunschweig, Ludwigshafen und Salzgitter aus, bei gleichzeitig höchsten stationären Dichten (vgl. nächste Folie). Eine überdurchschnittliche stationäre Dichte zeigt sich auch in Kassel, aber auch eine besonders hohe ambulante Dichte, was auf die generell hohe Hilfebedürftigkeit in der Stadt hinweist. Im Mittelwert reduziert sich die ambulante Quote von 33,3 % um 23,1 %. Der Rückgang zeigt sich in allen Städten, am stärksten in Jena (-37,9 %), am schwächsten in Salzgitter (-19,5 %). 5 15,0 34,6 35,8 n.v. 23,6 42,5 17,4 10,3 25,6 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 BS C DA ER J KS LU SZ MW Prozent KeZa 70 SGB XII Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 83 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Erlangen: Zuständigkeit HzP i.E. beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe Die höheren Leistungen der Pflegeversicherungen wirken sich auf die stationäre Dichte weniger stark aus als im ambulanten Bereich, da insgesamt höhere Bedarfslagen bestehen. Leistungsberechtigte mit ehemals Pflegestufe 0 werden grundsätzlich eher ambulant gepflegt und waren nur in Einzelfällen stationär untergebracht. Ggf. hat auch die Neubegutachtung zu einer höheren Einstufung geführt, sodass weiterhin ein Anspruch auf HzP-Leistungen besteht. In den Städten hat dieser Umstellungsprozess zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattgefunden. Im Mittelwert reduziert sich die stationäre Dichte um 2,3 % und damit deutlich weniger als in der ambulanten HzP. Die stärksten Rückgänge verzeichnen Chemnitz und Salzgitter mit je 6,3 %. Zu Steigerungen kommt es in Ludwigshafen (+3,1 %) und Kassel (+1,6 %). In Jena stagniert die Dichte. 5 3,8 2,2 1,8 n.v. 2,6 3,4 3,6 4,1 3,1 0 1 2 3 4 5 6 BS C DA ER J KS LU SZ MW KeZa 80 SGB XII Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. pro 1.000 Einwohner am 31.12. 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 84 2018 Senkung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung Neben dem Wunsch eines möglichst langen Verbleibs der betroffenen Personen in der eigenen Häuslichkeit, wird mit dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch das Ziel verfolgt, den Ausgabenanstieg zu dämpfen, da eine ambulante Pflege bisher günstiger war als eine stationäre. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 85 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Erlangen: Zuständigkeit HzP a.v.E. beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe Jena: Anwendung des Brutto-Prinzips Die hohe Spannbreite erklärt sich vor allem durch kostenintensive Einzelfälle, die in unterschiedlichem Umfang in der Gruppe der LB a.v.E. enthalten sind. Insbesondere Kassel verzeichnet eine hohe Anzahl solcher Fälle, aber auch Darmstadt und Jena. Hintergrund sind häufig fehlende Einrichtungen für Schwerstbe- hindertenpflege. Verhandlungen mit Pflegediensten sollen eine Begrenzung der Budgets herbeiführen. Einfluss nehmen auch die Veränderungen durch das PSG III Sichtbar ist die hohe Spannbreite. Im Mittelwert kommt es zu einem Anstieg von 1,7 % und damit zu einer geringeren Erhöhung als noch im Vorjahr (+5,4 %). Höchste Anstiege in Chemnitz (+22,2 %) und in Jena (+12,7 %), größte Rückgange in Ludwigshafen (-13,2 %) und Braunschweig (-10,7 %). 5 7.140 7.166 13.305 n.v. 17.584 16.067 11.068 8.519 11.550 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Euro KeZa 81.1 SGB XII Ist- Ausgaben HzP a.v.E. und i.E. pro Leistungsberechtigtem HzP a.v.E. und i.E. in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 86 2018 Entwicklung der Ausgaben HzP Die Betrachtung der Ausgabenentwicklung pro Leistungsberechtigtem differenziert nach ambulant und stationär zeigte in der Vergangenheit in der Regel höhere Fallkosten in der stationären HzP als in der ambulanten. Für das aktuelle Berichtsjahr kehren sich die Ergebnisse um. Mit Ausnahme der Stadt Salzgitter liegen in allen anderen Städten nun die ambulanten über den stationären Fallkosten. Dies ist vor allem durch die höheren Leistungen der Pflegeversicherung zu erklären, durch die sich die stationären Fallkosten im Mittelwert deutlich reduziert haben, während in der ambulanten HzP vor allem die kostengünstigen Fälle aus dem Leistungsbezug gefallen sind, sodass sich die Fallkosten im Mittelwert stark erhöht haben. Zudem sind Ausgaben für Personen enthalten, die ggf. zum Stichtag nicht mehr im Leistungsbezug der ambulanten HzP standen, da die Umstellungen überwiegend in den ersten beiden Quartalen vollzogen wurden. Teilweise dauerte der Umstellungsprozess wie in Ludwigshafen auch länger. Die Vermeidung von stationärer HzP zugunsten der bisher kostengünstigeren ambulanten HzP bietet in finanzieller Hinsicht somit keinen Ansatzpunkt mehr für Einsparungen. Neben den Auswirkungen des PSG III führen in der ambulanten HzP vor allem kostenintensive Einzelfälle zu hohen Fallkosten, die durch eine 24-Stunden-Betreuung oder bei Nicht-Pflegeversicherten, für die der Träger der Sozialhilfe die Ausgaben vollständig übernimmt, entstehen. Einen weiteren Einfluss auf die Ausgabenentwicklung nehmen Veränderungen des Vergütungsniveaus. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 87 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Die Steigerungen sind stark durch das PSG III beeinflusst, durch das vor allem kostengünstige Fälle aus dem Leistungsbezug gefallen sind. Hierdurch erhöhen sich die Fallkosten im Durchschnitt. Die Anzahl kostenintensiver Einzelfälle nimmt Einfluss auf die Höhe der Fallkosten. Davon ist vor allem Kassel betroffen, aber auch Darmstadt und Jena. Zudem hat sich der Anteil der Leistungsberechtigten ohne Pflegeversicherung erhöht, für den der Träger der Sozialhilfe die Ausgaben vollständig übernimmt. Ludwigshafen: Personalfluktuation führt zu Rückstände bei der Neufallbearbeitung Im Mittelwert sind die ambulanten Netto-Fallkosten um 45,3 % gestiegen. Im Vorjahr betrug die Erhöhung 7,6 %, was den Einfluss des PSG III verdeutlicht. Mit 141,4 % zeigt sich größte Steigerung in Salzgitter, gefolgt von Erlangen mit 89,8 %. Nur in Ludwigshafen kommt es zu einer leichten Reduzierung der Fallkosten (-0,9 %). 5 6.665 9.687 16.873 12.072 19.093 22.325 11.087 7.411 13.152 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Euro KeZa 82.2 SGB XII Netto-Ausgaben HzP a.v.E. (Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) pro Leistungsberechtigtem pro Jahr in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 88 2018 Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der ambulanten HzP Haupteinflussfaktor auf die Veränderung der ambulanten Fallkosten sind die Veränderungen durch das PSG III. In Chemnitz wirkt sich zudem aus, dass das Leistungskomplexsystem in Sachsen überarbeitet wurde, verbunden mit einer deutlichen Erhöhung der Punktwerte. Darüber hinaus erhöhten sich im Zuge der Pflegereform die Vergütungssätze der Pflegedienste. Der Anstieg der ambulanten Fallkosten steht in Salzgitter auch im Zusammenhang mit anerkannten Flüchtlingen im SGB II-Bezug, die Vorversicherungsleistungen noch nicht erfüllt haben, sodass Ausgaben für HzP-Leistungen vom Träger der Sozialhilfe zu finanzieren sind. Unterschiede in der Fallkostenhöhe entstehen vor allem durch kostenintensive Einzelfälle. Es zeigt sich der Einfluss von landesrechtlichen Regelungen. In Hessen existieren keine spezifischen Regelungen zur Kostenübernahme bei der Pflege von Schwerstmehrfachbehinderungen, wie sie es in anderen Bundesländern gibt, sodass vor allem in Kassel, aber auch in Darmstadt teure Einzelfälle zu verzeichnen sind, die Einfluss auf die durchschnittlichen Fallkostennehmen. In Jena kommt es zu einem Fallanstieg im Rahmen persönlicher Budgets. Pro Leistungsberechtigtem werden hier bis zu 28.000 Euro aufgewendet. Ein Einfluss auf die ambulanten Fallkosten durch den Anteil von Leistungsberechtigten mit Pflege durch Privatpersonen kann für das aktuelle Berichtsjahr nicht festgestellt werden. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 89 Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 2018 Erläuterung Erlangen: Zuständigkeit HzP i.E. beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe Der Rückgang der Fallkosten ist hauptsächlich auf die höheren Leistungen der Pflegekassen zurückzuführen. Kassel 2016: Enthalten sind Zahlungen für 13 Monate In Jena wurden neue Pflegesätze mit den Einrichtungen verhandelt, durch die vor allem die Investitionskosten und Ausbildungsvergütung sinken. Die Ausgaben reduzieren sich stärker als die Anzahl der Leistungsberechtigten. Die stationären Fallkosten sinken hierdurch um 15,5 %. Der größte Rückgang zeigt sich in Kassel (-26,2 %), der geringste in Darmstadt (-5,8 %). 5 6.604 5.014 10.605 n.v.. 7.807 9.867 9.639 7.517 8.150 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Euro KeZa 85.2 SGB XII Netto-Ausgaben HzP i.E. (Ist-Ausgaben minus Ist-Einnahmen) pro Leistungsberechtigtem i.E. pro Jahr in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 Seite 90 2018 Einflussfaktoren auf die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem in der stationären HzP Grundsätzlich sind die Ausgaben im stationären Bereich nur teilweise steuerbar; ein direkter Einfluss besteht durch Verhandlungen mit den Trägern über die Tagessätze der Einrichtungen, die je nach Bundesland von den Pflegekassen, örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe geführt werden. Dabei ist das Gefälle zwischen den Bundesländern groß. Die Steuerung der Belegung ist erschwert, da häufig ein Antrag erst gestellt wird, wenn eine Unterbringung bereits erfolgt und das eigene Vermögen aufgebraucht ist. So besteht auch ein Einfluss durch die Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigen und deren einsetzbares Einkommen und Vermögen. Veränderungen sind zudem vom individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten abhängig sowie durch den Einsatz eines Fallmanagements beeinflussbar. Nettoausgaben sind zudem von der Einnahmeentwicklung beeinflusst, die im Jahresverlauf stark schwanken kann. Im Mittelwert zeigt sich ein leichter Anstieg (+0,7 %), der sich jedoch aus sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten ergibt (Braunschweig +20,3 %, Salzgitter -15,1 %). Positive Auswirkungen können durch den Einsatz eines spezialisierten Einnahmemanagements erzielt werden. Ziele und Wirkungen der Leistungen der Hilfe zur Pflege 5 Seite 91 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 6 Seite 92 2018 Entwicklung der Asylantragszahlen Im Jahr 2017 stellten 222.683 Personen einen Asylantrag in Deutschland; davon waren 198.317 Erstanträge. Im Vorjahr betrug die Zahl 745.545, sodass es hier zu einer Reduzierung von 70,1 % kommt. Im Vorjahr war noch ein Anstieg der Antragstellungen von 56 % im Vergleich zu 2015 zu verzeichnen. Da zwischen der Ankunft der Asylsuchenden und der Antragstellung auf Asyl einige Zeit vergehen kann, liegt die Zahl der gestellten Anträge im Jahr 2017 höher als die Zahl der tatsächlich in Deutschland ankommenden Asylsuchenden. Nachdem es in den Vorjahren in der Hauptsache darum ging, Grundlagen hinsichtlich der Versorgung und Unterbringung der Asylbewerber zu schaffen und zu verstetigen, galt es im Jahr 2017 die geschaffenen Kapazitäten nun wieder zu reduzieren. Je nachdem, welche Verträge mit Anbietern von Unterbringungsmöglichkeiten abgeschlossen wurden, bestanden mehr oder weniger Optionen, um freie Kapazitäten abzubauen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 93 2018 Gesetzliche Grundlagen I Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Regelungen der Höhe und Form von Leistungen für Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer und Sicherung des Grundbetrags Grundleistungen (§ 3 AsylbLG): Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt in Form von Sachleistungen, ggf. in Form von Wertgutscheinen, oder Geldleistungen Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 3 Abs. 3 AsylbLG) Geldbetrag zur Deckung aller persönlichen notwendigen Bedarfe (§ 3 Abs. 4 AsylbLG) Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Integration (§ 5 ff. AsylbLG) Weitere Leistungen bei besonderen Umständen, die vom Einzelfall abhängen (§ 6 AsylbLG) Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG): Nach Grundleistungsbezug über eine Dauer von 15 Monaten ist das SGB XII entsprechend anzuwenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 94 2018 Gesetzliche Grundlagen II Leistungsberechtigter Personenkreis nach § 1 AsylbLG: Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen Ausländer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder Abs. 5 des Aufnahmegesetzes besitzen Ausländer, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen Ausländer, die vollziehbar ausreisepflichtig sind Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder der aufgeführten Personengruppen Betrachtete Aspekte Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG Ausgaben für Leistungen nach dem AsylbLG Differenzierung der Ausgaben nach Form der Unterbringung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 95 2018 Besonderheiten Verteilung der Asylantragsteller auf die Bundesländer erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der jährlich auf Grundlage von Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder berechnet wird. Für 2017 gilt: 2,69 % Thüringen, 2,80 % Sachsen-Anhalt, 5,06 % Sachsen, 4,83 % Rheinland-Pfalz, 7,40 % Hessen, 9,33 % Niedersachsen, 15,53 % Bayern Die Zuteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer erfolgt dabei auch nach dem Herkunftsland. Eine Verteilung auf landeszugehörige Landkreise und kreisfreie Städte wird per Zuweisung vorgenommen. Je nach Bundesland finden dabei verschiedene Faktoren Berücksichtigung (bspw. Einwohnerzahl oder Ausländeranteil). Bis Ende 2015 besaß Braunschweig einen Sonderstatus aufgrund der ansässigen Landesaufnahme- einrichtung, durch den nur eine geringe Anzahl von Flüchtlingen aufgenommen werden musste. Auch in Chemnitz, Darmstadt, Erlangen und Kassel bestehen zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen. In diesen Städten gelten jedoch keine Ausnahmebefreiungen von Zuweisungen. Die Ergebnisse der Stadt Braunschweig sind hinsichtlich der Anzahl der Leistungsberechtigten nicht in die Mittelwert- bzw. Medianberechnung einbezogen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 96 2018 Zuständigkeiten Die Zuständigkeiten für die Durchführung des AsylbLG und die Kostenträgerschaft werden durch die Bundesländer geregelt. In der Folge kommt es zu sehr unterschiedlichen Erstattungsregelungen in den Bundesländern (bspw. Spitzabrechnung in Bayern, pauschale Erstattungen in Hessen, quotales System in Niedersachsen). Die verschiedenen Erstattungsregelungen führen zu unterschiedlichen Finanzlagen in den Kommunen. Die Vergleichbarkeit zwischen den Städten ist hinsichtlich des Ausgabendeckungsgrades eingeschränkt. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 97 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 Erläuterung Mittelwert und Median sind ohne den Wert aus Braunschweig berechnet. Anstieg 2016 in Braunschweig bedingt durch Aufhebung des zuvor geltenden Sonderstatus, durch den nur sehr wenige Flüchtlinge aufgenommen werden mussten. Gesamtentwicklung spiegelt den Höhepunkt der Zuwanderung in 2016 wider. Deutlicher Rückgang in 2017 bedingt durch reduzierte Zuweisungen sowie durch Anerkennungen des Flüchtlingsstatus, damit häufig Wechsel in das SGB II verbunden. Die Anerkennung kann je nach Herkunftsland schneller oder langsamer dauern. Durch Rückstände in der Sachbearbeitung kann der Wechsel in andere Leistungsbereiche verzögert sein. Rückgang der Dichte im Mittelwert um 37,2 % (Median -37,2 %), größte Reduzierung in Kassel mit 56,2 %, am geringsten in Braunschweig mit 9,8 %. 6 1,2 8,0 6,8 5,4 4,8 4,5 6,4 7,3 6,0 6,4 0 2 4 6 8 10 12 14 BS C DA ER J KS LU SZ MW Median KeZa 1 Asyl Dichte der Leistungsberechtigten von AsylbLG im Jahresmittelwert pro 1.000 Einwohner 2013 2014 2015 2016 2017 con_sens Seite 98 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 Erläuterung dezentrale Unterkünfte: kleine abgeschlossene Wohneinheiten, in denen Flüchtlinge auch nach ihrer Anerkennung verbleiben können Zentrale Unterkünfte: alle anderen Mittelwert und Median sind ohne den Wert aus Braunschweig berechnet. Die Art der Unterbringung ist stark von der Situation auf dem jeweiligen Wohnungsmarkt abhängig, aber auch von Konzepten, die in den Städten verfolgt werden. In Erlangen dürfen LB bspw. erst mit einer Anerkennung bzw. Bleibeberechtigung in eine Wohnung ziehen. In Chemnitz z.B. existiert ein kommunales Asylkonzept, das eine dezentrale Unterbringung für 2/3 der LB vorsieht. Zunehmend können LB nach dem AsylbLG in dezentralen Unterkünften untergebracht werden. Teilweise ist die Wohnungsmarktlage jedoch schwierig, sodass eine Verlagerung in dezentrale Unterkünfte nicht immer umgesetzt werden kann. Die Schließung von zentralen Unterkünften kann aufgrund des Verbleibs von anerkannten Flüchtlingen in GUs erschwert sein. 6 64,6 16,6 72,4 90,0 47,7 60,6 48,3 46,3 54,6 48,3 35,4 83,4 27,7 10,0 52,3 39,4 51,7 53,7 45,4 51,7 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 BS C DA ER J KS LU SZ MW Median KeZa 10 Asyl Anteile der Leistungsberechtigten im Jahresdurchschnitt nach Form der Unterbringung zentrale Unterkünfte dezentrale Unterkünfte Vorjahr con_sens in Prozent Seite 99 2018 Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG Die Auszahlungen für Leistungen nach dem AsylbLG setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Auszahlungen für Unterbringung in zentralen Unterkünften Auszahlungen für Unterbringung in dezentralen Unterkünften Auszahlungen für Regelleistungen (laufende Leistungen und einmalige Leistungen nach § 3 AsylbLG) Auszahlungen für Leistungen analog zu den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG (inkl. Krankenhilfe entsprechend § 264 SGB V) Auszahlungen für Personen mit Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaftund Geburt nach § 4 AsylbLG Auszahlungen für Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG Auszahlungen für sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG Durch die rückläufigen Fallzahlen hat sich das aufgewendete Nettoausgabenvolumen pro Einwohner um 33,7 % reduziert und liegt nun bei 67,84 Euro (Vorjahreswert: 102,28 Euro), nachdem 2015 und 2016 deutliche Anstiege der Ausgaben pro Einwohner zu verzeichnen waren. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 100 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 Erläuterung Ein Großteil der Auszahlungen entsteht für die Unterbringung der Leistungsberechtigten. Teilweise sind auch Auszahlungen für in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachte anerkannte Flüchtlinge mit Leistungen nach dem SGB II enthalten, die von den Jobcentern erstattet werden. Leerstandkosten sind in Darmstadt , Chemnitz und Braunschweig nicht enthalten. In den anderen Städten sind sie bspw. in Kassel, Ludwigshafen und Erlangen teilweise enthalten. Durch diese Unterschiede sind die Ergebnisse nur schwer vergleichbar. Die Höhe der Krankenhilfekosten kann sich je nach Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten verändern. Die Nettoausgaben pro Leistungsberechtigtem nach dem AsylbLG haben sich im Mittelwert um 11,0 % erhöht (Median -1,4 %). Besonders stark erhöhten sie sich in Kassel (+84,4 %), gefolgt von Erlangen (+19,2 %). Zu Reduzierungen kommt es in Darmstadt (-23,9 %), Ludwigshafen (-7,6 %) und Braunschweig (-5,6 %); in Chemnitz stagnieren die Ausgaben pro Leistungsberechtigten. 6 9.021 6.607 8.296 16.226 11.504 19.039 8.007 11.758 11.308 10.263 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Median KeZa 21.1 Asyl Nettoauszahlungen für Leistungen nachAsylbLG ohne Abzug von Erstattungen pro Leistungsberechtigtem nach AsylbLG im Jahresmittelwert in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 con_sens Seite 101 2018 Formen der Unterbringung Einen großen Einfluss auf die Auszahlungen pro Leistungsberechtigtem haben die Ausgaben für die Unterbringung der Flüchtlinge. Die Unterbringung der Leistungsberechtigten erfolgt in zentralen oder dezentralen Unterkünften. Unterschiedliche Konzepte werden verfolgt. Während bspw. in Chemnitz und Salzgitter Konzepte entwickelt wurden, nach denen in Stufenverfahren Leistungsberechtigte dezentral untergebracht werden sollen, wird in Erlangen eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften angestrebt. Beispiele für verfolgte Konzepte sind in Vorjahresberichten zu finden. Zielsetzung der dezentralen Unterbringung ist die langfristige Integration in die Gesellschaft. In vielen Städten wie Darmstadt und Kassel sind die Kapazitäten auf dem freien Wohnungsmarkt begrenzt. Dies führt dazu, dass Flüchtlinge auch nach ihrer Anerkennung in Gemeinschaftsunterkünften verbleiben, obwohl sie die Voraussetzungen für einen Auszug erfüllen. Für Leistungsberechtigte des SGB II werden die Ausgaben erstattet. Teilweise können Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften kontinuierlich abgebaut werden. In Jena wurden mehrere Objekte veräußert, vermietet oder anderweitig genutzt. Im Zuge der stark steigenden Fallzahlen in den Vorjahren mussten Kapazitäten schnell erweitert werden und dabei zum Teil erhöhte Ausgaben mit längeren Bindefristen in Kauf genommen werden. Wie in Kassel müssen teilweise auch Leerstandkosten getragen werden. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 102 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 Erläuterung Außer in Darmstadt, Jena und Chemnitz sind in den Ausgaben auch die für anerkannte Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Diese werden von den Jobcentern erstattet. In Braunschweig, Darmstadt, und Salzgitter sind keine Ausgaben für Leerstände enthalten. In den anderen Städten sind sie teilweise enthalten. Bspw. in Jena wurden komplett leerstehende Unterkünfte herausgerechnet. Darmstadt: Fehlbuchungen in den Vorjahren, Leerstände bis 2016 enthalten Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben pro LB in zentralen Unterkünften im Mittelwert um 49,7 % gestiegen. Im Median zeigt sich eine Reduzierung von 6,9 %, was die unterschiedlichen Entwicklungen in den Städten verdeutlicht. Größte Steigerungen liegen in Kassel (+195,4 %), Salzgitter (+160,8 %) und Ludwigshafen (+154,0 %) vor, Reduzierungen nur in Braunschweig (-39,0 %) und Darmstadt (-36,7 %). 6 1.794 2.138 4.455 8.513 10.113 18.991 1.641 4.102 6.468 4.279 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 BS C DA ER J KS LU SZ MW Median KeZa 23.1 Asyl Bruttoauszahlungen für zentrale Unterkünfte pro Leistungsberechtigtem im Jahresmittelwert in Euro 2013 2014 2015 2016 2017 con_sens Seite 103 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018 Erläuterung Ein Einfluss besteht durch das regionale Mietniveau und die Bereitschaft von Vermietern, Wohnraum an Flüchtlinge zu vergeben. In Salzgitter sind Leerstandkosten für von der Stadt angemieteten Wohnraum enthalten. In Jena kommt es teilweise zu hohen Nebenkosten. Darmstadt: Fehlbuchungen in den Vorjahren, Leerstände bis 2016 enthalten Die Bruttoauszahlungen pro LB in dezentralen Unterkünften liegen unter denen in zentralen Unterkünften, wo häufig Wach- und Sicherheitspersonal finanziert werden muss. Steigerung im Mittelwert um 5,2 %, im Median um 26,4 %. Größter Anstieg zeigt sich in Darmstadt (+120,8 %), Reduzierungen nur in Salzgitter (-27,9 %) und Ludwigshafen (-5,0 %). 6 Seite 104 2018 Unterbringungssituation in den Städten Die Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in zentralen Unterkünften liegen mit 6.468 Euro im Mittelwert über den Ausgaben pro Leistungsberechtigten in dezentralen Unterkünften, die im Mittelwert 2.787 Euro betragen. In zentralen Unterkünften wie den Gemeinschaftsunterkünften sind Ausgaben für Wach- und Sicherheitspersonal enthalten. Dies wirkt sich kostensteigernd aus. Die Darstellung der Ausgaben pro Leistungsberechtigtem in zentralen Unterkünften weist für alle Städte außer für Darmstadt, Jena und Chemnitz, Ungenauigkeiten aus, da Ausgaben enthalten sind für anerkannte Flüchtlinge, die keine Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Ihnen werden in der Regel Leistungen nach dem SGB II gewährt. Für anerkannte Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften geht der Träger der Sozialhilfe in Vorleistung und erhält Erstattungen vom Jobcenter. Zudem sind im unterschiedlichen Maße Leerstandkosten enthalten, die nicht in allen Städten herausgerechnet werden können. Während sie bspw. in Darmstadt vollständig herausgerechnet werden können, gelingt dies in Jena nur für komplett leerstehende Unterkünfte. In Salzgitter entstehen Leerstandkosten auch für dezentrale Wohnunterkünfte, die von der Stadt angemietet wurden. Zudem fallen hohe Fixkosten für eine selbst betriebene Gemeinschaftsunterkunft an. Wenn Asylsuchende in Jena während der von der Stadt mit dem Vermieter vereinbarten Mindestmietlaufzeit eine Anerkennung erhalten und weiterhin in der Wohnung verbleiben, werden die Ausgaben weiterhin auf Grundlage des AsylbLG finanziert. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 105 2018 Ausgaben für Krankenhilfe Neben den Ausgaben für die Unterbringung der Asylbewerber besteht ein erheblicher Einflussfaktor durch Ausgaben, die für Krankenhilfe aufzuwenden sind. Die Höhe dieser Ausgaben ist stark von der Zusammensetzung der Gruppe von Leistungsberechtigten geprägt, die ggf. an traumatischen Belastungsstörungen leiden, deren Behandlung zusätzliche Behandlungskosten verursachen. Der individuelle Gesundheitszustand ist ausschlaggebend. Ein Anspruch auf Krankenhilfe besteht entweder nach § 4 AsylbLG für Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG oder entsprechend § 264 SGB V für Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG. Ist ein Asylbewerber berechtigt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine frühzeitige Unterstützung bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit hilfreich sein, um nicht nur die Ausgaben für den Lebensunterhalt, sondern auch um Ausgaben für die Krankenhilfe zu regulieren. Für die Unterstützung werden jedoch personelle Ressourcen benötigt, die nicht überall im ausreichendem Maße vorgehalten werden. Die Überprüfung der Krankenhilfekosten und Kostensenkungsmaßnahmen, bspw. durch Spezialisierungen in der Leistungssachbearbeitung oder die Vereinbarung von Einzelpauschalen zur Finanzierung der Krankenhilfekosten, können einen Beitrag zur Ausgabensenkung leisten. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 106 2018 Finanzielle Belastungssituation der Städte Die Erbringung der Leistungen nach dem AsylbLG ist auf die kommunale Ebene delegiert. Ausgaben sollten demnach zu 100 % erstattet werden. Die landesrechtlichen Regelungen hierzu variieren stark und führen zu unterschiedlichen Ausgabendeckungsgraden. Ein Vergleich der Ausgabendeckungsgrade zwischen den Städten ist aufgrund dieser unterschiedlichen Regelungen erschwert. So erfolgt die Auszahlung der Erstattungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und auf Basis von Personenzahlen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelt werden. Während bspw. in Niedersachsen die Erstattungen auf Grundlage der LB-Zahlen des Vorjahres basieren, erfolgt die Ermittlung in Hessen auf Grundlage von Quartalswerten des aktuellen Jahres bzw. des Vorjahresquartals. Auch die Höhe der Erstattungen weicht voneinander ab. So werden bspw. in Bayern die Ausgaben nach dem AsylbLG spitz abgerechnet, in Niedersachsen im Rahmen des Quotalen Systems ausgezahlt und in Hessen auf Basis von Pauschalen pro Person und Monat, die für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, aber auch nach dem SGB II in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden. Die im Benchmarking ermittelten Ausgabendeckungsgrade weichen zwischen den Städten stark von einander ab und liegen zwischen 45,1 % und 166,0 %. Unabhängig davon ist anzumerken, dass die Ausgaben nach dem AsylbLG nur einen Teil der kommunalen Ausgaben darstellen. Weitere Ausgaben wie die für sozialpädagogische Betreuung oder die Leistungssachbearbeitung kommen ebenso hinzu wie Folgekosten beim Wechsel in andere Leistungssysteme, die nicht Bestandteil der Untersuchungen im Benchmarking und schwer zu ermitteln sind. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 107 2018 Integration Der Benchmarking-Kreis hat sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob und wie die Integration von geflüchteten Menschen gelingen kann. Die bisher erhobenen Basis- und Kennzahlen bedienen dieses Interesse nicht abschließend, sodass eine Abfrage mit dem Ziel erstellt wurde, sich der Fragestellung anzunähern. Inhaltlich geht die Abfrage auf folgende Themenfelder ein: Was wird unter Integration verstanden? Welches sind die größten Probleme bei der Integration? Welche Indikatoren sprechen für Integration? Können diese Indikatoren erhoben werden? Welche Maßnahmen werden von den Städten zur Integration durchgeführt? Wie erfolgt die Kommunikation und Koordination mit den unterschiedlichen relevanten Akteuren? Wer wird an den Prozessen beteiligt? Die Ergebnisse der Abfrage geben einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten in den Städten. Hinweise auf „best practice Beispiele“ können genutzt werden, um die eigene Praxis zu optimieren. Eine vertiefte Auseinandersetzung kann im kommenden Jahr erfolgen. Einen Ansatzpunkt liefern bspw. die Ergebnisse zur Indikatorenbildung, der dazu beitragen kann, die Ergebnisse der Integrationsbemühungen in den Städten messbar zu machen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 6 Seite 108 Ausblick 2018 7 Seite 109 2018 Schwerpunkte im Berichtsjahr 2018 Im aktuellen Benchmarking-Jahr lag der Schwerpunkt auf der Umstrukturierung der Datenerhebung, die an die Änderungen durch die Pflegereform angepasst werden musste. Neue Basis- und Kennzahlen wurden gebildet und erstmalig erhoben. Die Erfahrung zeigt, dass die Aussagekraft zu Beginn solcher Umstellungen eingeschränkt ist, so dass im kommenden Jahr mit einer valideren Datenlage zu rechnen ist. Im kommenden Jahr wird hier ein Schwerpunkt gesetzt. Bei Bedarf werden Basis- und Kennzahlen angepasst. Auch die Auswirkungen auf das Kennzahlengeschehen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG), welches neue Einkommensgrenzen und Zuständigkeitsregelungen vorsieht, werden im kommenden Jahr thematisiert. Zunehmend gehen mehr Personen aus dem Rechtskreis AsylbLG in den Rechtskreis SGB II über. Trotz konjunkturell guter Entwicklung können deshalb Steigerungen in der SGB II-Dichte beobachtet werden, die sich regional unterschiedlich auswirken. Die weitere Entwicklung gilt es abzuwarten und zu steuern. Tagespolitisch beeinflusst und von hoher Relevanz für die Kommunen ist weiterhin die Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG, die zahlenmäßige Entwicklung lässt sich nicht prognostizieren und genießt weiterhin hohe Aufmerksamkeit. Diese und weitere Themen werden auch im kommenden Benchmarkingjahr vertieft bei Fachtagen betrachtet und Steuerungsansätze für die Kommunen erarbeitet werden. Ausblick 7 Seite 110 Anhang 2018 8 Seite 111 2018 Wirtschaftsindikatoren Die im Rahmen des Benchmarking untersuchten Wirtschaftsindikatoren sind: Unterbeschäftigungsquote Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort Verfügbares Einkommen je Einwohner Bruttoinlandsprodukt je Einwohner Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen Diese wurden in Form von Netzgrafiken für die einzelnen Städte in Bezug zueinander gesetzt. Der gewichtete indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche zeigt dabei eine Situation unter dem Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen Bereich an (grün), eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in diesem Bereich belastende Situation für die jeweilige Stadt (rot). Damit die Darstellung in der gewünschten Form erfolgen kann, wurden die Indikatoren mit umgekehrten Vorzeichen berechnet (außer bei der Unterbeschäftigungsquote), damit der Ausweis im positiv grünen bzw. negativ roten Bereich erfolgen kann. Anhang 8 Seite 112 2018 Wirtschaftsindikatoren Braunschweig Anhang 8 0,65 0,61 0,23 -0,65 -0,57 -0,24 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Braunschweig MW con_sens Seite 113 2018 Wirtschaftsindikatoren Chemnitz Anhang 8 -0,27 1,50 -1,18 -1,11 -1,17 -1,33 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Chemnitz MW con_sens Seite 114 2018 Wirtschaftsindikatoren Darmstadt Anhang 8 0,62 -0,91 0,65 0,61 0,35 1,32 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Darmstadt MW con_sens Seite 115 2018 Wirtschaftsindikatoren Erlangen Anhang 8 1,54 0,72 1,88 1,530,65 0,99 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Erlangen MW con_sens Seite 116 2018 Wirtschaftsindikatoren Jena Anhang 8 0,48 0,27 -0,42 -0,74 -0,62 -0,89 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Jena MW con_sens Seite 117 2018 Wirtschaftsindikatoren Kassel Anhang 8 -0,65 -1,67 -0,98 -0,31 -0,64 0,04 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Kassel MW con_sens Seite 118 2018 Wirtschaftsindikatoren Ludwigshafen Anhang 8 -0,79 -0,13 0,381,28 1,99 0,97 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Ludwigshafen MW con_sens Seite 119 2018 Wirtschaftsindikatoren Salzgitter Anhang 8 -1,57 -0,40 -0,58 -0,60 0,02 -0,86 Unterbeschäftigtenquote 2017 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) 2017 Verfügbares Einkommen je EW 2015 BIP je EW 2015 BIP je Erwerbstätigen 2015 Gemeindliche Steuerkraft in Euro je EW 2016 RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Salzgitter MW con_sens Seite 120 2018 Ansprechpersonen Anhang Stadt Projektleitung Kontakt Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de Jena Carsten Böhme carsten.boehme@jena.de Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de Ludwigshafen Renate Dohmen-Burk renate.Dohmen-Burk@ludwigshafen.de Salzgitter Jörg Heidemann joerg.heidemann@stadt.salzgitter.de 8 Seite 121 2018 Abkürzungsverzeichnis I Anhang Abkürzung Bedeutung abh. abhängig ALG Arbeitslosengeld AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz AUS (SGB II) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen a.v.E. außerhalb von Einrichtungen BA Bundesagentur für Arbeit BG Bedarfsgemeinschaft BIP Bruttoinlandsprodukt dt. deutsch ELB (SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtigte ESLB (SGB II) erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte EW Einwohner 8 Seite 122 2018 Abkürzungsverzeichnis II Anhang Abkürzung Bedeutung GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung GU Gemeinschaftsunterkunft HLU Hilfe zum Lebensunterhalt HzP Hilfe zur Pflege i.E. in Einrichtungen Kap. Kapitel KdU Kosten der Unterkunft KOL (SGB II) Kinder ohne Leistungsanspruch LB Leistungsberechtigte MW Mittelwert NEF (SGB II) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte NESLB (SGB II) nicht erwerbsfähige sonstige Leistungsberechtigte 8 Seite 123 2018 Abkürzungsverzeichnis III Anhang Abkürzung Bedeutung NLB (SGB II) nicht Leistungsberechtigte PERS (SGB II) Personen in Bedarfsgemeinschaften PV Pflegeversicherung RLB (SGB II) Regelleistungsberechtigte SGB Sozialgesetzbuch SLB (SGB II) sonstige Leistungsberechtigte u.a. unter anderem vgl. vergleiche zkT zugelassene kommunale Träger 8
anlage 3
262 Zeichen
Punkt 6: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte – Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (V-Nr. 2018/0366) -Kenntnisnahme- Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2018/0366
10765 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.12.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0366
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich 2017 Benchmarking der mittelgroßen Großstädte –
Kennzahlenergebnisse zu den Leistungen des SGB XII und II sowie des
Asylbewerberleistungsgesetzes
Vorlage vom: 12.12.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Kennzahlenvergleich 2017 zur
Kenntnis.
Anlagen: 2018-09-14 BM mittelgr Großstädte_Ergebnispräsentation 2018-09-14 BM
mittelgroße Großstädte Ergebnispräsentation
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.12.2018
Kern des Benchmarkings ist ein interkommunaler Vergleich, der die Grundlage für
datenbasierte Erkenntnisse über Effektivität und Qualität der von den Städten erbrachten
Leistungen bildet. Die Analyse der Daten zu Leistungsberechtigten und Ausgaben liefert die
Basis für einen fachlichen Austausch über Potenziale, Herausforderungen sowie
Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis. An dem Kennzahlenvergleich 2017 haben sich
insgesamt 8 mittelgroße deutsche Großstädte beteiligt und Leistungs- sowie Finanzdaten der
Leistungsarten Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem SGB XII, der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem SGB XII, der Hilfe zur Pflege (HzP) nach
dem SGB XII, kommunale Leistungen nach dem SGB II sowie Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verglichen und im Kontext mit verschiedenen
Wirtschaftsindikatoren bewertet. Die kommunalen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten sind
bei den einzelnen Leistungsarten sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Im Bereich des SGB II sind die Daten sowie Steuerungsansätze und -bemühungen der
Bundesagentur für Arbeit soweit etabliert, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt im Rahmen
dieses Benchmarkingskreises seit einigen Jahren der Vollständigkeit halber Zahlenmaterial
liefert, aber entgegen den anderen genannten Leistungsarten nicht aktiv am Benchmarking
partizipiert. Die Benchmarkingprozesse im SGB II finden auf anderen Vergleichsebenen statt.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt stellt häufig einen Übergang zwischen Leistungen des SGB II
und der GSiAE dar. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation bei einer im Vergleich geringen
Anzahl an Fällen. Das Steuerungsinteresse liegt vor allem in der zeitnahen Begutachtung der
Erwerbsfähigkeit, Stabilisierung der (psychosozialen) Strukturen und Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt sowie Verhinderung weiterer Hilfebedarfe.
Für Leistungen der HLU wurden in 2017 insgesamt 5.003.577 € netto und damit 15,4 % mehr
verausgabt, als im Vorjahr. Maßgeblich hierfür sind die Regelsatzerhöhung und die Erhöhung
der angemessenen Mietobergrenzen für Darmstadt sowie eine Fallzahlsteigerung. Während in
2016 im Mittelwert 661 Menschen HLU bezogen haben, waren es 2017 im Schnitt 710
Personen und damit rund 7,4% mehr, als im Vorjahr. Die Kosten pro Person sind daher nicht
analog der Gesamtkosten, sondern im Umfang von 7,2 % auf durchschnittlich 7.046 €
(netto)/Jahr gestiegen.
Die Zahl der Anerkennungen im Asylbereich wird aller Voraussicht nach auch in den
Folgejahren zu weiter steigenden Fallzahlen führen.
In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehen vorrangig der qualitative
Austausch zu Standards und Konzepten in Bezug auf die Ausgestaltung von Beratungs - und
Unterstützungsleistungen sowie die Frage nach Best-Practice-Ansätzen im Vordergrund. Ziel ist
es dabei, die Teilhabe der Leistungsberechtigten am Leben in der Gemeinschaft zu fördern und
weitere Hilfebedarfe, wie die Hilfe zur Pflege, zu vermeiden sowie die Organisation der
Schnittstellen zu anderen Hilfesystemen bestmöglich zu gestalten. Da die Personal- und
Sachkosten auch im Zuge der Bundesauftragsverwaltung weiter zu Lasten der kommunalen
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Haushalte gehen, bleiben die Fallzahlen und ihre Entwicklung wegen Unterstützung zu sozialer
Teilhabe ebenso im Fokus der Städte, kommunale Einflussmöglichkeiten sind hier allerdings
kaum gegeben. Denn die Fallzahlen und ihre Entwicklung sind primär durch den
demografischen Wandel sowie die Entwicklung des Rentenniveaus geprägt. Prospektiv ist daher
mit wachsenden Fallzahlen und in der Folge mit steigenden Personal- und Sachkosten für die
Kommunen zu rechnen.
Wie zu erwarten war, sind die Fallzahlen in Darmstadt im Berichtsjahr 2017 von 2.639
Leistungsberechtigte auf 2.742 (+3,9%) gestiegen. Der Anstieg begründet sich allerdings nicht
rein mit der demografischen Entwicklung, sondern ist auch ein Resultat der Umsetzung des
Pflegestärkungsgesetzes III (PSG III), auf das im Kontext der Hilfe zur Pflege genauer
eingegangen wird. Mit einer Dichte von 20,3 Leistungsberechtigten pro 1.000 Einwohner*innen
ab 18 Jahren liegt Darmstadt über dem Mittelwert des Vergleichsrings (15,9), hat im Gegenzug
aber den geringsten Anteil von Leistungsberechtigten aufgrund von Erwerbsminderung. Die
Netto-Ausgaben in der GSiAE außerhalb von Einrichtungen (a. E.) belaufen sich im Jahr 2017
auf insgesamt 17.930.650 €, was im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben in Höhe von
845.029 € (+4,9%) und durchschnittlichen Fallkosten von 6.539 € (+1,00 %) entspricht. Die
Gründe der Kostensteigerung sind analog derjenigen in der HLU.
Während es in den Vorjahren in der Hauptsache darum ging, gute Grundlagen hinsichtlich der
Versorgung und Unterbringung der Leistungsberechtigten nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen und zu verstetigen, haben sich die Prioritäten im
Berichtsjahr 2017 verschoben. Aufgrund der stark rückläufigen Zuweisungen und steigenden
Zahl der Anerkennungen, die in der Regel mit einem Rechtskreiswechsel (in das SGB II)
einhergehen, hat sich die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG in Darmstadt
deutlich reduziert. Zum Stichtag 31.12.2017 haben 890 Personen Leistungen nach dem
AsylbLG erhalten, zum gleichen Stichtag im Vorjahr waren es noch 1.720 (-48%). Die
Schwerpunkte des Steuerungsinteresses liegen daher – neben der Aufrechterhaltung einer
guten Willkommenskultur – in der Platzzahlreduzierung in den Erstwohnhäusern und der
Verstetigung und Schaffung von Integrationsmöglichkeiten in den Sozialräumen. Jedoch sind
die Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Platzzahl- und Kostenreduzierung in den
Erstwohnhäusern stark durch den angespannten Wohnungsmarkt (Stichwort Wohnsitzauflage)
in Darmstadt eingeschränkt. Ende 2017 konnte
ein Erstwohnhaus mit ursprünglich 300 Plätzen geschlossen und die Bewohnerinnen und
Bewohner in andere Einrichtungen umgezogen werden, soweit sie nicht in Wohnraum integriert
werden konnten. Fiskalisch wird sich dies allerdings erst in 2018 vollumfänglich auswirken.
Insgesamt konnten die Netto-Auszahlungen pro LB trotzdem bereits in 2017 von
durchschnittlich 10.908 € um 23,9% auf 8.296 € im Jahresschnitt gesenkt werden.
Aufgrund der weiterhin rückläufigen Fallzahlen und der sich verringernden
Steuerungsmöglichkeiten wurde auf der Amtsleitungstagung beschlossen, für die Folgejahre
keine weiteren Daten im Bereich Asyl zu erheben und zu vergleichen.
Im Gegensatz zu den vorgenannten existenzsichernden Leistungen sind die kommunalen
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege deutlich größer. Die Steuerungsbemühungen
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werden hierbei wesentlich durch das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“
bestimmt, was sich in der ambulanten Quote ausdrückt. Dieses Prinzip soll dem Interesse der
Pflegebedürftigen nachkommen, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit zu bleiben
und (dadurch) die Ausgaben für die öffentlichen Haushalte gering zu halten, so lange dabei
eine fachlich adäquate Versorgung gewährleistet ist. Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich
dadurch insbesondere bei der Organisation der Beratung und Bedarfsfeststellung.
Die Kennzahlen der HzP sind im Berichtsjahr 2017 im Wesentlichen durch das Inkrafttreten
des PSG III geprägt. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird hierdurch nun auch in der Sozialhilfe
völlig neu definiert und führt folglich zu einem Paradigmenwechsel in der (Hilfe zur) Pflege,
was einen Vergleich mit den Vorjahresdaten nur bei übergeordneten Kennzahlen, wie der
Dichte oder den Gesamtausgaben, möglich macht.
Die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten zum Stichtag 31.12.2017 reduziert sich von 526
auf 450 und senkt die Dichte von 3,3 auf 2,8 pro 1.000 Einwohner*innen (-17,9%). Hierin
spiegeln sich unmittelbar die Auswirkungen des PSG III wider: Höhere Leistungen der
Pflegeversicherung führen zu keinen Ansprüchen auf HzP-Leistungen oder für Personen mit
ehemals Pflegestufe 0 zu Verschiebungen in andere Leistungen, wie z.B. der Grundsicherung.
Der Rückgang in der ambulanten HzP fällt dabei erwartungsgemäß deutlich stärker als im
stationären Bereich aus. Die ambulante Quote, also der Anteil der Leistungsberechtigten a. E.
an allen HzP-Berechtigten, sinkt in Darmstadt in der Folge auf einen Wert von 35,8 %, liegt
damit aber weiterhin deutlich über dem Mittelwert aller Städte (25,6%). Dies spiegelt sich
auch in den Ist-Ausgaben wider, die sowohl in der ambulanten als auch der stationären HzP in
Darmstadt rückläufig sind. Insgesamt sinken diese im Berichtsjahr um knapp 10% auf
insgesamt 5.987.469 €. Betrachtet man sich jedoch die Kosten pro Fall differenziert nach
ambulanten und stationären Hilfen, ist festzustellen, dass sich die ambulanten Fallkosten
deutlich erhöht haben, während die stationären Fallkosten leicht gesunken sind. Damit liegen
die ambulanten Fallkosten erstmals über denen der stationären HzP. Ursächlich hierfür sind
vor allem der Weggang kostengünstiger Fälle in andere Leistungsbereiche bzw. ein Wegfall des
Bedarfs aufgrund der erhöhten Versicherungsleistungen. Inwieweit dies einmalige bzw.
kurzfristige Effekte im Rahmen des PSG III sind bleibt abzuwarten und im Rahmen d es
Prinzips „ambulant vor stationär“ kritisch zu analysieren.
Darmstadt, 12.12.18
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0366
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.12.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00