1905/2018
Luftreinhalteplan - Höchste Priorität?
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 07.06.2017 1905/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.06.2018 Luftreinhalteplan - Höchste Priorität? hier: Anfrage der Ratsfraktion GUT vom 04.06.2018 Die Ratsgruppe GUT Köln hat zur Umsetzung von Maßnahmen bezüglich der Luftreinhaltung folgen- de Fragen gestellt: „1. Warum folgte die Verwaltung nicht der Empfehlung des Rates (3.e des Beschlusses) ein Amt für Fuß- und Radverkehr einzurichten, um so dem emissionsfreien Verkehr mehr Gewicht zu verleihen? 2. Statt eines Amtes für Fuß- und Radverkehr wurde im Verkehrsdezernat ein Amt für einen Rechner geschaffen. Welche Belege hat die Stadt dafür, dass ein optimierter Verkehrsfluss die Emissionen tatsächlich senkt? Oder ist es nicht vielmehr so, dass ein „besseres Durchkommen“ mehr Kfz-Verkehr generiert, da die Nutzung des PKWs wieder attraktiver wird? 3. Welche Maßnahmen aus dem umfangreichen Paket befinden sich in der Umsetzung, und wie rele- vant sind diese Maßnahmen hinsichtlich einer wirksamen Reduzierung von NOx und Feinstäuben? 4. Welche Fördermittel konnten in den vergangenen Monaten von Land und Bund für welche Projekte erfolgreich angeworben werden? 5. Ist die Stadt Köln in Kontakt mit Bund und Land um weitere wirksame Maßnahmen (wie Blaue Pla- kette) ergreifen zu können? Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei?“ Antworten der Verwaltung: Grundsätzliche Anmerkung zur Anfrage: Bei dem Beschluss des Rates handelt es sich um eine Stellungnahme des Rates gegenüber der Be- zirksregierung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes. Dem Ziel der Luftreinhaltung dienende Maßnahmen u.a. aus dem noch bestehenden Luftreinhalteplan werden als laufendes Geschäft der Verwaltung abgearbeitet. Zu 1: Die Aspekte des Fußverkehrs werden als integrierter Bestandteil der Planungsprozesse zur Gestal- tung des öffentlichen Raumes durch die Ämter berücksichtigt. Im Sachgebiet Radverkehrsplanung liegt der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sowie der Förderung des Rad- verkehrs insgesamt. Auch für den Fußverkehr sind bei der Neu- und Umplanung von Verkehrsanla- gen Planungsgrundsätze zu beachten, die dem Ansinnen gerecht werden. Durch die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Krei- se und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (AGFS) wird regelmäßig die entsprechende Ausrichtung der Arbeit in Hinblick auf den Fuß- und Radverkehr beurteilt und in Köln positiv bewertet. 2 Um das Thema Fuß- und Radverkehr auch verwaltungsintern stärker in den Fokus zu rücken, erfolgt derzeit ein extern moderierter und ämterübergreifender Abstimmungs- und Beratungsprozess. Die Einbindung entsprechender Interessenvertretungen ist vorgesehen. Diese gegenseitige Abstimmung ist die notwendige Grundlage für eine im Jahr 2019 geplante Radverkehrskampagne. Das Thema der Förderung alternativer Verkehrsmittel (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) ist übergeordnet mit dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ verankert und spielt in den konkreten Planungsmaßnah- men eine entsprechend hervorgehobene Rolle. Als Beispiele zu nennen sind hier das Verkehrskon- zept Altstadt, das Verkehrskonzept Kolumbaviertel, der Umbau der Severinstraße, die Radverkehrs- konzepte Lindenthal und Innenstadt sowie Umbauvorhaben auf der Ulrichgasse und den Ringen. Die hier genannten Vorhaben stellen nur einen sehr kleinen Ausschnitt derartiger Planungen dar. Die Bildung eines eigenen Amtes würde die Rahmenbedingungen nicht verbessern, da sämtliche Planungen von Straßen und Plätzen alle Verkehrsmittel umfassen müssen, damit ein ausgewogenes Ergebnis erreicht wird. Wenn die Planungen organisatorisch verkehrsmittelspezifisch getrennt wür- den, wäre das nicht mehr gewährleistet. Zu 2: Es wurde ein „Amt für Verkehrsmanagement“ gebildet, für das sich im Rahmen der Verwaltungsre- form die Vorteile zur verbesserten und beschleunigten Reaktion auf die Handlungsnotwendigkeiten im Verkehrsgeschehen dargestellt haben (vgl. Vorlagen-Nr.: 1680/2017 und 1189/2018). Durch Verkehrsmanagementmaßnahmen lassen sich Stop-and-Go-Verkehr und Stausituationen im Stadtverkehr vermeiden. Sie leisten – wie in verschiedenen Studien nachgewiesen wurde – einen Beitrag zur Minderung der Luftschadstoffbelastung. So zeigt das AVISO-Gutachten in Tabelle 8.4 (vgl. Vorlage 3428/2017, Anlage 5) entsprechende Wirksamkeit auf. Zu 3. Am 29.05.2018 fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaß- nahmen zur Luftreinhaltung“ statt. Politik und Verwaltung befassen sich bereits schwerpunktmäßig mit Themen, die auch dem Ziel der Luftreinhalteplanung dienen. Beispielhaft sind folgende Themen zu nennen: die Beratung zum Verkehrskonzept Altstadt mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität innerhalb der Altstadt zu verbessern, indem der Autoverkehr auf das Mindestmaß reduziert wird. Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktbereiches Sachsen- ring/Ulrichgasse/Vorgebirgstraße um hier deutlich mehr Raum für den Radverkehr zu schaf- fen. Demontage der Lichtsignalanlagen Neusser Straße/Neusser Wall, Neusser Stra- ße/Weißenburgstraße und Neusser Straße/Balthasarstraße soll zu einem gleichmäßigeren und langsameren Verkehrsfluss auf der Neusser Straße führen - unter besonderer Berücksich- tigung des Radverkehrs. Planung einer temporären Fuß- und Radwegrampe von der linksrheinischen Hohenzollernbrü- cke zum Breslauer Platz. Dies wird die Situation für Fußgänger und Radfahrer deutlich ver- bessern. Planungsbeschluss Niehler Gürtel. Zum komfortablen, bezirksverbindenden Bau einer Radverkehrsanlage. Beschaffung von niederflurigen Stadtbahnwagen. Die Stadtbahnwagen sind Voraussetzung für ein besseres Angebot der KVB. Stärkung Ausweitung des KVB Busnetzes. Auch diese Veränderungen werden den ÖPNV in Köln stärken. Ost-West-Achse. Die Ost-West-Achse ist ein Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs in Köln und muss dringend erweitert werden. Die derzeit in Durchführung befindliche Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Schritt dahin. 3 Radverkehrskonzepte in Kölner Stadtteilen. In den Stadtteilen Lindenthal und Innenstadt sind bereits Radverkehrskonzepte erarbeitet worden, die bereits in der Umsetzung sind. In Ehrenfeld wird zurzeit das Radverkehrskonzept mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet. RingFrei. Im Jahr 2018 werden auf 2,4 km von 5,8 km Ring Baumaßnahmen zur Verbesserung der Ver- kehrssituation der Radfahrer begonnen. Verkehrsversuch Sperrung Zülpicher Straße. Auch hier ist die Zülpicher Straße im Bereich des Inneren Grüngürtels für den Kraftfahrzeug- verkehr gesperrt worden, um für Fußgänger und Radfahrer deutlich bessere Verkehrsbedin- gungen zu erhalten. Erkenntnisse zur Wirkung der Maßnahmen bzgl. der Luftschadstoffe liegen der Verwaltung Ende Juli 2018 vor. Zur Erstellung dieses „Green City Masterplanes“, in dem als Voraussetzung für weitere Förderbewilligungen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu konkretisieren, in ihrer Wirksamkeit zu be- schreiben und zu bewerten sind, erfolgte eine Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Dezember 2017, in Höhe von rund 255.000 € (vgl. Vorlagen-Nr.: 0830/2018). Zu 4. An folgenden Förderaufrufen haben sich die Stadt bzw. ihre Eigenbetriebe beteiligt: Förderung der Ladeinfrastruktur (eingebettet in ein Forschungsprojekt mit Unterstützung Stadt Köln): Comfortcharge: Herstellung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf privatem Gelände KÖBES: Kölner Busterminal mit elektrischem Shuttle SILK road: Smarte Informationssysteme zur Low-Cost Ladeinfrastrukturallokation und effizien- ten Koordination für einen nachhaltigen Straßenverkehr Nachrüstung von Dieselbussen: Ausstattung von 120 Bussen mit Dieselfiltern Anschaffung von Elektrobussen (Landesförderung zugesagt; ggf. Komplementärförderung durch Bund): Beschaffung von insgesamt 101 batterieelektrischen Bussen FuE Elektromobilität MuLI (Multimodale Lademodul Integration) Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme: Anbindung an Mobilen-Daten-Marktplatz (MDM) Systemebene Parkleitsystem Varioanzeigetafeln Verkehrszeichenkataster Regionales Baustellenmanagement Videosystem Schnittstellenserver Open Data DFI-Anzeiger Multimodale Chipkarte Modernisierung und Ausbau ITCS Pilotprojekt eTarif über Smartphone Informationsstelen Verbesserung der Fahrgastinformation in den neuen Wasserstoff-Bussen Lkw-/Logistik-Management und Führung Informationstafeln für Besucher- und Anlieferverkehr mit Anbindung zum MDM Anschluss an das Verkehrsmanagementsystem der Stadt Köln 4 Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur: Von Seiten der städtischen Dienststellen und der städtischen Unternehmen wurden Fördermittel im Gesamtumfang von 4,7 Mio. Euro für folgende Posten beantragt: Beschaffung von 203 Elektrofahrzeugen, davon o 12 Fahrzeuge der Klasse L (Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge), o 76 Fahrzeuge der Klasse M (Pkw und Kleinbusse), o 82 Fahrzeuge der Klasse N (Lkw und Lieferfahrzeuge) und o 33 Sonderfahrzeuge. Umrüstung von zehn Fahrzeugen und Errichtung von 154 Ladesäulen, davon o 81 öffentlich zugänglich und o 73 nicht öffentlich zugänglich. Bewilligungsbescheide hierzu stehen noch aus. Die Verwaltung wird über die „Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität“ des Bundes sowie über die Hinweise des Deutschen Städtetages über aktuelle Förderbekanntmachungen informiert und prüft jeweils, ob Maßnahmen aus dem Ratsbeschluss einer Förderung unterliegen und die Förderbedingungen erfüllt sind. Ergänzend hierzu erfolgte über An- tragskonferenzen eine Information privater und städtischer Unternehmen, die entsprechende Anträge eigenständig einreichen können. Zu 5. Die Stadt Köln wird neben anderen betroffenen Städten zum Informationsaustausch, den sogenann- ten „Dieselgipfeln“, nach Berlin eingeladen und beteiligt sich maßgeblich an der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Sonderprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ aus. (s. http://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Sofortprogramm-Saubere-Luft/Ueberblick- Foederprogramme/ueberblick-foederprogramme.html). Die Stadt Köln unterstützt zudem die Forderung des Deutschen Städtetages an die Bundesregierung, die Automobilindustrie stärker in die Pflicht zu nehmen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine „Blaue Plakette“ zu schaffen. Die inhaltliche Abstimmung mit der Bezirksregierung als Mittelbehörde des Landes erfolgt bezüglich der Maßnahmenfestsetzungen zum fortzuschreibenden Luftreinhalteplan maßgeblich mit dem Rats- beschluss vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017). Als besonders bedeutend wird aber auch die Einbindung lokaler Akteure angesehen. Mit der Arbeits- gruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ ist eine lokale Basis geschaffen worden, über die Umsetzungsmaßnahmen koordiniert und mögliche Umsetzungshemmnisse erkannt werden, um sie ggf. auch auf übergeordneten Ebenen des Landes und des Bundes zur Klärung vor- zutragen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1905/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 05.06.2018 13:56