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Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels
Die Linke. Antrag nach § 3 AN/1196/2022 vom 07.06.2022
Stand: Am 20.06.2022 im Rat endgültig zurückgezogen.
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Linke Antrag nach § 3
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 AN/1196/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 20.06.2022 Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Aktualisierungsantrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.06.2022 zu setzen: Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln korrigiert seinen Beschluss zum Klimanotstand vom 09.07.2019 (2081/2019) dahingehend, dass die darin formulierten Ziele an die aktuelle, bundesweite Gesetzgebun g zumindest angepasst werden. 2. Der Rat der Stadt Köln erkennt das am 24.06.2 021 vom Deutschen Bundestag beschlossene neue Bundes -Klimaschutzgesetz (KSG) an und macht sich dessen Treibhausgasminderungsziel zu Eigen. (Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent geg enüber 1990 angehoben) 3. Das am 09.07.2019 beschlossene und mehrfach veröffentlichte Ziel „ unsere CO2- Emissionen bis 2030 (gegenüber 1990) um 50 Prozent zu reduzieren “ wird entsprechend auf mindestens 65 Prozent Reduzierung korrigiert. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Haushaltsverabschiedung, Maßnahmen auszuarbeiten, mit denen die Stadt Köln diese CO2 - Minderungsziele für 2030 erreichen wird. Begründung: Im Klimanotstandsbeschluss des Rates vom 09.07.2019 heißt es; „ Das auch für Köln gültige Klimaschutzziel erfordert bis 2030 eine Halbierung der CO2 -Emissionen gegenüber 1990 .“ Auch auf der Internetseite der Stadt Köln heißt es: „ Wir haben uns durch die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder verpflichtet unsere CO2-Emissionen bis 2030 (gegenüber 1990) um 50 Prozent zu reduzieren .“ Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035 besch lossen. Darauf verweist auch das Eckpunktepapier, das als Teil des Mediationsverfahrens am 14.12.2021 im Rat beschlossen wurde. Bereits am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes -Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gese tz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bislang galt ein Minderungsziel von minus 55 Prozent. Daraus ist zu schließen, dass dieses bundesweite Klimaschutzziel auch für Köln gilt und Köln mit seiner Zielvorgabe hier um 15 Prozentpunkte hinterher hängt. Mal ganz davon zu schweigen, wie man von 50% in 2030 auf Klimaneutralität in 2035 kommen will. Darum regen wir an, das offensichtlich veraltete Klimaschutzziel „50% bis 2030“ auf das aktuelle „65% bis 2030“ zu korrigieren, die entsprechenden Maßnahmen zu entwickeln und Finanzmittel hierfür bereitzustellen. gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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