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AN/1196/2022

Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels

Die Linke. Antrag nach § 3 07.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.1.7

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

3235 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.06.2022 
AN/1196/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 20.06.2022 
 
Aktualisierung des Kölner Klimaschutzziels 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Aktualisierungsantrag 
auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 20.06.2022 zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln korrigiert seinen Beschluss zum Klimanotstand vom 
09.07.2019 (2081/2019) dahingehend, dass die darin formulierten Ziele an die 
aktuelle, bundesweite Gesetzgebun g zumindest angepasst werden.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln erkennt das am 24.06.2 021 vom Deutschen Bundestag 
beschlossene neue Bundes -Klimaschutzgesetz (KSG) an und macht sich dessen 
Treibhausgasminderungsziel zu Eigen.  
(Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für 
das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent geg enüber 1990 angehoben) 
 
3. Das am 09.07.2019 beschlossene und mehrfach veröffentlichte Ziel „ unsere CO2-
Emissionen bis 2030 (gegenüber 1990) um 50 Prozent zu reduzieren “ wird 
entsprechend auf mindestens 65 Prozent Reduzierung korrigiert.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Haushaltsverabschiedung, Maßnahmen 
auszuarbeiten, mit denen die Stadt Köln diese CO2 - Minderungsziele für 2030

erreichen wird. 
 
 
Begründung: 
Im Klimanotstandsbeschluss des Rates vom 09.07.2019 heißt es; „ Das auch für Köln gültige 
Klimaschutzziel erfordert bis 2030 eine Halbierung der CO2 -Emissionen gegenüber 1990 .“ 
Auch auf der Internetseite der Stadt Köln heißt es: „ Wir haben uns durch die Mitgliedschaft 
im Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder 
verpflichtet unsere  CO2-Emissionen bis 2030 (gegenüber 1990) um 50 Prozent zu reduzieren .“ 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 die Verankerung des Ziels 
der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035 besch lossen. 
Darauf verweist auch das Eckpunktepapier, das als Teil des Mediationsverfahrens am 
14.12.2021 im Rat beschlossen wurde.  
Bereits am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes -Klimaschutzgesetz 
(KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gese tz wird das deutsche 
Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 
angehoben. Bislang galt ein Minderungsziel von minus 55 Prozent.  
Daraus ist zu schließen, dass dieses bundesweite Klimaschutzziel auch für Köln gilt und 
Köln mit seiner Zielvorgabe hier um 15 Prozentpunkte hinterher hängt.  
Mal ganz davon zu schweigen, wie man von 50% in 2030 auf Klimaneutralität in 2035 
kommen will. 
Darum regen wir an, das offensichtlich veraltete Klimaschutzziel „50% bis 2030“ auf 
das aktuelle „65% bis 2030“ zu korrigieren, die entsprechenden Maßnahmen zu 
entwickeln und Finanzmittel hierfür bereitzustellen.  
 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 3.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1196/2022
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
07.06.2022
Erstellt
07.06.2022 13:28