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Kinderschutzentwicklungsplan
Mitteilung Ausschuss 3244/2022 vom 16.11.2022
Stand: Am 29.11.2022 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 16.11.2022 3244/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 Kinderschutzentwicklungsplan Einführung eines Kinderschutzentwicklungsplanes im Amt für Kinder, Jugend und Familie Die Landesregierung formuliert in ihrem Koalitionsvertrag, dass sie den Kinderschutz umfassend stärken will und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz von der Prävention über die Beratung und Unterstützung bis hin zur Intervention und Anschlusshilfe. Im Rahmen des am 01. Mai 2022 in Kraft getretenen neuen Landeskinderschutzgesetzes NRW stellt der Gesetzgeber einen Belastungsausgleich, der in § 12 Landeskinderschutzgesetz NRW formuliert wurde, um den gestiegenen Anforderungen an die Jugendämter im Kinderschutz gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren wurde der Kinderschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie stetig weiterentwickelt. Für alle Einrichtungen der Jugendhilfe in Köln wurden verbindliche Qualitätsstan- dards erarbeitet, die die Kinderrechte in den Vordergrund rücken und insbesondere den Schutz vor Gewalt zum Ziel haben. Dies wird regelmäßig gemeinsam mit den Trägern überprüft und abgestimmt. In ihrem Selbstverständnis hat sich die Mitarbeiterschaft im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet und diese in seinem Leitbild fixiert. Im Prozess der Qualitäts- offensive für die pädagogische Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen stehen Kinder- rechte im Mittelpunkt der Betrachtungen. Die Jugendverwaltung arbeitet fortlaufend daran, präventive Maßnahmen weiterzuentwickeln, um möglichen Kinderrechtsverletzungen vorzubeugen (wie etwa in Vorlage 2543/2020 beschrieben).Die Qualitätsstandards im Kinderschutz sind durch Kooperationsvereinbarungen mit den handelnden Akt- euren der Jugendhilfe festgeschrieben. Aus Sicht der Jugendverwaltung befinden sich der Kinderschutz und die Schwerpunktsetzung auf die Kinderrechte in der Stadt Köln auf einem hohen qualitativen Standard. Durch die Einbeziehung der Kölner Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Aktionsplanes Kinder- freundliche Kommune (KFK) werden die Kinderrechte ein weiteres Mal besonders in den Fokus ge- rückt. Der Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022-2025 wurde am 20. Juni 2022 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses und unter besonderer Würdi- gung der strategischen Entwicklung des Aktionsplanes KFK zum weiteren Ausbau der Kinderfreund- lichkeit der Stadt Köln hat der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. einer erneuten Siegelverlei- hung zugestimmt. Der JHA hat auf Basis des bereits beschlossenen Aktionsplanes festgelegt, bei der konkreten Maß- nahmenumsetzung in besonderem Maße auch die Aspekte der Inklusion und der Diskriminierungs- sensibilität besonders zu berücksichtigen. Die Stadt Köln ist derzeit die einzige Millionenstadt, die diesen Ansatz in der beschriebenen Weise lebt. 2 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Köln im Kinderschutz und in der Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Kinderrechte gut aufgestellt ist und innovative Wege geht. Die Vorfälle in Lüdge, Münster und Wermelskirchen haben jedoch auch vor Augen geführt, dass eine Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich ist. Im Zusammenwirken mit den freien Trägern der Jugendhilfe, die einen bedeutenden Anteil der Verantwortungsgemeinschaft in der Sicherung der Kinderrechte und damit im Kinderschutz bilden, besteht Einigkeit darüber, dass Kinderschutzsysteme einem kontinuierlichen Prozess der Neubewertung unterzogen werden sollten. So sollen u.a. auch neue Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe an der Weiterentwicklung der Kinderschutzsysteme beteiligt werden, um die Bedeutung für ihre tägliche Arbeit zu erkennen. Ein Kinderschutzsystem kann inso- fern nie als abgeschlossen betrachtet werden, sondern sollte durchgängig im Fokus der Diskussion sein. Während in Bereichen wie etwa der Jugendförderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderpla- nes oder der Bedarfsplanung hinsichtlich der Kindertagesbetreuung bereits eine bedarfsorientierte Planung etabliert ist, ist dies im Kinderschutz bislang bundesweit nicht die Regel. Aus Sicht der Jugendverwaltung sollte auch hier eine Planung etabliert werden, die regelmäßig fort- geschrieben wird. Im Auftrag der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des Landtags Nordrhein-Westfalen wurde durch die Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May«, das „Gutachten zu Organisation, Struktur, Größe, Standards, Qualität, Fortbildung und Weiterbildung in nordrhein-westfälischen Jugendämtern“ erstellt. Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen1: „Zur Sicherstellung einer hochwertigen Arbeit in Jugendämtern in NRW ist es erforderlich, dass die örtlichen/regionalen Lebenslagen der Kinder, Jugendlichen und Familien die Grund- lage zur Ausgestaltung der Arbeit der Jugendämter bilden. Die bedarfsgerechte Ausstattung, die an den Zielgruppen, ihren Bedarfen und Rechten orientierten Fachkonzepte als auch die ortspezifischen fachlich versierten Herangehensweisen sollten zwingend an eine Analyse der örtlichen Lebenssituation der Kinder, Jugendlichen und Familien anknüpfen und erfordern so- mit eine Bedarfsdarstellung als Grundlage zur Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzep- tes im Kinderschutz. Zielformulierung: Recht des Kindes auf Schutz und Hilfe Zur Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes zum Kinderschutz ist die grundsätzli- che Zielsetzung der Sicherung des Rechts des Kindes auf Schutz und Hilfe als wesentlich zu benennen. Die klare Ausrichtung des Konzeptes auf dieses Ziel macht es erforderlich, die zentralen Bausteine des kommunalen Handelns hieran auszurichten und hierdurch die größt- mögliche Wirkung im Sinne eines differenzierten präventiven als auch reaktiven Kinderschut- zes zu erreichen. Politische Legitimation: Analog zur Bedeutung von örtlichen Kitabedarfsplanungen, Brandschutzbedarfsplänen u. ä. ist ein kommunales Gesamtkonzept des Kinderschutzes ein Bestandteil der Sicherung der ho- heitlichen Aufgaben der Kommune und sollte als solches den gleichen Stellenwert und die gleiche Dringlichkeit erhalten wie andere schutzaffine Aufgaben. Die Einbindung in die Abläufe der Jugendhilfeplanung und die Regelmäßigkeit der Beratung in den Jugendhilfeausschüssen 1Ziel des Gutachtens ist die Ableitung abstrahierbarer Ergebnisse, die eine Bewertung möglicher Bausteine zur Sicherung der Qualität im Kinderschutz der Jugendämter im Bundesland Nordrhein -Westfalen zulassen. Das Gutachten wurde unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Dirk Michael Nüsken (Evangelische H ochschule Rheinland -Westfalen-Lippe) erar- beitet und Ende Juli 2021 an Britta Altenkamp (Vorsitzende der Kinderschutzkommission des Landtages NRW) übergeben. 3 sichern zudem den Prozess der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung. Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz geht zudem von einem weiten Kinderschutzbegriff aus und steht nicht als Einzelkonzept neben anderen Konzepten im Kontext der kommunalen Jugend- hilfeplanung. Es ist kommunal bedeutsam eingebettet in das Gesamtziel der Jugendhilfe zur Sicherung des gelingenden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen und zur Sicherung des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf Schutz. Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt durch seine integrierten, auf örtlichen Bedarfen basierenden Strukturen und Prozesse ein zielgerichtetes, strategisch geplantes und politisch legitimiertes und überwachtes Zusammenspiel aller Beteiligten dar. Der präventive Kinderschutz ist im Gesamtkonzept zum Kinderschutz als integrierter Teil der kommunalen Präventionskonzepte beschrieben und im- plementiert. Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund und nicht die Exzellenz einzelner Teilbausteine. Zur Verwirklichung solch umfassender kommunaler Kinderschutzkonzepte braucht es neben dem ohnehin erforderlichen Engagement der Kommunen in NRW auch Impulse, Modelle und kon- krete Unterstützungsleistungen des Landes, die nachfolgend ausgeführt werden.“ Der Kinderschutz genießt in der Stadt Köln eine hohe Aufmerksamkeit und wurde stets wei- terentwickelt und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen ausgebaut. Ein weiterer bedeutsamer Schritt für die zielgerichtete Weiterentwicklung wird in der Umset- zung des Kinderschutzentwicklungsplanes gesehen. Der inhaltliche Aufbau sollte sich aus Sicht der Jugendverwaltung an folgenden zentralen Fra- gen und Aufgabenstellungen orientieren: 1. Identifikation der im Kinderschutz relevanten Bereiche Die unterschiedlichen Kinderschutzaspekte in Familien, Kitas, Kindertagespflege, Schulen, Jugendeinrichtungen, Freizeitangeboten, Vereine etc. sollen in der Planung sichtbar ge- macht werden. Hier ist darüber hinaus eine Prüfung erforderlich, ob wirklich alle für den Kinderschutz relevanten Bereiche Berücksichtigung finden. 2. Erhebung der vorhandenen für den Kinderschutz relevanten Strukturen Hier soll deutlich gemacht werden, welche Angebote bestehen und wie der Kinderschutz sichergestellt wird für die unter Punkt 1 genannten Bereiche. 3. Abgleich der vorhandenen Angebote mit den Bedarfen In diesem Zusammenhang soll dezidiert geprüft werden, für welche Bereiche es keine aus- reichenden Konzepte gibt zum Kinderschutz gibt. „Blinde Flecken“ sollen identifiziert wer- den. 4. Identifikation von Parallelstrukturen In diesem Schritt sollen die einzelnen Konzepte, Angebote und Maßnahmen im Kinder- schutz gegenüber gestellt werden. Mögliche Fragestellungen wären dabei, ob es z.B. Parallelstrukturen oder miteinander konfligierende Maßnahmen gibt. Hier sollte auf eine optimierte Nutzung von vorhandenen Ressourcen geschaut werden. 5. Planung der weiteren Schritte Schwerpunkt in diesem Planungsteil ist das Schließen der Angebotslücken im Bereich der blinden Flecken und die Entwicklung von Vorschlägen, wie Parallelstrukturen ressourcen- orientiert umgeschichtet werden können. 6. Fortschreibung der Planungen analog Kitabedarfsplanung, Kinder- und Jugend-Förderplan im zweijährlichen Turnus. Idealerweise können partizipative Anteile den Prozess qualitativ prägen, indem beispielsweise Careleaver, Kinder und ihre Familien in laufenden oder abgeschlossenen Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung, zu ihren Erfahrungen im Kinderschutz befragt werden. 4 Die Erstellung eines Kinderschutzentwicklungsplanes ist in der Jugendhilfe noch kein gängiges In- strument. Es liegen daher noch keine Erfahrungswerte oder Empfehlungen und Best Practice- Beispiele vor, an denen man sich orientieren könnte. Köln betritt damit Neuland. Es wird erforderlich sein, im Rahmen der Entwicklung die Herangehens- weisen auf ihre Eignung hin zu überprüfen und bei Bedarf nach zu justieren. Zur Realisierung des ersten Kinderschutzentwicklungsplanes schlägt die Verwaltung aufgrund der hohen Komplexität des Vorhabens, die fachliche Unterstützung durch ein externes Fachinstitut oder eine Hochschule vor. Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Befassung der zuständigen politischen Gremien schnellstmöglich herbeizuführen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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