Mandari Insight

3244/2022

Kinderschutzentwicklungsplan

Mitteilung Ausschuss 16.11.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 29.11.2022, TOP 8.5.1

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

11426 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer 16.11.2022 
 3244/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 29.11.2022 
 
Kinderschutzentwicklungsplan 
Einführung eines Kinderschutzentwicklungsplanes im Amt für Kinder, Jugend und Familie 
 
Die Landesregierung formuliert in ihrem Koalitionsvertrag, dass sie den Kinderschutz umfassend 
stärken will und verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz von der Prävention über die Beratung und 
Unterstützung bis hin zur Intervention und Anschlusshilfe.  
Im Rahmen des am 01. Mai 2022 in Kraft getretenen neuen Landeskinderschutzgesetzes NRW stellt 
der Gesetzgeber einen Belastungsausgleich, der in § 12 Landeskinderschutzgesetz NRW formuliert 
wurde, um den gestiegenen Anforderungen an die Jugendämter im Kinderschutz gerecht zu werden. 
 
In den vergangenen Jahren wurde der Kinderschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie stetig 
weiterentwickelt. Für alle Einrichtungen der Jugendhilfe in Köln wurden verbindliche Qualitätsstan-
dards erarbeitet, die die Kinderrechte in den Vordergrund rücken und insbesondere den Schutz vor 
Gewalt zum Ziel haben. Dies wird regelmäßig gemeinsam mit den Trägern überprüft und abgestimmt. 
 
In ihrem Selbstverständnis hat sich die Mitarbeiterschaft im Amt für Kinder, Jugend und Familie der 
Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet und diese in seinem Leitbild fixiert. Im Prozess der Qualitäts-
offensive für die pädagogische Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen stehen Kinder-
rechte im Mittelpunkt der Betrachtungen. 
 
Die Jugendverwaltung arbeitet fortlaufend daran, präventive Maßnahmen weiterzuentwickeln, um 
möglichen Kinderrechtsverletzungen vorzubeugen (wie etwa in Vorlage 2543/2020 beschrieben).Die 
Qualitätsstandards im Kinderschutz sind durch Kooperationsvereinbarungen mit den handelnden Akt-
euren der Jugendhilfe festgeschrieben. 
 
Aus Sicht der Jugendverwaltung befinden sich der Kinderschutz und die Schwerpunktsetzung auf die 
Kinderrechte in der Stadt Köln auf einem hohen qualitativen Standard.  
Durch die Einbeziehung der Kölner Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Aktionsplanes Kinder-
freundliche Kommune (KFK) werden die Kinderrechte ein weiteres Mal besonders in den Fokus ge-
rückt. Der Aktionsplan kinder- und jugendfreundliches Köln 2022-2025 wurde am 20. Juni 2022 durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen. Auf Grundlage des Beschlusses und unter besonderer Würdi-
gung der strategischen Entwicklung des Aktionsplanes KFK zum weiteren Ausbau der Kinderfreund-
lichkeit der Stadt Köln hat der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. einer erneuten Siegelverlei-
hung zugestimmt. 
 
Der JHA hat auf Basis des bereits beschlossenen Aktionsplanes festgelegt, bei der konkreten Maß-
nahmenumsetzung in besonderem Maße auch die Aspekte der Inklusion und der Diskriminierungs-
sensibilität besonders zu berücksichtigen. Die Stadt Köln ist derzeit die einzige Millionenstadt, die 
diesen Ansatz in der beschriebenen Weise lebt.

2 
 
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Köln im Kinderschutz und in der Partizipation von Kindern 
und Jugendlichen im Sinne der Kinderrechte gut aufgestellt ist und innovative Wege geht. 
 
Die Vorfälle in Lüdge, Münster und Wermelskirchen haben jedoch auch vor Augen geführt, dass eine 
Weiterentwicklung des Kinderschutzes erforderlich ist. Im Zusammenwirken mit den freien Trägern 
der Jugendhilfe, die einen bedeutenden Anteil der Verantwortungsgemeinschaft in der Sicherung der 
Kinderrechte und damit im Kinderschutz bilden, besteht Einigkeit darüber, dass Kinderschutzsysteme 
einem kontinuierlichen Prozess der Neubewertung unterzogen werden sollten. So sollen u.a. auch 
neue Mitarbeiter*innen in der Jugendhilfe an der Weiterentwicklung der Kinderschutzsysteme beteiligt 
werden, um die Bedeutung für ihre tägliche Arbeit zu erkennen. Ein Kinderschutzsystem kann inso-
fern nie als abgeschlossen betrachtet werden, sondern sollte durchgängig im Fokus der Diskussion 
sein. 
 
Während in Bereichen wie etwa der Jugendförderung im Rahmen des Kinder- und Jugendförderpla-
nes oder der Bedarfsplanung hinsichtlich der Kindertagesbetreuung bereits eine bedarfsorientierte 
Planung etabliert ist, ist dies im Kinderschutz bislang bundesweit nicht die Regel. 
 
Aus Sicht der Jugendverwaltung sollte auch hier eine Planung etabliert werden, die regelmäßig fort-
geschrieben wird. 
 
Im Auftrag der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des 
Landtags Nordrhein-Westfalen wurde durch die Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin 
»Walter May«, das „Gutachten zu Organisation, Struktur, Größe, Standards, Qualität, Fortbildung und 
Weiterbildung in nordrhein-westfälischen Jugendämtern“ erstellt. 
 
Das Gutachten kommt zu folgenden Ergebnissen1: 
 
„Zur Sicherstellung einer hochwertigen Arbeit in Jugendämtern in NRW ist es erforderlich, 
dass die örtlichen/regionalen Lebenslagen der Kinder, Jugendlichen und Familien die Grund-
lage zur Ausgestaltung der Arbeit der Jugendämter bilden. Die bedarfsgerechte Ausstattung, 
die an den Zielgruppen, ihren Bedarfen und Rechten orientierten Fachkonzepte als auch die 
ortspezifischen fachlich versierten Herangehensweisen sollten zwingend an eine Analyse der 
örtlichen Lebenssituation der Kinder, Jugendlichen und Familien anknüpfen und erfordern so-
mit eine Bedarfsdarstellung als Grundlage zur Erstellung eines kommunalen Gesamtkonzep-
tes im Kinderschutz. 
 
Zielformulierung:  
Recht des Kindes auf Schutz und Hilfe  
Zur Entwicklung eines kommunalen Gesamtkonzeptes zum Kinderschutz ist die grundsätzli-
che Zielsetzung der Sicherung des Rechts des Kindes auf Schutz und Hilfe als wesentlich zu 
benennen. Die klare Ausrichtung des Konzeptes auf dieses Ziel macht es erforderlich, die 
zentralen Bausteine des kommunalen Handelns hieran auszurichten und hierdurch die größt-
mögliche Wirkung im Sinne eines differenzierten präventiven als auch reaktiven Kinderschut-
zes zu erreichen.  
 
Politische Legitimation:  
Analog zur Bedeutung von örtlichen Kitabedarfsplanungen, Brandschutzbedarfsplänen u. ä. ist 
ein kommunales Gesamtkonzept des Kinderschutzes ein Bestandteil der Sicherung der ho-
heitlichen Aufgaben der Kommune und sollte als solches den gleichen Stellenwert und die 
gleiche Dringlichkeit erhalten wie andere schutzaffine Aufgaben. Die Einbindung in die Abläufe 
der Jugendhilfeplanung und die Regelmäßigkeit der Beratung in den Jugendhilfeausschüssen 
                                                 
1Ziel des Gutachtens ist die Ableitung abstrahierbarer Ergebnisse, die eine Bewertung möglicher Bausteine zur Sicherung 
der Qualität im Kinderschutz der Jugendämter im Bundesland Nordrhein -Westfalen zulassen. Das Gutachten wurde unter 
wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Dirk Michael Nüsken (Evangelische H ochschule Rheinland -Westfalen-Lippe) erar-
beitet und Ende Juli 2021 an Britta Altenkamp (Vorsitzende der Kinderschutzkommission des Landtages NRW) übergeben.

3 
 
sichern zudem den Prozess der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung. Ein kommunales 
Gesamtkonzept zum Kinderschutz geht zudem von einem weiten Kinderschutzbegriff aus und 
steht nicht als Einzelkonzept neben anderen Konzepten im Kontext der kommunalen Jugend-
hilfeplanung. Es ist kommunal bedeutsam eingebettet in das Gesamtziel der Jugendhilfe zur 
Sicherung des gelingenden Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen und zur Sicherung 
des Rechts der Kinder und Jugendlichen auf Schutz. Ein kommunales Gesamtkonzept zum 
Kinderschutz stellt durch seine integrierten, auf örtlichen Bedarfen basierenden Strukturen und 
Prozesse ein zielgerichtetes, strategisch geplantes und politisch legitimiertes und überwachtes 
Zusammenspiel aller Beteiligten dar. Der präventive Kinderschutz ist im Gesamtkonzept zum 
Kinderschutz als integrierter Teil der kommunalen Präventionskonzepte beschrieben und im-
plementiert. Ein kommunales Gesamtkonzept zum Kinderschutz stellt den Schutz von Kindern 
und Jugendlichen in den Vordergrund und nicht die Exzellenz einzelner Teilbausteine. Zur 
Verwirklichung solch umfassender kommunaler Kinderschutzkonzepte braucht es neben dem 
ohnehin erforderlichen Engagement der Kommunen in NRW auch Impulse, Modelle und kon-
krete Unterstützungsleistungen des Landes, die nachfolgend ausgeführt werden.“ 
 
Der Kinderschutz genießt in der Stadt Köln eine hohe Aufmerksamkeit und wurde stets wei-
terentwickelt und entsprechend der gesetzlichen Anforderungen ausgebaut.  
Ein weiterer bedeutsamer Schritt für die zielgerichtete Weiterentwicklung wird in der Umset-
zung des Kinderschutzentwicklungsplanes gesehen. 
 
Der inhaltliche Aufbau sollte sich aus Sicht der Jugendverwaltung an folgenden zentralen Fra-
gen und Aufgabenstellungen orientieren: 
 
1. Identifikation der im Kinderschutz relevanten Bereiche 
Die unterschiedlichen Kinderschutzaspekte in Familien, Kitas, Kindertagespflege, Schulen, 
Jugendeinrichtungen, Freizeitangeboten, Vereine etc. sollen in der Planung sichtbar ge-
macht werden. Hier ist darüber hinaus eine Prüfung erforderlich, ob wirklich alle für den 
Kinderschutz relevanten Bereiche Berücksichtigung finden. 
 
2. Erhebung der vorhandenen für den Kinderschutz relevanten Strukturen 
Hier soll deutlich gemacht werden, welche Angebote bestehen und wie der Kinderschutz 
sichergestellt wird für die unter Punkt 1 genannten Bereiche. 
 
3. Abgleich der vorhandenen Angebote mit den Bedarfen 
In diesem Zusammenhang soll dezidiert geprüft werden, für welche Bereiche es keine aus-
reichenden Konzepte gibt zum Kinderschutz gibt. „Blinde Flecken“ sollen identifiziert wer-
den.  
 
4. Identifikation von Parallelstrukturen 
In diesem Schritt sollen die einzelnen Konzepte, Angebote und Maßnahmen im Kinder-
schutz gegenüber gestellt werden.  
Mögliche Fragestellungen wären dabei, ob es z.B. Parallelstrukturen oder miteinander 
konfligierende Maßnahmen gibt. Hier sollte auf eine optimierte Nutzung von vorhandenen 
Ressourcen geschaut werden. 
 
5. Planung der weiteren Schritte  
Schwerpunkt in diesem Planungsteil ist das Schließen der Angebotslücken im Bereich der 
blinden Flecken und die Entwicklung von Vorschlägen, wie  Parallelstrukturen ressourcen-
orientiert umgeschichtet werden können. 
 
6. Fortschreibung der Planungen analog Kitabedarfsplanung, Kinder- und Jugend-Förderplan 
im zweijährlichen Turnus. 
 
Idealerweise können partizipative Anteile den Prozess qualitativ prägen, indem beispielsweise 
Careleaver, Kinder und ihre Familien in laufenden oder abgeschlossenen Maßnahmen der Hilfen zur 
Erziehung, zu ihren Erfahrungen im Kinderschutz befragt werden.

4 
 
Die Erstellung eines Kinderschutzentwicklungsplanes ist in der Jugendhilfe noch kein gängiges In-
strument. Es liegen daher noch keine Erfahrungswerte oder Empfehlungen und Best Practice-
Beispiele vor, an denen man sich orientieren könnte. 
Köln betritt damit Neuland. Es wird erforderlich sein, im Rahmen der Entwicklung die Herangehens-
weisen auf ihre Eignung hin zu überprüfen und bei Bedarf nach zu justieren. 
Zur Realisierung des ersten Kinderschutzentwicklungsplanes schlägt die Verwaltung aufgrund der 
hohen Komplexität des Vorhabens, die fachliche Unterstützung durch ein externes Fachinstitut oder 
eine Hochschule vor.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Befassung der zuständigen politischen Gremien 
schnellstmöglich herbeizuführen.  
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

29.11.2022 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3244/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.11.2022
Erstellt
04.10.2022 15:18