3832/2018
Kölner Müllgebühren zu hoch und unnötig?
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
3128 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 22.11.2018 3832/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 22.11.2018 Kölner Müllgebühren zu hoch und unnötig? Von der „Ratsgruppe Bunt“ wurden folgende Fragen gestellt: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die stetig steigenden Abfallgebühren und Str a- ßenreinigungsgebühren in Köln zu senken? 2. Welche Konsequenzen hätte die Abschaffung der Straßenreinigungs - und Abfa llgebühren in Köln? 3. Zu welchen Änderungen würde es führen, wenn (wie z. B. in Verl) die Finanzierung der Straße n- reinigung umgestellt würde? Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: zu 1.: Auch wenn die Kosten bei der AWB GmbH jährlich steigen, sind seit 2001 die Abfallgebühren um lediglich 1,47 % p.a. und die Straßenreinigungsgebühren um 1,60 % p.a. gestiegen sind. Dies entspricht weitgehend der Steigerung des Verbraucherpreisindexes (1,52 % p.a.). Hierbei muss dar- über hinaus berücksichtigt werden, dass viele Zusatzleistungen hinzugekommen sind. Die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren setzen sich im Wesentlichen aus den Leistungen der AWB GmbH und den Entsorgungskosten der AVG zusammen. Die Entsorgungsentgelte werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jährlich neu kalkuliert. Hierbei ist ein endscheidender Faktor, die Entwicklung der Entgelte für Gewerbeabfälle, die zu einem Deckungsbeitrag führen. Diese habe sich in den letzten Jahren wieder stabilisiert. Hierdurch konnten die Verbrennungsentgelte gesenkt werden. Vertraglich ist mit der AWB GmbH vereinbart, dass die Entgelte jährlich angepasst werden. Wesentli- che Faktoren sind die Löhne und Lohnnebenkosten, Reparaturkosten/ Unterhaltung und Kraftstoffe. Da die Kosten bei der AWB GmbH, gerade aufgrund des hohen Anteils an Lohnkosten, jährlich stei- gen, werden die Entgelterhöhungen auch bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Zu 2. und 3.: 2 Die Gebührenhöhe für die Straßenreinigung beträgt für 2019 rd. 55 Mio. €. Zur Abgeltung des Allge- meininteresses an der Straßenreinigung wird bereits ein Anteil von rd. 21 % der Kosten für die Stra- ßenreinigung aus dem allgemeinen Haushalt finanziert, derzeit rd. 11,5 Mio. €. Für die Abfallgebühr ergibt sich die Möglichkeit einer Finanzierung aus Steuermitteln aus rechtlichen Gründen nicht. Bei den Abfallgebühren handelt es sich um sog. Pflichtgebühren nach § 6 Abs. 1 KAG NRW, wonach Benutzungsgebühren zu erheben sind, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwie- gend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Hieran knüpft auch § 77 GO an, wonach die Gemeinden die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten, für die von ihr erbrachten Leistungen und erst im Übrigen aus Steuern zu beschaffen haben. Auch würde dies gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen. Die Bürgerinnen und Bürger hätten keinen finanziellen Anreiz mehr, Abfälle zu vermeiden oder einer Verwertung zu zuführen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3832/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 22.11.2018
- Erstellt
- 20.11.2018 10:48