0761/2023
Urteil OVG Lüneburg zu Schottergärten
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2241 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/63 632-Koord. Vorlagen-Nummer 06.03.2023 0761/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 Urteil OVG Lüneburg zu Schottergärten In der Ausschusssitzung vom 26.01.2023 hat Frau Aengenvoord unter TOP 9.1 eine mündli- che Anfrage gestellt. Sie verweist auf einen Artikel der FAZ zu einem Urteil des Oberverwal- tungsgerichtes Lüneburg. Frage: Ob sich durch das Urteil des OVG Lüneburg zu Schottergärten auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten in Köln ergeben, den Rückbau einzufordern? Antwort der Verwaltung: Es handelt sich dabei um einen Fall aus Niedersachsen auf Basis der Landesbauordnung Niedersachsen (NbauO). Hier ist die Stadt Diepholz (etwas unter 20000 Einwohnende) in ei- nem gemeinsamen Öffentlichkeitsprogramm von Grünflächen-, Umwelt und Bauverwaltung seit Jahren proaktiv gegenüber der Bevölkerung zur Frage der Gartengestaltung tätig. Im bau- rechtlichen Part geht es nur um die reinen Gartenbereiche mit Schottergestaltung (und nicht die Versiegelung von Freiflächen mit Pflaster, Platten o. ä.). Soweit dann die dortige Bauaufsicht involviert war, ging es wegen des Gebotes der Gleichbe- handlung beim amtlich repressiven Vorgehensansatz nur um einzelne Neubaugebiete mit Bebauungsplan. Auf Grund dieses dort städtisch gesamtheitlichen Handlungsansatzes hatten formlose Kontaktaufnahmen mit Hinweis auf die Vorschriftenlage soweit Erfolg gehabt und eben nur dieser einzige Fall über förmlichen Bescheiderlass zum Gericht ging. Das benannte Urteil des OVG Lüneburg beruht auf einer Ausgangbasis von einem –nicht nur baurechtlichen- Handeln einer Stadtverwaltung zuständig für eine Bevölkerung von unter 2% der Einwohnendenzahl von Köln. Die Flächenauswahl und vor allem zur Einhaltung des Ge- botes der Gleichbehandlung (Art 3 Grundgesetz) erfolgte gerichtsfeste Fallauswahl beim amt- lichen Vorgehen in dieser kleinen Stadt ist nicht mit der fast 2000-jährigen Besiedlungs- und Baugeschichte von Köln vergleichbar. Von dem Urteil aus Niedersachsen ergeben sich aus rein bauaufsichtlicher Sicht für Köln keine neuen Erkenntnisse. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0761/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 06.03.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 13:29