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4288/2016

Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in Köln-Deutz zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 10.17

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Schulkonferenz des Deutzer Gymnasium vom 13.12.2016 - Erhöhung der Zügigkeit

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Beschlussvorlage Rat

11834 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4288/2016 
Freigabedatum  12.01.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in   öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in Köln-Deutz zum 
Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Deu t-
zer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in 50679 Köln -Deutz von 2 Zügen auf 3 Züge in der S e-
kundarstufe I und von 3 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung 
des Beschlusses zu stellen.  
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 V erwaltungsge-
richtsordnung angeordnet. 
 
Alternativen: 
 
Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums mit 2 Zügen in 
der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017 
Rat 14.02.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
(1) Hintergrund 
 
Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden 
Nachfrage nach Gymnasialplätzen und der Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange 
dauern, führen dazu, dass seit mehreren  Jahren den Wünschen nach Gymnasialplätzen in Köln nur 
dadurch entsprochen werden kann, dass erstens eine Reihe von Gymnasien über die nach Rau m-
programm vorgesehene Kapazität hinaus Klassen bilden (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsba u-
ten bei Nutzung von Fertigbaueinheiten oder durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im B e-
stand) und zweitens in den gebildeten Klassen die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbre i-
te zur Klassenbildung voll ausschöpfen. Die Bezirksregierung Köln hat darauf hi ngewiesen, dass sie 
wiederholte Mehrklassenbildungen kritisch sieht. Diese werden für die Zukunft stärker reglementiert. 
 
Vor dem Hintergrund entsprechend eingeschränkter Han dlungsoptionen sieht sich die Verwaltung 
einer weiter gestiegenen Herausford erung gegenüber, auch für die Schuljahre 2017/18 ff gemäß der 
erwarteten hohen Nachfrage eine ausreichende Zahl an Gymnasialplätzen zur Verfügung zu stellen. 
 
Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits regelmäßig mehr 
Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür wurden auch die Raumkapaz i-
täten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur 
Verfügung gestellt wurden. 
 
Das Deutzer Gymnasium wurde als Gymnasium mit 2 Züg en in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in 
der Sekundarstufe II erweitert und General instandgesetzt. Die Arbeiten wurden zum Schuljahr 
2013/14 abgeschlossen. Das Raumprogramm wurde so ausgeführt, dass für das Deutzer Gymnas i-
um ein Übergang in den gebundenen  Ganztag möglich wäre, sofern ein entsprechender B eschluss 
erfolgen würde. Darüber hinaus umfasst das Raumprogramm auch Räume für inklusive Arbeit. Das 
Schulgrundstück ist nun bis an die Grenze des Mac hbaren ausgeschöpft; auch im näheren Umfeld 
sind keine Möglichkeiten erkennbar, weitere Räume zu gewinnen. 
 
Da das Deutzer Gymnasium keinen Antrag auf die Einrichtung des gebundenen Ganztags g estellt hat 
und zudem in der Übermittagsbetreuung eng mit dem Bürgerzentrum Deutz zusammenarbeitet, kon n-
ten auch die Ga nztagsräume bereits in der Vergangenheit genutzt werden, um zusätzliche Klassen 
aufnehmen zu können. Auch die Räume für Inklusives Arbeiten werden bereits intensiv auch für A n-
gebote des Regelunterrichts mit genutzt. 
 
Aus Sicht der Schulleitung des Deutzer Gymnasiums sowie auf der Grundlage von Vorabstimmungen 
mit der Bezirksregierung Köln ist es daher möglich, die Zügigkeit der Schule auch formell -
schulrechtlich auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II zu erhöhen, um 
erneut 3 Ein gangsklassen bilden zu können. Die Verwaltung schließt sich dieser Ei nschätzung an. 
Der Beschlussvorschlag geschieht in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig länge r-

3 
fristig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusi ve Unterrichtsangebote 
lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisieren zu können. Da rüber hinaus muss 
die Schule konzeptionell sicherstellen, dass der Fachunterricht auch unter sehr beengten Verhältni s-
sen dem Lehrplan entsprechend durchgeführt werden kann. 
 
Ein Ausweichen in den Nachmittag, um die Ausnutzung der Fachräume zu verbessern, ist zumindest 
in der Sekundarstufe I über die Stundentafel im Halbtag hinaus nicht möglich. 
 
Die Verwaltung begrüßt das Angebot und die Bereitschaft der Schu le, die Zügigkeit im Raumbestand 
(unter Kenntnis der knappen Raumsituation) auszuweiten, um das Angebot an Gymnasialplätzen um 
eine Klasse (30 Plätze) je Einschulungsjahrgang in Köln erhöhen zu können. Gleichwohl behält sich 
die Verwaltung vor, die Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums erneut zu überprüfen und gegeb enenfalls 
den räumlichen Rahmenbedingungen für Ganztag und Inklusion anzupassen. 
  
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
 
 Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungs planung Köln 2016“ 
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016). 
 Eine Erweiterung der Zügigkeit  des Deutzer Gymnasiums war in der Aktualisierung der Schu l-
entwicklungsplanung 2016 bisher nicht vorgesehen. Das Raumprogramm am Standort wurde mit 
der o.g. Erweiterung für ein Gymnasium im gebundenen Ganztag und mit gemei nsamem Lernen 
mit 2 Zügen in der S ekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II ausgeführt. Unter B e-
rücksichtigung der eingangs dargestellten Einschränkungen unterstützt die Verwaltung mangels 
Alternativen die Initiative der Schule trotz der Bedenken in Bezug auf die Fachraumsituation . Ziel 
ist hierbei, auch in den kommenden Jahren ein Angebot an Gymnasialplätzen 1 vorzuhalten, dass 
die erwartete Nachfrage aufnehmen kann. 
 Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in 
Köln in der jüngeren Ver gangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung 
zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r-
dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von  
geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel 
ergibt. 
 Mit Blick auf die stark steigenden Schülerzahlen und die Schulstruktur im Wandel sieht die Ve r-
waltung unter anderem die Erweiterung der Königin -Luisen-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 
in der Innenstadt vor. Darüber hinaus sind für die an Deutz angrenzenden rechtsrheinischen 
Stadtbezirke mehrere Maßnahmen vorgesehen, die sich auf bereits aktuell vorliegenden Bedarf 
(Kalk mit insgesamt vier zusätzlich erforderlichen Schulstandorten) oder aus neuen Wohnbaupro-
jekten resultierende Bedarfe in Mülheim (zukünftig Mülheimer Hafen), Deutz (Deuter Hafen) s o-
wie Porz (Standortsuche in Poll) beziehen. 
 
                                                 
1 Stadtweit erfolgen notgedrungen Mehrklassenbildungen im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten wobei sich 
die Klassenbildungswerte im Rahmen der schulrechtlich vorgesehenen maximalen Regelgrößen abbilden. Für 
Fachunterricht in den Fächern, die auf spezialisierte Fachräume angewiesen sind, wird es daher zunehmend 
schwieriger, den Unterricht zu organisieren. Gleiches gilt für den Fachunterricht Sport, da die Sporthallenkapazi-
täten bis 17.00 Uhr bereits heute meist ausgelastet sind.

4 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
 
 Die vorhandenen Raumkapazitäten sind auf die genehmigte Zügigkeit (2 Züge in Sek I und 3 
Züge in Sek II) ausgerichtet. Hierbei sind Inklusions - und Ganztagsräume berücksichtigt. Eine 
Erhöhung der Zügigkeit auf 3 Züge in Sek I und 5 Züge in Sek II führt nach Abgleich mit dem 
Raumprogramm nach der Schulbauleitlinie zu größeren Fehlbedarfen, die auch durch die unte r-
richtliche Nutzung der für Ganztag und Inklusion vorgesehenen Räume nicht gänzlich kompe n-
siert werden kann. Eine erneute Erweiterung des Schulgebäudes, sowie auch die Aufstellung 
von mobilen Einheiten sind am Standort nicht möglich. Daher müssen alle notwendigen Beda r-
fe, die mit der Erhöhung der Zügigkeit einhergehen, im Bestand gedeckt werden. Soweit in B e-
zug auf § 79 Schulgesetz (Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Sch ulgebäude) 
ein Ermessensspielraum besteht und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln aus dem Jahr 2009 
die grundsätzliche Sollvorgabe für den Raumbestand darstellt, kann die Raumsituation am 
Gymnasium Schaurtestraße bei einer 3/5 Zügigkeit maximal die unters te Grenze des Erme s-
sensspielraums darstellen. 
 Nach Einschätzung der Verwaltung ist dies nur durch ein entspreche ndes organisatorisches 
und pädagogisches Konzept der Schule umsetzbar. Die Bezirksregierung Köln wird im Rahmen 
des Genehmigungsverfahrens die Raumsituation überprüfen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenz 
 
 Die Schulkonferenz des Deuter Gymnasiums befürwortet die Erweiterung der Zügigkeit und hat 
eine entsprechende Stellungnahme abgegeben (Anlage 2). 
 
(5) Personalkosten 
 
 Die Berechnung der Sekretariatsstunden erfolgt jährlich auf der Basis der zu erwartenden Schü-
lerzahlen und unter Sicherstellung einer Grundversorgung. Da sich durch die schulrechtliche 
Änderung der Zügigkeit keine Veränderung zum Aufnahmeverhalten der vergangenen Jahre 
ergibt, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.  
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
 § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes  
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemei nden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
 Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über 
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren.

5 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
 Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnas i-
ums, Schaurtestraße, zu einem erheblichen finanziellen, person ellen und organisatorischen 
Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen 
wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2017/18 
Klarheit über das zukünftige Schulangebo t zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlu s-
ses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (b e-
sonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
SK Beschluss vom 13.12.2016

Schulkonferenz des Deutzer Gymnasium vom 13.12.2016 - Erhöhung der Zügigkeit

672 Zeichen

Betreff: Veränderung der Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums  
Schaurtestraße
 
 
Am 13.12.2016 fand die Schulkonferenz am Deutzer Gymnasium Schaur-
testraße statt.
 
Folgender Beschluss wurde getroffen (Ausschnitt aus dem 
Schulkonferenzprotokoll vom 13.12.2016)
 
 
 
Die Schulkonferenz stimmte über folgenden Antrag ab:
 
 
Wir befürworten die Erhöhung der Zügigkeit (dreizügig) mit der Maß-
gabe, dass wir in absehbarer Zeit nicht in den gebundenen Ganztag 
gehen werden. Die sehr gute Kooperation mit dem Bürgerzentrum 
Deutz / 
Zentrum für Bildung und Kultur eV macht den nicht gebun-
denen Ganztag möglich.
 
 
Für den Antrag :
 
13 Stimmen
 
Enthaltungen:
 
4 Stimmen

Beratungsverlauf (3)

30.01.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.02.2017 Rat
TOP 10.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4288/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27