4288/2016
Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in Köln-Deutz zum Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage Rat
11834 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer
4288/2016
Freigabedatum 12.01.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in Köln-Deutz zum
Schuljahr 2017/18 nach § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Deu t-
zer Gymnasiums, Schaurtestraße 1 in 50679 Köln -Deutz von 2 Zügen auf 3 Züge in der S e-
kundarstufe I und von 3 Zügen auf 5 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlus s-
fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Genehmigung
des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 V erwaltungsge-
richtsordnung angeordnet.
Alternativen:
Der Rat beschließt die Beibehaltung der aktuellen Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums mit 2 Zügen in
der Sekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.01.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.02.2017
Rat 14.02.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
(1) Hintergrund
Stark steigende Schülerzahlen, eine Schulstruktur im Wandel mit einer kontinuierlich steigenden
Nachfrage nach Gymnasialplätzen und der Umstand, dass viele Schulbaumaßnahmen sehr lange
dauern, führen dazu, dass seit mehreren Jahren den Wünschen nach Gymnasialplätzen in Köln nur
dadurch entsprochen werden kann, dass erstens eine Reihe von Gymnasien über die nach Rau m-
programm vorgesehene Kapazität hinaus Klassen bilden (entweder im Vorgriff auf Erweiterungsba u-
ten bei Nutzung von Fertigbaueinheiten oder durch Ausnutzung von räumlichen Möglichkeiten im B e-
stand) und zweitens in den gebildeten Klassen die Klassengrößen meist die schulrechtliche Bandbre i-
te zur Klassenbildung voll ausschöpfen. Die Bezirksregierung Köln hat darauf hi ngewiesen, dass sie
wiederholte Mehrklassenbildungen kritisch sieht. Diese werden für die Zukunft stärker reglementiert.
Vor dem Hintergrund entsprechend eingeschränkter Han dlungsoptionen sieht sich die Verwaltung
einer weiter gestiegenen Herausford erung gegenüber, auch für die Schuljahre 2017/18 ff gemäß der
erwarteten hohen Nachfrage eine ausreichende Zahl an Gymnasialplätzen zur Verfügung zu stellen.
Das Deutzer Gymnasium hat in den vergangenen Jahren nach Absprache bereits regelmäßig mehr
Klassen gebildet, als es das Raumprogramm eigentlich vorsieht. Dafür wurden auch die Raumkapaz i-
täten genutzt, die durch Erweiterungsbaumaßnahmen für Zwecke des Ganztags und der Inklusion zur
Verfügung gestellt wurden.
Das Deutzer Gymnasium wurde als Gymnasium mit 2 Züg en in der Sekundarstufe I und 3 Zügen in
der Sekundarstufe II erweitert und General instandgesetzt. Die Arbeiten wurden zum Schuljahr
2013/14 abgeschlossen. Das Raumprogramm wurde so ausgeführt, dass für das Deutzer Gymnas i-
um ein Übergang in den gebundenen Ganztag möglich wäre, sofern ein entsprechender B eschluss
erfolgen würde. Darüber hinaus umfasst das Raumprogramm auch Räume für inklusive Arbeit. Das
Schulgrundstück ist nun bis an die Grenze des Mac hbaren ausgeschöpft; auch im näheren Umfeld
sind keine Möglichkeiten erkennbar, weitere Räume zu gewinnen.
Da das Deutzer Gymnasium keinen Antrag auf die Einrichtung des gebundenen Ganztags g estellt hat
und zudem in der Übermittagsbetreuung eng mit dem Bürgerzentrum Deutz zusammenarbeitet, kon n-
ten auch die Ga nztagsräume bereits in der Vergangenheit genutzt werden, um zusätzliche Klassen
aufnehmen zu können. Auch die Räume für Inklusives Arbeiten werden bereits intensiv auch für A n-
gebote des Regelunterrichts mit genutzt.
Aus Sicht der Schulleitung des Deutzer Gymnasiums sowie auf der Grundlage von Vorabstimmungen
mit der Bezirksregierung Köln ist es daher möglich, die Zügigkeit der Schule auch formell -
schulrechtlich auf 3 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II zu erhöhen, um
erneut 3 Ein gangsklassen bilden zu können. Die Verwaltung schließt sich dieser Ei nschätzung an.
Der Beschlussvorschlag geschieht in dem Bewusstsein, mit dieser Entscheidung gleichzeitig länge r-
3
fristig auf die Einführung des gebundenen Ganztags zu verzichten und inklusi ve Unterrichtsangebote
lediglich eingeschränkt im vorhandenen Raumbestand organisieren zu können. Da rüber hinaus muss
die Schule konzeptionell sicherstellen, dass der Fachunterricht auch unter sehr beengten Verhältni s-
sen dem Lehrplan entsprechend durchgeführt werden kann.
Ein Ausweichen in den Nachmittag, um die Ausnutzung der Fachräume zu verbessern, ist zumindest
in der Sekundarstufe I über die Stundentafel im Halbtag hinaus nicht möglich.
Die Verwaltung begrüßt das Angebot und die Bereitschaft der Schu le, die Zügigkeit im Raumbestand
(unter Kenntnis der knappen Raumsituation) auszuweiten, um das Angebot an Gymnasialplätzen um
eine Klasse (30 Plätze) je Einschulungsjahrgang in Köln erhöhen zu können. Gleichwohl behält sich
die Verwaltung vor, die Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums erneut zu überprüfen und gegeb enenfalls
den räumlichen Rahmenbedingungen für Ganztag und Inklusion anzupassen.
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme
Im Juni 2016 hat die Verwaltung die „Aktualisierung der Schulentwicklungs planung Köln 2016“
veröffentlicht, mit der Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schu l-
landschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 und darüber hinaus beschrieben werden (ve r-
gleiche Session 1906/2016).
Eine Erweiterung der Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums war in der Aktualisierung der Schu l-
entwicklungsplanung 2016 bisher nicht vorgesehen. Das Raumprogramm am Standort wurde mit
der o.g. Erweiterung für ein Gymnasium im gebundenen Ganztag und mit gemei nsamem Lernen
mit 2 Zügen in der S ekundarstufe I und 3 Zügen in der Sekundarstufe II ausgeführt. Unter B e-
rücksichtigung der eingangs dargestellten Einschränkungen unterstützt die Verwaltung mangels
Alternativen die Initiative der Schule trotz der Bedenken in Bezug auf die Fachraumsituation . Ziel
ist hierbei, auch in den kommenden Jahren ein Angebot an Gymnasialplätzen 1 vorzuhalten, dass
die erwartete Nachfrage aufnehmen kann.
Die Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Gestaltung der Schullandschaft haben sich in
Köln in der jüngeren Ver gangenheit weiter deutlich erhöht. Es ist eine Mehrfachherausforderung
zu konstatieren, die sich aus einem rasanten Anstieg der Kinder - und Schülerzahlen, den Erfo r-
dernissen der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und der Integration von
geflüchteten Kindern und Jugendlichen sowie dem Dauertrend einer Schulstruktur im Wandel
ergibt.
Mit Blick auf die stark steigenden Schülerzahlen und die Schulstruktur im Wandel sieht die Ve r-
waltung unter anderem die Erweiterung der Königin -Luisen-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse
in der Innenstadt vor. Darüber hinaus sind für die an Deutz angrenzenden rechtsrheinischen
Stadtbezirke mehrere Maßnahmen vorgesehen, die sich auf bereits aktuell vorliegenden Bedarf
(Kalk mit insgesamt vier zusätzlich erforderlichen Schulstandorten) oder aus neuen Wohnbaupro-
jekten resultierende Bedarfe in Mülheim (zukünftig Mülheimer Hafen), Deutz (Deuter Hafen) s o-
wie Porz (Standortsuche in Poll) beziehen.
1 Stadtweit erfolgen notgedrungen Mehrklassenbildungen im Rahmen der festgelegten Zügigkeiten wobei sich
die Klassenbildungswerte im Rahmen der schulrechtlich vorgesehenen maximalen Regelgrößen abbilden. Für
Fachunterricht in den Fächern, die auf spezialisierte Fachräume angewiesen sind, wird es daher zunehmend
schwieriger, den Unterricht zu organisieren. Gleiches gilt für den Fachunterricht Sport, da die Sporthallenkapazi-
täten bis 17.00 Uhr bereits heute meist ausgelastet sind.
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(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation
Die vorhandenen Raumkapazitäten sind auf die genehmigte Zügigkeit (2 Züge in Sek I und 3
Züge in Sek II) ausgerichtet. Hierbei sind Inklusions - und Ganztagsräume berücksichtigt. Eine
Erhöhung der Zügigkeit auf 3 Züge in Sek I und 5 Züge in Sek II führt nach Abgleich mit dem
Raumprogramm nach der Schulbauleitlinie zu größeren Fehlbedarfen, die auch durch die unte r-
richtliche Nutzung der für Ganztag und Inklusion vorgesehenen Räume nicht gänzlich kompe n-
siert werden kann. Eine erneute Erweiterung des Schulgebäudes, sowie auch die Aufstellung
von mobilen Einheiten sind am Standort nicht möglich. Daher müssen alle notwendigen Beda r-
fe, die mit der Erhöhung der Zügigkeit einhergehen, im Bestand gedeckt werden. Soweit in B e-
zug auf § 79 Schulgesetz (Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und Sch ulgebäude)
ein Ermessensspielraum besteht und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln aus dem Jahr 2009
die grundsätzliche Sollvorgabe für den Raumbestand darstellt, kann die Raumsituation am
Gymnasium Schaurtestraße bei einer 3/5 Zügigkeit maximal die unters te Grenze des Erme s-
sensspielraums darstellen.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist dies nur durch ein entspreche ndes organisatorisches
und pädagogisches Konzept der Schule umsetzbar. Die Bezirksregierung Köln wird im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens die Raumsituation überprüfen.
(4) Beteiligung der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz des Deuter Gymnasiums befürwortet die Erweiterung der Zügigkeit und hat
eine entsprechende Stellungnahme abgegeben (Anlage 2).
(5) Personalkosten
Die Berechnung der Sekretariatsstunden erfolgt jährlich auf der Basis der zu erwartenden Schü-
lerzahlen und unter Sicherstellung einer Grundversorgung. Da sich durch die schulrechtliche
Änderung der Zügigkeit keine Veränderung zum Aufnahmeverhalten der vergangenen Jahre
ergibt, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planu n-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemei nden). Nach §
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen.
Die Verwaltung sieht vor, zeitlich parallel zum Gremiendurchlauf alle Nachbarkommunen über
die Planungsabsichten zu informieren und somit insbesondere dem Anhörungserfordernis g e-
mäß § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW nachzukommen. Ebenso sind die Träger der anerkan n-
ten Kölner Ersatzschulen über die Planungsabsichten zu informieren.
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(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Zügigkeitserweiterung des Deutzer Gymnas i-
ums, Schaurtestraße, zu einem erheblichen finanziellen, person ellen und organisatorischen
Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen
wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2017/18
Klarheit über das zukünftige Schulangebo t zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlu s-
ses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (b e-
sonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Anlage
SK Beschluss vom 13.12.2016
Schulkonferenz des Deutzer Gymnasium vom 13.12.2016 - Erhöhung der Zügigkeit
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Betreff: Veränderung der Zügigkeit des Deutzer Gymnasiums Schaurtestraße Am 13.12.2016 fand die Schulkonferenz am Deutzer Gymnasium Schaur- testraße statt. Folgender Beschluss wurde getroffen (Ausschnitt aus dem Schulkonferenzprotokoll vom 13.12.2016) Die Schulkonferenz stimmte über folgenden Antrag ab: Wir befürworten die Erhöhung der Zügigkeit (dreizügig) mit der Maß- gabe, dass wir in absehbarer Zeit nicht in den gebundenen Ganztag gehen werden. Die sehr gute Kooperation mit dem Bürgerzentrum Deutz / Zentrum für Bildung und Kultur eV macht den nicht gebun- denen Ganztag möglich. Für den Antrag : 13 Stimmen Enthaltungen: 4 Stimmen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4288/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27