AN/0639/2018
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./ Höhe Goldammerweg, Vogelsang
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0639/2018 Stand: 06.01.2022 Sachstandsbericht Antrag der CDU-Fraktion, betr.: neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./ Höhe Goldammerweg, Vogelsang Beschluss: Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, unter wel- chen Voraussetzungen es möglich ist, auf der Vogelsangerstraße in Höhe der Kreuzung Stieglitzweg, Goldammerweg und hinter dem Stieglitzweg Fußgänger-Überwege einzurichten. Status in Bearbeitung X erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde mit der Mitteilung 0960/2019 in der Sitzung am 18.03.2021 über die Ergebnisse der Prüfung informiert: Die Stichstraße der Vogelsanger Straße, sowie der Stieglitzweg sind in eine Tempo-30-Zone inte- griert. Die einschlägigen Vorschriften sprechen sich gegen die Anlage von Fußgängerüberwegen in Tempo-30-Zonen aus, da durch die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer dem erhöhten Querungsbedarf in Tempo-30-Zonen bereits Rechnung getragen wird. Auch ist im weiteren Verlauf der Vogelsanger Straße stadteinwärts eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgewiesen, sodass auch hier das Queren im gesamten Streckenabschnitt der Vogelsanger Straße bis zur Unterführung an der Wilhelm-Mauser Straße deutlich erleichtert wird. Daher stellt sich auch in dem gesamten Streckenabschnitt kein gebündelter Querungsbedarf heraus, welcher bei der Anlage von Fußgängerüberwegen grundsätzlich vorauszusetzen ist. Durch die instal- lierten Poller wird der Bereich der Vogelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts an der Kreuzung zum Goldammernweg/Stieglitzweg bereits jetzt von parkenden Fahrzeugen freigehalten, hierdurch werden sowohl die Sichtbeziehungen als auch die Querungsmöglichkeiten für die zu Fuß Gehenden in dem Bereich verbessert, so dass an der Stelle das queren sicher möglich ist. Auch ist der Bereich zum queren der Vogelsanger Straße stadtauswärts an der Kreuzung Goldammernweg durch die ge- ringe Verkehrsbelastung vollkommen unproblematisch. Darüber hinaus trägt die bestehende Vor- fahrtsregelung mit zur Verkehrsberuhigung des Kreuzungsbereichs bei, so dass durch die Entschleu- nigung des Knotenpunktes sich auch die Bedingungen zum queren der Vogelsanger Straße verbes- sern. Durch die Linienbusführung auf der Vogelsanger Straße wird die Möglichkeit erschwert, durch bauliche Elemente das Queren auf der Vogelsanger Straße zu unterstützen. Die Verwaltung spricht sich daher gegen die Einrichtung von Fußgängerüberwegen in dem Bereich aus. Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2018 als erledigt betrachtet. 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
Antrag nach § 3 (CDU BV4)
2449 Zeichen
CDU-Fraktion im Stadtbezirk
Ehrenfeld
Herrn Bezirksbürgermeister
Josef Wirges
Im Hause
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0639/2018
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.05.2018
Antrag der CDU-Fraktion, betr.: neuer Fußgänger-Überweg Vogelsangerstr./ Höhe
Goldammerweg, Vogelsang
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
die CDU - Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Prüfantrag auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu setzen:
Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der
Stadt Köln, zu prüfen, unterwelchen Voraussetzungen es möglich ist, auf
der Vogelsangerstraße in Höhe der Kreuzung Sperlingsweg,
Goldammerweg einen Fußgänger-Überwege einzurichten.
Begründung:
Die Kreuzung Vogelsangerstraße / Goldammerweg hat sich zu einem Knotenpunkt entwickelt, an
dem es häufig zu gefährlichen Situationen kommt. Die Kurve ist sehr scharf angelegt, uneinsehbar
und wird von Fahrzeugen jeglicher Art meist schnell durchfahren. Unzulässiger LKW Verkehr, von
sehr schweren LKW, ist hier wahrzunehmen. Fast im Kurvenbereich liegen Bushaltestellen der
Linien 141 und 143 auf der Vogelsangerstraße und auf dem Goldammerweg.
Fußgänger/innen und vor Allem Schulkinder sind durch die Gesamtsituation stark gefährdet.
Aus verschiedenen Richtungen kommend, überqueren Personen die Vogelsangerstraße um zu
den Bushaltestellen zu gelangen, meist schräg zur Fahrbahn und Kinder oftmals sehr schnell.
Die Schüler/innen, die zur Grundschule am Vogelsanger Markt gehen, nutzen die stadteinwärts
gelegene Straßenseite der Vogelsangerstraße, da diese nicht durch nicht einsehbare
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Querstraßen getrennt wird.
Obwohl es sich um einen Bereich handelt, der auf eine Geschwindigkeit von 30 Km pro Stunde
begrenzt ist, ist die Sicherheit von Fußgängern nicht gegeben. Es bedarf zusätzlicher
Maßnahmen.
Ein Fußgängerüberweg, bspw. zwischen Kleiberweg und Goldammerweg, könnte die Situation
entschärfen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Martin Berg Gez. Jutta Kaiser
Fraktionsvorsitzender 2.stellvertr. Bezirksbürgermeisterin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Vogelsanger Straße
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Goldammerweg
- Stieglitzweg
- Vogelsanger Markt
- Sperlingsweg
- Kleiberweg
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0639/2018
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
- Datum
- 24.04.2018
- Erstellt
- 24.04.2018 09:13