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2088/2018

Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats von 23.04.2018

Mitteilung BV 27.06.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 09.07.2018, TOP 6.1

Anlage DGK Kalscheurer Weiher

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Beirats-Vorbesprechung 2018-04-23

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Anlage zu Top 3 Uebersicht Weiher 1 bis 3

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Mitteilung BV

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Anlage DGK Kalscheurer Weiher

364 Zeichen

Land NRW (2018) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und
Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste.
 
Kalscheurer Weiher, Deutsche Grundkarte
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Beirats-Vorbesprechung 2018-04-23

18454 Zeichen

1 
 
Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 23.04.2018 
 
Teilnehmer/innen: 
 
 
Beirat:  Herr von der Stein, Herr Steßgen, Frau Euler-Bertam  
 
Verwaltung: Frau Kröger 
 
Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land-
schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz 
Eilentscheidungen des Beiratsvorsitzenden 
 
 
1. Überlassung einer Teilfläche an den deutschen Pfadfinderbund Mosaik, 
Venloer Str. 1150, Köln-Vogelsang, LSG L 11, EZ 2, Bezirk 4 
Beschreibung der Maßnahmen: 
In der Vorbesprechung des Beirats am 09.11.2015 war unter Ziffer 5 der Nutzung 
einer städtischen Fläche durch die Pfadfinder (Verlagerung des bisherigen Standor-
tes am Seeadlerweg) durch den Beirat zugestimmt worden.  
Das am Seeadlerweg in Köln-Vogelsang gelegene städtische Grundstück ist im 
rechtskräftigen Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf (Jugendeinrich-
tung) bzw. als Private Grünfläche (Pfadfinderplatz), Bolzplatz ausgewiesen. Derzeit 
wird die Fläche als Pfadfinderplatz von dem Verein der Freunde und Förderer des 
Pfadfinderrings Köln e.V. genutzt. 
Der Erbbauverein Köln e.V. ist Eigentümer der angrenzenden bebauten Grundstü-
cke und es sind Planungen für eine Wohnnutzung bzw. in diesem Zusammenhang 
auch bereits konkrete Verkaufsverhandlungen anhängig. Es soll auf dieser Fläche 
eine Erweiterung der vorhandenen Bebauung umgesetzt werden. Vorgesehen ist 
die Errichtung von Wohnraum für Mitglieder des Erbbauvereins. Unter anderem sol-
len auch Flüchtlinge in dieses Projekt integriert werden, die dann ebenfalls als zu-
künftige Mitglieder in den Erbbauverein aufgenommen werden. Dieser Standort ist 
Bestandteil der Wohnungsbauoffensive und wurde auch im Rahmen der Steue-
rungsgruppe mehrfach besprochen. 
In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat einen Beschluss zur Wohnungsbauof-
fensive gefasst. Demnach wurde dieses Verfahren und eine Vermarktung des 
Grundstücks an die Wohnungsbaugenossenschaft bestätigt. Zwischenzeitlich liegt 
auch ein konkreter Ratsbeschluss für die Veräußerung an den Erbbauverein vor.  
 
Als Ersatzstandort für die Pfadfinder wurde das Grundstück an der Venloer Straße 
1150 abgestimmt. Dieses liegt im Landschaftsschutzgebiet L 11, EZ 2. Der Standort 
wird von den Pfadfindern befürwortet und dem Verfahren von der Bezirksvertretung 
zugestimmt. Derzeit sind vorbereitende Arbeiten für den Abschluss eines entspre-
chenden Mietvertrages anhängig. Der Erbbauverein hat seine Unterstützung bei der 
Verlagerung der Pfadfinder zugesagt. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Neben der Nutzung des Grundstücks durch die Pfadfinder sollen drei Container mit 
einem Gesamtmaß von ca. 6x9 m somit ca. 60m2 (1x Container WC, 2x Container

2 
 
Aufenthalt) für einen befristeten Zeitraum (max. 5 Jahre) in Anspruch genommen 
werden. Sobald die Nutzungsmöglichkeit des vorhandenen Gebäudes im nördlichen 
Bereich umgesetzt werden kann, sollen die Container zurückgebaut werden.  
Der Standort wird so gewählt, das keine schützenswerten Bäume gefällt werden 
müssen. Ein bereits vorhandener Kanalanschluss befindet sich in diesem Bereich 
und kann genutzt werden. Durch die Parkpalette (Park & Ride) ist bereits eine vor-
handene Belastung gegeben, so dass die Nutzung der Pfadfinder hier als unterge-
ordnet zu bewerten ist. Eine Zufahrt zum Grundstück ist bereits vorhanden 
 
Um die Voraussetzungen für die Planungen der Pfadfinder an dem neuen Standort 
schaffen zu können, ist nunmehr eine abschließende baurechtliche Klärung erfor-
derlich. Im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung wird die Eingriffsreglung be-
rücksichtigt. Es ist durch den Vorhabenträger zugesagt worden einen Ausgleich 
durch Pflanzung einer standortgerechten Hecke sowie ggf. eines Laubbaums aus-
zugleichen.  
Befreiungsvoraussetzungen: 
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Umsetzung der Baulandoffensive und Ver-
äußerung des Grundstücks am Seeadlerweg an den Erbbauverein e.V. besteht ein 
öffentliches Interesse an einer einvernehmlichen Verlagerung für den Verein der 
Freunde und Förderer des Pfadfinderrings Köln e.V. auf ein Alternativgrundstück. 
Die geplante Nutzung und die befristete Errichtung von 3 Container sind aus Sicht 
der UNB mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an die-
sem Standort zu vereinbaren. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden 
die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG 
somit als gegeben anzusehen und die Gründe des Allgemeinwohls überwiegen ge-
genüber den Belangen des Naturschutzes an dieser Stelle. 
 
Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt 
werden. 
 
 
Entscheidung:  
 
Einstimmige Zustimmung unter der Maßgabe, dass die Fundamente nach der 
temporären Nutzung zurückgebaut werden und die Mäh-Wiese fachgerecht 
wiederhergestellt wird.

3 
 
 
2. Erneuerung und Verlängerung von Lärmschutzwänden zwischen Auto-
bahnkreuz Köln Ost und Anschlussstelle Merheim inkl. Nebenanlagen (K - 
Merheim), BZ 8, L 25 , EZ 1 u. 2 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
 
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant an der BAB A4 Köln – Olpe im Stre-
ckenabschnitt AK Köln Ost bis Anschlussstelle Köln Merheim auf einer Länge von 
ca. 1 km eine Erneuerung und Verlängerung der vorhandenen Lärmschutzwände. 
Durch eine Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände von ca. 3 m auf ca. 6,5 m 
soll der Lärmschutz für das Wohngebiet südlich der A4 und für das Mischgebiet 
nördlich der A4 verbessert werden.  
Südlich der A4 beginnt die Erneuerungsmaßnahme in der Tangente von der A3 auf 
die A4 und schließt hier an eine vorhandene Lärmschutzwand an. Die neue Lärm-
schutzwand endet an der AS Merheim mit der Einbindung in einen vorhandenen 
Erdwall.  
 
Verbunden mit dieser Maßnahme ist die Installation von Torsionsbalken (inkl. 1 Un-
terhaltungstreppe) an 5 Unterführungen der Autobahn und einer und einer Winkel-
stützmauer an der nördlichen Autobahnböschung zum Schutz der Straße „Mielen-
forster Kirchweg“.  
Das Baurecht wird ohne Planfeststellung/Plangenehmigung als Einzelfallgenehmi-
gung, nach § 74 (7) VwVfG („Fälle unwesentlicher Bedeutung“) erlangt 
 
Mit dem Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans ist ein Land-
schaftspflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorge-
legt worden. 
 
Eingriff / Kompensation: 
 
Der bau- und anlagenbedingte Eingriff mit einem vertretbaren Flächenumfang findet 
innerhalb des bestehenden Straßenkörpers in überwiegend geringwertige Biotopty-
pen wie Straßenbegleitgrün, Böschungen ohne und mit Gehölzbestand statt. 
 
Hierbei erfolgt der Bau der Lärmschutzwände von der der Straße zugewandten Sei-
te der Wälle aus, so dass die bauzeitliche Inanspruchnahme (ca. 6.000 m²) haupt-
sächlich gehölzfreie Straßenböschungen betrifft. Die anlagebedingte dauerhafte 
Flächeninanspruchnahme, bestehend aus der Installation von neuen Lärmschutz-
wänden und den damit verbundenen Stabilisationsmaßnahmen (Torsionsbalken, 
Stützmauer), beträgt insgesamt ca. 275 m² führen, 78 m² davon liegen im Land-
schaftsschutzgebiet 25 „Freiräume und Grünverbindungen zwischen Brück, Dell-
brück, Merheim und Holweide“.  
 
Aufgrund der dargelegten Maßnahmen bzgl. Vermeidung, Minimierung und Kom-
pensation werden erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft weitge-
hend vermieden 
Die Kompensationsmaßnahmen setzen sich zusammen aus der Ansaat von Land-
schaftsrasen (4.240 m²) und der Anpflanzung von einheimischen, standortgerech-
ten Gehölzen (3.340 m²) auf den Straßenböschungen und als anteilige Ersatzmaß-
nahme der bereits realisierten Rückbaumaßnahme der belgischen Kaserne „Camp

4 
 
Altenrath“ in der Wahner Heide (Rhein-Sieg-Kreis). 
 
Die Bezirksregierung Köln hat dem Eingriff und der geplanten Kompensation des 
Landesbetriebs Straßenbau NRW bereits zugestimmt.  
 
 
Artenschutz: 
Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde von der Höheren Naturschutzbehörde ge-
prüft und hat keine Hinweise auf planungsrelevante Arten im Bereich der Baumaß-
nahme ergeben. Bei den für das Messtischblatt belegten Arten sind Vorkommen 
innerhalb des Wirkraumes und/oder eine projektbedingte Betroffenheit ausge-
schlossen. Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG werden nicht verletzt. 
 
Während der Bauzeit kommt es zu Beeinträchtigungen von Tieren durch Lärmein-
wirkungen und optischer Reize. Da die Baumaßnahme jedoch innerhalb eines von 
Verkehrslärm stark vorbelasteten Bereichs entlang der BAB 4 durchgeführt wird und 
die baubedingten Störungen nur temporär wirken, wird diese Beeinträchtigung nicht 
als erheblich eingeschätzt. 
 
Die Rodungs- und Fällarbeiten werden außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen. 
Eine ökologische Baubegleitung wurde angeraten, die ebenfalls die Beachtung der 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sicherstellt. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Erneuerung und Verlängerung der Lärmschutzwände in dem o. a. Autobahnab-
schnitt stellt eine aktive schalltechnische Schutzmaßnahme dar, die zukünftig si-
cherstellen soll, dass die zulässigen „Lärmsanierungsgrenzwerte“ von 70dB(A) am 
Tag und 60 dB(A) in der Nacht eingehalten werden. Eine diesbezüglich erfolgreiche 
Anwohnerklage führte zu der oben dargelegten Planung. Die Versagung einer Be-
freiung würde daher sowohl den Antragsteller als auch die Anwohner unzumutbar 
belasten. Ebenfalls besteht auch ein öffentliches Interesse daran, die an die Auto-
bahn angrenzenden Bereiche vor einem unnötig hohen und technisch vermeidba-
ren Lärmpegel zu schützen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die 
Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als 
zu gewähren angesehen. Das öffentliche Interesse überwiegt für diese Maßnahme 
gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. 
 
Somit kann aus Sicht der UNB eine Befreiung nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt 
werden. 
 
 
Entscheidung 
 
Der Beirat bittet das Vorhaben in der nächsten Sitzung durch den Vorhaben-
träger vorzustellen. Es wird empfohlen einen Nachtragstagesordnungspunkt 
unter 4.- Allgemeine Vorlagen in die Sitzung am 07. Mai 2018 einzubringen.

5 
 
3. Neuerrichtung von Brunnenanlagen zur Speisung des Aachener Weihers 
(L 16) im Bez. 1, Neustadt Süd, des Kalscheurer Weihers (L 17) im Bez. 2, 
Zollstock, und des Adenauer Weihers (L 17), im Bez. 3, Lindenthal 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Für den Aachener-, Kalscheurer- und Adenauer Weiher ist die Errichtung von 
Grundwasserbrunnen (Aachener- und Adenauer- Weihe jeweils ein Brunnen, 
Kalscheurer Weiher auf Grund geringer Grundwassermächtigkeit zwei Brunnen) zur 
Versorgung der Weiher geplant. Die Erstellung der Grundwasserbrunnen / Wasser-
versorgung soll analog der Wasserversorgung für die Gewässer im Blücherpark, 
Mülheimer Stadtgarten, Volksgarten und Klettenbergpark, für die in 2014 ein Antrag 
gestellt wurde, erfolgen. Die Brunnen werden als Vertikal-Brunnenanlagen unterir-
disch errichtet. Der jeweils erforderliche Steuerschrank nebenan aufgestellt. Die 
Leitungen zur Stromversorgung werden in offenen, ca. 0,5 m breiten und ca. 0,9 m 
tiefen Gräben innerhalb vorhandener Wegeflächen verlegt. 
 
Eingriff / Kompensation: 
Beim Bau der Brunnen kommt es zu temporären Eingriffen, insbesondere in Rasen-
flächen, die nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt werden. Auch die Wege 
werden nach der Leitungsverlegung wieder hergerichtet. 
Als dauerhafte Veränderung werden vor Ort jeweils zwei Lüftungsköpfe und zwei 
Deckel sowie ein Schaltschrank sichtbar sein. Der Standort der Schaltschränke wird 
jeweils so gewählt, dass er durch vorhandene Strukturen kaum wahrnehmbar sein 
wird. 
 
Artenschutz: 
Vor dem Hintergrund, dass keine Gehölzstrukturen entfernt werden und die Maß-
nahmen in belebten Parkanlagen erfolgen, dass keine artenschutzrechtlichen Ver-
stöße erkennbar sind. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die Brunnen sollen auf Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der 
Stadt Köln errichtet werden, die als Landschaftsschutzgebiete mit einhergehenden 
Ge- und Verbotsvorschriften festgesetzt sind. Somit bedürfen die Brunnenerrichtun-
gen einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als gegeben angesehen. Das 
öffentliche Interesse am Erhalt der Gewässer durch Sicherstellung ausreichender 
Wassermassen und Wasserqualität überwiegt einem ebenfalls vorhandenen öffent-
lichen Interesse am Erhalt temporär beeinträchtigter und somit wiederherzustellen-
der Vegetationsstrukturen sowie einer temporär beeinträchtigten Erholungsnutzung. 
 
Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG erteilt werden. 
 
 
Entscheidung:  
 
Einstimmige Zustimmung. Die Pläne werden dem Protokoll beigefügt.

6 
 
4. Sanierung des Blücherparkweihers, LSG „Erholungsgebiet Bürgerpark 
Nord und angrenzende Grünverbindungen“ L 5, EZ 4, Bezirk 5 
Beschreibung der Maßnahmen: 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR planen die Sanierung des Blücherpark 
Weihers. Im Zuge der Sanierung soll das Betonbecken zunächst entschlammt und 
anschließend saniert werde. Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt wer-
den, der einerseits die heute auftretenden Wasserverluste minimiert und anderer-
seits einer starken Algenbildung im Sommer entgegenwirkt.  
Die Sanierung umfasst in diesem Sinne auch die Sohlvertiefung und das Einbringen 
von Sohlsubstrat.  Die Ziele der  Sanierungsmaßnahme sind d ie Abdichtung des 
Wasserbeckens, um den Wasserve rlust zu minimieren und den Was serverbrauch 
des Grundwasserbrunnens zu senke n, d ie Verbesserung der Wasserqualität, u m 
das Algenwachstum einzudämmen, d er Erhalt der denkmalgeschützten Strukt uren 
und der Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weihers. 
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird eine Schwimminsel aus Schilf im Weiher 
installiert, die als Nistmöglichkeit von Wasservögeln genutzt werden kann. 
Eingriff / Kompensation: 
 
Für die Sanierung des Blücherpark Weihers sind Eingriffe auf ca. 17.110 m² erfor-
derlich.  
Die Biotope werden nach Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt und erfüllen 
damit nach Abschluss wieder vollständig ihre Funktion. Die Verbesserung der Wa s-
serqualität durch die Sohlvertiefung und das Einbringen von Sohlsubstrat wurde bei 
der Bilanzierung des Eingriffs nicht mit gerechnet, stellt aber zweifelsohne eine 
Aufwertung des Weihers dar.  
Anlagebedingte Auswirkungen auf die Biotope entstehen durch die dauerhafte B e-
seitigung der kleinen Sumpfzonen mit Röhrichten. Positive Auswirkungen auf den 
Weiher sind aufgrund der Vertiefung der Beckensohle und dem Einbringen von 
Substrat sowie durch die dauerhafte Reduzierung von Algenbildung und der Min i-
mierung des Wasserverlustes zu erwarten. 
Der Abtransport des Abbruchmaterials aus dem Becken und der Aushub für die 
Sohlvertiefung sollen direkt im Anschluss an die Entleerung des Beckens ausge-
führt werden, damit im Sommer der größte Teil der LKW-Fahrten im Park abge-
schlossen ist.  
Um die Störungen der Parkbesucher weiter zu minimieren, wird die Bautätigkeit 
zumindest an Wochenenden eingestellt. Unter der Woche abgesperrte Wege wer-
den an den Wochenenden für den Besucherverkehr wieder freigegeben. 
 
Die Lagerflächen für Baumaterial und Abstellplätze für Baufahrzeuge werden au s-
schließlich auf den vorgesehenen BE -Flächen eingerichtet. Zufahrten für die Ba u-
arbeiten werden durch temp oräre Baustraßen g esichert, die nach Abschluss der 
Maßnahme zurück gebaut werden.  
Auf wertvollen und empfindlichen Flächen, insbesondere im Bereich der Allee und 
alter Bäume werden durch die ökologische Baubegleitung Tabuzonen ausgewie-
sen, um das Befahren durch Baufahrzeuge zu verhindern. Die Tabuflächen werden 
durch Bauzäune gesichert. Die Tabuzonen werden so weit gefasst, dass auch die 
Wurzel und ggf. Kronenbereiche der Bäume geschützt werden. 
 
Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme werden die Flächen wiederhergestellt,

7 
 
sodass keine negativen Auswirkungen auf die Biotope entstehen. 
 
Artenschutz: 
 
Die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme wird so gewählt, dass erst nach Ab-
schluss der Hauptsaison und Ende der Brut- und Aufzuchtzeiten im Oktober mit der 
Entschlammung begonnen wird.  
Die lokalen Populationen der gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie besonders ge-
schützten, häufigen Vogelarten werden durch zeitlich begrenzten Verlust der Wie-
senfläche und des Weihers nicht gefährdet. Aus der Artengruppe der Vögel ist der 
Wirkraum ausschließlich für störungsunempfindliche Kulturfolger (v.a. Höcker-
schwan und Stockente) als Bruthabitat geeignet. Mit dem Brutvorkommen von pla-
nungsrelevanten Arten ist nicht zu rechnen. 
 
Insgesamt kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung der Arten 
unter Berücksichtigung der Bauzeitenregelung und der Herstellung von Bruthabita-
ten für Wasservögel ausgeschlossen werden kann. 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Der Blücherpark-Weiher liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt 
Köln, der diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und 
Verbotsvorschriften festsetzt. Somit bedürfen die Sanierung und die baustellen-
bedingten Eingriffe einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine 
Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als gegeben angesehen. Das 
öffentliche Interesse am Funktionserhalt und somit der Sanierung überwiegt einem 
ebenfalls vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der Vegetationsstrukturen, 
welche temporär beeinträchtigter und somit wiederhergestellt werden sowie einer 
temporär beeinträchtigten Erholungsnutzung. 
 
Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.1 BNatSchG erteilt werden. 
 
Entscheidung:  
 
Der Beirat bittet das Vorhaben in der nächsten Sitzung durch den Vorhaben-
träger vorzustellen. Die Zuwegung zur Baustelleneinrichtungsfläche innerhalb 
der Alleebäume im Blücherpark und die Klärung der Andienung sind im Ein-
zelnen zu erläutern.  
 
 
Sonstiges: 
Im Anschluss Beratung Aktionsplan Essbare Stadt Köln, Vollständige Fas-
sung – 2.0 vom 14.04.2018 
 
Für den Ernährungsrat:  Herr Sander, Herr Bowinkelmann, Frau Langner 
 
Beirat:  Herr von der Stein, Herr Steßgen (teilweise), Frau Euler-Bertam, 
Herr Gütz  
 
Verwaltung: Herr Bracke, Frau Kröger, Frau Küchenhoff, Herr Faber

Anlage DGK Adenauer Weiher

362 Zeichen

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Adenauer Weiher, Deutsche Grundkarte M=1:5000
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Anlage DGK Aachener Weiher

362 Zeichen

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Aachener Weiher, Deutsche Grundkarte M=1:5000
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Anlage Lageplan-Foto Adenauer Weiher

241 Zeichen

MesssondeWLan
Anschlussan Zulauf
GWBSteuerschrankneue TrasseDruckleitung
vorhandenerBachlauf
Lageplan / Foto Adenauer Weiher
Weißenburgstr. 72Tel. 0221 4911627mail@muenscher.eu50670 KölnFax 0221 4973637www.muenscher.euMÜNSCHER,QJHQLHXUH.|OQ

Anlage zu Top 3 Uebersicht Weiher 1 bis 3

333 Zeichen

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

Anlage Lageplan-Foto Kalscheurer Weiher

460 Zeichen

ZulaufTrinkwasser
neue TrasseE-VersorgungKiosk /Bootsverleih
GWB1
neue TrasseE-Versorgung
E
EEEEEE
EEEEEE
EEE
BW
BW
E
SteuerschrankFreifläche zwischen Bäumen,optisch diskret
GWB2EEE
neue TrasseE-Versorgung
Versorgungspunkt der Rheinenergiean der Militärringstrasse(keine weiteren Versorgungspunkte vorhanden)
Lageplan / Foto Kalscheurer Weiher
Weißenburgstr. 72Tel. 0221 4911627mail@muenscher.eu50670 KölnFax 0221 4973637www.muenscher.euMÜNSCHER,QJHQLHXUH.|OQ

Mitteilung BV

392 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2088/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018 
 
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats von 23.04.2018 
 
 
In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 23.04.2018 
zur Kenntnisnahme.

Anlage Lageplan-Foto Aachener Weiher

308 Zeichen

EEEEEEE
Schaltschrankfür SprudlervorhandenGWBneue TrasseE-Versorgungneue TrasseDruckleitungSteuerschrankneben vorh.Steuerschrank
FreispiegelleitungKSmit Sensor
Lageplan / Foto Aachener Weiher
Weißenburgstr. 72Tel. 0221 4911627mail@muenscher.eu50670 KölnFax 0221 4973637www.muenscher.euMÜNSCHER,QJHQLHXUH.|OQ

Beratungsverlauf (1)

09.07.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2088/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.06.2018
Erstellt
18.06.2018 11:11