2088/2018
Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats von 23.04.2018
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Anlage DGK Kalscheurer Weiher
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Land NRW (2018) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste. Kalscheurer Weiher, Deutsche Grundkarte M=1:5000Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online 2.0 (www.tim-online.nrw.de) am 12.03.2018 um 11:05 Uhr erstellt.
Beirats-Vorbesprechung 2018-04-23
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1 Vorbesprechung des Beirates bei der UNB der Stadt Köln am 23.04.2018 Teilnehmer/innen: Beirat: Herr von der Stein, Herr Steßgen, Frau Euler-Bertam Verwaltung: Frau Kröger Anträge auf Befreiungen von den Gebots-/Verbotsvorschriften des Land- schaftsplans gem. Bundesnaturschutzgesetz Eilentscheidungen des Beiratsvorsitzenden 1. Überlassung einer Teilfläche an den deutschen Pfadfinderbund Mosaik, Venloer Str. 1150, Köln-Vogelsang, LSG L 11, EZ 2, Bezirk 4 Beschreibung der Maßnahmen: In der Vorbesprechung des Beirats am 09.11.2015 war unter Ziffer 5 der Nutzung einer städtischen Fläche durch die Pfadfinder (Verlagerung des bisherigen Standor- tes am Seeadlerweg) durch den Beirat zugestimmt worden. Das am Seeadlerweg in Köln-Vogelsang gelegene städtische Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf (Jugendeinrich- tung) bzw. als Private Grünfläche (Pfadfinderplatz), Bolzplatz ausgewiesen. Derzeit wird die Fläche als Pfadfinderplatz von dem Verein der Freunde und Förderer des Pfadfinderrings Köln e.V. genutzt. Der Erbbauverein Köln e.V. ist Eigentümer der angrenzenden bebauten Grundstü- cke und es sind Planungen für eine Wohnnutzung bzw. in diesem Zusammenhang auch bereits konkrete Verkaufsverhandlungen anhängig. Es soll auf dieser Fläche eine Erweiterung der vorhandenen Bebauung umgesetzt werden. Vorgesehen ist die Errichtung von Wohnraum für Mitglieder des Erbbauvereins. Unter anderem sol- len auch Flüchtlinge in dieses Projekt integriert werden, die dann ebenfalls als zu- künftige Mitglieder in den Erbbauverein aufgenommen werden. Dieser Standort ist Bestandteil der Wohnungsbauoffensive und wurde auch im Rahmen der Steue- rungsgruppe mehrfach besprochen. In seiner Sitzung am 20.12.2016 hat der Rat einen Beschluss zur Wohnungsbauof- fensive gefasst. Demnach wurde dieses Verfahren und eine Vermarktung des Grundstücks an die Wohnungsbaugenossenschaft bestätigt. Zwischenzeitlich liegt auch ein konkreter Ratsbeschluss für die Veräußerung an den Erbbauverein vor. Als Ersatzstandort für die Pfadfinder wurde das Grundstück an der Venloer Straße 1150 abgestimmt. Dieses liegt im Landschaftsschutzgebiet L 11, EZ 2. Der Standort wird von den Pfadfindern befürwortet und dem Verfahren von der Bezirksvertretung zugestimmt. Derzeit sind vorbereitende Arbeiten für den Abschluss eines entspre- chenden Mietvertrages anhängig. Der Erbbauverein hat seine Unterstützung bei der Verlagerung der Pfadfinder zugesagt. Eingriff / Kompensation: Neben der Nutzung des Grundstücks durch die Pfadfinder sollen drei Container mit einem Gesamtmaß von ca. 6x9 m somit ca. 60m2 (1x Container WC, 2x Container 2 Aufenthalt) für einen befristeten Zeitraum (max. 5 Jahre) in Anspruch genommen werden. Sobald die Nutzungsmöglichkeit des vorhandenen Gebäudes im nördlichen Bereich umgesetzt werden kann, sollen die Container zurückgebaut werden. Der Standort wird so gewählt, das keine schützenswerten Bäume gefällt werden müssen. Ein bereits vorhandener Kanalanschluss befindet sich in diesem Bereich und kann genutzt werden. Durch die Parkpalette (Park & Ride) ist bereits eine vor- handene Belastung gegeben, so dass die Nutzung der Pfadfinder hier als unterge- ordnet zu bewerten ist. Eine Zufahrt zum Grundstück ist bereits vorhanden Um die Voraussetzungen für die Planungen der Pfadfinder an dem neuen Standort schaffen zu können, ist nunmehr eine abschließende baurechtliche Klärung erfor- derlich. Im Rahmen der baurechtlichen Genehmigung wird die Eingriffsreglung be- rücksichtigt. Es ist durch den Vorhabenträger zugesagt worden einen Ausgleich durch Pflanzung einer standortgerechten Hecke sowie ggf. eines Laubbaums aus- zugleichen. Befreiungsvoraussetzungen: Auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur Umsetzung der Baulandoffensive und Ver- äußerung des Grundstücks am Seeadlerweg an den Erbbauverein e.V. besteht ein öffentliches Interesse an einer einvernehmlichen Verlagerung für den Verein der Freunde und Förderer des Pfadfinderrings Köln e.V. auf ein Alternativgrundstück. Die geplante Nutzung und die befristete Errichtung von 3 Container sind aus Sicht der UNB mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege an die- sem Standort zu vereinbaren. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG somit als gegeben anzusehen und die Gründe des Allgemeinwohls überwiegen ge- genüber den Belangen des Naturschutzes an dieser Stelle. Daher kann eine Befreiung aus Sicht der UNB nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. Entscheidung: Einstimmige Zustimmung unter der Maßgabe, dass die Fundamente nach der temporären Nutzung zurückgebaut werden und die Mäh-Wiese fachgerecht wiederhergestellt wird. 3 2. Erneuerung und Verlängerung von Lärmschutzwänden zwischen Auto- bahnkreuz Köln Ost und Anschlussstelle Merheim inkl. Nebenanlagen (K - Merheim), BZ 8, L 25 , EZ 1 u. 2 Beschreibung der Maßnahme: Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant an der BAB A4 Köln – Olpe im Stre- ckenabschnitt AK Köln Ost bis Anschlussstelle Köln Merheim auf einer Länge von ca. 1 km eine Erneuerung und Verlängerung der vorhandenen Lärmschutzwände. Durch eine Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände von ca. 3 m auf ca. 6,5 m soll der Lärmschutz für das Wohngebiet südlich der A4 und für das Mischgebiet nördlich der A4 verbessert werden. Südlich der A4 beginnt die Erneuerungsmaßnahme in der Tangente von der A3 auf die A4 und schließt hier an eine vorhandene Lärmschutzwand an. Die neue Lärm- schutzwand endet an der AS Merheim mit der Einbindung in einen vorhandenen Erdwall. Verbunden mit dieser Maßnahme ist die Installation von Torsionsbalken (inkl. 1 Un- terhaltungstreppe) an 5 Unterführungen der Autobahn und einer und einer Winkel- stützmauer an der nördlichen Autobahnböschung zum Schutz der Straße „Mielen- forster Kirchweg“. Das Baurecht wird ohne Planfeststellung/Plangenehmigung als Einzelfallgenehmi- gung, nach § 74 (7) VwVfG („Fälle unwesentlicher Bedeutung“) erlangt Mit dem Antrag auf Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans ist ein Land- schaftspflegerischer Begleitplan und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorge- legt worden. Eingriff / Kompensation: Der bau- und anlagenbedingte Eingriff mit einem vertretbaren Flächenumfang findet innerhalb des bestehenden Straßenkörpers in überwiegend geringwertige Biotopty- pen wie Straßenbegleitgrün, Böschungen ohne und mit Gehölzbestand statt. Hierbei erfolgt der Bau der Lärmschutzwände von der der Straße zugewandten Sei- te der Wälle aus, so dass die bauzeitliche Inanspruchnahme (ca. 6.000 m²) haupt- sächlich gehölzfreie Straßenböschungen betrifft. Die anlagebedingte dauerhafte Flächeninanspruchnahme, bestehend aus der Installation von neuen Lärmschutz- wänden und den damit verbundenen Stabilisationsmaßnahmen (Torsionsbalken, Stützmauer), beträgt insgesamt ca. 275 m² führen, 78 m² davon liegen im Land- schaftsschutzgebiet 25 „Freiräume und Grünverbindungen zwischen Brück, Dell- brück, Merheim und Holweide“. Aufgrund der dargelegten Maßnahmen bzgl. Vermeidung, Minimierung und Kom- pensation werden erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft weitge- hend vermieden Die Kompensationsmaßnahmen setzen sich zusammen aus der Ansaat von Land- schaftsrasen (4.240 m²) und der Anpflanzung von einheimischen, standortgerech- ten Gehölzen (3.340 m²) auf den Straßenböschungen und als anteilige Ersatzmaß- nahme der bereits realisierten Rückbaumaßnahme der belgischen Kaserne „Camp 4 Altenrath“ in der Wahner Heide (Rhein-Sieg-Kreis). Die Bezirksregierung Köln hat dem Eingriff und der geplanten Kompensation des Landesbetriebs Straßenbau NRW bereits zugestimmt. Artenschutz: Die artenschutzrechtliche Prüfung wurde von der Höheren Naturschutzbehörde ge- prüft und hat keine Hinweise auf planungsrelevante Arten im Bereich der Baumaß- nahme ergeben. Bei den für das Messtischblatt belegten Arten sind Vorkommen innerhalb des Wirkraumes und/oder eine projektbedingte Betroffenheit ausge- schlossen. Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG werden nicht verletzt. Während der Bauzeit kommt es zu Beeinträchtigungen von Tieren durch Lärmein- wirkungen und optischer Reize. Da die Baumaßnahme jedoch innerhalb eines von Verkehrslärm stark vorbelasteten Bereichs entlang der BAB 4 durchgeführt wird und die baubedingten Störungen nur temporär wirken, wird diese Beeinträchtigung nicht als erheblich eingeschätzt. Die Rodungs- und Fällarbeiten werden außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen. Eine ökologische Baubegleitung wurde angeraten, die ebenfalls die Beachtung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sicherstellt. Befreiungsvoraussetzungen: Die Erneuerung und Verlängerung der Lärmschutzwände in dem o. a. Autobahnab- schnitt stellt eine aktive schalltechnische Schutzmaßnahme dar, die zukünftig si- cherstellen soll, dass die zulässigen „Lärmsanierungsgrenzwerte“ von 70dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht eingehalten werden. Eine diesbezüglich erfolgreiche Anwohnerklage führte zu der oben dargelegten Planung. Die Versagung einer Be- freiung würde daher sowohl den Antragsteller als auch die Anwohner unzumutbar belasten. Ebenfalls besteht auch ein öffentliches Interesse daran, die an die Auto- bahn angrenzenden Bereiche vor einem unnötig hohen und technisch vermeidba- ren Lärmpegel zu schützen. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als zu gewähren angesehen. Das öffentliche Interesse überwiegt für diese Maßnahme gegenüber den Belangen von Natur und Landschaft. Somit kann aus Sicht der UNB eine Befreiung nach § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. Entscheidung Der Beirat bittet das Vorhaben in der nächsten Sitzung durch den Vorhaben- träger vorzustellen. Es wird empfohlen einen Nachtragstagesordnungspunkt unter 4.- Allgemeine Vorlagen in die Sitzung am 07. Mai 2018 einzubringen. 5 3. Neuerrichtung von Brunnenanlagen zur Speisung des Aachener Weihers (L 16) im Bez. 1, Neustadt Süd, des Kalscheurer Weihers (L 17) im Bez. 2, Zollstock, und des Adenauer Weihers (L 17), im Bez. 3, Lindenthal Beschreibung der Maßnahmen: Für den Aachener-, Kalscheurer- und Adenauer Weiher ist die Errichtung von Grundwasserbrunnen (Aachener- und Adenauer- Weihe jeweils ein Brunnen, Kalscheurer Weiher auf Grund geringer Grundwassermächtigkeit zwei Brunnen) zur Versorgung der Weiher geplant. Die Erstellung der Grundwasserbrunnen / Wasser- versorgung soll analog der Wasserversorgung für die Gewässer im Blücherpark, Mülheimer Stadtgarten, Volksgarten und Klettenbergpark, für die in 2014 ein Antrag gestellt wurde, erfolgen. Die Brunnen werden als Vertikal-Brunnenanlagen unterir- disch errichtet. Der jeweils erforderliche Steuerschrank nebenan aufgestellt. Die Leitungen zur Stromversorgung werden in offenen, ca. 0,5 m breiten und ca. 0,9 m tiefen Gräben innerhalb vorhandener Wegeflächen verlegt. Eingriff / Kompensation: Beim Bau der Brunnen kommt es zu temporären Eingriffen, insbesondere in Rasen- flächen, die nach Abschluss der Arbeiten wieder hergestellt werden. Auch die Wege werden nach der Leitungsverlegung wieder hergerichtet. Als dauerhafte Veränderung werden vor Ort jeweils zwei Lüftungsköpfe und zwei Deckel sowie ein Schaltschrank sichtbar sein. Der Standort der Schaltschränke wird jeweils so gewählt, dass er durch vorhandene Strukturen kaum wahrnehmbar sein wird. Artenschutz: Vor dem Hintergrund, dass keine Gehölzstrukturen entfernt werden und die Maß- nahmen in belebten Parkanlagen erfolgen, dass keine artenschutzrechtlichen Ver- stöße erkennbar sind. Befreiungsvoraussetzungen: Die Brunnen sollen auf Flächen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln errichtet werden, die als Landschaftsschutzgebiete mit einhergehenden Ge- und Verbotsvorschriften festgesetzt sind. Somit bedürfen die Brunnenerrichtun- gen einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als gegeben angesehen. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Gewässer durch Sicherstellung ausreichender Wassermassen und Wasserqualität überwiegt einem ebenfalls vorhandenen öffent- lichen Interesse am Erhalt temporär beeinträchtigter und somit wiederherzustellen- der Vegetationsstrukturen sowie einer temporär beeinträchtigten Erholungsnutzung. Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. Entscheidung: Einstimmige Zustimmung. Die Pläne werden dem Protokoll beigefügt. 6 4. Sanierung des Blücherparkweihers, LSG „Erholungsgebiet Bürgerpark Nord und angrenzende Grünverbindungen“ L 5, EZ 4, Bezirk 5 Beschreibung der Maßnahmen: Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR planen die Sanierung des Blücherpark Weihers. Im Zuge der Sanierung soll das Betonbecken zunächst entschlammt und anschließend saniert werde. Dabei soll das Becken in einen Zustand versetzt wer- den, der einerseits die heute auftretenden Wasserverluste minimiert und anderer- seits einer starken Algenbildung im Sommer entgegenwirkt. Die Sanierung umfasst in diesem Sinne auch die Sohlvertiefung und das Einbringen von Sohlsubstrat. Die Ziele der Sanierungsmaßnahme sind d ie Abdichtung des Wasserbeckens, um den Wasserve rlust zu minimieren und den Was serverbrauch des Grundwasserbrunnens zu senke n, d ie Verbesserung der Wasserqualität, u m das Algenwachstum einzudämmen, d er Erhalt der denkmalgeschützten Strukt uren und der Erhalt und Verbesserung der Freizeitnutzung des Weihers. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird eine Schwimminsel aus Schilf im Weiher installiert, die als Nistmöglichkeit von Wasservögeln genutzt werden kann. Eingriff / Kompensation: Für die Sanierung des Blücherpark Weihers sind Eingriffe auf ca. 17.110 m² erfor- derlich. Die Biotope werden nach Abschluss der Bauarbeiten wiederhergestellt und erfüllen damit nach Abschluss wieder vollständig ihre Funktion. Die Verbesserung der Wa s- serqualität durch die Sohlvertiefung und das Einbringen von Sohlsubstrat wurde bei der Bilanzierung des Eingriffs nicht mit gerechnet, stellt aber zweifelsohne eine Aufwertung des Weihers dar. Anlagebedingte Auswirkungen auf die Biotope entstehen durch die dauerhafte B e- seitigung der kleinen Sumpfzonen mit Röhrichten. Positive Auswirkungen auf den Weiher sind aufgrund der Vertiefung der Beckensohle und dem Einbringen von Substrat sowie durch die dauerhafte Reduzierung von Algenbildung und der Min i- mierung des Wasserverlustes zu erwarten. Der Abtransport des Abbruchmaterials aus dem Becken und der Aushub für die Sohlvertiefung sollen direkt im Anschluss an die Entleerung des Beckens ausge- führt werden, damit im Sommer der größte Teil der LKW-Fahrten im Park abge- schlossen ist. Um die Störungen der Parkbesucher weiter zu minimieren, wird die Bautätigkeit zumindest an Wochenenden eingestellt. Unter der Woche abgesperrte Wege wer- den an den Wochenenden für den Besucherverkehr wieder freigegeben. Die Lagerflächen für Baumaterial und Abstellplätze für Baufahrzeuge werden au s- schließlich auf den vorgesehenen BE -Flächen eingerichtet. Zufahrten für die Ba u- arbeiten werden durch temp oräre Baustraßen g esichert, die nach Abschluss der Maßnahme zurück gebaut werden. Auf wertvollen und empfindlichen Flächen, insbesondere im Bereich der Allee und alter Bäume werden durch die ökologische Baubegleitung Tabuzonen ausgewie- sen, um das Befahren durch Baufahrzeuge zu verhindern. Die Tabuflächen werden durch Bauzäune gesichert. Die Tabuzonen werden so weit gefasst, dass auch die Wurzel und ggf. Kronenbereiche der Bäume geschützt werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme werden die Flächen wiederhergestellt, 7 sodass keine negativen Auswirkungen auf die Biotope entstehen. Artenschutz: Die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme wird so gewählt, dass erst nach Ab- schluss der Hauptsaison und Ende der Brut- und Aufzuchtzeiten im Oktober mit der Entschlammung begonnen wird. Die lokalen Populationen der gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie besonders ge- schützten, häufigen Vogelarten werden durch zeitlich begrenzten Verlust der Wie- senfläche und des Weihers nicht gefährdet. Aus der Artengruppe der Vögel ist der Wirkraum ausschließlich für störungsunempfindliche Kulturfolger (v.a. Höcker- schwan und Stockente) als Bruthabitat geeignet. Mit dem Brutvorkommen von pla- nungsrelevanten Arten ist nicht zu rechnen. Insgesamt kommt die ASP zu dem Ergebnis, dass eine Beeinträchtigung der Arten unter Berücksichtigung der Bauzeitenregelung und der Herstellung von Bruthabita- ten für Wasservögel ausgeschlossen werden kann. Befreiungsvoraussetzungen: Der Blücherpark-Weiher liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Köln, der diesen Bereich als Landschaftsschutzgebiet mit einhergehenden Ge- und Verbotsvorschriften festsetzt. Somit bedürfen die Sanierung und die baustellen- bedingten Eingriffe einer Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde werden die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 i.V. mit § 75 LNatSchG als gegeben angesehen. Das öffentliche Interesse am Funktionserhalt und somit der Sanierung überwiegt einem ebenfalls vorhandenen öffentlichen Interesse am Erhalt der Vegetationsstrukturen, welche temporär beeinträchtigter und somit wiederhergestellt werden sowie einer temporär beeinträchtigten Erholungsnutzung. Somit kann aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr.1 BNatSchG erteilt werden. Entscheidung: Der Beirat bittet das Vorhaben in der nächsten Sitzung durch den Vorhaben- träger vorzustellen. Die Zuwegung zur Baustelleneinrichtungsfläche innerhalb der Alleebäume im Blücherpark und die Klärung der Andienung sind im Ein- zelnen zu erläutern. Sonstiges: Im Anschluss Beratung Aktionsplan Essbare Stadt Köln, Vollständige Fas- sung – 2.0 vom 14.04.2018 Für den Ernährungsrat: Herr Sander, Herr Bowinkelmann, Frau Langner Beirat: Herr von der Stein, Herr Steßgen (teilweise), Frau Euler-Bertam, Herr Gütz Verwaltung: Herr Bracke, Frau Kröger, Frau Küchenhoff, Herr Faber
Anlage DGK Adenauer Weiher
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Land NRW (2018) - Lizenz dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) - Keine amtliche Standardausgabe. Für Geodaten anderer Quellen gelten die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der jeweils zugrundeliegenden Dienste. Adenauer Weiher, Deutsche Grundkarte M=1:5000 Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online 2.0 (www.tim-online.nrw.de) am 12.03.2018 um 11:04 Uhr erstellt.
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362 Zeichen
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Anlage Lageplan-Foto Adenauer Weiher
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MesssondeWLan Anschlussan Zulauf GWBSteuerschrankneue TrasseDruckleitung vorhandenerBachlauf Lageplan / Foto Adenauer Weiher Weißenburgstr. 72Tel. 0221 4911627mail@muenscher.eu50670 KölnFax 0221 4973637www.muenscher.euMÜNSCHER,QJHQLHXUH.|OQ
Anlage zu Top 3 Uebersicht Weiher 1 bis 3
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Anlage Lageplan-Foto Kalscheurer Weiher
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ZulaufTrinkwasser neue TrasseE-VersorgungKiosk /Bootsverleih GWB1 neue TrasseE-Versorgung E EEEEEE EEEEEE EEE BW BW E SteuerschrankFreifläche zwischen Bäumen,optisch diskret GWB2EEE neue TrasseE-Versorgung Versorgungspunkt der Rheinenergiean der Militärringstrasse(keine weiteren Versorgungspunkte vorhanden) Lageplan / Foto Kalscheurer Weiher Weißenburgstr. 72Tel. 0221 4911627mail@muenscher.eu50670 KölnFax 0221 4973637www.muenscher.euMÜNSCHER,QJHQLHXUH.|OQ
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 2088/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 09.07.2018 Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats von 23.04.2018 In der Anlage erhalten Sie das Protokoll zur Vorbesprechung des Naturschutzbeirats vom 23.04.2018 zur Kenntnisnahme.
Anlage Lageplan-Foto Aachener Weiher
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EEEEEEE Schaltschrankfür SprudlervorhandenGWBneue TrasseE-Versorgungneue TrasseDruckleitungSteuerschrankneben vorh.Steuerschrank FreispiegelleitungKSmit Sensor Lageplan / Foto Aachener Weiher Weißenburgstr. 72Tel. 0221 4911627mail@muenscher.eu50670 KölnFax 0221 4973637www.muenscher.euMÜNSCHER,QJHQLHXUH.|OQ
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2088/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 18.06.2018 11:11