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3933/2019

Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 02.09.2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.11.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 25.11.2019, TOP 3.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1193 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/344 
 
Vorlagen-Nummer 13.11.2019 
 3933/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 25.11.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung des Integrationsrates vom 02.09.2019 
Zu der Frage von IRM Herrn Abeke in der Sitzung des Integrationsrates vom 02.09.2019 wird seitens 
der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: 
 
 
Warum weist eine eidesstattliche Versicherung seitens der Mutter bei der Geburt des Kindes Schwie-
rigkeiten bezüglich der Nachweisbarkeit auf? 
 
Die Identität der Mutter und ihr Familienstand müssen gemäß den personenstandsrechtlichen Vor-
schriften durch öffentliche Urkunden nachgewiesen werden. Dies können z. B. ein Nationalpass, eine 
Identitätskarte, Urkunden mit eingeprägtem Lichtbild sein. Die Eidesstattliche Versicherung ist ein 
ergänzendes Dokument bei nicht vollständigen Unterlagen, aber nicht die alleinige Grundlage für eine 
Geburtsbeurkundung. Wenn bei der Geburtsbeurkundung keine Nachweise vorgelegen haben, ist im 
Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis aufzunehmen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Integrationsrat
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3933/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.11.2019
Erstellt
12.11.2019 11:08