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V/0176/2020

Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Architektenwettbewerbs

Vorlagen 26.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.03.2020, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 - Auslobung

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Ansehen

Anlage 3 - Bewertungsmatrix

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Ansehen

Beschlussvorlage

13137 Zeichen

V/0176/2020 
V/0176/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Architektenwettbewerbs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   17.03.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.03.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   19.03.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   24.03.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und 
E-Government 
Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Sachstandsdarstellung zur Planung der Erweiterung 
des Stadthauses 3  zur Kenntnis. 
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der vorgelegten Auslobungsunterlage für den Architek-
tenwettbewerb zur Erweiterung des Stadthauses 3 inklusive des Raum- und Funktionspro-
gramms zu. 
3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt mit der Zustimmung zur Auslobungsunterlage zur Kennt-
nis, dass 
 der „mittlere Standard“ für Büro- und Verwaltungsgebäude gem. Baukostenindex der Architek-
ten-Kammern – Baukostenindex (BKI) nicht überschritten wird, 
 die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt werden, 
 eine Zertifizierung nach dem Standard des DGNB (Silber) angestrebt wird, 
 die Vorgaben einer maximalen Gesamt-Investitionssumme von netto 60 Mio. € (Preisbasis 
2019) und einer maximalen Netto-Mietfläche von 16.000 m2 eingehalten werden, 
 eine Erweiterung um eine Betriebs-Kita geprüft wurde, aufgrund der baurechtlichen Vorgaben 
und der abzubildenden Büroraumbedarfe eine Großtagespflege für Kinder geplant ist. 
4. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Bewertungsmatrix als Grundlage für den Teilnah-
mewettbewerb zum Architektenwettbewerb zu. 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
03.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Helmer 
Telefon: 492-1115 
Helmer@stadt-muenster.de

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V/0176/2020 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es entstehen zurzeit keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Spätere Auswirkungen 
auf den Haushalt durch Investition (Stadtwerke Münster GmbH) und Anmietung (Stadtverwaltung) 
werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein. 
 
 
Begründung 
 
1. Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.05.2019 
 
Die Stadt Münster verfolgt auf der Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirt-
schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel, ihre bisherigen Bürostandorte zu konzentrieren, zu 
optimieren und den Mitarbeitern/-innen ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Dar-
über hinaus kann der prognostizierte zusätzliche Büroraumbedarf der Verwaltung bis 2029 an den 
derzeit vorhandenen Bürostandorten nicht abgedeckt werden. 
In diesem Sinne hat die Verwaltung dem Rat die Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbeschluss: Erweite-
rung des Stadthauses 3“ vorgelegt, die in der Sitzung am 22.05.2019 mit Änderungen beschlossen 
wurde. 
 
Im neuen Gebäude am Standort Kiesekamps Mühle sollen insgesamt 4 Ämter untergebracht werden, 
mit den Effekten 
 einer bürgerfreundlichen Bereitstellung mehrerer artverwandter Dienstleistungen an einem Stan d-
ort, 
 einer räumlichen Konzentration von Verwaltungsleistunge n und damit verbunden der Aufgabe 
anderer dezentraler Bürostandorte,  
 einer modernen Büroraumgestaltung unter Berücksichtigung moderner Arbeitswelten und fl ä-
cheneffizienter Raumnutzung. 
 
 
2. Aktueller Sachstand 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hat die Fa. assmann  Münster GmbH mit der Projektsteuerung beau f-
tragt. Beide Unternehmen haben gemeinsam mit der Verwaltung in den vergangenen Monaten ein 
Raum- und Funktionsprogramm entwickelt. 
 
In einem Raumprogramm werden die Bedarfe der späteren Gebäudenutzer in Struktur und Umfang 
dargestellt. Hierzu dient eine Auflistung der erforderlichen Räume und Flächen in tabellarischer Form. 
Das Raumprogramm für die Erweiterung des Stadthauses 3 (Anlage 1) unterscheidet dabei zum er s-
ten zwischen den Raumbedarfen für unterschiedlich e Aufgaben, aufgeteilt in entsprechende Funkt i-
onsbereiche, zum zweiten zwischen Hell - und Dunkelräumen, also Räumen mit und ohne natürliche 
Beleuchtung, und zum dritten zwischen ober- und unterirdischen Flächen. 
 
Ergänzend zum Raumprogramm wurde ein Funktionsprogramm erstellt, das sich durch die schemati-
sche Abbildung der organisatorischen und logistischen Beziehungen zwischen den einzelnen im 
Raumprogramm aufgeführten Funktionsbereichen auszeichnet. 
 
Raum- und Funktionsprogramm bilden zwei wichtige Baustei ne, aus denen die Auslobungsunterlage 
für den Architektenwettbewerb entwickelt wurde. 
 
Die Auslobungsunterlage (Anlage 2) ist in drei Abschnitte unterteilt: 
a) Standort und Rahmenbedingungen des geplanten Gebäudes 
b) Planungsaufgabe und Ziele 
c) Wettbewerbsbedingungen

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V/0176/2020 
Die konkreten Anforderungen an das Gebäude und an das Verfahren im Ratsbeschluss vom 
22.05.2019 sind in der Auslobungsunterlage wie folgt aufgegriffen worden: 
 
 Das Gebäude soll den Standard für Büro- und Verwaltungsgebäude ‚mittlerer Standard‘ gem. 
Baukostenindex der Architekten-Kammern – Baukostenindex (BKI)nicht überschreiten. 
Die Einhaltung des Standards wird durch die Vorgabe der Auslobungsunterlage sichergestellt. 
 
 Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind zu berücksichtigen, eine Zertifizierung nach dem 
Standard des DGNB (Silber) ist anzustreben. 
Die Gebäudeleitlinien der Stadt sind durch die Auflistung bei den Wettbewerbsunterlagen (Zf. 
3.6 der Auslobungsunterlage) Bestandteil des Wettbewerbs. 
Die Zertifizierung nach DGNB Silber wird im Architektenwettbewerb und der weitergehenden 
Planung angestrebt. 
 
 Bei der Auswahl der am Wettbewerb teilnehmenden Architekten sind Büros aus Münster und 
dem Münsterland angemessen zu beteiligen (1/3 der Teilnehmer). 
Der Architektenwettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem 
Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe gemäß 
Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW und 
des Finanzministeriums NRW vom 15.05.2014) ausgeschrieben. Außerdem gelten für den 
Wettbewerb vorrangig die Bestimmungen der VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher 
Aufträge). Die Zahl der am Architektenwettbewerb teilnehmenden Architekturbüros wird auf 12 
begrenzt. 
 
Neben vier von der Stadtwerke Münster GmbH als Bauherr eingeladenen Büros werden weite-
re 8 teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Losverfahren gemäß den Regelungen der 
VgV ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Für diesen Teilnahmewettbewerb wurde eine Bewer-
tungsmatrix entwickelt, die von der Architektenkammer NRW freigegeben wurde (Anlage 3). In 
der Bewertungsmatrix sind Referenzen hinsichtlich ihrer Größe und ihrer Komplexität anzuge-
ben, wobei fehlende Nachweise für Mindestwerte in BGF (Bruttogrundfläche) und Honorarzo-
ne  gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zum Ausschluss vom Ver-
fahren führen. 
 
Alle Architekturbüros aus Münster und dem Münsterland können sich am Teilnahmewettbe-
werb beteiligen und werden, soweit sie die Vorgaben der Bewertungsmatrix erfüllen, bei der 
Auslosung der Teilnehmer berücksichtigt. 
 
 Die Auslobungsunterlagen für den Architektenwettbewerb werden den zuständigen Fachaus-
schüssen vor Versand zum Beschluss vorgelegt. 
Die Anforderung ist mit dieser Vorlage erledigt. 
 
 Bezüglich der anzustrebenden Gesamt-Baukosten wird die Verwaltung beauftragt, den Um-
fang des Projektes dahingehend zu begrenzen, dass eine maximale Gesamt-
Investitionssumme von netto 60 Mio. € (Preisbasis 2019) eingehalten und eine maximale Net-
to-Mietfläche des Gebäudes von 16.000 m2 nicht überschritten wird. 
Die Investitionssumme von netto 60 Mio. Euro (Preisbasis 2019) wird eingehalten. 
Als Nettomietfläche wird die Summe von oberirdischen Nutzungsflächen und Verkehrsflächen 
angesehen. Entsprechend dem Raumprogramm beträgt die oberirdische Mietfläche nach gif 
2017 (Richtlinie der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.) insgesamt 
16.092,42 qm. Damit entspricht diese Fläche der Vorgabe des Rates von 16.000 qm Netto-
Mietfläche. 
 
 Das Gebäude soll möglichst um eine Betriebs-Kita erweitert werden. Die Realisierung und de-
ren möglicher Umfang sind von der Verwaltung zu prüfen und entsprechend in den Auslo-
bungsunterlagen des Wettbewerbs zu berücksichtigen. Die Kosten und ggfs. auch die Flächen

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V/0176/2020 
für die Kita erhöhen die Werte unter Punkt 5) und sind den entsprechenden Gremien vorab 
zur Entscheidung vorzulegen. 
Die Verwaltung und die Stadtwerke Münster GmbH stehen einer Realisierung einer Betriebs -
Kita am Standort der Erweiterung des Stadthauses 3 grundsätzlich positiv gegenüber.  
Für eine zweigruppige Einrichtung sind ca. 345 m² an Innenfläche und 10 -12 m² an Auße n-
spielfläche pro Kind zu berücksichtigen, für eine dreigruppige Einrichtung sind ca. 530 m² an 
Innenfläche und ebenso 10 -12 m² an Außens pielfläche pro Kind zu berücksichtigen.  Nach 
Einschätzung der Verwaltung wäre eine Betriebs-Kita mit drei Gruppen bedarfsorientiert.  
Aufgrund der räumlichen Situation sowie des Platzangebotes am vorgesehenen Standort Ki e-
sekamps Mühle und unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Vorgaben im gelte n-
den Bebauungsplan 401 wird eine Betriebs -Kita jedoch nicht als Bestandteil de r Erweiterung 
des Stadthauses 3 realisierbar sein. 
 
Die Verwaltung hat daher ersatzweise geprüft, ob eine Großtagespflegestelle realisiert werden 
kann. Bei einer Großtagespflegestelle handelt es sich um eine Form der Kindertagespflege, in 
der höchstens bis zu neun Kinder in einem Alter von bis zu 3 Jahren von qualifizierten Tages-
pflegepersonen betreut werden. Die Betreuung findet i n geeigneten Räumen statt, die über 
entsprechende Bewegungs-, Spiel- und Schlafräume verfügen. 
Eine Großtagespflegestelle mit einer entsprechend ausgewiesenen und abgegrenzten Außen-
freifläche kann unter Berücksichtigung der Flächenmöglichkeiten realisiert werden und ist d a-
her in der Auslobungsunterlage und dem Raumprogramm als fester Bestandteil de r Erweite-
rung des Stadthauses 3 aufgenommen worden. 
 
Der Ansatz einer Betriebs -Kita für den südlichen Hafenbereich wird ergänzend zur Großt a-
gespflege weiter verfolgt. Es finden Gespräche der Verwaltung zur Realisierung in räumlicher 
Nachbarschaft zum Stadthaus 3 und der geplanten Erweiterung statt. 
 
 
3. Weitere Terminkette 
 
Soweit mit dieser Vorlage eine entsprechende Beschlussfassung durch die Fachausschüsse erfolgt, 
werden die nächsten Schritte des Verfahrens eingeleitet. 
 
Bis einschließlich zum Errichtungsbeschluss durch den Rat stellt sich die geplante Terminkette wie 
folgt dar:

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V/0176/2020 
 
Der Architektenwettbewerb mit dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ist von Ende März bis 
Ende September 2020 angesetzt. 
 
Aufgrund der zu berücksichtigenden Fristen gemäß RPW 2013 und VgV wird die Sitzung des Preis-
gerichts zum Architektenwettbewerb nicht vor der Kommunalwahl am 13.09.2020 stattfinden.  
 
Das Preisgericht besteht gemäß § 6 (1) RPW 2013 „aus Fach- und Sachpreisrichtern. Fachpreisrich-
ter besitzen die fachliche Qualifikation der Teilnehmer. Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbs-
aufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein. Bei Wettbewerben der öffentlichen 
Auslober setzt sich das Preisgericht in der Mehrzahl aus Fachpreisrichtern zusammen.“ Die Stadt-
werke Münster GmbH hat entschieden, das Preisgericht mit 8 Sachpreisrichtern und 9 Fachpreisrich-
tern zu besetzen. 
Neben Vertretern der Verwaltung sowie der Stadtwerke Münster GmbH werden die derzeit im Rat 
vertretenen Fraktionen je ein Mitglied für das Preisgericht stellen. Das Preisgericht wird am 
23.09.2020 über das Wettbewerbsergebnis entscheiden.  
Unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb wird die Stadtwerke Münster GmbH ein Verhandlungs-
verfahren gemäß VgV mit den Preisträgern durchführen. 
 
Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 12.12.2018 zu ‚Planungssicherheit und Kos-
tentransparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt‘ ist dem Rat ein Errichtungsbeschluss – 
verbunden mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich Raumprogramm und definierten 
Bau- und Ausstattungsstandards – zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Die konstituierende Sitzung des neuen Rates nach der Kommunalwahl ist für den 11.11.2020 ange-
setzt. Anschließend erfolgen Benennung und Besetzung der neuen Fachausschüsse. Mit einer Ar-
beitsaufnahme der neuen Fachausschüsse ist nicht vor Januar 2021 zu rechnen.  
 
Zu diesem Zeitpunkt wird dem Rat der Errichtungsbeschluss vorgelegt und die dann folgenden Schrit-
te zum Bau der Erweiterung des Stadthauses 3 vorgestellt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 - Raumprogramm 
Anlage 2 - Auslobung 
Anlage 3 - Bewertungsmatrix

Anlage 1 - Raumprogramm

51168 Zeichen

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
Alle gelb markierten Felder sind vom Verfasser auszufüllen. Kennzahl:
Soll IST 
(Verfasser) IST (Vorprüfung)
FB 1 - Sozialamt (Amt 50) 2.223,00 0,00 0,00
FB 2 - Jobcenter (Amt 59) 2.128,79 0,00 0,00
FB 3 - Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung (Amt 64) 660,59 0,00 0,00
FB 4 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67) 1.567,69 0,00 0,00
FB 5 - offene Bürowelten 800,00 0,00 0,00
FB 6 - Foyer / Frontoffice / Beratungsbereich 1.608,64 0,00 0,00
FB 7 - Jobforum 144,09 0,00 0,00
FB 8 - verwaltungsinterne Besprechungszone (Backoffice) 347,10 0,00 0,00
FB 9 - Kantine (städische Sozialeinrichtung in eigener Trägerschaft) 445,00 0,00 0,00
FB 10 - Stockwerksbezogene Sonderflächen 2.322,76 0,00 0,00
FB 11 - Zentrale Sonderflächen 1.722,44 0,00 0,00
FB 12 - Großtagespflege (9 Kinder) 132,57 0,00 0,00
FB 13 - Stellplätze 3.730,00 0,00 0,00
Zusätzliche Räume (Technikflächen, ZBV etc.) 0,00 0,00 0,00
Summe 17.832,65 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
1-1 Amtsleitung
1-1.01 Büro "Amtsleitung" OG 6 34,55 mit Besprechungsmöglichkeit für 8 Personen
1-1.02 Büro "Vorzimmer" OG 3 16,92 Verbindungstür zur Amtsleitung
1-1.03 Büro "Stabstelle" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2 Abteilung 50.1 Planung und Verwaltung 
1-2.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-2.02.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-2.02.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-2.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-2.03.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3 Abteilung 50.2 Leistungen für Flüchtlinge und Wohnraumsicherung 
1-3.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-3.02.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-3.02.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-3.02.03 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-3.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.04.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-3.05.01 Büro "Sachbearbeitung" (4-Pers. Büro) OG 5 28,67
1-3.05.02 Büro "Sachbearbeitung" (4-Pers. Büro) OG 5 28,67
1-3.05.03 Büro "Sachbearbeitung" (4-Pers. Büro) OG 5 28,67
1-3.05.04 Büro "Sachbearbeitung" (4-Pers. Büro) OG 5 28,67
1-3.05.05 Büro "Sachbearbeitung" (4-Pers. Büro) OG 5 28,67
1-3.06 Büro "Sachbearbeitung" (6-Pers. Büro) OG 5 28,67
1-3.07 Büro "temporäre Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92 Sozialarbeiter, Quartiersmanagement und Innendienst
Raumart Bemerkung
Zusammenfassung der Flächen
Anzahl 
Achsen
FB 1 - Sozialamt (Amt 50)
SOLLRaum-
Nr.
V1.1-20160601 Seite 1/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
 1-4 Abteilung 50.3 Leistungen nach dem SGB XII, Bafög, Betreuungsrecht, Heimaufsicht
1-4.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-4.02.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-4.02.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-4.02.03 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-4.02.04 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-4.02.05 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-4.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.18 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.19 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.20 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.21 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.22 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.23 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.24 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.25 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.26 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.27 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.28 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.29 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.30 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-4.03.31 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5 Abteilung 50.4 Teilhabe und Pflege
1-5.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-5.02.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-5.02.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-5.02.03 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-5.02.04 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
1-5.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 4 22,80 Scanstelle für Angelegenheiten der Schwerbehinderung
1-5.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.18 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.19 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
1-5.04.20 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
Weitere Räume
1-6.01 Aktenraum OG 3 16,92 unmittelbare Nähe zu Raum 1-5.03, Angelegenheiten der Schwerbehinderung
1-6.02 Lagerraum "Büromaterial" OG 14,00 x
2.223,00 0,00 0,00Summe FB 1
V1.1-20160601 Seite 2/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
2-1 Amts- und Abteilungsleitungen
2-1.01 Büro "Amtsleitung" OG 6 34,55 mit Besprechungsmöglichkeit für 8 Personen
2-1.02 Büro "Vorzimmer" OG 3 16,92 Verbindungstür zur Amtsleitung
2-1.03.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-1.03.02 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-1.03.03 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-1.03.04 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2 Abteilung 59.1, Abteilung 59.4 und Fachstelle Recht
2-2.01.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.03 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.04 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.05 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.06 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.07 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.08 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.09 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.10 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.11 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.12 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.13 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.14 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.15 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.01.16 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-2.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.18 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.19 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.20 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.21 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.22 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.23 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.24 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.25 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.26 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.27 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.28 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.29 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.30 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.31 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.32 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.33 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.34 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.35 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.36 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-2.02.37 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3 Abteilung 59.2 und Abteilung 59.3
2-3.01.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.03 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.04 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.05 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.06 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.07 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.01.08 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
2-3.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.18 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.19 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.20 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.21 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.22 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.23 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.24 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.25 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.26 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.27 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.28 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.29 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.30 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.31 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
Raum-
Nr.
SOLLAnzahl 
Achsen
FB 2 - Jobcenter (Amt 59)
BemerkungRaumart
V1.1-20160601 Seite 3/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
2-3.02.32 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.33 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.34 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.35 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.36 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.37 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.38 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.39 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.40 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.41 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.42 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.43 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.44 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.45 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.46 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.47 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.48 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.49 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.50 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.51 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.52 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.53 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.54 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.02.55 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
2-3.03 Büro "Ermittler" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
Weitere Räume
2-4.01.01 Lagerraum "Büromaterial" OG 15,00 x
2-4.01.02 Lagerraum "Büromaterial" OG 15,00 x
2.128,79 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
3-1 Amtsleitung
3-1.01 Büro "Amtsleitung" OG 6 34,55 mit Besprechungsmöglichkeit für 8 Personen
3-1.02 Büro "Vorzimmer" OG 3 16,92 Verbindungstür zur Amtsleitung
3-2 Abteilung 64.1 Quartiersentwicklung, Förderung und Planung
3-2.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-2.02.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-2.02.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-2.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-2.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3 Abteilung 64.2 Persönliche Wohnhilfen 
3-3.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-3.02.01 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-3.02.02 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-3.02.03 Büro "Fachstellenleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
3-3.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
3-3.03.18 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
660,59 0,00 0,00
Anzahl 
Achsen
SOLLRaum-
Nr. Raumart Bemerkung
Summe FB 3 
FB 3 - Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung (Amt 64)
Summe FB 2
V1.1-20160601 Seite 4/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
4-1 Amtsleitung
4-1.01 Büro "Amtsleitung" OG 6 34,55 mit Besprechungsmöglichkeit für 8 Personen
4-1.02 Büro "Vorzimmer" OG 3 16,92 Verbindungstür zur Amtsleitung
4-2 Stabstelle Klima- und Energiekoordination 
4-2.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
4-2.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-2.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-2.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-2.02.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-2.02.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3 Abteilung 1 Nachhaltigkeit, Friedhöfe, Verwaltung 
4-3.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
4-3.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.02.04 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-3.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4 Abteilung 2 Naturschutz, Grün- und Umweltplanung
4-4.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
4-4.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-4.03.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5 Abteilung 3 Umweltbehörde
4-5.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
4-5.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.07 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.08 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.09 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.10 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.11 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.12 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.13 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.14 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.15 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.16 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.17 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.18 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.19 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.20 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.21 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-5.03.22 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6 Abteilung 4 Grünflächen, Sport, Forst 
4-6.01 Büro "Abteilungsleitung" OG 3 16,92 mit Besprechungsmöglichkeit für 3 Personen
4-6.02.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.02.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.02.03 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.03.01 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.03.02 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.03.03 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.03.04 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.03.05 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.03.06 Büro "Sachbearbeitung" (2-Pers. Büro) OG 3 16,92
4-6.04 Büro "Servicekräfte" (2-Pers.-Büro) OG 3 16,92 desk-sharing; für 4 MA sind jeweils Schrankflächen vorzusehen
4-6.05 Büro "Sachbearbeitung" (4-Pers. Büro) OG 6 34,55 desk-sharing; für 6 MA sind jeweils Schrankflächen vorzusehen
4-7 Lagerräume
4-7.01 Lagerraum - technische Geräte (Amt 67) OG 25,00 x muss abteilungsnah verorten werden
4-7.02.01 Lagerraum - technische Geräte (Abt. 67.1) OG 40,00 x muss abteilungsnah verorten werden
4-7.02.02 Lagerraum - technische Geräte (Abt. 67.1) OG 40,00 x muss abteilungsnah verorten werden
4-7.03 Lagerraum - technische Geräte (Abt. 67.2) OG 20,00 x muss abteilungsnah verorten werden
4-7.04 Lagerraum - technische Geräte (Abt. 67.4) OG 20,00 x muss abteilungsnah verorten werden
1.567,69 0,00 0,00
Raum-
Nr.
FB 4 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67)
SOLL Bemerkung
Summe FB 3
Anzahl 
AchsenRaumart
V1.1-20160601 Seite 5/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
5-1 Büroarbeitsplätze inkl. aller relevanten Nebenflächen (Verkehrs-/Technik-/stockwerksbezogene 
Sonderflächen)
5-1.01 offene Bürowelt 1 - Bürofläche OG 400,00 Flächen für ca. 25 Arbeitsplätze
5-1.02 offene Bürowelt 2 - Bürofläche OG 400,00 Flächen für ca. 25 Arbeitsplätze
800,00 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
6-1 Haupteingangsbereich
6-1.01 Foyer EG 150,00 offener großzügiger Gesamteindruck
6-1.02 Empfangsinseln EG 210,00
Schalter für zwölf Arbeitsplätze (Amt 50 - 3 AP, Amt 59 - 3 AP, Amt 64 - 2 AP, Amt 67 - 
2 AP, 2 AP (allg. Empfang) barrierefrei gestalten);  entwurfsabhängig in bis zu drei 
Empfangsinseln abzubilden
6-1.03 Rückzugs- und Aufenthaltsraum EG 4 22,80
in der Nähe der Arbeitsplätze im Frontoffice, inkl. Teeküche, Sitzmöglichkeit und 
Fächerschrank für Wertsachen (Handtasche, Rucksack, etc.), mit Fachinnenmaßen von 
ca. 30x25x50 cm
6-2 Wartebereich
6-2.01 Sitzgelegenheiten EG 100,00
6-2.02 Spieleecke für Kinder EG 20,00
6-3 Beratungsbereich Beratungsräume die im 1. OG verortet werden sind für eine optionale 
Nachnutzung als Büroflächen (3-Achser oder OpenSpace) zu gestalten
6-3.01.01 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.02 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.03 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.04 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.05 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.06 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.07 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.08 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.09 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.10 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.11 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.12 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.13 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.14 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.15 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.16 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.17 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.18 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.19 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.20 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.21 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.22 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.23 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.24 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.25 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.26 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.27 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.28 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.29 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.30 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.31 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.32 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.33 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.34 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.35 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.36 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.37 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.38 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.39 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.40 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.41 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.42 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.43 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.44 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.45 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.46 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.47 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.48 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.49 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.50 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.51 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.52 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.53 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.54 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.55 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.56 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.57 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.58 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.59 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.01.60 Beratungsraum - klein EG/1.OG 12,00 nach Möglichkeit im EG zu verorten, ansonsten im 1. OG
6-3.02.01 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.02 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.03 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.04 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.05 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.06 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.07 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.08 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.09 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.10 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.11 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.12 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.13 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.14 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
6-3.02.15 Beratungsraum - groß EG 18,00 im EG verortet
FB 5 - offene Bürowelten
Raum-
Nr. Raumart Anzahl 
Achsen
SOLL Bemerkung
Bemerkung
Sonderstellung im Gebäude, Sicherheitskonzept: Beratungsräume mit separater Fluchttür für Mitarbeiter und folierter Glasfront zur sozialen Kontrolle
ca. 80 Sitzplätze sowie Scan- und Kopiermöglichkeit inkl. Spieleecke für Kinder
FB 6 - Foyer / Frontoffice / Beratungsbereich
Raum-
Nr. Raumart
Sonderstellung im Gebäude, "OpenSpace-Pilotfläche" offene Bürowelten sind auf zwei 400 m² Einheiten zu beschränken
Summe FB 3
Anzahl 
Achsen
SOLL
V1.1-20160601 Seite 6/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
6-4 Zusatzbedarfe Foyer/ Frontoffice / Beratungsbereich
6-4.01 Sicherheitsdienst EG 3 16,92 gesicherter/transparenter Raum mit Einsicht in 
Foyer/Frontoffice (Glasfront); ein Arbeitsplatz
6-4.02 Sanitätsraum EG 3 16,92 unmittelbar vom Haupteingangsbereich erreichbar
6-4.03 WC Damen Mitarbeiter EG/1.OG 10,00 x
6-4.04 WC Herren Mitarbeiter EG/1.OG 10,00 x
6-4.05 Behinderten-WC Mitarbeiter EG/1.OG 5,00 x
6-4.06 WC Damen Besucher EG 20,00 x
6-4.07 WC Herren Besucher EG 20,00 x
6-4.08 Behinderten-WC Besucher EG 5,00 x
6-4.09 "Toilette-für-alle" Besucher EG 12,00 x
1.608,64 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
7-1 Jobforum autark nutzbar mit separatem Eingang
7-1.01 Gruppenraum EG 40,00
7-1.02 Pausenraum EG 40,00
7-1.03 Beratungszimmer - klein EG 12,00
7-1.04.01 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) EG 2 11,05
7-1.04.02 Büro "Sachbearbeitung" (1-Pers. Büro) EG 2 11,05
7-1.05 Teeküche EG 5,00 x in Eingangs-/Flurbereich integriert abgebildet
7-1.06 WC Damen Besucher EG 10,00 x
7-1.07 WC Herren Besucher EG 10,00 x
7-1.08 Behinderten-WC Besucher EG 5,00 x
144,09 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
8-1 Schulungsbereich
8-1.01 IT-Schulungsraum OG 50,00 12 PC-Arbeitsplätze für Anwender und 1 PC-Arbeitsplatz für Dozenten; 
Präsentationstechnik
8-1.02 Schulungsraum OG 50,00 Besprechungsbestuhlung und Präsentationstechnik
8-2 Besprechungszone
8-2.01.01 Besprechungsraum - 16 Personen OG 7 40,42
8-2.01.02 Besprechungsraum - 16 Personen OG 7 40,42
8-2.01.03 Besprechungsraum - 16 Personen OG 7 40,42
8-2.01.04 Besprechungsraum - 16 Personen OG 7 40,42
8-2.01.05 Besprechungsraum - 16 Personen OG 7 40,42
8-2.02 Stuhllager OG 20,00 x
8-2.03 WC Damen Besucher OG 10,00 x
8-2.04 WC Herren Besucher OG 10,00 x
8-2.05 Behinderten-WC Besucher OG 5,00 x
347,10 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
9-1 Lager, Produktion, etc. Konzept: Vollküche; 220 VT (intern), 330 VT (extern), 120 VT (Reserve); 
An- und Ablieferung für LKW mit 7,5t oder höher berücksichtigten
9-1.01 Küchenbereich entwurfs-
abhängig 270,00
9-1.02 Spülküche entwurfs-
abhängig 25,00
9-2 Ausgabe, Gastraum, etc.
9-2.01 Ausgabe EG 10,00
9-2.02 Gastraum EG 140,00 110 Sitzplätze im Gastraum vorsehen; 1,25 m²/VT
445,00 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
10-1.01 Kopierer/ Drucker siehe
Bemerkung 150,00 x je 400 m² Einheit (Backoffice, Büro) ein Raum à 5 m²; in Mittelzone; 
Annahme 6 Einheiten je Etage (1. OG - 5. OG)
10-1.02 Teeküche siehe
Bemerkung 360,00 x je 400 m² Einheit (Backoffice, Büro) ein Raum à 12 m²; in Mittelzone inkl. Aufenthalt; 
Küchenzeile 2,40 m; Annahme 6 Einheiten je Etage (1. OG - 5. OG)
10-1.03 Putzmittelraum siehe
Bemerkung 132,00 x je Geschoss (Backoffice, Büro) ein Raum à 24 m², im EG zwei kleine à 6 m²
10-1.04 informelle Besprechungszone siehe
Bemerkung 600,00 x je 400 m² Einheit (Backoffice, Büro) ein Raum à 20 m²; 
Annahme 6 Einheiten je Etage (1. OG - 5. OG)
10-1.05 WC Damen Mitarbeiter siehe
Bemerkung 210,00 x je 400 m² Einheit (Backoffice, Büro) eine Anlage à 7 m²; 
Annahme 6 Einheiten je Etage (1. OG - 5. OG)
10-1.06 WC Herren Mitarbeiter siehe
Bemerkung 210,00 x je 400 m² Einheit (Backoffice, Büro) eine Anlage à 7 m²; 
Annahme 6 Einheiten je Etage (1. OG - 5. OG)
10-1.07 Behinderten-WC Mitarbeiter siehe
Bemerkung 25,00 x je Etage eine behindertengerechte Anlage à 5 m² (1. OG - 5. OG)
10-1.08 Eltern-Kind-Büro OG 3 16,92
10-1.09 Eltern-Kind-Büro OG 3 16,92
10-1.10 Ruheraum Mitarbeiter OG 3 16,92
weitere Räume - Technik Nebeneingang inkl. Anlieferung zum Verwaltungsbereich vorsehen
10-2.01 Systemraum + Etagenverteiler 1.OG 43,00 x ca. 10,5 x 4,0 m mit zwei Arbeitsplätzen; nicht im UG verorten, möglichst 1. OG; 
Zugangskontrolle; IT-Systemraum in der Nähe der zentralen Kabelführung  
10-2.02 EDV-Verteilerraum siehe
Bemerkung 75,00 x ca. 3,4 x 4,4 m; ein Raum à 15 m² je Etage; bei >90 m Kabellänge zus. Raum vorsehen 
(EG, 2. OG - 5. OG)
10-2.03 ELT-Verteilraum siehe
Bemerkung 155,00 x ca. 2,5 x 2,5 m; ein Raum á 6,25 m² je Etage bei >50 m Kabellänge zusätzlicher Raum; 
Annahme drei Verteilräume je Etage; Unterverteilung Küche 10 m²
10-2.04 Sicherheitsbeleuchtung-Unterzentralen siehe
Bemerkung 192,00 x ca. 2 x 2 m; ein Raum á 4,00 m² je 400 m² Einheit; Annahme 6 Einheiten je Etage
10-2.05 Schachtflächen je Etage 120,00 x pro Etage ca. 3,0 x 5,0 m; Annahme 8 Geschosse
2.322,76 0,00 0,00
Bemerkung
Bemerkung
Summe FB 8
FB 7 - Jobforum
optional mit mobiler Trennwand zusammenschaltbar;
inkl. Hörschleifen für Menschen mit Behinderung
Bemerkung
SOLL Bemerkung
Summe FB 7
FB 8 - verwaltungsinterne Besprechungszone (Backoffice)
Raum-
Nr. Raumart Anzahl 
Achsen
Raumart
mobile Trennwand; zu Seminarraum kombinierbar
FB 9 - Kantine (städische Sozialeinrichtung in eigener Trägerschaft)
FB 10 - Stockwerksbezogene Sonderflächen
Raum-
Nr. Raumart SOLL
Anzahl 
Achsen
Raum-
Nr. Raumart SOLL
Summe FB 10
SOLL
Summe FB 9
inkl. Schalldämmung, möglichst in der Nähe von Erschließungskernen verorten; 
in jeweils unterschiedlichen Geschossen verorten 
Anzahl 
Achsen
Summe FB 6
entwurfsabhängig mit Sanitärbereich des Jobforum kombiniert nutzbar; "Toilette-für-
alle" inkl. Wickelmöglichkeit (auch für Erwachsene); Details siehe "Stiftung Leben pur"; 
WC Damen mit zwei Kabinen, WC Herren mit einer Kabine und 2 Urinalen
Raum-
Nr.
entwurfsabhängig mit Sanitärbereich im Frontoffice kombiniert nutzbar, sofern 
sichergestellt wird, dass außerhalb der regulären Öffnungszeiten das Frontoffice nicht 
zugänglich ist
mit mobiler Trennwand über lange Raumkante zusammenschaltbar; 
inkl. Hörschleifen für Menschen mit Behinderung 
Anzahl 
Achsen
V1.1-20160601 Seite 7/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
11-1 Logistik / Hausdienste
Bereich benötigt einen Zugang von außen inkl. einer Anlieferungssituation; 
Anlieferung für Fahrzeuge mit 7,5t oder höher vorsehen; Zugang zur 
Verwaltung soll auch als Nebeneingang für Mitarbeiter ausgestaltet werden
11-1.01 Poststelle entwurfs-
abhängig 30,00 zwei Arbeitsplätze, inkl. Stellfläche für Tresor
11-1.02 Papierlager entwurfs-
abhängig 15,00 x in der Nähe Büro/Werkstatt Hausmeister; anfahrbar mit Hubwagen/Europaletten
11-1.03 Büro / Werkstatt Hausmeister entwurfs-
abhängig 30,00 multifunktionale Nutzung inkl. Werkbank
11-1.04 Lager Hausmeister entwurfs-
abhängig 20,00 x direkte Verbindungstür zum Büro / Werkstatt Hausmeister
11-1.05 Putzmittelraum entwurfs-
abhängig 16,92 x Abstellfläche für Putzwagen; Lagerfläche für Reinigungsmittel und Gebrauchsartikel
11-1.06 Aufenthaltsbereich Reinigungskräfte entwurfs-
abhängig 16,92
11-1.07 Umkleide Reinigungskräfte - Damen entwurfs-
abhängig 10,00 x inkl. 6 Spinden (Spindinnenmaße ca. 30x25x180 cm)
11-1.08 Umkleide Reinigungskräfte - Herren entwurfs-
abhängig 10,00 x inkl. 6 Spinden (Spindinnenmaße ca. 30x25x180 cm)
11-1.09 WC Reinigungskräfte - Damen entwurfs-
abhängig 5,00 x
11-1.10 WC Reinigungskräfte - Herren entwurfs-
abhängig 5,00 x
11-1.11 Müllsammelraum UG 50,00 x
kann im UG abgebildet werden; Angabe des Nutzers mind. Stellfläche für 8-10 
Müllgroßbehälter mit 1.100 Liter Fassungsvermögen; direkte Anliefersituation für 
Müllfahrzeuge berücksichtigen
11-1.12 Rückzugsraum für Schwangere und Stillende EG 3 16,92
11-2 Sanitärbereich Fahrradfahrer
11-2.01 Umkleiden Damen UG 15,00 x kann im UG abgebildet werden
11-2.02 Umkleiden Herren UG 15,00 x kann im UG abgebildet werden
11-2.03.01 Duschen Damen UG 3,00 x
11-2.03.02 Duschen Damen UG 3,00 x
11-2.04.01 Duschen Herren UG 3,00 x
11-2.04.02 Duschen Herren UG 3,00 x
11-2.05 Trockenraum UG 15,00 x
11-3 zentrale Archivräume
11-3.01 Zentralarchiv - Amt 50 UG 100,00 x im UG verorten; Rollregale für ca. 1150 lfm Akten
11-3.02 Archiv - Schwerbehindertenrecht UG 72,00 x
im UG verorten; bestehende Rollregalanlage  für ca. 480 lfm 
Akten übernehmen; kann mit Zentralarchiv (Abt. 50) kombiniert werden; gesonderte 
Zugriffbeschränkungen
11-3.03 Zentralarchiv - Amt 67 UG 120,00 x im UG verorten; Standregale für ca. 820 lfm Akten
11-4 ämterbezogene Lagerflächen
11-4.01 Lagerraum Öl- und Giftalarm / Technik - Amt 67 UG 30,00 x
inkl. zehn Spinde mit Innenmaßen von ca. 80x25x45 cm und Möglichkeit 
Schuhe zu waschen; im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG 
über zentralen Flurbereich
11-4.02 Umkleideraum - Amt 67 UG 20,00 x im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG über zentralen Flurbereich
11-4.03 Wasch- und Trockenräume - Amt 67 UG 30,00 x im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG über zentralen Flurbereich
11-4.04 Lagerraum - Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungsbedarf) UG 3 16,92 x im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG über zentralen Flurbereich;
benötigt Zugriff auf eine Spülmaschine
11-4.05 Lagerraum - Öffentlichkeitsarbeit (Prospektmaterialien) UG 3 16,92 x im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG über zentralen Flurbereich
11-4.06.01 Lagerraum - Öffentlichkeitsarbeit (PR-Material) UG 3 16,92 x im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG über zentralen Flurbereich
11-4.06.02 Lagerraum - Öffentlichkeitsarbeit (PR-Material) UG 3 16,92 x im UG verorten; entwurfsabhängig Zugang von TG über zentralen Flurbereich
11-5 zentrale Technikflächen
11-5.01 Lüftung 500,00 x
11-5.02 Gebäudefunk 10,00 x
11-5.03 Brandmeldeanlage 5,00 x
11-5.04 Einbruchmeldeanlage 5,00 x
11-5.05 Mittelspannungsraum 20,00 x
11-5.06 Sicherheitsbeleuchtung - Zentrale 10,00 x
11-5.07 Heinzungszentrale 70,00 x
11-5.08 Kälteanlage 20,00 x
11-5.09.01 Technik - Hausübergabepunkt 5,00 x
11-5.09.02 Technik - Hausübergabepunkt 5,00 x
11-5.10 sonstige Technikfläche 350,00 x
1.722,44 0,00 0,00
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
12-1 gruppenspezifische Räume
Räumlichkeiten liegen wenn möglich im EG und sind so gelegen, dass  
Außenfreifläche gut und ohne Gefährdung erreicht werden kann; 
zwei getrennte Rettungswege erforderlich
12-1.01 Gruppen-/ Spielraum EG 6 34,55
12-1.02 Ruheraum EG 4 22,80
12-1.03 gruppenbez. Abstellraum EG 2 11,05
12-1.04 Sanitärbereich EG 3 16,92 x 1 WC, 1 Waschbecken; mit Pflegeeinheit U3 (2,00x1,10m)
12-2 allg. Bereiche
12-2.01 Büro-/Personalraum EG 2 11,05
12-2.02 WC Personal EG 1 5,17 x
12-2.03 Küche und Essbereich EG 2 11,05
12-2.04 Eingangsbereich, Flur, Gard., Abst. EG 20,00 x
12-2.05 Außenfreifläche EG 25 m² Außenfreifläche
132,57 0,00 0,00Summe FB 12
Raumart
zwei abgetrennte Räume für Hausübergabepunkte 
Medientechnik (IT) mit Zugangskontrolle
FB 12 - Großtagespflege (9 Kinder)
Raum-
Nr. Raumart Anzahl 
Achsen
SOLL Bemerkung
kann im UG abgebildet werden; von Umkleide Damen (11-4.01.01)
abgehend; inkl. abschließbarem Vorraum; direkter Zugang zu Umkleiden Damen
kann im UG abgebildet werden; von Umkleide Herren (11-4.01.02) 
abgehend, inkl. abschließbarem Vorraum; direkter Zugang zu Umkleiden Herren 
FB 11 - Zentrale Sonderflächen
Raum-
Nr.
Anzahl 
Achsen
SOLL Bemerkung
Summe FB 11
V1.1-20160601 Seite 8/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
Geschoss IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
Pkw / Transporter über die angeführten Stellplätze für Kfz werden 109 bauordnungsrechtlich 
notwendige Stellplätze in der Parkpalette des Stadthaus 3 nachgewiesen
Dienstfahrzeug - Pkw UG 20 600,00 alle mit E-Ladestation ausrüsten
Dienstfahrzeug - Pkw (Behindertenstellplatz) UG 4 140,00 alle mit E-Ladestation ausrüsten
Dienstfahrzeug - Transporter UG 4 160,00 alle mit E-Ladestation ausrüsten
Mitarbeiter - Pkw UG 25 750,00 20% mit E-Ladestationen ausrüsten
Mitarbeiter - Pkw (Behindertenstellplatz) UG 4 140,00 alle mit E-Ladestation ausrüsten
Besucher - Pkw UG 30 900,00 20% mit E-Ladestationen ausrüsten
Besucher - Pkw (Behindertenstellplatz) UG 4 140,00 alle mit E-Ladestation ausrüsten
Fahrräder
Stellplatz für Fahrrad UG 300 750,00
Stellplatz für Lastenräder o. Fahrrad mit Anhänger UG 30 150,00
Stellplatz für Fahrrad - Außenbereich 30 30 Stellplätze für Fahrräder sollen für Besucher eingangsnah verortet werden
3.730,00 0,00 0,00
16.239,50 0,00 0,00
IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
0,00 0,00 0,00
IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
VF Verkehrsfläche 3. UG 3. UG
VF Verkehrsfläche 2. UG 2. UG
VF Verkehrsfläche 1. UG 1. UG
VF Verkehrsfläche EG EG
VF Verkehrsfläche 1. OG 1. OG
VF Verkehrsfläche 2. OG 2. OG
VF Verkehrsfläche 3. OG 3. OG
VF Verkehrsfläche 4. OG 4. OG
VF Verkehrsfläche 5. OG 5. OG
0,00 0,00 0,00
16.239,50 0,00 0,00
Summe FB 13
SOLL Bemerkung
Raum-
Nr. Raumart SOLL Bemerkung
Geschoss
Geschoss
Ein angemessenes Abweichen von den im Raumprogramm angegebenen Raumgrößen/-flächen ist insbesondere unter Berücksichtigung der Größe von evtl. vorhandenen Bestandsräumen möglich.
Summe Zusätzliche Räume
Verkehrsflächen VF
Raumart Anzahl 
Stellplätze
- weitere Räume über dieser Zeile einfügen -
FB 13 - Stellplätze
Raum-
Nr.
Gesamtsumme Raumprogrammfläche
- weitere Räume über dieser Zeile einfügen -
Summe VF
Summe Nettogeschossfläche
Zusätzliche Räume (Technikflächen, ZBV etc.)
Raum-
Nr. Raumart SOLL Bemerkung
V1.1-20160601 Seite 9/10

Stadtwerke Münster
Wettbewerb "Neubau Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Raumprogramm (Stand: 28.02.2020)
IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
BGF Bruttogrundfläche 3. UG 3. UG
BGF Bruttogrundfläche 2. UG 2. UG
BGF Bruttogrundfläche 1. UG 1. UG
BGF Bruttogrundfläche EG EG
BGF Bruttogrundfläche 1. OG 1. OG
BGF Bruttogrundfläche 2. OG 2. OG
BGF Bruttogrundfläche 3. OG 3. OG
BGF Bruttogrundfläche 4. OG 4. OG
BGF Bruttogrundfläche 5. OG 5. OG
0,00 0,00 0,00
IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m³ dunkel m³ m³
BRI Bruttorauminhalt 3. UG 3. UG
BRI Bruttorauminhalt 2. UG 2. UG
BRI Bruttorauminhalt 1. UG 1. UG
BRI Bruttorauminhalt EG EG
BRI Bruttorauminhalt 1. OG 1. OG
BRI Bruttorauminhalt 2. OG 2. OG
BRI Bruttorauminhalt 3. OG 3. OG
BRI Bruttorauminhalt 4. OG 4. OG
BRI Bruttorauminhalt 5. OG 5. OG
0,00 0,00
IST
(Verfasser)
IST
(Vorprüfung)
m² dunkel m² m²
A Hüllfläche 3. UG 3. UG
A Hüllfläche 2. UG 2. UG
A Hüllfläche 1. UG 1. UG
A Hüllfläche EG EG
A Hüllfläche 1. OG 1. OG
A Hüllfläche 2. OG 2. OG
A Hüllfläche 3. OG 3. OG
A Hüllfläche 4. OG 4. OG
A Hüllfläche 5. OG 5. OG
A Hüllfläche 5. OG 6. OG
A Hüllflächen Boden -
A Hüllflächen Dach -
0,00 0,00
Geschoss SOLL
Geschoss
Bruttogrundfläche BGF
Raum-
Nr. Raumart
Bruttorauminhalt BRI
Raum-
Nr. Raumart SOLL Bemerkung
Summe BGF
Bemerkung
- weitere Bereiche über dieser Zeile einfügen -
- weitere Bereiche über dieser Zeile einfügen -
Summe BGF
- weitere Bereiche über dieser Zeile einfügen -
Summe BGF
Hüllfläche A
Raum-
Nr. Raumart SOLL BemerkungGeschoss
V1.1-20160601 Seite 10/10

Anlage A

3399 Zeichen

Anlage A zur V/0176/2020 
 
 
Kurzüberblick 
Die Verwaltung gibt eine Sachstandsdarstellung zur Planung der Erweiterung des Stadthauses 3. 
Auf die Vorgaben aus der Beschlussfassung des Rates zur Vorlage V/0416/2019 wird Bezug ge-
nommen. Gleichzeitig legt die Verwaltung die Auslobungsunterlage für den Architektenwettbe-
werb zzgl. des Raumprogramms und der Bewertungsmatrix für den vorgelagerten Teilnahme-
wettbewerb zur Entscheidung vor. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster verfolgt auf der Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, 
Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel, ihre bisherigen Bürostandorte zu konzent-
rieren, zu optimieren und den Mitarbeitern/innen ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu 
stellen. Darüber hinaus kann der prognostizierte zusätzliche Büroraumbedarf der Verwaltung bis 
2029 an den derzeit vorhandenen Bürostandorten nicht abgedeckt werden. 
In diesem Sinne hat die Verwaltung dem Rat die Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbeschluss: Er-
weiterung des Stadthauses 3“ vorgelegt, die in der Sitzung am 22.05.2019 mit Änderungen be-
schlossen wurde. 
Im neuen Gebäude am Standort Kiesekamps Mühle sollen insgesamt 4 Ämter untergebracht 
werden, mit den Effekten 
 einer bürgerfreundlichen Bereitstellung mehrerer artverwandter Dienstleistungen an einem 
Standort, 
 einer räumlichen Konzentration von Verwaltungsleistungen und damit verbunden der Auf-
gabe anderer dezentraler Bürostandorte,  
 einer modernen Büroraumgestaltung unter Berücksichtigung moderner Arbeitswelten und 
flächeneffizienter Raumnutzung. 
 
Mit der Entscheidung zur Auslobungsunterlage kann der Architektenwettbewerb als einstufiger, 
nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 aus-
geschrieben werden. Das Preisgericht im Wettbewerb wird am 23.09.2020 über das Wettbe-
werbsergebnis entscheiden. 
Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 12.12.2018 zu ‚Planungssicherheit und 
Kostentransparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt‘ wird dem Rat ein Errichtungsbe-
schluss – verbunden mit einer Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich Raumprogramm 
und definierten Bau- und Ausstattungsstandards – zur Entscheidung im Januar 2021 vorgelegt.  
Zurzeit entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster. Spätere Auswirkun-
gen auf den Haushalt durch Investition (Stadtwerke Münster GmbH) und Anmietung (Stadtverwal-
tung) werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0113 Bezeichnung der PG Zentrale Dienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw.

Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig fre i-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Auslobungsunterlage sieht eine nachhaltige Planung des neuen Dienstgebäudes unter Be-
rücksichtigung der städtischen Vorgaben der Gebäudeleitlinien und des Klimaschutzes vor.

Anlage 2 - Auslobung

91538 Zeichen

V1.5-20191212  
assmann münster GmbH 
Mendelstraße 11 
48149 Münster 
Fon 0251.980.1301 
Fax 0251.980.1302 
info@assmanngruppe.com 
www.assmanngruppe.com 
AG Münster HRB 14735 
Geschäftsführender Gesellschafter 
Dipl.-Ing. Ralf Uennigmann 
 
 
assmann GmbH 
Geschäftsführende Gesellschafter 
Dipl.-Ing. Arch. Wolfgang Ußler 
Dipl.-Ing. Ulrich Tillmann 
Prof. Dipl.-Ing. Arch. Andreas Krebs  
Dipl.-Ing. Ulrich Schneider 
Dipl.-Ing. Arch. Eric Olaf Bruske 
 
assmann architekten GmbH 
Geschäftsführende Gesellschafter 
Dipl.-Ing. Arch. Burkhard Grimm  
Dipl.-Ing. Christian Cramer 
 
assmann frankfurt GmbH 
Geschäftsführender Gesellschafter 
Mohamed Genedy B. Sc. 
 
 
Münster, 03.03.2020 
12-19006 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Hafenplatz 1, 48155 Münster 
Wettbewerb  
„Stadthaus 3-Erweiterung“ in Münster 
Auslobung 
 
 
Termine: 
Versand der Auslobungsunterlagen: 02.06.2020 
Einsendeschluss für Rückfragen: 12.06.2020 
Einführungskolloquium: 17.06.2020 
Abgabe der Planunterlagen:  06.08.2020 
Abgabe der Modelle: 27.08.2020 
Sitzung des Preisgerichts: 23.09.2020

Inhaltsverzeichnis 
Teil I: Inhaltlicher Teil ......................................................................................... 3  
1. Standort und Rahmenbedingungen ......................................................... 3  
1.1. Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................... 3 
1.2. Die Stadt Münster ...................................................................................................... 5 
1.3. Einzugsämter ............................................................................................................... 5 
1.4. Lage im Stadtgebiet .................................................................................................. 8 
1.5. Das Plangebiet – Heutige Situation und Umfeld ......................................... 10 
1.6. Planungs- und Baurecht ........................................................................................ 12 
1.7. Technische Ver- und Entsorgung ...................................................................... 13 
1.8. Bodenverhältnisse.................................................................................................... 13 
1.9. Erschließung und Infrastruktur............................................................................ 13 
2. Planungsaufgabe und Ziele .................................................................... 14  
2.1. Planungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen ........................... 15 
2.2. Flächenübersicht ...................................................................................................... 17 
2.2.1. Besuchersteuerung und inneres Erschließungskonzept .............................................. 18 
2.2.2. Foyer / FrontOffice ...................................................................................................................... 19 
2.2.3. Jobforum ......................................................................................................................................... 22 
2.2.4. Kantine ............................................................................................................................................. 23 
2.2.5. Großtagespflege .......................................................................................................................... 24 
2.2.6. BackOffice ....................................................................................................................................... 25 
2.2.7. Offene Bürowelten ...................................................................................................................... 26 
2.2.8. Verwaltungsinterne Besprechungszone ............................................................................. 27 
2.2.9. Zentrale Sonderflächen ............................................................................................................. 27 
2.2.10. Sicherheitsbeschreibung .......................................................................................................... 27 
2.2.11. Weitere funktionale Zusammenhänge ............................................................................... 28 
2.3. Digitalisierung ........................................................................................................... 28 
2.4. Barrierefreiheit........................................................................................................... 29 
2.5. Brandschutz und Arbeitsstättenrichtlinien ..................................................... 29 
2.6. Äußere Erschließung und ruhender Verkehr ................................................. 29 
2.6.1. An- und Ablieferung................................................................................................................... 30 
2.6.2. Stellplätze........................................................................................................................................ 31 
2.7. Zielvorgaben für Grün- und Freiraum .............................................................. 32 
2.8. Nachhaltigkeitsanforderungen ........................................................................... 33 
2.9. Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb ................. 35

Standort und Rahmenbedingungen 
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdes-
toweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige sämtlicher Geschlechter. 
2.9.1. Investitionen und Kostenobergrenze ................................................................................. 35 
Teil II: Formaler Teil ......................................................................................... 36  
3. Wettbewerbsbedingungen ..................................................................... 36  
3.1. Auslober ...................................................................................................................... 36 
3.2. Betreuung und Vorprüfung ................................................................................. 36 
3.3. Wettbewerbsverfahren .......................................................................................... 36 
3.4. Teilnehmer ................................................................................................................. 37 
3.5. Preisgericht ................................................................................................................ 38 
3.6. Wettbewerbsunterlagen ....................................................................................... 40 
3.7. Wettbewerbsleistungen ........................................................................................ 40 
3.8. Rückfragen und Einführungskolloquium ........................................................ 43 
3.9. Abgabe und Kennzeichnung der Arbeiten .................................................... 43 
3.10. Beurteilungskriterien .............................................................................................. 44 
3.11. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse, Ausstellung .......................... 45 
3.12. Preisgelder ................................................................................................................. 45 
3.13. Weitere Bearbeitung .............................................................................................. 46 
3.14. Eigentum und Urheberrecht................................................................................ 47 
3.15. Terminübersicht ....................................................................................................... 47

Standort und Rahmenbedingungen 
 3
Teil I: Inhaltlicher Teil 
1. Standort und Rahmenbedingungen 
1.1. Anlass und Aufgabenstellung 
Die Stadtverwaltung Münster braucht ein neues Verwaltungsgebäude!  
Mit insgesamt ca. 7.300 Mitarbeitern in rund 32 verschiedenen Ämtern und Ein-
richtungen ist die Stadtverwaltung der Stadt Münster einer der größten Arbeitge-
ber in Münster. Die einzelnen Ämter und Dienststellen der Verwaltung sind auf 
über 30 unterschiedliche Standorte in der Stadt verteilt. Aufgrund der zerstreuten 
Verwaltungseinheiten ergeben sich zahlreiche Nachteile sowohl für die Besucher 
als auch bei den internen Abläufen der einzelnen Ämter untereinander.  
Im Mai 2019 fiel der Grundsatzbeschluss für die Erweiterung des Stadthauses 3 im 
Rat der Stadt Münster. Der Rat nahm zur Kenntnis, „dass die Verwaltung auf 
Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit 
und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu kon-
zentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter in der wachsenden Verwaltung 
ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen.“ 
Die Verwaltung der Stadt Münster und die Stadtwerke Münster GmbH sind in 
diesem Ratsbeschluss beauftragt worden, in einer gemeinsamen Kooperation den 
Neubau auf die Anforderungen der Stadt Münster hin zu entwickeln. Bauherr und 
Vermieter des Stadthauses ist die Stadtwerke Münster GmbH. Die Stadt Münster 
wird als Mieter auftreten. 
Es bestehen seit längeren Überlegungen für ein neues Verwaltungsgebäude in 
unmittelbarer Nähe des Standorts des Stadthauses 3 an der Kiesekamps Mühle. 
Hier soll ein ‚soziales Rathaus‘ mit folgenden Ämtern errichtet werden:  
- Amt 50 – Sozialamt 
- Amt 59 – Jobcenter 
- Amt 64 – Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
- Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Mit dem neuen Verwaltungsgebäude, als Erweiterung des Stadthauses 3 wird ein 
Gebäude angestrebt, welches Besuchern als auch Mitarbeitern in allen Bereichen 
eine hohe Aufenthaltsqualität ermöglicht. Angestrebt wird ein Stadthaus, welches 
helle freundliche Räumlichkeiten schafft und vor allem Wert auf die einladende 
Gestaltung der publikumsintensiveren Bereiche legt. Die Bürger sollen ohne 
Schwellenängste in das Gebäude eintreten können.

Standort und Rahmenbedingungen 
 4
 
Luftbild Münster (Quelle: Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Stadt Münster (2017) - Version 2.0) 
Es wird ein Entwurfskonzept erwartet, welches die vielfältigen funktionalen Anfor-
derungen bestmöglich erfüllt und in der Errichtung wie auch im laufenden Erhalt 
möglichst Kosten sparend ist. Die Betrachtung der wirtschaftlichen Aspekte ist 
daher mit besonderem Maß zu beachten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die 
Baukosten als auch im Hinblick auf die Lebenszykluskosten im Gebäudebetrieb. 
Großen Wert legt die Stadt Münster außerdem auf eine klimagerechte Bauweise, 
energetische Gebäudeeffizienz und ökologische Bauqualität. 
Das für den Neubau vorgesehene Grundstück mit einer Fläche von 7.140 m² be-
findet sich südöstlich des Stadthauses 3 am Albersloher Weg zwischen den Stra-
ßen Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg. Aktuell wird diese Fläche als Stellflä-
che für Kraftfahrzeuge genutzt. Im Grundsatzbeschlusses des Rates vom Mai 2019 
wurde eine Netto-Mietfläche des Gebäudes von 16.000 m² sowie eine Gesamt-
Investitionssumme von 60 Mio. € netto beschlossen. Die Netto-Mietfläche sowie 
die Gesamt-Investitionssumme wird um die Fläche der Großtagespflege erweitert.  
Die künftige Entwicklung der vier Ämter ist nur schwer vorhersehbar. Durch Ver-
änderungen in der Aufgabenstruktur, durch die fortschreitende Digitalisierung 
und durch den Zuwachs von Mitarbeitern kann sich der Raumbedarf mittelfristig 
sowohl verringern als auch erhöhen. Diesem Gedanken ist mit dem Entwurf Rech-
nung zu tragen. Auf den Gedanken von Flexibilität in Hinblick auf neue Arbeits-
prozesse wird großer Wert gelegt.  
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmern 
nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der 
Wettbewerb richtet sich an Architekten.

Standort und Rahmenbedingungen 
 5
1.2. Die Stadt Münster 
In Münster bezeugt nicht nur Geschichtsträchtiges auf Schritt und Tritt, warum die 
1200-jährige Hansestadt zu den lebenswertesten Städten zählt. In Münster wurde 
europäische Geschichte geschrieben – mit dem Westfälischen Frieden, der 1648 
den 30jährigen Krieg beendete. Deshalb trägt Münsters Historisches Rathaus mit 
dem Friedenssaal – gemeinsam mit seinem Osnabrücker Pendant – das „Europäi-
sche Kulturerbe-Siegel“. Ringsherum das Giebel-Panorama prächtiger Kauf-
mannshäuser, ein paar Schritte weiter der mächtige St. Paulus-Dom, das barocke 
Schloss als Sitz einer der größten deutschen Universitäten, ehrwürdige Kirchen 
und elegante Adelshöfe – sie alle erzählen von reicher Stadtgeschichte.  
Und dennoch ist überall auch zu spüren, wie jung der Puls der Stadt schlägt: 
60.000 Studierende an neun Hochschulen füllen Münster mit quirliger Vitalität 
und jedes Jahr mit neuen Gesichtern. Sie stellen 20 Prozent der Bevölkerung – 
deutschlandweit einzigartig für eine Großstadt mit über 300.000 Einwohnern. 
So alt und so jung zugleich – das sorgt in dieser „Stadt der Wissenschaft und Le-
bensart“ immer wieder für reizvolle Kontraste: Die weltgrößte Sammlung von Pi-
casso-Grafiken hinter einer westfälischen Adelsfassade. Ikonen zeitgenössischer 
Architektur neben Schmuckstücken barocker Baukunst, angesagte Clubs in alten 
Industriebauten. 
Der charmante Mix von Tradition und Hochaktuellem ist es wohl, der Münsters 
besonderes Flair ausmacht. Diesen Bogen spannt auch die „Höfe“-Architektur des 
LWL-Museums für Kunst und Kultur – des größten unter den über 30 Museen 
Münsters. Deren Spektrum reicht vom jahrtausendalten Domschatz bis zu hoch-
aktuellen Werken in der Kunsthalle und aus dem Umfeld der Kunstakademie. Ih-
ren internationalen Ruf in der Kulturszene verdankt die Stadt aber vor allem dem 
Leitmotiv der „Skulptur Projekte“, die seit 1977 im Zehnjahres-Rhythmus Hun-
derttausende Kulturbegeisterte aus aller Welt anziehen: Kunst im öffentlichen 
Raum. Ein Thema, das mit inzwischen über 60 Skulpturen im Stadtbild vertreten 
ist. 
Bei aller Fülle an Eindrücken - Münster lässt immer Luft zum Atmen. Überall findet 
man zu Fuß und mit dem Rad Refugien: An der Promenade, am Aasee, wo man 
von Freitreppen und Terrassen einen Touch maritimes Flair genießen kann, oder 
in Münsters Stadthafen mit seinem Mix aus moderner Büroarchitektur und 
umgebauten alten Lagerhallen. 
1.3. Einzugsämter 
Die für den Einzug in das neue Stadthaus vorgesehenen städtischen Ämter verfü-
gen über eine teilweise sehr lange Tradition in ihrer Aufgabenerfüllung für die

Standort und Rahmenbedingungen 
 6
städtische Bürgerschaft. Für alle vier Ämter gleichermaßen gilt, dass die in dieser 
Auslobungsunterlage beschriebene strikte Trennung von Front- und BackOffice 
und die damit verbundene erforderliche architektonische Lösung einen neuen 
Ansatz der Aufgabenerfüllung darstellt. 
Keinesfalls regelmäßig, gleichwohl nicht selten offenbaren Besucher ihre Scham, 
Trauer, Desorientierung oder Verzweiflung. Möglichst kurze Wege von der An-
kunft bis zur Leistung begünstigen die Kommunikationsbeziehung. Dies gilt 
ebenso mit Blick auf Gebäudestruktur- und Gestaltungsaspekte, um eine ange-
messene Beratung zu gewährleisten.  
Die folgenden Unterkapitel sollen einen Eindruck von den Inhalten und der Ar-
beitsweise der Ämter vermitteln. 
Amt 50 – Sozialamt 
Das Sozialamt erbringt Dienstleistungen für Menschen, die in unterschiedlichen 
Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Von Kontaktaufnahmen des Sozial-
amts mit Ratsuchenden in deren Wohn-/Lebensbereich abgesehen, sind bei Erst-
kontakten regelmäßig die Empfangsinseln die Anlaufstelle für Ratsuchende. Wer 
das Sozialamt zum ersten Mal aufsucht, erhält dort Basisinformationen, eine Vor-
klärung der Anliegen, Antragsvordrucke und Informationsschriften. Sind leis-
tungsrechtliche Bedarfe ersichtlich, werden Ratsuchende innerhalb des Amtes 
vermittelt und es wird bei Bedarf eine Terminvergabe mit der zuständigen Sach-
bearbeitung organisiert. Die weitere Kommunikation findet überwiegend termin-
gesteuert statt.  
Wichtiger Aufgabenschwerpunkt des Sozialamts ist die Sozialhilfe. Dazu gehören 
Leistungen zur Existenzsicherung, soweit nicht das Jobcenter zuständig ist. Ziel-
gruppen dieser Leistungen sind Menschen, denen aufgrund ihres Lebensalters, 
einer dauerhaften Erwerbsminderung oder ihres Aufenthaltsstatus der Zugang 
zum Arbeitsmarkt weitestgehend versperrt ist. 
Zur Sozialhilfe gehören außerdem Leistungen, die schwierige soziale oder ge-
sundheitliche Lebenssituationen überwinden, wenigstens aber bewältigen helfen 
sollen. Beispiele sind die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und 
die Hilfe zur Pflege. Dabei umfasst die Sozialhilfe neben Geldleistungen und In-
formationen über andere Sozialleistungen auch persönliche Beratungen. Alle drei 
Formen der Sozialhilfe sind gesetzliche Pflichtleistungen ohne Rangfolge unterei-
nander, die das Sozialamt bereitstellen muss. Ziele der persönlichen Beratung 
sind die Stabilisierung und Verbesserung der Lebenssituation trotz geringen Ein-
kommens oder eines anderen Bedarfs, wie z. B. Pflege, Behinderung, psychosozia-
le Belastung. Die möglichen (direktmündlichen) Formate persönlicher Beratung 
umfassen informelle Gespräche über Einzelaspekte der Lebenssituation Ratsu-

Standort und Rahmenbedingungen 
 7
chender, ausführliche Gespräche zur Erfassung der Lebenslage, des individuellen 
(nicht nur leistungsrelevanten) Bedarfs und der Selbsthilfepotentiale sowie bei 
Bedarf ein systematisches Fallmanagement. 
Von Leistungsberechtigten abgesehen nimmt ferner die persönliche Beratung 
ihrer Angehörigen zunehmend Raum ein, etwa im Kontext von Pflege oder Be-
hinderung, sowie mit Blick auf Gespräche mit Hinterbliebenen. Die Bandbreite 
persönlicher Beratung kennzeichnet unterschiedliche Intensitäten und eine bis-
weilen nicht exakt planbare Dauer der Einzelgespräche. 
Zu den Aufgaben des Sozialamts gehören außerdem das Feststellungsverfahren 
nach dem Schwerbehindertenrecht (Ausstellung von Schwerbehindertenauswei-
sen) und BAföG-Leistungen für Schüler.  
Darüber hinaus ist das Sozialamt Ansprechstelle für Senioren, Menschen mit 
Wohnungsproblemen, Flüchtlinge, Frauen in Gewaltsituationen, ausländische 
Vereine, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, 
Heimbewohner. In diesen weiteren Aufgabenbereichen gehört persönliche Bera-
tung ebenfalls zu den Schwerpunkttätigkeiten. 
Amt 59 – Jobcenter 
Im Jobcenter werden Menschen betreut und vermittelt, die Arbeitslosengeld 2 
oder andere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 erhalten. Ziel ist es, Ar-
beitslose auf dem Weg in die Erwerbstätigkeit zu unterstützen und ihnen dabei in 
schwieriger sozialer Lage oder bei persönlichen Problemen Hilfestellung zu bie-
ten. 
Das Amt ist auch Ansprechpartner für Arbeitgeber bei der Suche nach geeigne-
tem Personal für offene Stellen und berät zu Fördermöglichkeiten bei der Einstel-
lung und Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Amt 64 – Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
Das Amt fördert Wohnbaumaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften 
mit dem Geld des Landes Nordrhein-Westfalen und mit städtischen Mitteln. Bür-
ger werden unterstützt, wenn sie Wohngeld oder Bezugsgenehmigungen wie z. B. 
die Wohnberechtigungsbescheinigung benötigen.  
Wenn Bürger im Alter noch einmal umziehen wollen oder wenn diese aufgrund 
einer Behinderung eine neue Wohnung suchen, unterstützt das Amt durch Infor-
mation und Beratung. Ebenso werden Vermieter unterstützt, geeignete Mieter für 
ihren Wohnraum zu finden. 
Ergänzend werden die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt im Auge behal-
ten. Mit einem Mix aus einzelnen Projekten und einer übergreifenden Planung

Standort und Rahmenbedingungen 
 8
trägt das Amt dazu bei, auch zukünftig ein ausreichendes und preiswertes Woh-
nungsangebot zu sichern. 
Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Die Leitung des Amtes wird im Aufgabengebiet des kommunalen Klimaschutzes 
durch die Stabstelle für Klima- und Energiekoordination unterstützt.  
Zusätzlich übernehmen vier Abteilungen das facettenreiche Aufgabenspektrum 
des Amtes: „Betriebswirtschaft, Friedhofswesen, Umweltservice, Nachhaltigkeit 
und Verwaltung“ sind das Hauptleistungsspektrum der Abteilung 1. In dieser Ab-
teilung ist sowohl die Organisation als auch das IT- und Datenmanagement mit 
seinen amtsbezogenen technischen Diensten Zuhause. Umweltmanagementsys-
teme, wie EMAS und Ökoprofit sowie das landesweite Pilotprojekt "Global Nach-
haltige Kommune" werden von dieser Abteilung ebenfalls betreut.  
Zum Aufgabengebiet der Abteilung 2 „Naturschutz, Grün- und Umweltplanung“ 
gehört die Naturschutzförderung sowie die Landschafts-, Freiraum- und Umwelt-
planung. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ist somit bei sämt-
lichen städtebaulichen Planungen beteiligt. Die angegliederte untere Land-
schaftsbehörde stellt einerseits den Schutz und Erhalt der Landschaft und ander-
seits den Artenschutz zur Erhaltung von Pflanzen und Tieren und deren natürli-
chen Lebensräume sicher. 
Durch die „Umweltbehörde“ (Abteilung 3) wird der Schutz der endlichen Ressour-
cen übernommen, indem Bodenschutz und vorbeugender Bodenschutz durch die 
untere Bodenschutzbehörde bearbeitet wird. Zu den Aufgaben der Umweltbe-
hörde gehören weiterhin der Immissionsschutz, auch bei Gewerbe- und Indust-
riebetrieben, die Gewässerentwicklung und -benutzung sowie der anlagenbezo-
gene Gewässerschutz. 
Die Abteilung 4 „Grün- u. Sportflächenunterhaltung, Forsten“ betreut die öffentli-
chen Grünanlagen, Spielplätze, Rad- und Wanderwege und Straßenbegleitgrün 
entweder in Eigenregie oder durch Beauftragung Dritter. Häufig können die in-
terdisziplinären Umweltaufgaben nur in Kooperation mehrerer Abteilungen 
und/oder Ämter der Stadtverwaltung Münster umgesetzt werden, um einen rei-
bungslosen Ablauf aller Verfahren und Aufgaben sicherzustellen. 
1.4. Lage im Stadtgebiet 
Die Stadt Münster ist in insgesamt sechs Stadtbezirke unterteilt. Das Plangebiet 
liegt im Stadtbezirk Mitte am Hafen innerhalb eines Gewerbegebietes. 
1899 wurde der Stadthafen I als Binnenhafen der Stadt Münster unmittelbar süd-
östlich des Innenstadtbereiches eröffnet. Teile der ursprünglichen Hafenanlage

Standort und Rahmenbedingungen 
 9
sind heute noch in verschiedenen Gebäuden und Ausstattungselementen wie 
Speichergebäuden, Krananlagen oder Gleisanlagen ablesbar. 
Nach einer langen Zeit der wirtschaftlichen Blüte war seit den 1970er Jahren in 
den Münsteraner Stadthäfen ein Rückgang des Hafenumschlags zu verzeichnen; 
infolge dessen sind Brachen und Nutzungen entstanden, die keinen konkreten 
Hafenbezug mehr hatten. In den 1980er Jahren entdeckte die „Kreativszene“ den 
Hafen. Seit den 1990er Jahren wurden einzelne Sanierungsmaßnahmen und Um-
nutzungen durchgeführt. Schließlich erarbeitete die Stadt Münster 2004 einen 
Masterplan für die zukünftige Entwicklung des Bereiches. Ziel des Masterplans ist 
es, die Erneuerung der Stadthäfen durch neu anzusiedelnde Nutzungen des terti-
ären Sektors und des nicht störenden Gewerbes voranzutreiben. 
Im Zuge des Strukturwandels hat sich am nördlichen Ufer des Stadthafens, am 
Kreativkai, eine kleinteilige Mischung von kultureller Nutzung, Gastronomie und 
hochwertigen Dienstleistungen mit vereinzelt verbliebenem Gewerbe etabliert.  
Parallel dazu sind nach den Vorgaben des Masterplans an der östlichen Seite des 
Albersloher Weges Büronutzungen der städtischen Verwaltung entstanden 
(Stadtwerke, Stadthaus 3), die der neu gestalteten Haupterschließungsachse des 
Albersloher Weges eine räumliche Fassung geben und städtebaulich bislang den 
Auftakt des verdichteten Innenstadtbereiches aus Richtung Süden markieren. Der 
Masterplan sieht eine Fortsetzung dieser Bürostrukturen am Albersloher Weg bis 
zum Dortmund-Ems-Kanal vor. 
Nach der weitgehenden Fertigstellung der nördlichen Hafenkante weisen die un-
mittelbar südlich des Hafens angrenzenden Flächen aufgrund der Attraktivität des 
Standortes derzeitig eine rege Bautätigkeit auf. 2012 erfolgte hier der Impuls 
durch den Umbau eines Speichergebäudes, in dem heute das Wolfgang Borchert 
Theater residiert. Im weiteren Verlauf der südlichen Hafenkante wurden mehrere 
Büro- und Produktionsgebäude fertiggestellt. Weitere Projektentwicklungen sind 
derzeit in Vorbereitung. 
 
Stadtteile (Quelle: muenster.de) 
Wettbewerbsgebiet

Standort und Rahmenbedingungen 
 10
1.5. Das Plangebiet – Heutige Situation und Umfeld 
Das direkte Umfeld des Plangebietes ist geprägt durch Verwaltungsgebäude und 
Gewerbeflächen. Das ca. 7.140 m² große Plangebiet liegt an der Kiesekamps 
Mühle, dem Albersloher Weg und dem Hafengrenzweg. 
Nördlich des Grundstücks, getrennt durch die Straße Kiesekamps Mühle, befindet 
sich das 2001 erbaute Stadthaus 3 mit angrenzender Parkpalette sowie das Ver-
waltungsgebäude der Stadtwerke Münster GmbH. An der östlichen Grundstücks-
grenze grenzt direkt der Gebäudekomplex der Firma P&M Cosmetics GmbH und 
Co. KG / Dermasence an. Südlich des spitzzulaufenden Grundstückes befindet 
sich der Hafengrenzweg, westlich befindet sich der Albersloher Weg, an dem das 
Veranstaltungszentrum ‚Jovel Music Hall‘ liegt, bei dem es sich um ein Baudenk-
mal handelt. Die Fläche liegt außerhalb des 2. Tangentenrings. Der Dortmund-
Ems-Kanal verläuft nah dem Grundstück. In unmittelbarer Nähe zum Plangrund-
stück befindet sich nordwestlich gelegen das Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland und nordöstlich das Hafenbecken des Stadthafen I. In nördlicher 
Richtung ca. 1 km entfernt befindet sich der Hauptbahnhof. 
Aktuell wird die Freifläche als Stellfläche für Kraftfahrzeuge genutzt. Die aktuelle 
Grün- und Freiflächensituation stellt eine teilbefestigte und eine teilbegrünte Flä-
che dar. Baum- sowie Buschbestand ist auf dem Grundstück nicht vorhanden. 
Bei der Einfahrt über den Albersloher Weg stadteinwärts überquert man den 
Dortmund-Ems-Kanal über die nah am Grundstück liegende Kanalbrücke. Von 
dort aus wird sichtbar, dass das Grundstück repräsentativ auf der rechten Stra-
ßenseite liegt. 
Lageplan mit Kennzeichnung des Plangebiets (Quelle: Stadt Münster)

Standort und Rahmenbedingungen 
 11 
Grundstücksbereich neben Dermasence (Quelle: assmann münster GmbH) 
 
Luftbild des Plangebiets mit den umgebenden Straßen (Quelle: Datenlizenz Deutschland - Land NRW 
/ Stadt Münster (2017) - Version 2.0) 
 
Stadthaus 3 
Halle  
Münsterland 
Jovel 
Stadtwerke  
Münster 
Parkpalette

Standort und Rahmenbedingungen 
 12
Als Baugrundstück für den Neubau der Stadthaus 3-Erweiterung stehen die Flur-
stücke 627, 628, 629 und 639 mit rund 7.140 m² Grundstücksfläche zur Verfü-
gung. 
Ausschnitt aus dem Katasterplan 2019 (Quelle: Stadt Münster) 
1.6. Planungs- und Baurecht  
Für das Grundstück existiert ein Bebauungsplan Nr. 401 aus dem Jahr 1996. Es 
gibt einen Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 für den Bebauungsplan 541. 
Der Bebauungsplan 541 wurde 2018 offengelegt, ist jedoch bis zu diesem Zeit-
punkt noch nicht verabschiedet.  
Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 401 (Quelle: Stadt Münster) 
Zufahrt 
Parkpalette

Standort und Rahmenbedingungen 
 13 
1.7. Technische Ver- und Entsorgung 
Das Plangebiet ist technisch erschlossen, die Planunterlagen liegen der Auslo-
bung bei. Der Neubau soll über Fernwärme versorgt werden. 
1.8. Bodenverhältnisse 
Bodengutachten wird nachgereicht. 
1.9. Erschließung und Infrastruktur 
Stadträumlich betrachtet ist das Plangebiet zentral gelegen. Es ist optimal an den 
ÖPNV und eine Hauptverkehrsachse angeschlossen, was sowohl den Mitarbeitern 
als auch den Bürgern eine gute zentrale Erreichbarkeit in Münster bietet. Durch 
die Nähe zur Umgehungsstraße ist auch die Anfahrt aus dem Umland erleichtert. 
Ebenso ist der Standort fußläufig vom Hauptbahnhof erreichbar. 
Der Standort wird bisher verkehrstechnisch über die Straße Kiesekamps Mühle 
erschlossen. Dies gilt auch für die bestehende Parkpalette der Stadtwerke Müns-
ter GmbH, auf welcher sich weitere Stellplätze für den Neubau der Stadthaus 3-
Erweiterung befinden. 
Das Plangebiet verfügt über eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz. In unmit-
telbarer Nähe halten die Buslinien 6, 8, 17 und S30. Die Haltestellen sind in der 
nachfolgenden Abbildung dargestellt. Die nächsten Haltestellen MCC Halle 
Münsterland und Stadtwerke / Hafen liegen 80 m und 270 m entfernt. 
Das Wettbewerbsgrundstück wird spätestens ab 2023 durch die Eisenbahnlinie 
Münster – Sendenhorst (WLE-Strecke) und den Haltepunkt „Hafen/Halle Münster-
land“ erschlossen. Der Haltepunkt liegt ca. 300 m entfernt. 
Ausschnitt aus dem ÖPNV-Haltestellen (Quelle: netzplan Münster, Stadtwerke Münster GmbH)

Planungsaufgabe und Ziele 
 14
2. Planungsaufgabe und Ziele  
Aufgrund von Personalerweiterungen und beabsichtigter Zentralisierung der stark 
von Besuchern frequentierten Ämter wird für die Stadt Münster ein neues Verwal-
tungsgebäude benötigt. In direkter Nähe zum vorhandenen Stadthaus 3, dem 
‚technischen Rathaus‘, soll entsprechend die Stadthaus 3-Erweiterung als ‚soziales 
Rathaus‘ realisiert werden. 
Ziel ist es, ein wirtschaftliches und funktionales Gebäude zu errichten, in dem das 
Sozialamt (Amt 50), das Jobcenter (Amt 59), das Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung (Amt 64) und das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit (Amt 67) untergebracht werden. 
Grundstück Stadthaus 3-Erweiterung (Quelle: assmann münster GmbH) 
Um ein zukunftsfähiges Gebäude zu realisieren, gilt es, die Büros und dezentralen 
Besprechungsräume so zu planen, dass ein flexibler Umbau in andere Bürostruk-
turen (z.B. offene Bürowelten) möglich ist. Dies ist vor allem in Bezug auf die vor-
gegebenen Rastermaße der Büros, die Gebäudetiefen und die Brandabschnitte zu 
berücksichtigen. Die Stadt Münster sieht größtenteils eine Bürostruktur als Kom-
bi-Büro vor. Als Pionierfläche sollen zudem zwei offene Bürowelten in 400 m² 
Nutzungseinheiten abgebildet werden, welche nachfolgend detaillierter darge-
stellt werden. 
Die Stadt Münster verfolgt mit der Durchführung dieses Wettbewerbs die Zielset-
zung, Entwurfslösungen mit innovativen und wirtschaftlichen Konzepten zu erhal-
ten und die Fertigstellung des Neubaus bis Ende 2024 / Anfang 2025 zu errei-
chen. Die Entwürfe müssen die funktional vielfältigen Ansprüche umsetzen und

Planungsaufgabe und Ziele 
 15 
zugleich unter Berücksichtigung des Kostenrahmens, der Nachhaltigkeit und der 
Energieeffizienz eine strukturierte und funktionale Architektur bieten.  
Es wird ein realisierbares Entwurfskonzept erwartet, dass die Unterbringung der 
Mitarbeiter der Stadt Münster zukunftsgerichtet, flächenwirtschaftlich und in Ein-
klang mit allen baulichen, technischen und funktionalen Anforderungen gewähr-
leistet und sich an den aktuellen und versierten Trends der Bürowelten orientiert. 
Auch funktional sind Synergien mit dem unmittelbar angrenzenden Stadthaus 3 
bzw. dem Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Münster GmbH zu erwarten. Die-
se ergeben sich durch die gemeinsame Nutzung der Kantine sowie der Bespre-
chungsräume im Neubau. Des Weiteren sind die Wege für die Mitarbeiter der 
Bauämter kürzer und dadurch effizienter. Der Standort generiert eine flexible An-
ordnung und Aufteilung verschiedener städtischer Funktionsbereiche, die aktuell 
verteilt im Stadtgebiet untergebracht sind. Eine bauliche Anbindung an das be-
stehende Stadthaus 3 ist nicht gewünscht. 
Die Planung soll einen sichtbaren Mehrwert für die Mitarbeiter, aber auch beson-
ders für die Besucher darstellen. Die Entwicklungen auf der Neubaufläche müssen 
bezüglich städtebaulich-funktionaler, nutzungsorientierter und gestalterischer 
Auswirkungen auch das städtebauliche Umfeld im Kontext unterschiedlicher An-
sprüche und Folgewirkungen im Wettbewerb betrachten. 
Gewünscht wird eine Fortentwicklung des Hafengebietes hin zum Albersloher 
Weg mit einer zeitgemäßen und ästhetischen Architektur mit deutlicher Adress-
bildung für die Besucher und Mitarbeiter. Zugleich soll sich der neue Baukörper in 
das vorhandene heterogene städtebauliche Umfeld gestalterisch einfügen und 
dieses positiv ergänzen. Damit soll das Ziel des Masterplans Stadthäfen, der Aus-
bildung einer straßenbegleitenden Auftaktgeste mit einem Bürogebäude, Rech-
nung getragen werden. 
Der Masterplan Stadthäfen Münster sieht für den Bereich „klassische Büronutzun-
gen“ vor. Die auf der östlichen Straßenseite bereits intensiv durch Bürogebäude 
vorgeprägte Struktur soll adäquat ergänzt werden, sodass ein architektonisch 
hochwertiges Gebäude in der geplanten Dimensionierung einen wertvollen Bei-
trag zur Aufwertung der innerstädtischen Eingangssituation leisten und eine re-
präsentative Raumkante formulieren kann. 
2.1. Planungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen 
Die direkte Lage des Grundstückes und Präsenz der zukünftigen Bebauung an der 
städtebaulich und verkehrsfunktional bedeutenden Radialen Albersloher Weg 
erfordert eine adäquate bauliche und gestalterische Exposition des Neubaus in 
mehrgeschossiger Bauweise. Für das Plangrundstück gilt der rechtskräftige Be-

Planungsaufgabe und Ziele 
 16
bauungsplan Nr. 401. Ebenso wird das Grundstück vom Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes Nr. 541 überlagert, für den bereits die Offenlegung durchgeführt 
wurde und der aufgrund der Darstellung der zukünftigen Situation dieses Stadt-
bereiches als maßgeblich für diesen Wettbewerb herangezogen wird. Die Festset-
zungen des Bebauungsplanes ergeben in Kombination mit den städtebaulichen 
Kriterien folgende Vorgaben: 
Die Neubebauung soll als geschlossene Straßenrandbebauung im Bereich des 
Albersloher Weges sowie in den Eckbereichen zu den Straßen Kiesekamps Mühle 
und Hafengrenzweg ausgebildet werden. Im Kreuzungsbereich von Albersloher 
Weg / Kiesekamps Mühle ist eine repräsentative Eingangssituation mit adressbil-
dendem Charakter vorzusehen. An die benachbarten Gebäude der Firma Derma-
sence muss sowohl an der Kiesekamps Mühle als auch am Hafengrenzweg direkt 
angebaut werden. Bei angrenzender Bebauung gilt es hier einen verträglichen 
Übergang des neuen Stadthauses zu schaffen. Die Ausnutzung des Grundstückes 
ist auf eine GRZ von 0,8 sowie auf eine GFZ von 2,7 beschränkt und ist somit hin-
sichtlich der GFZ für diesen einzelnen Wettbewerb entgegen der zukünftig vorge-
sehenen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 541 ausgeweitet worden. Von 
der Straße Kiesekamps Mühle muss ein Rücksprung der Bebauung von der 
Grundstücksgrenze von ca 2,58m erfolgen, so dass flächenbündig an das östlich 
angrenzende Gebäude angeschlossen werden kann. Die maximale Höhe des Ge-
bäudes darf 22 m betragen. Die maximale Geschossigkeit sollte sich inklusive ei-
nes überhöhten Erdgeschosses auf maximal VI Geschosse belaufen. Einzelne 
punktuelle Überhöhungen zur architektonischen Akzentuierung sind vorstellbar. 
Soweit zur Einhaltung der o. g. Geschossflächenzahl ein Staffelgeschoss ausgebil-
det werden soll, kann hier auf das allseitige Zurückspringen verzichtet werden, 
wenn das Geschoss weniger als 2/3 der Grundfläche des darunter liegenden Ge-
schosses umfasst. 
Der Entwurf sollte zudem die hohe Verkehrsbelastung auf dem Albersloher Weg 
und den daraus entstehenden Lärm berücksichtigen und passive Maßnahmen 
zum Lärmschutz an den Gebäuden vorsehen. Ebenfalls sollte das in Zukunft prä-
gende Erscheinungsbild der Bebauung nicht durch von der Straße sichtbare tech-
nische Bauteile beeinträchtigt werden, die entsprechend von der Vorderkante der 
Gebäudefassade abgerückt und eingehaust umgesetzt werden. Unter Berücksich-
tigung des erforderlichen Lichtraumprofils von 3,50 m ist eine partielle Überbau-
ung des Gehweges am Albersloher Weg mit untergeordneten Bauteilen möglich. 
In der nachfolgenden Abbildung sind die wesentlichen städtebaulichen Empfeh-
lungen in einem Plan kenntlich gemacht.

Planungsaufgabe und Ziele 
 17 
Städtebauliche Empfehlungen 
2.2. Flächenübersicht 
Als ‚soziales Rathaus‘ soll das Verwaltungsgebäude zum einen eine zentrale, öf-
fentlichen Fläche für die Bürger aufweisen und zum anderen im BackOffice mo-
derne und attraktive Büroflächen mit Mittelzone vorrangig für die Mitarbeiter 
anbieten. Weitere Sonderbereiche wie Kantine, Jobforum und Großtagespflege 
sind sinnvoll anzuordnen und jeweils mit einem eigenen Nebeneingang zu pla-
nen. 
Die Flächen für das FrontOffice sowie für das Jobforum sind für die Besucher zu-
gänglich zu gestalten und entsprechend im Erdgeschoss zu verorten. Im Back-
Office befinden sich die Arbeitsplätze der Mitarbeiter, ohne Besucherverkehr. Die 
Arbeitsplätze sind in den Obergeschossen als Dreispänner mit Mittelzone anzu-
ordnen.

Planungsaufgabe und Ziele 
 18
Funktionsdiagramm Grundstruktur Stadthaus 3-Erweiterung 
Legende: 
 
2.2.1. Besuchersteuerung und inneres Erschließungskonzept 
In dem neuen Stadthaus gibt es eine klare Differenzierung zwischen dem öffentli-
chen Bereich, dem FrontOffice, und dem nicht-öffentlichen Bereich, dem Back-
Office. Der öffentliche Bereich ist für die Besucher und die Beratung, der nicht-
öffentliche Bereich nur für die Mitarbeiter angedacht. Der Begriff „Beratung“ wird 
für Bereiche mit Besucherverkehr genutzt und der Begriff „Besprechung“ für mit-
arbeiterinterne Flächen definiert. 
Die Sicherheitsbeschreibung legt für die einzelnen Gebäudebereiche klare Zu-
gangsberechtigung fest. Ein passendes inneres Erschließungskonzept ist somit 
eine grundlegende Funktion in der Stadthaus 3-Erweiterung. Die genaue Wege-

Planungsaufgabe und Ziele 
 19 
führung ist unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sicherheitsbeschreibung 
entwurfsabhängig zu gestalten. 
Das Foyer dient als zentraler und einziger Eingangsbereich für Kunden und Besu-
cher. Die Mitarbeiter betreten das Gebäude größtenteils durch einen separaten 
Nebeneingang. Ausschließlich Besucher für das Jobforum können zusätzlich zu 
dem Eingangsbereich im Foyer den autarken Eingang des Jobforums nutzen. Die 
Besucher werden in dem offenen Foyer empfangen. An den Empfangsinseln er-
folgen anschließend die ersten Beratungsaufgaben. Bei längerem/intensiveren 
Beratungsbedarf werden die Besucher weiter zu dem Wartebereich und den Bera-
tungsräumen geführt. Die Beratungsräume liegen ebenfalls im FrontOffice und 
stehen in direkter Verbindung mit dem BackOffice. Im BackOffice haben die Mit-
arbeiter ihre festen Arbeitsplätze sowie weitere interne Besprechungszonen.  
Aufgrund der differenzierten Zugänglichkeit der unterschiedlichen Bereiche ist ein 
klares Orientierungssystem für das Gebäude unumgänglich. Dem Besucher soll im 
FrontOffice eine kurze und klar definierte Wegeführung ermöglicht werden. Zu-
dem sollen die Wegstrecken zwischen Front- und BackOffice möglichst kurzge-
halten werden. So können die Mitarbeiter schnell und unproblematisch zwischen 
dem nicht-öffentlichen Arbeitsplatz und dem öffentlichen Beratungsplatz wech-
seln.  
2.2.2. Foyer / FrontOffice 
Das Foyer ist der zentrale Eingangsbereich für die Besucher. Ein offener, heller 
und großzügiger Gesamteindruck ist für das Wohlbefinden der Besucher und den 
ersten Eindruck des Gebäudes wichtig. Es besteht neben den Empfangsinseln aus 
einem Wartebereich, dem Sicherheitsdienst und einem Aufenthaltsbereich für die 
Mitarbeiter der Stadt Münster. Gemeinsam mit den Beratungsräumen bildet es 
das FrontOffice. An den bis zu drei Empfangsinseln erfolgen der Erstkontakt zum 
Besucher sowie die fachliche Erstberatung in den ersten schnellen oder auch we-
niger vertraulichen Beratungs- und Informationsaufgaben. Bei längerem und ver-
traulichem Beratungsbedarf werden die Besucher durch ein Leitsystem weiter in 
den Wartebereich oder bei vorheriger Terminvereinbarung direkt zu den Bera-
tungsräumen geleitet. Der Wartebereich besteht aus Sitzgelegenheiten und einer 
Spielecke für Kinder. Zudem gelangen die Besucher von dort aus direkt zu den 
Beratungsräumen. In dem Empfangs-/ Warte- und Beratungsbereich soll unter 
Wahrung der Vertraulichkeit eine möglichst hohe Transparenz geschaffen wer-
den.  
Der Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter dient als Rückzugsort mit integrierter 
Teeküche und Spinden für den FrontOffice Bereich. Hier sind WC-Anlagen für die 
Mitarbeiter des FrontOffice vorzusehen.

Planungsaufgabe und Ziele 
 20
Die WC-Anlage der Besucher ist in direkter räumlicher Nähe zum Wartebereich 
anzusiedeln und umfasst ebenfalls eine ‚Toilette-für-alle‘. Die Grundrissanforde-
rungen für die ‚Toilette-für-alle’ sind der Anlage 12 zu entnehmen. Die ‚Toilette-
für-alle‘ eignet sich für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. 
Die Toilette ist ausschließlich für Besucher innerhalb der Öffnungszeiten nutzbar. 
Der Sicherheitsdienst liegt in direkter räumlicher Lage zum öffentlichen Bereich 
und den Beratungsräumen. Es ist ein gesicherter, aber transparenter Raum mit 
Einsicht in das Foyer und direktem Zugang dazu erforderlich. 
 
Funktionsdiagramm Foyer / FrontOffice / Beratung 
Legende: 
 
Wartebereich FrontOffice 
Der Wartebereich soll als zentrale Fläche für alle Besucher des Hauses gemeinsam 
genutzt werden. Der Betreiber des Stadthauses legt hohen Wert auf eine helle, 
warme und einladende Atmosphäre für die Besucher. 
Der Wartebereich hat die Funktion

Planungsaufgabe und Ziele 
 21 
- Warten auf Erstkontakt am Informationsschalter (hierzu Aufruf per War-
temarken) 
- Warten auf einen vereinbarten Termin im Beratungsraum 
- Warten auf individuelle Abholung in das BackOffice 
- Warten auf (erneuten) Fachkontakt am Informationsschalter 
Den Wartebereich gilt es durch diverse Sitzgelegenheiten mit bis zu 80 Sitzplät-
zen in verschiedene räumliche Zonen zu unterteilen. Darunter bedarf es eine War-
tezone für Familien mit integrierter Spielmöglichkeit für Kinder einzuplanen und 
eine Abstellfläche für Kinderwagen vorzusehen. 
Der Wartebereich ist mit einem Informationsterminal sowie einer Kopier- und 
Scanmöglichkeit für die Besucher und SB-Automaten für Getränke und Snacks 
auszustatten. 
Empfangsinseln und Beratungsräume FrontOffice 
Die Empfangsinseln sind die erste Anlaufstelle für Besucher und bilden eine Kom-
bination aus einem allgemeinen Empfang und einer Fachberatung der unter-
schiedlichen Ämter. Sie benötigen eine direkte räumliche Verbindung zu dem 
Wartebereich und dem Sicherheitsdienst. Letzterer erfordert ebenfalls eine direkte 
räumliche Verbindung zu dem Wartebereich sowie zu den Beratungsräumen. 
Die Beratungsräume sind für vertrauliche Beratungsgespräche zwischen Mitarbei-
tern und Besuchern gedacht und werden in der Regel über Terminvergabe ge-
bucht. Dementsprechend werden die Besucher mit Termin über ein Wegeleitsys-
tem direkt zu den Beratungsräumen geführt. Die Beratungsräume sollen im Fron-
tOffice Bereich angeordnet werden und sollen eine angenehme Aufenthaltsquali-
tät für die Besucher erzeugen. Lange und ggf. dunkle Flurlösungen sind zu Ver-
meiden. Die Beratungsräume müssen entsprechend der Sicherheitsbeschreibung 
ausgeführt werden, d.h. die Beratungsräume gilt es zu „entfluchten“. Die Mitarbei-
ter müssen im Bedrohungsfall den Raum getrennt und unbehelligt vom Besucher 
verlassen können. Ob diese Fluchtmöglichkeit durch Verbindung zwischen den 
Beratungsräumen oder durch eine Tür zum rückwärtigen Bereich realisiert wird, 
bleibt den architektonischen Lösungen überlassen. 
Beratungsräume werden in zwei unterschiedlichen Größen benötigt (Einzelge-
spräche vs. Gespräche im Familienverbund). Insgesamt 20% der Beratungsräume 
sind daher als größere Räume anzulegen. Die größeren Räume sind im Erdge-
schoss vorzusehen. Die kleineren Beratungsräume können sowohl im Erdgeschoss 
als auch in der ersten Etage verortet werden. Die Räume in der ersten Etage sol-
len so konzipiert werden, dass sie bei Wegfall von Beratungsflächenbedarf mit

Planungsaufgabe und Ziele 
 22
geringem Aufwand in klassische Büroräume (Kombi-Büro) oder in OpenSpace-
Bereiche umgewandelt werden können. 
2.2.3. Jobforum 
Ebenfalls im öffentlichen Bereich besteht für das Amt 59 der Bedarf an einem so-
genannten „Jobforum“.  
Funktionsdiagramm Jobforum 
Legende: 
 
 
Zur Stärkung der eigenverantwortlichen Aktivitäten im Integrationsprozess und 
zur Belebung des Work-First-Ansatzes erhalten bis zu 18 Teilnehmende in einem 
vollumfänglich ausgestatteten Seminarraum (inklusive IT-Plätzen) die Möglichkeit, 
den Bewerbungsprozess mit Hilfe bedarfsbezogener Unterstützung aktiv und 
flexibel zu gestalten. In den Räumlichkeiten können Bewerbungsstrategien und -

Planungsaufgabe und Ziele 
 23 
unterlagen mit den Teilnehmenden und Coaches analysiert und erarbeitet wer-
den.  
Das Jobforum soll als eine in sich abgeschlossene und autarke Einheit funktionie-
ren und in direkter räumlicher Beziehung zum Foyer verortet sein. Das Jobforum 
benötigt zudem einen eigenen separaten Eingang, um eine Nutzung außerhalb 
der regulären Öffnungszeiten im „Zwei-Schicht-Betrieb“ anzubieten. 
Das Jobforum setzt sich aus den folgenden Einzelflächen zusammen:  
- einem Gruppenraum mit PC-Arbeitsplätzen und Präsentationstechnik,  
- zwei Einzelbüros für die Sachbearbeiter,  
- einen Pausenraum. 
Pausenraum und Gruppenraum sollen im Charakter einer Werkakademie fungie-
ren und durch eine mobile Trennwand zusammenschaltbar sein. Zusätzlich findet 
sich noch ein kleines Beratungszimmer in der Einheit ‚Jobforum‘ wieder. 
Die WC-Anlagen des Jobforums können je nach Entwurf einzeln oder mit den 
WC-Anlagen des Wartebereichs im FrontOffice zusammen genutzt werden. Die 
Notwendigkeit der autarken Nutzung außerhalb der regulären Öffnungszeiten 
des Stadthauses gilt auch für die WC-Anlagen. 
2.2.4. Kantine 
Im Gebäude ist eine Kantine einzuplanen. Dieser Kantinenstandort wird von der 
Stadt Münster als Teil der Sozialeinrichtung Kantine in eigener Trägerschaft auf 
der Grundlage einer innerstädtischen Dienstvereinbarung betrieben. Es ist eine 
Vollküche mit einer Produktionskapazität von täglich 550 warmen Essen (sowie 
einer Reservekapazität von weiteren 120 warmen Essen) und ein Gastraum mit 
110 Sitzplätzen vorzusehen. 
Mit der Kantine verfolgt die Stadt verschiedene Ziele: 
- Steigerung der Attraktivität des Standortes 
- Steigerung der Attraktivität der Arbeitgeberin 
- Verpflegungsangebot auf der Südseite des Hafenbeckens 
- Unterstützung einer gesunden Ernährung für die Mitarbeiter 
- Gute Umgebung für Pausengestaltung und Beitrag zur ausgewogenen 
Work-Life-Balance 
Neben der Mitarbeiterschaft in der Stadthaus 3-Erweiterung sollen auch städti-
sche Mitarbeiter an anderen Standorten und externe Gäste versorgt werden.

Planungsaufgabe und Ziele 
 24
Der Prozessablauf der täglichen Arbeit in Küche und Kantine muss räumlich strin-
gent und effizient abgebildet werden: von der Ankunft des Kantinenpersonals 
über die persönliche Arbeitsvorbereitung zur Speisenbereitung und Speisenaus-
gabe (intern und extern) bis zur Nachbereitung in der Küche und Spülküche sowie 
zur Abfall- und Resteentsorgung. 
Die Zubereitungsbereiche von kaltem und warmem Essen sind zu trennen. Eine 
Auslieferung von warmem Essen an externe Standorte ist vorzusehen. Für die An- 
und Ablieferung zur und von der Kantine sind LKWs mit 7,5t zu berücksichtigen. 
Dabei müssen An- und Ablieferung räumlich voneinander getrennt werden. Zu-
dem ist ein eigener Eingang für die Mitarbeiter der Kantine ist zu schaffen. 
Den Küchenbereich gilt es so zu verorten, dass eine direkte von den anderen se-
parate Hygiene-Anlieferung an den Kantinenbereich besteht und eine externe 
Auslieferung zeitnah und ohne Erschwernis möglich ist. 
Der Gastraum ist im Erdgeschoss vorzusehen. Nebenräume des Küchenbereiches 
können entwurfsabhängig eingeplant werden. Ebenfalls entwurfsabhängig ist 
eine Außenfläche mit direktem Zugang zum Gastraum möglich. 
2.2.5. Großtagespflege 
Mit der Großtagespflegestelle verfolgt die Stadt unter Sicherstellung einer hohen 
Betreuungsqualität ebenfalls das Ziel einer Steigerung der Attraktivität der Ar-
beitgeberin.  
In einer Großtagespflegestelle werden in der Regel bis zu neun Kinder im Alter 
von 0 - 3 Jahren von zwei, maximal drei erfahrenen und qualifizierten Tagespfle-
gepersonen betreut. Die Betreuung findet in geeigneten Räumen statt, die über 
entsprechende Bewegungs-, Spiel- und Schlafmöglichkeiten verfügen. Bei einer 
Großtagespflegestelle handelt es sich um eine Form der Kindertagespflege, die 
punktuell andere Anforderungen an die Tagespflegepersonen stellt.  
Die Anforderungen an die Räumlichkeiten der Großtagespflege sind wie folgt: 
- Die Räumlichkeiten sollen im Erdgeschoss untergebracht werden, 
- Außenbereiche (z.B.: Terrasse, Spielplätze) müssen gut und ohne Gefähr-
dung erreicht werden, 
- Ein freier Blick nach draußen soll ermöglicht werden, 
- Scharfe Kanten oder Ecken und hervorstehende Teile sind zu vermeiden, 
- Die Garderobe wird im Flur getrennt von anderen Räumen angebracht mit 
Platz für Kleider, Schuhe und private Utensilien.

Planungsaufgabe und Ziele 
 25 
Der Gruppenbereich für die Kinder setzt sich zusammen aus Gruppenraum, Ruhe-
raum, Abstellraum und einem kindgerechten Sanitärbereich. Alle genannten 
Räume sind separate Räume und werden nicht zusammengeschaltet. Zusätzlich 
gibt es den Allgemeinen- und Personal-Bereich, welcher sich aus Büroraum, WC-
Bereich, Küchen- und Essbereich und Eingangsbereich zusammensetzt. Zwischen 
den Sanitär- und WC-Bereichen und der Küche darf es keinen direkten Zugang 
geben. 
Die Großtagespflegestelle muss mit einem eigenständigen Eingang versehen 
werden. Sie ist im Gebäude verkehrsgünstig gelegen anzuordnen, dabei sollten 
Eingang und Außenfreifläche nicht direkt zum Albersloher Weg ausgerichtet sein. 
Die Außenfreifläche ist in der Nähe zur Großtagespflegestelle anzusiedeln und mit 
einer mindestens 1,00 Meter hohen Einzäunung und einer verschließbaren Tür 
abzugrenzen.  
Alle Elemente der Großtagespflegstelle sind räumlich deutlich getrennt von der 
Kantine zu planen. 
2.2.6. BackOffice 
Das BackOffice stellt eine nicht-öffentliche Zone dar und ist ausschließlich für 
Mitarbeiter zugänglich. Die Zugänglichkeit für die Mitarbeiter muss sowohl vom 
Foyer als auch von den Nebeneingängen gewährleistet sein. 
Das Raumprogramm weist aktuell größtenteils Zellenbüros in Form von Einzel-, 
Doppel- und vereinzelt Mehrpersonenbüros auf. Um ein zukunftsfähiges Gebäu-
de zu erhalten, sollen die neuen Büros so geplant werden, dass ein flexibler Um-
bau in andere Bürostrukturen (z.B. offene Bürowelten) möglich ist. Dies ist vor 
allem in Bezug auf Rastermaße, Gebäudetiefen und Brandabschnitte zu berück-
sichtigen. Die im Raumprogramm vorgegebene Bürogröße von 16,92 m² ist auf 
Basis eines Achsrasters von 1,25 m und einer Raumtiefe von 4,70 m entstanden.  
Die Büroflächen sind so anzuordnen, dass diese bis zu je rund 400 m² als einzelne 
Nutzungseinheiten (ggf. auch zusammengeschaltet als größere Einheiten) zur 
eigenständigen Fremdnutzung durch Dritte abgetrennt werden können. Die Mög-
lichkeit zur Drittverwendbarkeit ist auch hinsichtlich der Erschließung zu beach-
ten. Für den BackOffice Bereich wird ein Dreispanner mit Mittelzone gewünscht. 
Die außenliegenden Zonen mit Tageslichtbezug spiegeln die Büroräume wider. 
In der Mittelzone befinden sich Funktionsbereiche wie offene Teeküchen und 
Besprechungs- und Kommunikationszonen. Die Mittelzonen gilt es durch die Bü-
ros mittels Glaswänden-/türen mit Tageslicht zu versorgen. Möglichst viele Be-
sprechungsräume sollen als offene Besprechungszonen in der Mittelzone abge-
bildet werden. Dennoch ist es erforderlich, einen Teil der Besprechungsräume für

Planungsaufgabe und Ziele 
 26
6-8 Personen (10 - 1.04) in separaten Räumen an der Fassade anzuordnen (jede 
dritte Nutzungseinheit). 
Zur Realisierung des Raumprogramms sind zudem Flächen in einem Nicht-
Vollgeschoss oberhalb der max. sechs Vollgeschosse unterzubringen. Bei Erfor-
dernis kann in diesem obersten Geschoss (Staffelgeschoss) aufgrund des not-
wendigen Rücksprungs bei der Planung von Büroflächen auf die Mittelzone ver-
zichtet werden. 
2.2.7. Offene Bürowelten 
Die Büroetagen sollen zu einem späteren Zeitpunkt je nach Nutzerwunsch sowohl 
in einem geschlossenen als auch offenen Bürokonzept nutzbar sein. Deshalb sind 
in zwei 400 m² Nutzungseinheiten des Neubaus beispielhaft „offene Bürowelten“ 
darzustellen. 
Entsprechend der neuen Arbeitswelten sollen die Büroraumkonzepte flexibel, va-
riabel nutzbar, kommunikationsförderlich und ökonomisch sein. Die Büroräume 
müssen die unterschiedlichen Bedarfe an Nutzungen für Teams, für Einzelarbeit, 
für spontane Abstimmungen und die Pausen zwischendurch unterstützen. 
Es genügt nicht, ein Gruppenbüro zum Flur hin zu öffnen, und auch ein klassi-
sches Großraumbüro ist noch kein offenes Raumkonzept, auch wenn die Über-
gänge fließend sind. Mit offenen Bürokonzepten ist immer eine Vielzahl unter-
schiedlicher Nutzungsmöglichkeiten der Büroflächen verbunden sowie eine Mi-
schung aus Großraum-, Gruppen- und Kombi-Büro, bei der zwei grundsätzlich 
verschiedene Zonen vorhanden sind: Öffentliche, kommunikative Bereiche und 
Bereiche für den persönlichen Rückzug oder das konzentrierte Arbeiten. 
Denkbare Nutzungsflächen in einer offenen Bürowelt sind beispielsweise: 
- Teamflächen und Arbeitsbereiche für kooperatives Arbeiten, auch mit gro-
ßen Arbeitstischen; 
- Arbeitsflächen für konzentriertes Arbeiten: think tank, silent room, Denker-
zelle, Nest oder kleine Zellen für privateres Arbeiten, für Rückzug oder ver-
trauliche Gespräche; 
- Räume für Telefonkonferenzen: telephoneboxes, Telefonzellen mit entspre-
chender Schalldämmung; 
- Meetingräume, Projekträume, Besprechungszonen für größere Gruppen; 
- Kaffeebars, Meetingpoints für den informellen Austausch, Lounges für locke-
re Besprechungen, Marktplätze für den Informations- und Gedankenaus-

Planungsaufgabe und Ziele 
 27 
tausch: Sie bieten ideenförderliche Umgebungen auch mal für ein ganzes 
Team. 
Insgesamt soll die offene Bürowelt konzentriertes Arbeiten ermöglichen und ein 
angemessenes Maß an Rückzug und Privatheit ermöglichen. Die Zusammenarbeit 
in Teamstrukturen soll durch die Architektur und das Möblierungskonzept aktiv 
unterstützt werden und informelle Begegnungen fördern. 
2.2.8. Verwaltungsinterne Besprechungszone 
Die im Raumprogramm unter Funktionsbereich 8 beschriebenen Besprechungs-
räume sowie die Schulungsräume befinden sich im nicht-öffentlichen BackOffice-
Bereich. Der Funktionsbereich 8 soll in einem separaten Abschnitt des Gebäudes 
zusammengefasst und von allen Ämtern intern genutzt werden. So kann ein Ge-
bäudebereich entstehen, der auf die konstruktiven Anforderungen (Geschosshö-
he/Tragkonstruktion) eigenständig reagieren kann. 
Die Besprechungsräume sollen eine multifunktionale Nutzbarkeit mit flexiblen 
Trennwänden erhalten, sodass je nach Kontext und Benutzung drei bzw. zwei Be-
sprechungsräume zusammengeschaltet werden können. Dennoch soll die Funkti-
onalität bei Zusammenschaltung nicht eingeschränkt werden, indem beispielswei-
se ein langer schmaler Besprechungsraum entsteht. 
Eine der Personenanzahl angepasste gute Erschließung der Räumlichkeiten muss 
gewährleistet werden. Eine separate Zugangsmöglichkeit von außen ist nicht ge-
fordert, da sich die Zone in dem verwaltungsinternen Bereich befindet. 
2.2.9. Zentrale Sonderflächen 
Die Zentralen Sonderflächen umfassen die Logistik und Hausdienste sowie Sani-
tärbereiche für Fahrradfahrer. Als weitere Sonderflächen zählen die zentralen Ar-
chivflächen, welche im Untergeschoss abgebildet werden können. 
Die Anlieferung Verwaltung benötigt eine direkte räumliche Verbindung zum 
Papierlager, Putzmittelraum, Müllsammelraum, Hausmeisterbereich und zur Post-
stelle. 
2.2.10. Sicherheitsbeschreibung 
Grundsätzlich gilt für das Gebäude mit seinen Innen- und Außenbereichen die 
städtische Geschäftsanweisung „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz“ in der Fas-
sung vom 12.04.2018 (siehe Anlage 11). Die Stadthaus 3-Erweiterung wird aller-
dings in Teilbereichen anders konzipiert als andere städtische Bürogebäude, für 
die diese Geschäftsanweisung erstellt wurde.

Planungsaufgabe und Ziele 
 28
Insofern sind einzelne in der Geschäftsanweisung benannte Maßnahmen für die 
Stadthaus 3-Erweiterung nicht zutreffend, sondern werden wie folgt angepasst: 
- Alarmierungssoftware im BackOffice nicht erforderlich, 
- Doppelbüros ausschließlich im BackOffice vorgesehen, 
- Im BackOffice sind keine Verbindungstüren zwischen den Büros vorzuse-
hen. 
Weitere gebäudespezifische Anforderungen werden im Folgenden aufgeführt: 
- Zu allen Öffnungszeiten des FrontOffice ist ein Sicherheitsdienst vor Ort, 
für den entsprechende Flächen im Raumprogramm vorgesehen sind, 
- Die Gebäudeeingänge sind grundsätzlich verschlossen und können nur 
mit einem Transponder geöffnet werden, mit folgenden Ausnahmen: 
- Haupteingang 
- Zugang zum Gastraum Kantine 
- Jobforum 
- Großtagespflege 
- Tiefgarage 
Die Zugänge zum BackOffice sind grundsätzlich mit einem Transponder zu si-
chern.  
2.2.11. Weitere funktionale Zusammenhänge 
Zu allen weiteren Funktionsbeziehungen innerhalb der Ämter sind auch die Be-
merkungen im Raumprogramm zu beachten. 
Zu jedem Funktionsbereich und in jeder Etage müssen sich stockwerksbezogene 
Sonderflächen (Kopierer, Teeküchen inkl. Besprechungszonen (RP 10-1.04), WC-
Anlagen, Putzmittelräume etc.) befinden.  
Größere Archivflächen der einzelnen Ämter (vgl. Kennzeichnung im Raumpro-
gramm) sollen gebündelt in unbelichteten Kellergeschossen an zentraler Stelle im 
Gebäude verortet werden. 
2.3. Digitalisierung 
Zur Erfüllung der täglichen Aufgaben wird in immer stärkeren Maß die Digitalisie-
rung herangezogen. Dies betrifft zum einen die Kontakte zu den Bürgern, aber 
auch die verwaltungsinterne Aufgabenerfüllung. Rechtliche Grundlagen für diese

Planungsaufgabe und Ziele 
 29 
Entwicklung sind beispielsweise das E-Government-Gesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen oder das Onlinezugangsgesetz des Bundes. 
Die Stadtverwaltung Münster unternimmt vielfältige Anstrengungen, um eine 
Digitalisierung der Arbeit flächendeckend umzusetzen. Bezogen auf die vier hier 
beteiligten Fachämter ist davon auszugehen, dass zur Inbetriebnahme der Stadt-
haus 3-Erweiterung eine weitgehende Umstellung auf elektronische Aktenfüh-
rung erfolgt ist. Nur so kann die in Absatz 2.3.1. beschriebene Trennung in Front- 
und BackOffice effektiv und effizient realisiert werden. 
2.4. Barrierefreiheit 
Das Gebäude soll barrierefrei gemäß den Vorgaben der DIN 18040-1 gestaltet 
werden. Dazu sind neben der Erschließung für Menschen mit eingeschränkter 
Mobilität auch die entsprechenden Leitsysteme vorzusehen, die eine Orientierung 
im Gebäude für Nutzer und Mitarbeiter mit eingeschränkten Sehfähigkeiten o.ä. 
ermöglichen.  
Zusätzlich konkretisiert die Arbeitsstättenrichtlinie ASR V3a.2 ergänzende Anfor-
derungen an barrierefreie Arbeitsplätze. Die Barrierefreiheit ist in den öffentlich 
zugänglichen Bereichen vollumfänglich zu erfüllen, also für motorisch, sensorisch 
und kognitiv eingeschränkte Personen und auch für ältere Menschen. Dieses gilt 
auch für die Außenanlagen, die Erschließung auf dem Grundstück und die Tiefga-
rage. Das gesamte Gebäude sowie alle Freiflächen sind so zu gestalten, dass 
Angsträume im Innen- und Außenraum vermieden werden.  
Der Haupteingang zum Gebäude muss leicht auffindbar sein und stufen- bzw. 
schwellenlos von dem öffentlichen Außenraum aus begehbar sein. Alle Ebenen 
müssen barrierefrei erreichbar sein. 
2.5. Brandschutz und Arbeitsstättenrichtlinien 
Die allgemeinen Belange des Baurechts, hier insbesondere des Brandschutzes, 
sind zu berücksichtigen. Das BackOffice soll in 400 m² Einheiten aufgeteilt werden 
und notwendige Flure sollen vermieden werden. 
Die nutzungsspezifischen Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien sind in je-
dem Teilbereich des Gebäudes zu berücksichtigen. 
2.6. Äußere Erschließung und ruhender Verkehr 
Für den Gebäudekomplex ist eine klare Haupteingangssituation mit eindeutiger 
Adressbildung an der Kreuzung Kiesekamps Mühle und Albersloher Weg vorzu-
sehen. Ebenso sind weitere Nebeneingänge erforderlich.

Planungsaufgabe und Ziele 
 30
Für den Gebäudekomplex sind grundsätzlich so wenig Eingänge wie möglich an-
zuordnen, um eine einfache Orientierung zu unterstützen und eine möglichst 
hohe Sicherheit zu gewährleisten. Ein separater Eingang für die Mitarbeiter ist 
dennoch vorzusehen. Dieser kann je nach Entwurf auch mit der Anlieferung für 
die Verwaltung zusammengelegt werden. 
Des Weiteren werden für die Kantine, das Jobforum und der Großtagespflege 
separate Nebeneingänge benötigt. Der Eingang für die Kantine muss für den Be-
trieb autark nutzbar sein und dient gleichzeitig als Eingang für das Kantinenper-
sonal. Das Jobforum soll auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten der Stadt-
haus 3-Erweiterung autark betrieben werden. 
Das Grundstück kann ausschließlich über die Straße Kiesekamps Mühle sowie den 
Hafengrenzweg erschlossen werden, eine Anbindung an den Albersloher Weg ist 
ausgeschlossen. Die Zufahrten auf das Grundstück sollten in einem angemesse-
nen Abstand zu den jeweiligen Kreuzungspunkten mit dem Albersloher Weg ent-
stehen. Die Lage der Zu- und Abfahrt sollte ebenfalls mit dem Wissen entstehen, 
dass über den Hafengrenzweg nur eine Abfahrt auf den Albersloher Weg, jedoch 
keine Zufahrt vom Albersloher Weg auf den Hafengrenzweg möglich ist.  
Das Raumprogramm sieht eine eingeschossige Tiefgarage für die Stadthaus 3-
Erweiterung vor. Hier ist ein direkter Zugang zu den Lagerflächen für das Amt 67 
und zu dem Sanitärbereich der Fahrradfahrer zu gewährleisten. 
Besucher können das Gebäude außerdem durch die Tiefgarage erreichen. Die 
Erschließung aus der Tiefgarage ist bei der Planung von Front- und BackOffice zu 
berücksichtigen. Die Besucher sollen ausschließlich das Frontoffice über einen 
Aufzug sowie ein Treppenhaus erreichen. Die Mitarbeiter sollen mittels Trans-
ponder in das Backoffice gelangen.  
2.6.1. An- und Ablieferung 
Die An- und Abliefersituation an der Stadthaus 3-Erweiterung besteht aus mehre-
ren Komponenten und sollte je nach Entwurf an der Straße Kiesekamps Mühle, 
dem Hafengrenzweg oder in der Tiefgarage stattfinden. 
Folgende An- und Ablieferungen müssen im Entwurfskonzept berücksichtigt wer-
den: 
- An- und Ablieferung für die Verwaltung (bspw. Papier, Gebrauchsartikel, 
Post) 
- Abholsituation für Müllabfuhr / Entsorgung Datenschutzmaterialien 
- Separate Hygieneanlieferung Kantine (Trennung von Ablieferung Kantine)

Planungsaufgabe und Ziele 
 31 
- Separate Ablieferung Kantine (Trennung von Anlieferung Kantine) 
- Auslieferung Kantinenessen an weitere Standorte 
- Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (entwurfsabhängig für Pkw, Transporter und 
Fahrräder zu gestalten) 
Die An- und Ablieferung für die Verwaltung sollte eine direkte räumliche Verbin-
dung zu den Hausdiensten besitzen. Somit ist eine Verbindung mit dem Papierla-
ger, dem zentralen Putzmittelraum, der Poststelle und den Hausmeisterräumen zu 
konzipieren. Eine direkte Verbindung zum Müllsammelraum ist ebenfalls erforder-
lich. Die An- und Ablieferung kann gleichzeitig als Nebeneingang für die Mitar-
beiter der Stadthaus 3-Erweiterung dienen.  
2.6.2. Stellplätze 
Die erforderlichen Pkw-Stellplätze sowie einen Großteil der Fahrradstellplätze gilt 
es in einer Tiefgarage abzubilden. Die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage erfolgt von 
der Straße ‚Kiesekamps Mühle‘ aus. 
Aufgrund der bereits nachgewiesenen Stellplätze in der Parkpalette der Stadtwer-
ke Münster GmbH (gegenüberliegend auf der Straße Kiesekamps Mühle), sind 
lediglich 91 „PKW“-Stellplätze im Verwaltungsneubau nachzuweisen. Die 91 Stell-
plätze unterteilen sich in normale „PKW“-Stellplätze, Transporter-Stellplätze und 
behindertengerechte Stellplätze. 
Auf Grundlage der Bedarfe der Mitarbeiter der Stadt Münster werden 330 Fahr-
radstellplätze in der Tiefgarage gefordert. Hinzu kommen 30 eingangsnahe Fahr-
radstellplätze im Außenbereich für Besucher. 
Parkpalette an der Kiesekamps Mühle (Quelle: assmann münster GmbH)

Planungsaufgabe und Ziele 
 32
 
Vordergrund: Grundstück; Hintergrund: Parkpalette (Quelle: assmann münster GmbH) 
2.7. Zielvorgaben für Grün- und Freiraum 
Auf dem Grundstück sind neben qualitativen Grünflächen auch Abstellflächen für 
30 eingangsnahe Fahrräder und einladende Außenflächen zu gestalten. Für die 
Großtagespflege ist außerdem ein geschützter kleiner Außenbereich mit Sandkas-
ten oder ähnlichem zu planen, der in guter Erreichbarkeit zur Großtagespflege 
liegt. 
Die Freiraumplanung selbst ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Ein Flächenpro-
gramm für Freianlagen ist daher im Wettbewerb nicht vorgesehen. Es wird ledig-
lich eine schematische Aufteilung der Außenflächen erwartet. Die Einbindung 
eines Landschaftsarchitekten wird vom Auslober je nach Entwurfskonzept und 
Umfang der Freianlagenplanung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 
Mit der Außengestaltung verfolgt die Stadt verschiedene Ziele: 
- Erschließung eines repräsentativen Eingangsbereiches 
- Unterstützung der städtischen Ziele Nachhaltigkeit und Klimaneutralität 
Auf dem unbebauten bleibenden Teil des Grundstückes soll ein hochwertiger 
begrünter Innenhof entstehen. Über eine attraktive Freiraumgestaltung mit aus-
reichendem Begrünungsanteil inklusive Baumpflanzungen soll nicht nur den 
stadtklimatischen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden, sondern auf 
diese Weise auch eine Fläche für den Aufenthalt der Arbeitenden in den Pausen 
entstehen. Es kann beispielsweise ein Übergang zu den bereits bestehenden 
Grünstrukturen auf dem Nachbargrundstück geschaffen werden.

Planungsaufgabe und Ziele 
 33 
Freiflächen müssen für die Unterhaltung und Reinigung leicht zugänglich sein. 
Auch für die schematische Aufteilung der Außenflächen sind Sonnen- und Schat-
tenbereiche zu berücksichtigen. Eingrenzungen sollen ausschließlich für die Au-
ßenfreifläche der Großtagespflege vorgesehen werden. 
2.8. Nachhaltigkeitsanforderungen 
Im Rahmen des Wettbewerbs wird besonderes Augenmerk auf die Berücksichti-
gung der Anforderungen der Nachhaltigkeit in den Entwurfsbeiträgen gelegt.  
Grundlage der Entwurfsbearbeitung ist  
- die Einhaltung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster und Berücksichtigung 
des vorgegebenen Energiekonzeptes sowie 
- die Auseinandersetzung mit vorentwurfsrelevanten Nachhaltigkeitsanforde-
rungen und die Auseinandersetzung mit den Anforderungen des DGNB-
Zertifizierungsverfahrens (Silber). 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster 
Die Ausloberin hat eigene Gebäudeleitlinien (vgl. Anlage 10) erstellt, welche die 
Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit, Bedarfsgerechtigkeit, Architektur, Klimaschutz, 
Gesundheitsschutz und Behaglichkeit sowie Bestandsoptimierung erläutern.  
Die Gebäudestrukturen sind vor allem in Bezug auf Kompaktheit der Gebäude, 
das Erschließungssystem, die technische Gebäudeausstattung sowie die Verwen-
dung der Materialien zu optimieren, um das Gebäude zukunftsträchtig zu machen 
und eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung zu ermöglichen. 
Im neuen Gebäude ist durch bauliche wie technische Maßnahmen eine gute In-
nenraumlufthygiene sicher zu stellen. Räume und Gebäude sollen außerhalb der 
Heizperiode natürlich be- und entlüftet werden. Dies wird unterstützt durch die 
Auswahl gesundheitlich unbedenklicher Baustoffe. Der Neubau ist soweit möglich 
natürlich zu belichten. Einer sommerlichen Überhitzung des Gebäudes ist durch 
entsprechende Maßnahmen, vorrangig bauliche, vorzubeugen. Den Kriterien der 
Gebäudeausrichtung und der Gebäudegeometrie, dem Verhältnis von transpa-
renten und geschlossenen Fassadenflächen sowie dem Verhältnis von zu öffnen-
den und festen transparenten Flächen kommt dabei eine besondere Bedeutung 
zu. Konstruktive Maßnahmen sind technisch unterstützenden Maßnahmen im 
Falle der wirtschaftlichen Gleichwertigkeit zur Vermeidung von betrieblichen Fol-
gekosten vorzuziehen.  
Für den Strombedarf wird eine möglichst hohe Deckung aus regenerativen Ener-
giequellen angestrebt. Neben den Gebäudeleitlinien aus dem Jahre 2014 gilt die 
Anlage III zu den Gebäudeleitlinien als verbindlich. Diese besagt, dass alle Gebäu-

Planungsaufgabe und Ziele 
 34
de, die von der Stadt Münster errichtet werden oder langfristig angemietet wer-
den, mit einer Photovoltaikanlage auszustatten sind. Zusätzlich ist ein Gründach 
vorzusehen. 
- Baulicher Wärme- und Kälteschutz 
Zur Optimierung der Energiekosten und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes 
kommt dem baulichen Wärmeschutz eine besondere Bedeutung zu. Dies hat 
wesentlichen Einfluss auf die Gebäudeausrichtung, Geometrie und Gestaltung 
des Gebäudes.  
Der sommerliche Wärmeschutz ist soweit möglich mit baulichen Mitteln si-
cherzustellen. Hierbei sind vorrangig außen liegende, bewegliche Verschat-
tungselemente einzusetzen. Eine mechanische Kühlung der Räume ist durch 
bauliche Vorkehrungen zu vermeiden. Für die Belüftung der Räume ist ein 
energetisch optimiertes System aus natürlicher und mechanischer Lüftung mit 
Mehrfachnutzung von Luftströmen vorzusehen. 
- Barrierefreiheit 
Das Gebäude soll den Nutzern barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. 
Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Erschließung, die Zugänglichkeit zu 
Gebäuden und Einrichtungen, die Erschließung im Gebäude, die sanitären Ein-
richtungen und die technische Ausstattung der Gebäude. Die Barrierefreiheit 
ist unter Beachtung der DIN 18040-1 herzustellen.  
- Baustoffe 
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzung 
nicht beeinträchtigen und die Umwelt nicht belasten. Insbesondere Verbund-
baustoffe und schwer wiederverwertbare Stoffe sollen nach Möglichkeit ver-
mieden werden. Auf eine Verwendung von Tropenholz ist grundsätzlich zu 
verzichten. Anstelle PVC-haltiger Produkte sind grundsätzlich geeignete, 
gleichwertige PVC-freie Produkte zu verwenden. 
- Energiekonzept 
Der Neubau ist mit einem maximalen Jahres-Heizwärmebedarf von 
20 kWh/m² zu errichten. Der Primärenergiebedarf inkl. Strombedarf darf 
90 kWh/m² nicht überschreiten. 
Durch diese Anforderungen ergibt sich ein Energiebedarf für die Beheizung 
von ca. 15 W/m². Der gesamte Energiebedarf wird mit Fernwärme der Stadt-
werke Münster gedeckt. Die Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung ist mit 
einem Primärenergiefaktor von 0,0 zertifiziert.

Planungsaufgabe und Ziele 
 35 
2.9. Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb 
Der Auslober legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus in der Bau-
phase sowie im Betrieb. Dies ist bei der Wahl von Materialien und Konstruktion 
dringend zu beachten.  
Insgesamt sollen sich die baulichen Lösungen nicht am Maßstab des technisch 
Machbaren orientieren, sondern daran, was wirklich notwendig und damit öko-
nomisch vertretbar ist. Dazu sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:  
- Kompakte, klare und funktionale Grundrissorganisation,  
- natürliche Belichtung der Räume,  
- Minimierung der Oberfläche/Kompaktheit,  
- Optimierung des Verhältnisses von verglaster zu opaker Fassadenfläche,  
- Angemessenheit der Materialwahl, gute Instandsetzungs-, Pflege- und Alte-
rungsfähigkeit des Material,  
- standardisierte Bauelemente anstelle von Individuallösungen.  
Insgesamt wird eine hohe ökonomische, ökologische, soziokulturelle und funkti-
onale sowie technische Qualität angestrebt, die alle Kriterien der Nachhaltigkeit 
ausreichend berücksichtigt. 
2.9.1. Investitionen und Kostenobergrenze 
Im Hinblick auf die Investitionskosten wurde im Ratsbeschluss folgender Passus 
beschlossen: „Bezüglich der anzustrebenden Gesamt-Baukosten wird die Verwal-
tung beauftragt, den Umfang des Projektes dahingehend zu begrenzen, dass eine 
maximale Gesamt-Investitionssumme von netto 60 Mio. Euro (Preisstand 2019) 
eingehalten und eine maximale Netto-Mietfläche des Gebäudes von 16.000 m² 
nicht überschritten wird.“ (Gesamt-Investitionssumme: KG 200-700, ohne KG 600) 
In der zuvor genannten Investitionssumme und Netto-Mietfläche ist die Großta-
gespflege nicht berücksichtigt und wird demnach mit ihren Flächen und Kosten 
aufaddiert. Grundlegend sind die Kostenobergrenze und die wirtschaftliche Dar-
stellung des Gebäudes eine entscheidende und ausschlaggebende Komponente 
dieses Wettbewerbs.

Wettbewerbsbedingungen 
 36
Teil II: Formaler Teil 
3. Wettbewerbsbedingungen 
3.1. Auslober 
Stadtwerke Münster GmbH 
Hafenplatz 1 
48155 Münster 
Ansprechpartner:  Recker, Bernhard 
Telefon:    0251-694-3970 
Mail:    b.recker@stadtwerke-muenster.de 
Web:    www.stadtwerke-muenster.de  
3.2. Betreuung und Vorprüfung 
assmann münster GmbH 
Mendelstraße 11 
48149 Münster 
Ansprechpartner:  Kaltegärtner, Luisa 
Telefon:   0251-980-1309 
Mail:    12-19006-Stadthaus@assmanngruppe.com 
Web:    www.vergabe.assmanngruppe.com 
3.3. Wettbewerbsverfahren 
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschalte-
tem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbe-
werbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem vorrangig die 
entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher 
Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, da der zu Beginn des Wett-
bewerbs geltende EU-Schwellenwert von 221.000 € überschritten wird.  
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleis-
tungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV (vgl. Absatz 3.13). Teilneh-
mende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in der Verfasserer-
klärung benannt wurden.  
Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Zahl der Teilnehmenden wird auf zwölf 
begrenzt.

Wettbewerbsbedingungen 
 37 
Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt 
und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der 
Architektenkammer NRW unter der Registriernummer W xx/xx bestätigt worden.  
Der Auslober, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständi-
gen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfah-
rensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. 
3.4. Teilnehmer 
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten.  
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf zwölf beschränkt. Neben vier eingeladenen 
Büros wurden weitere acht teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Losver-
fahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt (Teilnahmewettbewerb). 
Zur Teilnahme am Wettbewerb wurden folgende Büros vorausgewählt und einge-
laden: 
- AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien / München 
- HPP Architekten GmbH, Düsseldorf 
- ingenhoven architects gmbh, Düsseldorf 
- RKW Architektur +, Düsseldorf 
Die nachfolgend aufgeführten acht Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb 
ausgelost: 
- xx 
- xx 
- xx 
- xx 
- xx 
- xx 
- xx 
- xx 
Folgende fünf Büros wurden in der aufgeführten Reihenfolge als Nachrücker aus-
gelost: 
1. xx 
2. xx

Wettbewerbsbedingungen 
 38
3. xx 
4. xx 
5. xx 
3.5. Preisgericht 
Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den fol-
genden Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig 
ausüben: 
Stimmberechtigte Mitglieder: 
Sachpreisrichter: 
- Frank Gäfgen (Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH) 
- Wolfgang Heuer (Stadtrat, Stadt Münster) 
- Matthias Peck (Stadtrat, Stadt Münster) 
- Peter Börgel (CDU-Fraktion) 
- Gerhard Joksch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
- Michael Dauskardt (SPD-Fraktion) 
- Dieter Sumbeck (FDP-Fraktion) 
- Ortrud Philipp (Fraktion DIE LINKE) 
Fachpreisrichter:  
- Robin Denstorff, Stadtplaner (Stadtbaurat, Stadt Münster) 
- Jörg Andreas Michel, Architekt (Amt für Immobilienmanagement, Stadt 
Münster) 
- Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg 
- Dirk Stanczus, Architekt Lübbecke 
- Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Bochum/Köln 
- Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld/Minden 
- Prof. Dörte Gatermann, Architektin, Köln 
- Eckhard Scholz, Architekt, Senden 
- Heiner Farwick, Architekt, Ahaus/Dortmund

Wettbewerbsbedingungen 
 39 
Stellvertretende Mitglieder: 
- Sebastian Jurczyk (Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH) 
- Christine Zeller (Stadtkämmerin, Stadt Münster) 
- Olaf Bloch (CDU-Fraktion) 
- Bernd Leuters (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
- Maria Winkel (SPD-Fraktion) 
- Andreas Kühn, Architekt, Köln (noch in Abstimmung) 
- Ellen Wiewelhove, Architektin, Dortmund  
- Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück (noch in Abstimmung) 
Sachverständige Berater und Vorprüfer (ohne Stimmrecht): 
- Bernhard Recker (Stadtwerke Münster GmbH) 
- Arnd Traufetter (Architekt, Stadtwerke Münster GmbH) 
- Ralf Kensbock (Stadtwerke Münster GmbH) 
- Michael Willamowski (Personal- und Organisationsamt, Stadt Münster) 
- Frank Helmer (Personal- und Organisationsamt, Stadt Münster) 
- Lukas Fiegen Amt (Stadtplanungsamt, Stadt Münster) 
- Elke Lutter (Bauordnungsamt, Stadt Münster) 
- Dagmar Arnkens-Homann (Sozialamt, Stadt Münster) 
- Ralf Bierstedt (Jobcenter, Stadt Münster) 
- Gabriele Regenitter (Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, 
Stadt Münster) 
- Heinrich Bruns (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt 
Münster) 
- Ralf Uennigmann (assmann münster GmbH) 
- Luisa Kaltegärtner (assmann münster GmbH) 
- Thea Wulfert (assmann münster GmbH) 
- Christine Dern (Architektin, assmann GmbH, Dortmund) 
Der Auslober behält sich vor, weitere Personen bzw. zu beteiligende Ämter als 
Sachverständige oder Vorprüfer hinzuzuziehen.

Wettbewerbsbedingungen 
 40
3.6. Wettbewerbsunterlagen 
1. Auslobung (pdf) 
2. Luftbild (pdf) 
3. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (pdf) 
4. Lageplan mit Höhenangaben (pdf, dwg) 
5. Bebauungsplan (pdf) 
6. Situationsfotos (jpg) 
7. Leitungspläne Ver- und Entsorgung (pdf) 
8. Funktionsschema (pdf) 
9. Raumprogramm und Formblätter für die Berechnungen (xls, pdf) 
10. Gebäudeleitlinien Stadt Münster mit Anlage III (pdf) 
11. Geschäftsanweisung „Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz“ in der Fassung 
vom 12.04.2018 
12. Flyer ‚Toilette-für-alle‘ 
13. Formblätter für die Verfassererklärung (pdf) 
14. Formblätter für den Erläuterungsbericht (doc) 
15. Modelleinsatzplatte (wird beim Kolloquium ausgegeben) 
Die Teilnehmenden verpflichten sich, die digitalen Daten und Luftbilder aus-
schließlich für die Bearbeitung des Wettbewerbs zu nutzen. 
3.7. Wettbewerbsleistungen 
Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen 
sind insgesamt maximal sechs Blätter im DIN A0 Hochformat  zu verwenden. 
Die Planunterlagen sind gerollt einzureichen, alle weitere Unterlagen auf DIN A4-
Größe gefaltet. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, 
auch als Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, 
sind nicht zulässig. Weitere, über die unten genannten Punkte hinausgehende 
Erläuterungen / Darstellungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. 
Folgende Leistungen werden erwartet: 
Schwarzplan im Maßstab 1 : 2000  
- zur Darstellung der städtebaulichen Einbindung im Zusammenhang mit dem 
angrenzenden Stadtbereich

Wettbewerbsbedingungen 
 41 
Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Aussagen zu: 
- Umrissen der Baukörper mit Darstellung der Dachform 
- Markierung der Haupt- und Nebeneingänge 
- Darstellung der Dachflächen mit Einschnitten und Lichtöffnungen sowie ggf. 
Solartechnikflächen 
- Führung der Straßen und Wege 
- Schematische Darstellung der Gestaltung der Außenanlagen  
- Kennzeichnung der neuen Baumstandorte 
- Geschosszahlen 
- Vorgegebene Grenzen des Plangebietes 
- Abstandsflächen gemäß BauO NRW (in den Vorprüfplänen) 
Grundrisse im Maßstab 1 : 200 
- Darstellung aller ober- und unterirdischen Geschosse  
- Eindeutige Kennzeichnung der Funktionsbereiche des Raumprogramms 
durch vorgegebene Farbcodierung 
- Kurzbezeichnung der Einzelräume entsprechend Raumprogramm 
- Schematische Darstellung der Freiraumgestaltung in Zusammenhang mit 
dem Erdgeschossgrundriss 
- Darstellung des Konstruktions- und Ausbaurasters in mindestens einem 
Grundriss inkl. Vermassung (nur in den Vorprüfplänen) 
Ansichten im Maßstab 1 : 200 
- Darstellung aller wesentlichen Ansichten 
Schnitte im Maßstab 1 : 200 
- Darstellung mindestens eines Quer- und eines Längsschnitts sowie weiterer 
zum Verständnis notwendiger Schnitte 
Typischer Fassadenschnitt/-ausschnitt im Maßstab 1 : 50 des Neubaus 
- zur Darstellung von Materialität und Proportionen 
- mit der Planungstiefe des Maßstabs 1 : 50 
- Darstellung von Ansicht und Schnitt 
- Angaben zu Konstruktion, Gestaltung und verwendeten Materialien 
Eine Perspektivische Darstellung  
- in Blickrichtung Haupteingang 
- fotorealistische Darstellung, Skizze, Zeichnung o.Ä. 
- Größe max. DIN A3

Wettbewerbsbedingungen 
 42
Modell im Maßstab 1 : 500 
- Ausgabe der Einsatzplatte im Einführungskolloquium 
Maximal 4 weitere erläuternde Darstellungen  (Skizzen, Grafiken, Organigram-
me o.ä.) 
- Größe je Darstellung max. DIN A4 
- keine weiteren 3D-Darstellungen (Renderings o.Ä.)  
Nachprüfbare Berechnungen (gemäß Formblättern): 
- Verkehrsflächenberechnung VF  
- Bruttogrundflächen BGF a nach DIN 277 
- Bruttorauminhalt BRI a nach DIN 277 
- Hüllflächen A 
- Soll-Ist-Vergleich des Raum- und Funktionsprogramms inkl. Darstellung von 
zusätzlichen Raumflächen (Nutzflächenberechnung NF) 
- Verhältnis Fensterfläche/ nicht Fensterfläche 
Erläuterungsbericht zum städtebaulichen, architektonischen und funktionalen 
Entwurf, sowie zur Wirtschaftlichkeit 
- Gliederung nach Formblatt 
- Max. 2 DIN A4-Seiten 
Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: 
- Papierform: 
- Ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt mit Eintrag einer farbigen 
Kennzeichnung der Funktionsbereiche laut Raumprogramm 
- Verfassererklärung gemäß Formblatt in einem verschlossenen, un-
durchsichtigen Umschlag 
- Erläuterungsbericht, DIN A4-Ausdruck 
- Digitale Daten auf CD: 
- Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN 
A3-Format und pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat 
- dxf- oder dwg-Dateien aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte 
- Excel-Tabellen der Berechnungen im xls- und pdf-Format 
- Erläuterungsbericht im pdf-Format 
- Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 
- Modell 
Die Vorprüfunterlagen müssen nicht in Papierform abgegeben werden.

Wettbewerbsbedingungen 
 43 
3.8. Rückfragen und Einführungskolloquium 
Rückfragen können  
bis zum 12.06.2020 
 
in Textform an 12-19006-Stadthaus@assmanngruppe.com gerichtet werden. 
Später oder telefonisch eingehende Rückfragen können nicht berücksichtigt wer-
den. 
Es ist vorgesehen, diese Fragen in einem Kolloquium  
am 17.06.2020, um 13:00 Uhr  
bei der Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1 in 48155 Münster, gemeinsam 
mit dem Auslober, dem Preisgericht und den Teilnehmern zu erörtern. Die Teil-
nahme am Kolloquium wird für alle teilnehmenden Büros dringend empfohlen. 
Im Anschluss an das Einführungskolloquium wird eine gemeinsame Ortsbesichti-
gung angeboten. 
Das Protokoll des Kolloquiums sowie die Beantwortung der Rückfragen werden 
innerhalb von 7 Tagen nach dem Kolloquium an alle Teilnehmer versandt und 
Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. 
Sonstige mündliche oder telefonische Anfragen, die sich auf den Inhalt des Wett-
bewerbs beziehen, können nicht beantwortet werden. 
3.9. Abgabe und Kennzeichnung der Arbeiten 
Die Arbeiten sind bis spätestens zum 
20.08.2020, 15:00 Uhr, 
das Modell bis spätestens zum 
10.09.2020, 15:00 Uhr 
an die 
assmann münster GmbH 
Mendelstraße 11 
48149 Münster 
zu senden oder dort abzugeben. 
Arbeiten, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt 
werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tages-
stempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen,

Wettbewerbsbedingungen 
 44
dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut einheit-
lich vermerkt ist. Die Einlieferung muss für den Empfänger porto- und zustel-
lungsfrei sein. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der 
Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit 
angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von dem Teilnehmer 
zu erbringendem Nachweis zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Der Einliefe-
rungsbeleg ist daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf 
Verlangen vorzulegen. 
Rechtzeitig bei einem Versandunternehmen eingelieferte Arbeiten, die später als 
14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zur Beur-
teilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu ent-
scheiden. 
Eine Übersendung der Unterlagen per E-Mail ist nicht zulässig. 
Zur Wahrung der Anonymität sind die Wettbewerbsarbeiten in verschlossenem 
Zustand mit Kennzahl und ohne Absender oder sonstige Hinweise auf den Ver-
fasser einzureichen. Als Absender ist die Anschrift des Empfängers einzutragen. 
Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer 
sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu 
versehen. Die Reihung gleicher Ziffern und die Reihenfolge aufeinanderfolgender 
Ziffern sind unzulässig. 
Sämtliche Berechnungsunterlagen sind unter Benennung der entsprechenden 
Kennzahl in der rechten oberen Ecke (nur auf dem 1. Blatt) abzugeben. 
Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmer (Geburts-
tag, Telefonnummer etc.) zulassen. 
Modelle sind so einzureichen, dass die Verpackung für einen Rückversand geeig-
net ist. Es wird keine Haftung für zerstörte Modelle aufgrund ungeeigneter Ver-
packung übernommen. 
3.10. Beurteilungskriterien 
Schwerpunkte der gesamten Planung sind die Berücksichtigung wirtschaftlicher, 
städtebaulicher, gestalterischer, ökologischer und funktionaler Grundsätze. 
Die eingereichten Arbeiten werden nach den folgenden Kriterien beurteilt (ohne 
Rangfolge): 
- Städtebauliche und architektonische Qualität 
- Raumprogramm und Funktionalität

Wettbewerbsbedingungen 
 45 
- Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten) 
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die  
- termingerecht eingegangen sind,  
- den formalen Ausschreibungsbedingungen entsprechen,  
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erken-
nen lassen.  
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit 
führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. 
3.11. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse, Ausstellung 
Das Preisgericht benachrichtigt die Verfasser der ausgezeichneten Arbeiten unter 
dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung der Teilnahmeberechtigung unmit-
telbar nach seiner Entscheidung. 
Das Ergebnis wird allen Teilnehmern, Preisrichtern und der AKNW innerhalb von 
14 Tagen durch Zusendung der Niederschrift zur Verfügung gestellt. 
Das Wettbewerbsergebnis wird gegebenenfalls in der Fachpresse veröffentlicht. 
Alle eingereichten Arbeiten werden gemäß den Vorgaben der RPW 2013 nach 
Abschluss des Wettbewerbes öffentlich ausgestellt. Ort und Datum werden noch 
bekannt gegeben. 
3.12. Preisgelder 
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen 
Gesamtbetrag in Höhe von 267.000 Euro inkl. MwSt. zu Verfügung. 
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 
1. Preis: 83.000 Euro 
2. Preis: 52.000 Euro 
3. Preis: 32.000 Euro 
Für Anerkennungen steht eine Summe von 40.000 Euro zur Verfügung. Jedes Bü-
ro, dass eine wertbare Wettbewerbsarbeit einreicht, erhält zudem eine Aufwands-
entschädigung von 5.000 €. 
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts un-
ter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe 
der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen

Wettbewerbsbedingungen 
 46
ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des 
Preisgerichtes möglich. 
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderun-
gen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu 
erbringenden Leistungen. 
3.13. Weitere Bearbeitung 
Der Auslober beabsichtigt, unmittelbar im Anschluss an den Wettbewerb ein Ver-
handlungsverfahren mit den Preisträgern durchzuführen.  
Der Auslober erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende 
Aufgabe realisiert wird, einen oder mehrere Preisträger mit der Realisierung des 
Wettbewerbs (Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 
HOAI) zu beauftragen, stufenweise nach Leistungsphasen und/oder zu realisie-
renden Bauabschnitten, jeweils mindestens jedoch die Leistungsphasen 2-5 nach 
§ 34 (Objektplanung) HOAI.  
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt im Falle einer positiven Ent-
scheidung für die Realisierung des Projekts die Vergabe der Planungsleistungen 
in einem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV. Teilnehmer am 
Verhandlungsverfahren sind die Preisträger wie sie in der Verfassererklärung be-
nannt wurden. 
Folgende Zuschlagskriterien sind für das spätere Verhandlungsverfahren festge-
schrieben:  
- Entwurf:  
o Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge):   45 %  
ƒ 1. Preis: 45 Punkte  
ƒ 2. Preis: 30 Punkte  
ƒ 3. Preis: 15 Punkte  
o Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 %  
Folgende weitere Zuschlagskriterien sind momentan geplant: 
- Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams:  10 %  
- Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung:  30 %  
o Ausführungen zum Terminmanagement  
o Ausführungen zum Kostenmanagement  
o Ausführungen zum Qualitätsmanagement  
- Honorarangebot  10 %

Wettbewerbsbedingungen 
 47 
Der Auslober behält sich eine weitere Konkretisierung bzw. Untergliederung der 
festgeschriebenen Zuschlagskriterien sowie eine Abänderung, Konkretisierung 
sowie Untergliederung der weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung 
vor.  
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-
brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und 
soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der 
weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der 
Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grund-
lage der Honorargestaltung im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig 
aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). 
3.14. Eigentum und Urheberrecht 
Die Arbeiten der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des 
Auslobers. Das Erstveröffentlichungsrecht liegt beim Auslober. Das Urheberrecht 
und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Verfassern erhalten. 
Der Auslober ist berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere 
Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentli-
chen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. 
Rückversand regelt die RPW 2013. Sofern Unterlagen/Modelle auf Anforderung 
der Teilnehmer zurückgesandt werden, gehen die Kosten zu Lasten der Teilneh-
mer. Unterlagen/Modelle, die nicht acht Wochen nach Abschluss der Ausstellung 
zurückgefordert wurden, werden vernichtet. 
3.15. Terminübersicht 
Versand der Auslobungsunterlagen: 02.06.2020 
Einsendeschluss für schriftliche Rückfragen: 12.06.2020 
Einführungskolloquium: 17.06.2020; 13 Uhr 
Abgabe der Planunterlagen: 06.08.2020 
Abgabe der Modelle: 27.08.2020 
Sitzung des Preisgerichts: 23.09.2020 
Verhandlungsgespräche: KW 47 2020 
 
Der Auslober behält sich Änderungen im Terminablauf vor.

Anlage 3 - Bewertungsmatrix

5132 Zeichen

Stadtwerke Münster GmbH
Wettbewerb "Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb
Name des Unternehmens:
Punktzahl des Unternehmens: 0,00 Punkte
Mindestkriterien für die Anerkennung von Referenzen:
a) Die Leistungsphasen 2-5 wurden vollständig erbracht.
b)
c) für Referenzkategorie 1: Die BGF der Referenz beträgt min. 10.000 m².
d) für Referenzkategorie 2: Die Honorarzone beträgt min. HZ III.
Nr. Nr. Beschreibung
0,00
Ge-
wichtung: 25% 1.1.1
Bruttogrundfläche (BGF)
Die BGF der Referenz muss 
min. 10.000 m² betragen, 
damit die Referenz gewertet 
werden kann.
Bruttogrundfläche: 
= 10.000 m² : 0 Punkte
– 20.000 m² : 3 Punkte 
* Zwischenwerte werden linear interpoliert
0,00
1.1.2
Erbrachte Leistungsphasen
Die Leistungsphasen 2-5 
müssen erbracht worden sein, 
damit die Referenz gewertet 
werden kann.
LP 1: 0,12 Punkte
LP 6: 0,60 Punkte
LP 7: 0,24 Punkte
LP 8: 1,92 Punkte
LP 9: 0,12 Punkte
0,00
BGF: 30.000 m² 1.1.3 Es handelt sich um einen 
öffentlichen Auftraggeber.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
LPs: 1.1.4 Es handelt sich um ein 
Verwaltungsgebäude.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
Ge-
wichtung: 25% 1.2.1
Bruttogrundfläche (BGF)
Die BGF der Referenz muss 
min. 10.000 m² betragen, 
damit die Referenz gewertet 
werden kann.
Bruttogrundfläche: 
= 10.000 m² : 0 Punkte
– 20.000 m² : 3 Punkte 
* Zwischenwerte werden linear interpoliert
0,00
1.2.2
Erbrachte Leistungsphasen
Die Leistungsphasen 2-5 
müssen erbracht worden sein, 
damit die Referenz gewertet 
werden kann.
LP 1: 0,12 Punkte
LP 6: 0,60 Punkte
LP 7: 0,24 Punkte
LP 8: 1,92 Punkte
LP 9: 0,12 Punkte
0,00
BGF: 30.000 m² 1.2.3 Es handelt sich um einen 
öffentlichen Auftraggeber.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
LPs: 1.2.4 Es handelt sich um ein 
Verwaltungsgebäude.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
1: Referenz vergleichbarer Größe
Referenzname:
Referenzname:1.1
1.2
2: Referenz vergleichbarer Komplexität
Bewertungsgrundlage Erreichte 
Punktzahl
gewichtete 
Punktzahl
Die Referenz wurde innerhalb der letzten fünf Jahre fertiggestellt (1.4.2015-31.03.2020). Als Datum der Fertigstellung gilt 
der Tag der Übergabe an den Bauherrn.
Jeder Bewerber muss min. jeweils eine Referenz je Kategorie (1: Größe; 2: Komplexität) nachweisen. 
Die Benennung der gleichen Referenzen für die Kategorien 1 und 2 ist möglich und wird dann jeweils in beiden Kategorien 
bewertet. 
Beschreibung
Oberkriterium Unterkriterium
V1.1-20160601 Seite 1/2

Stadtwerke Münster GmbH
Wettbewerb "Stadthaus 3-Erweiterung" in Münster
Bewertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb
Name des Unternehmens:
Punktzahl des Unternehmens: 0,00 Punkte
Mindestkriterien für die Anerkennung von Referenzen:
a) Die Leistungsphasen 2-5 wurden vollständig erbracht.
b)
c) für Referenzkategorie 1: Die BGF der Referenz beträgt min. 10.000 m².
d) für Referenzkategorie 2: Die Honorarzone beträgt min. HZ III.
Nr. Nr. Beschreibung
1: Referenz vergleichbarer Größe
Bewertungsgrundlage Erreichte 
Punktzahl
gewichtete 
Punktzahl
Die Referenz wurde innerhalb der letzten fünf Jahre fertiggestellt (1.4.2015-31.03.2020). Als Datum der Fertigstellung gilt 
der Tag der Übergabe an den Bauherrn.
Jeder Bewerber muss min. jeweils eine Referenz je Kategorie (1: Größe; 2: Komplexität) nachweisen. 
Die Benennung der gleichen Referenzen für die Kategorien 1 und 2 ist möglich und wird dann jeweils in beiden Kategorien 
bewertet. 
Beschreibung
Oberkriterium Unterkriterium
0,00
Ge-
wichtung: 25% 2.1.1
Bruttogrundfläche (BGF)
Die Honorarzone der Referenz 
muss min. III betragen, damit 
die Referenz gewertet werden 
kann.
Honorarzone: 
HZ III: 0 Punkte 
HZ IV: 3 Punkte 
0,00
2.1.2
Erbrachte Leistungsphasen
Die Leistungsphasen 2-5 
müssen erbracht worden sein, 
damit die Referenz gewertet 
werden kann.
LP 1: 0,12 Punkte
LP 6: 0,60 Punkte
LP 7: 0,24 Punkte
LP 8: 1,92 Punkte
LP 9: 0,12 Punkte
0,00
Honorarzone: IV 2.1.3 Es handelt sich um einen 
öffentlichen Auftraggeber.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
LPs: 2.1.4 Es handelt sich um ein 
Verwaltungsgebäude.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
Ge-
wichtung: 25% 2.2.1
Bruttogrundfläche (BGF)
Die Honorarzone der Referenz 
muss min. III betragen, damit 
die Referenz gewertet werden 
kann.
Honorarzone: 
HZ III: 0 Punkte 
HZ IV: 3 Punkte 
0,00
2.2.2
Erbrachte Leistungsphasen
Die Leistungsphasen 2-5 
müssen erbracht worden sein, 
damit die Referenz gewertet 
werden kann.
LP 1: 0,12 Punkte
LP 6: 0,60 Punkte
LP 7: 0,24 Punkte
LP 8: 1,92 Punkte
LP 9: 0,12 Punkte
0,00
Honorarzone: 2.2.3 Es handelt sich um einen 
öffentlichen Auftraggeber.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
LPs: 2.2.4 Es handelt sich um ein 
Verwaltungsgebäude.
Unterkriterium nicht erfüllt: 0 
Punkte
Unterkriterium erfüllt: 2 Punkte
0,00
0,00Gesamtsumme
Referenzname:
Referenzname:
2.1
2.2
2: Referenz vergleichbarer Komplexität
V1.1-20160601 Seite 2/2

Beratungsverlauf (6)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (7)

  • Mendelstraße 11
  • Hafenplatz 1
  • Albersloher Weg
  • Hafengrenzweg
  • Umgehungsstraße
  • Kiesekamps Mühle
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0176/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37