V/0088/2025
Wolbecker Straße - Verfürthweg bis Lohausweg (Beschluss verkehrstechnischer Entwurf)
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Anlage 2 Folgelastenberechnung
2348 Zeichen
Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0088/2025 Aufgestellt am: 19.02.2025 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 0007 Jahr der Fertigstellung: 2028 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 805.000 70,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 345.000 30,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.150.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 1.150.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 1.150.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 11.500 25,31 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 11.500 25,31 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 28.750 63,28 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 5.180 11,40 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.180 € p.a. + Tilgung 10.350 € p.a. = Schuldendienst 15.530 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 45.430 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 20.130 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 20.130 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 25.300 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,20 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Wolbecker Straße - Verfürthweg bis Lohausweg Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Beschlussvorlage
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V/0088/2025
V/0088/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Wolbecker Straße - Verfürthweg bis Lohausweg (Beschluss verkehrstechnischer Entwurf)
Beratungsfolge
12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der aufgestellten Planung von Dezember 2024 (Anlage 1) zur Umgestaltung der Wolbecker Straße
zwischen Verfürthweg und Lohausweg (verkehrstechnischer Entwurf) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.150.000 €
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 805.000 €.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlage
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2027
2028
650.000
500.000
Einzahlungen 2027
2028
400.000
405.000
Zuwendung
(Land NRW)
Saldo 345.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
10.04.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Hecht
Telefon: 492-6592
Hecht@stadt-muenster.de
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V/0088/2025
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2025 bei der o. g. Investiti-
onsmaßnahme veranschlagt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2029 ff. 20.130 Folgeertrag
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und
Dienstleistungen
2029 ff. 11.500 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 28.750 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzaufwen-
dungen
2029 ff. 5.180 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Anlass
Der Neubau der Brücke im Zuge der Wolbecker Straße über den DEK, sowie die Straßenbaumaß-
nahme im Zuge des Ausbaus der B 51 sind durch die Vorhabenträger Wasserschifffahrtsverwaltung
und Straßen NRW seit 2023 abgeschlossen. Beide separaten Baumaßnahmen sollen nun durch die
vorliegende Überplanung des dazwischenliegenden Abschnitts gestalterisch und funktional zusam-
mengeführt werden.
Für den Straßenabschnitt wurde bereits in 2016 eine Planung erstellt und beschlossen. Der Vorent-
wurf zur Vorlage V/0272/2016 sah u.a. die Einrichtung von straßenbegleitenden Grünstreifen mit
neuen Baumstandorten und daraus begründet eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts vor. In der
Planfeststellung von Straßen NRW zur B 51/ Wolbecker Straße sind allerdings auf der Nordseite der
Wolbecker Straße (Grünfläche Wolbecker Straße/Lohausweg) zahlreiche Bäume als erhaltenswert
festgesetzt worden. Diese Festsetzungen müssen beim Ausbau des städtischen Straßenabschnittes
mitberücksichtigt werden. Zudem befinden sich zwei angrenzende Grundstücke nördlich und südlich
der Haltestellen nicht im Eigentum der Stadt Münster und können nicht wie zunächst vorgesehen
überplant werden. Die in 2016 beschlossene Planung ist somit nicht umsetzbar und musste überar-
beitet werden.
Bestand
Die vorhandenen Nebenanlagen auf dem Abschnitt der Wolbecker Straße zwischen Verfürthweg und
Lohausweg entsprechen mit Breiten von etwa 1,50 m nicht den Anforderungen für richtlinienkonforme
und verkehrssichere Fuß- und Radverkehrsanlagen. Die stadtauswärtige Haltestelle „Institut der Feu-
erwehr“ ist nicht barrierefrei und der bauliche Zustand der Busbuchten ist sehr schlecht.
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Planung
Die Umgestaltung des Straßenraumes muss im vorhandenen Querschnitt erfolgen. Der Baumbestand
im Norden, insbesondere die in der Planfeststellung von Straßen NRW als erhaltenswert festgesetz-
ten Bäume und die Eigentumsgrenzen sind zu erhalten.
Die Planung sieht auf dem Abschnitt den Ausbau der Geh- und Radwege in einer Breite von 2,00 m
vor. Die Fahrbahn wird hierfür auf 6,50 m reduziert. Die vorhandene Mittelinsel wird auf eine Breite
von 2,50 m verbreitert. Der Radverkehr ist aufgrund der Brückenrampen in Höhe der Haltestellen
recht zügig unterwegs. Mit dem geplanten Umbau der Haltestellen zu Fahrbahnrandhaltestellen kön-
nen diese barrierefrei und mit separaten Aufstellbereichen für wartende und aussteigende Fahrgäste
eingerichtet werden. Hierdurch kann auch das Konfliktpotential zwischen Radverkehr und Fahrgästen
deutlich reduziert werden. Für den Ausbau der südlichen Nebenanlagen sind aus dem Gehölzstreifen
zwischen Straße und Kleingartenanlage mindestens 9 Bäume zu entfernen. Eine genaue Aussage
zum Erhalt von vier weiteren Bäumen ist erst im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme mög-
lich. Es ist vorgesehen die Lücken im Gehölzstreifen anschließend mit vier neuen Bäumen zu schlie-
ßen.
Die Wolbecker Straße ist Bestandteil des Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes und stellt innerhalb die-
ses Netzes eine Strecke mit einer sehr hohen Bedeutung dar. Über diese Achse werden Einsatzstel-
len unter anderem in der Peripherie der Stadt Münster erreicht. Durch die vorgesehenen Fahrbahn-
randhaltestellen ist mit einer Verlängerung der Fahrtzeiten für die Fahrzeuge von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst trotz Nutzung von Sonderrechten gem. § 38 StVO zu rechnen, da durch fahrgastaufneh-
mende Fahrzeuge des ÖPNV der gesamte Verkehrsfluss insgesamt negativ beeinträchtigt wird. Als
Folge sind mehr Überholvorgänge mit Einfahren in den Gegenverkehr mit steigender Unfallgefahr (im
Einsatzfall 8- fach höher) zu erwarten.
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde auch eine Variante für den Ausbau als Busbuchten ge-
prüft. Hier könnte der MIV dann an dem haltenden Bus vorbeifahren. Der notwendige Flächenbedarf
für die Busbuchten, die Aufstellflächen, sowie die Geh- und Radwege würde aber dazu führen, dass
der gesamte Grünstreifen zwischen den südlichen Nebenanlagen und der Kleingartenanlage und der
prägende Baum an der nördlichen Haltestelle entfernt werden müssten. Eine Reduzierung der Breiten
der Nebenanlagen im Haltestellenbereich und unmittelbar im Anschluss an die Brückenrampen wer-
den aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen.
Eine wesentliche Zielsetzung zur Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNV be-
zieht sich auf die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit bzw. die Gewährleistung von Fahrplanstabilität.
Hierzu kann die Ausgestaltung von Haltestellen einen wesentlichen Beitrag leisten. Nach den Emp-
fehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Fahrbahn-
randhaltestellen gegenüber Busbuchten eindeutig zu bevorzugen. Bei einem Halt am Fahrbahnrand
kann der Bus nach dem Fahrgastwechsel direkt weiterfahren, sodass im Gegensatz zur Haltestellen-
bucht keinerlei Zeitverluste durch das Wiedereinfädeln in den fließenden Verkehr entstehen. Nach der
EAÖ ist zu betonen, dass Haltestellen am Fahrbahnrand insbesondere in innenstadtnahen Bereichen
mit hohem Verkehrsaufkommen wie im zutreffenden Bereich vorteilhaft sind, um die Fahrplanstabilität
zu erhöhen und den öffentlichen Nahverkehr im Sinne des Umweltverbundes zu priorisieren. Im poli-
tisch beschlossenen Masterplan Mobilität Münster 2035+ ist die Wolbecker Straße darüber hinaus als
künftige ÖPNV-Hochleistungsachse vorgesehen. Hochleistungsachsen soll grundsätzlich durch Li-
nien in dichtem Takt bedient werden und schnelle Verbindungen zwischen den Außenstadtteilen und
der Innenstadt gewährleisten. Zudem soll der Pendlerverkehr an Hauptachsen auf den ÖPNV gelenkt
werden. Hierfür sind nach den Anforderungen des Masterplans weitreichende infrastrukturelle Maß-
nahmen zur ÖPNV-Bevorrechtigung zu ergreifen, welche demnach auch die Einrichtung von Fahr-
planrandhaltestellen inkludiert.
Auch aus Sicht der Barrierefreiheit sind Fahrbahnrandhaltestellen als vorteilhaft zu bewerten, da der
Bus durch eine leichtere Anfahrbarkeit sehr dicht am Bordstein halten kann, welches den Ein- und
Einstieg insbesondere für Mobilitätseingeschränkte verbessert.
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Reduktionsvariante
Alle Umbauten wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Ver-
kehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsvarianten sind nicht mög-
lich.
Bauen für alle
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt.
Kosten / Finanzierung
Die Baukosten für den Abschnitt der Wolbecker Straße zwischen Verfürthweg und Lohausweg betra-
gen ca. 1.150.000 €.
Beiträge Dritter / Förderung
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme, bei der erwartet wird, dass 70% der zuwen-
dungsfähigen Kosten refinanziert werden können.
Umsetzung
Die Umsetzung der Maßnahme soll ab 2027 erfolgen.
i.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Folgelastenberechnung
Lageplan
2759 Zeichen
Pfeil-rechts 237 GW WWW GWWW W H H GG Gas FHFHG GW W GasGas G WG L 793 Verfürthweg Lohausweg Achtung Pfeil-rechts Bodenwelle Vorfahrtgewähren Verbot,LKWHinweis,rechts,Warntafel Hinweis,Höhenbegrenzung Verkehrsführung Haltverbot,beschränkt Hinweis VorfahrtgewährenHinweisZone30AnfangEndeSackgasseHaltverbotAnfang Vorfahrtgewähren Sackgasse name 206 198 204 83 199 179 24 188 II229 II 237 a II249I249 a II II245I247 II257 II255 II253II II I Wolbecker Straße AkazieSTø= 0.40 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.20 mKø= 6.00 m EicheSTø= 0.15 mKø= 4.00 mEicheSTø= 0.30 mKø= 10.00 mEicheSTø= 0.50 mKø= 12.00 m LaubbaumSTø= 0.25 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.45 mKø= 9.00 m 0000STø= 0.00 mKø= 0.00 m LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 9.00 m LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 7.00 m AhornSTø= 0.60 mKø= 14.00 m LaubbaumSTø= 0.45 mKø= 10.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 8.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 8.00 mLaubbaumSTø= 0.35 mKø= 8.00 mKirscheSTø= 0.30 mKø= 8.00 m KirscheSTø= 0.25 mKø= 6.00 mKirscheSTø= 0.30 mKø= 8.00 m HainbucheSTø= 0.40 mKø= 12.00 m EicheSTø= 0.35 mKø= 10.00 mPlataneSTø= 0.70 mKø= 17.00 m PlataneSTø= 0.60 mKø= 17.00 m LaubbaumSTø= 0.23 mKø= 6.00 m LaubbaumSTø= 0.22 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.12 mKø= 4.00 m LaubbaumSTø= 0.50 mKø= 9.00 m LaubbaumSTø= 0.38 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.17 mKø= 4.50 m LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.48 mKø= 8.00 m mehrstämmig 2 x 0,12mSTø= 0.11 mKø= 3.00 mmehrstämmig 0,17m + 0,12m + 0,18mKø= 9.00 m LaubbaumSTø= 0.50 mKø= 10.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 6.00 m Mehrstämmig 2 x 0,4mKø= 6.00 m LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 8.00 m mehrstämmig 2 x 0,25mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 6.00 m NadelbaumSTø= 0.40 mKø= 9.00 m LaubbaumSTø= 0.28 mKø= 8.00 m LaubbaumSTø= 0.20 mKø= 7.50 mLaubbaumSTø= 0.25 mKø= 4.00 mLaubbaumSTø= 0.20 mKø= 5.00 m 3.50 Aufstell- fläche2.00 Radweg2.00 Gehweg Schaltkasten versetzen Ausbau Haltestellen entspr.Detailblatt IV 1.4 2.00 Ausbau Haltestellen entspr.Detailblatt IV 1.4 Ausbau Mittelinselentspr. Detailblatt IV 2.17Ausbau Querungsstellen entspr.Detailblatt IV 2.14 (ungesichert) 3.25 Fahrstreifen 3.50 Aufstellfläche2.00 Radweg2.00 Gehweg 2.000.753.252.753.251.602.00 3.250.850.853.25 AnschlussAusbau DEK Anschlussan Bestand 2.50 AnschlussAusbau Straßen NRW 3.25 FahrstreifenAusbau Querungsstellen entspr.Detailblatt IV 2.14 (ungesichert)2.00 Gehweg2.00 Radweg0.75 Sicherheitstrennstreifen Litfaßsäule an Haltestellestadtauswärts, versetzen nicht benutzungspflichtigerRadweg Ausbau Aufpflasterungentspr. Detailblatt II 14.1Ausbau Aufpflasterungentspr. Detailblatt II 14 18.00 0.50 Plot 11.04.2025 Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:( )_ Verkehrstechnischer Entwurf 11250Dez. 2024RevermannDez. 2024HechtWolbecker StraßeVerfürthweg - LohauswegPlot 03.12.2024
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße
- Verfürthweg
- Lohausweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0088/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2025
- Erstellt
- 19.02.2025 07:34