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V/0088/2025

Wolbecker Straße - Verfürthweg bis Lohausweg (Beschluss verkehrstechnischer Entwurf)

Vorlagen 27.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 18.06.2025, TOP 5.23

Anlage 2 Folgelastenberechnung

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Beschlussvorlage

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Lageplan

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Anlage 2 Folgelastenberechnung

2348 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0088/2025 Aufgestellt am: 19.02.2025
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 0007
Jahr der Fertigstellung: 2028
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 805.000 70,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 345.000 30,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.150.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 1.150.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 1.150.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2029 11.500 25,31
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 11.500 25,31
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 28.750 63,28
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 5.180 11,40
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 5.180 € p.a.
+ Tilgung 10.350 € p.a.
= Schuldendienst 15.530 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 45.430 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2029 20.130 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 20.130 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 25.300
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 2,20
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Wolbecker Straße - Verfürthweg bis Lohausweg
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Beschlussvorlage

9242 Zeichen

V/0088/2025 
V/0088/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wolbecker Straße - Verfürthweg bis Lohausweg (Beschluss verkehrstechnischer Entwurf) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der aufgestellten Planung von Dezember 2024 (Anlage 1) zur Umgestaltung der Wolbecker Straße 
zwischen Verfürthweg und Lohausweg (verkehrstechnischer Entwurf) wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.150.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 805.000 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlage 
   
Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2027 
2028  
650.000 
500.000 
 
Einzahlungen   2027 
2028 
400.000 
405.000 
Zuwendung 
(Land NRW) 
Saldo  345.000  
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
10.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Hecht 
Telefon: 492-6592 
Hecht@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0088/2025 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltplan 2025 bei der o. g. Investiti-
onsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
Teilergebnisplan  
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2029 ff. 20.130 Folgeertrag 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2029 ff. 11.500 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 28.750 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzaufwen-
dungen 
2029 ff. 5.180 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Der Neubau der Brücke im Zuge der Wolbecker Straße über den DEK, sowie die Straßenbaumaß-
nahme im Zuge des Ausbaus der B 51 sind durch die Vorhabenträger Wasserschifffahrtsverwaltung 
und Straßen NRW seit 2023 abgeschlossen. Beide separaten Baumaßnahmen sollen nun durch die 
vorliegende Überplanung des dazwischenliegenden Abschnitts gestalterisch und funktional zusam-
mengeführt werden.  
 
Für den Straßenabschnitt wurde bereits in 2016 eine Planung erstellt und beschlossen. Der Vorent-
wurf zur Vorlage V/0272/2016 sah u.a. die Einrichtung von straßenbegleitenden Grünstreifen mit 
neuen Baumstandorten und daraus begründet eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts vor. In der 
Planfeststellung von Straßen NRW zur B 51/ Wolbecker Straße sind allerdings auf der Nordseite der 
Wolbecker Straße (Grünfläche Wolbecker Straße/Lohausweg) zahlreiche Bäume als erhaltenswert 
festgesetzt worden. Diese Festsetzungen müssen beim Ausbau des städtischen Straßenabschnittes 
mitberücksichtigt werden. Zudem befinden sich zwei angrenzende Grundstücke nördlich und südlich 
der Haltestellen nicht im Eigentum der Stadt Münster und können nicht wie zunächst vorgesehen 
überplant werden. Die in 2016 beschlossene Planung ist somit nicht umsetzbar und musste überar-
beitet werden. 
 
Bestand   
Die vorhandenen Nebenanlagen auf dem Abschnitt der Wolbecker Straße zwischen Verfürthweg und 
Lohausweg entsprechen mit Breiten von etwa 1,50 m nicht den Anforderungen für richtlinienkonforme 
und verkehrssichere Fuß- und Radverkehrsanlagen. Die stadtauswärtige Haltestelle „Institut der Feu-
erwehr“ ist nicht barrierefrei und der bauliche Zustand der Busbuchten ist sehr schlecht.

- 3 - 
V/0088/2025 
Planung 
Die Umgestaltung des Straßenraumes muss im vorhandenen Querschnitt erfolgen. Der Baumbestand 
im Norden, insbesondere die in der Planfeststellung von Straßen NRW als erhaltenswert festgesetz-
ten Bäume und die Eigentumsgrenzen sind zu erhalten. 
Die Planung sieht auf dem Abschnitt den Ausbau der Geh- und Radwege in einer Breite von 2,00 m 
vor. Die Fahrbahn wird hierfür auf 6,50 m reduziert. Die vorhandene Mittelinsel wird auf eine Breite 
von 2,50 m verbreitert. Der Radverkehr ist aufgrund der Brückenrampen in Höhe der Haltestellen 
recht zügig unterwegs. Mit dem geplanten Umbau der Haltestellen zu Fahrbahnrandhaltestellen kön-
nen diese barrierefrei und mit separaten Aufstellbereichen für wartende und aussteigende Fahrgäste 
eingerichtet werden. Hierdurch kann auch das Konfliktpotential zwischen Radverkehr und Fahrgästen 
deutlich reduziert werden. Für den Ausbau der südlichen Nebenanlagen sind aus dem Gehölzstreifen 
zwischen Straße und Kleingartenanlage mindestens 9 Bäume zu entfernen. Eine genaue Aussage 
zum Erhalt von vier weiteren Bäumen ist erst im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme mög-
lich. Es ist vorgesehen die Lücken im Gehölzstreifen anschließend mit vier neuen Bäumen zu schlie-
ßen. 
 
Die Wolbecker Straße ist Bestandteil des Feuerwehrvorbehaltsstraßennetzes und stellt innerhalb die-
ses Netzes eine Strecke mit einer sehr hohen Bedeutung dar. Über diese Achse werden Einsatzstel-
len unter anderem in der Peripherie der Stadt Münster erreicht. Durch die vorgesehenen Fahrbahn-
randhaltestellen ist mit einer Verlängerung der Fahrtzeiten für die Fahrzeuge von Feuerwehr und Ret-
tungsdienst trotz Nutzung von Sonderrechten gem. § 38 StVO zu rechnen, da durch fahrgastaufneh-
mende Fahrzeuge des ÖPNV der gesamte Verkehrsfluss insgesamt negativ beeinträchtigt wird. Als 
Folge sind mehr Überholvorgänge mit Einfahren in den Gegenverkehr mit steigender Unfallgefahr (im 
Einsatzfall 8- fach höher) zu erwarten.  
 
Im Rahmen der Vorentwurfsplanung wurde auch eine Variante für den Ausbau als Busbuchten ge-
prüft. Hier könnte der MIV dann an dem haltenden Bus vorbeifahren. Der notwendige Flächenbedarf 
für die Busbuchten, die Aufstellflächen, sowie die Geh- und Radwege würde aber dazu führen, dass 
der gesamte Grünstreifen zwischen den südlichen Nebenanlagen und der Kleingartenanlage und der 
prägende Baum an der nördlichen Haltestelle entfernt werden müssten. Eine Reduzierung der Breiten 
der Nebenanlagen im Haltestellenbereich und unmittelbar im Anschluss an die Brückenrampen wer-
den aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen. 
 
Eine wesentliche Zielsetzung zur Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNV be-
zieht sich auf die Erhöhung der Reisegeschwindigkeit bzw. die Gewährleistung von Fahrplanstabilität. 
Hierzu kann die Ausgestaltung von Haltestellen einen wesentlichen Beitrag leisten. Nach den Emp-
fehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) der Forschungsgesellschaft für 
Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Fahrbahn-
randhaltestellen gegenüber Busbuchten eindeutig zu bevorzugen. Bei einem Halt am Fahrbahnrand 
kann der Bus nach dem Fahrgastwechsel direkt weiterfahren, sodass im Gegensatz zur Haltestellen-
bucht keinerlei Zeitverluste durch das Wiedereinfädeln in den fließenden Verkehr entstehen. Nach der 
EAÖ ist zu betonen, dass Haltestellen am Fahrbahnrand insbesondere in innenstadtnahen Bereichen 
mit hohem Verkehrsaufkommen wie im zutreffenden Bereich vorteilhaft sind, um die Fahrplanstabilität 
zu erhöhen und den öffentlichen Nahverkehr im Sinne des Umweltverbundes zu priorisieren. Im poli-
tisch beschlossenen Masterplan Mobilität Münster 2035+ ist die Wolbecker Straße darüber hinaus als 
künftige ÖPNV-Hochleistungsachse vorgesehen. Hochleistungsachsen soll grundsätzlich durch Li-
nien in dichtem Takt bedient werden und schnelle Verbindungen zwischen den Außenstadtteilen und 
der Innenstadt gewährleisten. Zudem soll der Pendlerverkehr an Hauptachsen auf den ÖPNV gelenkt 
werden. Hierfür sind nach den Anforderungen des Masterplans weitreichende infrastrukturelle Maß-
nahmen zur ÖPNV-Bevorrechtigung zu ergreifen, welche demnach auch die Einrichtung von Fahr-
planrandhaltestellen inkludiert.  
 
Auch aus Sicht der Barrierefreiheit sind Fahrbahnrandhaltestellen als vorteilhaft zu bewerten, da der 
Bus durch eine leichtere Anfahrbarkeit sehr dicht am Bordstein halten kann, welches den Ein- und 
Einstieg insbesondere für Mobilitätseingeschränkte verbessert.

- 4 - 
V/0088/2025 
Reduktionsvariante 
Alle Umbauten wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den Anforderungen der Ver-
kehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsvarianten sind nicht mög-
lich. 
 
Bauen für alle 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung (KIB) abgestimmt. 
 
Kosten / Finanzierung 
Die Baukosten für den Abschnitt der Wolbecker Straße zwischen Verfürthweg und Lohausweg betra-
gen ca. 1.150.000 €. 
 
Beiträge Dritter / Förderung 
Es handelt sich um eine zuwendungsfähige Maßnahme, bei der erwartet wird, dass 70% der zuwen-
dungsfähigen Kosten refinanziert werden können. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung der Maßnahme soll ab 2027 erfolgen.  
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Folgelastenberechnung

Lageplan

2759 Zeichen

Pfeil-rechts
237
GW
WWW
GWWW
W
H
H
GG
Gas
FHFHG
GW
W
GasGas
G
WG
L 793
Verfürthweg
Lohausweg
Achtung
Pfeil-rechts
Bodenwelle
Vorfahrtgewähren
Verbot,LKWHinweis,rechts,Warntafel
Hinweis,Höhenbegrenzung
Verkehrsführung
Haltverbot,beschränkt
Hinweis
VorfahrtgewährenHinweisZone30AnfangEndeSackgasseHaltverbotAnfang
Vorfahrtgewähren
Sackgasse
name
206
198
204
83
199
179
24
188
II229
II
237 a
II249I249 a
II
II245I247
II257
II255
II253II
II
I
Wolbecker Straße
AkazieSTø= 0.40 mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.20 mKø= 6.00 m
EicheSTø= 0.15 mKø= 4.00 mEicheSTø= 0.30 mKø= 10.00 mEicheSTø= 0.50 mKø= 12.00 m
LaubbaumSTø= 0.25 mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.45 mKø= 9.00 m
0000STø= 0.00 mKø= 0.00 m
LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 9.00 m
LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 7.00 m
AhornSTø= 0.60 mKø= 14.00 m
LaubbaumSTø= 0.45 mKø= 10.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 8.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 8.00 mLaubbaumSTø= 0.35 mKø= 8.00 mKirscheSTø= 0.30 mKø= 8.00 m
KirscheSTø= 0.25 mKø= 6.00 mKirscheSTø= 0.30 mKø= 8.00 m
HainbucheSTø= 0.40 mKø= 12.00 m
EicheSTø= 0.35 mKø= 10.00 mPlataneSTø= 0.70 mKø= 17.00 m
PlataneSTø= 0.60 mKø= 17.00 m
LaubbaumSTø= 0.23 mKø= 6.00 m
LaubbaumSTø= 0.22 mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.12 mKø= 4.00 m
LaubbaumSTø= 0.50 mKø= 9.00 m
LaubbaumSTø= 0.38 mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.17 mKø= 4.50 m
LaubbaumSTø= 0.30 mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.48 mKø= 8.00 m
mehrstämmig 2 x 0,12mSTø= 0.11 mKø= 3.00 mmehrstämmig 0,17m + 0,12m + 0,18mKø= 9.00 m
LaubbaumSTø= 0.50 mKø= 10.00 mLaubbaumSTø= 0.30 mKø= 6.00 m
Mehrstämmig  2 x 0,4mKø= 6.00 m
LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 8.00 m
mehrstämmig 2 x 0,25mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.35 mKø= 6.00 m
NadelbaumSTø= 0.40 mKø= 9.00 m
LaubbaumSTø= 0.28 mKø= 8.00 m
LaubbaumSTø= 0.20 mKø= 7.50 mLaubbaumSTø= 0.25 mKø= 4.00 mLaubbaumSTø= 0.20 mKø= 5.00 m
3.50  Aufstell-         fläche2.00  Radweg2.00  Gehweg
Schaltkasten versetzen
Ausbau Haltestellen entspr.Detailblatt IV 1.4
2.00
Ausbau Haltestellen entspr.Detailblatt IV 1.4
Ausbau Mittelinselentspr. Detailblatt IV 2.17Ausbau Querungsstellen entspr.Detailblatt IV 2.14 (ungesichert)
3.25  Fahrstreifen
3.50  Aufstellfläche2.00  Radweg2.00  Gehweg
2.000.753.252.753.251.602.00
3.250.850.853.25
AnschlussAusbau DEK
Anschlussan Bestand
2.50
AnschlussAusbau Straßen NRW
3.25  FahrstreifenAusbau Querungsstellen entspr.Detailblatt IV 2.14 (ungesichert)2.00  Gehweg2.00  Radweg0.75  Sicherheitstrennstreifen
Litfaßsäule an Haltestellestadtauswärts, versetzen
nicht benutzungspflichtigerRadweg
Ausbau Aufpflasterungentspr. Detailblatt II 14.1Ausbau Aufpflasterungentspr. Detailblatt II 14
18.00
0.50
Plot 11.04.2025
Maßstab:gezeichnetBlatt-Nr.:1 :DatumNamebearbeitetProjekt-Nr.:Anlage-Nr.:(   )_
Verkehrstechnischer Entwurf
11250Dez. 2024RevermannDez. 2024HechtWolbecker StraßeVerfürthweg - LohauswegPlot 03.12.2024

Beratungsverlauf (2)

12.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Verfürthweg
  • Lohausweg

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Details

Aktenzeichen
V/0088/2025
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2025
Erstellt
19.02.2025 07:34