AN/1177/2021
Einrichtung eines gemeinsamen Schulgarten EMA, OSK und ggf. Gesamtschule
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)
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Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN SPD-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1177/2021 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Einrichtung eines gemeinsamen Schulgarten EMA, OSK und ggf. Gesamtschule Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und die SPD-Fraktion bitten gemeinsam, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 14.06.2021 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf -Land, Flur 17, Flurstück 2073 einen Schulgarten sowie eine Schul-Streuobstwiese zu etablieren, der gemeinsam von den Schulen Ernst -Moritz-Arndt Grundschule (EMA) und Offene-Schule-Köln (OSK) genutzt und perspektivisch von diesen in Eigenregie alleine unterhalten werden soll. Soweit erforderlich, soll die Verw al- tung einmal im Jahr den Rückschnitt der die Streuobstwiese umgebenden He- cke und den der dort befindlichen Obstbäume, auch zwecks Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Fläche, übernehmen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit auch eine Ein beziehung sei- tens der Gesamtschule Rodenkirchen gewünscht wird. Die Abstimmung mit Gesamtschule läuft noch. Der Schulgarten für EMA und OSK soll möglichst eine Fläche von ca. 600 qm erhalten und eingezäunt werden und ausschließlich von den Schulen genutz t werden und nur diesen zugänglich sein. Die Streuobstwiese soll möglichst eine Fläche von ca. 1000 qm erhalten und von einer Hecke (z.B. essbare Früchte / Nüsse wie Haselnuss, Himbeeren etc.) teilweise umschlossen sein. Die Streu- obstwiese soll den Schulen zur Verfügung stehen und von diesen unterhalten - 2 - werden. Diese Fläche soll aber gleichwohl allen Anwohnern als Erlebnisraum und Lernfläche offenstehen und entsprechend „begehbar und erlebbar“ sein“. Eine Ausschilderung der Fläche und der einzelnen Bäume wä re wünschens- wert, um den Charakter als Lernfläche auch für die Allgemeinheit zu unterstrei- chen. Die Grundausstattung in Form von Zaun, Hecke, ggf. Gemeinschaftsfläche (Gartenhaus, Obstbäume, Beschilderung, Wasseranschluss) sollte seitens der Stadt eingerichtet werden. Die laufende Unterhaltung der Fläche erfolgt durch die Schulen bzw. wird durch diese organisiert und finanziert. Begründung: EMA und OSK unterstützen ein entsprechendes Vorhaben, auch ist der Antrag in- haltlich mit ihnen abgestimmt. (Anmerkung: Die Abstimmung mit der Gesamtschule läuft noch.) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schulgarten empfiehlt die Planung und Einrichtung von Schulgärten, insbesondere bei Schulneubauten und sieht dabei einen Richtwert von 1 qm pro Schüler vor. Durch den Neu bau von EMA und OSK ergeben sich ent- sprechend viele Ausgestaltungsvarianten für ein Schulgartenprojekt. Die Lage der Schulen in so enger Nachbarschaft eröffnet viele Möglichkeiten des Austausches und der Zusammenarbeit, die pädagogisch wertvoll sind. Schulgärten bilden einen naturnahen Erlebnisraum. Dort wird Natur hautnah erlebbar und Nachhaltigkeit konkret geübt. Schulgärten sind „Klassenräume“, die ganzheitli- ches Lernen mit allen Sinnen ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung sollte den Schulen überla ssen werden, die es in ihr je- weiliges pädagogisches Konzept einbinden können. Die konkrete Abstimmung mit der Verwaltung erfolgt dann mit den Schulen. Durch die Etablierung der Streuobst- wiese und der Hecke kann eine „Lernlandschaft“ des Projektes „Essbare Stadt“ ent- stehen - für Schüler und Anwohner. Durch die Zusammenlegung der Gärten für 2 evtl. 3 Schulen können erweiterte For- men der Zusammenarbeit und des Austausches entstehen. Durch die Öffnung der Streuobstwiese werden diese begeh - und erlebbar für An wohner. Auch könnten die- se eingeladen werden, am gelebten Schulgarten zu partizipieren. Auch eine Einbin- dung von Eltern und Anwohnern bei bestimmten Arbeiten wie z.B. Mähen, Ernte etc. ist denkbar. Damit könnte eine noch engere Verzahnung der Schulen mit d em Um- feld entstehen. Die Aufteilung der Fläche des Schulgartens sollte in etwa wie folgt vorgenommen werden: ca. 200 qm EMA und ca. 400 qm für OSK sowie zusätzlich eine kleine Ge- meinschaftsfläche ca. 50 qm (für ein kl. Gartenhaus und Sitzgelegenheiten). D ie ge- sonderte, aber im unmittelbaren Umfeld zu etablierenden Streuobstwiese, soll von allen beteiligten Schulen zu gleichen Teilen unterhalten werden. gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen gez. Dr. Jörg Klusemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1177/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 29.05.2021 14:05