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AN/1177/2021

Einrichtung eines gemeinsamen Schulgarten EMA, OSK und ggf. Gesamtschule

Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne) 31.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 8.1.1

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV2)

4714 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN 
SPD-Fraktion  
Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1177/2021 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 
 
Einrichtung eines gemeinsamen Schulgarten EMA, OSK und ggf. Gesamtschule 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN und die SPD-Fraktion bitten gemeinsam, 
folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen 
(BV2) am 14.06.2021 zu setzen:  
Die Verwaltung wird gebeten, auf dem Grundstück Gemarkung Rondorf -Land, 
Flur 17, Flurstück 2073 einen Schulgarten sowie eine Schul-Streuobstwiese zu 
etablieren, der gemeinsam  von den Schulen Ernst -Moritz-Arndt Grundschule 
(EMA) und Offene-Schule-Köln (OSK) genutzt und perspektivisch von diesen in 
Eigenregie alleine unterhalten werden soll. Soweit erforderlich, soll die Verw al-
tung einmal im Jahr den Rückschnitt der die Streuobstwiese umgebenden He-
cke und den der dort befindlichen Obstbäume, auch zwecks Sicherstellung der 
Verkehrssicherheit der Fläche, übernehmen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit auch eine Ein beziehung sei-
tens der Gesamtschule Rodenkirchen gewünscht wird. Die Abstimmung mit 
Gesamtschule läuft noch.  
 
Der Schulgarten für EMA und OSK soll möglichst eine Fläche von ca. 600 qm  
erhalten und eingezäunt werden und ausschließlich von den Schulen genutz t 
werden und nur diesen zugänglich sein. Die Streuobstwiese soll möglichst eine 
Fläche von ca. 1000 qm erhalten und von einer Hecke (z.B. essbare Früchte / 
Nüsse wie Haselnuss, Himbeeren etc.) teilweise umschlossen sein. Die Streu-
obstwiese soll den Schulen  zur Verfügung stehen und von diesen unterhalten

- 2 - 
 
werden. Diese Fläche soll aber gleichwohl allen Anwohnern als Erlebnisraum 
und Lernfläche offenstehen und entsprechend „begehbar und erlebbar“ sein“. 
Eine Ausschilderung der Fläche und der einzelnen Bäume wä re wünschens-
wert, um den Charakter als Lernfläche auch für die Allgemeinheit zu unterstrei-
chen.  
 
Die Grundausstattung in Form von Zaun, Hecke, ggf. Gemeinschaftsfläche 
(Gartenhaus, Obstbäume, Beschilderung, Wasseranschluss) sollte seitens der 
Stadt eingerichtet werden. Die laufende Unterhaltung der Fläche erfolgt durch 
die Schulen bzw. wird durch diese organisiert und finanziert.  
 
 
Begründung: 
EMA und OSK unterstützen ein entsprechendes Vorhaben, auch ist der Antrag in-
haltlich mit ihnen abgestimmt.  (Anmerkung: Die Abstimmung mit der Gesamtschule 
läuft noch.)  
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schulgarten empfiehlt die Planung und Einrichtung 
von Schulgärten, insbesondere bei Schulneubauten und sieht dabei einen Richtwert 
von 1 qm pro Schüler vor. Durch den Neu bau von EMA und OSK ergeben sich ent-
sprechend viele Ausgestaltungsvarianten für ein Schulgartenprojekt. Die Lage der 
Schulen in so enger Nachbarschaft eröffnet viele Möglichkeiten des Austausches 
und der Zusammenarbeit, die pädagogisch wertvoll sind.  
 
Schulgärten bilden einen naturnahen Erlebnisraum. Dort wird Natur hautnah erlebbar 
und Nachhaltigkeit konkret geübt. Schulgärten sind „Klassenräume“, die ganzheitli-
ches Lernen mit allen Sinnen ermöglichen.  
Die konkrete Ausgestaltung sollte den Schulen überla ssen werden, die es in ihr je-
weiliges pädagogisches Konzept einbinden können. Die konkrete Abstimmung mit 
der Verwaltung erfolgt dann mit den Schulen.  Durch die Etablierung der Streuobst-
wiese und der Hecke kann eine „Lernlandschaft“ des Projektes „Essbare  Stadt“ ent-
stehen - für Schüler und Anwohner.  
Durch die Zusammenlegung der Gärten für 2 evtl. 3 Schulen können erweiterte For-
men der Zusammenarbeit und des Austausches entstehen. Durch die Öffnung der 
Streuobstwiese werden diese begeh - und erlebbar für An wohner. Auch könnten die-
se eingeladen werden, am gelebten Schulgarten zu partizipieren. Auch eine Einbin-
dung von Eltern und Anwohnern bei bestimmten Arbeiten wie z.B. Mähen, Ernte etc. 
ist denkbar. Damit könnte eine noch engere Verzahnung der Schulen mit d em Um-
feld entstehen.  
Die Aufteilung der Fläche des Schulgartens sollte in etwa wie folgt vorgenommen 
werden: ca. 200 qm EMA und ca. 400 qm für  OSK sowie zusätzlich eine kleine Ge-
meinschaftsfläche ca. 50 qm (für ein kl. Gartenhaus und Sitzgelegenheiten). D ie ge-
sonderte, aber im unmittelbaren Umfeld zu etablierenden Streuobstwiese, soll von 
allen beteiligten Schulen zu gleichen Teilen unterhalten werden.  
 
gez.   Dr. Traude Castor-Cursiefen                           gez.   Dr. Jörg Klusemann

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1177/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV2 (Grüne)
Datum
31.05.2021
Erstellt
29.05.2021 14:05