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1131/2018

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 02.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 10.1

Anlage 3 Stellungnahmen § 4

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Ansehen

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahmen § 3

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Stellungnahmen § 4

3372 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP)  
–Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der Betei-
ligung der Behörden und sonstiger Träger  
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 18.08.2017 bis zum 
21.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
           Anlage 3 
Bezirksregierung Köln –Dezernat 52- (Abfallwirtschaft u. Boden-
schutz –einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) 
Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird von dem Vor-
haben nicht berührt. 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst 
Es wird eine Überprüfung der zu bebauenden Fläche auf 
Kampfmittel empfohlen. 
ja In den VEP wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Die Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes wird be-
grüßt.  
Kenntnisnahme entfällt 
Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 
22 
Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Tele-
kom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien 
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls 
notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Ver-
legung können erst Angaben gemacht werden, wenn endgültige 
Ausbaupläne vorliegen. 
Ja Die Telekommunikationslinien sowie die Hinweise zum Ausbau 
des Telekommunikationsnetzes werden bei der konkreten Pla-
nung berücksichtigt.

- 2 - 
 
 
 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
A
n
l
a
g
e
 
3 
Hinweise zum Ausbau des Telekommunikationsnetztes. 
Stadtwerke Köln GmbH 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt  
RheinEnergie AG/Rheinische Netzgesellschaft mbH 
Im Plangebiet befindet sich eine Netzstation zur Versorgung des 
Quartiers. Zum Schutz und zur Sicherung dieser Versorgungsan-
lagen ist ein Leitungsrecht mit einem Schutzstreifen von 3 m bzw. 
für die Stromstation eine Fläche für Versorgungsanlagen festzu-
setzen.  
Neben der planungsrechtlichen Sicherung ist bei einem Verkauf 
der Fläche durch die Stadt Köln auch eine privatrechtliche Siche-
rung in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit er-
forderlich.  
Ja Im VEP erfolgt eine entsprechende Festsetzung.  
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 
Von der vorgesehenen Baumaßnahme sind aus denkmalpflegeri-
scher Sicht keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die in der Il-
lustration dargestellte Klinkerfassade erscheint angemessen, da 
auf diese Weise ein Bezug zu den ziegelsichtigen Bahnbögen 
entlang der Bartholomäus-Schink-Straße hergestellt wird. 
Es wird angeregt, die Baudenkmäler außerhalb des Plangebietes 
gemäß PlanZV zu kennzeichnen und in der textlichen Begrün-
dung ausreichend zu würdigen.  
teilweise Eine Kennzeichnung der Baudenkmäler außerhalb des Gel-
tungsbereiches ist nicht möglich. Festsetzungen etc. können nur 
im Geltungsbereich des VEP erfolgen. In der Begründung erfolgt 
ein Hinweis auf die Baudenkmäler außerhalb des Geltungsberei-
ches.

Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept

2080 Zeichen

Das Grundstück: Ehrenfeldgürtel 125
Anlage 2
Seite 1 von 4

6SDUNDVVH

.DUGLQDO)ULQJV+DXV


D










D






D

E
H
F


I




D









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D





 






531
651
70 / 105
2
342
369
552
6 a
12
9
650
4657
/ 7 0
127
648
343
4660
/ 70
647
4686
/ 70
4
370
BahnhofEhrenfeld
Ehrenfeldguerte
l
Bartholomaeu s-Schink -Strasse
531
651
70 / 105
2
342
369
552
6 a
129
650
465
7 / 70
12
7
648
343
466
0 / 70
647
4686
/ 70
4
370
4656
/ 70
638
282
70 / 36
327
325
4294
/ 70
680
104
36
10
6
10
8
11
0
IV
u=2.2
d=1 8
u=2 .7
d=18
IV
u=2.6
d=1 6
IV
u= 2 .
7
d=18
III
u=1 .4
d=1 4
u=2.4
d = 1
6
u=1.45
d=16.0
u=1.25
d=16.0
u=2.2
d=1 4
u=0.6
d=8
F D
u=1.4
d =1 4
u=0.4-0.6
d=8
Ehrenfeldguerte
l
(66,89)
Bartholomaeus -Schin k-Strasse
(45,95)
(13, 70 )
(168,0
1)
(70,21)
(16,66)
(59
,95)
(16,79)
(9,95)
(2,9 7)
III
FD
FD
FD
FD
V
I
FD
-I
u=1.9
d=17
IFD
F D
FD
FD
I
u=1.5
d=1 0
I
I
H=65
,67
OK. 
t s e u r B.=6 3,51
O K
. 
t s e u r B.=60,1 2
H=59,2 5
H=6 2,1 0
H=6 2,2 1
H= 5 3,3 3
H =
52,13
H=51,70
Eingangs
h.=49,53I
H= 5 2
,5 9
H= 5 3,04
8,06
I
u=1.1
d=8.0
u=2.1
d=15.0
u=2.3
d=16.0
H =
51,54
FD IIIFlurstück 
531
TelekomTechnik
I
III
(+12
,46 
m)
TG
Ausfahrt
4 Stpl.
1 Stpl.
6 Stpl.
TGEinfahrt
9 Stpl
.
insgesamt 
20 Stpl
.
I
V
IVIII
III
IV
IV
Müllcontainer
Anlieferung 
Post
AnlieferungEinzelhandel
AnlieferungHotel
Wohnen
Hotel
Hotel
Einzelhandel 
II
Einzelhandel 
I
Post
HH=66221100

325
429
10
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II
H=5259
880066
IIIIIIIVVVVVVV
Einzelhandel
II
Einzelhandel
I
Post
6 Stpl.
Müllcontainer
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III
Lageplan Konzept
ALT
BARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSEBARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSE
EHRENFELDGÜRTELEHRENFELDGÜRTEL
NEU



E

Seite 2 von 3

Illustration - Mögliche Kubatur, Fassadenstruktur und Materilität
Seite 3 von 3

Beschlussvorlage Ausschuss

9112 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
Solb 612 Az 
Vorlagen-Nummer 
 1131/2018 
Freigabedatum  30.04.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Geschäfts- und 
Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld 
Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte-
baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe-
zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei-
ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der 
Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen; 
2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die Vorhabenträgerin, die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH, hat mit Schreiben vom 
02.08.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes beantragt mit dem Ziel, ein Geschäfts- und Wohngebäude auf dem Grundstück Ehrenfeld-
gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld zu realisieren. 
Die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH ist Eigentümerin des circa 6.590 m² großen Grund-
stücks Ehrenfeldgürtel 125 in zentraler Lage im Stadtteil Ehrenfeld. Die Gesellschaft plant nun die 
Optimierung des Planstandortes und möchte auf dem Grundstück unter Umnutzung der Erdge-
schossfläche des Bestandsgebäudes einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 1.200 m² Ver-
kaufsfläche sowie einen weiteren Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufsfläche ansie-
deln. Weiter soll die Postnutzung, welche am Standort als Verteilzentrum stattfindet, umgebaut und 
modernisiert werden. In den Obergeschossen soll eine Hotelnutzung teils im Bestandsbau, teils in 
einer baulichen Ergänzung sowie eine Wohnnutzung verwirklicht werden. Durch die Ergänzungen 
entsteht ein neuer Baublock, der den Bestand integriert, aber in seiner Fassadengestaltung und durch 
die neuen Nutzungen dem Gebäudekomplex ein vollständig neues Erscheinungsbild geben wird. 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. 
 
Städtebauliches Konzept 
Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie des Architekturbüros ASTOC ARCHI-
TECTS AND PLANNERS GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine deutliche Erweiterung 
des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der Umgebung 
eingliedert. Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue Adresse in Ehrenfeld ge-
schaffen werden. 
Die Handels- und Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschoss bilden die Grundlage für die Konzept-
entwicklung. Hotel- und Wohnnutzungen werden in den Obergeschossen angeordnet und eine städ-
tebauliche Gesamtkonfiguration entwickelt, die aus dem vormaligen Winkelgebäude einen differen-
zierten Baublock ausbildet. Das Konzept sieht eine flächige Ausdehnung des Erdgeschosses für Ein-
zelhandel und Postnutzung als Verteilzentrum sowie die Zugangsbereiche für die in den Oberge-
schossenen liegenden Hotel- und Wohnnutzungen vor. Die heutige Anlieferung der Post wird auf die 
andere Seite des Gebäuderiegels gelegt. Somit erfolgt zukünftig die Anlieferung von Post und Einzel-
handel über den nordöstlich gelegenen Erschließungshof. Der am Ehrenfeldgürtel gelegene vierge-
schossige Bestandsriegel wird an seiner Südwestseite um etwa acht Meter verlängert und erhält eine 
Aufstockung um ein weiteres Geschoss, welches als Vollgeschoss oder als teilweise zurückspringen-
des Staffelgeschoss je nach Anforderung ausgebildet wird. 
Der zweigeschossige Bestandsriegel wird abgebrochen und an nahezu gleicher Stelle wieder aufge-
baut, jedoch an die Gebäudeflucht des vorderen Bestandsriegel gezogen und um zwei Geschosse 
auf vier Geschosse erweitert. Ein ebenfalls viergeschossiger L-förmiger Baukörper wird im Südwes-
ten als Neubau an den Bestandsbau angeschlossen, so dass über dem flächigen Ladensockel im 
Erdgeschoss in den Obergeschossen ein nach Nordwesten ausgerichteter Block aus Bestands- und 
Neubauten entsteht. Nach Nordwesten schließt sich der Gesamtbaukörper und ermöglicht bei der 4-
geschossigen Bebauung auch eine gute Belichtung des Innenhofs. In den ersten beiden Oberge-
schossen des nordöstlichen Seitenflügels können weitere Nutzungen als Erweiterungsflächen der 
Post oder des Hotels untergebracht werden. Das Hotel erstreckt sich über alle Obergeschosse des 
Riegels am Ehrenfeldgürtel, den südwestlichen Seitenflügel sowie das dritte Obergeschoss des nord-
östlichen Seitenflügels, während die insgesamt zehn Wohnungen als Vier- beziehungsweise Zwei-
spänner in den Obergeschossen des Nordwestriegels untergebracht werden.

3 
Eine Tiefgarage mit circa 90 Stellplätzen und zusätzlich circa 5-10 oberirdische Stellplätze im Hof 
stellen ausreichend Parkmöglichkeiten bereit. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt über die Vorfahrt am 
Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgarage über den schmalen Grundstücksstreifen zur Bartho-
lomäus-Schink-Straße hin. 
Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche Ver-
besserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als Park-
platzfläche versiegelt – ergibt. Des Weiteren sind der Erhalt sowie die Neuanpflanzung von Bäumen 
vorgesehen. Ein Baum im Einfahrtsbereich der Anlieferung muss gegebenenfalls weichen, wird aber 
an anderer Stelle im Plangebiet ersetzt – die übrigen straßenbildprägenden Platanen am Ehrenfeld-
gürtel werden erhalten. 
 
Erschließung 
Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über den Ehrenfeldgürtel und die Bar-
tholomäus-Schink-Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz ange-
bunden. 
Das Plangebiet liegt zwischen den Stadtbahnhaltestellen "Subbelrather Straße/Gürtel" (Linien 5 und 
13) und "Venloer Straße/Gürtel" (Linien 3, 4 und 13), die jeweils fußläufig in circa 200 m erreichbar 
sind. Die Haltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" der S- und Regionalbahnen befindet sich in direkter Nach-
barschaft zum Plangebiet. Die Bushaltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" (Buslinien 141, 142 und 143) liegt 
direkt am Plangebiet auf dem Ehrenfeldgürtel. 
In einem ersten Schritt wurden Erschließungsvarianten untersucht und qualitativ bewertet 
(Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Ehrenfeldgürtel 
125 in Köln, Zwischenbericht, Januar 2016). Derzeit ist für Lkw eine Zu- und Abfahrt für die Anliefe-
rung vom Ehrenfeldgürtel aus und für Pkw eine Zufahrt über den Ehrenfeldgürtel und die Abfahrt über 
die Bartholomäus-Schink-Straße angedacht. Eine endgültige Bewertung ist auf Basis von weiteren 
Analysen noch vorzunehmen. 
 
Verfahrensablauf 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Einleitung des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld" 
einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- beschlossen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 
BauGB hat in der Zeit vom 18.08. bis 21.09.2017 (Anlage 3) stattgefunden. 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen eines Aus-
hangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld in der Zeit vom 08.01. bis 15.01.2018 einschließlich. Schriftliche 
Stellungnahmen konnten bis zum 22.01.2018 eingereicht werden. Es sind 21 Stellungnahmen, davon 
eine verspätet eingegangen. 
In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept 
"Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld" eingegangenen Stellungnahmen 
aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

4 
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) 
einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu be-
rücksichtigen. 
 
Anlagen 
1 Geltungsbereich 
2 Städtebauliches Planungskonzept 
3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 
4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB

Anlage 4 Stellungnahmen § 3

21133 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeld-
gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld, 
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln in der Zeit vom 8. Januar bis zum 15. Januar 2018 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen zur 
Planung konnten bis zum 22. Januar 2018 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus Ehrenfeld, 
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 8. Januar bis zum 22. Januar-
eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen 
wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
          Anlage 4 
  
1 Die kulturelle Vielfalt, die Ehrenfeld ausmache sei zu erhalten. 
Es stelle sich die Frage, ob das artheater und der Bumann 
Club weichen müssten oder eingeschränkt würden.  
Ja Durch die vorgesehenen Nutzungen Hotel und Supermarkt 
sind Einschränkungen der beiden Einrichtungen nicht zu er-
warten. Die geplanten Wohnungen sind nach Norden ausge-
richtet und rücken somit so weit wie möglich von den Lärm-
quellen ab. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schall-
schutzgutachten erarbeitet, in dem sowohl die Auswirkungen 
der Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die 
Einwirkungen von Gewerbe- und Verkehrslärm auf das Plan-
gebiet untersucht werden. Die sich hieraus ergebenden erfor-
derliche Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan 
festgesetzt. 
Eine Hotelnutzung ist zudem weniger sensibel als eine Wohn-
nutzung. 
2 Die Planung werde begrüßt. Es sei wichtig, dass neben dem 
Hotel auch Wohnungen gebaut würden. Ebenso sei zu begrü-
Kenntnisnahme

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
    
A
nl
ag
e 
4 
  
ßen, dass Geschäfte angesiedelt würden, sowie ein Super-
markt mit Vollsortiment. 
3 Auf dem Grundstück Ehrenfeldgürtel 112-122 befinde sich ein 
Getränkemarkt. Durch die Ansiedlung eines neuen Lebensmit-
telmarktes mit Vollsortiment sei die wirtschaftliche Existenz 
gefährdet. Aufgrund der Dichte der schon vorhandenen Le-
bensmittelmärkte in der Umgebung könne hier nur ein Ver-
drängungsdruck entstehen statt einer sinnvollen Ergänzung für 
das Viertel. 
Nein Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, das am 
17.12.2013 durch den Rat der Stadt verabschiedet wurde, ist 
das Plangebiet Bestandteil des Nahversorgungszentrums Eh-
renfeld-Ost, Subbelrather Straße. In unmittelbarer Nähe befin-
den sich zudem das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Stra-
ße sowie das Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, Landmannstra-
ße. Das Ziel, am Standort Ehrenfeldgürtel 125 einen neuen 
Einzelhandelsstandort, bestehend aus einem Supermarkt und 
weiterem Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufs-
fläche sowie der Poststation zu installieren, entspricht somit 
den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. 
Eine Bebauungsplanung kann keinen Konkurrenzschutz be-
treiben. 
4 
4.1 
Die Postfiliale müsse erhalten bleiben, da bereits schon die 
Filiale auf der Venloer Straße im 4711 Gebäude aufgelöst 
worden sei. 
Ja Der Erhalt der Postfiliale ist Teil des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes. 
4.2 Es solle kein Hotel, sondern besser sozialer Wohnungsbau 
errichtet werden. 
Nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan. Bebauungspläne nach § 12 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind durch ihre Vorhabenbezogenheit 
gekennzeichnet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient 
dazu, einem bestimmten Investor –„Vorhabenträger“- die Rea-
lisierung eines konkreten Vorhabens innerhalb einer bestimm-
ten Frist zu ermöglichen. 
Für das in Rede stehende Verfahren hat die Vorhabenträgerin, 
die Metropol Immobilien und Beteiligungs GmbH, mit Schrei-
ben vom 02.08.2017 bei der Verwaltung die Einleitung eines 
Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
    
A
nl
ag
e 
4 
  
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.  
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 
09.11.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes beschlossen. 
Eine, wie von dem Einwender gewünschte Wohnnutzung war 
nicht Gegenstand des Antrages. Demgegenüber entspricht die 
beantragte Nutzung den städtebaulichen Zielen von gemisch-
ten und vielfältigen Quartieren. 
5 Die Bauleiplanung umfasse ein sehr eng gezogenes Gebiet 
am Ehrenfeldgürtel und berücksichtige nicht den anschließen-
den öffentlichen Raum. Doch es sei Zeit den gesamten Raum 
als eine Einheit zu betrachten. Der Raum des Ehrenfeldgürtels 
brauche eine Stadtraumgestaltung mit einer neuen Haltestelle 
der KVB-Linie 13 in Köln-Ehrenfeld.  
Es werde angeregt, in der Bauleitplanung eine potentielle Hal-
testelle zu beachten und den öffentlichen Stadtraum für den 
Mobilitätsverbund neu zu gestalten. 
Nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan, sodass sich das Plangebiet auch 
nur auf das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Vorhaben 
bezieht. 
Die Planung steht der Errichtung einer neuen Haltestelle nicht 
entgegen. 
6 Die Fläche solle für sozialen Wohnungsbau statt für ein Hotel 
mit Supermarkt genutzt werden. 
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
7 So sehr mehr Hotels in Köln wünschenswert wären, umso 
mehr sei es notwendig und wichtig die wenigen Möglichkeiten 
für den Wohnungsbau zu erhalten. Diese Fläche sei mit einer 
hervorragenden Anbindung an den ÖPNV gekoppelt. Mieter 
müssten nicht zwingend einen PKW benötigen. 
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
8 
8.1 
Der Entwurf enthalte sachliche Fehler und Unklarheiten: 
Das Bebauungsplangebiet grenze nicht unmittelbar an die Bar-
tholomäus-Schink-Straße, sondern an das Grundstück der 
Ja Es ist richtig, dass das Plangebiet im Süden an das Grund-
stück der Gaststätte „Bumann & Sohn“ grenzt. Ein Teil des 
Plangebietes reicht aber auch bis an Bartholomäus-Schink-
Straße.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
 
 
 
 
 
    
A
nl
ag
e 
4 
  
Gaststätte „Bumann & Sohn“.  
   In der Begründung wird der Hinweis des Einwenders bei der 
Abgrenzung des Plangebietes berücksichtigt. 
8.2 Die Aussage, dass sich eine deutliche Verbesserung der Ge-
staltung und des Grünanteils gegenüber der heutigen Situation 
ergeben würde, sei nicht korrekt. Die bebaute Fläche werde 
deutlich erweitert, zudem werde eine Tiefgarage errichtet. 
Es sei nicht erkennbar, dass die sich hierdurch ergebenden 
Nachteile für den vorhandenen Baumbestand angemessen 
berücksichtigt würden. 
Die Begrünung des Flachdachs im Erdgeschoss könne keine 
Verbesserung der Gestaltung der bisher als Parkplatz genutz-
ten Fläche darstellen. 
Nein Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so 
dass sich eine deutliche Verbesserung der Gestaltung und des 
Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als 
Parkplatzfläche versiegelt – ergibt. Mit einer Dachbegrünung 
ist grundsätzlich eine Verbesserung -Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser, geringere Aufheizung gegenüber einer versie-
gelten Parkplatzfläche- verbunden. 
8.3 Es werde ein von außen aus nur als massig zu empfindender 
Baukörper geschaffen. 
Nein Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie 
des Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS 
GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine Erweite-
rung des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig 
in das städtebauliche Gefüge der Umgebung eingliedert. 
Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue 
Adresse in Ehrenfeld geschaffen werden. 
8.4 Mit der vorgesehenen weit überwiegend gewerblichen Nut-
zung werde das in Köln insgesamt vorhandene Bedürfnis nach 
Wohnraum nicht erfüllt. 
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
8.5 Es werde befürchtet, dass durch die vorgesehene Hotelnut-
zung der Gastronomiebetrieb beeinträchtigt werde.  
Das Plangebiet befinde sich in unmittelbarer Nähe zu den kul-
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 
Eine Hotelnutzung ist zudem weniger sensibel als eine Wohn-
nutzung.

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turell genutzten Betrieben des artheater, des Club Bahnhof 
Ehrenfeld/yuca sowie dem Gastronomiebetrieb „Bumann & 
Sohn“. Zudem bestehe in unmittelbarer Nachbarschaft die Ab-
sicht, weitere Bögen des Brückenbauwerkes parallel zur Bar-
tholomäus-Schink-Straße gastronomisch bzw. gewerblich zu 
nutzen. Dem Betreiber eines Hotels müsse dieser Umstand 
bewusst sein. 
Eine Beschwerdelage für die umliegenden gastronomischen 
und kulturell genutzten Betriebe aufgrund des nächtlichen Per-
sonenaufkommens im öffentlichen Straßenraum müsse ver-
mieden werden. Gegebenenfalls müssten geeignete Schall-
schutzmaßnahmen bei der Planung des Gebäudes, insbeson-
dere an den Fassaden in Richtung Nordosten, Süden und 
Südwesten, ergriffen werden. 
9 Ein Vollsortimenter würde deutlich mehr MIV zur Folge haben 
und die kleineren Geschäfte/Supermärkte in der Nähe in wirt-
schaftliche Bedrängnis bringen 
Ein Hotel an diesem Standort sei nicht nötig, stattdessen be-
zahlbarer, barrierefreier Wohnraum und gegebenenfalls kleine-
re Ladengeschäfte. 
Dazu gehöre auch eine Infrastruktur (Bushaltestellen mit 
Überweg, breiter Radweg, Rad-Abstellplätze, keine freilaufen-
den Rechtsabbieger, weitere allgemeine Beruhigung des Are-
als). 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 
4.2. 
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan, sodass sich das Plangebiet auch 
nur auf das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Vorhaben 
bezieht. 
Die Planung steht den von dem Einwender angesprochen 
Punkten zur Infrastruktur nicht entgegen. 
10 
10.1 
Die Einwenderin sei persönlich von der Planung betroffen. Ihre 
Wohnung werde nach 15 Jahren Wohnzeit den Bauplänen 
geopfert. Eine Wohnung in der Preislage sei wahrscheinlich in 
Ehrenfeld nicht mehr zu finden. 
Kenntnisnahme Bereits im vergangenen Jahr hat die Vorhabenträgerin zu den 
beiden im Haus noch vorhandenen Wohnraummietern –hierzu 
gehört auch die Einwenderin- Kontakt aufgenommen. Es folg-
ten persönliche Gespräche, in denen das Vorhaben sowie die 
daraus resultierende Notwendigkeit eines Auszugs den Mie-
tern erläutert wurden. Es wurde von Beginn an kommuniziert,

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dass hier keinesfalls ein Entzug des Wohnraums über rechtlich 
gesetzliche Wege erwirkt werden soll. Als großer Bestandshal-
terin in Köln und mit Kontakten zu vielen Partnern in  
   der Immobilienbranche ist es der Vorhabenträgerin ein Anlie-
gen, den Mietern von Beginn an geeigneten Ersatzwohnraum 
zur Verfügung zu stellen. Dies insbesondere auf Grundlage 
der von den Mietern eigens zu benennenden Anforderungen 
zur Ausstattung, Entschädigung, Lage und Miethöhe sowie 
unter Berücksichtigung möglicher privater Umstände, die mit 
einem Umzug verbunden sind.  
Für ein Wohnraummietverhältnis konnte bereits entsprechen-
der Ersatzwohnraum aus dem Bestand der Vorhabenträgerin 
zur Verfügung gestellt werden. Mit der noch verbleibenden 
Mieterin –Einwenderin- wird derzeit ein sehr enger Austausch 
gepflegt. Auch hier kann passender Wohnraum aus dem Be-
stand der Vorhabenträgerin angeboten werden. 
10.2 Im Plangebiet könnten bis zu 100 Wohnungen entstehen, auch 
Sozialwohnungen. Die Bewohner des benachbarten Alten-
heims würden von der daraus resultierenden Beruhigung des 
Geländes profitieren und mit Sozialwohnungen könne ein Bei-
trag gegen die Gentrifizierung Ehrenfelds geleistet werden. 
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
10.3 Der geplante Supermarkt werde den schon vorhandenen Su-
per- und Wochenmärkten Konkurrenz machen. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 3 
10.4 Das Konzept trage zu weiterer Ruhestörung für die Senioren 
im Heim der Caritas auf dem Nachbargrundstück bei. 
Ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schall-
schutzgutachten erarbeitet, das sowohl die Auswirkungen der 
Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die Einwir-
kungen von Gewerbe- und Verkehrslärm auf das Plangebiet 
untersuchen wird. Die sich hieraus ergebenden erforderlichen 
Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan festge-

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setzt. 
11 Was Köln brauche sei der Bau von bezahlbaren Wohnungen 
und nicht den 1000. Supermarkt, Hotel- oder Bürokomplex. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
12 Ehrenfeld brauche bezahlbaren Wohnraum für Familien und 
nicht noch ein Hotel und noch einen Supermarkt. 
Die nahräumliche Versorgung in diesem Bereich sei zu Genü-
ge abgedeckt. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 
4.2. 
13 Auf dem Gelände sollten statt eines Hotels und Supermarktes 
bezahlbare Wohnungen gebaut werden. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
14 Statt eines Hotels und Supermarktes sollte günstiger Wohn-
raum für Familien geschaffen werden. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
15 Supermärkte seien schon genügend vorhanden; die gesamte 
Venloer Straße habe Supermärkte zu bieten. Noch mehr Pro-
jekte, die der Eröffnung von Supermärkten dienen sollen, sei-
en nicht dienlich für Ehrenfeld. 
Das Gebäude eigne sich nicht wirklich für ein Hotel, aber für 
bezahlbaren Wohnraum. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 
4.2. 
16 
16.1 
Eine Umgestaltung des seit Jahren nur unzureichend genutz-
ten Gebäudes sei grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings sei 
darauf zu achten, was Ehrenfeld brauche, nämlich bezahlba-
ren Wohnraum.  
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 
16.2 Es sei sicher zu stellen, dass die jetzigen Mieter des Gebäu-
des Ehrenfeldgürtel 125 die Möglichkeit bekämen, in ihre 
Wohnungen zu den ursprünglichen Bedingungen zurückzu-
kehren und der neu entstehende Wohnraum auch für künftige 
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 10.1.

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Mieter bezahlbar bleibe. Mietpreise von 10-12 € pro m² seien 
abzulehnen. 
16.3 Ein weiterer Lebensmittel-Vollsortimenter werde an dieser 
Stelle nicht gebraucht. Stattdessen brauche Ehrenfeld – neben 
bezahlbarem Wohnraum – Kinderbetreuungsplätze, Treffpunk-
te für Jugendliche, Kulturräume.  
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 
4.2. 
16.4 Weiterhin müsse sichergestellt werden, dass im Rahmen einer 
Wohnraumschutzsatzung eine Nutzung der neu entstehenden 
Wohnungen als Ferienwohnungen ausgeschlossen werde. 
teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird mit der Vor-
habenträgerin ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der 
auch die geplante Wohnnutzung beinhaltet. Eine Nutzung der 
neu entstehenden Wohnungen als Ferienwohnungen ist somit 
ausgeschlossen. 
17 Es werde eine Bestandsgarantie für das benachbarte artheater 
gefordert. 
Nein Eine Bestandsgarantie für das artheater kann im Rahmen des 
Bebauungsplanverfahrens nicht getroffen werden. Die Reali-
sierung des Vorhabens hat keine Auswirkungen auf den Be-
stand des artheaters. 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1. 
18 
18.1 
Ein Hotel und den x-ten Supermarkt brauche Ehrenfeld nicht. 
Es gebe im Umkreis des Ehrenfelder Bahnhofs genug Super-
märkte. Die Betreiber der bereits existierenden Filialen würden 
unter einen unnötigen Konkurrenzdruck geraten.  
Was Ehrenfeld brauche sei bezahlbarer Wohnraum. Das Ob-
jekt Ehrenfeldgürtel 125 wäre dafür ideal. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 
4.2 
18.2 Kulturelle Angebote wie das artheater müssten erhalten blei-
ben. Es sei zu befürchten, dass bei Umsetzung des Projektes 
das artheater langfristig gefährdet sei, da eine Hotelnutzung 
und laute Musik nicht zusammen passten. 
Ja  Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1

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19 Im Umkreis von 2 bis 10 Gehminuten gäbe es bereits 11 große 
Supermärkte. Ein zusätzlicher Supermarkt erhöhe den Konkur-
renzdruck auf kleinere Geschäfte 
Das geplante Hotel sei unnötig und bringe dem benachbarten 
Altenheim Unruhe.  
Anstelle des Hotels könnte auf diesem Areal ein Wohngebäu-
de mit mindestens 100 Wohnungen geschaffen werden. 
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 
4.2. 
20 
20.1 
Deutsche Telekom AG (DTAG) 
Es werde darauf hingewiesen, dass das Grundstück der DTAG 
und das Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 eine gemeinsame 
Historie hätten und aus dem Grundstücksbestand der ehema-
ligen Deutschen Bundespost (DBP) stammten. Im Zuge der 
Privatisierung der DBP seien in einer sogenannten 
+Verwaltungsvereinbarung diverse Regelungen zur Teilung 
des historischen Grundstücks und für die künftige Nutzung 
getroffen worden, insbesondere auch zu Geh- Fahr- und Lei-
tungsrechten. Hierzu existierten gegenseitig gesicherte dingli-
che Rechte und Baulasten auf dem Grundstück. 
Der geplante Tief- und Hochbau auf der zurückliegenden Hof-
fläche und die geplante Verkehrsführung zum und vom Bau-
grundstück vom Ehrenfeldgürtel und zur Bartholomäus-Schink-
Straße laufe auf einen Konflikt mit bestehenden Baulasten 
hinaus.  
Die Planung entlang der nördlichen und der östlichen Grenze 
des DTAG-Grundstücks sei zu präzisieren und zu überarbei-
ten, näher zu erläutern und abzustimmen 
Ja Die vorhandenen Baulasten über Geh- und Fahrrechte mit Ih-
ren eingetragenen Flächen werden von dem Bauvorhaben 
nicht tangiert und für Ihre Befahrung frei gehalten. Nur an den 
beiden Tiefgaragenein- und -ausfahrten werden die Flächen 
der eingetragenen Baulasten berührt. In einem gemeinsamen 
Termin zwischen der Vorhabenträgerin und der DTAG wurde 
festgestellt, dass dies die Nutzung des DTAG-Grundstücks 
wahrscheinlich nicht einschränkt. Im weiteren Verlauf der Pla-
nung wird dies nochmals konkret dargestellt und die Tiefgara-
genein- und –ausfahrten entsprechend ausgelegt, damit es zu 
keinen Einschränkungen des Nachbargrundstücks kommt. 
20.2 Die Verkehrsführung der DTAG zur Rückseite der DTAG-
Fläche von und zur Bartholomäus-Schink­Straße müsse erhal-
ten bleiben oder durch eine gleichwertige Neuregelung ersetzt 
Ja Die Zufahrt auf der Rückseite des DTAG-Gebäudes über das 
Plangebiet wird in Gänze erhalten bleiben. Im weiteren Be-
bauungsplanverfahren wird in enger Abstimmung mit der

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werden. Die Zufahrt zu den betrieblich und baurechtlich für 
DTAG nötigen Stellplätzen sei so wie im Konzept dargestellt 
nicht mehr möglich.  
Kritisch werde seitens DTAG gesehen, dass die vorhandene 
Zufahrt von der Bartholomäus-Schink-Straße mit Baumpflan-
zungen eingeengt werden soll / kann. Es handele sich zum 
Teil um eine frei zu haltende Abstandsfläche, aber auch um 
eine Geh- und Fahrrechtsfläche, die für DTAG-betriebliche 
Zwecke benötigt werde und vorgehalten werden müsse. 
DTAG die Anordnung der Baumpflanzungen geprüft, so dass 
es zu keiner Einschränkung der Nutzung auf dem DTAG 
Grundstück kommt. 
20.3 Wichtig sei sicher zu stellen, dass für den jetzigen Betrieb der 
DTAG aus der Neufestsetzung keine Einschränkungen für den 
24-Stunden-Betrieb herleitbar seien. Auch die künftige eigene 
Entwicklung auf dem DTAG-Flurstück 531 sowohl für das Be-
standsgebäude als auch für eine sich einfügende Umnutzung, 
bauliche Erweiterung oder Erneuerung solle - unter Berück-
sichtigung der Baulasten und dinglichen Sicherungen - mög-
lich bleiben. 
Ja Das Bauvorhaben berücksichtigt die eingetragenen Baulasten 
und dinglichen Sicherungen sowie die derzeitige Nutzung. 
Mögliche geplante bauliche Erweiterungen oder Erneuerungen 
auf dem DTAG-Grundstück tangieren das geplante Bauvorha-
ben heute wissentlich nicht.

Anlage 1 Geltungsbereich

767 Zeichen

50 0 100 200 300  Meter
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie-
rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse
und der Bezirksvertretungen, die wegen Befan-
genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord-
nungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Maßstab: 1: 5.000
Stadtplanungsamt Anlage 1
Geltungsbereich des vorhabenbezoJHQHQBebauungsplanes
Arbeitstitel: "Geschäfts- und Wohngebäude (KUHQIHOGJUWHOLQ.|OQ(KUHQIHOG" 
100
Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001
Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001

Beratungsverlauf (2)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1131/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.05.2018
Erstellt
11.04.2018 08:15