Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld
Beschlussvorlage Ausschuss 1131/2018 vom 02.05.2018
Stand: Am 02.07.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 3 Stellungnahmen § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) –Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der Betei- ligung der Behörden und sonstiger Träger Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 18.08.2017 bis zum 21.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Anlage 3 Bezirksregierung Köln –Dezernat 52- (Abfallwirtschaft u. Boden- schutz –einschl. anlagenbezogener Umweltschutz) Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird von dem Vor- haben nicht berührt. Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbeseiti- gungsdienst Es wird eine Überprüfung der zu bebauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen. ja In den VEP wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Industrie- und Handelskammer zu Köln Die Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes wird be- grüßt. Kenntnisnahme entfällt Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI 22 Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Tele- kom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Ver- legung können erst Angaben gemacht werden, wenn endgültige Ausbaupläne vorliegen. Ja Die Telekommunikationslinien sowie die Hinweise zum Ausbau des Telekommunikationsnetzes werden bei der konkreten Pla- nung berücksichtigt. - 2 - Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A n l a g e 3 Hinweise zum Ausbau des Telekommunikationsnetztes. Stadtwerke Köln GmbH keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt RheinEnergie AG/Rheinische Netzgesellschaft mbH Im Plangebiet befindet sich eine Netzstation zur Versorgung des Quartiers. Zum Schutz und zur Sicherung dieser Versorgungsan- lagen ist ein Leitungsrecht mit einem Schutzstreifen von 3 m bzw. für die Stromstation eine Fläche für Versorgungsanlagen festzu- setzen. Neben der planungsrechtlichen Sicherung ist bei einem Verkauf der Fläche durch die Stadt Köln auch eine privatrechtliche Siche- rung in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit er- forderlich. Ja Im VEP erfolgt eine entsprechende Festsetzung. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Von der vorgesehenen Baumaßnahme sind aus denkmalpflegeri- scher Sicht keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die in der Il- lustration dargestellte Klinkerfassade erscheint angemessen, da auf diese Weise ein Bezug zu den ziegelsichtigen Bahnbögen entlang der Bartholomäus-Schink-Straße hergestellt wird. Es wird angeregt, die Baudenkmäler außerhalb des Plangebietes gemäß PlanZV zu kennzeichnen und in der textlichen Begrün- dung ausreichend zu würdigen. teilweise Eine Kennzeichnung der Baudenkmäler außerhalb des Gel- tungsbereiches ist nicht möglich. Festsetzungen etc. können nur im Geltungsbereich des VEP erfolgen. In der Begründung erfolgt ein Hinweis auf die Baudenkmäler außerhalb des Geltungsberei- ches. -
Beschlussvorlage Ausschuss
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 Solb 612 Az Vorlagen-Nummer 1131/2018 Freigabedatum 30.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin, die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH, hat mit Schreiben vom 02.08.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planes beantragt mit dem Ziel, ein Geschäfts- und Wohngebäude auf dem Grundstück Ehrenfeld- gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld zu realisieren. Die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH ist Eigentümerin des circa 6.590 m² großen Grund- stücks Ehrenfeldgürtel 125 in zentraler Lage im Stadtteil Ehrenfeld. Die Gesellschaft plant nun die Optimierung des Planstandortes und möchte auf dem Grundstück unter Umnutzung der Erdge- schossfläche des Bestandsgebäudes einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 1.200 m² Ver- kaufsfläche sowie einen weiteren Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufsfläche ansie- deln. Weiter soll die Postnutzung, welche am Standort als Verteilzentrum stattfindet, umgebaut und modernisiert werden. In den Obergeschossen soll eine Hotelnutzung teils im Bestandsbau, teils in einer baulichen Ergänzung sowie eine Wohnnutzung verwirklicht werden. Durch die Ergänzungen entsteht ein neuer Baublock, der den Bestand integriert, aber in seiner Fassadengestaltung und durch die neuen Nutzungen dem Gebäudekomplex ein vollständig neues Erscheinungsbild geben wird. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie des Architekturbüros ASTOC ARCHI- TECTS AND PLANNERS GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine deutliche Erweiterung des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der Umgebung eingliedert. Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue Adresse in Ehrenfeld ge- schaffen werden. Die Handels- und Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschoss bilden die Grundlage für die Konzept- entwicklung. Hotel- und Wohnnutzungen werden in den Obergeschossen angeordnet und eine städ- tebauliche Gesamtkonfiguration entwickelt, die aus dem vormaligen Winkelgebäude einen differen- zierten Baublock ausbildet. Das Konzept sieht eine flächige Ausdehnung des Erdgeschosses für Ein- zelhandel und Postnutzung als Verteilzentrum sowie die Zugangsbereiche für die in den Oberge- schossenen liegenden Hotel- und Wohnnutzungen vor. Die heutige Anlieferung der Post wird auf die andere Seite des Gebäuderiegels gelegt. Somit erfolgt zukünftig die Anlieferung von Post und Einzel- handel über den nordöstlich gelegenen Erschließungshof. Der am Ehrenfeldgürtel gelegene vierge- schossige Bestandsriegel wird an seiner Südwestseite um etwa acht Meter verlängert und erhält eine Aufstockung um ein weiteres Geschoss, welches als Vollgeschoss oder als teilweise zurückspringen- des Staffelgeschoss je nach Anforderung ausgebildet wird. Der zweigeschossige Bestandsriegel wird abgebrochen und an nahezu gleicher Stelle wieder aufge- baut, jedoch an die Gebäudeflucht des vorderen Bestandsriegel gezogen und um zwei Geschosse auf vier Geschosse erweitert. Ein ebenfalls viergeschossiger L-förmiger Baukörper wird im Südwes- ten als Neubau an den Bestandsbau angeschlossen, so dass über dem flächigen Ladensockel im Erdgeschoss in den Obergeschossen ein nach Nordwesten ausgerichteter Block aus Bestands- und Neubauten entsteht. Nach Nordwesten schließt sich der Gesamtbaukörper und ermöglicht bei der 4- geschossigen Bebauung auch eine gute Belichtung des Innenhofs. In den ersten beiden Oberge- schossen des nordöstlichen Seitenflügels können weitere Nutzungen als Erweiterungsflächen der Post oder des Hotels untergebracht werden. Das Hotel erstreckt sich über alle Obergeschosse des Riegels am Ehrenfeldgürtel, den südwestlichen Seitenflügel sowie das dritte Obergeschoss des nord- östlichen Seitenflügels, während die insgesamt zehn Wohnungen als Vier- beziehungsweise Zwei- spänner in den Obergeschossen des Nordwestriegels untergebracht werden. 3 Eine Tiefgarage mit circa 90 Stellplätzen und zusätzlich circa 5-10 oberirdische Stellplätze im Hof stellen ausreichend Parkmöglichkeiten bereit. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt über die Vorfahrt am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgarage über den schmalen Grundstücksstreifen zur Bartho- lomäus-Schink-Straße hin. Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche Ver- besserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als Park- platzfläche versiegelt – ergibt. Des Weiteren sind der Erhalt sowie die Neuanpflanzung von Bäumen vorgesehen. Ein Baum im Einfahrtsbereich der Anlieferung muss gegebenenfalls weichen, wird aber an anderer Stelle im Plangebiet ersetzt – die übrigen straßenbildprägenden Platanen am Ehrenfeld- gürtel werden erhalten. Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über den Ehrenfeldgürtel und die Bar- tholomäus-Schink-Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz ange- bunden. Das Plangebiet liegt zwischen den Stadtbahnhaltestellen "Subbelrather Straße/Gürtel" (Linien 5 und 13) und "Venloer Straße/Gürtel" (Linien 3, 4 und 13), die jeweils fußläufig in circa 200 m erreichbar sind. Die Haltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" der S- und Regionalbahnen befindet sich in direkter Nach- barschaft zum Plangebiet. Die Bushaltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" (Buslinien 141, 142 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf dem Ehrenfeldgürtel. In einem ersten Schritt wurden Erschließungsvarianten untersucht und qualitativ bewertet (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Ehrenfeldgürtel 125 in Köln, Zwischenbericht, Januar 2016). Derzeit ist für Lkw eine Zu- und Abfahrt für die Anliefe- rung vom Ehrenfeldgürtel aus und für Pkw eine Zufahrt über den Ehrenfeldgürtel und die Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-Straße angedacht. Eine endgültige Bewertung ist auf Basis von weiteren Analysen noch vorzunehmen. Verfahrensablauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Einleitung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld" einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 18.08. bis 21.09.2017 (Anlage 3) stattgefunden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen eines Aus- hangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld in der Zeit vom 08.01. bis 15.01.2018 einschließlich. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 22.01.2018 eingereicht werden. Es sind 21 Stellungnahmen, davon eine verspätet eingegangen. In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld" eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 4 Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu be- rücksichtigen. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB -
Anlage 1 Geltungsbereich
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
50 0 100 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie- rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befan- genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord- nungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Maßstab: 1: 5.000 Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich des vorhabenbezoJHQHQBebauungsplanes Arbeitstitel: "Geschäfts- und Wohngebäude (KUHQIHOGJUWHOLQ.|OQ(KUHQIHOG" 100 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001 -
Anlage 4 Stellungnahmen § 3
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeld- gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln in der Zeit vom 8. Januar bis zum 15. Januar 2018 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen zur Planung konnten bis zum 22. Januar 2018 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 8. Januar bis zum 22. Januar- eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Anlage 4 1 Die kulturelle Vielfalt, die Ehrenfeld ausmache sei zu erhalten. Es stelle sich die Frage, ob das artheater und der Bumann Club weichen müssten oder eingeschränkt würden. Ja Durch die vorgesehenen Nutzungen Hotel und Supermarkt sind Einschränkungen der beiden Einrichtungen nicht zu er- warten. Die geplanten Wohnungen sind nach Norden ausge- richtet und rücken somit so weit wie möglich von den Lärm- quellen ab. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schall- schutzgutachten erarbeitet, in dem sowohl die Auswirkungen der Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die Einwirkungen von Gewerbe- und Verkehrslärm auf das Plan- gebiet untersucht werden. Die sich hieraus ergebenden erfor- derliche Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan festgesetzt. Eine Hotelnutzung ist zudem weniger sensibel als eine Wohn- nutzung. 2 Die Planung werde begrüßt. Es sei wichtig, dass neben dem Hotel auch Wohnungen gebaut würden. Ebenso sei zu begrü- Kenntnisnahme - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 ßen, dass Geschäfte angesiedelt würden, sowie ein Super- markt mit Vollsortiment. 3 Auf dem Grundstück Ehrenfeldgürtel 112-122 befinde sich ein Getränkemarkt. Durch die Ansiedlung eines neuen Lebensmit- telmarktes mit Vollsortiment sei die wirtschaftliche Existenz gefährdet. Aufgrund der Dichte der schon vorhandenen Le- bensmittelmärkte in der Umgebung könne hier nur ein Ver- drängungsdruck entstehen statt einer sinnvollen Ergänzung für das Viertel. Nein Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, das am 17.12.2013 durch den Rat der Stadt verabschiedet wurde, ist das Plangebiet Bestandteil des Nahversorgungszentrums Eh- renfeld-Ost, Subbelrather Straße. In unmittelbarer Nähe befin- den sich zudem das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Stra- ße sowie das Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, Landmannstra- ße. Das Ziel, am Standort Ehrenfeldgürtel 125 einen neuen Einzelhandelsstandort, bestehend aus einem Supermarkt und weiterem Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufs- fläche sowie der Poststation zu installieren, entspricht somit den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Eine Bebauungsplanung kann keinen Konkurrenzschutz be- treiben. 4 4.1 Die Postfiliale müsse erhalten bleiben, da bereits schon die Filiale auf der Venloer Straße im 4711 Gebäude aufgelöst worden sei. Ja Der Erhalt der Postfiliale ist Teil des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes. 4.2 Es solle kein Hotel, sondern besser sozialer Wohnungsbau errichtet werden. Nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan. Bebauungspläne nach § 12 Bau- gesetzbuch (BauGB) sind durch ihre Vorhabenbezogenheit gekennzeichnet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient dazu, einem bestimmten Investor –„Vorhabenträger“- die Rea- lisierung eines konkreten Vorhabens innerhalb einer bestimm- ten Frist zu ermöglichen. Für das in Rede stehende Verfahren hat die Vorhabenträgerin, die Metropol Immobilien und Beteiligungs GmbH, mit Schrei- ben vom 02.08.2017 bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes beschlossen. Eine, wie von dem Einwender gewünschte Wohnnutzung war nicht Gegenstand des Antrages. Demgegenüber entspricht die beantragte Nutzung den städtebaulichen Zielen von gemisch- ten und vielfältigen Quartieren. 5 Die Bauleiplanung umfasse ein sehr eng gezogenes Gebiet am Ehrenfeldgürtel und berücksichtige nicht den anschließen- den öffentlichen Raum. Doch es sei Zeit den gesamten Raum als eine Einheit zu betrachten. Der Raum des Ehrenfeldgürtels brauche eine Stadtraumgestaltung mit einer neuen Haltestelle der KVB-Linie 13 in Köln-Ehrenfeld. Es werde angeregt, in der Bauleitplanung eine potentielle Hal- testelle zu beachten und den öffentlichen Stadtraum für den Mobilitätsverbund neu zu gestalten. Nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan, sodass sich das Plangebiet auch nur auf das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Vorhaben bezieht. Die Planung steht der Errichtung einer neuen Haltestelle nicht entgegen. 6 Die Fläche solle für sozialen Wohnungsbau statt für ein Hotel mit Supermarkt genutzt werden. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 7 So sehr mehr Hotels in Köln wünschenswert wären, umso mehr sei es notwendig und wichtig die wenigen Möglichkeiten für den Wohnungsbau zu erhalten. Diese Fläche sei mit einer hervorragenden Anbindung an den ÖPNV gekoppelt. Mieter müssten nicht zwingend einen PKW benötigen. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 8 8.1 Der Entwurf enthalte sachliche Fehler und Unklarheiten: Das Bebauungsplangebiet grenze nicht unmittelbar an die Bar- tholomäus-Schink-Straße, sondern an das Grundstück der Ja Es ist richtig, dass das Plangebiet im Süden an das Grund- stück der Gaststätte „Bumann & Sohn“ grenzt. Ein Teil des Plangebietes reicht aber auch bis an Bartholomäus-Schink- Straße. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 Gaststätte „Bumann & Sohn“. In der Begründung wird der Hinweis des Einwenders bei der Abgrenzung des Plangebietes berücksichtigt. 8.2 Die Aussage, dass sich eine deutliche Verbesserung der Ge- staltung und des Grünanteils gegenüber der heutigen Situation ergeben würde, sei nicht korrekt. Die bebaute Fläche werde deutlich erweitert, zudem werde eine Tiefgarage errichtet. Es sei nicht erkennbar, dass die sich hierdurch ergebenden Nachteile für den vorhandenen Baumbestand angemessen berücksichtigt würden. Die Begrünung des Flachdachs im Erdgeschoss könne keine Verbesserung der Gestaltung der bisher als Parkplatz genutz- ten Fläche darstellen. Nein Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche Verbesserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als Parkplatzfläche versiegelt – ergibt. Mit einer Dachbegrünung ist grundsätzlich eine Verbesserung -Rückhaltung von Nieder- schlagswasser, geringere Aufheizung gegenüber einer versie- gelten Parkplatzfläche- verbunden. 8.3 Es werde ein von außen aus nur als massig zu empfindender Baukörper geschaffen. Nein Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie des Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine Erweite- rung des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der Umgebung eingliedert. Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue Adresse in Ehrenfeld geschaffen werden. 8.4 Mit der vorgesehenen weit überwiegend gewerblichen Nut- zung werde das in Köln insgesamt vorhandene Bedürfnis nach Wohnraum nicht erfüllt. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 8.5 Es werde befürchtet, dass durch die vorgesehene Hotelnut- zung der Gastronomiebetrieb beeinträchtigt werde. Das Plangebiet befinde sich in unmittelbarer Nähe zu den kul- Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 Eine Hotelnutzung ist zudem weniger sensibel als eine Wohn- nutzung. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 turell genutzten Betrieben des artheater, des Club Bahnhof Ehrenfeld/yuca sowie dem Gastronomiebetrieb „Bumann & Sohn“. Zudem bestehe in unmittelbarer Nachbarschaft die Ab- sicht, weitere Bögen des Brückenbauwerkes parallel zur Bar- tholomäus-Schink-Straße gastronomisch bzw. gewerblich zu nutzen. Dem Betreiber eines Hotels müsse dieser Umstand bewusst sein. Eine Beschwerdelage für die umliegenden gastronomischen und kulturell genutzten Betriebe aufgrund des nächtlichen Per- sonenaufkommens im öffentlichen Straßenraum müsse ver- mieden werden. Gegebenenfalls müssten geeignete Schall- schutzmaßnahmen bei der Planung des Gebäudes, insbeson- dere an den Fassaden in Richtung Nordosten, Süden und Südwesten, ergriffen werden. 9 Ein Vollsortimenter würde deutlich mehr MIV zur Folge haben und die kleineren Geschäfte/Supermärkte in der Nähe in wirt- schaftliche Bedrängnis bringen Ein Hotel an diesem Standort sei nicht nötig, stattdessen be- zahlbarer, barrierefreier Wohnraum und gegebenenfalls kleine- re Ladengeschäfte. Dazu gehöre auch eine Infrastruktur (Bushaltestellen mit Überweg, breiter Radweg, Rad-Abstellplätze, keine freilaufen- den Rechtsabbieger, weitere allgemeine Beruhigung des Are- als). Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4.2. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan, sodass sich das Plangebiet auch nur auf das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Vorhaben bezieht. Die Planung steht den von dem Einwender angesprochen Punkten zur Infrastruktur nicht entgegen. 10 10.1 Die Einwenderin sei persönlich von der Planung betroffen. Ihre Wohnung werde nach 15 Jahren Wohnzeit den Bauplänen geopfert. Eine Wohnung in der Preislage sei wahrscheinlich in Ehrenfeld nicht mehr zu finden. Kenntnisnahme Bereits im vergangenen Jahr hat die Vorhabenträgerin zu den beiden im Haus noch vorhandenen Wohnraummietern –hierzu gehört auch die Einwenderin- Kontakt aufgenommen. Es folg- ten persönliche Gespräche, in denen das Vorhaben sowie die daraus resultierende Notwendigkeit eines Auszugs den Mie- tern erläutert wurden. Es wurde von Beginn an kommuniziert, - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 dass hier keinesfalls ein Entzug des Wohnraums über rechtlich gesetzliche Wege erwirkt werden soll. Als großer Bestandshal- terin in Köln und mit Kontakten zu vielen Partnern in der Immobilienbranche ist es der Vorhabenträgerin ein Anlie- gen, den Mietern von Beginn an geeigneten Ersatzwohnraum zur Verfügung zu stellen. Dies insbesondere auf Grundlage der von den Mietern eigens zu benennenden Anforderungen zur Ausstattung, Entschädigung, Lage und Miethöhe sowie unter Berücksichtigung möglicher privater Umstände, die mit einem Umzug verbunden sind. Für ein Wohnraummietverhältnis konnte bereits entsprechen- der Ersatzwohnraum aus dem Bestand der Vorhabenträgerin zur Verfügung gestellt werden. Mit der noch verbleibenden Mieterin –Einwenderin- wird derzeit ein sehr enger Austausch gepflegt. Auch hier kann passender Wohnraum aus dem Be- stand der Vorhabenträgerin angeboten werden. 10.2 Im Plangebiet könnten bis zu 100 Wohnungen entstehen, auch Sozialwohnungen. Die Bewohner des benachbarten Alten- heims würden von der daraus resultierenden Beruhigung des Geländes profitieren und mit Sozialwohnungen könne ein Bei- trag gegen die Gentrifizierung Ehrenfelds geleistet werden. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 10.3 Der geplante Supermarkt werde den schon vorhandenen Su- per- und Wochenmärkten Konkurrenz machen. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 3 10.4 Das Konzept trage zu weiterer Ruhestörung für die Senioren im Heim der Caritas auf dem Nachbargrundstück bei. Ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schall- schutzgutachten erarbeitet, das sowohl die Auswirkungen der Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die Einwir- kungen von Gewerbe- und Verkehrslärm auf das Plangebiet untersuchen wird. Die sich hieraus ergebenden erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan festge- - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 setzt. 11 Was Köln brauche sei der Bau von bezahlbaren Wohnungen und nicht den 1000. Supermarkt, Hotel- oder Bürokomplex. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2. 12 Ehrenfeld brauche bezahlbaren Wohnraum für Familien und nicht noch ein Hotel und noch einen Supermarkt. Die nahräumliche Versorgung in diesem Bereich sei zu Genü- ge abgedeckt. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4.2. 13 Auf dem Gelände sollten statt eines Hotels und Supermarktes bezahlbare Wohnungen gebaut werden. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2. 14 Statt eines Hotels und Supermarktes sollte günstiger Wohn- raum für Familien geschaffen werden. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2. 15 Supermärkte seien schon genügend vorhanden; die gesamte Venloer Straße habe Supermärkte zu bieten. Noch mehr Pro- jekte, die der Eröffnung von Supermärkten dienen sollen, sei- en nicht dienlich für Ehrenfeld. Das Gebäude eigne sich nicht wirklich für ein Hotel, aber für bezahlbaren Wohnraum. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4.2. 16 16.1 Eine Umgestaltung des seit Jahren nur unzureichend genutz- ten Gebäudes sei grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings sei darauf zu achten, was Ehrenfeld brauche, nämlich bezahlba- ren Wohnraum. Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2. 16.2 Es sei sicher zu stellen, dass die jetzigen Mieter des Gebäu- des Ehrenfeldgürtel 125 die Möglichkeit bekämen, in ihre Wohnungen zu den ursprünglichen Bedingungen zurückzu- kehren und der neu entstehende Wohnraum auch für künftige Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 10.1. - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 Mieter bezahlbar bleibe. Mietpreise von 10-12 € pro m² seien abzulehnen. 16.3 Ein weiterer Lebensmittel-Vollsortimenter werde an dieser Stelle nicht gebraucht. Stattdessen brauche Ehrenfeld – neben bezahlbarem Wohnraum – Kinderbetreuungsplätze, Treffpunk- te für Jugendliche, Kulturräume. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4.2. 16.4 Weiterhin müsse sichergestellt werden, dass im Rahmen einer Wohnraumschutzsatzung eine Nutzung der neu entstehenden Wohnungen als Ferienwohnungen ausgeschlossen werde. teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird mit der Vor- habenträgerin ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der auch die geplante Wohnnutzung beinhaltet. Eine Nutzung der neu entstehenden Wohnungen als Ferienwohnungen ist somit ausgeschlossen. 17 Es werde eine Bestandsgarantie für das benachbarte artheater gefordert. Nein Eine Bestandsgarantie für das artheater kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht getroffen werden. Die Reali- sierung des Vorhabens hat keine Auswirkungen auf den Be- stand des artheaters. Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1. 18 18.1 Ein Hotel und den x-ten Supermarkt brauche Ehrenfeld nicht. Es gebe im Umkreis des Ehrenfelder Bahnhofs genug Super- märkte. Die Betreiber der bereits existierenden Filialen würden unter einen unnötigen Konkurrenzdruck geraten. Was Ehrenfeld brauche sei bezahlbarer Wohnraum. Das Ob- jekt Ehrenfeldgürtel 125 wäre dafür ideal. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4.2 18.2 Kulturelle Angebote wie das artheater müssten erhalten blei- ben. Es sei zu befürchten, dass bei Umsetzung des Projektes das artheater langfristig gefährdet sei, da eine Hotelnutzung und laute Musik nicht zusammen passten. Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1 - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 19 Im Umkreis von 2 bis 10 Gehminuten gäbe es bereits 11 große Supermärkte. Ein zusätzlicher Supermarkt erhöhe den Konkur- renzdruck auf kleinere Geschäfte Das geplante Hotel sei unnötig und bringe dem benachbarten Altenheim Unruhe. Anstelle des Hotels könnte auf diesem Areal ein Wohngebäu- de mit mindestens 100 Wohnungen geschaffen werden. Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und 4.2. 20 20.1 Deutsche Telekom AG (DTAG) Es werde darauf hingewiesen, dass das Grundstück der DTAG und das Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 eine gemeinsame Historie hätten und aus dem Grundstücksbestand der ehema- ligen Deutschen Bundespost (DBP) stammten. Im Zuge der Privatisierung der DBP seien in einer sogenannten +Verwaltungsvereinbarung diverse Regelungen zur Teilung des historischen Grundstücks und für die künftige Nutzung getroffen worden, insbesondere auch zu Geh- Fahr- und Lei- tungsrechten. Hierzu existierten gegenseitig gesicherte dingli- che Rechte und Baulasten auf dem Grundstück. Der geplante Tief- und Hochbau auf der zurückliegenden Hof- fläche und die geplante Verkehrsführung zum und vom Bau- grundstück vom Ehrenfeldgürtel und zur Bartholomäus-Schink- Straße laufe auf einen Konflikt mit bestehenden Baulasten hinaus. Die Planung entlang der nördlichen und der östlichen Grenze des DTAG-Grundstücks sei zu präzisieren und zu überarbei- ten, näher zu erläutern und abzustimmen Ja Die vorhandenen Baulasten über Geh- und Fahrrechte mit Ih- ren eingetragenen Flächen werden von dem Bauvorhaben nicht tangiert und für Ihre Befahrung frei gehalten. Nur an den beiden Tiefgaragenein- und -ausfahrten werden die Flächen der eingetragenen Baulasten berührt. In einem gemeinsamen Termin zwischen der Vorhabenträgerin und der DTAG wurde festgestellt, dass dies die Nutzung des DTAG-Grundstücks wahrscheinlich nicht einschränkt. Im weiteren Verlauf der Pla- nung wird dies nochmals konkret dargestellt und die Tiefgara- genein- und –ausfahrten entsprechend ausgelegt, damit es zu keinen Einschränkungen des Nachbargrundstücks kommt. 20.2 Die Verkehrsführung der DTAG zur Rückseite der DTAG- Fläche von und zur Bartholomäus-SchinkStraße müsse erhal- ten bleiben oder durch eine gleichwertige Neuregelung ersetzt Ja Die Zufahrt auf der Rückseite des DTAG-Gebäudes über das Plangebiet wird in Gänze erhalten bleiben. Im weiteren Be- bauungsplanverfahren wird in enger Abstimmung mit der - 10 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung A nl ag e 4 werden. Die Zufahrt zu den betrieblich und baurechtlich für DTAG nötigen Stellplätzen sei so wie im Konzept dargestellt nicht mehr möglich. Kritisch werde seitens DTAG gesehen, dass die vorhandene Zufahrt von der Bartholomäus-Schink-Straße mit Baumpflan- zungen eingeengt werden soll / kann. Es handele sich zum Teil um eine frei zu haltende Abstandsfläche, aber auch um eine Geh- und Fahrrechtsfläche, die für DTAG-betriebliche Zwecke benötigt werde und vorgehalten werden müsse. DTAG die Anordnung der Baumpflanzungen geprüft, so dass es zu keiner Einschränkung der Nutzung auf dem DTAG Grundstück kommt. 20.3 Wichtig sei sicher zu stellen, dass für den jetzigen Betrieb der DTAG aus der Neufestsetzung keine Einschränkungen für den 24-Stunden-Betrieb herleitbar seien. Auch die künftige eigene Entwicklung auf dem DTAG-Flurstück 531 sowohl für das Be- standsgebäude als auch für eine sich einfügende Umnutzung, bauliche Erweiterung oder Erneuerung solle - unter Berück- sichtigung der Baulasten und dinglichen Sicherungen - mög- lich bleiben. Ja Das Bauvorhaben berücksichtigt die eingetragenen Baulasten und dinglichen Sicherungen sowie die derzeitige Nutzung. Mögliche geplante bauliche Erweiterungen oder Erneuerungen auf dem DTAG-Grundstück tangieren das geplante Bauvorha- ben heute wissentlich nicht. -
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Das Grundstück: Ehrenfeldgürtel 125 Anlage 2 Seite 1 von 4 6SDUNDVVH .DUGLQDO)ULQJV+DXV D D D E H F I D E D 531 651 70 / 105 2 342 369 552 6 a 12 9 650 4657 / 7 0 127 648 343 4660 / 70 647 4686 / 70 4 370 BahnhofEhrenfeld Ehrenfeldguerte l Bartholomaeu s-Schink -Strasse 531 651 70 / 105 2 342 369 552 6 a 129 650 465 7 / 70 12 7 648 343 466 0 / 70 647 4686 / 70 4 370 4656 / 70 638 282 70 / 36 327 325 4294 / 70 680 104 36 10 6 10 8 11 0 IV u=2.2 d=1 8 u=2 .7 d=18 IV u=2.6 d=1 6 IV u= 2 . 7 d=18 III u=1 .4 d=1 4 u=2.4 d = 1 6 u=1.45 d=16.0 u=1.25 d=16.0 u=2.2 d=1 4 u=0.6 d=8 F D u=1.4 d =1 4 u=0.4-0.6 d=8 Ehrenfeldguerte l (66,89) Bartholomaeus -Schin k-Strasse (45,95) (13, 70 ) (168,0 1) (70,21) (16,66) (59 ,95) (16,79) (9,95) (2,9 7) III FD FD FD FD V I FD -I u=1.9 d=17 IFD F D FD FD I u=1.5 d=1 0 I I H=65 ,67 OK. t s e u r B.=6 3,51 O K . t s e u r B.=60,1 2 H=59,2 5 H=6 2,1 0 H=6 2,2 1 H= 5 3,3 3 H = 52,13 H=51,70 Eingangs h.=49,53I H= 5 2 ,5 9 H= 5 3,04 8,06 I u=1.1 d=8.0 u=2.1 d=15.0 u=2.3 d=16.0 H = 51,54 FD IIIFlurstück 531 TelekomTechnik I III (+12 ,46 m) TG Ausfahrt 4 Stpl. 1 Stpl. 6 Stpl. TGEinfahrt 9 Stpl . insgesamt 20 Stpl . I V IVIII III IV IV Müllcontainer Anlieferung Post AnlieferungEinzelhandel AnlieferungHotel Wohnen Hotel Hotel Einzelhandel II Einzelhandel I Post HH=66221100 325 429 10 8 II H=5259 880066 IIIIIIIVVVVVVV Einzelhandel II Einzelhandel I Post 6 Stpl. Müllcontainer ainocüllMüM Anlieferun lief f lief AnlieA Einze AnliefeHot g efer u Hote 1111111111111 StpStpStpStpStpStpStpStpplllll.. g otel ferung tel 11 StStStStS uuuuu=======000.66666666 ddddd====88 SSSSSS 6SDUNSDUNDVV66 H III Lageplan Konzept ALT BARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSEBARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSE EHRENFELDGÜRTELEHRENFELDGÜRTEL NEU E Seite 2 von 3 Illustration - Mögliche Kubatur, Fassadenstruktur und Materilität Seite 3 von 3
Beratungsverlauf
-
02.07.2018 zuletzt
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz