1131/2018
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld
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Anlage 3 Stellungnahmen § 4
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Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP)
–Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der Betei-
ligung der Behörden und sonstiger Träger
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 18.08.2017 bis zum
21.09.2017 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 7 Stellungnahmen eingegangen.
Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 3
Bezirksregierung Köln –Dezernat 52- (Abfallwirtschaft u. Boden-
schutz –einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
Der Zuständigkeitsbereich des Dezernates 52 wird von dem Vor-
haben nicht berührt.
Kenntnisnahme entfällt
Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst
Es wird eine Überprüfung der zu bebauenden Fläche auf
Kampfmittel empfohlen.
ja In den VEP wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Die Errichtung eines Geschäfts- und Wohngebäudes wird be-
grüßt.
Kenntnisnahme entfällt
Deutsche Telekom AG, Netzproduktion GmbH, TI NL West, PTI
22
Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Tele-
kom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien
müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Über gegebenenfalls
notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Ver-
legung können erst Angaben gemacht werden, wenn endgültige
Ausbaupläne vorliegen.
Ja Die Telekommunikationslinien sowie die Hinweise zum Ausbau
des Telekommunikationsnetzes werden bei der konkreten Pla-
nung berücksichtigt.
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
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Hinweise zum Ausbau des Telekommunikationsnetztes.
Stadtwerke Köln GmbH
keine Bedenken
Kenntnisnahme entfällt
RheinEnergie AG/Rheinische Netzgesellschaft mbH
Im Plangebiet befindet sich eine Netzstation zur Versorgung des
Quartiers. Zum Schutz und zur Sicherung dieser Versorgungsan-
lagen ist ein Leitungsrecht mit einem Schutzstreifen von 3 m bzw.
für die Stromstation eine Fläche für Versorgungsanlagen festzu-
setzen.
Neben der planungsrechtlichen Sicherung ist bei einem Verkauf
der Fläche durch die Stadt Köln auch eine privatrechtliche Siche-
rung in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit er-
forderlich.
Ja Im VEP erfolgt eine entsprechende Festsetzung.
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Von der vorgesehenen Baumaßnahme sind aus denkmalpflegeri-
scher Sicht keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die in der Il-
lustration dargestellte Klinkerfassade erscheint angemessen, da
auf diese Weise ein Bezug zu den ziegelsichtigen Bahnbögen
entlang der Bartholomäus-Schink-Straße hergestellt wird.
Es wird angeregt, die Baudenkmäler außerhalb des Plangebietes
gemäß PlanZV zu kennzeichnen und in der textlichen Begrün-
dung ausreichend zu würdigen.
teilweise Eine Kennzeichnung der Baudenkmäler außerhalb des Gel-
tungsbereiches ist nicht möglich. Festsetzungen etc. können nur
im Geltungsbereich des VEP erfolgen. In der Begründung erfolgt
ein Hinweis auf die Baudenkmäler außerhalb des Geltungsberei-
ches.
Anlage 2 Städtebauliches Planungskonzept
2080 Zeichen
Das Grundstück: Ehrenfeldgürtel 125 Anlage 2 Seite 1 von 4 6SDUNDVVH .DUGLQDO)ULQJV+DXV D D D E H F I D E D 531 651 70 / 105 2 342 369 552 6 a 12 9 650 4657 / 7 0 127 648 343 4660 / 70 647 4686 / 70 4 370 BahnhofEhrenfeld Ehrenfeldguerte l Bartholomaeu s-Schink -Strasse 531 651 70 / 105 2 342 369 552 6 a 129 650 465 7 / 70 12 7 648 343 466 0 / 70 647 4686 / 70 4 370 4656 / 70 638 282 70 / 36 327 325 4294 / 70 680 104 36 10 6 10 8 11 0 IV u=2.2 d=1 8 u=2 .7 d=18 IV u=2.6 d=1 6 IV u= 2 . 7 d=18 III u=1 .4 d=1 4 u=2.4 d = 1 6 u=1.45 d=16.0 u=1.25 d=16.0 u=2.2 d=1 4 u=0.6 d=8 F D u=1.4 d =1 4 u=0.4-0.6 d=8 Ehrenfeldguerte l (66,89) Bartholomaeus -Schin k-Strasse (45,95) (13, 70 ) (168,0 1) (70,21) (16,66) (59 ,95) (16,79) (9,95) (2,9 7) III FD FD FD FD V I FD -I u=1.9 d=17 IFD F D FD FD I u=1.5 d=1 0 I I H=65 ,67 OK. t s e u r B.=6 3,51 O K . t s e u r B.=60,1 2 H=59,2 5 H=6 2,1 0 H=6 2,2 1 H= 5 3,3 3 H = 52,13 H=51,70 Eingangs h.=49,53I H= 5 2 ,5 9 H= 5 3,04 8,06 I u=1.1 d=8.0 u=2.1 d=15.0 u=2.3 d=16.0 H = 51,54 FD IIIFlurstück 531 TelekomTechnik I III (+12 ,46 m) TG Ausfahrt 4 Stpl. 1 Stpl. 6 Stpl. TGEinfahrt 9 Stpl . insgesamt 20 Stpl . I V IVIII III IV IV Müllcontainer Anlieferung Post AnlieferungEinzelhandel AnlieferungHotel Wohnen Hotel Hotel Einzelhandel II Einzelhandel I Post HH=66221100 325 429 10 8 II H=5259 880066 IIIIIIIVVVVVVV Einzelhandel II Einzelhandel I Post 6 Stpl. Müllcontainer ainocüllMüM Anlieferun lief f lief AnlieA Einze AnliefeHot g efer u Hote 1111111111111 StpStpStpStpStpStpStpStpplllll.. g otel ferung tel 11 StStStStS uuuuu=======000.66666666 ddddd====88 SSSSSS 6SDUNSDUNDVV66 H III Lageplan Konzept ALT BARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSEBARTHOLOMÄUS-SCHINK-STRASSE EHRENFELDGÜRTELEHRENFELDGÜRTEL NEU E Seite 2 von 3 Illustration - Mögliche Kubatur, Fassadenstruktur und Materilität Seite 3 von 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 Solb 612 Az Vorlagen-Nummer 1131/2018 Freigabedatum 30.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städte- baulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbe- zogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbetei- ligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen; 2. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: keine Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin, die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH, hat mit Schreiben vom 02.08.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- planes beantragt mit dem Ziel, ein Geschäfts- und Wohngebäude auf dem Grundstück Ehrenfeld- gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld zu realisieren. Die Metropol Immobilien- und Beteiligungs GmbH ist Eigentümerin des circa 6.590 m² großen Grund- stücks Ehrenfeldgürtel 125 in zentraler Lage im Stadtteil Ehrenfeld. Die Gesellschaft plant nun die Optimierung des Planstandortes und möchte auf dem Grundstück unter Umnutzung der Erdge- schossfläche des Bestandsgebäudes einen Lebensmittelvollsortimenter mit maximal 1.200 m² Ver- kaufsfläche sowie einen weiteren Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufsfläche ansie- deln. Weiter soll die Postnutzung, welche am Standort als Verteilzentrum stattfindet, umgebaut und modernisiert werden. In den Obergeschossen soll eine Hotelnutzung teils im Bestandsbau, teils in einer baulichen Ergänzung sowie eine Wohnnutzung verwirklicht werden. Durch die Ergänzungen entsteht ein neuer Baublock, der den Bestand integriert, aber in seiner Fassadengestaltung und durch die neuen Nutzungen dem Gebäudekomplex ein vollständig neues Erscheinungsbild geben wird. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Städtebauliches Konzept Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie des Architekturbüros ASTOC ARCHI- TECTS AND PLANNERS GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine deutliche Erweiterung des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig in das städtebauliche Gefüge der Umgebung eingliedert. Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue Adresse in Ehrenfeld ge- schaffen werden. Die Handels- und Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschoss bilden die Grundlage für die Konzept- entwicklung. Hotel- und Wohnnutzungen werden in den Obergeschossen angeordnet und eine städ- tebauliche Gesamtkonfiguration entwickelt, die aus dem vormaligen Winkelgebäude einen differen- zierten Baublock ausbildet. Das Konzept sieht eine flächige Ausdehnung des Erdgeschosses für Ein- zelhandel und Postnutzung als Verteilzentrum sowie die Zugangsbereiche für die in den Oberge- schossenen liegenden Hotel- und Wohnnutzungen vor. Die heutige Anlieferung der Post wird auf die andere Seite des Gebäuderiegels gelegt. Somit erfolgt zukünftig die Anlieferung von Post und Einzel- handel über den nordöstlich gelegenen Erschließungshof. Der am Ehrenfeldgürtel gelegene vierge- schossige Bestandsriegel wird an seiner Südwestseite um etwa acht Meter verlängert und erhält eine Aufstockung um ein weiteres Geschoss, welches als Vollgeschoss oder als teilweise zurückspringen- des Staffelgeschoss je nach Anforderung ausgebildet wird. Der zweigeschossige Bestandsriegel wird abgebrochen und an nahezu gleicher Stelle wieder aufge- baut, jedoch an die Gebäudeflucht des vorderen Bestandsriegel gezogen und um zwei Geschosse auf vier Geschosse erweitert. Ein ebenfalls viergeschossiger L-förmiger Baukörper wird im Südwes- ten als Neubau an den Bestandsbau angeschlossen, so dass über dem flächigen Ladensockel im Erdgeschoss in den Obergeschossen ein nach Nordwesten ausgerichteter Block aus Bestands- und Neubauten entsteht. Nach Nordwesten schließt sich der Gesamtbaukörper und ermöglicht bei der 4- geschossigen Bebauung auch eine gute Belichtung des Innenhofs. In den ersten beiden Oberge- schossen des nordöstlichen Seitenflügels können weitere Nutzungen als Erweiterungsflächen der Post oder des Hotels untergebracht werden. Das Hotel erstreckt sich über alle Obergeschosse des Riegels am Ehrenfeldgürtel, den südwestlichen Seitenflügel sowie das dritte Obergeschoss des nord- östlichen Seitenflügels, während die insgesamt zehn Wohnungen als Vier- beziehungsweise Zwei- spänner in den Obergeschossen des Nordwestriegels untergebracht werden. 3 Eine Tiefgarage mit circa 90 Stellplätzen und zusätzlich circa 5-10 oberirdische Stellplätze im Hof stellen ausreichend Parkmöglichkeiten bereit. Die Zufahrt der Tiefgarage erfolgt über die Vorfahrt am Ehrenfeldgürtel, die Ausfahrt aus der Tiefgarage über den schmalen Grundstücksstreifen zur Bartho- lomäus-Schink-Straße hin. Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so dass sich eine deutliche Ver- besserung der Gestaltung und des Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als Park- platzfläche versiegelt – ergibt. Des Weiteren sind der Erhalt sowie die Neuanpflanzung von Bäumen vorgesehen. Ein Baum im Einfahrtsbereich der Anlieferung muss gegebenenfalls weichen, wird aber an anderer Stelle im Plangebiet ersetzt – die übrigen straßenbildprägenden Platanen am Ehrenfeld- gürtel werden erhalten. Erschließung Das Plangebiet ist heute bereits vollständig erschlossen. Es ist über den Ehrenfeldgürtel und die Bar- tholomäus-Schink-Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz ange- bunden. Das Plangebiet liegt zwischen den Stadtbahnhaltestellen "Subbelrather Straße/Gürtel" (Linien 5 und 13) und "Venloer Straße/Gürtel" (Linien 3, 4 und 13), die jeweils fußläufig in circa 200 m erreichbar sind. Die Haltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" der S- und Regionalbahnen befindet sich in direkter Nach- barschaft zum Plangebiet. Die Bushaltestelle "Bahnhof Ehrenfeld" (Buslinien 141, 142 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf dem Ehrenfeldgürtel. In einem ersten Schritt wurden Erschließungsvarianten untersucht und qualitativ bewertet (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben Ehrenfeldgürtel 125 in Köln, Zwischenbericht, Januar 2016). Derzeit ist für Lkw eine Zu- und Abfahrt für die Anliefe- rung vom Ehrenfeldgürtel aus und für Pkw eine Zufahrt über den Ehrenfeldgürtel und die Abfahrt über die Bartholomäus-Schink-Straße angedacht. Eine endgültige Bewertung ist auf Basis von weiteren Analysen noch vorzunehmen. Verfahrensablauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die Einleitung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld" einstimmig –bei Enthaltung der Fraktion Die Linke- beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 18.08. bis 21.09.2017 (Anlage 3) stattgefunden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB erfolgte im Rahmen eines Aus- hangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld in der Zeit vom 08.01. bis 15.01.2018 einschließlich. Schriftliche Stellungnahmen konnten bis zum 22.01.2018 eingereicht werden. Es sind 21 Stellungnahmen, davon eine verspätet eingegangen. In der Anlage 4 erfolgt die Darstellung und Bewertung der zum städtebaulichen Planungskonzept "Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld" eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. 4 Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu be- rücksichtigen. Anlagen 1 Geltungsbereich 2 Städtebauliches Planungskonzept 3 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB 4 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB
Anlage 4 Stellungnahmen § 3
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Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeld-
gürtel 125 in Köln-Ehrenfeld– eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs im Bezirksrathaus Ehrenfeld,
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln in der Zeit vom 8. Januar bis zum 15. Januar 2018 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Stellungnahmen zur
Planung konnten bis zum 22. Januar 2018 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld, Herrn Josef Wirges, Bezirksrathaus Ehrenfeld,
Venloer Straße 419-421, 50825 Köln, gerichtet werden. Es sind 20 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit in der Zeit vom 8. Januar bis zum 22. Januar-
eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen
wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezirksvertretung,
des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übersicht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
Anlage 4
1 Die kulturelle Vielfalt, die Ehrenfeld ausmache sei zu erhalten.
Es stelle sich die Frage, ob das artheater und der Bumann
Club weichen müssten oder eingeschränkt würden.
Ja Durch die vorgesehenen Nutzungen Hotel und Supermarkt
sind Einschränkungen der beiden Einrichtungen nicht zu er-
warten. Die geplanten Wohnungen sind nach Norden ausge-
richtet und rücken somit so weit wie möglich von den Lärm-
quellen ab.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schall-
schutzgutachten erarbeitet, in dem sowohl die Auswirkungen
der Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die
Einwirkungen von Gewerbe- und Verkehrslärm auf das Plan-
gebiet untersucht werden. Die sich hieraus ergebenden erfor-
derliche Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan
festgesetzt.
Eine Hotelnutzung ist zudem weniger sensibel als eine Wohn-
nutzung.
2 Die Planung werde begrüßt. Es sei wichtig, dass neben dem
Hotel auch Wohnungen gebaut würden. Ebenso sei zu begrü-
Kenntnisnahme
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ßen, dass Geschäfte angesiedelt würden, sowie ein Super-
markt mit Vollsortiment.
3 Auf dem Grundstück Ehrenfeldgürtel 112-122 befinde sich ein
Getränkemarkt. Durch die Ansiedlung eines neuen Lebensmit-
telmarktes mit Vollsortiment sei die wirtschaftliche Existenz
gefährdet. Aufgrund der Dichte der schon vorhandenen Le-
bensmittelmärkte in der Umgebung könne hier nur ein Ver-
drängungsdruck entstehen statt einer sinnvollen Ergänzung für
das Viertel.
Nein Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln, das am
17.12.2013 durch den Rat der Stadt verabschiedet wurde, ist
das Plangebiet Bestandteil des Nahversorgungszentrums Eh-
renfeld-Ost, Subbelrather Straße. In unmittelbarer Nähe befin-
den sich zudem das Bezirkszentrum Ehrenfeld, Venloer Stra-
ße sowie das Stadtteilzentrum Neuehrenfeld, Landmannstra-
ße. Das Ziel, am Standort Ehrenfeldgürtel 125 einen neuen
Einzelhandelsstandort, bestehend aus einem Supermarkt und
weiterem Einzelhandel auf deutlich untergeordneter Verkaufs-
fläche sowie der Poststation zu installieren, entspricht somit
den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
Eine Bebauungsplanung kann keinen Konkurrenzschutz be-
treiben.
4
4.1
Die Postfiliale müsse erhalten bleiben, da bereits schon die
Filiale auf der Venloer Straße im 4711 Gebäude aufgelöst
worden sei.
Ja Der Erhalt der Postfiliale ist Teil des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes.
4.2 Es solle kein Hotel, sondern besser sozialer Wohnungsbau
errichtet werden.
Nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan. Bebauungspläne nach § 12 Bau-
gesetzbuch (BauGB) sind durch ihre Vorhabenbezogenheit
gekennzeichnet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient
dazu, einem bestimmten Investor –„Vorhabenträger“- die Rea-
lisierung eines konkreten Vorhabens innerhalb einer bestimm-
ten Frist zu ermöglichen.
Für das in Rede stehende Verfahren hat die Vorhabenträgerin,
die Metropol Immobilien und Beteiligungs GmbH, mit Schrei-
ben vom 02.08.2017 bei der Verwaltung die Einleitung eines
Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines
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vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am
09.11.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes beschlossen.
Eine, wie von dem Einwender gewünschte Wohnnutzung war
nicht Gegenstand des Antrages. Demgegenüber entspricht die
beantragte Nutzung den städtebaulichen Zielen von gemisch-
ten und vielfältigen Quartieren.
5 Die Bauleiplanung umfasse ein sehr eng gezogenes Gebiet
am Ehrenfeldgürtel und berücksichtige nicht den anschließen-
den öffentlichen Raum. Doch es sei Zeit den gesamten Raum
als eine Einheit zu betrachten. Der Raum des Ehrenfeldgürtels
brauche eine Stadtraumgestaltung mit einer neuen Haltestelle
der KVB-Linie 13 in Köln-Ehrenfeld.
Es werde angeregt, in der Bauleitplanung eine potentielle Hal-
testelle zu beachten und den öffentlichen Stadtraum für den
Mobilitätsverbund neu zu gestalten.
Nein Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan, sodass sich das Plangebiet auch
nur auf das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Vorhaben
bezieht.
Die Planung steht der Errichtung einer neuen Haltestelle nicht
entgegen.
6 Die Fläche solle für sozialen Wohnungsbau statt für ein Hotel
mit Supermarkt genutzt werden.
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2.
7 So sehr mehr Hotels in Köln wünschenswert wären, umso
mehr sei es notwendig und wichtig die wenigen Möglichkeiten
für den Wohnungsbau zu erhalten. Diese Fläche sei mit einer
hervorragenden Anbindung an den ÖPNV gekoppelt. Mieter
müssten nicht zwingend einen PKW benötigen.
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2.
8
8.1
Der Entwurf enthalte sachliche Fehler und Unklarheiten:
Das Bebauungsplangebiet grenze nicht unmittelbar an die Bar-
tholomäus-Schink-Straße, sondern an das Grundstück der
Ja Es ist richtig, dass das Plangebiet im Süden an das Grund-
stück der Gaststätte „Bumann & Sohn“ grenzt. Ein Teil des
Plangebietes reicht aber auch bis an Bartholomäus-Schink-
Straße.
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Gaststätte „Bumann & Sohn“.
In der Begründung wird der Hinweis des Einwenders bei der
Abgrenzung des Plangebietes berücksichtigt.
8.2 Die Aussage, dass sich eine deutliche Verbesserung der Ge-
staltung und des Grünanteils gegenüber der heutigen Situation
ergeben würde, sei nicht korrekt. Die bebaute Fläche werde
deutlich erweitert, zudem werde eine Tiefgarage errichtet.
Es sei nicht erkennbar, dass die sich hierdurch ergebenden
Nachteile für den vorhandenen Baumbestand angemessen
berücksichtigt würden.
Die Begrünung des Flachdachs im Erdgeschoss könne keine
Verbesserung der Gestaltung der bisher als Parkplatz genutz-
ten Fläche darstellen.
Nein Das flächige Dach des Erdgeschosses soll begrünt werden, so
dass sich eine deutliche Verbesserung der Gestaltung und des
Grünanteils gegenüber heute – komplettes Grundstück als
Parkplatzfläche versiegelt – ergibt. Mit einer Dachbegrünung
ist grundsätzlich eine Verbesserung -Rückhaltung von Nieder-
schlagswasser, geringere Aufheizung gegenüber einer versie-
gelten Parkplatzfläche- verbunden.
8.3 Es werde ein von außen aus nur als massig zu empfindender
Baukörper geschaffen.
Nein Das städtebauliche Konzept beruht auf einer Planungsstudie
des Architekturbüros ASTOC ARCHITECTS AND PLANNERS
GmbH. Das Konzept sieht eine Aufwertung und eine Erweite-
rung des Gebäudebestandes vor, die sich jedoch gleichzeitig
in das städtebauliche Gefüge der Umgebung eingliedert.
Durch die Planung soll eine attraktive, multifunktionale neue
Adresse in Ehrenfeld geschaffen werden.
8.4 Mit der vorgesehenen weit überwiegend gewerblichen Nut-
zung werde das in Köln insgesamt vorhandene Bedürfnis nach
Wohnraum nicht erfüllt.
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2.
8.5 Es werde befürchtet, dass durch die vorgesehene Hotelnut-
zung der Gastronomiebetrieb beeinträchtigt werde.
Das Plangebiet befinde sich in unmittelbarer Nähe zu den kul-
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1
Eine Hotelnutzung ist zudem weniger sensibel als eine Wohn-
nutzung.
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turell genutzten Betrieben des artheater, des Club Bahnhof
Ehrenfeld/yuca sowie dem Gastronomiebetrieb „Bumann &
Sohn“. Zudem bestehe in unmittelbarer Nachbarschaft die Ab-
sicht, weitere Bögen des Brückenbauwerkes parallel zur Bar-
tholomäus-Schink-Straße gastronomisch bzw. gewerblich zu
nutzen. Dem Betreiber eines Hotels müsse dieser Umstand
bewusst sein.
Eine Beschwerdelage für die umliegenden gastronomischen
und kulturell genutzten Betriebe aufgrund des nächtlichen Per-
sonenaufkommens im öffentlichen Straßenraum müsse ver-
mieden werden. Gegebenenfalls müssten geeignete Schall-
schutzmaßnahmen bei der Planung des Gebäudes, insbeson-
dere an den Fassaden in Richtung Nordosten, Süden und
Südwesten, ergriffen werden.
9 Ein Vollsortimenter würde deutlich mehr MIV zur Folge haben
und die kleineren Geschäfte/Supermärkte in der Nähe in wirt-
schaftliche Bedrängnis bringen
Ein Hotel an diesem Standort sei nicht nötig, stattdessen be-
zahlbarer, barrierefreier Wohnraum und gegebenenfalls kleine-
re Ladengeschäfte.
Dazu gehöre auch eine Infrastruktur (Bushaltestellen mit
Überweg, breiter Radweg, Rad-Abstellplätze, keine freilaufen-
den Rechtsabbieger, weitere allgemeine Beruhigung des Are-
als).
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und
4.2.
Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan, sodass sich das Plangebiet auch
nur auf das von der Vorhabenträgerin beabsichtigte Vorhaben
bezieht.
Die Planung steht den von dem Einwender angesprochen
Punkten zur Infrastruktur nicht entgegen.
10
10.1
Die Einwenderin sei persönlich von der Planung betroffen. Ihre
Wohnung werde nach 15 Jahren Wohnzeit den Bauplänen
geopfert. Eine Wohnung in der Preislage sei wahrscheinlich in
Ehrenfeld nicht mehr zu finden.
Kenntnisnahme Bereits im vergangenen Jahr hat die Vorhabenträgerin zu den
beiden im Haus noch vorhandenen Wohnraummietern –hierzu
gehört auch die Einwenderin- Kontakt aufgenommen. Es folg-
ten persönliche Gespräche, in denen das Vorhaben sowie die
daraus resultierende Notwendigkeit eines Auszugs den Mie-
tern erläutert wurden. Es wurde von Beginn an kommuniziert,
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dass hier keinesfalls ein Entzug des Wohnraums über rechtlich
gesetzliche Wege erwirkt werden soll. Als großer Bestandshal-
terin in Köln und mit Kontakten zu vielen Partnern in
der Immobilienbranche ist es der Vorhabenträgerin ein Anlie-
gen, den Mietern von Beginn an geeigneten Ersatzwohnraum
zur Verfügung zu stellen. Dies insbesondere auf Grundlage
der von den Mietern eigens zu benennenden Anforderungen
zur Ausstattung, Entschädigung, Lage und Miethöhe sowie
unter Berücksichtigung möglicher privater Umstände, die mit
einem Umzug verbunden sind.
Für ein Wohnraummietverhältnis konnte bereits entsprechen-
der Ersatzwohnraum aus dem Bestand der Vorhabenträgerin
zur Verfügung gestellt werden. Mit der noch verbleibenden
Mieterin –Einwenderin- wird derzeit ein sehr enger Austausch
gepflegt. Auch hier kann passender Wohnraum aus dem Be-
stand der Vorhabenträgerin angeboten werden.
10.2 Im Plangebiet könnten bis zu 100 Wohnungen entstehen, auch
Sozialwohnungen. Die Bewohner des benachbarten Alten-
heims würden von der daraus resultierenden Beruhigung des
Geländes profitieren und mit Sozialwohnungen könne ein Bei-
trag gegen die Gentrifizierung Ehrenfelds geleistet werden.
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2.
10.3 Der geplante Supermarkt werde den schon vorhandenen Su-
per- und Wochenmärkten Konkurrenz machen.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 3
10.4 Das Konzept trage zu weiterer Ruhestörung für die Senioren
im Heim der Caritas auf dem Nachbargrundstück bei.
Ja Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schall-
schutzgutachten erarbeitet, das sowohl die Auswirkungen der
Planung auf die umgebenden Nutzungen als auch die Einwir-
kungen von Gewerbe- und Verkehrslärm auf das Plangebiet
untersuchen wird. Die sich hieraus ergebenden erforderlichen
Schallschutzmaßnahmen werden im Bebauungsplan festge-
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setzt.
11 Was Köln brauche sei der Bau von bezahlbaren Wohnungen
und nicht den 1000. Supermarkt, Hotel- oder Bürokomplex.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2.
12 Ehrenfeld brauche bezahlbaren Wohnraum für Familien und
nicht noch ein Hotel und noch einen Supermarkt.
Die nahräumliche Versorgung in diesem Bereich sei zu Genü-
ge abgedeckt.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und
4.2.
13 Auf dem Gelände sollten statt eines Hotels und Supermarktes
bezahlbare Wohnungen gebaut werden.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2.
14 Statt eines Hotels und Supermarktes sollte günstiger Wohn-
raum für Familien geschaffen werden.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 4.2.
15 Supermärkte seien schon genügend vorhanden; die gesamte
Venloer Straße habe Supermärkte zu bieten. Noch mehr Pro-
jekte, die der Eröffnung von Supermärkten dienen sollen, sei-
en nicht dienlich für Ehrenfeld.
Das Gebäude eigne sich nicht wirklich für ein Hotel, aber für
bezahlbaren Wohnraum.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und
4.2.
16
16.1
Eine Umgestaltung des seit Jahren nur unzureichend genutz-
ten Gebäudes sei grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings sei
darauf zu achten, was Ehrenfeld brauche, nämlich bezahlba-
ren Wohnraum.
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4.2.
16.2 Es sei sicher zu stellen, dass die jetzigen Mieter des Gebäu-
des Ehrenfeldgürtel 125 die Möglichkeit bekämen, in ihre
Wohnungen zu den ursprünglichen Bedingungen zurückzu-
kehren und der neu entstehende Wohnraum auch für künftige
Nein Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 10.1.
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Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung
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Mieter bezahlbar bleibe. Mietpreise von 10-12 € pro m² seien
abzulehnen.
16.3 Ein weiterer Lebensmittel-Vollsortimenter werde an dieser
Stelle nicht gebraucht. Stattdessen brauche Ehrenfeld – neben
bezahlbarem Wohnraum – Kinderbetreuungsplätze, Treffpunk-
te für Jugendliche, Kulturräume.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und
4.2.
16.4 Weiterhin müsse sichergestellt werden, dass im Rahmen einer
Wohnraumschutzsatzung eine Nutzung der neu entstehenden
Wohnungen als Ferienwohnungen ausgeschlossen werde.
teilweise Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird mit der Vor-
habenträgerin ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der
auch die geplante Wohnnutzung beinhaltet. Eine Nutzung der
neu entstehenden Wohnungen als Ferienwohnungen ist somit
ausgeschlossen.
17 Es werde eine Bestandsgarantie für das benachbarte artheater
gefordert.
Nein Eine Bestandsgarantie für das artheater kann im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens nicht getroffen werden. Die Reali-
sierung des Vorhabens hat keine Auswirkungen auf den Be-
stand des artheaters.
Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1.
18
18.1
Ein Hotel und den x-ten Supermarkt brauche Ehrenfeld nicht.
Es gebe im Umkreis des Ehrenfelder Bahnhofs genug Super-
märkte. Die Betreiber der bereits existierenden Filialen würden
unter einen unnötigen Konkurrenzdruck geraten.
Was Ehrenfeld brauche sei bezahlbarer Wohnraum. Das Ob-
jekt Ehrenfeldgürtel 125 wäre dafür ideal.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und
4.2
18.2 Kulturelle Angebote wie das artheater müssten erhalten blei-
ben. Es sei zu befürchten, dass bei Umsetzung des Projektes
das artheater langfristig gefährdet sei, da eine Hotelnutzung
und laute Musik nicht zusammen passten.
Ja Siehe Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 1
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19 Im Umkreis von 2 bis 10 Gehminuten gäbe es bereits 11 große
Supermärkte. Ein zusätzlicher Supermarkt erhöhe den Konkur-
renzdruck auf kleinere Geschäfte
Das geplante Hotel sei unnötig und bringe dem benachbarten
Altenheim Unruhe.
Anstelle des Hotels könnte auf diesem Areal ein Wohngebäu-
de mit mindestens 100 Wohnungen geschaffen werden.
Nein Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Punkten 3 und
4.2.
20
20.1
Deutsche Telekom AG (DTAG)
Es werde darauf hingewiesen, dass das Grundstück der DTAG
und das Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 eine gemeinsame
Historie hätten und aus dem Grundstücksbestand der ehema-
ligen Deutschen Bundespost (DBP) stammten. Im Zuge der
Privatisierung der DBP seien in einer sogenannten
+Verwaltungsvereinbarung diverse Regelungen zur Teilung
des historischen Grundstücks und für die künftige Nutzung
getroffen worden, insbesondere auch zu Geh- Fahr- und Lei-
tungsrechten. Hierzu existierten gegenseitig gesicherte dingli-
che Rechte und Baulasten auf dem Grundstück.
Der geplante Tief- und Hochbau auf der zurückliegenden Hof-
fläche und die geplante Verkehrsführung zum und vom Bau-
grundstück vom Ehrenfeldgürtel und zur Bartholomäus-Schink-
Straße laufe auf einen Konflikt mit bestehenden Baulasten
hinaus.
Die Planung entlang der nördlichen und der östlichen Grenze
des DTAG-Grundstücks sei zu präzisieren und zu überarbei-
ten, näher zu erläutern und abzustimmen
Ja Die vorhandenen Baulasten über Geh- und Fahrrechte mit Ih-
ren eingetragenen Flächen werden von dem Bauvorhaben
nicht tangiert und für Ihre Befahrung frei gehalten. Nur an den
beiden Tiefgaragenein- und -ausfahrten werden die Flächen
der eingetragenen Baulasten berührt. In einem gemeinsamen
Termin zwischen der Vorhabenträgerin und der DTAG wurde
festgestellt, dass dies die Nutzung des DTAG-Grundstücks
wahrscheinlich nicht einschränkt. Im weiteren Verlauf der Pla-
nung wird dies nochmals konkret dargestellt und die Tiefgara-
genein- und –ausfahrten entsprechend ausgelegt, damit es zu
keinen Einschränkungen des Nachbargrundstücks kommt.
20.2 Die Verkehrsführung der DTAG zur Rückseite der DTAG-
Fläche von und zur Bartholomäus-SchinkStraße müsse erhal-
ten bleiben oder durch eine gleichwertige Neuregelung ersetzt
Ja Die Zufahrt auf der Rückseite des DTAG-Gebäudes über das
Plangebiet wird in Gänze erhalten bleiben. Im weiteren Be-
bauungsplanverfahren wird in enger Abstimmung mit der
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werden. Die Zufahrt zu den betrieblich und baurechtlich für
DTAG nötigen Stellplätzen sei so wie im Konzept dargestellt
nicht mehr möglich.
Kritisch werde seitens DTAG gesehen, dass die vorhandene
Zufahrt von der Bartholomäus-Schink-Straße mit Baumpflan-
zungen eingeengt werden soll / kann. Es handele sich zum
Teil um eine frei zu haltende Abstandsfläche, aber auch um
eine Geh- und Fahrrechtsfläche, die für DTAG-betriebliche
Zwecke benötigt werde und vorgehalten werden müsse.
DTAG die Anordnung der Baumpflanzungen geprüft, so dass
es zu keiner Einschränkung der Nutzung auf dem DTAG
Grundstück kommt.
20.3 Wichtig sei sicher zu stellen, dass für den jetzigen Betrieb der
DTAG aus der Neufestsetzung keine Einschränkungen für den
24-Stunden-Betrieb herleitbar seien. Auch die künftige eigene
Entwicklung auf dem DTAG-Flurstück 531 sowohl für das Be-
standsgebäude als auch für eine sich einfügende Umnutzung,
bauliche Erweiterung oder Erneuerung solle - unter Berück-
sichtigung der Baulasten und dinglichen Sicherungen - mög-
lich bleiben.
Ja Das Bauvorhaben berücksichtigt die eingetragenen Baulasten
und dinglichen Sicherungen sowie die derzeitige Nutzung.
Mögliche geplante bauliche Erweiterungen oder Erneuerungen
auf dem DTAG-Grundstück tangieren das geplante Bauvorha-
ben heute wissentlich nicht.
Anlage 1 Geltungsbereich
767 Zeichen
50 0 100 200 300 Meter Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientie- rung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befan- genheit an den Beratungen zu diesem Tagesord- nungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Maßstab: 1: 5.000 Stadtplanungsamt Anlage 1 Geltungsbereich des vorhabenbezoJHQHQBebauungsplanes Arbeitstitel: "Geschäfts- und Wohngebäude (KUHQIHOGJUWHOLQ.|OQ(KUHQIHOG" 100 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001 Darstellung auf der Grundlage der deutschen Grundkarte 1: 5.000 mit Genehmigung der Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vom 15.1.01, Nr.: 5/2001
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1131/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.05.2018
- Erstellt
- 11.04.2018 08:15