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1936/2019

Anpassung der Zuständigkeitsordnung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.09.2019, TOP 6.1.1

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse)

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Ansehen

Anlage 2: 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

1982 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1936/2019 
Freigabedatum 
25.07.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anpassung der Zuständigkeitsordnung 
hier: Anpassung Wertgrenze Finanzausschuss und redaktionelle Korrekturen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als 
Anlage 2 beigefügten Fassung. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 
Finanzausschuss 23.09.2019 
Rat 26.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
I. Anpassung der Zuständigkeitsordnung 
Mit der letzten Anpassung der Zuständigkeitsordnung wurden die für Baumaßnahmen erprobten 
Wertgrenzen für die Beteiligung von Ausschüssen (ab 300.000 €) und Rat (ab 1,5 Mio. €) auf den 
Bereich der Lieferungen und Leistungen übertragen.  
Diese Regelung soll nun auch für die Beteiligung des Finanzausschusses übernommen werden. Da-
zu werden die Wertgrenzen für Bedarfsfeststellungen bei Lieferungen und Leistungen der Finanzver-
waltung angepasst, § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Zuständigkeitsordnung:  
Künftig entscheidet der Finanzausschuss über die Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen 
von 300.000 € bis 1,5 Mio. € (statt bisher bei mehr als 100.000 € bis einschließlich 1 Mio. €).  
 
II. Weitere Änderungsvorschläge 
Die weiteren Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung betreffen kleinere redaktionelle 
Anpassungen. Diese sind in der als Anlage 1 beigefügten Synopse einzeln erläutert. 
Zum Umweltschutzprogramm in § 20 Abs. 1 Ziff. 3 Zuständigkeitsordnung:  
Das Programm aus den 1980er Jahren beinhaltete einen Maßnahmenkatalog, dessen Maßnahmen 
entweder umgesetzt wurden oder als Einzelmaßnahmen in § 20 konkretisiert sind.  
 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) 
- Anlage 2: 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse)

6705 Zeichen

Anlage 1 – Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) Seite 1 von 3 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
 
§ 7 Hauptausschuss 
1  § 7 
Abs. 2 Ziff. 1 
1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 
lit. a, e und s GO; 
Redaktionelle Änderungen 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. a, 
e und t GO; 
§ 8 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
2  § 8 
Abs. 2 Ziff. 6 
6. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 
lit. k bis m GO, außer wenn es sich um 
Angelegenheiten der 
Beteiligungsgesellschaften handelt; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
6. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l 
bis n GO, außer wenn es sich um 
Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften 
handelt; 
§ 10 Finanzausschuss 
3  § 10  
Abs. 1 Ziff. 2 
2. Erlass von Ansprüchen gem. § 27 Abs. 3 
KomHVO NW bei Beiträgen von mehr als € 
10.000 bis einschl. € 50.000 mit Ausnahme 
des Erlasses öffentlicher Abgaben im Sinne 
des KAG und AO; 
Redaktionelle Änderung 
(NRW statt NW). 
2. Erlass von Ansprüchen gem. § 27 Abs. 3 
KomHVO NRW bei Beiträgen von mehr als € 
10.000 bis einschl. € 50.000 mit Ausnahme des 
Erlasses öffentlicher Abgaben im Sinne des KAG 
und AO; 
4  § 10 
Abs. 1 Ziff. 3 
3. Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und 
Leistungen bei Auftragswerten von mehr als 
€ 100.000 bis einschl. € 1 Mio. für den 
Bereich der Finanzverwaltung, soweit diese 
Zuständigkeit keine besondere 
Entscheidungsbefugnis vorsieht. 
Anhebung der Wertgrenzen 
(Anpassung an die 
Neuregelung in § 5 Abs. 1 
lit.a ZustO). 
3. Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und 
Leistungen bei Auftragswerten von mehr als € 
300.000 bis einschl. € 1,5 Mio. für den Bereich 
der Finanzverwaltung, soweit diese Zuständigkeit 
keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht. 
5  § 10 
Abs. 2 Ziff. 1 
1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 
lit. h bis j, n bis p und s GO; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. h 
bis j, o bis q und t GO; 
6  § 10 
Abs. 3 Satz 2 
Dabei ist er insbesondere zuständig für die 
Vorberatung von Grundsatzentscheidungen 
in Beteiligungsangelegenheiten gem. § 41 
Abs. 1 Satz 2 lit. k, l, m GO, wie (…) 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
Dabei ist er insbesondere zuständig für die 
Vorberatung von Grundsatzentscheidungen in 
Beteiligungsangelegenheiten gem. § 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. l, m, n GO, wie (…)

Anlage 1 – Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) Seite 2 von 3 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
 
§ 11 Gesundheitsausschuss 
7  § 11 
Abs. 2 Ziff. 3 
3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Gesundheitseinrichtungen im 
Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von städtischen 
Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 
1 Satz 2 lit. m GO; 
§ 12 Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 
8  § 12 
Abs. 2 Ziff. 2 
2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen 
im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von städtischen 
Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 
41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; 
§ 13 Ausschuss Kunst und Kultur 
9  § 13 
Abs. 2 Ziff. 1 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung städtischer 
Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. l GO; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von städtischen 
Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. m GO; 
§ 16 Ausschuss Schule und Weiterbildung 
10  § 16 
Abs. 2 Ziff. 2 
2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Schul- und 
Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 
41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von städtischen 
Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne 
des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; 
§ 17 Ausschuss Soziales und Senioren 
11  § 17 
Abs. 2 Ziff. 6 
6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Sozialeinrichtungen 
einschließlich der Bürgerzentren/-häuser im 
Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von städtischen 
Sozialeinrichtungen einschließlich der 
Bürgerzentren/-häuser im Sinne des § 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. m GO;

Anlage 1 – Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) Seite 3 von 3 
 
lfd. 
Nr. 
Änderung § 
Stichwort 
bisheriger Text Kurze Begründung des  
Änderungsvorschlags 
neuer Textvorschlag 
 
§ 18 Sportausschuss 
12  § 18 
Abs. 2 Ziff. 1 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Sporteinrichtungen und Bädern 
im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; 
Redaktionelle Änderung 
(Aktualisierung des 
Verweises in die GO) 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, 
Einschränkung und Auflösung von städtischen 
Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 
Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; 
§ 20 Ausschuss für Umwelt und Grün 
13  § 20 
Abs. 1 Ziff. 3 
3. Leitlinien und Maßnahmen zum 
Umweltschutzprogramm bei Kosten von mehr 
als € 100.000 bis einschl. € 1 Mio. (bei 
Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis 
einschl. € 1,5 Mio.); 
Das Umweltschutzprogramm 
aus den 80iger Jahren ist 
nicht mehr relevant. Das 
Programm beinhaltete einen 
Maßnahmenkatalog, deren 
Maßnahmen z.T. umgesetzt 
wurden oder als 
Einzelmaßnahmen in § 20 
konkretisiert sind. 
[entfällt] Die weiteren Ziffern rücken entsprechend 
auf. 
14  § 20 
Abs. 1 Ziff. 12 
12. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen 
des Abs. 2 Nr. 3, 4, 5, 7 und 20 bei 
Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis 
einschl. € 1,5 Mio.; 
Redaktionelle Korrektur  
(Verweis auf Ziff. 16 statt Ziff. 
20) 
11. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des 
Abs. 2 Nr. 3, 4, 5, 7 und 16 bei Baumaßnahmen 
von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.;

Anlage 2: 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln

5378 Zeichen

Seite 1 von 3 
Anlage 2 
5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 27.07.2017 
Aufgrund von §§ 37 Abs. 1 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. d. F. 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der bei Beschlussfassung 
geltenden Fassung hat der Rat in seiner Sitzung vom __________ folgende Satzung zur 
Änderung der Zuständigkeitsordnung vom _______ beschlossen: 
 
§ 1 
(1)  § 7 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. a, e und t GO; 
(2)  § 8 Abs. 2 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
6. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l bis n GO, außer wenn es sich um 
Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften handelt; 
(3)  § 10 Abs. 1 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
2. Erlass von Ansprüchen gem. § 27 Abs. 3 KomHVO NRW bei Beiträgen von mehr 
als € 10.000 bis einschl. € 50.000 mit Ausnahme des Erlasses öffentlicher Abgaben 
im Sinne des KAG und AO; 
(4)  § 10 Abs. 1 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
3. Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr 
als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio. für den Bereich der Finanzverwaltung, soweit 
diese Zuständigkeit keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht 
(5)  § 10 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. h bis j, o bis q und t GO; 
(6)  § 10 Abs. 3 Satz 2 (vor Ziff. 1) der Zuständigkeitsordnung lautet: 
Dabei ist er insbesondere zuständig für die Vorberatung von 
Grundsatzentscheidungen in Beteiligungsangelegenheiten gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 
lit. l, m, n GO, wie (…) 
(7)  § 11 Abs. 2 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; 
(8)  § 12 Abs. 2 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m 
GO; 
(9)  § 13 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet:

Seite 2 von 3 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; 
(10) § 16 Abs. 2 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 
lit. m GO; 
(11) § 17 Abs. 2 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser im Sinne 
des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; 
(12) § 18 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von 
städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m 
GO; 
(13) § 20 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 
(1) Dem Ausschuss Umwelt und Grün wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden 
Angelegenheiten übertragen: 
1. Planung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, 
Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie 
Lärmschutzwällen (einschließlich entsprechender Bauwerke); 
2. Baumaßnahmen an sowie Gestaltung und Renaturierung von Grünverbindungen, 
Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, 
Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen (einschließlich 
entsprechender Bauwerke) bei Kosten von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.; 
3. Maßnahmen zum Artenschutz (bei Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis 
einschl. € 1,5 Mio.); 
4. abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen sowie Anpassung des 
Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten; Grundsatzentscheidungen zur 
Wertstoffsortierung am Kölner Großmarkt; 
5. Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der Abfallentsorgungs- und 
Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von 
Abfallverwertungsanlagen; 
6. Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und des 
Landesnaturschutzgesetzes NRW, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden 
Verwaltung oder den Vollzug von Festsetzungen in der Bauleitplanung handelt; 
7. Umsetzung des Landschaftsplanes; 
8. Aufstellung Wirtschaftsplan städtischer Wald; 
9. Widersprüche des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gegen beabsichtigte 
Befreiungen von Geboten und Verboten gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz; 
10. Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung / 
Instandsetzung und Pflege von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, 
Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Kinderspielplätzen,

Seite 3 von 3 
Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen bei Kosten von mehr als € 
100.000 pro Fahrzeug und Gerät; 
11. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des Abs. 2 Nr. 3, 4, 5, 7 und 16 bei 
Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.; 
12. Zustimmung zu Entscheidungen des Verwaltungsrates der StEB über Aufstellung 
und Änderung des Hochwasserschutzkonzeptes. 
 
§ 2 
Diese Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen 
Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

12.09.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.09.2019 Finanzausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2019 Rat
TOP 6.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1936/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.07.2019
Erstellt
03.06.2019 11:49