1936/2019
Anpassung der Zuständigkeitsordnung
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 1936/2019 Freigabedatum 25.07.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anpassung der Zuständigkeitsordnung hier: Anpassung Wertgrenze Finanzausschuss und redaktionelle Korrekturen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der als Anlage 2 beigefügten Fassung. Ausschuss für Umwelt und Grün 12.09.2019 Finanzausschuss 23.09.2019 Rat 26.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung I. Anpassung der Zuständigkeitsordnung Mit der letzten Anpassung der Zuständigkeitsordnung wurden die für Baumaßnahmen erprobten Wertgrenzen für die Beteiligung von Ausschüssen (ab 300.000 €) und Rat (ab 1,5 Mio. €) auf den Bereich der Lieferungen und Leistungen übertragen. Diese Regelung soll nun auch für die Beteiligung des Finanzausschusses übernommen werden. Da- zu werden die Wertgrenzen für Bedarfsfeststellungen bei Lieferungen und Leistungen der Finanzver- waltung angepasst, § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Zuständigkeitsordnung: Künftig entscheidet der Finanzausschuss über die Bedarfsfeststellung für Lieferungen und Leistungen von 300.000 € bis 1,5 Mio. € (statt bisher bei mehr als 100.000 € bis einschließlich 1 Mio. €). II. Weitere Änderungsvorschläge Die weiteren Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung betreffen kleinere redaktionelle Anpassungen. Diese sind in der als Anlage 1 beigefügten Synopse einzeln erläutert. Zum Umweltschutzprogramm in § 20 Abs. 1 Ziff. 3 Zuständigkeitsordnung: Das Programm aus den 1980er Jahren beinhaltete einen Maßnahmenkatalog, dessen Maßnahmen entweder umgesetzt wurden oder als Einzelmaßnahmen in § 20 konkretisiert sind. Anlagen - Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) - Anlage 2: 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln
Anlage 1: Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse)
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Anlage 1 – Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) Seite 1 von 3 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag § 7 Hauptausschuss 1 § 7 Abs. 2 Ziff. 1 1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 1 lit. a, e und s GO; Redaktionelle Änderungen (Aktualisierung des Verweises in die GO) 1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. a, e und t GO; § 8 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 2 § 8 Abs. 2 Ziff. 6 6. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. k bis m GO, außer wenn es sich um Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften handelt; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 6. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l bis n GO, außer wenn es sich um Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften handelt; § 10 Finanzausschuss 3 § 10 Abs. 1 Ziff. 2 2. Erlass von Ansprüchen gem. § 27 Abs. 3 KomHVO NW bei Beiträgen von mehr als € 10.000 bis einschl. € 50.000 mit Ausnahme des Erlasses öffentlicher Abgaben im Sinne des KAG und AO; Redaktionelle Änderung (NRW statt NW). 2. Erlass von Ansprüchen gem. § 27 Abs. 3 KomHVO NRW bei Beiträgen von mehr als € 10.000 bis einschl. € 50.000 mit Ausnahme des Erlasses öffentlicher Abgaben im Sinne des KAG und AO; 4 § 10 Abs. 1 Ziff. 3 3. Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als € 100.000 bis einschl. € 1 Mio. für den Bereich der Finanzverwaltung, soweit diese Zuständigkeit keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht. Anhebung der Wertgrenzen (Anpassung an die Neuregelung in § 5 Abs. 1 lit.a ZustO). 3. Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio. für den Bereich der Finanzverwaltung, soweit diese Zuständigkeit keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht. 5 § 10 Abs. 2 Ziff. 1 1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. h bis j, n bis p und s GO; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. h bis j, o bis q und t GO; 6 § 10 Abs. 3 Satz 2 Dabei ist er insbesondere zuständig für die Vorberatung von Grundsatzentscheidungen in Beteiligungsangelegenheiten gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. k, l, m GO, wie (…) Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) Dabei ist er insbesondere zuständig für die Vorberatung von Grundsatzentscheidungen in Beteiligungsangelegenheiten gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l, m, n GO, wie (…) Anlage 1 – Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) Seite 2 von 3 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag § 11 Gesundheitsausschuss 7 § 11 Abs. 2 Ziff. 3 3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; § 12 Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 8 § 12 Abs. 2 Ziff. 2 2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; § 13 Ausschuss Kunst und Kultur 9 § 13 Abs. 2 Ziff. 1 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung städtischer Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; § 16 Ausschuss Schule und Weiterbildung 10 § 16 Abs. 2 Ziff. 2 2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; § 17 Ausschuss Soziales und Senioren 11 § 17 Abs. 2 Ziff. 6 6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; Anlage 1 – Übersicht über die Änderungen der Zuständigkeitsordnung (Synopse) Seite 3 von 3 lfd. Nr. Änderung § Stichwort bisheriger Text Kurze Begründung des Änderungsvorschlags neuer Textvorschlag § 18 Sportausschuss 12 § 18 Abs. 2 Ziff. 1 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l GO; Redaktionelle Änderung (Aktualisierung des Verweises in die GO) 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; § 20 Ausschuss für Umwelt und Grün 13 § 20 Abs. 1 Ziff. 3 3. Leitlinien und Maßnahmen zum Umweltschutzprogramm bei Kosten von mehr als € 100.000 bis einschl. € 1 Mio. (bei Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.); Das Umweltschutzprogramm aus den 80iger Jahren ist nicht mehr relevant. Das Programm beinhaltete einen Maßnahmenkatalog, deren Maßnahmen z.T. umgesetzt wurden oder als Einzelmaßnahmen in § 20 konkretisiert sind. [entfällt] Die weiteren Ziffern rücken entsprechend auf. 14 § 20 Abs. 1 Ziff. 12 12. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des Abs. 2 Nr. 3, 4, 5, 7 und 20 bei Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.; Redaktionelle Korrektur (Verweis auf Ziff. 16 statt Ziff. 20) 11. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des Abs. 2 Nr. 3, 4, 5, 7 und 16 bei Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.;
Anlage 2: 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln
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Seite 1 von 3 Anlage 2 5. Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln vom 27.07.2017 Aufgrund von §§ 37 Abs. 1 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW i. d. F. der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung hat der Rat in seiner Sitzung vom __________ folgende Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung vom _______ beschlossen: § 1 (1) § 7 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. a, e und t GO; (2) § 8 Abs. 2 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung lautet: 6. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l bis n GO, außer wenn es sich um Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften handelt; (3) § 10 Abs. 1 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung lautet: 2. Erlass von Ansprüchen gem. § 27 Abs. 3 KomHVO NRW bei Beiträgen von mehr als € 10.000 bis einschl. € 50.000 mit Ausnahme des Erlasses öffentlicher Abgaben im Sinne des KAG und AO; (4) § 10 Abs. 1 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung lautet: 3. Bedarfsfeststellungen für Lieferungen und Leistungen bei Auftragswerten von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio. für den Bereich der Finanzverwaltung, soweit diese Zuständigkeit keine besondere Entscheidungsbefugnis vorsieht (5) § 10 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 1. Entscheidungen gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. h bis j, o bis q und t GO; (6) § 10 Abs. 3 Satz 2 (vor Ziff. 1) der Zuständigkeitsordnung lautet: Dabei ist er insbesondere zuständig für die Vorberatung von Grundsatzentscheidungen in Beteiligungsangelegenheiten gem. § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. l, m, n GO, wie (…) (7) § 11 Abs. 2 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung lautet: 3. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Gesundheitseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; (8) § 12 Abs. 2 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung lautet: 2. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; (9) § 13 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: Seite 2 von 3 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Kultureinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; (10) § 16 Abs. 2 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung lautet: 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Schul- und Weiterbildungseinrichtungen im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; (11) § 17 Abs. 2 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung lautet: 6. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sozialeinrichtungen einschließlich der Bürgerzentren/-häuser im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; (12) § 18 Abs. 2 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: 1. Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Einschränkung und Auflösung von städtischen Sporteinrichtungen und Bädern im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 2 lit. m GO; (13) § 20 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung lautet: (1) Dem Ausschuss Umwelt und Grün wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen: 1. Planung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen (einschließlich entsprechender Bauwerke); 2. Baumaßnahmen an sowie Gestaltung und Renaturierung von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen (einschließlich entsprechender Bauwerke) bei Kosten von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.; 3. Maßnahmen zum Artenschutz (bei Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.); 4. abfallwirtschaftliche Grundsatzentscheidungen sowie Anpassung des Abfallwirtschaftskonzeptes an neue Gegebenheiten; Grundsatzentscheidungen zur Wertstoffsortierung am Kölner Großmarkt; 5. Abstimmung zwischen der Stadt Köln und der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG) hinsichtlich Planung, Bau und Betrieb von Abfallverwertungsanlagen; 6. Eingriffe in Natur und Landschaft i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes NRW, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung oder den Vollzug von Festsetzungen in der Bauleitplanung handelt; 7. Umsetzung des Landschaftsplanes; 8. Aufstellung Wirtschaftsplan städtischer Wald; 9. Widersprüche des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gegen beabsichtigte Befreiungen von Geboten und Verboten gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz; 10. Erwerb von Fahrzeugen und Geräten zur Gestaltung, Unterhaltung / Instandsetzung und Pflege von Grünverbindungen, Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen, Kleingartenanlagen, Weihern und Bächen, Kinderspielplätzen, Seite 3 von 3 Forsteinrichtungen und Wäldern sowie Lärmschutzwällen bei Kosten von mehr als € 100.000 pro Fahrzeug und Gerät; 11. Einzelmaßnahmen aus den Bereichen des Abs. 2 Nr. 3, 4, 5, 7 und 16 bei Baumaßnahmen von mehr als € 300.000 bis einschl. € 1,5 Mio.; 12. Zustimmung zu Entscheidungen des Verwaltungsrates der StEB über Aufstellung und Änderung des Hochwasserschutzkonzeptes. § 2 Diese Satzung zur Änderung der Zuständigkeitsordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1936/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.07.2019
- Erstellt
- 03.06.2019 11:49