0390/2020
Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld Baubeschluss
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Anlage 4 - Zustimmung RPA_anonymisiert
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Anlage 4 -
Zustimmung RPA
anonymisiert
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 0390/2020 Freigabedatum 04.05.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld Baubeschluss Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln Ehrenfeld. Die Umsetzung erfolgt entsprechend des erweiterten Planungsbeschlusses vom 19.12.2017 (Vorlagen-Nr. 2266/2017) als Bogenbrücke. Die Gesamt- kosten der Maßnahme betragen rund 882.000 € brutto. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in Höhe von 400.000 € bei der Fi- nanzstelle 6901-1202-4-0210, Neubau Brücke Weinsbergstraße, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2020. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Ehrenfeld der Vorlage uneinge- schränkt zustimmt. Verkehrsausschuss 26.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 15.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 882.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förd. % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12.600 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 6.870 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Am 19.12.2017 hat der Rat die Verwaltung mit der Planung einer Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße als Bogenbrücke beauftragt (Vorlage Nr. 2266/2017). Die Entwurfsplanung für die Brücke wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet. Historie Im Bereich der neu zu errichtenden Brücke befand sich eine Bahnbrücke der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK). Der Überbau der ehemaligen Bogenbrücke wurde 2014 aufgrund baulicher Mängel abgebrochen. Die massiven Schwergewichtsfundamente sind als Hangsicherung verblieben. Mit der neuen Geh- und Radwegbrücke wird das auf der Südseite befindliche Studierendenwohnheim eines privaten Bauherrn (Zuwegung und Gründung durch Dienstbarkeiten gesichert) an das von der Stadt Köln angekaufte Grundstück auf der Nordseite angebunden und somit eine Wegeverbindung zwischen der südlichen Ölstraße und dem nördlichen Grünen Weg geschaffen (Lageplan siehe Anla- ge 1). 3 Widerlager und Gründung Nördliches Brückenwiderlager Das Grundstück, über das die Zuwegung zum nördlichen Brückenwiderlager erfolgen soll, wurde von der Stadt Köln erworben. Die Gründung der Brücke erfolgt auf städtischem Grundstück. Da der Über- bau der neuen Brücke versetzt zum bereits abgerissenen Überbau der alten Brücke liegt, ist eine neue Gründung erforderlich. Diese erfolgt über eine Tiefgründung unmittelbar neben dem Bestands- fundament der ehemaligen HGK-Brücke und hinter der angrenzenden Schwergewichtsmauer, die zur Hangsicherung entlang der Weinsbergstraße verbleibt. Gegenüber einer vollständig neu erstellten Flachgründung ergeben sich die Vorteile, dass Abbruchmaßnahmen so gering wie möglich gehalten werden, keine neue Hangsicherung erstellt werden muss und nur minimale Erdmassen zu bewegen sind. Südliches Brückenwiderlager Die südliche Zuwegung zur Brücke wurde bereits über eine Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Köln dauerhaft gesichert. Die südliche Gründung erfolgt auf dem angrenzenden Privatgrundstück als Flachgründung auf dem Bestandswiderlager der ehemaligen HGK-Brücke. Die Sicherung des neuen Brückenwiderlagers erfolgt über eine Dienstbarkeit. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Köln dauerhaft die Unterhaltung für das Bestandswiderlager. Die Abstimmungen mit dem Privateigentümer wurden aufgenommen. Die Ansichtsflächen der Bestandswiderlager werden saniert. Planung Überbau Im erweiterten Planungsbeschluss wurde die Brücke als Bogenbrücke beschlossen. Die Querschnitte sämtlicher eingesetzten Stahlträger werden als Kastenprofile ausgeführt. Die Brücke hat eine lichte Breite von 5 m. Der Brückenbelag erfolgt in Gussasphalt auf einer Teilfertigteilplatte mit Ortbetoner- gänzung (siehe hierzu auch Anlage 2 und 3). Am nördlichen Ende der Brücke schließt ein Geländer zur weiteren Führung des Verkehrs an. Mit dem Planungsbeschluss wurde zudem der Prüfauftrag erteilt, ob der obere, am Baumarkt vorbei- führende, private Fußweg (parallel zur Weinsbergstraße) für die öffentliche Nutzung bereitgestellt und an die Brücke angebunden werden kann. Der Grundstückseigentümer stimmt dieser Wegenutzung zu, sofern die Stadt Köln die Verkehrssicherungspflicht übernimmt. Da eine dauerhafte Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Köln nicht eingeräumt wird, ist beabsichtigt einen Nutzungsvertrag abzuschlie- ßen, der jederzeit, mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr, von beiden Seiten gekündigt werden kann. Bauablauf Die Baustelleneinrichtungs- bzw. Vormontagefläche ist auf der südlichen Fahrbahn (inkl. Geh- und Radweg) der Weinsbergstraße vorgesehen. Hier können die Stahlbauteile des Überbaus vormontiert werden. Zur Herstellung der südlichen Gründung ist eine geringe Lagerfläche vor dem Studierendenwohnheim vorgesehen. Die Umfahrung für die Feuerwehr wird, abgestimmt mit den Rettungskräften, temporär unterbrochen. Auf der nördlichen Seite ist neben der Lagerfläche des Baumarktes im Bereich vor dem Grünen Weg ebenfalls eine Lagerfläche vorgesehen. Während der gesamten Baumaßnahme wird die Weinsbergstraße halbseitig gesperrt. Beide Fahrt- richtungen für den PKW- und Radverkehr bleiben erhalten. Der Verkehr der zu Fußgehenden wird einseitig geführt. Zum Einheben des Brückenüberbaus und dem anschließenden Auflegen der Halb- 4 fertigteil-Elemente (HFT) muss die Weinsbergstraße für die Dauer von zwei Tagen komplett gesperrt werden. Bauzeit Nach der Ausschreibungsphase Mitte 2020 ist ein Baubeginn für Ende 2020 / Anfang 2021 geplant. Die Bauzeit wird mit ca. 10 Monaten (hiervon 7 Monate vor Ort) veranschlagt. Kosten Die Gesamtkosten inkl. Planung betragen rund 882.000 € brutto. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Planungsleistungen in Höhe von rund 195.000 € brutto und den Baukosten in Höhe von rund 687.000 € brutto. Die genannten Kosten wurden auf Grundlage einer Kostenberechnung ermittelt. Das Submissionser- gebnis der öffentlichen Ausschreibung für die Bauleistungen kann noch Auswirkungen auf die Ge- samtkostenhöhe haben. Externe Vergaben Es handelt sich bei den externen Vergaben u. a. um Planungsleistungen, Bauüberwachungs- und Prüfingenieurleistungen sowie Leistungen für eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung. Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 07.03.2014 unter RPA-Nr. BD 2014/0471 anerkannt. Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kostenberechnung über rund 882.000 € brutto unter der RPA- Nr.: 2020-0427 vom 11.03.2020 anerkannt. Diese Zustimmung ist als Anlage 4 beigefügt. Finanzierung Das geschätzte Gesamtvolumen der Kosten beträgt rund 882.000 € brutto. Im Haushaltsplan 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung wurden dafür im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanz- stelle 6901-1202-4-0210, Brücke Weinsbergstraße – investive Auszahlungsermächtigungen wie folgt berücksichtigt: Jahr Veranschlagung 2020 400.000 € 2021 111.000 € 2022 60.000 € Summe 571.000 € Die weiterhin erforderlichen Mittel in Höhe von 311.000 € werden in den Haushaltsplanentwürfen 5 künftiger Haushaltsjahre bedarfsgerecht im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – berücksichtigt. Des Weiteren wird im Rahmen der künftigen Hpl.-Anmeldung im Teilergebnisplan Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV ab 2022 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Ab- schreibungen – für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von voraussichtlich 12.600 € sowie in der Teilplanzeile 2 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen – für die Erträge aus Auflösung von Son- derposten in Höhe von voraussichtlich 6.870 € bereitgestellt. Dezernat III wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zuge- wiesenen Budgets die erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel vorsehen. Die Finanzierung kann in Anteilen durch Stellplatzablösemittel erfolgen. Förderung Der Neubau der Brücke Weinsbergstraße ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtli- nie Nahmobilität FöRiNah) eine Maßnahme, welche grundsätzlich vom Land förderfähig ist. Der Neubau der Brücke Weinsbergstraße ist der Bezirksregierung Köln und dem damaligen Ministeri- um für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) (heute: Ministerium für Verkehr) als Zuwendungsgeber mit der Bitte um Aufnahme in das „Pro- gramm zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nord- rhein-Westfalen“ im Rahmen einer Programmanmeldung vorgestellt worden. Der Förderantrag kann jetzt, mit Vorliegen der Entwurfsplanung, bei der Bezirksregierung Köln einge- reicht werden, der Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut- zung des privaten Pkw. Somit trägt der Brückenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasaussto- ßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen - Anlage 1: Lageplan - Anlage 2: Baustelleneinrichtungsplan - Anlage 3: Ansicht Brücke - Anlage 4: Zustimmung RPA
Anlage 1 - Lageplan
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80m 60 40 20 0 Mittelpunkt: [353213,5645732] 1:2000 KölnGIS Straßen, Hausnummern, Amtl. Basiskarte (s/w) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 01.04.2020 neue Brücke Grüner Weg Privatweg Baumarkt Anlage 1 - Lageplan Studierenden- wohnheim
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023
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Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
0390/2020
Stand: 07.07.2023
Sachstandsbericht
Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld
Baubeschluss
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Neubau einer Rad- und
Fußwegbrücke über die Weinsbergstraße in Köln Ehrenfeld. Die Umsetzung erfolgt
entsprechend des erweiterten Planungsbeschlusses vom 19.12.2017 (Vorlagen-Nr.
2266/2017) als Bogenbrücke. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund
882.000 € brutto.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Baumaßnahme wurde abgenommen, die Brücke ist für den Verkehr freigegeben.
Nächste Schritte:
Es werden noch Arbeiten der Mängelbeseitigung durchgeführt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Bericht erforderlich.
Anlage 2 - Baustelleneinrichtungsplan_anonymisiert
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20 10 A B VK WL Bestand Brück enl äng sachs e Gelände Baumarkt Weg Baumarkt Gelände Wohnheim Weinsbergstraße VK WL Bestand ~10.00 ~10.00 ~11.0 0 ~16.29 3 ~60.00 ~25.11 6 Ende WL Bestand Rad weg Gehweg Rad weg Gehweg 4032 1.7 03.4 62. 581.9 069 1. 16412.6 841 1. 2745 4440 1. 38 KVB Anlag e auss er Betrieb DN 1800 SB - 29,00m vorh. Druckleitung, genaue Lage ist nicht bekannt vorh. Pumpwerk vorh. Sandfang KVB Anl age ausse r Be trieb gepl. Druckrohrltg. DN 200 gepl. Regenwasserpumpwerk (RWP) BAUSTOFFKENNWERTE Bauteil: Beton Stahl *1) Festigkeitsklassen Zusatz Expositionsklassen Betonstahl Spannstahl Baustahl Fundament / PKP C30/37 B500B -- -- -- *1) -- WL- / Flügel- / Kammerwände B500B -- -- -- *1) Überbau -- -- S 355 -- -- -- -- Sauberkeitsschicht C12/15 X0 -- -- -- -- *1) -- Überbauplatte - Fertigteil C30/37 XC4 XD3 XF4 B500B -- -- -- -- *1) XC4 XD2 XF2 -- -- -- C30/37 XC4 XD2 XF2 -- -- Lagersockel B500B -- -- *1) -- C35/45 XC4 XD1 XF2 -- -- Mikropfähle gemäß bauaufsichtlicher Zulassung -- -- -- -- Überbauplatte - Ortbeton C30/37 XC4 XD1 XF2 B500B -- -- -- -- *1) Vorspannung -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- Festigkeitsentwicklung des Betons 0,50 (bei Betonieren unter winterlichen Temperaturen) Festigkeitsentwicklung des Betons 0,30 (bei Betonieren unter sommerlichen Temperaturen) -- BAUWERKSDATEN Bauart STAHL Brückenklasse Stützweite Gesamtlänge Lichte Weite zw. Widerlagern Kleinste lichte Höhe Kreuzungswinkel Nutzungsbreite zw. Geländern Gesamtbrückenfläche Fuß- / Radwegbrücke, Lasten gemäß DIN EN 1991 (Dienstfahrzeug 7,5t) 24,90m 25,30m ~20m 4,78m 100 gon 5,00m 113,85m 2 Legende Abkürzungen GOK Stahlbeton [geschnitten] Fertigteil OKF OKR RF SF AF IK AK VK HK SPW WL DD WD WS AP AS FP RS BA EW T KSR Geländeoberkante Deckendurchbruch Oberkante Fertig Oberkante Roh Raumfuge Scheinfuge Arbeitsfuge Innenkante Außenkante Vorderkante Hinterkante Spundwand Widerlager Wanddurchbruch Wandschlitz Ankerplatte Ankerschiene Fußplatte Rohrsohle Bodenablauf Entwässerung Tropfkante Kabelschutzrohr Arbeitsfuge (AF) [rauh] Fertig Rohbau Höhe Rohbau +2.35 +2.25 +2.25 PKP Pfahlkopfplatte BHW Bemessungs- hochwasser BW Bauwasserstand KA Kombinations- abdichtung BA2 Betonierabschnitt 2 Rammkernsondierung Rammsondierung Aushub Abbruch Boden ZUGEHÖRIGE PLÄNE Plannummer Bezeichnung Alle sichtbaren Kanten sind mittels Dreikantleisten 1,5 / 1,5cm zu brechen. Endgültige Abmessungen nach statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Erfordernissen! Alle Maße werden um 0.1 mm gerundet, dabei können Abweichungen bis zu +/- 1 mm entstehen! = BE-Fläche = Bauzeitliche Absperrung = Bauzeitliche Absperrung für Mobilkran = Kranaufstellfläche (100 Tonnen Mobilkran) Legende BE: Wasserleitung Gasleitung Glasfaserleitung Lichtsignalanlagenkabel SteB RheinEnergie RheinEnergie Straßen- und Verkehrstechnik COLT-Telecom RheinEnergie T-Com und Unitymedia NETCOLOGNE RheinEnergie E-Kabel Fernmeldekabel Fernmeldekabel Fernwärmeleitung KVB Legende der Versorgungsleitungen Bezugssystem: GK Höhenstatus: HST 100 Änderung Gen. Gepr. Bear. Datum Ind. Änderung Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift 841x1189 Entwurfsplanung Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld 69 3549 0 12.03.2020 12:40:14 1 : 100 Draufsicht gesamt 17.10.2019 Stenzel 17.10.2019 Gliedt 17.10.2019 Sprinke Baustelleneinrichtungsplan 1:100 12.03.2020 01 E OB ÜP 0004 a P HInweis: Die Bestandsleitungen sind nur nachrichtlich dargestellt. 0002 Übersichtsplan Endzustand - Teil 2 0003 Übersichtsplan Bauzustand + Bohrprofile 0005 Übersichtsplan Endzustand - 3D-Ansichten 0001 Übersichtsplan Endzustand - Teil 1 Plan komplett überarbeitet Sprinke Stenzel Gliedt 12.03.2020 a Anlage 2 - Baustelleneinrichtungsplan anonymisiert
Anlage 3 - Ansicht Brücke
2443 Zeichen
Q2 Q2 Q1 Q1 20 10 Q Q Stützweite = 24.90 Süd Nord Gehweg Radweg Fahrbahn Fahrbahn Radweg Gehweg Weinsbergstraße Anrampung lichte Weite zw. Widerlagern ~ 20m Winkelsteine + Zaun, Darstellung nachrichtlich Winkelsteine + Zaun, Darstellung nachrichtlich Geländeverlauf neu Böschung Bestand WL Bestand WL Bestand Entwässerungsrinne, -rohr und Rigole, Darstellung nachrichtlich kleinste lichte Höhe = 4.83m s. Schweißdetail (Plan ÜP-0002) Vogeleinflugschutz VES 1 Hinterfüllung gem. Was 7 6.00% 6.00% 6.00% Bestands-Mauer 1.3 7% Verblendung Verblendung 25 .3 44 s. Schweißdetail (Plan ÜP-0002) Vogeleinflugschutz VES 1 Hinterfüllung gem. Was 7 Abbruchkante Füllbeton Bezugssystem: GK Höhenstatus: HST 100 Änderung Gen. Gepr. Bear. Datum Ind. Änderung Die Oberbürgermeisterin Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau freigegeben ohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 des Urheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273). Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. nicht freigegeben Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt Köln Amt 69 Stadt Köln Amt 690 Stadt Köln Amt 690/2 - Bauwerksnummer Phase Gewerk Status Nummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb. gez. gepr. Datum Name Planverfasser/in: Planstufe: - - - - - - Teilbauwerk Plantyp Index freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen freigegeben ohne Einträge nicht freigegeben freigegeben mit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift keine Einträge Einträge Einträge übernommen Datum / Unterschrift 420x1189 Entwurfsplanung Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke Weinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld 69 3549 0 12.03.2020 09:57:19 Ansicht 1:50 12.03.2020 01 E OB 1 : 50 Ansicht Anlage 3 - Ansicht Brücke
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weinsbergstraße
- Grüner Weg
- Ölstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0390/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 04.02.2020 14:05