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3559/2019

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn RM Detjen aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 05.09.2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 31.10.2019, TOP 12.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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3444_2019_Mitteilung_Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1252 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
56 
Vorlagen-Nummer 14.10.2019 
 3559/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn RM Detjen aus der Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und Senioren vom 05.09.2019 
In der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 05.09.2019 stellt Herr RM Detjen die 
mündliche Anfrage zu einem sozialen Wohn- und Arbeitskonzept in der Liegenschaft Kartäuserwall 
18 („Kat 18“), welches wegen Auslaufens des Mietvertrages mit der LEG nunmehr nach 25 Jahren 
enden wird, die Nachfrage nach dem aktuellen Sachstand, auch im Hinblick auf ein am 05.09.2019 
stattgefundenes Gespräch in Form eines „Runden Tisches“ und bittet um Beantwortung zur nächsten 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren. 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zur Beantwortung der mündlichen Anfrage von Herrn Detjen aus der Sitzung des Sozialausschusses 
vom 05.09.2019 verweist die Verwaltung auf die als Anlage beigefügte Mitteilung 3444/2019 von 
Herrn Beigeordneten Greitemann zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 08.10.2019. 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
 
 
Anlage

3444_2019_Mitteilung_Ausschuss

7070 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer  07.10.2019 
 3444/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 
 
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Be-
zirksvertretungen der Stadt Köln AN/1058/2019 der Ratsgruppe GUT aus der Sitzung des 
Hauptausschusses vom 05.08.2019 betr.: „Kartäuserwall 18 erhalten„ 
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.08.2019 hat die Ratsgruppe GUT mehrere Fragen zum 
Erhalt des Objekts Kartäuserwall 18 gestellt, die von der Verwaltung mit Mitteilung für die Sitzung des 
Hauptausschusses vom 09.09.2019 beantwortet wurden (2978/2019). In dieser Sitzung bat RM von 
Bülow, dass diese Beantwortung einschließlich der Beantwortung einer Rückfrage von RM Zimmer-
mann aus derselben Sitzung auch dem Ausschuss Kunst und Kultur vorgelegt wird. 
 
1. Beantwortung der Anfrage der Ratsgruppe GUT aus der Sitzung des Hauptausschusses 
vom 05.08.2019 
Die Ratsgruppe GUT betont in ihrer Anfrage zunächst, dass private Wohnmietverhältnisse 
und sozio-kulturelle gewerbliche Mieterinnen und Mieter bereits seit Jahrzehnten gemeinsam 
das Projekt Kartäuserwall 18 bildeten und es sich dabei um ein wunderbares Modell handle. 
Jedoch seien die Mietverträge der sozio-kulturellen Nutzerinnen und Nutzer von der Vermie-
terin, der LEG Immobilien AG, zum 30.09.2019 gekündigt worden. Es müsse Ziel der Stadt 
Köln sein, das Objekt in seiner aktuellen Zusammensetzung zu erhalten.  
Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsgruppe GUT die folgenden Fragen: 
1.1 Gibt es eine Möglichkeit die Räume im Kartäuserwall 18, die dem Begriff sozio-
Kulturelles Gewerbe zuzuordnen sind, ebenfalls durch die geplante  
 Millieuschutzsatzung zu erfassen? 
 
Die Soziale Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches 
(BauGB) dient allein der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Vorhaben, die 
nicht den bestehenden Wohnraum betreffen, fallen nicht in den Regelungsbereich ei-
ner Sozialen Erhaltungssatzung. Eine Einflussnahme auf die Entwicklungen des Ob-
jekts Kartäuserwall 18 kann mit diesem Instrument somit nicht genommen werden. 
 
Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts 
und leisten weder einen Beitrag zum individuellen Mieterschutz noch zum Erhalt von 
Gewerbe. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt, entsprechende Voraussetzungen 
und Regelungen zu schaffen. Nach Kenntnis der Verwaltung prüft die Bundesregierung 
derzeit, ob ein Bedarf für Maßnahmen zum Schutz von Gewerbemieterinnen und -
mietern besteht und welche Maßnahmen hierzu ggf. geeignet wären (vgl. Drucksache 
19/8434 des Deutschen Bundestags). 
 
1.2 Welche Vereinbarungen/Zusagen gibt es, dass das Theater der Keller zukünftig nicht 
in Konkurrenz zu den bisherigen Mieter*innen der Gewerberäume tritt? 
 
Grundsätzlich hat die Verwaltung keinen Einfluss auf das Vermietungsgeschäft der pri-

2 
 
vaten LEG Immobilien AG. Das Theater der Keller hat für den Umbau von Räumlich-
keiten einen Antrag auf Bauzuschuss bei der Stadt Köln gestellt. Der Ausschuss Kunst 
und Kultur hat die Verwaltung beauftragt, diesen Antrag entsprechend der einzuhalten-
den Kriterien zu bewilligen. Der Bauzuschuss wurde für Räume beantragt, die bereits 
seit Monaten von der bisherigen Mieterin nicht mehr genutzt werden, so dass aus Sicht 
der Verwaltung kein Nutzungskonflikt vorliegt. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist der Fortbestand des Theaters der Keller in der Südstadt 
von großer Bedeutung. Gleiches gilt für die Arbeit einiger Initiativen des Kartäuserwall 
18 Selbsthilfeprojekt e. V. Das Theater der Keller hat stets betont, einer Zusammenar-
beit mit den übrigen Akteuren offen gegenüberzustehen. Die Verwaltung geht daher 
davon aus, dass eine gütliche Zusammenarbeit von Theater der Keller und dem Kar-
täuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e. V. grundsätzlich möglich wäre. 
 
1.3 Das Projekt Kartäuserwall 18 wurde zu Beginn auch mit Hilfe der Stadt Köln initiiert. 
Wer kümmert sich nun (im Sinne einer Vermittlung) auf Seiten der Stadt Köln um die 
Belange der Mieter*innen? 
 
Das Amt für Wohnungswesen hat lediglich die Aufgabe, von Obdachlosigkeit bedrohte 
Personen zu unterstützen, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst mit Wohn-
raum zu versorgen. Eine Vermittlerrolle wird das Amt für Wohnungswesen im Fall des 
Kartäuserwalls 18 daher nicht einnehmen. Sollte von den Mieterinnen und Mietern je-
doch anderer Wohnraum gesucht werden, steht das Amt für Wohnungswesen zur Be-
ratung bereit. 
 
1.4 Am 9. Mai 2019 beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt eine Kommission mit dem 
Ziel des Erhaltes des Projektes einzusetzen. Gab es schon ein Treffen mit Ergebnis-
sen? 
 
Auf Einladung von Herrn Bezirksbürgermeister Hupke wird die erste Kommissionssit-
zung am 05.09.2019 stattfinden. Eingeladen wurden Vertreterinnen und Vertreter der 
Bezirksvertretung Innenstadt, die Intendanz sowie Mitglieder des Förderkreises des 
Theaters der Keller sowie Vertreterinnen und Vertreter des Kartäuserwall 18 Selbsthil-
feprojekt e. V., der LEG Immobilien AG und der Verwaltung. 
 
1.5 Sieht die Stadt Köln eine Möglichkeit das Objekt von der LEG zurück zu kaufen, um es 
dauerhaft erhalten zu können? 
 
Die LEG hat nicht die Absicht, das Gebäude zu veräußern. Unabhängig davon wäre 
ein Fortbestand der bisherigen Nutzung auch bei einem Erwerb durch die Stadt Köln 
nicht gegeben, da die LEG mit dem Theater der Keller einen Mietvertrag geschlossen 
hat, der aufgrund des im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Grundsatzes „Kauf 
bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) auch im Falle eines Eigentümerwechsels unverändert 
Bestand hätte. 
 
2. Beantwortung der Rückfrage von RM Zimmermann aus der Sitzung des Hauptausschusses 
vom 09.09.2019 
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 09.09.2019 wurde zu Punkt 5 der Mitteilung der 
Verwaltung (2978/2019) folgende Rückfrage gestellt (entsprechend dem Vorab-Auszug aus 
der Niederschrift): 
Herr Zimmermann erläutert zu Punkt 5 der Beantwortung, dass bislang von der Verwaltung 
immer vermittelt worden sei, dass das Theater der Keller in einen Raum umziehen werde, 
der die bisherige Nutzung nicht gefährde. Nun werde in Punkt 5 mitgeteilt, dass die bisherige 
Nutzung nicht fortgeführt werden könne, egal wem das Gebäude gehöre. 
Daher möchte Herr Zimmermann wissen, worin das Problem im Mietvertrag liegt, dass die 
bisherige Nutzung komplett in Frage stellt.

3 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Der Mietvertrag für die Räume Theater der Keller wurde zwischen LEG Immobilien AG und 
Verein Theater der Keller e. V. geschlossen. Mit der bisherigen Nutzerin dieser Räume ist 
nach Kenntnis der Verwaltung der Nutzungsübergang einvernehmlich geklärt worden. Der 
Mietvertrag mit Theater der Keller e. V. hätte – wie in Punkt 5 der Mitteilung dargestellt – 
auch bei einer Veräußerung weiterhin Bestand. Die Stadt hat zudem auf privatrechtliche 
Mietverträge und deren etwaige Auswirkungen auf Dritte keine Einflussmöglichkeit. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3559/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.10.2019
Erstellt
11.10.2019 08:55