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V/0429/2011

Ausführung des Konsolidierungsprogrammes 2011 - 2014 (V/0438/2010)

Vorlagen 22.06.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung, Sitzung am 05.07.2011, TOP 10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4130 Zeichen

V/0429/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausführung des Konsolidierungsprogrammes 2011 - 2014 (V0438/2010) 
Konsolidierungsmaßnahme Nr. 67 Geschwindigkeitsüberwachung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Bericht der Verwaltung zu dem empfohlenen Geschwindigkeitsüberwachungssystem          
wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Der Sperrvermerk bei der Produktgruppe 0203 (Straßenverkehrsrechtliche Angelegenhei-
ten) für die Beschaffung eines mobilen Geschwindigkeitsüberwachungssystems (Haus-
haltsplan, Band 1, Seite 618, Zeile 9 - Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Ge-
schwindigkeitsüberwachungssystem) wird aufgehoben. 
  
3. Die Konsolidierungsmaßnahme Nr. 67 wird damit in 2011 umgesetzt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die Konsolidierungsmaßnahme Nr. 67 des Konsolidierungspro-
gramms 2011 – 2014 (V/0438/2010) am 08.12.2010 beschlossen und  für die Beschaffung von  
festen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen) in 2011 200.000 € zur Verfü-
gung gestellt. Es wird ein Mehrertrag von 28.000 €/Jahr erwartet.  Der Ausschuss für Personal, 
Recht und Ordnung hatte zuvor in der Sitzung am 25.11.2010 den Konsolidierungsvorschlag Nr. 
67 der Produktgruppe 0203 (Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten) mit der Änderung ein-
stimmig angenommen, dass kein separates mobiles Messgerät (Messcontainer) angeschafft wer-
den soll, sondern das Einsparvolumen mit zwei fest installierten Anlagen erreicht werden solle. 
Über die Freigabe der Haushaltsmittel wird dann nach nochmaliger fachlicher Erörterung der Aus-
schuss für Personal, Recht und Ordnung befinden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0429/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Hohmann 
Ruf: 
492- 32 50 
E-Mail: 
Hohmannr@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0429/2011 
Die Abwägung zwischen einem stationären und einem mobilen Überwachungssystem hat die Ver-
waltung bereits in der Ratsvorlage V/0997/2008/1 zum Verkehrssicherheitsprogramm vorgenom-
men. 
Dort wird erläutert, dass grundsätzlich eine mobile Anlage für den Einsatz im Stadtgebiet Münster  
einem stationären System vorzuziehen ist. Eine stationäre Überwachungsanlage wirkt nur auf ei-
nem sehr begrenzten Straßenabschnitt vor und nach der Anlage, da sich die Verkehrsteilnehmer 
auf die vorhandene Anlage einstellen und nach dem Passieren zu dem ursprünglichen Fahrverhal-
ten zurückkehren. Um den Präventions- und Konsolid ierungsbeitrag nachhaltig sicher zu stellen, 
müssten daher die Standorte der zwei stationären Überwachungsanlagen regelmäßig versetzt 
werden. Hierfür wären jeweils kostenträchtige Baumaßnahmen erforderlich, deren Finanzierung 
nicht gesichert ist. Bei einem mobilen System en tfallen diese Baukosten. Neben dieser Kostener-
sparnis und der Einsatzflexibilität besteht für mobile Anlagen erfahrungsgemäß nur ein geringes 
Vandalismusrisiko.  
Unter Abwägung der Investitions- und Unterhaltungskosten, des Konsolidierungsbeitrags sowie 
wegen des Umstandes, dass auf Veränderungen im Verkehrsunfallgeschehen besser reagiert 
werden kann, beabsichtigt die Verwaltung, eine Umrüstung des Fahrzeugbestandes vorzunehmen. 
Da keine zusätzliche Anlage beschafft werden soll, wird lediglich der zweite städtische Radarwa-
gen mit einer Zusatzeinheit für Frontaufnahmen ausgestattet. Dies hat überdies den Vorteil, dass 
deutlich geringere Investitionskosten anfallen (ca. 55.000 € statt 200.000 €). Die Unterhaltungskos-
ten und die Abschreibung verringern sich ebenfalls. Zusätzliche Personalkosten fallen nicht an.  
Die Verwaltung schlägt daher die Umrüstung des zweiten städtischen Radarwagens vor. Der erste 
Radarwagen entspricht bereits diesem Standard. Beide Fahrzeuge weisen dann die gleichen tech-
nischen Standards auf (jeweils Front- und Heckkamera), so dass die Integration in die bestehen-
den Arbeitsabläufe praxisnah und zuverlässig erfolgen kann. Die Investition in zwei stationäre An-
lagen kann somit entfallen. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

05.07.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0429/2011
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37