V/0508/2011
Osttor - Anlage eines Rad- und Gehweges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaßnahmen
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AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-2-von-3-1-500
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P P P P P P 30 II Osttor II 26a II 26 28 II 1 II I 36 II 34 II 32 II 3 I I 18 22 II II 2 II 20 II I 16 8I I II I Weg 146 Weg Weg Tennishalle Weg4 I I Geh- und Radweg Osttor I I II II I 2a II Nobelstraße II I II 2 Weg 96b II I 6 I 1 II 9694 I 2238 91 77 6 2448 2046 2406 102 9 7 8 120 42 117 45 114111 115 112 116 43118 46 44 119 47 113 144 156 2249 70 77 78 2248 124 2251 2250 2128 2132 2088 1349 1369 1014 2131 2129 504 2333 1109 Blatt Nr.: 2 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 10150 Projekt Nr.: 00 /020 Hi Maßstab 1 : 500 Datum Name bearbeitet bearbeitet Marciniak Marciniak 26.07.2011 26.07.2011 26.07.2011 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum O.Timm Münster, den Tiefbauamt Osttor von Glasuritstraße bis Immenkamp Anlage eines Geh - und Radweges R04555030.00 R04555001.02 R04555002.02 R04555004.03 R04555005.03 R04555006.03 R04555029.00 R04555031.00 R04555999.00 S:67,85 R05175005.01 R05175006.01 R05175007.01 R05175011.02R05175012.02R05175013.02R05175014.02 R05175015.02 R05175016.02 S04555024.00 S04555025.00 29650_01 29651_02 29652_03 29653_04 29632_0129633_02 29634_03 29636_01 29637_02 29679_03 29680_04 29628_01 29609_01 29610_02 29611_03 29618_01 29619_02 29620_03 29621_01 29622_02 29623_03 29624_01 29625_02 29626_01 29627_02 29606_01 29607_02 29608_03 29723_02 0-505.00 0-475.00 0-445.00 0-415.00 0-385.00 0-355.00 0-325.00 0-295.00 0-265.00 0-235.00 0-205.00 0-175.00 0-145.00 0-115.00 0-085.00 0-055.00 0-025.00 0+005.00 Brücken und Deckensanierung gem. Vorgabe Amt 66.31 L 885 Osttor Hamm(W estf)-EmdenRbf Nobelstraße Osttor DORTMUND -EMS -KANAL
Anlage_V_0572_2011_Prinzbrücke
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V/0572/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke Beratungsfolge 15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung bittet die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde zu legen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Sachentscheidung der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Mit Schreiben vom 04.05.2011 hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung der Stadt Münster die Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke (Anlage 1) mit insgesamt fünf Planungsvarianten übersandt. Die Wasser-und Schifffahrtsverwaltung teilt mit, dass für den Ersatz der Prinzbrücke auf der Grundlage der Varianten das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden soll. Die Stadt Münster wird deshalb vorab um planungsrelevante Hinweise gebeten. Die Voruntersuchung mit den fünf Varianten wur de durch die städtischen Ämter mit folgendem Ergebnis geprüft: Bei der vorhandenen Prinzbrücke handelt es sich um ein technisches Baudenkmal. Hier wurde ein besonderes Konstruktionsprinzip gewählt, sodass die Brücke nicht nur ihre besondere ortsge- Vorlagen-Nr.: V/0572/2011 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 05.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0572/2011 schichtliche Bedeutung für Hiltrup hat, sondern auch verkehrs- und technikgeschichtliche sowie wissenschaftliche Gründe den Denkmalwert begründen. In der Voruntersuchung zur Erneuerung der Prinzbrücke, die der Stadt zur Stellungnahme vorge- legt wurde, wird davon ausgegangen, dass die vorhandene Brücke ersetzt werden muss. Bisher muss die Stadt Münster jedoch davon ausgehen, dass die Prinzbrücke erhalten und instand gesetzt werden kann. Es liegen der Denkmalpflege, hier der Bezirksregierung Münster als zustän- dige Denkmalbehörde, keine prüffähigen Unterlagen vor. Bisher wurde die Standsicherheit der Brücke in verschiedenen Gutachten geprüft, aber es wurde nicht geprüft, ob und mit welchem Aufwand (konstruktiv und finanziell) eine Instandsetzung und weitere Nutzung der Prinzbrücke möglich ist. Die Stadt Münster muss daher nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand davon ausgehen, dass die Prinzbrücke grundsätzlich erhaltensfähig ist. Die Prüfung der Planungsvarianten erfolgte daher unter dem Aspekt, ob die vorhandene Brücke nach einer erforderlichen Restaurierung wieder eine Funktion übernehmen kann. Dies ist ausschließlich bei den Varianten 4 und 5 der Fall. In der Ge- genüberstellung dieser beiden Varianten wird die Variante 5 als verkehrstechnisch günstiger beur- teilt, da der Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Nobelstraße getrennt vom Radfahrer- und Fußgängerverkehr geführt wird. Dies bedeutet einen erheblichen Verkehrssicherheitsgewinn. Aus diesem Grund sollte für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde gelegt werden. Bei den weiteren Planungen ist ferner zu berücksichtigen, dass der Raum nördlich der Prinzbrücke als schutzwürdiges Biotop in der Stadtbiotopkartierung ausgewiesen ist. Zudem ist der Bereich nördlich der L 885 in der Waldkartierung als Waldfläche ausgewiesen. Für das Vorhaben ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Planfeststellung eine Vorprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Auch ein landschaftspflegeri- scher Begleitplan ist für das Vorhaben zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lie- fern Daten für die landschaftspflegerische Einschätzung der Varianten bezogen auf ihre Wirkungen für die Umwelt. Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den ASSVW die Wasser- und Schiff- fahrtsverwaltung mit Schreiben vom 29.07.2011 gebeten, für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde zu legen. Zur ergänzenden Information ist die Vorlage V/0508/2011 „Osttor – Anlage eines Rad- und Geh- weges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaß- nahmen – Baubeschluss Straßenbau“ an den Ausschus s für Umweltschutz und Bauwesen als Anlage 2 beigefügt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Anlage 2: Vorlage V/0508/2011
Beschlussvorlage
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V/0508/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Osttor - Anlage eines Rad- und Gehweges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaßnahmen - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (La- geplan Nr. 10150 Blatt 1 - 3 (3) vom 26.07.2011) werden die Fahrbahn- und Brückensanierungs- maßnahmen Osttor durchgeführt und ein Rad- und Gehweg zwischen der Glasuritstraße und Im- menkamp neu- und umgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.700.000 EUR entstehen, davon entfallen ca. 945.000,00 € auf die Instandsetzung von drei Brückenbauwerken, ca. 736.000,00 € auf die Erneuerung der Fahrbahndecke und den Umbau eines Rad- und Gehwe- ges sowie ca. 19.000,00 € auf die Sanierung von fünf Grundstücksanschlussleitungen (2 x RW und 3 x SW) Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- Jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaß- 4066 Osttor von Glasuritstraße bis Entwurf Vorlagen-Nr.: V/0508/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 02.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0508/2011 nahme Immenkamp Haushaltsansatz € Auszahlungen 2012 2013 1.060.000 621.000 1.060.000 850.000 VE 2013 850.000 Produktgruppe 1101 Abwasserableitung Investitionsmaß- nahme 0012 Verbesserung von Kanälen und Hausanschlüssen 2012 3.280.000 gesamt in 2012 Auszahlungen 2012 19.000 Einzahlungen 2012 2013 2014 400.000 400.000 100.000 Investitionszuwen- dungen vom Land NRW FöRi-kom- Stra Summe aller Auszahlungen/Saldo - 800.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung un- ter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen: Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist • der Beschluss des Planungsausschusses (Beschlussvorlage Nr. V/0882/2000) am 25.01.2001 nach vorheriger • Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Hilt rup am 07.12.2000 zur Anlage eines gem. Rad- und Gehweges über die drei Brückenbauwerke Osttor. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Brücken- und Straßeninstandsetzung In den Jahren 1979 – 1980 wurden im Zuge des Straßenneubaus "Osttor" im Bereich Glasu- ritstraße und Immenkamp drei Brückenbauwerke errichtet. Im Einzelnen sind hier zu nennen das Brückenbauwerk über die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG, den Dortmund-Ems- Kanal (DEK) sowie über die Anbindung der Straße „Zum Hiltruper See“. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen dieser Brückenbauwerke wurde festgestellt, dass die Übergangskonstruktionen (Verbindungselemente zwischen Bauwerk und Straße) stark beschädigt sind. Ein Austausch dieser Verschleißteile ist daher in den nächsten drei Jahren unumgänglich. Die Fahrbahn muss über eine Länge von ca. 915 m saniert werden, da sie sowohl auf der freien Strecke als auch im Bereich der Brückenbauwerke durch Verschleiß und Materialer- müdung hervorgerufene Schadensbilder aufweist. Diese Schäden sind innerhalb der nächs- ten zwei Jahre zu beseitigen. Laut Bodengutachten wird empfohlen, sowohl die Deckschicht als auch die darunter liegende Binderschicht abzufräsen und durch einen neuen Aufbau wie- der herzustellen. Hierzu wird eine 2-lagige 5 cm starke Asphaltbinder- und 3 cm Asphalt- deckschicht neu eingebaut. - 3 - V/0508/2011 Um Synergie-Effekte auszuschöpfen, soll der bereits im Jahr 2001 beschlossene Rad- und Gehweg im Zuge dieser Maßnahme realisiert werden. Rad- und Gehwegausbau Die Ausführungsplanung für den Rad- und Gehweg musste im Hinblick auf die Zielvorstel- lungen des vor ca. 10 Jahren erarbeiteten Vorentwurfes auf die aktuellen bautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernisse überprüft und in Teilen modifiziert werden. Zielsetzung war, ergänzend zur vorhandenen Rad- und Gehwegverbindung durch den Tun- nel der Deutschen Bahn AG im Rahmen der erforderlichen Straßen- und Brückeninstandset- zungsmaßnahme Osttor eine ganzheitliche Zweirichtungsradwegverbindung von der Glasu- ritstraße über die anbaufreie Straße Osttor bis zum Immenkamp zu schaffen. Beginnend an der Glasuritstraße wird der neue Rad- und Gehweg an den vorhandenen Radweg Marktallee-Hiltrup-Ost/Bahnunterführung stumpfwinklig angebunden und in einer Breite von 4 m niveaugleich mit dem Kfz-Verkehr auf der neu herzustellenden Asphaltschicht bis zur Fußgängerlichtsignalanlage (FG-LSA) Ringstraße/Hülsheide geführt. Die Trennung des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr erfolgt mitte ls eines 1 m breiten markierten und mit Leit- pfosten versehenen Sicherheitstrennstreifens. Fußgängerverkehr wird unter Anordnung des Verkehrszeichens 240 StVO (gem. Fuß- und Radweg) zugelassen. Nachfolgend wird der Fußgänger- und Radverkehr getrennt auf eigenständigen Wegen mit Anbindung an die Meinenkampstraße und den Immenkamp weitergeführt. Der vorhandene äußerst schmale 1,80 m breite nicht mehr richtlinienkonforme Zweirichtungsradweg wird im Bereich Meinenkampstraße und Immenkamp zugunsten der Radverkehrssicherheit auf 3 m verbreitert. Der anliegende Gehweg wird in der bestehenden Breite von 1,80 m belassen. Für den Fußgängerverkehr Meinenkampstraße bzw. Osttor 54 – 58 mit Ziel Haltestelle Ring- straße ist im nordöstlichen Kurvenbereich Meinenkampstraße/Osttor ein Gehweg in einer Breite 1,50 - 2,00 m geplant. In diesem Bereich ändert sich mit dem Umbau auch die gegenwärtige Radverkehrsführung. Radfahrern wird eine Mitbenutzung des Gehweges vor Haus Nr. Osttor 46 – 50 nur noch in Fahrtrichtung Immenkamp unter Beibehaltung der vorhandenen Vorfahrtsregelung zuge- standen. Der gegenläufige Radverkehr in Fahrtrichtung Bahnhof Hiltrup wird ab der Meinen- kampstraße auf die Ortsfahrbahn geführt. Die vorhandene rote Radwegefurt wird in modifi- zierter Form beibehalten. Im Bereich Meinenkampstraße – Immenkamp wird gegenwärtig auf einem zu schmalen Sei- tenstreifen am Fahrbahnrand regelmäßig geparkt. Durch die neue Querschnittsaufteilung werden auf der Südseite 10 neue Längsstellplätze ausgebaut. Haltestellen Ringstraße Die neue Radverkehrsführung bedingt auch eine Verschiebung der vorhandenen Haltestel- len Ringstraße. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme erfolgt ein barrierefreier Umbau mit ei- nem weißen 16 cm Hochbord sowie weißen taktilen Rillen- und Noppenplatten gemäß dem neuen aktuellen Standard der Stadt Münster (vgl. Vorlage Nr. V/0052/2011). Fußgängerlichtsignalanlagen (FG-LSA) Die FG-LSA Ringstraße/Hülsheide bleibt vom Gr undsatz her erhalten. Durch die veränderte Straßenquerschnittsaufteilung (vorhandene Mittelinsel entfällt) müssen jedoch die Signal- masten versetzt und die Steuerung der FG-LSA angepasst werden. Eine Nachrüstung mit Blindensignalgebern ist im Sinne der Barrierefreiheit vorgesehen. - 4 - V/0508/2011 Die vorhandene Überquerungshilfe Osttor in Höhe Immenkamp muss aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung ebenso zurückgebaut werden. Um Fußgängern und Radfahrern den- noch eine gesicherte Überquerungshilfe anbieten zu können, wird der Knotenpunkt mit einer neuen FG-LSA (einschließlich Blindensignalgeber) ausgestattet. Hierdurch erfährt auch der Quellverkehr Ringstraße und Immenkamp eine ve rkehrssichere Möglichkeit, auf die Straße Osttor abbiegen zu können. Baumpflanzungen Durch die Straßen- und Wegebaumaßnahmen werden Eingriffe in die vorhandene Vegetati- on erforderlich. Für den Wegfall der Bäume und des Verkehrsgrüns werden 6 Bäume vor Ort neu gepflanzt. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung ist nach der Beschlussfassung und Vorlage des Bewilligungsbescheides über die Zuwendung ab dem 3. Quartal 2011 vorgesehen. Der Baubeginn ist für das Früh- jahr 2012 geplant. Die Bauzeit wird auf ca. ein Jahr geschätzt. Die Stadtwerke beabsichtigen ein 1 kV-Kabel zu erneuern. Eine Kostenbeteiligung erfolgt an- teilig für die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. Die schadhaften Grundstücks- und Straßenanschlussleitungen werden ebenfalls erneuert. 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden. Die Maßnahme ist nach den „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-Kom-Stra“ förderfähig. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Mit dem Bewilligungsbescheid wird im 3. Quartal 2011 gerechnet. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen / Vereinbarungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 7. Sonstiges: Die Anwohner und Eigentümer werden entspre chend dem Serviceversprechen des Tiefbau- amtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. Zur ergänzenden Information ist die Vorlage V/0572/2011 „Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke“ an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft als Anlage beigefügt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor - 5 - V/0508/2011 Anlage
AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-3-von-3-1-250
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II 55 I I 2 I II 4 6 I 8 I I1614 II 58 II 56 I54 III I 10 I 12 86 II 1 145 50 II I I 2 4 46 -I I 5I I II 44 42 III 40 II 38a38 I 30 II Osttor 36 34 Meinenkampstraße Hülsheide Immenkamp Ringstraße Osttor 1493 2281 2081 877 575 2080 22832282 574 2105 314 313 36 35 316 315 317 34 2104 2103 21022101 2327 2100 2244 2119 2469 2237 93 2238 91 Blatt Nr.: 3 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Maßstab 1 : 250 Datum Name bearbeitet bearbeitet Marciniak Marciniak 26.07.2011 26.07.2011 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum O.Timm Münster, den Tiefbauamt Plan Nr.: 10150 Projekt Nr.: 00 /020 Hi 26.07.2011 Osttor von Glasuritstraße bis Immenkamp Anlage eines Geh - und Radweges R05565042.00 R05565043.00 R05175009.00 R05175001.01 R05175002.02 R05175001.02 R05175002.01 R05175900.00 R05175003.01 R05175004.01 R05175005.01 R05175006.00 R05175008.00 R05175010.00 R04690006.00 R05175011.00 R05175012.00 R05175013.00 R05175003.02 S05175010.00 S05175009.00 S05175011.00 S05175012.00 S05175013.00 29697_01 29698_02 29699_03 29700_04 29706_01 29707_02 29589_01 29709_02 29710_03 29592_04 29612_01 29613_02 29614_03 29615_04 29616_05 29617_06 29609_01 29610_02 29611_03 29590_01 29591_02 29702_03 29703_04 29704_05 29705_06 29668_01 29669_02 29599_01 29600_02 29601_03 29602_04 29603_05 29604_06 29605_07 29593_01 29594_02 29595_03 29596_01 29597_02 29598_03 29732_01 29733_02 29734_03 29735_04 29736_01 29737_02 29738_01 29739_02 29740_03 29741_01 29742_02 0+092.00 0+105.00 0+115.00 0+130.00 0+145.00 0+155.00 0+165.00 0+177.50 0+200.00 0+220.00 0+240.00 0+255.00 0+270.00 0+285.00 0+300.00 0+315.00 0+035.00 0+065.00 Wartehalle rückbauen 2.67% 2.59% 2.49% 2.40% 2.60% 0.00% 3.27% 3.50% 1.50% 2.74% 2.22% 1.59% 2.09% 2.50% 3.00% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 3.00% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50%2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50% 2.50%
AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-1-von-3-1-250
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II II 96 94 II 92III 90 1a III 88 III 2 Osttor Marktallee Hülsebrockstr. Glasuritstr. 38 2232 2095 2231 737 736 735 1458 Blatt Nr.: 1 (3) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 10150 Projekt Nr.: 00 /020 Hi Maßstab 1 : 250 Datum Name bearbeitet bearbeitet Marciniak Marciniak 26.07.2011 26.07.2011 26.07.2011 gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Lageplan Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum O.Timm Münster, den Tiefbauamt Osttor von Glasuritstraße bis Immenkamp Anlage eines Geh - und Radweges R04555002.03 R02403001.00 R02403002.01 R04555002.02 R04555026.00 R04555003.02 R04555003.03 R04555024.00 R04555025.00 R04555027.00 R04555028.00 R04555029.00 S04555023.00 S04555027.00 S04555022.00 S03245001.00 S04555024.00 29731_12 29744_13 29639_01 29640_02 29641_03 29642_04 29643_05 29648_10 29730_11 29650_01 29651_02 29652_03 29689_01 29691_03 29692_04 29693_05 29654_01 29655_02 29656_03 29629_01 29630_02 29631_03 29633_02 29634_03 29635_04 29660_04 29661_05 29662_06 29663_07 29664_08 29665_09 29666_10 29667_01 29694_01 29686_01 29687_02 29685_01 29696_02 29681_01 29682_02 29683_03 29684_04 29677_01 29678_02 29679_03 29680_04 29688_05 29724_01 29725_02 29726_03 29717_03 29718_04 29728_05 29729_06 29719_01 29720_01 29721_02 2.50% 0+000.00 R=-200.00 0+003.58 R=-200.00 0+018.68 R=20.00 0+022.80 R=10.00R=20.00 0+028.30 R=30.00 R=10.00 0+033.40 R=100.00 R=30.00 0+043.83 R=100.000+060.80 R=oo R=oo R=oo R=oo R=ì 0+022.50 0+049.85 0-535.00 0-505.00
AUB_V_0508_Anlage_Schadenszusammenfassung
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Die Anschlussfuge zwischen Fahrbahn und Kappe ist schadhaft. Die Abdichtung zwischen Fahrbahn und Überbau muss erneuert werden. Die Fahrbahn (Verschleißschicht) weist Risse und Auswalkungen auf. Die Betonoberflächen der Kappen müssen neu beschichtet werden. Die Anschlüsse der Abläufe müssen erneuert werden Die Fahrbahnübergänge sind verschlissen und müssen erneuert werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Glasuritstraße 38
- Meinenkampstraße
- Nobelstraße
- Immenkamp
- Zum Hiltruper See
- Hülsebrockstraße
- Kampstraße
- Marktallee
- Ringstraße
- Hülsheide
- Osttor 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0508/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37