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V/0508/2011

Osttor - Anlage eines Rad- und Gehweges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaßnahmen

Vorlagen 15.07.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.10.2011, TOP 4.6

AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-2-von-3-1-500

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Ansehen

Anlage_V_0572_2011_Prinzbrücke

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-3-von-3-1-250

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Ansehen

AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-1-von-3-1-250

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Ansehen

AUB_V_0508_Anlage_Schadenszusammenfassung

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Ansehen

AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-2-von-3-1-500

1646 Zeichen

P
P
P
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30
II
Osttor
II
26a
II
26
28
II
1 II
I
36
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34
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32
II
3 I
I
18
22
II
II 2
II
20
II
I
16
8I
I
II
I
Weg
146
Weg
Weg
Tennishalle
Weg4 I
I
Geh- und Radweg
Osttor
I
I
II
II
I
2a
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Nobelstraße
II
I
II
2
Weg
96b
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6
I 1
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9694
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77
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43118
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119
47
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2249
70
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2250
2128
2132
2088
1349
1369
1014
2131
2129
504
2333
1109
Blatt Nr.: 2 (3)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.: 10150
Projekt Nr.: 00 /020 Hi
Maßstab 1 : 500
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Marciniak
Marciniak
26.07.2011
26.07.2011
26.07.2011
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
O.Timm
Münster, den
Tiefbauamt
Osttor
von Glasuritstraße bis Immenkamp
Anlage eines Geh - und Radweges
R04555030.00
R04555001.02
R04555002.02
R04555004.03
R04555005.03
R04555006.03
R04555029.00
R04555031.00
R04555999.00
S:67,85
R05175005.01
R05175006.01
R05175007.01
R05175011.02R05175012.02R05175013.02R05175014.02
R05175015.02
R05175016.02
S04555024.00 S04555025.00
29650_01
29651_02
29652_03
29653_04
29632_0129633_02
29634_03
29636_01
29637_02
29679_03
29680_04
29628_01
29609_01
29610_02
29611_03
29618_01
29619_02
29620_03
29621_01
29622_02
29623_03
29624_01
29625_02
29626_01
29627_02
29606_01
29607_02
29608_03
29723_02
0-505.00
0-475.00
0-445.00
0-415.00
0-385.00
0-355.00
0-325.00
0-295.00
0-265.00
0-235.00
0-205.00
0-175.00
0-145.00
0-115.00 0-085.00 0-055.00
0-025.00
0+005.00
Brücken und Deckensanierung
gem. Vorgabe Amt 66.31
L 885 Osttor
Hamm(W
estf)-EmdenRbf
Nobelstraße
Osttor
DORTMUND
-EMS
-KANAL

Anlage_V_0572_2011_Prinzbrücke

4668 Zeichen

V/0572/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (Anlage 1) wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
2. Die Verwaltung bittet die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, für die weiteren Planungen 
die Variante 5 zugrunde zu legen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die o. g. Sachentscheidung der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 04.05.2011 hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung der Stadt Münster die 
Voruntersuchung zum Ersatz der Prinzbrücke (Anlage 1) mit insgesamt fünf Planungsvarianten 
übersandt. Die Wasser-und Schifffahrtsverwaltung teilt mit, dass für den Ersatz der Prinzbrücke 
auf der Grundlage der Varianten das Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden soll. Die Stadt 
Münster wird deshalb vorab um planungsrelevante Hinweise gebeten. 
 
Die Voruntersuchung mit den fünf Varianten wur de durch die städtischen Ämter mit folgendem 
Ergebnis geprüft: 
 
Bei der vorhandenen Prinzbrücke handelt es sich um ein technisches Baudenkmal. Hier wurde ein 
besonderes Konstruktionsprinzip gewählt, sodass die Brücke nicht nur ihre besondere ortsge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0572/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0572/2011 
schichtliche Bedeutung für Hiltrup hat, sondern auch verkehrs- und technikgeschichtliche sowie 
wissenschaftliche Gründe den Denkmalwert begründen.  
 
In der Voruntersuchung zur Erneuerung der Prinzbrücke, die der Stadt zur Stellungnahme vorge-
legt wurde, wird davon ausgegangen, dass die vorhandene Brücke ersetzt werden muss.  
 
Bisher muss die Stadt Münster jedoch davon ausgehen, dass die Prinzbrücke erhalten und instand 
gesetzt werden kann. Es liegen der Denkmalpflege, hier der Bezirksregierung Münster als zustän-
dige Denkmalbehörde, keine prüffähigen Unterlagen vor. Bisher wurde die Standsicherheit der 
Brücke in verschiedenen Gutachten geprüft, aber es wurde nicht geprüft, ob und mit welchem 
Aufwand (konstruktiv und finanziell) eine Instandsetzung und weitere Nutzung der Prinzbrücke 
möglich ist.  
 
Die Stadt Münster muss daher nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand davon ausgehen, dass die 
Prinzbrücke grundsätzlich erhaltensfähig ist. Die Prüfung der Planungsvarianten erfolgte daher 
unter dem Aspekt, ob die vorhandene Brücke nach einer erforderlichen Restaurierung wieder eine 
Funktion übernehmen kann. Dies ist ausschließlich bei den Varianten 4 und 5 der Fall. In der Ge-
genüberstellung dieser beiden Varianten wird die Variante 5 als verkehrstechnisch günstiger beur-
teilt, da der Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Nobelstraße getrennt vom Radfahrer- und 
Fußgängerverkehr geführt wird. Dies bedeutet einen erheblichen Verkehrssicherheitsgewinn. Aus 
diesem Grund sollte für die weiteren Planungen die Variante 5 zugrunde gelegt werden. 
 
Bei den weiteren Planungen ist ferner zu berücksichtigen, dass der Raum nördlich der Prinzbrücke 
als schutzwürdiges Biotop in der Stadtbiotopkartierung ausgewiesen ist. Zudem ist der Bereich 
nördlich der L 885 in der Waldkartierung als Waldfläche ausgewiesen. 
 
Für das Vorhaben ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Planfeststellung 
eine Vorprüfung und eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Auch ein landschaftspflegeri-
scher Begleitplan ist für das Vorhaben zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lie-
fern Daten für die landschaftspflegerische Einschätzung der Varianten bezogen auf ihre Wirkungen 
für die Umwelt. 
 
Die Verwaltung hat vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den ASSVW die Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung mit Schreiben vom 29.07.2011 gebeten, für die weiteren Planungen die Variante 
5 zugrunde zu legen. 
 
Zur ergänzenden Information ist die Vorlage V/0508/2011 „Osttor – Anlage eines Rad- und Geh-
weges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von Brücken- und Straßensanierungsmaß-
nahmen – Baubeschluss Straßenbau“ an den Ausschus s für Umweltschutz und Bauwesen als 
Anlage 2 beigefügt. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Voruntersuchung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung 
Anlage 2: Vorlage V/0508/2011

Beschlussvorlage

9639 Zeichen

V/0508/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Osttor - Anlage eines Rad- und Gehweges von der Glasuritstraße bis Immenkamp im Zuge von 
Brücken- und Straßensanierungsmaßnahmen 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (La-
geplan Nr. 10150 Blatt 1 - 3 (3) vom 26.07.2011) werden die Fahrbahn- und Brückensanierungs-
maßnahmen Osttor durchgeführt und ein Rad- und Gehweg zwischen der Glasuritstraße und Im-
menkamp neu- und umgebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Gesamtkosten in Höhe von ca. 
1.700.000 EUR entstehen, davon entfallen  
 
ca. 945.000,00 € auf die Instandsetzung von drei Brückenbauwerken, 
 
ca. 736.000,00 € auf die Erneuerung der Fahrbahndecke und den Umbau eines Rad- und Gehwe-
ges sowie 
 
ca. 19.000,00 € auf die Sanierung von fünf Grundstücksanschlussleitungen (2 x RW und  
3 x SW) 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
Jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrs- 
flächen und –anlagen 
   
Investitionsmaß- 4066 Osttor von Glasuritstraße bis   Entwurf 
Vorlagen-Nr.: 
V/0508/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0508/2011 
nahme Immenkamp Haushaltsansatz 
€ 
Auszahlungen   2012 
2013 
1.060.000 
621.000 
 
1.060.000 
   850.000 
VE 2013   850.000 
Produktgruppe 1101 Abwasserableitung    
Investitionsmaß-
nahme 
0012 Verbesserung von Kanälen 
und Hausanschlüssen 
2012  
 
3.280.000
gesamt in 2012
Auszahlungen   2012 19.000 
 
 
Einzahlungen    2012 
2013 
2014 
400.000 
400.000 
100.000
 
Investitionszuwen-
dungen vom Land 
NRW FöRi-kom-
Stra 
Summe aller Auszahlungen/Saldo - 800.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung un-
ter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist 
 
• der Beschluss des Planungsausschusses (Beschlussvorlage Nr. V/0882/2000) am 
25.01.2001 nach vorheriger 
• Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Hilt rup am 07.12.2000 zur Anlage eines gem. 
Rad- und Gehweges über die drei Brückenbauwerke Osttor. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Brücken- und Straßeninstandsetzung 
 
In den Jahren 1979 – 1980 wurden im Zuge des Straßenneubaus "Osttor" im Bereich Glasu-
ritstraße und Immenkamp drei Brückenbauwerke errichtet. Im Einzelnen sind hier zu nennen 
das Brückenbauwerk über die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG, den Dortmund-Ems-
Kanal (DEK) sowie über die Anbindung der Straße „Zum Hiltruper See“.  
 
Im Rahmen der regelmäßigen  Überprüfungen dieser Brückenbauwerke wurde festgestellt, 
dass die Übergangskonstruktionen (Verbindungselemente zwischen Bauwerk und Straße) 
stark beschädigt sind. Ein Austausch dieser Verschleißteile ist daher in den nächsten drei 
Jahren unumgänglich.  
 
Die Fahrbahn muss über eine Länge von ca. 915 m saniert werden, da sie sowohl auf der 
freien Strecke als auch im Bereich der Brückenbauwerke durch Verschleiß und Materialer-
müdung hervorgerufene Schadensbilder aufweist. Diese Schäden sind innerhalb der nächs-
ten zwei Jahre zu beseitigen. Laut Bodengutachten wird empfohlen, sowohl die Deckschicht 
als auch die darunter liegende Binderschicht abzufräsen und durch einen neuen Aufbau wie-
der herzustellen. Hierzu wird eine 2-lagige 5 cm starke Asphaltbinder-  und 3 cm Asphalt-
deckschicht neu eingebaut.

- 3 - 
V/0508/2011 
 
Um Synergie-Effekte auszuschöpfen, soll der  bereits im Jahr 2001 beschlossene Rad- und 
Gehweg im Zuge dieser Maßnahme realisiert werden.  
 
Rad- und Gehwegausbau 
 
Die Ausführungsplanung für den Rad- und Gehweg musste im Hinblick auf die Zielvorstel-
lungen des vor ca. 10 Jahren erarbeiteten Vorentwurfes auf die aktuellen bautechnischen 
und straßenverkehrsrechtlichen Erfordernisse überprüft und in Teilen modifiziert werden. 
Zielsetzung war, ergänzend zur vorhandenen Rad- und Gehwegverbindung durch den Tun-
nel der Deutschen Bahn AG im Rahmen der erforderlichen Straßen- und Brückeninstandset-
zungsmaßnahme Osttor eine ganzheitliche Zweirichtungsradwegverbindung von der Glasu-
ritstraße über die anbaufreie Straße Osttor bis zum Immenkamp zu schaffen.  
 
Beginnend an der Glasuritstraße wird der neue Rad- und Gehweg an den vorhandenen 
Radweg Marktallee-Hiltrup-Ost/Bahnunterführung stumpfwinklig angebunden und in einer 
Breite von 4 m niveaugleich mit dem Kfz-Verkehr auf der neu herzustellenden Asphaltschicht 
bis zur Fußgängerlichtsignalanlage (FG-LSA) Ringstraße/Hülsheide geführt. Die Trennung 
des Radverkehrs vom Kfz-Verkehr erfolgt mitte ls eines 1 m breiten markierten und mit Leit-
pfosten versehenen Sicherheitstrennstreifens. Fußgängerverkehr wird unter Anordnung des 
Verkehrszeichens 240 StVO (gem. Fuß- und Radweg) zugelassen.  
 
Nachfolgend wird der Fußgänger- und Radverkehr getrennt auf eigenständigen Wegen mit 
Anbindung an die Meinenkampstraße und den Immenkamp weitergeführt. Der vorhandene 
äußerst schmale 1,80 m breite nicht mehr richtlinienkonforme Zweirichtungsradweg wird im 
Bereich Meinenkampstraße und Immenkamp zugunsten der Radverkehrssicherheit auf 3 m 
verbreitert. Der anliegende Gehweg wird in der bestehenden Breite von 1,80 m belassen. 
Für den Fußgängerverkehr Meinenkampstraße bzw. Osttor 54 – 58 mit Ziel Haltestelle Ring-
straße ist im nordöstlichen Kurvenbereich Meinenkampstraße/Osttor ein Gehweg in einer 
Breite 1,50 - 2,00 m geplant.   
 
In diesem Bereich ändert sich mit dem Umbau auch die gegenwärtige Radverkehrsführung. 
Radfahrern wird eine Mitbenutzung des Gehweges vor Haus Nr. Osttor 46 – 50 nur noch in 
Fahrtrichtung Immenkamp unter Beibehaltung der vorhandenen Vorfahrtsregelung zuge-
standen. Der gegenläufige Radverkehr in Fahrtrichtung Bahnhof Hiltrup wird ab der Meinen-
kampstraße auf die Ortsfahrbahn geführt. Die vorhandene rote Radwegefurt wird in modifi-
zierter Form beibehalten.            
 
Im Bereich Meinenkampstraße – Immenkamp wird gegenwärtig auf einem zu schmalen Sei-
tenstreifen am Fahrbahnrand regelmäßig geparkt. Durch die neue Querschnittsaufteilung 
werden auf der Südseite 10 neue Längsstellplätze ausgebaut.        
 
Haltestellen Ringstraße 
 
Die neue Radverkehrsführung bedingt auch eine Verschiebung der vorhandenen Haltestel-
len Ringstraße. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme erfolgt ein barrierefreier Umbau mit ei-
nem weißen 16 cm Hochbord sowie weißen taktilen Rillen- und Noppenplatten gemäß dem 
neuen aktuellen Standard der Stadt Münster (vgl. Vorlage Nr. V/0052/2011). 
 
Fußgängerlichtsignalanlagen (FG-LSA) 
 
Die FG-LSA Ringstraße/Hülsheide bleibt vom Gr undsatz her erhalten. Durch die veränderte 
Straßenquerschnittsaufteilung (vorhandene Mittelinsel entfällt) müssen jedoch die Signal-
masten versetzt und die Steuerung der FG-LSA angepasst werden. Eine Nachrüstung mit 
Blindensignalgebern ist im Sinne der Barrierefreiheit vorgesehen.

- 4 - 
V/0508/2011 
Die vorhandene Überquerungshilfe Osttor in Höhe Immenkamp muss aufgrund der neuen 
Querschnittsaufteilung ebenso zurückgebaut werden. Um Fußgängern und Radfahrern den-
noch eine gesicherte Überquerungshilfe anbieten zu können, wird der Knotenpunkt mit einer 
neuen FG-LSA (einschließlich Blindensignalgeber) ausgestattet. Hierdurch erfährt auch der 
Quellverkehr Ringstraße und Immenkamp eine ve rkehrssichere Möglichkeit, auf die Straße 
Osttor abbiegen zu können.  
 
Baumpflanzungen 
 
Durch die Straßen- und Wegebaumaßnahmen werden Eingriffe in die vorhandene Vegetati-
on erforderlich. Für den Wegfall der Bäume und des Verkehrsgrüns werden 6 Bäume vor Ort 
neu gepflanzt.   
 
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung ist nach der Beschlussfassung und Vorlage des Bewilligungsbescheides 
über die Zuwendung ab dem 3. Quartal 2011 vorgesehen. Der Baubeginn ist für das Früh-
jahr 2012 geplant. Die Bauzeit wird auf ca. ein Jahr geschätzt.  
 
Die Stadtwerke beabsichtigen ein 1 kV-Kabel zu erneuern. Eine Kostenbeteiligung erfolgt an-
teilig für die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsflächen. 
 
Die schadhaften Grundstücks- und Straßenanschlussleitungen werden ebenfalls erneuert. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Beiträge nach BauGB oder KAG können nicht erhoben werden. 
 
Die Maßnahme ist nach den „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-Kom-Stra“ 
förderfähig. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Mit dem Bewilligungsbescheid wird im 3. 
Quartal 2011 gerechnet. 
 
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen / Vereinbarungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
 Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
7. Sonstiges: 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entspre chend dem Serviceversprechen des Tiefbau-
amtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Zur ergänzenden Information ist die Vorlage  V/0572/2011 „Voruntersuchung zum Ersatz der 
Prinzbrücke“ an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft als 
Anlage beigefügt. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

- 5 - 
V/0508/2011 
Anlage

AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-3-von-3-1-250

1879 Zeichen

II
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2
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44
42
III
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38a38
I
30
II
Osttor
36
34
Meinenkampstraße
Hülsheide
Immenkamp
Ringstraße
Osttor
1493
2281
2081
877 575
2080
22832282
574
2105
314
313
36
35
316 315
317
34
2104
2103
21022101
2327
2100
2244
2119
2469
2237
93
2238
91
Blatt Nr.: 3 (3)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Maßstab 1 : 250
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Marciniak
Marciniak
26.07.2011
26.07.2011
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
O.Timm
Münster, den
Tiefbauamt
Plan Nr.: 10150
Projekt Nr.: 00 /020 Hi
26.07.2011
Osttor
von Glasuritstraße bis Immenkamp
Anlage eines Geh - und Radweges
R05565042.00
R05565043.00
R05175009.00
R05175001.01
R05175002.02
R05175001.02
R05175002.01
R05175900.00
R05175003.01
R05175004.01
R05175005.01
R05175006.00
R05175008.00
R05175010.00
R04690006.00
R05175011.00
R05175012.00
R05175013.00
R05175003.02
S05175010.00
S05175009.00
S05175011.00
S05175012.00
S05175013.00
29697_01
29698_02
29699_03
29700_04
29706_01
29707_02
29589_01
29709_02
29710_03
29592_04
29612_01
29613_02
29614_03
29615_04
29616_05
29617_06
29609_01
29610_02
29611_03
29590_01
29591_02
29702_03 29703_04
29704_05
29705_06
29668_01
29669_02
29599_01
29600_02
29601_03
29602_04
29603_05
29604_06
29605_07
29593_01
29594_02
29595_03
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29597_02
29598_03
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29733_02
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29737_02
29738_01
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29741_01
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0+092.00
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Wartehalle rückbauen
2.67%
2.59%
2.49%
2.40%
2.60%
0.00%
3.27%
3.50%
1.50%
2.74%
2.22%
1.59%
2.09%
2.50%
3.00%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
3.00%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50%2.50%
2.50%
2.50%
2.50%
2.50% 2.50%

AUB_V_0508_2011_LGP-Osttor-B-1-von-3-1-250

1479 Zeichen

II
II
96
94
II
92III
90
1a
III
88
III 2
Osttor
Marktallee
Hülsebrockstr.
Glasuritstr.
38
2232
2095
2231
737
736
735
1458
Blatt Nr.: 1 (3)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.: 10150
Projekt Nr.: 00 /020 Hi
Maßstab 1 : 250
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Marciniak
Marciniak
26.07.2011
26.07.2011
26.07.2011
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Lageplan
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
O.Timm
Münster, den
Tiefbauamt
Osttor
von Glasuritstraße bis Immenkamp
Anlage eines Geh - und Radweges
R04555002.03
R02403001.00
R02403002.01
R04555002.02
R04555026.00
R04555003.02
R04555003.03
R04555024.00
R04555025.00
R04555027.00
R04555028.00
R04555029.00
S04555023.00
S04555027.00
S04555022.00
S03245001.00
S04555024.00
29731_12
29744_13
29639_01
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29651_02
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29691_03
29692_04
29693_05
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29655_02
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29629_01
29630_02
29631_03
29633_02
29634_03
29635_04
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29661_05
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29667_01
29694_01
29686_01
29687_02 29685_01
29696_02
29681_01
29682_02
29683_03
29684_04
29677_01
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29679_03
29680_04
29688_05
29724_01
29725_02
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29717_03
29718_04
29728_05
29729_06
29719_01
29720_01
29721_02
2.50%
0+000.00
R=-200.00
0+003.58
R=-200.00 0+018.68
R=20.00
0+022.80
R=10.00R=20.00
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R=30.00
R=10.00
0+033.40
R=100.00
R=30.00
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R=100.000+060.80
R=oo
R=oo
R=oo
R=oo
R=ì
0+022.50
0+049.85
0-535.00
0-505.00

AUB_V_0508_Anlage_Schadenszusammenfassung

390 Zeichen

Die Anschlussfuge zwischen Fahrbahn 
und Kappe ist schadhaft.
Die Abdichtung 
zwischen Fahrbahn 
und Überbau muss 
erneuert werden.
Die Fahrbahn 
(Verschleißschicht) 
weist Risse und 
Auswalkungen auf. 
Die Betonoberflächen 
der Kappen müssen neu 
beschichtet werden.
Die Anschlüsse der 
Abläufe müssen 
erneuert werden 
Die Fahrbahnübergänge 
sind verschlissen und 
müssen erneuert werden.

Beratungsverlauf (2)

15.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Glasuritstraße 38
  • Meinenkampstraße
  • Nobelstraße
  • Immenkamp
  • Zum Hiltruper See
  • Hülsebrockstraße
  • Kampstraße
  • Marktallee
  • Ringstraße
  • Hülsheide
  • Osttor 54

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0508/2011
Typ
Vorlagen
Datum
15.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37