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RR 19/2022

Anfrage der CDU-Fraktion ,,Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen Parkplätzen im Regierungsbezirk Köln''

Sitzungsvorlage RR 20.05.2022

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 20.05.2022, TOP 11.4

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion ,,Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen Parkplätzen im Regierungsbezirk Köln'')

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.05.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Antwortschreiben Autobahn GmbH vom 16.05.2022)

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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion ,,Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen Parkplätzen im Regierungsbezirk Köln'')

4136 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 19/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Autobahn GmbH / 
Holger Schilling 
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 17.05.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 20.05.2022 11.4 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der CDU-Fraktion ,,Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen 
Parkplätzen im Regierungsbezirk Köln'' 
 
Vorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
1. Könnte, technisch umsetzbar, ein Teil dieser Fläche (600 Autobahnkilometer insge -
samt) im Regierungsbezirk Köln durch eine Überdachung mit Solarmodulen effizient und 
sinnvoll für die Stromerzeugung genutzt werden?  
 
2. Welche fachlichen Anpassungen / Ergänzungen müssten hier im Kontext der Neuauf -
stellung des Regionalplans vorgenommen werden?  
 
Antwort der Autobahn GmbH zu den Fragen 1 & 2: 
 
Als Beitrag zur angestrebten Energiewende prüft auch die Autobahn GmbH die eigenen Verkehrs -
anlagen auf eine sinnvolle Mehrfachnutzung. Aktuell entwickelt die Autobahn GmbH ein Konzept, 
wie und in welchem Umfang künftig eigene Flächen im Zuge der Autobahnen zur Energiegewinnung 
für den Eigenbedarf genutzt werden sollen. Dabei geht es insbesondere um den Einsatz von Photo-
voltaikanlagen an beispielsweise Lärmschutzwällen, in Autobahnknotenpunkten oder auf Meisterei-
gehöften zur Energieversorgung von Tunnelbetrieb, Verkehrs- und Betriebstechnik sowie Ladeinfra-
struktur. Darüber hinaus beabsichtigt die Autobahn GmbH auch weiterhin Dritten die Errichtung von 
Photovoltaikanlagen in der Flächenkulisse bei Seitenrandstreifen gem. EEG 2021 grundsätzlich zu 
gestatten, sofern die Bauverbotszone nicht betroffen ist. Zu all diesen Vorhaben ist die Autobahn 
GmbH in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
Ergänzung der Regionalplanungsbehörde Köln zu Frage 2: 
 
Es werden hier gezielt Solaranlagen im Bereich der Autobahnen und Nebenanlagen (Parkplätze) 
angesprochen. Dazu bedarf es keinerlei zusätzlicher Festlegungen im Entwurf des neuen Regio-
nalplans. Hier werden lediglich die Trassen der Autobahnen zeichnerisch festgelegt, um diese vor 
entgegenstehen Nutzungen zu schützen. Ob und wie Solaranlagen bei der Ausgestaltung der Stra-
ßen berücksichtigt werden, obliegt der zuständigen planfeststellenden Autobahnbehörde.  
Solaranlagen als Nebenanlagen von Autobahnen sind nicht raumbedeutsam und wären auch maß-
stabsbedingt nicht im Regionalplan darstellbar.

Sitzungsvorlage RR RR 19/2022 Seite 2 von 2 
 
 
3. Gibt es Beispiele aus anderen Regionen, wo ein solches Vorgehen erfolgreich umge -
setzt wurde?  
 
Antwort der Autobahn GmbH: 
 
Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes begleitet das mehrjährige For -
schungsprojekt „Konzeption und Demonstration der Betrachtung einer Straßenüberdachung mit 
Photovoltaikmodulen“. Das Projekt wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale 
Infrastruktur (BMVI) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Rahmen der länderüber -
greifenden Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung (D-A-CH) initiiert. Entscheidend für die Er -
schließung des Flächenpotenzials ist die technische Umsetzbarkeit entsprechender Anlagen unter 
Berücksichtigung wirtschaftlicher, genehmigungsrechtlicher sowie betrieblicher Belange. Im Rah -
men des Forschungsprojektes wird noch in 2022 ein Photovoltaik-Demonstrator (Überdachung einer 
ca. 200 m² großen Verkehrsfläche) im Bereich der Tank- und Rastanlage „Im Hegau-Ost“ an der 
BAB 81 errichtet. Im Rahmen anschließender wissenschaftlicher Begleituntersuchungen werden 
u.a. Betriebstemperaturen an verschiedenen Stellen, Windgeschwindigkeiten, Vibrationen, Verhal -
ten im Dauerbetrieb sowie die Wirtschaftlichkeit der Anlage untersucht. Auf Basis der für Mitte bis 
Ende 2023 erwarteten Ergebnisse können weitere Einsatzfelder geprüft sowie Potenzialanalysen 
vorgesehen werden. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.05.2022  
2. Antwortschreiben Autobahn GmbH vom 16.05.2022

Sitzungsvorlage RR (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.05.2022)

2153 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe, MdL  
 
 
 
 
 
07. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 20. Mai 2022 
 
Sehr geehrter Herr Deppe, 
 
wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Regionalrats Köln am 20. Mai 2022 aufzunehmen:  
 
Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen Parkplätzen im 
Regierungsbezirk Köln 
 
Photovoltaik bedeutet Umweltschutz und Energieunabhängigkeit zu gleich. Die Anlagen 
wurden und werden mit Vorliebe auf Dächern montiert , eröffnen aber auch auf Freiflächen 
immer mehr ökonomische Möglichkeiten. Abseits von Dächern und potentiellen Wiesen oder 
Agrarflächen im Regierungsbezirk Köl n, bieten sich aus Sicht der CDU -Fraktion ebenfalls 
Autobahnen und öffentliche Parkplätze zur Errichtung von Photovoltaikanlagen an.  
Der Regierungsbezirk Köln verfügt auf seinem Gebiet über insgesamt 600 
Autobahnkilometer (Bezirksregierung Köln, Straßenve rkehrsbehörde) und in den einzelnen 
Kreisen und Kommunen über eine Vielzahl von Parkmöglichkeiten . Die Überdachung von 
Autobahnen mit lichtdurchlässigen, teiltransparenten Modulen und den entsprechenden  
Tragekonstruktionen hätte im Regierungsbezirk sicher ein riesiges Potenzial für die 
Stromerzeugung. Zusätzlich könnte der Asphalt auf der Straße und den Parkplätzen 
geschützt und Lärm vermieden werden. 
 
Deshalb fragen wir:  
 
1. Könnte, technisch umsetzbar, ein Teil dieser Fläche ( 600 Autobahnkilometer 
insgesamt) im Regierungsbezirk Köln durch eine Überdachung mit 
Solarmodulen effizient und sinnvoll für die Stromerzeugung genutzt werden? 
2. Welche fachlichen Anpassungen / Ergänzungen müssten hier im Kontext der 
Neuaufstellung des Regionalplans vorgenommen werden?  
3. Gibt es Beispiele aus anderen Regionen, wo ein solches Vorgehen erfolgreich 
umgesetzt wurde? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
   
 
 
Stefan Götz    
(Fraktionsvorsitzender)   
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Fraktionsvorsitzender 
Stefan Götz , CDU 
 
Tel.: 0221/ 1395446   Telefax: 0221/ 1395451 
E-Mail: info@cdu-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, 10. Mai 2022

Sitzungsvorlage RR (Antwortschreiben Autobahn GmbH vom 16.05.2022)

3725 Zeichen

Geschäftsführung 
Stephan Krenz (Vorsitzender)  
Gunther Adler  
Anne Rethmann  
Aufsichtsratsvorsitz 
Dr. Michael Güntner  
Sitz 
Berlin  
AG Charlottenburg  
HRB 200131 B  
Steuernummer 
30/260/50246  
Bankverbindung 
UniCredit Bank  
IBAN  
DE10 1002 0890 0028 7048 95  
BIC HYVEDEMM488 
      
Bau von Photovoltaikanlagen über Autobahnen und öffentlichen Parkplätzen  
Im Regierungsbezirk Köln 
Anfrage der CDU-Fraktion im Regionalrat Köln vom 10.05.2022 
1.  Könnte, technisch umsetzbar, ein Teil dieser Fläche (600 Autobahnkilometer 
insgesamt) im Regierungsbezirk Köln durch eine Überdachung mit Solarmodu- 
len effizient und sinnvoll für die Stromerzeugung genutzt werden? 
2.  Welche fachlichen Anpassungen/ Ergänzungen müssten hier im Kontext der 
Neuaufstellung des Regionalplans vorgenommen werden? 
 
Als Beitrag zur angestrebten Energiewende prüft auch die Autobahn GmbH die 
eigenen Verkehrsanlagen auf eine sinnvolle Mehrfachnutzung.  
 
Aktuell entwickelt die Autobahn GmbH ein Konzept, wie und in welchem Um- 
fang künftig eigene Flächen im Zuge der Autobahnen zur Energiegewinnung 
für den Eigenbedarf genutzt werden sollen. Dabei geht es insbesondere um 
den Einsatz von Photovoltaikanlagen an beispielsweise Lärmschutzwällen, in 
Autobahnknotenpunkten oder auf Meistereigehöften zur Energieversorgung 
von Tunnelbetrieb, Verkehrs- und Betriebstechnik sowie Ladeinfrastruktur.  
 
Darüber hinaus beabsichtigt die Autobahn GmbH auch weiterhin Dritten die 
Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Flächenkulisse bei Seitenrandstrei- 
fen gem. EEG 2021 grundsätzlich zu gestatten, sofern die Bauverbotszone 
nicht betroffen ist.  
 
Zu all diesen Vorhaben ist die Autobahn GmbH in enger Abstimmung mit dem 
Bundesministerium für Digitales und Verkehr. 
 
 
 
Die Autobahn GmbH des Bundes · Deutz-Kalker Str. 18 -26 · 50679 Köln 
An den Vorsitzenden 
des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln 
Herrn Rainer Deppe, MdL 
Die Autobahn GmbH  
des Bundes 
Niederlassung Rheinland 
Außenstelle Köln 
Deutz-Kalker Str. 18-26 
50679 Köln 
 
T: +49 221 299 27 - 0 
E: 
rheinland@autobahn.de   
www.autobahn.de  
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unse re Nachricht vom Name, Durchwahl Datum 
  Willi Kolks, -600 16.05.2022

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3.  Gibt es Beispiele aus anderen Regionen, wo ein solches Vorgehen erfolgreich 
umgesetzt wurde? 
 
Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes begleitet das 
mehrjährige Forschungsprojekt „Konzeption und Demonstration der Betrach- 
tung einer Straßenüberdachung mit Photovoltaikmodulen“. Das Projekt wurde 
seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 
und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Rahmen der länderüber- 
greifenden Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung (D-A-CH) initiiert. 
 
Entscheidend für die Erschließung des Flächenpotenzials ist die technische 
Umsetzbarkeit entsprechender Anlagen unter Berücksichtigung wirtschaftli- 
cher, genehmigungsrechtlicher sowie betrieblicher Belange.  
 
Im Rahmen des Forschungsprojektes wird noch in 2022 ein Photovoltaik-De- 
monstrator (Überdachung einer ca. 200 m² großen Verkehrsfläche) im Bereich 
der Tank- und Rastanlage „Im Hegau-Ost“ an der BAB 81 errichtet. Im Rahmen 
anschließender wissenschaftlicher Begleituntersuchungen werden u.a. Be- 
triebstemperaturen an verschiedenen Stellen, Windgeschwindigkeiten, Vibra- 
tionen, Verhalten im Dauerbetrieb sowie die Wirtschaftlichkeit der Anlage un- 
tersucht.  
 
Auf Basis der für Mitte bis Ende 2023 erwarteten Ergebnisse können weitere 
Einsatzfelder geprüft sowie Potenzialanalysen vorgesehen werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Willi Kolks  
Willi Kolks  
Leiter Außenstelle Köln

Beratungsverlauf (1)

20.05.2022 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 11.4
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 19/2022
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
20.05.2022
Erstellt
11.05.2022 11:34