2955/2020
Grundstücksvermarktung Im Garten in Köln-Weiß
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Exposé Im Garten in Köln-Weiß
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Exposé Im Garten 5 b Die Stadt Köln bietet ein Grundstück für eine Ein- oder Zweifamilienhausbebauung (Dop- pelhaushälfte) in Köln-Weiß für Selbstnutzende an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und zum Höchstgebot. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Ihre Ansprechpartnerin: Frau Bickendorf Telefon: 0221/221-33257 Telefax: 0221/221-24500 E-Mail: liegenschaften@stadt-kolen.de www.stadt-koeln.de 09/2020 Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zum Grundstück ............................................................................................. 3 1.1 Übersichtsplan ...................................................................................................... 3 1.2 Auszug aus der Flurkarte ...................................................................................... 4 1.3 Lagebeschreibung ................................................................................................ 5 1.4 Objektbeschreibung und Besichtigung .................................................................. 5 1.5 Bebaubarkeit ......................................................................................................... 5 1.6 Erschließungs- und Grünausgleichsbeiträge ........................................................ 6 1.7 Lärmimmissionen .................................................................................................. 7 1.8 Wasserschutzzone ................................................................................................ 7 1.9 Aufwuchs/Bäume .................................................................................................. 7 1.10 Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................ 7 2. Allgemeine Vertragskonditionen .................................................................................... 8 2.1 Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten ..................................................................... 8 2.2 Bau- und Nutzungsbeschränkung ......................................................................... 8 2.3 Weiterveräußerung ............................................................................................... 8 3. Gebotsverfahren ............................................................................................................ 9 3.1 Teilnahmebedingungen ........................................................................................ 9 3.2 Abgabefrist ............................................................................................................ 9 3.3 Gebotsabgabe ...................................................................................................... 9 4. Auswahlverfahren ........................................................................................................ 10 4.1 Zuschlag ............................................................................................................. 10 4.2 Informationsgespräch ......................................................................................... 10 4.3 Reservierung ...................................................................................................... 10 4.4 Gewährleistung ................................................................................................... 11 5. Datenschutzerklärung .................................................................................................. 12 6. Rückmeldebogen ......................................................................................................... 14 09/2020 Seite 3 von 15 1. Angaben zum Grundstück Nutzung: Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Doppelhaushälfte) Stadtteil: Köln-Weiß Objektanschrift: Im Garten 5 b Kataster: Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78 Flurstücke 885 und 886 (Baugrundstück) sowie ½ Miteigentumsanteil an den Flurstücken 883 und 884 (Wegefläche) Größe: Baugrundstück 558 m², Wegefläche 43 m² Mindestgebot 400.000,- EUR Bieterkreis: Selbstnutzende Gebotsfrist: XX.XX.2021 1.1 Übersichtsplan 09/2020 Seite 4 von 15 1.2 Auszug aus der Flurkarte Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Ab teilung für Kataster und Geobasisdaten, erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter d er Rufnummer 0221/221-23636 oder per Mail kataster@stadt-koeln.de . 09/2020 Seite 5 von 15 1.3 Lagebeschreibung Das Grundstück liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen und dort im Stadtteil Weiß. Die alten ein- bis zweigeschossigen Backstein- und Fachwerkhäuser vermitteln dem Ort einen idyllischen Cha- rakter. Weiß liegt unmittelbar am Rhein mit seinen vielfältigen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. So sind das L and- schaftsschutzgebiet „Weißer Bogen“ und die Personen fähre zum rechtsrheinischen Zündorf fußläufig zu erreiche n. Im Ort befinden sich einige Geschäfte für den täglichen Bedarf, Schu- len, Restaurants, Ärzte und Apotheken. Über die Aut obahn 555, deren Auffahrt circa 5 Kilometer entfernt ist, sind sowohl weitere Stadtteile Kölns als auch Bonn gut angebund en. Die Kölner Innenstadt ist mit Bus und Bahn erreichbar. 1.4 Objektbeschreibung und Besichtigung Das Grundstück ist unbebaut und gut einsehbar. Besi chti- gungstermine sind daher nicht vorgesehen. Im Grundbuch ist in Abteilung II für beide Zuwegungsflurstücke eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) zuguns ten der Grundstücke Im Garten 7 a und Weißer Hauptstr. 63 e ingetra- gen. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht. Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs liegen nicht vor. 1.5 Bebaubarkeit Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauun gspla- nes 72380/02. Ein PDF des Bebauungsplans finden Sie auf der städtischen Internetseite. Andere Formate erhalten Sie bei der Plankammer der Stadt Köln (0221/221-23021 oder orts bau- recht@stadt-koeln.de). Das Baugrundstück (Flurstücke 885 und 886) ist mit einer Doppelhaushälfte bebaubar. Die Anbauverpflichtung i st durch die Eintragung einer Baulast gesichert. Die Flurstücke 883 und 884 dienen als Zuwegung für die Baugrundstücke Im Garten 5b und 5c und werden zu einem ½ Miteigentumsanteil veräußert. Auch hierfür wurde eine Baulast begründet. Für beide Zuwegungsflurstücke besteht zusätzlich ei ne Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) zugunsten d er Grundstücke Im Garten 7 a und Weißer Hauptstr. 63. 09/2020 Seite 6 von 15 Auf dem Flurstück 883 liegt außerdem eine Abstandsflächenbaulast zugunsten des Grundstückes I m Garten 7 a. Dies führt dazu, dass das Bauvorhaben a uf dem Verkaufsgrundstück im Vergleich zum Gebäude auf dem Grundstück Im Garten 5 c, an welches angebaut werden muss, ca. 2 Meter zurück versetzt errichtet werden muss. Bitte wenden Sie sich grundsätzlich mit allen Frage n zur Be- baubarkeit bereits im Vorfeld eines möglichen Grund stücks- kaufs an die Bürgerberatung Bauen des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln. Informationen zu den Öffnungszeiten und die Mög- lichkeit zur Terminabsprache erhalten Sie unter 022 1/221- 33363. Wichtige Hinweise Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Ei- genschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprec henden gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Able h- nung von Bauanträgen bleiben unberührt. Ebenso blei ben die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln als örtliche Pla- nungsbehörde unberührt, mit dem Recht, verbindliche pla- nungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf das zum Verkauf anstehende Grundstück beziehen können. Alle im Zusammenhang mit den Geboten erbrachten Vorarbei- ten wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf ei gene Kos- ten und auf eigenes Risiko der Bietenden. 1.6 Erschließungs- und Grünaus- gleichsbeiträge Erschließungsbeiträge Das Grundstück ist von der Straße Im Garten erschlossen. Er- schließungsbeiträge für diese Erschließungsanlage s ind nicht mehr zu zahlen. Später etwa anfallende Erschließungsbeiträge für we itere Er- schließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 Baug esetz- buches sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengeset z trägt der Käufer, ebenso Entgelte und Abgaben für Anlagen im Sinne des § 127 Absatz 4 Baugesetzbuches und sonsti ge An- lagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausan- schlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Ent- sorgungsanlagen. Hinsichtlich der Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Gas , Tele- kommunikation, Schmutzwasser oder Niederschlagswass er) und der zu erwartenden Anschlusskosten wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Versorgungsbetriebe. 09/2020 Seite 7 von 15 Grünausgleichsbeträge Es fallen keine Grünausgleichsbeiträge nach den Bes timmun- gen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs. 1a und §§ 1 35a - 135c) und der Satzung der Stadt Köln zur Erhebung v on Kos- tenerstattungsbeträgen nach § 135a-135c Baugesetzbuch an. 1.7 Lärmimmissionen Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln weist darauf hin, dass Lärmimmissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr auf das Siedlungsgebiet einwirken. Daraus resultierende Ansprüche können gegen die Stadt Köln nicht geltend gemacht werden. 1.8 Wasserschutzzone Das Grundstück liegt im überschwemmungsgefährdetem Be- reich des Rheins sowie in der Zone III des Wasserschutzgebie- tes Weißer Bogen. Bei einer Bebauung ist die Wasser schutz- gebietsverordnung zu beachten. 1.9 Aufwuchs/Bäume Im Bereich des Baufeldes wurde das Grundstück von Bäumen und Sträuchern freigestellt. Ein erneuter Rückschni tt von Auf- wuchs ist für den Herbst vorgesehen. Sofern eine weitere Frei- stellung des Grundstückes beabsichtigt ist, erfolgt dies durch die Käufer auf eigene Kosten Die Bestimmungen der K ölner Baumschutzsatzung sowie des Landschaftsschutzgesetz es sind zu beachten. 1.10 Ver- und Entsor- gungsleitungen Im Flurstück 886 befindet sich eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom, deren Bestand eventuell durc h die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstba rkeit im Grundbuch gesichert werden muss. Sollten sich im Ve rkaufs- grundstück weitere Ver- oder Entsorgungsleitungen b efinden, so verpflichtet sich der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Ent- sorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsorgungs- anlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zug unsten dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu lassen. 09/2020 Seite 8 von 15 2. Allgemeine Vertragskonditionen 2.1 Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung fäl- lig. Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbunden en Kos- ten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sow ie die Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer zu übernehmen. 2.2 Bau- und Nut- zungsbeschrän- kung Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und n ur zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Nutzungsbindung w ird durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Das Bauvorhaben muss grundsätzlich innerhalb von zw eiein- halb Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig hergestellt werden. Für den Fall, dass die Käuferin oder der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Stadt ein Rücktrittsrecht eingeräumt, das durch Eintragung einer Auflas- sungsvormerkung im Grundbuch gesichert wird. Verstöße gegen diese Regelungen können außerdem mit einer Vertragsstrafe belegt werden. 2.3 Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grun dstü- ckes, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs- oder Teileigentum oder die Bestellung eines Erbbaurechte s, ist vor Erfüllung der Bauverpflichtung und Bezug durch den Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Köln zulässig. Der gemeinschaftliche Erwerb zum Zwecke der Errichtung von zwei Eigentumswohnungen zur Eigennutzung ist jedoch mög- lich. 09/2020 Seite 9 von 15 3. Gebotsverfahren 3.1 Teilnahmebedingungen Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträger- gebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt und ausschließlich an Selbstnutzende. Kaufpreisgebote, die mit einer Bedingung oder Aufla ge ver- knüpft sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist ei n eindeutiger Kaufpreis anzugeben. Gebote mit zwei oder mehr unterschied- lichen Preisangaben (von/bis Euro) werden bei der A uswahl nicht berücksichtigt. Bietende, die ein Gebot unterhalb des ge- forderten Mindestgebotes einreichen, werden grundsä tzlich vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen. Das abgege- bene Kaufpreisgebot wird als verbindlicher Festprei s verein- bart. Das bedeutet, dass sich dieser Preis nicht mehr verringert oder erhöht. 3.2 Abgabefrist Die Gebote sind bis spätestens zum XX.XX.2021 einzureichen. Der Nachweis der fristgerechten Abgabe obliegt den Bietenden. 3.3 Gebotsabgabe Die Bietenden müssen sich mit den allgemeinen Vertrags- und Verkaufskonditionen der Stadt Köln einverstanden er klären. Die Stadt Köln behält sich vor, einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist für das Ausschreibungsverfahren ein schriftliches Gebot (si ehe Rückmeldebogen am Ende dieses Exposés) einzureichen . Kaufgebote sind wie folgt an die Stadt Köln zu senden: Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230/21 Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Exposé Im Garten Eine persönliche Abgabe im Verwaltungsgebäude (Zimmer 12 E 64) oder die Einreichung per E-Mail ist ebenfalls möglich. Gebote, die nach dem Fristablauf eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. 09/2020 Seite 10 von 15 4. Auswahlverfahren 4.1 Zuschlag Den Zuschlag erhalten, vorbehaltlich der Genehmigun g des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln, die Bietenden, die das Höchstgebot entsprechend den Kriterien der Ausschreibung abgeben. Haben Bietende das Höchstgebot für mehrere Grundstücke (auch aus anderen Ausschreibung en) abgegeben, erhalten sie den Zuschlag für das erste verfügbare Grundstück. Sofern innerhalb einer Ausschreibung m ehrere Grundstücke angeboten werden, wird die im Vordruck zur Ge- botsabgabe erstellte Wunschrangfolge berücksichtigt . Geben Bietende mehrere Gebote für ein Grundstück ab, wird aus- schließlich das zuletzt eingegangene Gebot berücksichtigt. So- fern mehrere Gebote mit gleichem Kaufpreis für ein Grundstück eingehen, entscheidet das Los 4.2 Informationsgespräch Die Auswahlentscheidung wird nach Abschluss des Geb ots- verfahrens der oder dem jeweiligen Höchstbietenden mitgeteilt. Im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Inf ormati- onsgespräches werden die allgemeinen Verkaufs- und Ver- tragskonditionen der Stadt Köln erläutert sowie auf Fragen ein- gegangen. 4.3 Reservierung Gleichzeitig wird eine für die oder den Höchstbietenden unver- bindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wo- chen vorgenommen. Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsf rist ist bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Rese rvie- rungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mi t der Ent- richtung dieses Betrages wird das Grundstück verbin dlich für den Höchstbietenden reserviert. Das Reservierungsen tgelt wird auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt nach Ab lauf der Reservierungsfrist jedoch keine Einzahlung wird das Grund- stück den nächsten Bietenden angeboten. Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt zu vertreten hat, nicht beurkundet wird (zum Beispiel wegen fehl ender Ge- nehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln), wird der Reservierungsbetrag erstattet . Falls der Kaufvertrag, aus Gründen, die die Stadt Köln nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt, wird der Reservierungsbetrag nicht erstattet. Darüber hinaus tragen die Bietenden sämtliche mit dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkosten. 09/2020 Seite 11 von 15 4.4 Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar . Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit gr ößter Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Informatio n und begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch die enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darste llungen sind unverbindlich. Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenhe it beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache könne n hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Anga ben in diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke mit den in dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleit et werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist ke in Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungst ätigkeit wird von der Stadt Köln nicht honoriert. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten. 09/2020 Seite 12 von 15 5. Datenschutzerklärung Im Rahmen des vorliegenden Immobilienverkaufs benöt igt die Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Angaben zu Ihren personen- bezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, also insbe- sondere erhoben, übermittelt oder gespeichert. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ges etzlichen Bestimmungen, insbesondere die seit 25.05.2018 gelt enden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Dat en- schutzgesetzes NRW werden beachtet. Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die allgemeine Datenschutzerklärung der Stadt Köln, die Sie über nachfolgenden Link einsehen kön- nen: https://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/daten- schutzerklaerung Ihre Daten werden unter Verwendung von Programmen gespei- chert, verarbeitet und dabei auch an andere Diensts tellen der Stadt Köln sowie andere Behörden weitergeben, wenn und so- weit dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledi- gung erforderlich ist. Zu den verwandten Programmen zählen insbesondere Mi cro- soft Office-Produkte, der Sitzungsdienst Session un d das Grundstücksmanagementsystem der Stadt Köln. Die Dat en werden dauerhaft in den o.g. Fachanwendungen und in Papier- form gespeichert. Über die Löschung der Daten entsc heidet das Historische Archiv der Stadt Köln nach Maßgabe des Ar- chivgesetzes NRW. Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vor- genannten Zweck. Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschun g, Sper- rung und Widerspruch bezüglich der erfassten person enbezo- genen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hing ewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU-Daten- schutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Daten- schutzgesetzes NRW. Diese Rechte können nach Artike l 23 EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. De r Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschu tzge- setzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch ge- macht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken. 09/2020 Seite 13 von 15 Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch ma- chen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Vor aussetzun- gen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Vorausse tzun- gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der St adt Köln, Herrn Frank Fricke, Rathausplatz (Spanischer Bau), 50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Da- tenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in die ser da- tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitt e an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsf reiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf un- ter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Adresse poststelle@ldi.nrw.de 09/2020 Seite 14 von 15 6. Rückmeldebogen Stadt Köln Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 230/21 Liegenschaftsabteilung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Exposé Im Garten _____________________________________________________________________________ Käuferin oder Käufer __________________________________ ______________ _____________________ Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort _____________________________________________________________________________ Name der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners __________________________ ________________________________________________ Telefon E-Mail Hinweise zum Vergabeverfahren Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als verbindliche r Festpreis vereinbart. Gebote unter dem vorgegebenen städtischen Mindestgebot werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Das Gebot muss bis zum Ende der Gebotsfrist XX.XX.2021 bei der Stadt Köln vorliegen. Maßgeb- lich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. Grundstücksbezeichnung Das Kaufpreisgebot wird abgegeben für Grundstück Im Garten (5 b) in Köln-Weiß; Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstücke 885 und 886 sowie jeweils ½ Miteigentumsanteil an den Flurstücken 883 und 884 Kaufpreisgebot Ich biete für das Grundstück _______________________________________ Euro. (Hier sind volle Eurobeträge anzugeben.) 09/2020 Seite 15 von 15 Angaben zum Notariat Bei Zuschlagserteilung werde ich mit dem folgenden Notariat zusammenarbeiten: __________________________________________________________________________ Name und Anschrift Kommt es in der durch die Stadt Köln vorgegebenen Beurkundungsfrist nicht zu einem Kaufver- tragsabschluss, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten angeboten. Unterschrift Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich (im Namen der Käuferin oder des Käufers) sowohl die oben genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzer- klärung auf Seite 12-13 . Weiterhin bestätige ich, dass mit der oben genann ten Bewerberin oder dem oben genannten Bewerber nach Zuschlagserteilung der Kaufvertrag abgeschlossen wird. ____________ ________________________________________________________ Ort und Datum (Unterschrift der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners)
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230/2 160069V Bi Vorlagen-Nummer 26.10.2020 2955/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 26.01.2021 Grundstücksvermarktung Im Garten in Köln-Weiß Das Grundstück Im Garten 5 b in Köln-Weiß (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstücke 885 und 886 sowie Miteigentumsanteile an Flurstücke 883 und 884), wurde der Stadt im Umlegungsverfahren zugeteilt und kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Gemäß Grundsatzbeschlusses des Rates zur Vergabe städtischer Grundstücke vom 22. September 2016 (1775/2016) werden in Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zwei- familienhausgrundstücke zur Verfügung stehen, diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten veräußert. Das Grundstück darf für die Dauer von zwanzig Jahren nur mit einem Wohnhaus bebaut und nur zu Wohnzwecken genutzt werden (Bau- und Nutzungsbeschränkung). Für den Fall, dass der Vertragspartner die Vorhaben nicht umsetzt, wird der Stadt ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Sowohl die Bau- und Nutzungsbeschränkung als auch das Rücktrittsrecht werden dinglich im Grundbuch gesi- chert. Die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt daher, die Grundstücke auf der städtischen Internetseite und bei ImmoScout24 mit einem Verkaufsexposé anzubieten (siehe Anlage). Da sich bei einem ers- ten Veräußerungsversuch im Jahr 2019 nur ein Interessent gemeldet und später von seinem Kaufin- teresse Abstand genommen hatte, soll das Grundstück zum gleichen Wert erneut angeboten werden. Anlage Exposé Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2955/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 08.10.2020 09:19