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2955/2020

Grundstücksvermarktung Im Garten in Köln-Weiß

Mitteilung Ausschuss 01.12.2020

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Exposé Im Garten in Köln-Weiß

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Exposé Im Garten in Köln-Weiß

23515 Zeichen

Exposé Im Garten 5 b 
 
Die Stadt Köln bietet ein Grundstück für eine Ein- oder Zweifamilienhausbebauung (Dop- 
pelhaushälfte) in Köln-Weiß für Selbstnutzende an. Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und 
zum Höchstgebot. 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster 
Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Ihre Ansprechpartnerin: 
Frau Bickendorf 
Telefon: 0221/221-33257 
Telefax: 0221/221-24500 
E-Mail: 
liegenschaften@stadt-kolen.de  
www.stadt-koeln.de

09/2020  Seite 2 von 15  
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Angaben zum Grundstück ............................................................................................. 3
 
1.1  Übersichtsplan ...................................................................................................... 3 
1.2  Auszug aus der Flurkarte ...................................................................................... 4 
1.3  Lagebeschreibung ................................................................................................ 5 
1.4  Objektbeschreibung und Besichtigung .................................................................. 5 
1.5  Bebaubarkeit ......................................................................................................... 5 
1.6  Erschließungs- und Grünausgleichsbeiträge ........................................................ 6 
1.7  Lärmimmissionen .................................................................................................. 7 
1.8  Wasserschutzzone ................................................................................................ 7 
1.9  Aufwuchs/Bäume .................................................................................................. 7 
1.10  Ver- und Entsorgungsleitungen ............................................................................ 7 
2. Allgemeine Vertragskonditionen .................................................................................... 8 
2.1  Kaufpreisfälligkeit und Nebenkosten ..................................................................... 8 
2.2  Bau- und Nutzungsbeschränkung ......................................................................... 8 
2.3  Weiterveräußerung ............................................................................................... 8 
3. Gebotsverfahren ............................................................................................................ 9 
3.1  Teilnahmebedingungen ........................................................................................ 9 
3.2  Abgabefrist ............................................................................................................ 9 
3.3  Gebotsabgabe ...................................................................................................... 9 
4. Auswahlverfahren ........................................................................................................ 10  
4.1  Zuschlag ............................................................................................................. 10  
4.2  Informationsgespräch ......................................................................................... 10  
4.3  Reservierung ...................................................................................................... 10  
4.4  Gewährleistung ................................................................................................... 11  
5. Datenschutzerklärung .................................................................................................. 12  
6. Rückmeldebogen ......................................................................................................... 14

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1. Angaben zum Grundstück 
 
Nutzung: Ein- bis Zweifamilienhausbebauung (Doppelhaushälfte)  
Stadtteil: Köln-Weiß 
Objektanschrift: Im Garten 5 b 
Kataster: 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78 
Flurstücke 885 und 886 (Baugrundstück) sowie 
½ Miteigentumsanteil an den Flurstücken 883 und 884 (Wegefläche) 
Größe: Baugrundstück 558 m², Wegefläche 43 m²  
Mindestgebot 400.000,- EUR 
Bieterkreis: Selbstnutzende 
Gebotsfrist: XX.XX.2021 
 
 
1.1 Übersichtsplan

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1.2 Auszug aus der Flurkarte 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Maßstabsgetreue Originalpläne oder weitere Auszüge aus der Flurkarte sind gegen Gebühr beim 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Ab teilung für Kataster und Geobasisdaten, 
erhältlich. Informationen dazu erhalten Sie unter d er Rufnummer 0221/221-23636 oder per Mail 
kataster@stadt-koeln.de .

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1.3 Lagebeschreibung Das Grundstück liegt im Stadtbezirk Rodenkirchen und dort im 
Stadtteil Weiß. Die alten ein- bis zweigeschossigen Backstein- 
und Fachwerkhäuser vermitteln dem Ort einen idyllischen Cha- 
rakter. Weiß liegt unmittelbar am Rhein mit seinen vielfältigen 
Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. So sind das L and- 
schaftsschutzgebiet „Weißer Bogen“ und die Personen fähre 
zum rechtsrheinischen Zündorf fußläufig zu erreiche n. Im Ort 
befinden sich einige Geschäfte für den täglichen Bedarf, Schu- 
len, Restaurants, Ärzte und Apotheken. Über die Aut obahn 
555, deren Auffahrt circa 5 Kilometer entfernt ist,  sind sowohl 
weitere Stadtteile Kölns als auch Bonn gut angebund en. Die 
Kölner Innenstadt ist mit Bus und Bahn erreichbar. 
 
 
 
1.4 Objektbeschreibung 
und Besichtigung 
 
 
Das Grundstück ist unbebaut und gut einsehbar. Besi chti- 
gungstermine sind daher nicht vorgesehen. 
 
Im Grundbuch ist in Abteilung II für beide Zuwegungsflurstücke 
eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) zuguns ten der 
Grundstücke Im Garten 7 a und Weißer Hauptstr. 63 e ingetra- 
gen. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht. 
 
Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs liegen nicht vor. 
 
 
 
1.5 Bebaubarkeit Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauun gspla- 
nes 72380/02. Ein PDF des Bebauungsplans finden Sie auf der 
städtischen Internetseite. Andere Formate erhalten Sie bei der 
Plankammer der Stadt Köln (0221/221-23021 oder orts bau- 
recht@stadt-koeln.de). 
 
Das Baugrundstück (Flurstücke 885 und 886) ist mit einer 
Doppelhaushälfte bebaubar. Die Anbauverpflichtung i st durch 
die Eintragung einer Baulast gesichert. 
 
Die Flurstücke 883 und 884 dienen als Zuwegung für die 
Baugrundstücke Im Garten 5b und 5c und werden zu einem ½ 
Miteigentumsanteil veräußert. Auch hierfür wurde eine Baulast 
begründet. 
 
Für beide Zuwegungsflurstücke besteht zusätzlich ei ne 
Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) zugunsten d er 
Grundstücke Im Garten 7 a und Weißer Hauptstr. 63.

09/2020  Seite 6 von 15  
 
Auf dem Flurstück 883 liegt außerdem eine 
Abstandsflächenbaulast zugunsten des Grundstückes I m 
Garten 7 a. Dies führt dazu, dass das Bauvorhaben a uf dem 
Verkaufsgrundstück im Vergleich zum Gebäude auf dem  
Grundstück Im Garten 5 c, an welches angebaut werden muss, 
ca. 2 Meter zurück versetzt errichtet werden muss.  
 
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich mit allen Frage n zur Be- 
baubarkeit bereits im Vorfeld eines möglichen Grund stücks- 
kaufs an die Bürgerberatung Bauen des Bauaufsichtsamtes der 
Stadt Köln. Informationen zu den Öffnungszeiten und die Mög- 
lichkeit zur Terminabsprache erhalten Sie unter 022 1/221-
33363. 
 
Wichtige Hinweise  
Die öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln in ihrer Ei- 
genschaft als Bauaufsichtsbehörde nach den entsprec henden 
gesetzlichen Bestimmungen zur Genehmigung oder Able h- 
nung von Bauanträgen bleiben unberührt. Ebenso blei ben die 
öffentlich-rechtlichen Befugnisse der Stadt Köln als örtliche Pla- 
nungsbehörde unberührt, mit dem Recht, verbindliche  pla- 
nungsrechtliche Festsetzungen zu treffen, die sich auf das zum 
Verkauf anstehende Grundstück beziehen können. 
 
Alle im Zusammenhang mit den Geboten erbrachten Vorarbei- 
ten wie zum Beispiel die Erstellung von Plänen, das Einreichen 
einer Bauvoranfrage oder ähnliches, erfolgen auf ei gene Kos- 
ten und auf eigenes Risiko der Bietenden. 
 
 
 
1.6 Erschließungs- 
und Grünaus- 
gleichsbeiträge 
Erschließungsbeiträge 
 
Das Grundstück ist von der Straße Im Garten erschlossen. Er- 
schließungsbeiträge für diese Erschließungsanlage s ind nicht 
mehr zu zahlen.  
 
Später etwa anfallende Erschließungsbeiträge für we itere Er- 
schließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 Baug esetz- 
buches sowie Beiträge nach dem Kommunalabgabengeset z 
trägt der Käufer, ebenso Entgelte und Abgaben für Anlagen im 
Sinne des § 127 Absatz 4 Baugesetzbuches und sonsti ge An- 
lagen, insbesondere Baukostenzuschüsse und Hausan- 
schlusskosten für Versorgungsanlagen sowie Abgaben für Ent- 
sorgungsanlagen. 
 
Hinsichtlich der Hausanschlüsse (Strom, Wasser, Gas , Tele- 
kommunikation, Schmutzwasser oder Niederschlagswass er) 
und der zu erwartenden Anschlusskosten wenden Sie sich bitte 
direkt an die entsprechenden Versorgungsbetriebe.

09/2020  Seite 7 von 15  
 
Grünausgleichsbeträge 
 
Es fallen keine Grünausgleichsbeiträge nach den Bes timmun- 
gen des Baugesetzbuches (§ 1a, § 9 Abs. 1a und §§ 1 35a - 
135c) und der Satzung der Stadt Köln zur Erhebung v on Kos- 
tenerstattungsbeträgen nach § 135a-135c Baugesetzbuch 
 an. 
 
 
 
1.7 Lärmimmissionen Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln  weist 
darauf hin, dass Lärmimmissionen durch den Straßen-  und 
Schienenverkehr auf das Siedlungsgebiet einwirken. Daraus 
resultierende Ansprüche können gegen die Stadt Köln  nicht 
geltend gemacht werden. 
 
 
 
1.8 Wasserschutzzone Das Grundstück liegt im überschwemmungsgefährdetem Be- 
reich des Rheins sowie in der Zone III des Wasserschutzgebie- 
tes Weißer Bogen. Bei einer Bebauung ist die Wasser schutz- 
gebietsverordnung zu beachten. 
 
 
 
1.9 Aufwuchs/Bäume Im Bereich des Baufeldes wurde das Grundstück von Bäumen 
und Sträuchern freigestellt. Ein erneuter Rückschni tt von Auf- 
wuchs ist für den Herbst vorgesehen. Sofern eine weitere Frei- 
stellung des Grundstückes beabsichtigt ist, erfolgt  dies durch 
die Käufer auf eigene Kosten Die Bestimmungen der K ölner 
Baumschutzsatzung sowie des Landschaftsschutzgesetz es 
sind zu beachten. 
 
 
 
1.10 Ver- und Entsor- 
gungsleitungen 
Im Flurstück 886 befindet sich eine Telekommunikationsleitung 
der Deutschen Telekom, deren Bestand eventuell durc h die 
Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstba rkeit im 
Grundbuch gesichert werden muss. Sollten sich im Ve rkaufs- 
grundstück weitere Ver- oder Entsorgungsleitungen b efinden, 
so verpflichtet sich der Käufer, auf Verlangen der Ver- und Ent- 
sorgungsträger zur Sicherung für diese Ver- oder Entsorgungs- 
anlagen beschränkte persönliche Dienstbarkeiten zug unsten 
dieser Leitungsträger unentgeltlich im Grundbuch eintragen zu 
lassen.

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2. Allgemeine Vertragskonditionen 
 
2.1 Kaufpreisfälligkeit 
und Nebenkosten 
 
Der Kaufpreis wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung fäl- 
lig. Alle mit dem Erwerb des Grundstückes verbunden en Kos- 
ten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sow ie die 
Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer zu übernehmen. 
 
 
 
2.2 Bau- und Nut- 
zungsbeschrän- 
kung 
Das Grundstück darf auf die Dauer von 20 Jahren ab dem Tag 
der Beurkundung nur mit einem Wohnhaus bebaut und n ur zu 
Wohnzwecken genutzt werden. Diese Nutzungsbindung w ird 
durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. 
 
Das Bauvorhaben muss grundsätzlich innerhalb von zw eiein- 
halb Jahren nach Beurkundung des Kaufvertrages bezugsfertig 
hergestellt werden. Für den Fall, dass die Käuferin  oder der 
Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Stadt ein 
Rücktrittsrecht eingeräumt, das durch Eintragung einer Auflas- 
sungsvormerkung im Grundbuch gesichert wird. 
 
Verstöße gegen diese Regelungen können außerdem mit einer 
Vertragsstrafe belegt werden. 
 
 
 
2.3 Weiterveräußerung Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grun dstü- 
ckes, ebenso die Weiterveräußerung von Wohnungs- oder  
Teileigentum oder die Bestellung eines Erbbaurechte s, ist vor 
Erfüllung der Bauverpflichtung und Bezug durch den Käufer nur 
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Köln zulässig. 
Der gemeinschaftliche Erwerb zum Zwecke der Errichtung von 
zwei Eigentumswohnungen zur Eigennutzung ist jedoch  mög- 
lich.

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3. Gebotsverfahren 
 
3.1 Teilnahmebedingungen 
Der Grundstückserwerb ist weder architekten- noch bauträger-
gebunden. Die Vergabe erfolgt nur direkt und ausschließlich an 
Selbstnutzende.  
 
Kaufpreisgebote, die mit einer Bedingung oder Aufla ge ver- 
knüpft sind, werden nicht berücksichtigt. Es ist ei n eindeutiger 
Kaufpreis anzugeben. Gebote mit zwei oder mehr unterschied- 
lichen Preisangaben (von/bis Euro) werden bei der A uswahl 
nicht berücksichtigt. Bietende, die ein Gebot unterhalb des ge- 
forderten Mindestgebotes einreichen, werden grundsä tzlich 
vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen. Das abgege- 
bene Kaufpreisgebot wird als verbindlicher Festprei s verein- 
bart. Das bedeutet, dass sich dieser Preis nicht mehr verringert 
oder erhöht. 
 
 
 
3.2 Abgabefrist Die Gebote sind bis spätestens zum XX.XX.2021 einzureichen. 
Der Nachweis der fristgerechten Abgabe obliegt den 
Bietenden. 
 
 
 
3.3 Gebotsabgabe Die Bietenden müssen sich mit den allgemeinen Vertrags- und 
Verkaufskonditionen der Stadt Köln einverstanden er klären. 
Die Stadt Köln behält sich vor, einen Nachweis über  die 
Finanzierung zu verlangen. Bei Erwerbsinteresse ist  für das 
Ausschreibungsverfahren ein schriftliches Gebot (si ehe 
Rückmeldebogen am Ende dieses Exposés) einzureichen . 
Kaufgebote sind wie folgt an die Stadt Köln zu senden: 
 
Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
230/21 Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Exposé Im Garten 
 
Eine persönliche Abgabe im Verwaltungsgebäude (Zimmer 12 
E 64) oder die Einreichung per E-Mail ist ebenfalls möglich. 
Gebote, die nach dem Fristablauf eingehen, können nicht 
mehr berücksichtigt werden.

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4. Auswahlverfahren 
 
4.1 Zuschlag Den Zuschlag erhalten, vorbehaltlich der Genehmigun g des 
Liegenschaftsausschusses oder des Rates der Stadt Köln, die 
Bietenden, die das Höchstgebot entsprechend den Kriterien der 
Ausschreibung abgeben. Haben Bietende das Höchstgebot für 
mehrere Grundstücke (auch aus anderen Ausschreibung en) 
abgegeben, erhalten sie den Zuschlag für das erste verfügbare 
Grundstück. Sofern innerhalb einer Ausschreibung  m ehrere 
Grundstücke angeboten werden, wird die im Vordruck zur Ge- 
botsabgabe erstellte Wunschrangfolge berücksichtigt . Geben 
Bietende mehrere Gebote für ein Grundstück ab, wird  aus- 
schließlich das zuletzt eingegangene Gebot berücksichtigt. So- 
fern mehrere Gebote mit gleichem Kaufpreis für ein Grundstück 
eingehen, entscheidet das Los 
 
 
 
4.2 Informationsgespräch Die Auswahlentscheidung wird nach Abschluss des Geb ots-
verfahrens der oder dem jeweiligen Höchstbietenden mitgeteilt. 
Im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Inf ormati- 
onsgespräches werden die allgemeinen Verkaufs- und Ver- 
tragskonditionen der Stadt Köln erläutert sowie auf Fragen ein- 
gegangen. 
 
 
 
4.3 Reservierung Gleichzeitig wird eine für die oder den Höchstbietenden unver- 
bindliche Grundstücksreservierung für die Dauer von zwei Wo- 
chen vorgenommen. 
 
Spätestens mit Ablauf der zweiwöchigen Überlegungsf rist ist 
bei weiterhin bestehendem Erwerbsinteresse ein Rese rvie- 
rungsentgelt in Höhe von 500 Euro zu entrichten. Mi t der Ent- 
richtung dieses Betrages wird das Grundstück verbin dlich für 
den Höchstbietenden reserviert. Das Reservierungsen tgelt 
wird auf den Kaufpreis angerechnet. Erfolgt nach Ab lauf der 
Reservierungsfrist jedoch keine Einzahlung wird das  Grund- 
stück den nächsten Bietenden angeboten. 
 
Sofern der Kaufvertrag aus Gründen, die die Stadt zu vertreten 
hat, nicht beurkundet wird (zum Beispiel wegen fehl ender Ge- 
nehmigung des Liegenschaftsausschusses oder des Rates der 
Stadt Köln), wird der Reservierungsbetrag erstattet . Falls der 
Kaufvertrag, aus Gründen, die die Stadt Köln nicht zu vertreten 
hat, nicht zustande kommt, wird der Reservierungsbetrag nicht 
erstattet. Darüber hinaus tragen die Bietenden 
 sämtliche mit 
dem Beurkundungsauftrag entstandenen Notarkosten.

09/2020  Seite 11  von 15  
 
  
4.4 Gewährleistung Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar . Alle 
tatsächlichen und rechtlichen Angaben wurden mit gr ößter 
Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl kann für die Richtigkeit 
und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. 
 
Alle Angaben dienen ausschließlich Ihrer Informatio n und 
begründen keinen Rechtsanspruch. Dies schließt auch  die 
enthaltenen Pläne ein. Sämtliche Angaben und Darste llungen 
sind unverbindlich. 
 
Rechtlich relevante Erwartungen an die Beschaffenhe it 
beziehungsweise den Zustand der Verkaufssache könne n 
hieraus nicht hergeleitet werden. Die Haftung der Stadt Köln für 
Mängel ergibt sich ausschließlich aus den späteren 
vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus den Anga ben in 
diesem Exposé. Die Stadt behält sich Änderungen der  
vertraglichen Vereinbarungen gegenüber den Angaben im 
Exposé ausdrücklich vor. Aus dem Exposé kann zudem 
keinerlei Anspruch auf Verkauf der Baugrundstücke mit den in 
dem Exposé genannten Merkmalen und Angaben abgeleit et 
werden. Mit der Veröffentlichung des Exposés ist ke in 
Maklerauftrag verbunden. Eine etwaige Vermittlungst ätigkeit 
wird von der Stadt Köln nicht honoriert.  
 
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden 
vorbehalten.

09/2020  Seite 12  von 15  
 
5. Datenschutzerklärung
 
 
Im Rahmen des vorliegenden Immobilienverkaufs benöt igt die 
Stadt Köln, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Angaben zu Ihren personen- 
bezogenen Daten.  
 
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, also insbe- 
sondere erhoben, übermittelt oder gespeichert. Ihre  in diesem 
Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten 
sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck 
verwendet, für den sie erhoben worden sind. Die ges etzlichen 
Bestimmungen, insbesondere die seit 25.05.2018 gelt enden 
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Dat en- 
schutzgesetzes NRW werden beachtet. Weitere Informationen 
zum Datenschutz enthält die allgemeine Datenschutzerklärung 
der Stadt Köln, die Sie über nachfolgenden Link einsehen kön- 
nen: 
 
https://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/daten- 
schutzerklaerung   
 
Ihre Daten werden unter Verwendung von Programmen gespei- 
chert, verarbeitet und dabei auch an andere Diensts tellen der 
Stadt Köln sowie andere Behörden weitergeben, wenn und so- 
weit dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledi- 
gung erforderlich ist. 
 
Zu den verwandten Programmen zählen insbesondere Mi cro- 
soft Office-Produkte, der Sitzungsdienst Session un d das 
Grundstücksmanagementsystem der Stadt Köln. Die Dat en 
werden dauerhaft in den o.g. Fachanwendungen und in Papier- 
form gespeichert. Über die Löschung der Daten entsc heidet 
das Historische Archiv der Stadt Köln nach Maßgabe des Ar- 
chivgesetzes NRW. 
 
Mit der Bestätigung, diese Datenschutzerklärung zu akzeptie- 
ren, erteilen Sie der Stadt Köln die Einwilligung in die erforder- 
liche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für den vor- 
genannten Zweck.  
 
Auf Ihre Rechte zur Auskunft, Berichtigung, Löschun g, Sper- 
rung und Widerspruch bezüglich der erfassten person enbezo- 
genen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hing ewiesen. 
Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 der EU-Daten- 
schutz-Grundverordnung sowie die §§ 5, 18 bis 20 des Daten- 
schutzgesetzes NRW. Diese Rechte können nach Artike l 23 
EU-Datenschutzgrundverordnung beschränkt werden. De r 
Landesgesetzgeber hat in den §§ 12-14 des Datenschu tzge- 
setzes Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch ge- 
macht, die Rechte der betroffenen Person zu beschränken.

09/2020  Seite 13  von 15  
 
 
Sollten Sie von den oben genannten Rechten Gebrauch  ma- 
chen, prüft die Stadt Köln, ob die gesetzlichen Vor aussetzun- 
gen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. 
 
Die rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Vorausse tzun- 
gen werden durch den Datenschutzbeauftragten der St adt 
Köln, Herrn Frank Fricke, Rathausplatz (Spanischer Bau), 
50667 Köln geprüft und überwacht. Der Beauftragte für den Da- 
tenschutz ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse 
 
datenschutzbeauftragter@stadt-koeln.de  
 
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Köln in die ser da- 
tenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitt e an die 
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsf reiheit 
Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf un- 
ter der Telefonnummer 0211/38424-0 oder der E-Mail-Adresse 
poststelle@ldi.nrw.de

09/2020  Seite 14  von 15  
 
6. Rückmeldebogen                
 
Stadt Köln     
Amt für Liegenschaften,  
Vermessung und Kataster 
230/21 Liegenschaftsabteilung 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Exposé Im Garten  
 
 
_____________________________________________________________________________ 
Käuferin oder Käufer  
 
__________________________________          ______________     _____________________ 
Straße und Hausnummer                                      Postleitzahl              Ort 
 
_____________________________________________________________________________ 
Name der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners 
 
__________________________       ________________________________________________ 
Telefon                                                     E-Mail 
 
 
Hinweise zum Vergabeverfahren 
Das abgegebene Kaufpreisgebot wird als verbindliche r Festpreis vereinbart. Gebote unter dem 
vorgegebenen städtischen Mindestgebot werden grundsätzlich nicht akzeptiert. 
 
Das Gebot muss bis zum Ende der Gebotsfrist XX.XX.2021 bei der Stadt Köln vorliegen. Maßgeb- 
lich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Köln. 
 
 
Grundstücksbezeichnung 
Das Kaufpreisgebot wird abgegeben für Grundstück Im Garten (5 b) in Köln-Weiß; 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstücke 885 und 886 sowie jeweils ½ Miteigentumsanteil an 
den Flurstücken 883 und 884  
 
Kaufpreisgebot 
Ich biete für das Grundstück _______________________________________ Euro.  
(Hier sind volle Eurobeträge anzugeben.)

09/2020  Seite 15  von 15  
 
Angaben zum Notariat 
Bei Zuschlagserteilung werde ich mit dem folgenden Notariat zusammenarbeiten: 
 
__________________________________________________________________________ 
Name und Anschrift 
 
Kommt es in der durch die Stadt Köln vorgegebenen Beurkundungsfrist nicht zu einem Kaufver- 
tragsabschluss, wird das Grundstück dem nächsten Interessenten angeboten. 
 
 
Unterschrift 
Mit meiner Unterschrift akzeptiere ich (im Namen der Käuferin oder des Käufers) sowohl die oben 
genannten Hinweise, als auch alle Ausführungen im Exposé, insbesondere die Datenschutzer- 
klärung auf Seite 12-13 . Weiterhin bestätige ich, dass mit der oben genann ten Bewerberin oder 
dem oben genannten Bewerber nach Zuschlagserteilung der Kaufvertrag abgeschlossen wird. 
 
 
 
 
____________                     ________________________________________________________ 
Ort und Datum                            (Unterschrift der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners)

Mitteilung Ausschuss

1585 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230/2 
160069V Bi 
Vorlagen-Nummer  26.10.2020 
 2955/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 26.01.2021 
 
Grundstücksvermarktung Im Garten in Köln-Weiß 
Das Grundstück Im Garten 5 b in Köln-Weiß (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstücke 885 und 
886 sowie Miteigentumsanteile an Flurstücke 883 und 884), wurde der Stadt im Umlegungsverfahren 
zugeteilt und kann mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. 
 
Gemäß Grundsatzbeschlusses des Rates zur Vergabe städtischer Grundstücke vom 
22. September 2016 (1775/2016) werden in Baugebieten, in denen weniger als sechs Ein- und Zwei-
familienhausgrundstücke zur Verfügung stehen, diese gegen Höchstgebot an Einzelinteressenten 
veräußert. Das Grundstück darf für die Dauer von zwanzig Jahren nur mit einem Wohnhaus bebaut 
und nur zu Wohnzwecken genutzt werden (Bau- und Nutzungsbeschränkung). Für den Fall, dass der 
Vertragspartner die Vorhaben nicht umsetzt, wird der Stadt ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Sowohl die 
Bau- und Nutzungsbeschränkung als auch das Rücktrittsrecht werden dinglich im Grundbuch gesi-
chert. 
 
Die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt daher, die Grundstücke auf der städtischen Internetseite 
und bei ImmoScout24 mit einem Verkaufsexposé anzubieten (siehe Anlage). Da sich bei einem ers-
ten Veräußerungsversuch im Jahr 2019 nur ein Interessent gemeldet und später von seinem Kaufin-
teresse Abstand genommen hatte, soll das Grundstück zum gleichen Wert erneut angeboten werden. 
Anlage 
Exposé 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

01.03.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2955/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.12.2020
Erstellt
08.10.2020 09:19