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Einstellung von Ärzten aus Syrien und dem Nicht-EU Bereich an Kölner Kliniken

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 1696/2018 vom 07.06.2018

Stand: Am 07.06.2018 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 07.06.2018 1696/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.06.2018 Einstellung von Ärzten aus Syrien und dem Nicht-EU Bereich an Kölner Kliniken Die AfD-Fraktion bat um Beantwortung einiger Fragen im Hinblick auf die Prüfung der Berufszulas- sung ausländischer Ärzte aus dem Nicht-EU Bereich in den Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln). Folgende Informationen liegen nach Rückkoppelung mit der Geschäftsleitung der Kliniken Köln gGmbH vor: Zu Frage 1: Bei der Kliniken der Stadt Köln gGmbH sind (Stand April 2018) 38 Ärztinnen und Ärzte beschäf- tigt, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen. Zu Frage 2: Um den Nachweis eines gleichwertigen Ausbildungsstandes gemäß § 3 Abs. 2 BÄO zu erbrin- gen, haben Ärztinnen/Ärzte die Möglichkeit, eine Eignungsprüfung nach § 36 Approbationsord- nung für Ärzte (ÄApprO) zu absolvieren. Für diese Prüfung ist im Land NRW das Landesprü- fungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) in Düsseldorf zuständig. Zu Frage 3: Für die Prüfung ist im Land NRW das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) in Düsseldorf zuständig. Zum Niveau liegen hier keine Kenntnisse vor. Zu Frage 4: Die für die Tätigkeit erforderliche Approbation erteilt die Bezirksregierung. Zu Frage 5: Die erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Der Rat wird um Kenntnisnahme gebeten. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 07.06.2018

    Rat

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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