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2041/2019

Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße bis Roßbachstraße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.07.2019, TOP 9.1.4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 - Beteiligungskonzept

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3260 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/3 
664/3 
Vorlagen-Nummer 
 2041/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Ausführungsplanung 
zur Umgestaltung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße bis 
Roßbachstraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformati-
onsveranstaltung im Rahmen der Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Merheimer Straße im 
Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße bis Roßbachstraße. 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes verzichtet auf eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der 
Ausführungsplanung der Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße bis Roß-
bachstraße. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ca. 2.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des Programms „Ersatz von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Knoten-
punktbetriebsformen“ ist es vorgesehen, die Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-Karl-Straße 
und Merheimer Straße/Theklastraße als Kreisverkehre sowie den Streckenabschnitt entlang der Mer-
heimer Straße zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße umzubauen. Aufgrund dieser um-
fangreichen Straßenumgestaltungen beabsichtigt die Verwaltung, die Ausführungsplanung den be-
troffenen Anwohnerinnen und Anwohnern vorzustellen und mit ihnen zu erörtern. Ziel ist es, die Bür-
gerinnen und Bürger über die Maßnahme zu informieren und Fragen zu klären. Das grundsätzliche 
Planungskonzept wurde von der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung am 17.09.2009 beschlossen 
(Vorlagen-Nr. 2694/2009). Sich aus der Bürgerinformationsveranstaltung ergebende Hinweise wer-
den ergänzend geprüft und nach Möglichkeit noch eingearbeitet.  
 
Die Ergebnisse der Veranstaltung werden von der Verwaltung geprüft, in einer Ergebnistabelle zu-
sammengefasst und der Bezirksvertretung Nippes gemeinsam mit der Beschlussvorlage zum Baube-
schluss gesondert vorgelegt. 
 
 
Finanzierung: 
 
Zur Durchführung der Bürgerinformationsveranstaltung fallen Kosten in Höhe von ca. 2.000 Euro an, 
die im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 13, 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung stehen. 
 
 
 Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten: 
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

3 
Anlage 2 - Beteiligungskonzept

Anlage 2 - Beteiligungskonzept

15974 Zeichen

1 
 
 Anlage 2 
 
 
 
 
 
Alternative Betriebsformen / Merheimer Straße 
hier: Beteiligungskonzept 
 
 
 
1. Klärung der Ziele, Gegenstände und Einbettung der Beteiligung 
 
1.1 Was ist der Beteiligungsgegenstand?  
 Wozu genau soll beteiligt werden? 
Die Beteiligung erfolgt zum Umbau der Knotenpunkte Merheimer Straße/Friedrich-
Karl-Straße und Merheimer Straße/Theklastraße im Rahmen der alternativen 
Betriebsformen zu Kreisverkehren und der damit verbunden Umgestaltung der 
Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße.  
 Was genau sind die zu bearbeitenden Themen und Fragestellungen zu denen eine 
Beteiligung durchgeführt werden soll? 
Die Umgestaltung, der Bauablauf und die Kosten der Maßnahme sowie die 
Kommunalabgabepflicht.  
 Inwieweit lassen sich bereits jetzt Unterthemen erkennen? 
Bisher lassen sich keine Unterthemen erkennen. Diese ergeben sich ggf. im Laufe 
der Veranstaltung. 
 
1.2 Welche Zielsetzung?  
 Was soll mit der Beteiligung erreicht werden? 
Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Anlieger und Eigentümer, sollen durch die 
Beteiligung über das geplante Bauvorhaben und das daraus resultierende weiteren 
Vorgehen in Kenntnis gesetzt und informiert werden. 
 Welche Wirkungen sollen durch das Verfahren eintreten? 
Bereits vorhandene oder aufkommende Fragen der Bürgerinnen und Bürger sollen 
durch das Verfahren geklärt werden.  
 
1.3 Welche Beteiligungsspielräume und Beteiligungsstufen? 
 Welchen Beteiligungsspielraum beziehungsweise welche Beteiligungsspielräume gibt 
es mit Blick auf die Zielsetzung der Beteiligung (1.2)?  
Die Planung wird mit Hilfe einer Präsentation vorgestellt. Im Anschluss haben die 
Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich die Planung zusätzlich an 
ausgehangenen Plänen anzusehen und Fragen und/oder Anregungen zu äußern.

2 
 
 Auf welcher Beteiligungsstufe wird die Beteiligung demzufolge angeboten 
(Information, Anhörung, Beratung – vgl. Stufen nach Beteiligungsmatrix)? 
Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine Informationsveranstaltung. Das 
grundsätzliche Planungskonzept ist durch einen Beschluss der Bezirksvertretung 
Nippes bereits vorgegeben. Kleinere Änderungen der Planung durch Hinweise und 
Anregungen der Bürger sind jedoch möglich.  
 Insbesondere bei längeren Beteiligungsverfahren mit unterschiedlichen 
Beteiligungsphasen: Gibt es im Verlauf der Beteiligung Änderungen in den 
Beteiligungsstufen bzw. mit Blick auf die jeweils möglichen Beteiligungsspielräume?  
Da es sich bei der geplanten Veranstaltung um eine erst- und einmalige 
Informationsveranstaltung zur Maßnahme handelt, sind keine Änderungen in 
Beteiligungsstufen oder Beteiligungsspielräumen vorgesehen. 
 
1.4 Einbettung in den politisch-administrativen Planungs- und Entscheidungsvor-
bereitungsprozess?  
 Wer ist der Empfänger der Beteiligungsergebnisse?  
 
Empfänger der Beteiligungsergebnisse ist die Bezirksvertretung Nippes. 
 
 Welche Gremien nutzen die Ergebnisse als Beratungsinput?  
 
Die Bezirksvertretung Nippes wird im Rahmen der Beschlussvorlage für den 
Baubeschluss über die Ergebnisse der Informationsveranstaltung informiert. 
 
 Gibt es dementsprechend vonseiten der Verwaltung und Politik ein klares Signal, 
dass Ergebnisse in ihren fachpolitischen Beratungs- und Abwägungsprozessen 
berücksichtigt werden?  
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden von der Verwaltung geprüft. 
Berechtigte Hinweise der Bürger werden dann, sofern möglich, eingearbeitet. 
 Bis wann müssen die Ergebnisse der Beteiligung vorliegen, damit sie in die 
entsprechenden Planungs- und Entscheidungsvorbereitungsprozesse als 
Beratungsinput einfließen können?  
Die Ergebnisse der Beteiligung werden der Bezirksvertretung Nippes im Rahmen der 
Beschlussvorlage zum Baubeschluss bekannt gegeben. Diese Beschlussvorlage wird 
voraussichtlich zur Sitzung im Dezember 2019 eingereicht. 
 
1.5 Ansprechperson/en für das Beteiligungsverfahren?  
 
 Wer ist (auch für Externe) Ansprechpartner für das Beteiligungsverfahren?1  
Inhaltliche Zuständigkeit:  
 
Herr Thorsten Claußen  
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Zimmer 10 D 10 
Telefon 0221 221-27131

3 
 
Frau Marlou Krüger 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Zimmer 10 D 09 
Telefon 0221 221-24205 
 
Organisatorische Zuständigkeit: 
Frau Heidrun Langhans  
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln 
Zimmer 11 D 46 
Telefon 0221 221-27803 
 
2. Klärung der Rahmenbedingungen 
 
2.1 Vorgeschichte und bestehende Konflikte?  
 
 Welche Planungshistorie liegt vor? Welche fachlichen und politischen Planungs- und 
Entscheidungsschritte wurden bereits unternommen?  
Die Planung wurde im Rahmen der Alternativen Betriebsformen (Prioritätsstufe 3) 
beschlossen. Der Planungsbeschluss zu der Umgestaltung der Merheimer Straße 
wurde am 17.09.2009 von der Bezirksvertretung Nippes gefasst (Vorlagen Nr. 
2694/2009). 
 Wurde der Beteiligungsgegenstand bereits in der Vergangenheit aufgegriffen? Gibt 
es zurückliegende Beteiligungsangebote? Wenn ja: Welche waren dies und wie sind 
sie verlaufen? Welche Konflikthistorie liegt vor?  
Bisher gab es keine Beteiligungsgegenstände zur Planung der Merheimer Straße. 
 Gab es/gibt es (bereits) in diesem Zusammenhang relevantes bürgerschaftliches 
Engagement?  
Ein bürgerschaftliches Engagement im Zusammenhang mit der Umgestaltung der 
Merheimer Straße ist nicht bekannt. 
 
2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen?  
 
 Welche Rahmenbedingungen liegen mit Blick auf die Beteiligung vor?2  
Die Bürgerinformationsveranstaltung wird im Rahmen des Pilotprojektes 
Öffentlichkeitsbeteiligung Nippes und auf Wunsch der Bezirksvertretung Nippes 
durchgeführt. 
 
3. Erstellung eines Kommunikations- und Beteiligungsplans 
 
Jede Bürgerbeteiligung, die zu einem komplexeren Planungsverfahren (vgl. Stufen nach 
Beteiligungsmatrix) durchgeführt wird, benötigt eine gute konzeptionelle Planungsgrundlage 
in Form eines Kommunikations- und Beteiligungsplans, der mindestens zu den folgenden 
Aspekten klare Aussagen treffen muss:

4 
 
3.1 Zielgruppen und Ansprache?  
 
 Zielgruppen- und Stakeholderanalyse: Welche Akteure (Stakeholder) haben 
Interesse an dem Beteiligungsverfahren? Welche Zielgruppen sollten einbezogen 
werden?  
Zielgruppen sind hauptsächlich Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Anlieger und 
Eigentümer im Umfeld der Maßnahme. 
 Welche Barrieren sind bei der Ansprache der Zielgruppen zu überwinden und welche 
Anforderungen ergeben sich daraus für die Beteiligungsformate und deren Ablauf?  
Ggf. ist ein Gebärdendolmetscher zur Übersetzung hinzuziehen. Hierzu wird bereits 
in der Einladung zur Veranstaltung auf eine rechtzeitige Anmeldung hingewiesen, 
falls dieser benötigt wird. 
 Welche Akteure sind darüber hinaus von dem Beteiligungsgegenstand betroffen und 
sollten demzufolge beteiligt werden?  
Es sind keine weiteren Akteure von dem Beteiligungsverfahren betroffen. 
 
3.2 Welcher Ablauf und welche Formate (Prozessplanung)?  
 
 Welche relevanten Sitzungen/Entscheidungen von Gremien sind zu berücksichtigen? 
Wann ist eine abschließende Entscheidung zum Planungs- bzw. 
Beteiligungsgegenstand vorgesehen?  
Der Planungsbeschluss zur Umgestaltung der Merheimer Straße wurde am 
17.09.2009 von der Bezirksvertretung Nippes gefasst (Vorlagen Nr. 2694/2009). 
Die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung werden der Bezirksvertretung 
Nippes nach der Informationsveranstaltung im Rahmen der Beschlussvorlage zum 
Baubeschluss vorgelegt (voraussichtlich 05.12.2019). Eine Beteiligung weiterer 
Gremien ist nicht vorgesehen.  
 Wie ist der Ablauf des Beteiligungsverfahrens geplant? Womit beginnt und endet das 
Verfahren? Welche Meilensteine (zum Beispiel: Zwischenergebnisse) sollen in 
welchen Beteiligungsphasen erreicht werden?  
Das Beteiligungsverfahren ist als einmalige Bürgerinformationsveranstaltung geplant 
und endet somit mit dem Ende der Veranstaltung. 
 Wie genau wird das Ende der Beteiligung definiert? Was geschieht nach der 
Beteiligungsphase? Bei längeren Beteiligungsverfahren (zu längeren 
Planungsprozessen): Welche Beteiligungsphasen und -pausen sind vorgesehen? 
Siehe vorherige Antwort. 
 Wie wird die Fachplanung mit der Beteiligung verknüpft? Welche Informationen, 
Themen und Fragestellungen aus der Fachplanung sind relevant für die jeweilige 
Beteiligung? Welche Informationen und Ergebnisse der Beteiligung fließen an 
welcher Stelle wieder zurück in das Planungsverfahren?  
Relevant für die Beteiligung sind hauptsächlich die Themen Umgestaltung, der 
Bauablauf und die Kosten der Maßnahme sowie die Kommunalabgabepflicht. 
Kleinere Änderung auf Wunsch oder Anregung der Bürgerinnen und Bürger können 
nach Prüfung ggf. in die Planung eingearbeitet werden, sofern sie nicht dem 
grundsätzlichen Planungskonzept widersprechen.

5 
 
 Welche Beteiligungskanäle und -formate sind in welcher Reihenfolge und mit 
welchen Verknüpfungen mit Blick auf die fachlichen Fragestellungen, Themen und 
identifizierten Zielgruppen/Stakeholder vorgesehen?  
Die Planung wird vorab im Internet veröffentlich. Ca. 3-4 Wochen vor der geplanten 
Informationsveranstaltung werden Anwohner und Eigentümer zu dieser eingeladen. 
Es besteht demnach bereits im Vorfeld der Veranstaltung die Möglichkeit, sich über 
die Maßnahme telefonisch oder per Mail zu informieren oder Fragen zu stellen. 
Während der Veranstaltung können Anregungen und Hinweise verschriftlicht werden, 
die im Anschluss von der Verwaltung geprüft werden. 
Hinweise der Bürgerinnen und Bürger werden nach Möglichkeit in die Planung 
eingearbeitet. Anschließend werden die Ergebnisse der Informationsveranstaltung 
gemeinsam mit der Beschlussvorlage zum Baubeschluss bei der Bezirksvertretung 
Nippes zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 
 Wie sieht der genaue Zeitplan aus? Welche Beteiligungsphase ist in welchem 
Zeitraum bzw. welche Beteiligungsphasen sind in welchen Zeiträumen vorgesehen? 
Wann sind welche Formate/Beteiligungskanäle innerhalb der Zeiträume platziert?  
Siehe vorherige Antworten. 
 Welche Informationen zum Beteiligungsgegenstand und zum Beteiligungsprozess 
werden zur Qualifizierung der anvisierten Zielgruppen und Kommunikation für welche 
Beteiligungsbausteine bzw. -phasen benötigt?  
Die Maßnahme wird den Bürgern anhand einer Präsentation inhaltlich vorgestellt. 
Zusätzlich werden die Pläne zur Maßnahme im Veranstaltungsraum zur Einsicht 
ausgehangen. Im Anschluss an die Präsentation besteht weiterhin die Möglichkeit 
Fragen in direkter Diskussion mit der Verwaltung zu klären. 
 Welche begleitenden Kommunikationsmaßnahmen sind zu Bewerbung der 
Beteiligung insgesamt und ihrer Bausteine zu welchen Zeitpunkten vorgesehen?  
Siehe vorherige Antworten. 
 Sind begleitendende Gremien vorgesehen?3 
Es sind keine begleitenden Gremien vorgesehen. 
 
3.3 Dokumentation der Ergebnisse  
 
 In welcher Form werden Ergebnisse des Beteiligungsprozesses dokumentiert?  
Fragen, Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden während der 
Informationsveranstaltung aufgenommen und im Anschluss in Form einer Tabelle 
ausgewertet und beantwortet. Diese Tabelle wird dann der Beschlussvorlage zum 
Baubeschluss beigefügt. 
 In welcher Form wird der Beteiligungsprozess dokumentiert?  
Siehe vorherige Antworten. 
 Welche Zwischenschritte sind bis wann zu dokumentieren?  
Es sind keine Zwischenschritte vorgesehen. 
 
3.4 Moderation (intern/extern)  
 Wer moderiert den Prozess bzw. seine Beteiligungsbausteine?

6 
 
Die Moderation der Veranstaltung wird durch Herrn Bezirksbürgermeister Bernd 
Schößler übernommen. 
 Ist eine interne oder externe Moderation vorgesehen?4  
Bei der Moderation der Veranstaltung handelt es sich um eine interne Moderation. 
 
3.5 Projektmanagement  
 
 Welche Projektstruktur (auch mit Blick auf beteiligte Gremien) ist vorgesehen?  
Es werden die bestehenden Projektstrukturen genutzt. Beteiligtes Gremium ist die 
Bezirksvertretung Nippes. Eine besondere Projektstruktur und weitere beteiligte 
Gremien (beispielsweise Steuerungs- und Lenkungsgremien) sind nicht vorgesehen.  
 Welche Aufgaben sind durch welche (interne und/oder externe) Akteure (Rollen) in 
welchen Zeiträumen vorgesehen?  
Zeitraum  Aufgaben Zuständig -
keit Personen Arbeits-
tage 
04.07.2019:  
Einholung des Beschlusses für die 
Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer 
Bürgerinformationsveranstaltung  
664/3 2 2 
13.05.2019 – 
06.09.2019:  
Inhaltliche und organisatorische 
Vorbereitung der Veranstaltung 
(Präsentationen, Planunterlagen, 
Organisation der Räumlichkeiten etc.) 
664/3 2 11 
660/12 1 4 
621/1 1 2 
234/2 1 22 
09.09.2019: Teilnahme an der 
Bürgerinformationsveranstaltung  
664 1 0,5 
664/3 2 1,2 
621/1 1 0,6 
10.09.2019 – 
08.11.2019 : 
Zusammenstellung der Ergebnisse der 
Bürgerinformationsveranstaltung  664/3 2 3 
05.12.2019:  
Einholung des Bau - und 
Mittelfreigabebeschlusses mit Vorlage der 
Ergebnisse der 
Bürgerinformationsveranstaltung  
664/3 2 2 
660/21 1 0,3 
 
3.6 Evaluation der Beteiligung  
 
 Anhand welcher Erfolgsfaktoren soll das konzeptionierte Verfahren evaluiert werden? 
Welche internen Erfolgsfaktoren?5 Welche externen Erfolgsfaktoren?6 
Welche quantitativen (zum Beispiel mit Blick auf Beteiligungszahlen) und welche 
Qualitativen Erfolgsfaktoren sollen zugrunde gelegt werden?  
Die Verwaltung betrachtet die Informationsveranstaltung als Erfolg, wenn die 
Mehrheit der Anwesenden die Baumaßnahme unterstützt. 
 Wenn eine Evaluation vorgesehen ist: Zu welchem Zeitpunkt soll mittels welcher 
Methoden eine Evaluation durchgeführt werden? Sind Zwischenevaluationen 
vorgesehen?  
Da es sich um eine Bürgerinformationsveranstaltung handelt, ist keine Evaluation 
vorgesehen.

7 
 
4. Personelle Ressourcen/Finanzierung des Beteiligungsverfahrens 
 
 Wie sieht die personelle Ausstattung und Finanzierung des Beteiligungsprozesses 
vor dem Hintergrund des Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes (vgl. Abschnitt 
3) aus?7  
Siehe Tabelle oben. 
 Welche Ressourcen werden für die Durchführung der Beteiligung benötigt (sachlich, 
personell (Personentage für Vor-/Nachbereitung und Durchführung), finanziell)?  
Die personellen Ressourcen sind in der obenstehenden Tabelle zusammengefasst. 
Als sachliche Ressourcen werden die Räumlichkeit sowie die technische Ausstattung 
benötigt. Kosten entstehen durch Anmietung der Räumlichkeiten und Ausleihe der 
Technik. 
 Sind die Ressourcen bereits vorhanden oder müssen diese beschlossen werden?  
Die Ressourcen sind bereits vorhanden. 
 
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
1 Dabei muss die Ansprechpartnerin/der Ansprechpa rtner nicht jede Frage unmittelbar selbst 
beantworten können. Von hier wird sich um die Beschaffung der erfragten Informationen gekümmert. 
Deshalb sind immer Kontaktdaten wie Telefonnummer, E -Mailadresse und Anschrift anzugeben  
2 Einige Gesetze legen bere its fest, ob / und oder wie eine Bürgerbeteiligung vorzunehmen ist, dazu 
gehören insbesondere § 3 BauGB; § 25 Abs. 3 VwVfG; § 9 Öffentlichtkeitsbeteiligungsgesetz  
3 Zum Beispiel ein prozessbegleitender Beirat, mit dem der Beteiligungsprozess reflektiert w ird.  
4 Je höher das zu erwartende Konfliktniveau (bzw. das Konfliktniveau der zurückliegenden 
Planungsphase), desto eher ist eine klare Trennung zwischen Fachlichkeit (Verwaltung) und 
Moderation (Prozesssteuerung bzw. Durchführung von Beteiligungsbaustein en) empfehlenswert.  
5 Erfolgsmessung mit Blick auf die Fachverwaltung, wie z.B. „Wie wird die Zusammenarbeit zwischen 
den Fachabteilungen im Rahmen der Beteiligung beurteilt“?  
6 Z.B. „Wer wurde durch das Verfahren erreicht?“, „Wie wird die Qualität der B eteiligungsergebnisse 
eingeschätzt?“; „Wie passend waren die Beteiligungsangebote?“; „Wie wird Verständlichkeit 
fachlicher Informationen beurteilt?“; …

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1383 Zeichen

Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits  beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

04.07.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Friedrich-Karl-Straße
  • Roßbachstraße
  • Merheimer Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Theklastraße
  • Bachstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2041/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.06.2019
Erstellt
07.06.2019 12:18