Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2018
Beschlussvorlage Ausschuss 2296/2018 vom 17.07.2018
Stand: Am 06.09.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2296/2018 Freigabedatum 17.07.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2018 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 97.512 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2018 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 97.512,00 € veranschlagt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera- tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter- stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs- stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge- leistete Abschläge. -
Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2018
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Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2018 Verein Zuschuss 2017 (€) Bean- tragter Zuschuss 2018 (€) Haushalts- ansatz 2018 (€) Fördervor- schlag 2018 (€)* Bisherige Abschläge 2018 (€) (Stand:10.07.2018) Restzahlung 2018 (€) Hagazussa e.V. 44.524,68 50.930,07 97.512,00 45.415,17 34.061,38 11.353,79 Agisra e.V. 41.408,06 63.234,00 42.236,22 31.677,17 10.559,05 FrauenLeben e.V. 4.600,36 5.000,00 4.692,37 3.519,27 1.173,10 Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 5.066,90 5.168,24 5.168,24 3.876,18 1.292,06 95.600,00 124.332,31 97.512,00 97.512,00 73.134,00 24.378,00 * 1. FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet werden. 2. Die Verteilung der Mittel 2018 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2017. Die Berechnung der Abschläge 2018 erfolgte auf Basis des Haushaltsansatzes 2018. Anlage 1
Beratungsverlauf
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06.09.2018
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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