2296/2018
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2018
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Anlage 1_Förderung Frauenvereine 2018
1097 Zeichen
Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2018
Verein Zuschuss
2017 (€)
Bean-
tragter
Zuschuss
2018 (€)
Haushalts-
ansatz 2018
(€)
Fördervor-
schlag 2018
(€)*
Bisherige
Abschläge
2018 (€)
(Stand:10.07.2018)
Restzahlung
2018 (€)
Hagazussa e.V. 44.524,68 50.930,07
97.512,00
45.415,17 34.061,38 11.353,79
Agisra e.V. 41.408,06 63.234,00 42.236,22 31.677,17 10.559,05
FrauenLeben e.V. 4.600,36 5.000,00 4.692,37 3.519,27 1.173,10
Frauen gegen
Erwerbslosigkeit e.V.
5.066,90
5.168,24 5.168,24 3.876,18 1.292,06
95.600,00 124.332,31 97.512,00 97.512,00 73.134,00 24.378,00
* 1. FrauenLeben und Frauen gegen Erwerbslosigkeit erhalten zusätzlich Förderung aus städtischen Mitteln, die
als „kommunale Eingliederungsleistungen“ nach § 16a Nr. 3 SGB II durch das Jobcenter Köln bewirtschaftet
werden.
2. Die Verteilung der Mittel 2018 auf die vier Vereine erfolgt analog der Verteilung 2017. Die Berechnung der
Abschläge 2018 erfolgte auf Basis des Haushaltsansatzes 2018.
Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
2333 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 2296/2018 Freigabedatum 17.07.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Frauenvereinen im Sozialbereich 2018 Beschlussorgan Ausschuss Soziales und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Frauenvereine - Feministisches Frauengesundheitszentrum „Hagazussa e.V., - Agisra e.V., - FrauenLeben e.V. und - Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. im Haushaltsjahr 2018 mit Haushaltsmitteln entsprechend der Anlage 1 zu fördern. Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 97.512 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung der Frauenvereine im Sozialbereich sind gemäß den Erläuterungen zu Teilergebnis- plan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) für 2018 Mittel für „Z für Frauenprojekte“ in Höhe von 97.512,00 € veranschlagt. Die vier Vereine, die historisch ihre Wurzeln in der Frauen(projekte)bewegung haben, verstehen sich als spezialisierte Frauenberatungsstellen für wichtige Themenbereiche, die Frauen betreffen, d.h. Gesundheit, Arbeit, Familie und Migration. Aus dem Selbsthilfeansatz haben sie sich zu Frauenbera- tungszentren entwickelt, die heute bei unterschiedlichen Zielsetzungen ein frauenspezifisches Unter- stützungsangebot realisieren, das fachlich ausdifferenziert ist. Die vier Arbeitsfelder sind Beratungs- stelle, Selbsthilfebereich, Maßnahmen und Projekte. Anlage 1 gibt eine tabellarische Übersicht über Haushaltsansatz, Fördervorschläge und bereits ge- leistete Abschläge.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2296/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.07.2018
- Erstellt
- 10.07.2018 14:18