AN/0611/2017
Aussengastronomie und Beschallung Zülpicher Str. nach Mitternacht
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Antrag nach § 3 (CDU BV1)
2793 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.04.2017 AN/0611/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 Aussengastronomie und Beschallung Zülpicher Str. nach Mitternacht Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird aufgefordert, die in den Konzessionen vorgegebenen Auflagen der Außengastronomie auf der Zülpicher Straße nach Mitternacht im Rahmen der Ordnungspartnerschaft regelmäßiger zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ferner wird die Verwaltung gebeten, die bewusste dezibelstarke Beschallung der Straße nach Mitternacht durch offene Erdgeschoßzeilen und entsprechender Technik zu überprüfen bzw. zu unterbinden. BEGRÜNDUNG: In den Konzessionen für die Außengastronomie ist vorgesehen, dass diese spätestens um Mitternacht zu schließen ist. Dennoch halten einige Betriebe die Außengastronomie bis 3 oder 4 Uhr morgens geöffnet. Darauf angesprochen, entgegnet einem bei Schulterzucken die Antwort, dass eh nicht kontrolliert werden würde. Diese Kontrolle muss natürlich nach Mitternacht stattfinden. - 2 - Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz - 2 - Dieser in den letzten Jahren vermehrte Verstoß führt zu sich immer mehr steigenden Konflikten, z.B. zwischen Anwohnern und Gastronomiebetreibern, die sich nicht an die Auflage halten oder zwischen Gastronomiebetreibern, die sich an die Auflage halten und denen, die sich nicht darum kümmern. Die einen sehen sich aufgrund der mangelnden Kontrolle benachteiligt und bemängeln einen zu Recht nicht zulässigen Konkurrenzfaktor . Für die Anwohner, die den Qualitätswechsel der Straße in den letzten zehn Jahren erleben mussten, wäre zumindest die Einhaltung der Konzession ein wichtiges Element zur Beibehaltung einer nun ohnehin schon angespannten Nachbarschaft. Dazu gehört auch, dass es nicht sein kann, dass durch offene Fensterzeilen am Gebäuderand Lautsprecher aufgestellt werden oder die innere Anlage derart aufgedreht wird, dass in den Nachbarhäusern auch auf der gegenüberliegenden Seite noch nach Mitternacht die Gläser in den Vitrinen vibrieren. In diesem Zusammenhang sind die baulichen Veränderungen zu offenen Erdgeschosszeilen, welche ein Trend sind, zu überprüfen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Zülpicher Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0611/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
- Datum
- 20.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27