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AN/0611/2017

Aussengastronomie und Beschallung Zülpicher Str. nach Mitternacht

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) 20.04.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 04.05.2017, TOP 5.2.9

Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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Antrag nach § 3 (CDU BV1)

2793 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn  
Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 20.04.2017 
AN/0611/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.05.2017 
 
 
Aussengastronomie und Beschallung Zülpicher Str. nach Mitternacht 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, 
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag  auf die 
Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
Die Verwaltung wird aufgefordert, die in den Konzessionen vorgegebenen Auflagen der 
Außengastronomie auf der Zülpicher Straße nach Mitternacht im Rahmen der 
Ordnungspartnerschaft regelmäßiger zu kontrollieren und bei Bedarf entsprechende 
Maßnahmen zu ergreifen.  
Ferner wird die Verwaltung gebeten, die bewusste dezibelstarke Beschallung der Straße nach 
Mitternacht  durch offene Erdgeschoßzeilen und entsprechender Technik zu überprüfen bzw. 
zu unterbinden. 
 
BEGRÜNDUNG: 
 
In den Konzessionen für die Außengastronomie ist vorgesehen, dass diese spätestens um 
Mitternacht  zu schließen ist. Dennoch halten einige Betriebe die Außengastronomie bis 3 
oder 4 Uhr morgens geöffnet. 
Darauf angesprochen, entgegnet einem bei Schulterzucken die Antwort, dass eh nicht 
kontrolliert werden würde. Diese Kontrolle muss natürlich nach Mitternacht stattfinden. 
 
 
 
- 2 -

Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz 
 
 
 
 
 
 
- 2 - 
 
Dieser in den letzten Jahren vermehrte Verstoß führt zu sich immer mehr steigenden 
Konflikten, z.B. zwischen 
Anwohnern und Gastronomiebetreibern, die sich nicht an die Auflage halten oder 
zwischen 
Gastronomiebetreibern, die sich an die Auflage halten und denen, die sich nicht darum 
kümmern. 
 
Die einen sehen sich aufgrund der mangelnden Kontrolle benachteiligt und bemängeln einen 
zu Recht nicht zulässigen Konkurrenzfaktor . 
 
Für die Anwohner, die den Qualitätswechsel der Straße in den letzten zehn Jahren erleben 
mussten, wäre zumindest die Einhaltung der Konzession ein wichtiges Element zur 
Beibehaltung einer nun ohnehin schon angespannten Nachbarschaft. 
 
Dazu gehört auch, dass es nicht sein kann, dass durch offene Fensterzeilen am Gebäuderand 
Lautsprecher aufgestellt werden oder die innere Anlage derart aufgedreht wird, dass in den 
Nachbarhäusern auch auf der gegenüberliegenden Seite noch nach Mitternacht  die Gläser in 
den Vitrinen vibrieren. 
  
In diesem Zusammenhang sind die baulichen Veränderungen zu offenen Erdgeschosszeilen, 
welche ein Trend sind, zu überprüfen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Uerlich 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

04.05.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zülpicher Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0611/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (CDU)
Datum
20.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27