3131/2019
Sachstandsbericht zum Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg (AN/0765/2019) Beantwortung des gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU, Grüne sowie FDP in der Bezirksvertretung Porz auf Grundlage der Stellungnahmen der Fachämter
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/11 Vorlagen-Nummer 3131/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 Sachstandsbericht zum Maßnahmenkatalog für Porz-Finkenberg (AN/0765/2019) Beantwortung des gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU, Grüne sowie FDP in der Bezirksvertretung Porz auf Grundlage der Stellungnahmen der Fachämter Zu 1: Handlungskonzept Anfrage: Auf Grundlage des Maßnahmenkatalogs und des bereits beschlossenen Antrags zu TOP 6.12 in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 20.11.2014 ist kurzfristig, bis spätestens September 2017 ein Handlungskonzept für Porz-Finkenberg zu erarbeiten und der BV Porz vorzustellen. Antwort der Verwaltung: Der Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ ist Teilraum des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“, das vom Rat im Dezember 2016 beschlossen wurde. Das Pro- gramm umfasst ein breites Maßnahmenbündel, das auch im Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ umgesetzt werden soll. Das neben dem Leitkonzept zu erstellende Ein- zelkonzept, das die Grundlage für die Förderung städtebaulicher Maßnahmen bildet, wurde am 04.04.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagen-Nr. 3777/2018). Zu 2: Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) Anfrage: Die Beseitigung von Missständen an Wohnraum sowie an Nebengebäuden und Außenanlagen nach § 2 Abs. 1 und 2 WAG NRW ist durch die zuständige Fachverwaltung der Stadt Köln kon- sequent umzusetzen. Insbesondere ist die Situation bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen nach § 2 Abs. 3 regelmäßig zu überprüfen. § 7 Abs. 1 ist dabei konsequent anzuwenden. Hierbei ist – wenn erforderlich – zusätzliches Personal einzu- setzen. Über die Umsetzung ist im Veedelsbeirat regelmäßig Bericht zu erstatten. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung führt in Porz-Finkenberg präventive Kontrollen wegen möglicher Missstände und Verwahrlosung gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2, i.V.m. § 3 Nr. 3 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (WAG) durch. Die letzte Ortsbesichtigung fand am 17.07.2019 statt. Ein Ermittler im Außendienst sowie der zuständige Sachbearbeiter machten sich dabei ein Bild von der Lage vor Ort. Auf ein- gehende Mängelanzeigen reagiert die Verwaltung möglichst zeitnah, um die positiven Entwick- lungen im Viertel zu unterstützen. 2 Die kontrollierten Außenanlagen sind grundsätzlich als sauber einzustufen. Eine Vermüllung der Grünflächen, Spielplätze und eingezäunten Mülltonnenflächen war bei der Kontrolle nicht festzu- stellen. Lediglich ein Objekt wies eine Verunreinigung durch Müll auf, die aufgrund der Geringfügigkeit ein Handeln der Wohnungsaufsicht aber nicht erforderte. An einem Objekt wurde eine Beschädigung der Haustür festgestellt. Zudem sind wiederholte De- fekte an den Aufzugsanlagen bekannt, die aufgrund ihres Alters anfällig für Störungen und auf- wendig in der Instandhaltung sind. Derzeit sind aber alle Aufzüge funktionsfähig. Der Kontakt mit Vermieterinnen und Vermietern verläuft überwiegend zufriedenstellend. Die an- gezeigten Mängel werden schnell und zuverlässig behoben. Es ist ein genereller Rückgang der Mängelanzeigen festzustellen. Zu 3: Vermüllung Anfrage: Der Vermüllung im öffentlichen Straßenland und auf privaten Grundstücken – insbesondere auf Siedlungsgrund – ist durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Hierbei ist der bereits stattfindende Dialog der Stadtverwaltung mit den Wohnungsgesell-schaften beziehungsweise deren Hausverwaltungen und mit dem Veedelsbeirat zu intensivieren. Antwort der Verwaltung: Die aktuelle Beschwerdelage im Bereich 322-40 (Orts- und Wohnungshygiene) zum betreffenden Stadtteil Finkenberg ist gleich Null, was sowohl das öffentliche Straßenland („Wilder Müll“) als auch private Liegenschaften betrifft. In der Vergangenheit wurden seitens des Fachbereiches 322-40 ordnungsbehördliche Maßnah- men in Form von Ordnungsverfügungen gegen Eigentümer bzw. Hausverwaltungen wegen un- sachgemäßer Abfallablagerungen auf privaten Liegenschaften veranlasst. Sowohl diese Vorgehensweise, die aktive Mitarbeit der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, aber ins- besondere die Kooperation zwischen der Stadt Köln und den einzelnen Hausverwaltungen ha- ben, zumindest aus Sicht der hiesigen Stelle, einen spürbar positiven Effekt. Zu 4: Polizeipräsenz Anfrage: Zur Vermeidung von Kriminalität ist die Polizeipräsenz im Quartier zu erhöhen. Insbesondere ist zu prüfen, ob zeitweise und in regelmäßigen Abständen eine mobile Wache einzurichten und ob eine Videoüberwachung auf dem Platz der Kulturen vorzunehmen ist. Antwort der Verwaltung: Finkenberg hat den schlechten Ruf, ein kriminogener und schmutziger Ort zu sein. Den Kriminali- täts- und Einsatzzahlen nach bewegt sich Finkenberg im Mittelfeld, seit 2014 sind die Fallzahlen sogar rückläufig. Dennoch kommt es durch Streitigkeiten zwischen und innerhalb dort lebender Familienclans immer wieder zu Auseinandersetzungen größerer Personengruppen. Die Anzahl außenveranlasster Einsätze in Finkenberg ist gleichbleibend unauffällig. Streitigkei- ten, Ruhestörungen und Meldungen verdächtiger Feststellungen sowie Hilfeersuchen und Beläs- tigungen haben die Polizei 2018 überwiegend beschäftigt; an 27 Tagen wurde die Polizei nicht nach Finkenberg gerufen. 3 Nach wie vor, auch aufgrund der steten Eingaben aus der Bürgerschaft, bewertet die PI 6 das Geschehen in Finkenberg fortlaufend. Um einen polizeilichen Brennpunkt handelt es sich der Sachlage nach nicht. Der aktuell zuständige Bezirksdienstbeamte wird die Polizeiinspektion 6 im September 2019 auf eigenen Wunsch verlassen. Ein Nachfolger wird in den nächsten Wochen durch das Polizeipräsi- dium benannt. Zu 5:Ordnungsdienst/Verkehrsüberwachung Anfrage: Die Präsenz des Ordnungsdienstes und der Verkehrsüberwachung ist in Porz-Finkenberg rund um die Uhr zu erhöhen. Die Einsätze sind mit der Polizei zu koordinieren. Antwort der Verwaltung: Der Ordnungs- und Verkehrsdienst ist bereits regelmäßig im Rahmen der Dienstzeiten vor Ort präsent. Die Erfahrung zeigt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die Zuständigkeiten und Eingriffsmöglichkeiten des Ordnungsdienstes oftmals überschätzt werden. Der Ordnungsdienst hat auch in 2018 und 2019 umfassende Kontrollen im Tag- sowie Spätdienst durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wurden die eingehenden Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner bearbeitet und Präsenzstreifen durchgeführt. Im Zeitraum 01.01. – 31.12.18 fanden insgesamt 160 Kontrollen statt, davon 86 Kontrollen im Tagdienst und 74 Kontrollen im Spätdienst. Im Zeitraum 01.01. – 07.08.19 fanden 60 Kontrollen statt, davon 27 Kontrollen im Tagdienst und 33 Kontrollen im Spätdienst. Bei diesen Kontrollen konnten folgende Feststellungen getroffen werden: Meldungen bezüglich Schrott-KFZ diverse Verstöße wegen Vermüllung (Zigarettenkippen) und Verunreinigung durch Hunde- kot, sowie Grillen auf dem Spielplatz Meldungen an die AWB bezüglich „Wilder Müll“ auf öffentlichem Straßenland zahlreiche Bürgergespräche während der Präsenzstreife Präventivgespräche mit größeren Jugendgruppen Präventivgespräche mit Anwohnerinnen und Anwohnern und Besucherinnen und Besu- chern im Bereich Spielplatz Stresemannstraße bezüglich Verhalten in Grünflächen und Spielplätzen gemäß Kölner Stadtordnung mehrere Gewerbekontrollen Der Verkehrsdienst hat im Zeitraum 01.01. – 31.12.2018 insgesamt 470 Parkverstöße (Tatbe- stände des ruhenden Verkehrs) und im Zeitraum 01.01. – 09.08.19 insgesamt 202 Verstöße im Abschnitt Porz-Finkenberg festgestellt. Am häufigsten wurden dabei Verstöße wegen des Par- kens an einer Fahrstreifenbegrenzung (auch mit Behinderung) oder im eingeschränkten Halte- verbot (auch Ladezonen) geahndet. Die Einsätze des Ordnungs- und Verkehrsdienstes erfolgen grundsätzlich im Rahmen der ver- fügbaren personellen Kapazitäten, Aufgabenpriorisierungen sowie geltenden Dienstzeiten; ein regelmäßiger Austausch mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion sowie gemeinsame Kon- trollaktionen sind erfolgt. 4 Zu 6: Grünpflege Anfrage: Zur Verbesserung des Wohnumfeldes ist die Grünpflege auf städtischen Flächen zu intensivie- ren. Mit den Wohnungsgesellschaften bzw. deren Hausverwaltungen, dem Landesbetrieb Stra- ßen NRW und der Deutschen Bahn AG ist eine verbesserte Koordinierung bei der Grünpflege anzustreben. Antwort der Verwaltung: Die Flächen werden in gleicher Intensität wie in anderen Stadtteilen gepflegt. Für eine weitere Verbesserung müssten die Pflegestandards erhöht werden, was mit den vorhandenen Ressour- cen nicht möglich ist. Die Erfassung der Flächen in einem Grünflächenkataster ist derzeit in Bearbeitung. Auf dieser Grundlage wäre eine bessere Koordinierung der verschiedenen Arbeiten möglich. Vorrang haben allerdings die verkehrssichernden Maßnahmen. Die Flächen der Deutschen Bahn werden durch private Anbieterinnen und Anbieter gepflegt, mit denen eine Koordinierung sehr schwierig ist. Zu 7: Einzelhandel Anfrage: Der Einzelhandelsstandort ist durch geeignete Maßnahmen zu stärken. Antwort der Verwaltung: Das Zentren- und Einzelhandelskonzept wird derzeit neu bearbeitet und aktualisiert. Zu 8: Veedelsbeirat Anfrage: Für den Stadtteil Porz-Finkenberg ist ein Veedelsbeirat einzurichten, der die Problemlage in Fin- kenberg analysiert, Lösungsvorschläge erarbeitet und die Umsetzung der Maßnahmen begleitet. Antwort der Verwaltung: Ein Veedelsbeirat ist in der Regel ein Begleitinstrument bei der Umsetzung Integrierter Hand- lungskonzepte. Es handelt sich um ein formal einzurichtendes Gremium, welches z.B. die Maß- nahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes begleitet und über die Mittel des Verfügungs- fonds berät. Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ wird auf die Einrichtung eines Veedelsbeirats verzichtet, da die Beteiligung und fachliche Begleitung der Aktivitäten im Stadtteil über die bewährten Formate wie Runde Tische (Netzwerktreffen Finkenberg, welches 4 mal im Jahr tagt), Stadtteilkonferenzen oder Ähnlichem erfolgen soll. Über die Mittel aus dem Verfügungsfonds entscheiden ein Fachgremium sowie die Bezirksvertretung. Zu 9: Beschlagnahme von Wohnraum Anfrage: Das Amt für Wohnungswesen soll von der Beschlagnahme von Wohnraum für Mieterinnen und Mieter in den „problematischen Hochhäusern“ absehen, denen die Wohnungsgesellschaft bzw. deren Hausverwaltung wegen mietschädigenden Verhaltens gekündigt wurde. 5 Antwort der Verwaltung: Die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren kann zur Abwendung von Obdachlosigkeit grundsätzlich auch Wohnraum beschlagnahmen. Die Beschlagnahme von Wohnraum ist rechtlich aufgrund des tiefgreifenden Eingriffs in das Eigentum jedoch nur in Aus- nahmen auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes NW (OBG NW) möglich. Die Voraussetzungen liegen nur dann vor, wenn kein milderes Mittel zur Beseitigung von Woh- nungslosigkeit gegeben ist. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da zum Beispiel auch die Anmie- tung von leerstehendem Wohnraum die Unterbringung in Obdachloseneinrichtungen oder Ein- fachhotels ein solches milderes Mittel darstellt. Die Beschlagnahme und Einweisung in eine leer- stehende Wohnung kann daher nur in seltenen Ausnahmefällen zur Vermeidung drohender Ob- dachlosigkeit von der Fachstelle Wohnen genutzt werden. In Porz-Finkenberg ist dieses Instru- ment bisher nicht angewandt worden. Die Beschlagnahme und Wiedereinweisung der Bewohnerin/des Bewohners in die vom Woh- nungsverlust bedrohte Wohnung ist dagegen als Instrument zur Abwehr der Gefahr einer sonst drohenden Obdachlosigkeit anerkannt, wenn der zuständigen Behörde zum Räumungstermin keinerlei Unterbringungsalternativen zur Verfügung stehen. In der Praxis der Fachstelle Wohnen kommt diese Wiedereinweisung in der Regel nur mit Einverständnis und im Einvernehmen mit der Vermieterin/dem Vermieter in Betracht. Die Vermieterin/der Vermieter ist in diesen Fällen grundsätzlich zumindest für den befristeten Zeitraum fortsetzungsbereit. Stadtweit musste die Fachstelle Wohnen im Jahr 2018 in 459 Wohnungsnotfällen Wiedereinwei- sungen verfügen. Hierbei handelt es sich um 237 Erstbeschlagnahmungen und 222 Verlänge- rungen. Auf Finkenberg entfiel dabei eine Wiedereinweisung. Insoweit deckt sich die Praxis nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung, die dem Antrag in der Bezirksvertretung Porz zugrunde lag. Zu 10: Sozialraumkoordination Anfrage: Die Rolle des Sozialraumkoordinators als zentrale Schnittstelle zwischen den Bürgerinnen und Bürgern von Finkenberg und der Verwaltung ist zu stärken. Antwort der Verwaltung: Der Stadtteil Porz-Finkenberg ist Teil des Sozialraumgebietes „Porz-Ost / Finkenberg / Grem- berghoven und Eil“. Der Stadtteil Finkenberg stellt für die Sozialraumorientierung in diesem Sozialraumgebiet seit Beginn des Programms einen besonderen Schwerpunkt dar. Die zuständigen Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren sind wesentlich an der Zusammenstellung der beschriebenen Handlungsfelder im vorliegenden Antrag beteiligt worden und sind im Rahmen ihrer derzeitigen Möglichkeiten in den meisten Themenbereichen involviert. 6 Ziel des städtischen Programms „Lebenswerte Veedel – Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ ist, die Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen zu verbessern. Hierzu nehmen die Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren als Schnittstelle zwischen den Bürge- rinnen und Bürgern und der Verwaltung Aufgaben unter folgenden Arbeitsbereichen wahr: Prävention Integration Vernetzung Partizipation Diese Aufgaben werden auf die realen Lebensbedingungen der unterschiedlichen Stadtteile in den Sozialraumgebieten heruntergebrochen. Bezogen auf die Lebenssituation der Bewohnerin- nen und Bewohner in Finkenberg werden durch Vernetzung der vor Ort handelnden Akteurinnen und Akteure – unter Beachtung der erkannten realen Bedarfslage – die Planungen und deren Durchführungen unter der Maßgabe dieser vier Aufgabenbereiche behandelt. Darüber hinaus führen die Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren in regelmäßigen Abständen So- zialraum- bzw. Stadtteilkonferenzen durch, in denen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bür- ger Bedarfslagen ermittelt werden. Die Bedarfe zu diesen Themen wurden vor Ort entwickelt und sind in den vorliegenden Antrag eingeflossen. Die jeweiligen Planungen und durchzuführenden Maßnahmen der Verwaltung wer- den dort insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Prävention, Integration und Partizipation bürgernah behandelt, um so als erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in Finkenberg eingeleitet zu werden. Zwischen den Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren und der Bürgeramtsleitung Porz werden die Anregungen hierzu aufgenommen und fließen in die zu treffenden Zielvereinba- rungen ein. Die wichtigen Indikatoren und Hinweise zu den lebensnahen Bedarfslagen der Finkenberger Bürgerinnen und Bürger, die die Sozialraumkoordination durch die Vernetzungen wie auch durch die Instrumente der Bürgerbeteiligung vor Ort erhalten, müssen bei der Planung und der Umset- zung der Maßnahmen von der Verwaltung berücksichtigt werden. Dies stützt auch gleichzeitig ih- re Rolle. Die Sozialraumkoordinatorinnen/Sozialraumkoordinatoren benötigen die Unterstützung der Ver- waltung und der örtlichen Politik. Es sollte bei der Umsetzung von Maßnahmen in den beschrie- benen Handlungsfeldern darauf geachtet werden, dass die Abstimmung bereits in der Planungs- phase der Maßnahmen wie auch in der Umsetzung eng mit der Sozialraumkoordination erfolgt. Gegebenenfalls bedarf dieses Abstimmungsverfahren zusätzlicher Ressourcen. Hierzu ist gleich- falls die Unterstützung der örtlichen Politik notwendig, damit die zusätzlichen Ressourcen be- darfsgerecht zur Verfügung gestellt werden, um bei der Umsetzung der Maßnahmen einen hohen Wirkungsgrad zur Verbesserung der Lebenssituation im Stadtteil Finkenberg zu erzielen. Der Zuständige Sozialraumkoordinator für Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil ist maßgeblich an der Umsetzung des Projekts „Gemeinsam für gute Nachbarschaft“ der Stadt Köln beteiligt. In einer öffentlichen Veranstaltung im März 2019 wurden mit den anwesenden Bürge- rinnen und Bürgern aus Finkenberg Ideen entwickelt, die zur Verbesserung der Lebenssituation beitragen könnten. Diese Ideen wurden bzgl. ihrer Machbarkeit durch die Verwaltung geprüft. Am 02.07.2019 wurden die ausgewählten Ideen zu einem Maßnahmenpaket mit 12 Einzelmaßnah- men zusammengefasst und den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Gemeinsam mit den betei- ligten Unternehmen und den relevanten Verwaltungseinheiten, die dieses Paket mit unterstützen, wurde die Umsetzung der Maßnahmen eingeleitet. 7 Zu 11: Streetwork/Jugendarbeit Anfrage: Zur Verbesserung der Jugendarbeit ist der Einsatz von Streetworkern in Porz-Finkenberg zu er- höhen. Antwort der Verwaltung: Gemäß dem Ratsbeschluss vom 17.11.2016 und der Mitteilung des Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2017 – sind für den Stadtbezirk Porz zwei Streetworker*innen als feste Ansprechpart- ner eingesetzt. Seit dem 01.05.2017 sind die beiden Vollzeitstellen für den Stadtbezirk Porz be- setzt. Das Präsenzbüro befindet sich im Erdgeschoss eines Wohnhauses in der Theodor-Heuss- Straße 16. Die offene Sprechstunde wird momentan jeden Donnerstag von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr in der Josefstraße 14 angeboten, womit sich Streetwork Köln in Porz noch sozialräumlicher ausrichtet. Außerhalb dieser Sprechzeit sind die Streetworker*innen mehrmals pro Woche in Finkenberg an- zutreffen und telefonisch und per Mail zu erreichen. Außerdem nehmen die Streetworker*innen an stadtteilbezogenen Arbeitskreisen teil und stellen sich in den Porzer Schulen vor. Zu den festen Ansprechpartnern für Porz zählt zudem noch das Großteam des gesamten rechts- rheinischen Bereichs. Die Bezirke Kalk und Mülheim sind ebenfalls mit jeweils zwei Streetwor- ker*innen besetzt. Im Bedarfsfall besteht die Möglichkeit, dass alle Streetworker*innen des Groß- teams in einem Bezirk tätig werden. Zu 12: Bauaufsicht Anfrage: Zur Einhaltung der Bauordnung und des Brandschutzes hat die Bauaufsicht ein verstärktes Au- genmerk auf die Immobilien in Porz-Finkenberg zu legen. Antwort der Verwaltung: Wie bereits in 2018 berichtet, hat sich der Eigentümer durch sofort vollstreckbaren öffentlich- rechtlichen Vertrag zur Durchführung von brandschutztechnischen Maßnahmen verpflichtet. Es handelt sich einerseits um Forderungen, welche fortlaufend durch den Betreiber zu erfüllen sind wie das Freihalten von Rettungswegen sowie die ständige Funktionsfähigkeit von Rauch- schutztüren und technischen Anlagen. Auch eine aktuelle Besichtigung hat ergeben, dass der Ei- gentümer seinen Verpflichtungen aus den Verträgen regelmäßig nachkommt, die gesamte Wohnanlage jedoch bereits aufgrund ihrer Größe nicht jederzeit vollständig mängelfrei ist. Bezüg- lich der aktuell festgestellten Mängel, welche vorwiegend nutzerbedingt sind (Vandalismus, Dieb- stahl), wurde der Betreiber bereits zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Die Gebäude werden weiterhin durch das Bauaufsichtsamt kontrolliert. Darüber hinaus wurden ebenfalls durch die genannten Verträge Maßnahmen zur dauerhaften Si- cherung des 2. Rettungsweges durch Herstellung eines Sicherheitstreppenraumes für sechs Hochhäuser gefordert; dies erfordert zudem anlagentechnische Maßnahmen zur Rauchfreihal- tung des Treppenraumes. In drei Gebäuden wurde der Sicherheitstreppenraum inzwischen hergestellt und in Betrieb ge- nommen. In zwei weiteren Gebäuden sind die notwendigen baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen hergestellt; die Überprüfung der technischen Anlagen durch einen Prüfsachverstän- 8 digen hat jedoch noch Mängel ergeben, die durch den Eigentümer zu beseitigen sind. Die Män- gelbeseitigung wird durch das Bauaufsichtsamt überwacht. In einem weiteren Hochhaus ist die Errichtung einer Außentreppe zur dauerhaften Sicherstellung des 2. Rettungsweges geplant. Die Umsetzung hat sich jedoch aufgrund noch zu klärender statischer Belange verzögert. Der 2. Rettungsweg ist jedoch in allen betroffenen Gebäuden weiterhin auch durch temporäre Maßnahmen sichergestellt. Zu 13: Zweite verkehrliche Öffnung Anfrage: Gemäß dem Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 13.09.2007, TOP 7.2.4 ist eine zweite Zuwegung in das Wohngebiet „Finkenberg“ in Höhe der Konrad- Adenauer-Straße an dem östlichen Kreuzungspunkt zur Brüsseler Straße in Porz-Finkenberg wieder zu öffnen. Stattdessen ist die Konrad-Adenauer-Straße westlich dieses Kreuzungspunktes von dem Straßenverkehr abzubinden. Antwort der Verwaltung: Die beschlossene Öffnung der Konrad-Adenauer-Straße wurde in das Arbeitsprogramm aufge- nommen. Aufgrund der Vielzahl der Projekte kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine Aussage über einen Umsetzungszeitpunkt gemacht werden. Zu 14: Stadtsanierung/städtebauliche Entwicklung Anfrage: Aufgrund der demographischen Entwicklung hat die Verwaltung neben der Stadtsanierung eine städtebauliche Entwicklung für Porz-Finkenberg zu erarbeiten. Ferner soll die Verwaltung prüfen, a) welche Immobilien in Porz Finkenberg zurückgebaut werden sollten, b) ob der Rückbau und die Ersatzbebauung seitens der Stadt oder der städtischen Woh- nungsgesellschaften geleistet werden können, c) ob gegebenenfalls Landes- oder Bundesmittel für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Für den Ankauf, die Entmietung und den Rückbau/Abriss ist von der Verwaltung ein Konzept im Rahmen des städtischen Wohnungsgesamtplanes zu erstellen. Dieser ist der Bezirksvertretung vorzustellen. Antwort der Verwaltung: Porz-Finkenberg ist ein Teilraum des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“, das am 04.04.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde (Vorlagen-Nr. 3777/2018). Es bildet den Rahmen für das weitere integrierte Handeln im Sozialraum und ist Bestandteil des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“, das das Ziel hat, durch die Umsetzung von städtebaulichen und Grünmaßnahmen sowie flankierenden beratenden und aktivierenden Maßnahmen zur Stabilisierung des Stadtteils beizutragen. Die Erfahrungen aus dem ehemaligen Sanierungsgebiet Finkenberg zeigen erste Erfolge bei der Eigentümeraktivierung. Im Rahmen dieses Sanierungsprogrammes konnten sowohl städtebauli- che Korrekturen als auch soziale Infrastrukturen realisiert und angestoßen werden. Das aktuelle ISEK „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ kann hier lediglich mit Maß- nahmen wie dem Haus-, Hof und Fassadenprogramm anknüpfen. Perspektivisch sollte in diesem Bereich jedoch eine Entwicklung der Gesamtfläche angestrebt werden, die eine Zentralisierung des Nahversorgungszentrums und Attraktivierung der Wohnbebauung forciert. Ob hierzu das In- strument des Rückbaus von Immobilien eingesetzt werden kann und soll, muss dann geprüft werden. 9 Das beschlossene ISEK ermöglicht es, für den Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberg- hoven und Eil“ Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutsch- land aus dem Stadterneuerungsprogramm sowie EU-Fördermittel zu akquirieren. Für das Jahr 2019 wurden folgende städtebauliche und Grünmaßnahmen bei der Bezirksregie- rung Köln zur Bewilligung eingereicht: Multifunktionale Freiräume in Porz-Eil mit der städtebaulichen Aufwertung des Eiler Schützenplatzes und des Platzes an der Leidenhausener Straße sowie die Sanierung der Sportanlage Humboldtstraße. Die Aufwertung der Grünfläche Stresemannstraße mit der Errichtung mehrerer Trend- sportflächen soll für das Jahr 2020 beantragt werden. Diese städtebaulichen und Grünmaßnahmen liegen jedoch nicht in Finkenberg. Als flankierende Maßnahmen sind für das Jahr 2019 beantragt: die Einrichtung des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“ Zuhause im Veedel – Aktivierung und Beteiligung sowie das „Haus-, Hof- und Fassadenprogramm“. Die flankierenden Maßnahmen werden im gesamten Sozialraum „Porz-Ost, Finkenberg, Grem- berghoven und Eil“ umgesetzt. Die Stadt Köln wartet derzeit auf den Bewilligungsbescheid, um mit der Umsetzung der beschrie- benen Maßnahmen beginnen zu können. Zu 15: Lise-Meitner-Gesamtschule Anfrage: Die Lise-Meitner-Gesamtschule ist als integratives Element im Stadtteil zu stärken. Die Mittel der Schule für Werkstätten müssen erhöht werden, um die wichtige Arbeit für Integration und Inklusi- on zu unterstützen. Die dazu benötigten Räume sind kurzfristig bereit zu stellen. Der gesamte Schulbereich muss überwacht werden, die Zaunanlage ist an der Mensa vorbei bis zum Park- platz zu ergänzen. Der Parkplatz selbst ist so abzusichern, dass Fremdparker keine Zufahrt mehr erhalten. Antwort der Verwaltung: Die Größe der Schule hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht verändert (Sekundarstufe I sechszügig, Sekundarstufe II vierzügig). Es werden rund 1.250 Schülerinnen und Schüler be- schult. Seit der ursprünglichen Anfrage wurde im Bestand ein zusätzlicher (Differenzierungs-) Raum ge- schaffen. Es stehen weiterhin keine größeren Baumaßnahmen an, die planmäßige Generalsanierung der Schule wird in der Schulbaumaßnahmenliste 2019 unter der lfd. Nummer 183 mit Priorität GI 2 geführt (d.h. Planungsbeginn ist frühestens in fünf Jahren). Im Schuljahr 2019/2020 sollen allerdings die Baumeinfassungen auf den Schulhöfen erneuert werden. Dies wird zum Anlass genommen, die Schulhofflächen insgesamt einer Modernisierung zu unterziehen. Durch Baumpflanzungen, neue Spielgeräte und zusätzliche Sitzmöglichkeiten wird sich die Aufenthaltsqualität dort erheblich verbessern. Der nicht eingezäunte Parkplatz-Bereich direkt vor der Sporthalle stellt nach wie vor ein Problem dar. 10 Da der Parkplatz zu den Trainingszeiten der Vereinssportler in den Abendstunden und zum Spielbetrieb an den Wochenenden frei befahrbar sein muss, ist ein Ausbau der Zaunanlage nur bei gleichzeitiger Einführung einer Parkraumbewirtschaftung denkbar. Diese Systeme sind aber kostspielig in der Anschaffung und bei der Vielzahl der Nutzer schwierig in der Umsetzung. Auf Wunsch der Schule wird nach Ende der Vogelschutzzeit ein Rückschnitt des Grünstreifens zwischen Parkplatz und Schulgebäude stattfinden, so dass ‚dunkle Ecken‘ aus Gründen der bes- seren Aufsichtsmöglichkeiten reduziert werden. Zu 16: Runder Tisch Wohnen/Veedelshausmeister Anfrage: Analog zum Wohndialog Kalk sollte ein „Runder Tisch Wohnen“ für Finkenberg eingerichtet wer- den, der die Idee der Veedelshausmeisters vorantreibt. Die Bereitschaft der Vermieter und insbe- sondere der KPL muss auf Ernsthaftigkeit überprüft werden. So kann ein gemeinsames Vorge- hen ermöglicht werden, bei dem auch die Eigentümer der Einfamilienhäuser einbezogen werden. Antwort der Verwaltung: Über das Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ ist zwar kein Einsatz eines Veedelshaus- meisters im Sozialraumgebiet „Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil“ vorgesehen, je- doch soll die Maßnahme „Zuhause im Veedel“ in Finkenberg eingesetzt werden mit dem Ziel, die Aktivierung und Beteiligung im Quartier voranzutreiben. Eine Verbesserung der dortigen Lebensbedingungen kann nur durch ein integriertes Handeln er- reicht werden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst eine entscheidende Rolle spie- len. Nicht für sie, sondern mit ihnen sollen Veränderungen geplant und umgesetzt werden. Aufgabe der Mieter- und Nachbarschaftsarbeit wird sein, in Zusammenarbeit mit möglichst vielen Betroffenen die Lebensqualität vor Ort zu steigern, die das Quartier beeinträchtigenden struktu- rellen Probleme zu erkunden, sie konstruktiv und lösungsorientiert aufzugreifen und Partizipati- onsprozesse zu ermöglichen. Schwerpunkte sind die sozialen Lebensverhältnisse und der per- sönliche Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie die konkrete Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt. Die Soziale Arbeit knüpft an den konkret festgestellten Interessen, Aktivitäten und Bedürfnislagen der Bewohnerschaft an und entwickelt daraus bedarfsgerechte Beratungs-, Aktivierungs- und Unterstützungsleistungen für das Quartier. Die Aktivierungsaufgabe lässt sich folgendermaßen konkretisieren: Kontinuierliche Präsenz im Quartier Durchführung einer aktivierenden Bewohnerbefragung (nach Möglichkeit mehrsprachig) zur Herausarbeitung von Handlungsbedarfen aus Sicht der Bewohnerinnen und Bewoh- ner vor Ort Erkundung der Interessen, Ressourcen und Bedarfslagen im Quartier durch Methoden aufsuchender Arbeit Soziale Aktivierung der Wohnbevölkerung durch die Organisation von Versammlungen, Stadtteilfesten, kulturellen Veranstaltungen, Informationsangeboten und Aktionen Aufbau von Selbstbestimmungsgremien wie Mieterräten Schaffung von Mitwirkungsmöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben im Quartier Verbesserung der Lebensbedingungen durch Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers Erhöhung der Teilhabechancen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Gesundheit Vertretung der Interessen der Wohnbevölkerung (Lobbyarbeit für das Quartier) Nach Auslauf der Förderung sollen die geschaffenen Strukturen der Mieter- und Bewoh- nerbeteiligung verstetigt werden. Das Maß der weiterhin erforderlichen professionellen Unterstützung soll durch eine wissenschaftliche Begleitung ermittelt werden. 11 Die Stadt Köln wartet derzeit auf den Bewilligungsbescheid, um mit der Umsetzung der beschrie- benen Maßnahme beginnen zu können. Zu 17: Jugendarbeit Anfrage: Die Jugendeinrichtung Arche Nova am Kirchhügel in Finkenberg ist weiter zu stärken. Insbeson- dere die dort bereits erfolgreich praktizierten Projekte im Bereich der Integration und Beschäfti- gungsförderung sollen durch städtische bzw. stadtnahe Strukturen unterstützt und ergänzt wer- den. Antwort der Verwaltung: In Finkenberg gab es zunächst nur eine provisorische offene Jugendeinrichtung in einem Laden- lokal auf der Konrad-Adenauer-Straße. Mit dem Neubau einer Jugendeinrichtung auf dem Kirchenhügel konnte das Ziel einer räumlichen und personellen Erweiterung und somit eine deutliche Verbesserung der Jugendarbeit umgesetzt werden. Auf einer 3.300 qm großen städtischen Fläche wurden zunächst mehrere Optionen zum Bau ei- ner neuen Einrichtung geprüft. Letztendlich erhielt der Verein „Haus der offenen Tür e.V.“ die Möglichkeit, dort eine Jugendeinrichtung und eine Kindertagesstätte zu bauen. Am 2. Juli 2014 wurde das Richtfest des Neubaus auf dem Kirchenhügel in Finkenberg gefeiert. Durch die neue Einrichtung erhielt Finkenberg eine der modernsten Jugendeinrichtungen in Köln mit einer perso- nellen Ausstattung von 3 pädagogischen Vollzeitkräften, welche durch kommunale Mittel finan- ziert werden. Die Stadt Köln setzte 2016 die vom Rat der Stadt beschlossene neue „Richtlinie zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Köln“ um. Damit verbunden war eine erhebliche Mittel- aufstockung, von welcher insbesondere die neue Einrichtung in Finkenberg profitieren konnte. Mit der pauschalisierten Förderung wurde stadtweit eine Erhöhung der Qualität und der damit verbundenen Standards in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit festgeschrieben, die in regel- mäßig stattfindenden Wirksamkeitsdialogen durch die bezirkliche Jugendpflege überprüft wird. Das Gesamtkonzept der Jugendarbeit in Finkenberg basiert auf der engen Kooperation der bei- den Jugendeinrichtungen in Eil und Finkenberg, die zusammen zu einem Träger, der HOT Porz gGmbH, gehören. Die Angebotskonzeption der beiden Einrichtungen soll sowohl die individuelle Bedarfslage vor Ort berücksichtigen, sich aber andererseits in der Form der Angebote ergänzen und unterschiedliche Angebotsschwerpunkte und Angebotsstrukturen für Kinder und Jugendliche beinhalten. Unter pädagogischer Gesamtkonzeption versteht der Träger auch eine für Träger und Mitarbeiter*innen gemeinsame pädagogische Grundausrichtung in Bezug auf Leitbild, Ziele und Qualitätsstandards. Für Finkenberg konnten die Angebote für Kinder und Jugendliche darüber hinaus in jüngster Zeit erweitert werden. So findet beispielsweise ein zusätzliches Angebot im Rahmen des Mitter- nachtssports durch die Sportjugend Köln statt. Das Jobcenter finanziert zusätzliche §16h-Stellen zur Entwicklung persönlicher und beruflicher Perspektiven mit Hilfe sportpädagogischer Angebo- te. Die Rheinflanke setzt dieses Angebot mit dem Projekt „Kick&Start“ um. Auch die Jugendwerkstatt Porz, ebenfalls in Trägerschaft der HOT Porz gGmbH, engagiert sich mit ihrem Projekt FIF („Fit in Finkenberg“), das insbesondere auf die Bekämpfung von Kinderar- mut ausgerichtet ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (10)
- Josefstraße 14
- Brüsseler Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Leidenhausener Straße
- Theodor-Heuss-Straße 16
- Platz der Kulturen
- Stresemannstraße
- Humboldtstraße
- Im Mittelfeld
- Straße 16
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Details
- Aktenzeichen
- 3131/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.09.2019
- Erstellt
- 05.09.2019 12:50