0248/2018
Anfrage der CDU- Fraktion vom 15.01.2018, Status Quo des gewerblichen Standortes Großmarkt in Raderberg - AN
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3528 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 Vorlagen-Nummer 0248/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2018 Anfrage der CDU- Fraktion vom 15.01.2018, Status Quo des gewerblichen Standortes Großmarkt in Raderberg - AN 0049/2018 Unter Bezug auf die öffentliche Auslegung der Planunterlage der 27. Änderung des Regio- nalplans Köln, Teilabschnitt Region Köln – Darstellung eines Regionalen Grünzuges Park- stadt Süd, Stadt Köln“ stellt die CDU- Fraktion die folgenden Fragen: 1. Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Aktualisierung der Gutachten und der Erarbei- tung des Betriebskonzepts? Wann wird die Änderung des Flächennutzungsplans er- folgen? Wann wird das Bebauungsplanverfahren fortgesetzt? 2. Wie viele Händler gibt es am derzeitigen Standort, deren Handelsgut einem Frische- markt zuzuordnen ist? Wie viele Mitarbeiter haben sie? 3. Wie hoch ist der Anteil der Händler, deren Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht, zahlenmäßig (in Prozent) an der Gesamtzahl der ansässigen Gewerbebetrie- be? 4. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten der Händler, deren Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten ansässi- gen Gewerbebetriebe? 5. Gab es in den vergangenen Monaten Händler, die den Standort verlassen haben? Warum? Wohin haben sie ihr Geschäft verlegt? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu 1. Die Möglichkeiten kommunaler Beteiligung an einem Frischezentrum bzw. mögliche Betriebsformen sollen gutachterlich geprüft werden. Die hierzu notwendigen Beauftra- gungen befinden sich im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren. 2 Im Verfahren zur 191. Änderung des FNP, Frischezentrum Marsdorf, sowie im Bebau- ungsplanverfahren wurde die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Anfang 2016 durchgeführt. Nach dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 11.07.2017, den Großmarkt nach Marsdorf zu verlagern, werden derzeit die Grundlagen des bisherigen Planungsstan- des überprüft und das Verfahren der vorbereitenden Bauleitplanung weiter betrieben. Aktuell werden die Eingangsdaten des Verkehrsgutachtens auf ihre Aktualität geprüft. Gegebenenfalls wird dieses anschließend überarbeitet. Eine Aktualisierung der weite- ren Gutachten wie zum Beispiel des Lärmgutachtens ist aktuell nicht erforderlich. Soll- ten sich hier die Eingangsdaten auf Grund des noch zu erstellenden Betriebskonzep- tes ändern, wird die Aktualisierung im Rahmen der Bauleitplanung erfolgen. Zu 2. Auf dem Gelände des städtischen Großmarktes gibt es derzeit 175 Händler, die einem Frischezentrum zuzuordnen sind. Eine genaue Auflistung aller am Standort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt der Verwaltung nicht vor. Die Verwaltung geht aber von schätzungsweise 1220 Beschäftigten aus. zu 3. Der Anteil der Händler, deren Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln im Verhältnis zur Gesamtzahl aller am Standort Beschäftigten besteht, beträgt ca. 85 %. Die Seg- mente Papier und Kartonagen, Logistiker, Gastronomie, Imbiss, Cash und Carry, Ga- belstaplerservice, Müllentsorger sind dabei nicht berücksichtigt worden. zu 4. Schätzungsweise 1100 Beschäftigte sind dem reinen Lebensmittelsektor zuzurech- nen. zu 5. Der Verwaltung sind in den vergangenen Monaten keine Betriebssitz- bzw. Ge- schäftsverlagerungen aus dem Bereich des städtischen Großmarktes bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0248/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 18.01.2018 13:48