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V/0021/2026

Von Migrationsvorgeschichte zu Einwanderungsgeschichte - Änderung der Definition und Berechnung

Vorlagen 05.02.2026

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Anlage 1_Analyse nach Geschlecht und Alter

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Berichtsvorlage

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Anlage 1_Analyse nach Geschlecht und Alter

6533 Zeichen

Anlage 1: Analyse nach Geschlecht und Alter 
 
1. Geschlecht 
 
a) Übersicht alle Geschlechter 
 
Tabelle 4: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte und Geschlecht zum 
31.12.2025 
 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Einwanderungsgeschichte 
insgesamt 
davon 
Eingewanderte 
Nachkommen 
insgesamt 
davon mit 
ein- 
seitiger 
zwei- 
seitiger 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %     
Männlich 154 011 30 453 19,8 23 347 15,2 7 106 4,6 3 630 3 476 
Weiblich 166 577 31 703 19,0 24 891 14,9 6 812 4,1 3 584 3 228 
Divers 84 4 4,8 4 - - - - - 
k.A. 56 8 14,3 8 - - - - - 
Hinweis: Zahlenwert die genau Null sind, sind mit - gekennzeichnet. 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle  
 
 
 
b) Männliche wohnberechtigte Bevölkerung 
 
Tabelle 5: Männliche wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte 2023 - 2024 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Migrationsvorgeschichte 
Insgesamt 
davon 
Ausländer 
Deutsche mit 
persönlicher vererbter  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in 
% Anzahl in % Anzahl in % 
2023 154 409 39 108 25,3 20 647 13,4 12 555 8,1 5 906 3,8 
2024 155 153 39 944 25,7 21 322 13,7 12 693 8,2 5 929 3,8 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle

Tabelle 6: Männliche wohnberechtigte Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte 2023 - 2025 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Einwanderungsgeschichte 
insgesamt 
davon 
Eingewanderte 
Nachkommen 
insgesamt 
davon mit 
ein- 
seitiger 
zwei- 
seitiger 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %     
2023 154 409 37 625 24,4 30 557 19,8 7 068 4,6 3 519 3 549 
2024 155 153 38 400 24,7 31 288 20,2 7 112 4,6 3 616 3 496 
2025 154 090 37 565 24,4 30 459 19,8 7 106 4,6 3 630 3 476 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
 
c) Weibliche Wohnberechtigte Bevölkerung 
 
Tabelle 7: Weibliche wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte 2023 - 2024 
 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Migrationsvorgeschichte 
Insgesamt 
davon 
Ausländer 
Deutsche mit 
persönlicher vererbter  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 
2023 167 012 39 962 23,9 20 243 12,1 13 963 8,4 5 756 3,4 
2024 167 562 40 606 24,2 20 667 12,3 14 085 8,4 5 854 3,5 
Quelle:  Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
Tabelle 8: Weibliche wohnberechtigte Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte 2023 - 2025 
 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Einwanderungsgeschichte 
insgesamt 
davon 
Eingewanderte 
Nachkommen 
insgesamt 
davon mit 
ein- 
seitiger 
zwei- 
seitiger 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %     
2023 167 012 38 509 23,1 31 714 19,0 6 795 4,1 3 499 3 296 
2024 167 562 39 138 23,4 32 251 19,2 6 887 4,1 3 600 3 287 
2025 166 638 38 521 23,1 31 709 19,0 6 812 4,1 3 584 3 228 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle

2. Alter 
 
a) Migrationsvorgeschichte und Einwanderungsgeschichte nach Alter zum 
31.12.2024 
 
Tabelle 9: Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2024 in Münster nach Migrationsvorgeschichte und 
Alter 
Alter Insgesamt 
darunter mit Migrationsvorgeschichte 
Insgesamt 
davon 
Ausländer 
Deutsche mit 
persönlicher vererbter1  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 
0 - 2 Jahre 7 464 2 768 37,1  870 11,7  54 0,7 1 844 24,7 
3 - 5 Jahre 8 188 3 161 38,6 1 058 12,9  108 1,3 1 995 24,4 
6 - 9 Jahre 11 340 4 745 41,8 1 709 15,1  171 1,5 2 865 25,3 
10 -13 Jahre 10 574 4 502 42,6 1 667 15,8  298 2,8 2 537 24,0 
14 - 17 Jahre 10 628 4 583 43,1 1 656 15,6  385 3,6 2 542 23,9 
18 - 20 Jahre 12 856 2 034 15,8 1 647 12,8  387 3,0 - - 
21 - 26 Jahre 40 116 6 533 16,3 5 364 13,4 1 169 2,9 - - 
27 Jahre und älter 221 549 52 224 23,6 28 018 12,6 24 206 10,9 - - 
Gesamt 322 715 80 550 25,0 41 989 13,0 26 778 8,3 11 783 3,7 
Hinweis: Zahlenwert die genau Null sind, sind mit - gekennzeichnet. 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
 
Tabelle 10: Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2024 in Münster nach Einwanderungsgeschichte und 
Alter 
Alter 
Insgesamt 
darunter mit Einwanderungsgeschichte 
insgesamt 
davon 
Eingewanderte 
Nachkommen2 
ins- 
gesamt 
davon mit 
ein- 
seitiger 
zwei- 
seitiger 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl in 
% Anzahl in % Anzahl in % Anzahl 
0 - 2 Jahre 7 464 2 658 35,6  184 2,5 2 474 33,1 1 237 1 237 
3 - 5 Jahre 8 188 3 032 37,0  480 5,9 2 552 31,2 1 310 1 242 
6 - 9 Jahre 11 340 4 594 40,5  997 8,8 3 597 31,7 1 809 1 788 
10 -13 Jahre 10 574 4 377 41,4 1 621 15,3 2 756 26,1 1 490 1 266 
14 - 17 Jahre 10 628 4 457 41,9 1 837 17,3 2 620 24,7 1 370 1 250 
18 - 20 Jahre 12 856 1 883 14,6 1 883 14,6 - - - - 
21 - 26 Jahre 40 116 6 156 15,3 6 156 15,3 - - - - 
27 Jahre und älter 221 549 50 381 22,7 50 381 22,7 - - - - 
Gesamt 322 715 77 538 24,0 63 539 19,7 13 999 4,3 7 216 6 783 
Hinweis: Zahlenwert die genau Null sind, sind mit - gekennzeichnet. 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
 
1  Die vererbte Migrationsvorgeschichte wird nur für minderjährige Personen berechnet.  
2  Die ein- bzw. zweiseitige Einwanderungsgeschichte wird nur für minderjährige Personen 
berechnet.

b) Einwanderungsgeschichte nach Alter zum 31.12.2025 
 
 Tabelle 11: Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2025 in Münster nach Einwanderungsgeschichte 
und Alter 
Hinweis: Zahlenwert die genau Null sind, sind mit - gekennzeichnet. 
 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle 
 
  
 
3  Die ein- bzw. zweiseitige Einwanderungsgeschichte wird nur für minderjährige Personen 
berechnet. 
Alter Insgesamt 
darunter mit Einwanderungsgeschichte 
insgesamt 
davon 
Eingewanderte 
Nachkommen3 
ins- 
gesamt 
davon mit 
ein- 
seitiger 
zwei- 
seitiger 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl 
0 - 2 Jahre 7 200 2 498 34,7  124 1,7 2 374 33,0 1 133 1 241 
3 - 5 Jahre 7 999 2 886 36,1  432 5,4 2 454 30,7 1 292 1 162 
6 - 9 Jahre 11 205 4 416 39,4  887 7,9 3 529 31,5 1 777 1 752 
10 -13 Jahre 10 747 4 441 41,3 1 512 14,1 2 929 27,3 1 589 1 340 
14 - 17 Jahre 10 610 4 419 41,6 1 787 16,8 2 632 24,8 1 423 1 209 
18 - 20 Jahre 12 436 1 955 15,7 1 955 15,7 - - - - 
21 - 26 Jahre 39 162 5 953 15,2 5 953 15,2 - - - - 
27 Jahre und älter 221 369 49 518 22,4 49 518 22,4 - - - - 
Gesamt 320 728 76 086 23,7 62 168 19,4 13 918 4,3 7 214 6 704

Abbildung 1: Wohnberechtigte Bevölkerung am 31.12.2025 in Münster nach 
Einwanderungsgeschichte und Alter

Berichtsvorlage

14170 Zeichen

V/0021/2026 
V/0021/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Von Migrationsvorgeschichte zu Einwanderungsgeschichte - Änderung der Definition und 
Berechnung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   06.05.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
Um die Vielfalt der Münsteraner Bevölkerung auch statistisch abbilden zu können, wurde bisher das 
Konzept der Migrationsvorgeschichte (MVG) für die Auswertung der statistischen Kennzahlen und 
weiterführenden Analysen (z.B. für das Sozial- oder Integrationsmonitoring) genutzt. Die Berechnung 
des Konzeptes ergab sich dabei aus einer eigens für Münster erarbeiteten Definition und damit ein-
hergehender Berechnung, die Anfang der 2000er Jahre im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und 
Integration (vormals: Ausländerbeirat) erarbeitet wurde. Die Migrationsvorgeschichte wurde dabei 
über das Merkmal Geburtsort/ -land und die 1. Staatsangehörigkeit berechnet. Daraus ergaben sich 
Informationen über die persönliche MVG sowie die vererbte MVG, die sich aus der Migrationsvorge-
schichte mindestens eines Elternteils ergibt (Details siehe Tabelle 1). 
 
2. Gründe für die Umstellung der Definition 
Diese Berechnung bedarf aus zwei Gründen einer Überarbeitung: Erstens ist die Vergleichbarkeit mit 
anderen Städten, Kommunen, dem Land und Bund mit einer individuellen Berechnungsweise in 
Münster nicht gegeben, gleichzeitig jedoch ein wichtiger Referenzpunkt für Themen der Integration, 
Vielfalt und Teilhabe. Die Vereinheitlichung ist somit ein zentraler Mehrwert der Definitionsänderung.  
Zweitens ist das Konzept der Migrationsvorgeschichte (bzw. des Migrationshintergrundes) in den letz-
ten Jahren öffentlich in die Kritik geraten: So ist das im Jahr 2005 vom Statistischen Bundesamt zum 
Zwecke der differenzierten Abbildung der vielfältigen Bevölkerungszusammensetzung eingeführte 
Merkmal Migrationshintergrund aufgrund gesellschaftlicher und politischer Diskurse als nicht mehr 
angemessen und in den letzten Jahren zunehmend als stigmatisierend bewertet worden. 1 Ähnlich 
 
1  Siehe weiterführend u.a.:  
Stadtplanungsamt  
 
12.03.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dr. Verneuer-Emre 
Telefon: 492-6179 
Verneuer-Emre@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0021/2026 
kritisch wurde der Begriff der Migrationsvorgeschichte in unterschiedlichen Gremien der Stadt Müns-
ter diskutiert – nicht zuletzt im Migrationsleitbild der Stadt Münster wird der Begriff als kritisch, aber 
bisher weit verbreitet markiert.2 
  
Die Fachstelle Statistik und Stadtforschung im Stadtplanungsamt verantwortet als abgeschottete Sta-
tistikdienststelle die Weiterqualifizierung kommunaler Daten und führt vor diesem Hintergrund mit 
Stichtag 31.12.2025 das neue Merkmal Einwanderungsgeschichte (EWG) ein.  
 
 
3. Erläuterung der neuen Definition 
Die Definition zur Einwanderungsgeschichte bezieht sich auf die von der Fachkommission Integrati-
onsfähigkeit3 vorgeschlagene und vom Statistischen Bundesamt4 leicht angepasste Definition5: 
Personen mit Einwanderungsgeschichte sind Personen, die entweder selbst oder deren beide 
Elternteile seit 1950 in das heutige Gebiet Deutschlands eingewandert sind (Eingewanderte und 
ihre direkten Nachkommen).  
 
Zentral für diese Definition (im Abgleich mit dem Konzept des Migrationshintergrundes) ist u.a. die 
Entkopplung von Staatsangehörigkeit und Migration sowie die Begrenzung auf die erste und zweite 
Generation.6 Personen, deren Eltern eingewandert sind, werden entsprechend als Personen ohne 
eigene, aber mit ein - bzw. zweiseitiger Einwanderungsgeschichte erfasst. Welche konkreten Unter-
schiede es zwischen der in Münster verwendeten Berechnung der Migrationsvorgeschichte und der 
neuen Berechnung der Einwanderungsgeschichte gibt, wird im folgenden Abschnitt thematisiert.  
 
 
4. Unterschiede zwischen neuer und alter Berechnung 
Tabelle 1 stellt das bisher in Münster verwendete Konzept Migrationsvorgeschichte neben das neue 
Konzept Einwanderungsgeschichte. Es zeigt sich, dass die Berechnungsgrundlagen ähnlicher sind, 
als es die unterschiedliche Benennung vermuten lassen würde: Während Migrationsvorgeschichte 
über die Angabe zum Geburtsort/ -land und die Staatsangehörigkeit errechnet wurde, bedarf es zur 
Berechnung der Einwanderungsgeschichte ausschließlich des Geburtsortes/ -landes. Auf Basis die-
ser Berechnung werden unterschiedliche Merkmale, vor allem aber unterschiedliche Ausprägungen 
dieser Merkmale abgeleitet.  
 
- Fachkommission Integrationsfähigkeit (2021): Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. 
Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähig-
keit, S. 218 ff.  
- Verband deutscher Städtestatistiker (2013): Migrationshintergrund in der Statistik – Definitionen, Erfas-
sung und Vergleichbarkeit . In: Materialien zur Bevölkerungsstatistik, Heft 2.  
2  Kommunales Integrationszentrum Stadt Münster (2025): Migrationsleitbild der Stadt Münster 2025 - 2030, 
S. 14; S. 55 . 
3  Fachkommission Integrationsfähigkeit (2021): Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten. Be-
richt der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit , S. 
222 f.  
4  Das Statistische Bundesamt liefert auf der folgenden Website die Definition:  
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft -Umwelt/Wohnen/Glossar/einwanderungsgeschichte.html  
5  Für einen zusammenfassenden Überblick siehe u.a. die Information der Bundeszentrale für politische Bil-
dung: https://www.bpb.de/themen/migration -
integration/regionalprofile/deutschland/558144/einwanderungsgeschichte/#node -content-title-1 
6  Wichtig ist, dass sowohl die einseitige als auch die beidseitige Einwanderungsgeschichte über die EWG der 
Eltern abgeleitet wird, obwohl dies nicht der Empfehlung der Fachkommission entspricht und sich auch 
nicht eindeutig aus der Definition ergibt.

- 3 - 
V/0021/2026 
Insgesamt zeigt sich hier die größte Abweichung: Aus der neuen Berechnung zur Einwanderungsge-
schichte werden die Einwanderungsgeschichte einer Person (EWG) sowie das Bezugsland (EWGB) 
abgeleitet. EWG gibt dann Auskunft darüber, ob eine Person keine, eine eigene Einwanderungsge-
schichte oder eine 2 -seitige (von beiden Elternteilen geerbte) bzw. einseitige (von einem Elternteil 
geerbte) Einwanderungsgeschichte aufweist.  
Im Vergleich zur alten Berechnung ergibt sich damit eine deutlich sparsamere Abbildung von Perso-
nen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Die Aufteilung von Personen, die zwar als deutsch, aber 
bspw. als Heimatvertriebene oder Spätaussiedlerinnen und -siedler gefasst werden, fällt weg. Analog 
zur Migrationsvorgeschichte wird auch mit der neuen Variable die Information der einseitigen oder 
zweiseitigen Einwanderungsgeschichte der Eltern abgebildet.

- 4 - 
V/0021/2026 
Tabelle 1: Vergleich der Berechnung und Ableitung MVG und EWG  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. Auswirkungen auf die Bevölkerungsstatistik  
Aus Tabelle 1 ist bereits deutlich geworden, dass die Berechnungen für Migrationsvor- bzw. Einwan-
derungsgeschichte recht ähnlich sind. Einzig die Staatsangehörigkeit wird nicht mehr weiter berück-
sichtigt. Ein direkter Vergleich zwischen Migrationsvorgeschichte und Einwanderungsgeschichte ist 
zwar aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen nicht ohne weiteres möglich; Tenden-
 
MIGRATIONSVORGESCHICHTE 
  
EINWANDERUNGSGESCHICHTE 
  
Berechnung 
über 
- Geburtsort / -land  
- 1. Staatsangehörigkeit  
- Geburtsort / -land   
Abgeleitete 
Merkmale  
- M01: Migrationsvorgeschichte der 
Person 
- M02: Migrationsvorgeschichte ver-
erbt 
- EWG: Einwanderungsgeschichte  
- EWGB: Bezugsland  
Ausprägungen 
der Variable  
M01: Migrationsvorgeschichte der 
Person 
- Deutsche: In Deutschland geboren 
und 1. Staatsangehörigkeit deutsch 
- Deutsch – Heimatvertriebene: 
vor dem 01.01.1950 geboren, erste 
Staatsangehörigkeit Deutsch und 
in Estland, Lettland, Litauen, Mol-
dau, Polen, Rumänien, Slowakei, 
Tschechien, Tschechoslowakei, 
Ungarn oder Ukraine geboren  
- Deutsch – Aussiedler / Spätaus-
siedler: 1. Staatsangehörigkeit 
Deutsch und Geburtsort in Russ-
land, Weißrussland, Armenien, 
Aserbaidschan, Georgien, Kasach-
stan, Kirgistan, Tadschikistan, Tur-
kmenistan, Usbekistan, Sowjetuni-
on, wenn nach dem 01.01.1950 
geboren kann das Geburtsland 
auch eins der Heimatvertriebenen 
Ländern sein  
- Deutsch – Einbürgerung: 1. 
Staatsangehörigkeit ist Deutsch 
und das Geburtsland ist nicht 
Deutschland oder ein Aussiedler-
staat 
- Nicht deutsch: 1. Staatsangehö-
rigkeit ist nicht Deutsch  
 
M02: Migrationsvorgeschichte ver-
erbt:  
- Deutsche Kinder ohne persönliche, 
aber mit vererbter Migrationsvor-
geschichte. Kinder, die mit Eltern 
aus dem definierten Personenkreis 
(Ausländer, Aussied-
ler/Spätaussiedler, Heimatvertrie-
bene und weitere Eingebürgerte) 
im selben Haushalt leben, haben 
ebenfalls eine Migrationsvorge-
schichte. Hierbei reicht es, wenn 
ein Elternteil eine Migrationsvorge-
schichte hat 
- Ausprägungen: keine, 1 -seitig, 2-
seitig 
EWG: Einwanderungsgeschichte 
- Eigene EWG 
- Ohne eigene EWG, 2-seitige 
EWG der Eltern 
- Ohne eigene EWG, 1-seitige 
EWG der Eltern 
- Ohne EWG

- 5 - 
V/0021/2026 
zen können jedoch folgendermaßen betrachtet werden: Um die Auswirkungen auf die Bevölkerungs-
statistik einschätzen zu können, werden jeweils die Spalten ‚darunter mit Migrationsvorgeschichte 
insgesamt‘ und ‚darunter mit Einwanderungsgeschichte insgesamt‘ sowie ‚Deutsche mit vererbter 
Migrationsvorgeschichte‘ und ‚Nachkommen insgesamt‘ miteinander in Beziehung gesetzt (Spalten 
sind jeweils grau hinterlegt). Da ab 2025 nur noch Einwanderungsgeschichte berechnet wird, werden 
für die abgleichende Betrachtung ausschließlich die Jahre 2023 und 2024 genutzt. Ab 2025 wird aus-
schließlich Einwanderungsgeschichte berechnet – die Zahlen werden ebenfalls in den entsprechen-
den Tabellen berichtet.  
Entsprechend der ähnlichen Berechnungsgrundlage (Tabelle 1) liegen auch die Werte für die wohn-
berechtige Bevölkerung in Münster nah beieinander (s. Tabelle 2 und Tabelle 3): Betrachtet man zu-
nächst die Gesamtzahl, zeigt sich für 2023 (24,6 zu 23,7  %) wie 2024 (25,0 zu 24,0  %) eine kleine 
Differenz von 
  1 % zwischen Personen mit Migrationsvorgeschichte und Einwanderungsgeschichte. 
Ähnlich sieht es bei der vererbten Migrationsvorgeschichte bzw. den Nachkommen eingewanderter 
Personen aus: hier ergibt sich für 2023 (3,6 zu 4,3  %) eine Differenz von 0,7  % und 2024 (3,7 zu 
4,3 %) eine Differenz von 0,6  % zwischen Personen mit Migrationsvorgeschichte und Einwande-
rungsgeschichte. 
 
Tabelle 2: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Migrationsvorgeschichte 2023 - 2024 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Migrationsvorgeschichte 
Insgesamt 
davon 
Ausländer 
Deutsche mit 
persönlicher vererbter  
Migrationsvorgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % 
2023 321 421 79 070 24,6 40 890 12,7 26 518 8,3 11 662 3,6 
2024 322 715 80 550 25,0 41 989 13,0 26 778 8,3 11 783 3,7 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle  
  
Tabelle 3: Wohnberechtigte Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte 2023 - 2025 
Am 
31.12. 
Insgesamt 
darunter mit Einwanderungsgeschichte 
insgesamt 
davon 
Eingewanderte 
Nachkommen 
insgesamt 
davon mit 
ein- 
seitiger 
zwei- 
seitiger 
Einwanderungsgeschichte 
Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %     
2023 321 421 76 134 23,7 62 271 19,4 13 863 4,3 7 018 6 845 
2024 322 715 77 538 24,0 63 539 19,7 13 999 4,3 7 216 6 783 
2025 320 728 76 086 23,7 62 168 19,4 13 918 4,3 7 214 6 704 
Quelle: Stadt Münster – Stadtplanungsamt | Statistikdienststelle  
 
Betrachtet man die wohnberechtigte Bevölkerung unter Berücksichtigung von Geschlecht in den Jah-
ren 2023 bis 2024 lassen sich ebenfalls nur geringe Abweichungen feststellen (s. Tabellen 4 bis 8 in 
Anlage 1): Sowohl für die männliche als auch die weibliche Bevölkerung ergeben sich Abweichungen 
 1 %, wobei die Anteile mit der neuen Berechnung der Einwanderungsgeschichte niedriger werden: 
Männliche Personen mit Einwanderungsgeschichte machen dabei beispielsweise im Jahr 2024 einen

- 6 - 
V/0021/2026 
Anteil von 24,7 % aus (MVG: 25,7  %); der Anteil weiblicher Personen mit Einwanderungsgeschichte 
liegt bei 23,4 % (MVG: 24,2  %). Ebenso deutet die Aufschlüsselung in Altersklassen – mit Fokus auf 
kleine Altersklassen – auf eine geringfügige Abweichung in die bereits berichtete Richtung hin (siehe 
für 2024 Tabellen 9 und 10 in Anlage 1; für 2025 siehe Tabelle 11 und Abbildung 1 in Anlage 1). 
  
6. Umgang mit Abweichungen/ Übergang zur neuen Berechnung 
Insgesamt fallen die Abweichungen zwischen den beiden Berechnungen, wie bereits die Gegenüber-
stellung der Berechnungsgrundlagen vermuten ließ, für die Gesamtzahlen der wohnberechtigten Be-
völkerung in Münster gering aus.  
 
Nichtsdestotrotz ist eine Abweichung unvermeidbar, die im Zuge der Umstellung auf Einwanderungs-
geschichte antizipiert werden muss. Einerseits wird die Zeitreihe zum Merkmal Migrationsvorge-
schichte nicht weitergeführt. Gleichzeitig wird für Einwanderungsgeschichte eine neue Zeitreihe be-
gonnen, die bis 2023 rückwirkend berechnet werden kann.7 Ab 2025 erfolgt die Berechnung der Ein-
wanderungsgeschichte dann wie üblich fortlaufend in jedem Jahr. 
 
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wurde zunächst ein klarer Stichtag 
(31.12.2025) für die Umstellung der Berechnung festgesetzt. Ferner wurde und wird in engem Aus-
tausch für die direkt betroffenen Monitorings ein individueller, möglichst transparenter Umgang mit der 
neuen Definition angestrebt: Transparenz wird in diesen Fällen durch die vollumfängliche Darstellung 
der alten und neuen Berechnung, nebst Überschneidungen in den Berechnungsjahren, erreicht. Zu-
dem wird an allen entsprechenden Stellen die Änderung der Merkmalsberechnung vermerkt. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Analyse nach Geschlecht und Alter 
 
 
 
 
  
 
7  Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann nur zwei Jahre zurück gerechnet werden.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.1 Bericht

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
V/0021/2026
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2026
Erstellt
06.01.2026 11:58