Mandari Insight

2006/0669

Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer HIlfen in Hessen - hier Zuwendungsvertrag mit Wildwasser Darmstadt e.V.

Magistratsvorlage 20.10.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2006/0669

14.6 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

192.8 KB · application/pdf

Ansehen

2006/0669

3467 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.11.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Sozialverwaltung 
Rechtsamt 
Revisionsamt 
 
Amt: Frauenbüro 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler:  
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0669 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer HIlfen in Hessen - 
hier Zuwendungsvertrag mit Wildwasser Darmstadt e.V. 
 
Vorlage vom: 20.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (incl. 
Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit Wildwasser Darmstadt e.V. rückwirkend zum 1.1.2006 
zu. 
 
 
 
Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.10.2006 
 
Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung 
und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. 
 
Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung 
zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die 
Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV 
Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der 
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe 
Magistratsvorlage vom April 2006). 
 
Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in 
ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. 
 
Wildwasser Darmstadt e.V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Schutz vor Gewalt“ zugeordnet. 
 
Die im Vertrag festgeschriebene Summe setzt sich aus dem Landesanteil in Höhe von 19.563,00 
Euro und dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 138.310 Euro zusammen. Die 
Leistungsbeschreibung ist für die Gesamtsumme ausgewiesen. 
 
Die Zuschusssumme wird sich für die Stadt Darmstadt noch im Jahr 2006 um 20.000 Euro 
verringern. Durch vertragliche Regelung hat sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg verpflichtet, 
20.000 Euro als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Leistungen durch Kreisbewohner/innen an 
die Stadt zu erstatten. Durch diese Verrechnung zwischen Stadt und Kreis wird die tatsächliche 
Zuschusshöhe für die Stadt für den Verein Wildwasser e.V. insgesamt 118.130,00 Euro betragen. 
Die 20.000 Euro werden auf der Haushaltsstelle 0252.172000 „Zuschuss Landkreis Darmstadt-
Dieburg für Wildwasser e.V.“ vereinnahmt. 
 
Der im Vertrag genannte Zuschüsse ist durch die Haushaltsstellen 0252.700100 und 4620.700100 
abgedeckt. 
 
Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. 
Die Leistungsbeschreibung wurde der „AG Kommunalisierung“ vorgelegt und vom Sozial- und 
Jugendhilfeplaner als den Standards entsprechend bewertet. 
 
Darmstadt, 20.10.2006  
530 – bak 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Daniela Wagner 
Bürgermeister       Stadträtin 
 
 
Anlagen
: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt

anlage 1

23385 Zeichen

Zuwendungsvertrag  
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
zwischen der  
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt   
vertreten durch den Magistrat 
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -  
 
 
und der  Fachberatungsstelle Wildwasser e.V., 
vertreten durch Frau Dr. Olga Zitzelsberger, 1. Vorsitzende 
- nachfolgend Zuwendungsempfängerin genannt -  
 
 
Präambel 
 
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-
hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in 
vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in 
Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner/innen dieser Vereinbarung bestrebt, 
soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine 
leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern. 
 
Die Zuwendungsempfängerin ist gemäß ihrer Satzung bzw. des für sie geltenden 
Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Der Verein 
Wildwasser e.V. handelt nach folgendem Leitsatz: „Wir setzen uns ein für eine 
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen an 
gesellschaftlichen Ressourcen und kämpfen für die Anerkennung sexualisierter, körperlicher 
und psychischer Gewalt als Menschenrechtsverletzung und deren Ächtung…“ (siehe 
Leistungsbeschreibung) 
 
§ 1 Vertragsgegenstand 
 
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung 
Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der 
Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien 
Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in 
Hessen vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung 
Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde 
zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen 
Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben 
genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart. 
 
 
(1) Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung zum Betrieb einer 
Fachberatungsstelle für Frauen, Mädchen und sie unterstützende Personen gegen 
sexualisierte Gewalt der Zuwendungsempfängerin gemäß  
 § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II 
 § 74 SGB VIII,  
 der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der    
     Wissenschaftsstadt Darmstadt vom15.9.06 in dem Bereich Schutz 
vor Gewalt 
 
 1

(2) Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2  
Bestandteile des Zuwendungsvertrags. 
 
(3) Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von  
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 A bs. 2 Satz 2  SGB II,  §§ 78a ff 
SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen. 
 
 
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung 
 
(1) Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote der Zuwendungs-
empfängerin im Rahmen der  
 Projektförderung 
 Institutionellen Förderung 
 
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als  
 Teilfinanzierung als 
 Anteilsfinanzierung 
 Festbetragsfinanzierung  
 Fehlbedarfsfinanzierung 
 Vollfinanzierung .       
 
 
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung 
 
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten 
Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt. 
 
 
§ 4 Finanzierung 
 
(1) Die Zuwendungsempfängerin erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine 
jährliche Zuwendung in Höhe von  157.873,00 Euro. 
 
(2) Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 
 
Land Hessen:       19.563,00 Euro  
Wissenschaftsstadt Darmstadt: 138.310,00 Euro 
 
(3) Die Zuwendungsempfängerin setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein. 
 
(4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von: 
 
a) Personalkosten für Mitarbeiterinnen gemäß § 3 in Verbindung mit der 
Leistungsbeschreibung  
b) Sachkosten 
 
(5) Personalkosten und Sachkosten sind gegenseitig deckungsfähig. 
 
§ 5 Auszahlung 
 
Die Zuwendungsempfängerin erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen 
Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende 
Auszahlungstermine sind möglich. 
 
 
 
 
 
 2

§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte 
 
(1) Jeweils zum 31.03. de s Jahres legt die Zuwendungsempfängerin für das abgelaufene Jahr 
einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.  
 
Der Verwendungsnachweis besteht aus: 
- einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht) 
- einer gegliederten Abrechnung. 
Die Originalbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszügen) sind auf Verlangen 
vorzulegen. 
 
(2) Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger  
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne 
dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der 
nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des 
Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe 
von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im 
Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. 
 
(3) Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer 
Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den 
Räumen der Zuschussempfängerin vornehmen. 
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die 
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler 
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, 
Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu. 
 
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn: 
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig 
vorgelegt wird, 
- die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der 
Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder 
nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird, 
- die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des 
Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der 
steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die 
vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu 
erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist. 
 
(5) Die Zuwendungsempfängerin hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach  
     Abschluss der Prüfung aufzuheben. 
 
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung 
 
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle 
Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn 
sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes 
angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan 
abzeichnen.  
 
(2) Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die 
Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personalkosten im 
geförderten Bereich nicht ausreichen, ist die Zuwendungsempfängerin berechtigt, die in § 1 
umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen. 
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des 
Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht 
ausreichen. Die Zuwendungsempfängerin hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche 
mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten. 
 3

§ 8 Kommunale Planung 
 
(1) Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der 
kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote. 
 
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach    
§ 5 der „Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ über den Stand der 
Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur 
Weiterentwicklung beizutragen. 
 
(3) Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine 
einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen. 
 
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung 
 
(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2006 in Kraft. 
 
(2) Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich 
gekündigt werden; erstmals zum 31.12.2008. 
 
(3) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  
 
(4) Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den 
Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung 
oder – anpassung zu erörtern. 
 
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen 
 
(1) Die Zuwendungsempfängerin weist bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des 
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen und die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in entsprechender Form hin. Über Öffentlichkeitstermine im 
Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert die Zuwendungsempfängerin vorab 
die Kommune. 
 
(2) Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der 
Schriftform. 
 
(3) Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung. 
 
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine 
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.  
 
 
......................................................   ......... ........................................................ 
Ort, Datum        Ort, Datum  
 
 
 
 
 
 
......................................................    ......... ............................................. 
Zuwendungsempfängerin      Zu wendungsgeber 
 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Leistungsvereinbarung Anlage 2: Kalkulationsblatt 
 
 4

Anlage 1 
Leistungsbeschreibung für den Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und der Fachberatungsstelle Wildwasser e.V., Wilhelminenstrasse 19, 64283 
Darmstadt 
 
1.Grundlagen 
1.2.Rechtsgrundlage 
Als anerkannter Träger gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beziehen wir 
uns auf folgende rechtliche Grundlagen: 
Des Artikels 3 und 6 GG; KJHG §9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von 
Mädchen und Jungen, §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 27(3) Hilfen zur 
Erziehung, §41 Hilfen für junge Volljährige; BGB §1631(2) Kinder und Jugendliche haben ein 
Recht auf gewaltfreie Erziehung. 
Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsgesetz (KICK) als Fachberatungsstelle nach  
§ 8a SGBVII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, zur Verbesserung des Schutzes von 
betroffenen Mädchen und Jungen bei sexualisierte Gewalt und zur Förderung von 
Handlungskompetenz und Handlungssicherheit und sie unterstützende erwachsenen Personen. 
 
1.2.1. Rechtsgrundlage des Vertrages 
Zuwendung gem. § 74 SGB VIII in Verbindung mit § 53 SGB X nach Maßgabe des 
Jugendhilfeplans gem. §80 SGB VIII und nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses gem. §71 
Abs. 2.Nr. 3 SGBVIII. 
1.3.Bezeichnung der Leistung: 
Fachberatungsstelle für Frauen, Mädchen und sie unterstützende Personen gegen sexualisierte 
Gewalt. 
 
1.4 Leitsatz 
Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und 
Jungen an gesellschaftlichen Ressourcen ein und kämpfen für die Anerkennung sexualisierter, 
körperlicher und psychischer Gewalt als Menschenrechtsverletzung und deren Ächtung. 
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Mädchen und Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben 
oder erlebt haben. Wir suchen die Zusammenarbeit mit (professionellen) Bezugspersonen von 
Mädchen und Jungen, um Verständnis und Handlungsfähigkeit aller zur erweitern. Wir 
begleiten Angehörige, Interessierte und unterstützende Personen, die keine sexualisierte 
Gewalt  ausüben. 
1.5.Zielgruppen: 
• Frauen, die in ihrer Kindheit von sexualisierter Gewalt betroffen waren und Mädchen 
ab 12 Jahren, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind und waren. 
• Angehörige und andere unterstützende Personen, die den Verdacht oder die 
Kenntnis von sexualisierter Gewalt an einem ihnen nahe stehenden Mädchen oder 
Jungen haben, Mütter, Väter, private Bezugspersonen  
• Professionelle Bezugspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie in der Arbeit 
mit Erwachsenen 
• Auszubildende und Studierende im Sozialbereich 
• Institutionen (z. B. Ausbildungsstätten, Kindergärten, Jugendzentren etc.)  
 
2. Ziele der Einrichtung: 
• Unterstützung und Begleitung für Frauen zu geben, die sexualisierte Gewalt erlebt 
haben und aus diesem Grund den Wunsch nach parteilicher 
Beratung/Unterstützung haben  
• Beratung, Begleitung, Intervention und Aufarbeitung für jugendliche Mädchen zu 
leisten, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben  
 5

• Information, Unterstützung und Beratung für Angehörige und andere 
unterstützende Personen, die eine Vermutung oder die Kenntnis haben von 
sexualisierter Gewalt gegen ein ihnen nahe stehendes Mädchen oder Jungen  
• Die Sicherstellung des Schutzes für Mädchen und Jungen durch (professionelle) 
Bezugspersonen in der fachbezogenen Arbeit vor Ort, sie in der Unterstützung von 
Betroffenen zu stabilisieren und die Kompetenz zu erweitern durch regelmäßige 
sachbezogene Supervision 
• Die Öffentlichkeit durch sachgerechte Information zu sensibilisieren und zur  
Handlungsfähigkeit beizutragen 
• Institutionen und Einrichtungen zur Entwicklung und Umsetzung präventiver 
Konzepte zu ermutigen und diese fachkompetent zu begleiten  
• Die Verantwortung aller Erwachsener zur Übernahme der Rolle von 
Ansprechpartner/innen für und zum Schutz von Mädchen und Jungen zu stärken, in 
dem sachgerecht und handlungsorientiert informiert wird   
• Die Förderung positiver Lebensbedingungen für Mädchen durch präventive 
Angebote 
• Öffentlichkeitsarbeit  
 
2.1.Art und Umfang der Leistungen: 
Bereich Jugendhilfe  
• Informationsveranstaltungen und Präsenz in allen für Kinder und Jugendlichen 
relevanten Lebensbereichen zur Senkung von Hürden und Schwellen, mögliche 
Angebote der Fachberatungsstelle Wildwasser kennen zu lernen und in Anspruch zu 
nehmen  
• Beratung, Unterstützung und Begleitung von jugendlichen Mädchen ab 12 Jahren, 
die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben  
  - Hilfe in Krisensituationen durch fachliche Begleitung  
  - Längerfristige Beratung zur Stabilisierung 
  - Begleitung bei Offenlegung und Beendigung der akuten sexualisierten Gewalt, 
   Sicherstellung und Schutz des Mädchens / Intervention 
  - Aufarbeitung zurückliegender erfahrener sexualisierter Gewalt  
  - Begleitete Weitervermittlung an andere Hilfssysteme 
  - Kooperation mit anderen Hilfesystemen, Maßnahmenträgern und Institutionen 
   ggf. spezifische Gruppenangebote 
  - Beteiligung an und fachliche Begleitung von Hilfeplanprozessen  
  - Prozessbegleitung, Information vor sowie Begleitung während und nach einem 
  Strafverfahren, Kooperation mit involvierten Institutionen 
  - Teilnahme an für die Beratung relevanten Arbeitskreisen  
• Beratung von Angehörigen und anderen unterstützenden Personen, die die 
Vermutung oder die Kenntnis von sexuellem Missbrauch an einem ihnen nahe 
stehenden Mädchen oder Jungen haben zur weiteren Planung von 
Handlungsschritten – ggf. Gruppenangebote für  Angehörige/ Mütter 
• Beteiligung an einer Notdienstkoordination mit den anderen freien Trägern  
• Teilnahme und Mitarbeit in jugendhilferelevanten Arbeitskreisen und Gremien 
(Jugendhilfeausschüsse, Fachausschuss Erzieherische Hilfen, MAK, Netzwerk 
eventuell andere)  
• Fachbezogene Verwaltungsarbeit  
• Aus- und Weiterbildung im Bereich "Sexualisierte Gewalt - Intervention und 
Prävention" in Fach(hoch)schulen, Universitäten, Einrichtungen sowie 
interdisziplinären Gruppen  
• Fachberatung und Supervision von professionellen Bezugspersonen (z. B. 
Erzieher/innen, Lehrer/innen), einzeln und in spezifisch angebotenen Gruppen, zur 
Unterstützung und Entlastung bei der Begleitung von Mädchen und Jungen  
• Weiterbildung familiärer Bezugspersonen zur Sensibilisierung und Enttabuisierung 
hinsichtlich sexualisierter Gewalt und Verstärkung von Handlungskompetenz im 
Rahmen einer präventiven Erziehungshaltung 
 6

• Begleitung und Beratung bei der Erstellung einrichtungsspezifischer Konzepte zur 
• Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen 
Bereich Frauen  
• Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit erlebt haben  
- Krisenintervention  
- Kurzzeitberatung zur Stabilisierung 
- Klärung des Unterstützungsbedarfs 
- Begleitete Weitervermittlung an andere Hilfssysteme  
- Information zu Schutzmöglichkeiten durch Zivil- und Strafrecht 
- Prävention zum Schutz vor weiteren Übergriffen  
- Teilnahme an für die Beratung relevanten Arbeitskreisen  
• Prozessbegleitung, Information vor sowie Begleitung während und nach  einem 
Strafverfahren, Kooperation mit involvierten Institutionen für junge Frauen 
• Beratung und Unterstützung von Angehörigen von betroffenen Frauen 
• Selbsthilfearbeit und Selbsthilfegruppenangebote 
• Nach Anfragen und Bedarf wechselndes angeleitetes Gruppenangebot für Frauen 
• Teilnahme an für die Frauenarbeit relevanten Arbeitskreisen und Gremien  
• Präsenz außerhalb der Ei nrichtung, z. B. bei Informationsveranstaltungen, städtischen 
oder kreisweiten Veranstaltungen 
• Fachbezogene Verwaltungsarbeit 
2.3.Bereichsübergreifend  
• Mitarbeit in überregionalen, landes- und bundesweiten Arbeitskreisen und Fachgremien 
(DPWV, LAG, BAG, evt. andere)  
• Kooperation und aktive Vernetzung mit anderen lnstitutionen und  Einrichtungen  
• Öffentlichkeitsarbeit  
- Pressearbeit 
- Interviews und Fachartikel 
- Einrichtung und laufende Aktualisierung der home-page 
- Initiierung, Organisation und Durchführung von eigenen  
   Veranstaltungen/Ausstellungen zum  Thema "Sexualisierte Gewalt" 
- Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen anderen Veranstaltungen  
- Vorträge  
- Infostände bei Veranstaltungen  
- Erstellung von Informationsmaterial (z. B. Flyer, Broschüren, Hinweistexte 
   in Wegweisern der  Stadt Darmstadt für Frauen und Mädchen)  
- Versendung von Informationsmaterial  
- Dokumentation, Jahresbericht 
• Finanzen  
- Internes Controlling 
- Finanzmittelbeschaffung über Spenden, Sponsoring, Stiftungen usw.  
- Abstimmung Stadt Darmstadt bezüglich Leistungserwartungen  
- Verwendungsnachweise  
• Prüfung, Erstellung und Aktualisierung von Präventionsmaterialien, Literatur und 
Medien zum Arbeitsthema "Sexualisierte Gewalt",  um diese ausgewählt und 
handlungsorientiert empfehlen zu können  
• Konzeptweiterentwicklung, Entwicklung, Erstellung  und Einsatz von 
Präventionsmaterialien  
 
3.Qualität der Arbeit 
3.1.Personalausstattung: 
z. Zeit: 3 Stellen (Verteilung der Stunden siehe unter Qualität der Leistung / Strukturqualität) 
 
3.2.Beschreibung der Geschäftsräume: 
Drei Beratungsräume, ein  Verwaltungsbüro,  einen Gruppenraum,  Fachbibliothek, Warteraum 
und 1 Küche 
 7

3.3.Technische Ausstattung und Materialien 
Pädagogisch- therapeutische Materialien und Arbeitsmittel, Fachliteratur, Videogeräte und 
PCs. 
 
3.4. Quantität der Leistung 
Beratung, Prävention, Fachberatung für unterstützende Personen, Prozessbegleitung, 
Öffentlichkeitsarbeit, Gruppenangebote, Selbsthilfe und Fachbibliothek 
 
Erreichbarkeit der Fachberatungsstelle Wildwasser: 
Telefonische Informationszeiten: 
Montags und mittwochs 11.00-13.00 Uhr 
Dienstags und donnerstags 15.00- 17.00 Uhr 
Offene Sprechstunde ohne Terminabsprache: 
Mittwochs 15.00- 17.00 Uhr 
Öffnungszeiten der Bibliothek: 
Mittwochs 11.00 – 13.00 Uhr 
Donnerstags 17-19.00 Uhr  
 
3.5 Qualität der Leistung 
Strukturqualität: 
In der Fachberatungsstelle Wildwasser arbeiten z. Zeit: 
30 h  Beratung, Intervention (Prozess)Begleitung, Fachberatung und Praxisbegleitung 
30 h  Prävention, Aus- und Fortbildung, Supervision, Öffentlichkeitsarbeit 
19,5 h  Beratung, Gruppenangebote und Koordination der Selbsthilfegruppen 
19,5 h  Finanzen, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit 
19,5 h  Verwaltung 
3.6 Qualitätsnachweis und Evaluation  
Die Mitarbeiterinnen sind mehrfach qualifiziert, haben therapeutische und 
gruppenpädagogische Zusatzqualifikationen und verfügen über langjährige Erfahrung im o .g. 
Themenbereich. Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Teambesprechungen, 
Klausurtage, kollegiale Fallsupervision, externe Supervision und Teilnahme an inhaltlich 
relevanten und fachspezifischen Fortbildungen und Fachtagungen. Der Qualitätsnachweis und 
die Evaluation erfolgen durch die regelhafte Dokumentation in Form von standardisierten 
Statistiken und Jahresberichten. Die Berichte werden in aussagekräftiger Form erstellt und 
stellen die Inhalte der erbrachten Leistung bezüglich der Aspekte der Struktur-, Prozess- und 
Ergebnisqualität dar. Die Fachberatungsstelle unterliegt den Qualitätsstandards der hessischen 
Projekte gegen Gewalt an Mädchen und Jungen, des Bundesvereins zur Prävention von 
sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen und der Bundesarbeitsgemeinschaft 
feministischer Projekte gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen.  
 
Erreichbarkeit: 
Wildwasser Darmstadt e.V. , Wilhelminenstrasse 19, 64283 Darmstadt Tel.: 06151/28871, 
Fax: 06151/28835 
Mail: Wildwasser-Darmstadt@w4w.net  
Info: www.wildwasser-darmstadt.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 8

Anlage 2   Kal kulationsblatt für das Jahr 2006
 
Name : Wildwasser Darmstadt e. V. 
Anschrift : Wilhelminenstr. 19, 64283 Darmstadt 
Rechtsform : eingetragener Verein 
 
I. Ausgaben 
 
1. Personal  Stellen 1
Höhe2
 Pädagogische Arbeit 2,5 143.399,00 
 Leitung 0  
 Verwaltung 19,25 20.531,00 
 Reinigung und technische 
Dienste 
 2.224,00 
 Honorarmitarbeiter/innen  2.000,00 
 Sonstige Personalausgaben  4.120,00 
SUMME 172.274,00 
2. Sachkosten  Höhe 
 Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und 
Nebenkosten 
18.186,00 
 Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur, 
Neuanschaffungen 
6.722,00 
 Supervision / Fortbildung3 6.000,00 
 Öffentlichkeitsarbeit 2.000,00 
 Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.) 9.000,00 
 Abschreibungen, Zinsen  
   
SUMME 41.908,00 
SUMME Ausgaben 214.182,00 
II. Einnahmen  
 
Arten  Höh
e 
Fremdmittel   
 Stadt Darmstadt 138.310,00 
 andere Kommunen (Landkreis Da-Di) 30.000,00 
 Sonstige (Landesmittel aus Kommunalisierung) 19.563,00 
Eigenmittel   
 Mitgliedsbeiträge 6.120,00 
 Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc. 1.000,00 
 andere  
SUMME Einnahmen 194.993,00 
 
                                                           
1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche 
2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV 
3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc. 
 9

Beratungsverlauf (3)

TOP 4
TOP 725 beschließend
TOP 4

Orte (1)

  • Wilhelminenstraße 19

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0669
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00