2006/0669
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer HIlfen in Hessen - hier Zuwendungsvertrag mit Wildwasser Darmstadt e.V.
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2006/0669
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.11.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Sozialverwaltung Rechtsamt Revisionsamt Amt: Frauenbüro an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0669 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer HIlfen in Hessen - hier Zuwendungsvertrag mit Wildwasser Darmstadt e.V. Vorlage vom: 20.10.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (incl. Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit Wildwasser Darmstadt e.V. rückwirkend zum 1.1.2006 zu. Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.10.2006 Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe Magistratsvorlage vom April 2006). Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. Wildwasser Darmstadt e.V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Schutz vor Gewalt“ zugeordnet. Die im Vertrag festgeschriebene Summe setzt sich aus dem Landesanteil in Höhe von 19.563,00 Euro und dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 138.310 Euro zusammen. Die Leistungsbeschreibung ist für die Gesamtsumme ausgewiesen. Die Zuschusssumme wird sich für die Stadt Darmstadt noch im Jahr 2006 um 20.000 Euro verringern. Durch vertragliche Regelung hat sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg verpflichtet, 20.000 Euro als Ausgleich für die Inanspruchnahme der Leistungen durch Kreisbewohner/innen an die Stadt zu erstatten. Durch diese Verrechnung zwischen Stadt und Kreis wird die tatsächliche Zuschusshöhe für die Stadt für den Verein Wildwasser e.V. insgesamt 118.130,00 Euro betragen. Die 20.000 Euro werden auf der Haushaltsstelle 0252.172000 „Zuschuss Landkreis Darmstadt- Dieburg für Wildwasser e.V.“ vereinnahmt. Der im Vertrag genannte Zuschüsse ist durch die Haushaltsstellen 0252.700100 und 4620.700100 abgedeckt. Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die Leistungsbeschreibung wurde der „AG Kommunalisierung“ vorgelegt und vom Sozial- und Jugendhilfeplaner als den Standards entsprechend bewertet. Darmstadt, 20.10.2006 530 – bak Wolfgang Glenz Daniela Wagner Bürgermeister Stadträtin Anlagen : Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt
anlage 1
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Zuwendungsvertrag
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -
und der Fachberatungsstelle Wildwasser e.V.,
vertreten durch Frau Dr. Olga Zitzelsberger, 1. Vorsitzende
- nachfolgend Zuwendungsempfängerin genannt -
Präambel
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-
hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in
vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in
Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner/innen dieser Vereinbarung bestrebt,
soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine
leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern.
Die Zuwendungsempfängerin ist gemäß ihrer Satzung bzw. des für sie geltenden
Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Der Verein
Wildwasser e.V. handelt nach folgendem Leitsatz: „Wir setzen uns ein für eine
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen an
gesellschaftlichen Ressourcen und kämpfen für die Anerkennung sexualisierter, körperlicher
und psychischer Gewalt als Menschenrechtsverletzung und deren Ächtung…“ (siehe
Leistungsbeschreibung)
§ 1 Vertragsgegenstand
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung
Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der
Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien
Wohlfahrtspflege in Hessen) die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in
Hessen vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung
Kommunalisierung mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde
zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen
Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben
genannten Rahmenvereinbarung mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart.
(1) Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung zum Betrieb einer
Fachberatungsstelle für Frauen, Mädchen und sie unterstützende Personen gegen
sexualisierte Gewalt der Zuwendungsempfängerin gemäß
§ 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II
§ 74 SGB VIII,
der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom15.9.06 in dem Bereich Schutz
vor Gewalt
1
(2) Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2
Bestandteile des Zuwendungsvertrags.
(3) Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 A bs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff
SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen.
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung
(1) Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote der Zuwendungs-
empfängerin im Rahmen der
Projektförderung
Institutionellen Förderung
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als
Teilfinanzierung als
Anteilsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Vollfinanzierung .
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten
Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt.
§ 4 Finanzierung
(1) Die Zuwendungsempfängerin erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine
jährliche Zuwendung in Höhe von 157.873,00 Euro.
(2) Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Land Hessen: 19.563,00 Euro
Wissenschaftsstadt Darmstadt: 138.310,00 Euro
(3) Die Zuwendungsempfängerin setzt für den Vertragsgegenstand Eigenmittel ein.
(4) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von:
a) Personalkosten für Mitarbeiterinnen gemäß § 3 in Verbindung mit der
Leistungsbeschreibung
b) Sachkosten
(5) Personalkosten und Sachkosten sind gegenseitig deckungsfähig.
§ 5 Auszahlung
Die Zuwendungsempfängerin erhält den jährlichen Zuwendungsbetrag in vier gleichen
Teilbeträgen, jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. des Jahres. Abweichende
Auszahlungstermine sind möglich.
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§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte
(1) Jeweils zum 31.03. de s Jahres legt die Zuwendungsempfängerin für das abgelaufene Jahr
einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
- einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht)
- einer gegliederten Abrechnung.
Die Originalbelege mit Nachweis der Zahlungen (Kontoauszügen) sind auf Verlangen
vorzulegen.
(2) Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger
schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne
dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der
nicht verbrauchten Mittel in die Folgejahre kann nur nach Zustimmung des
Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe
von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im
Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
(3) Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer
Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den
Räumen der Zuschussempfängerin vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I,
Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu.
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn:
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig
vorgelegt wird,
- die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der
Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder
nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird,
- die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des
Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der
steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die
vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu
erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist.
(5) Die Zuwendungsempfängerin hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle
Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn
sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes
angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan
abzeichnen.
(2) Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die
Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personalkosten im
geförderten Bereich nicht ausreichen, ist die Zuwendungsempfängerin berechtigt, die in § 1
umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen.
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des
Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht
ausreichen. Die Zuwendungsempfängerin hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche
mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten.
3
§ 8 Kommunale Planung
(1) Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der
kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach
§ 5 der „Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ über den Stand der
Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur
Weiterentwicklung beizutragen.
(3) Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine
einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2006 in Kraft.
(2) Er kann mit einer Frist von 12 Monaten zum 31.12. des darauf folgenden Jahres ordentlich
gekündigt werden; erstmals zum 31.12.2008.
(3) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den
Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung
oder – anpassung zu erörtern.
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen
(1) Die Zuwendungsempfängerin weist bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen und die
Wissenschaftsstadt Darmstadt in entsprechender Form hin. Über Öffentlichkeitstermine im
Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert die Zuwendungsempfängerin vorab
die Kommune.
(2) Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
(3) Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung.
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
...................................................... ......... ........................................................
Ort, Datum Ort, Datum
...................................................... ......... .............................................
Zuwendungsempfängerin Zu wendungsgeber
Anlagen: Anlage 1: Leistungsvereinbarung Anlage 2: Kalkulationsblatt
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Anlage 1
Leistungsbeschreibung für den Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und der Fachberatungsstelle Wildwasser e.V., Wilhelminenstrasse 19, 64283
Darmstadt
1.Grundlagen
1.2.Rechtsgrundlage
Als anerkannter Träger gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) beziehen wir
uns auf folgende rechtliche Grundlagen:
Des Artikels 3 und 6 GG; KJHG §9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von
Mädchen und Jungen, §14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 27(3) Hilfen zur
Erziehung, §41 Hilfen für junge Volljährige; BGB §1631(2) Kinder und Jugendliche haben ein
Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Kinder- und Jugendhilfe Weiterentwicklungsgesetz (KICK) als Fachberatungsstelle nach
§ 8a SGBVII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, zur Verbesserung des Schutzes von
betroffenen Mädchen und Jungen bei sexualisierte Gewalt und zur Förderung von
Handlungskompetenz und Handlungssicherheit und sie unterstützende erwachsenen Personen.
1.2.1. Rechtsgrundlage des Vertrages
Zuwendung gem. § 74 SGB VIII in Verbindung mit § 53 SGB X nach Maßgabe des
Jugendhilfeplans gem. §80 SGB VIII und nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses gem. §71
Abs. 2.Nr. 3 SGBVIII.
1.3.Bezeichnung der Leistung:
Fachberatungsstelle für Frauen, Mädchen und sie unterstützende Personen gegen sexualisierte
Gewalt.
1.4 Leitsatz
Wir setzen uns für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und
Jungen an gesellschaftlichen Ressourcen ein und kämpfen für die Anerkennung sexualisierter,
körperlicher und psychischer Gewalt als Menschenrechtsverletzung und deren Ächtung.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Mädchen und Frauen, die sexualisierte Gewalt erleben
oder erlebt haben. Wir suchen die Zusammenarbeit mit (professionellen) Bezugspersonen von
Mädchen und Jungen, um Verständnis und Handlungsfähigkeit aller zur erweitern. Wir
begleiten Angehörige, Interessierte und unterstützende Personen, die keine sexualisierte
Gewalt ausüben.
1.5.Zielgruppen:
• Frauen, die in ihrer Kindheit von sexualisierter Gewalt betroffen waren und Mädchen
ab 12 Jahren, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind und waren.
• Angehörige und andere unterstützende Personen, die den Verdacht oder die
Kenntnis von sexualisierter Gewalt an einem ihnen nahe stehenden Mädchen oder
Jungen haben, Mütter, Väter, private Bezugspersonen
• Professionelle Bezugspersonen in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie in der Arbeit
mit Erwachsenen
• Auszubildende und Studierende im Sozialbereich
• Institutionen (z. B. Ausbildungsstätten, Kindergärten, Jugendzentren etc.)
2. Ziele der Einrichtung:
• Unterstützung und Begleitung für Frauen zu geben, die sexualisierte Gewalt erlebt
haben und aus diesem Grund den Wunsch nach parteilicher
Beratung/Unterstützung haben
• Beratung, Begleitung, Intervention und Aufarbeitung für jugendliche Mädchen zu
leisten, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben
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• Information, Unterstützung und Beratung für Angehörige und andere
unterstützende Personen, die eine Vermutung oder die Kenntnis haben von
sexualisierter Gewalt gegen ein ihnen nahe stehendes Mädchen oder Jungen
• Die Sicherstellung des Schutzes für Mädchen und Jungen durch (professionelle)
Bezugspersonen in der fachbezogenen Arbeit vor Ort, sie in der Unterstützung von
Betroffenen zu stabilisieren und die Kompetenz zu erweitern durch regelmäßige
sachbezogene Supervision
• Die Öffentlichkeit durch sachgerechte Information zu sensibilisieren und zur
Handlungsfähigkeit beizutragen
• Institutionen und Einrichtungen zur Entwicklung und Umsetzung präventiver
Konzepte zu ermutigen und diese fachkompetent zu begleiten
• Die Verantwortung aller Erwachsener zur Übernahme der Rolle von
Ansprechpartner/innen für und zum Schutz von Mädchen und Jungen zu stärken, in
dem sachgerecht und handlungsorientiert informiert wird
• Die Förderung positiver Lebensbedingungen für Mädchen durch präventive
Angebote
• Öffentlichkeitsarbeit
2.1.Art und Umfang der Leistungen:
Bereich Jugendhilfe
• Informationsveranstaltungen und Präsenz in allen für Kinder und Jugendlichen
relevanten Lebensbereichen zur Senkung von Hürden und Schwellen, mögliche
Angebote der Fachberatungsstelle Wildwasser kennen zu lernen und in Anspruch zu
nehmen
• Beratung, Unterstützung und Begleitung von jugendlichen Mädchen ab 12 Jahren,
die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben
- Hilfe in Krisensituationen durch fachliche Begleitung
- Längerfristige Beratung zur Stabilisierung
- Begleitung bei Offenlegung und Beendigung der akuten sexualisierten Gewalt,
Sicherstellung und Schutz des Mädchens / Intervention
- Aufarbeitung zurückliegender erfahrener sexualisierter Gewalt
- Begleitete Weitervermittlung an andere Hilfssysteme
- Kooperation mit anderen Hilfesystemen, Maßnahmenträgern und Institutionen
ggf. spezifische Gruppenangebote
- Beteiligung an und fachliche Begleitung von Hilfeplanprozessen
- Prozessbegleitung, Information vor sowie Begleitung während und nach einem
Strafverfahren, Kooperation mit involvierten Institutionen
- Teilnahme an für die Beratung relevanten Arbeitskreisen
• Beratung von Angehörigen und anderen unterstützenden Personen, die die
Vermutung oder die Kenntnis von sexuellem Missbrauch an einem ihnen nahe
stehenden Mädchen oder Jungen haben zur weiteren Planung von
Handlungsschritten – ggf. Gruppenangebote für Angehörige/ Mütter
• Beteiligung an einer Notdienstkoordination mit den anderen freien Trägern
• Teilnahme und Mitarbeit in jugendhilferelevanten Arbeitskreisen und Gremien
(Jugendhilfeausschüsse, Fachausschuss Erzieherische Hilfen, MAK, Netzwerk
eventuell andere)
• Fachbezogene Verwaltungsarbeit
• Aus- und Weiterbildung im Bereich "Sexualisierte Gewalt - Intervention und
Prävention" in Fach(hoch)schulen, Universitäten, Einrichtungen sowie
interdisziplinären Gruppen
• Fachberatung und Supervision von professionellen Bezugspersonen (z. B.
Erzieher/innen, Lehrer/innen), einzeln und in spezifisch angebotenen Gruppen, zur
Unterstützung und Entlastung bei der Begleitung von Mädchen und Jungen
• Weiterbildung familiärer Bezugspersonen zur Sensibilisierung und Enttabuisierung
hinsichtlich sexualisierter Gewalt und Verstärkung von Handlungskompetenz im
Rahmen einer präventiven Erziehungshaltung
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• Begleitung und Beratung bei der Erstellung einrichtungsspezifischer Konzepte zur
• Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Mädchen und Jungen
Bereich Frauen
• Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt in ihrer Kindheit erlebt haben
- Krisenintervention
- Kurzzeitberatung zur Stabilisierung
- Klärung des Unterstützungsbedarfs
- Begleitete Weitervermittlung an andere Hilfssysteme
- Information zu Schutzmöglichkeiten durch Zivil- und Strafrecht
- Prävention zum Schutz vor weiteren Übergriffen
- Teilnahme an für die Beratung relevanten Arbeitskreisen
• Prozessbegleitung, Information vor sowie Begleitung während und nach einem
Strafverfahren, Kooperation mit involvierten Institutionen für junge Frauen
• Beratung und Unterstützung von Angehörigen von betroffenen Frauen
• Selbsthilfearbeit und Selbsthilfegruppenangebote
• Nach Anfragen und Bedarf wechselndes angeleitetes Gruppenangebot für Frauen
• Teilnahme an für die Frauenarbeit relevanten Arbeitskreisen und Gremien
• Präsenz außerhalb der Ei nrichtung, z. B. bei Informationsveranstaltungen, städtischen
oder kreisweiten Veranstaltungen
• Fachbezogene Verwaltungsarbeit
2.3.Bereichsübergreifend
• Mitarbeit in überregionalen, landes- und bundesweiten Arbeitskreisen und Fachgremien
(DPWV, LAG, BAG, evt. andere)
• Kooperation und aktive Vernetzung mit anderen lnstitutionen und Einrichtungen
• Öffentlichkeitsarbeit
- Pressearbeit
- Interviews und Fachartikel
- Einrichtung und laufende Aktualisierung der home-page
- Initiierung, Organisation und Durchführung von eigenen
Veranstaltungen/Ausstellungen zum Thema "Sexualisierte Gewalt"
- Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen anderen Veranstaltungen
- Vorträge
- Infostände bei Veranstaltungen
- Erstellung von Informationsmaterial (z. B. Flyer, Broschüren, Hinweistexte
in Wegweisern der Stadt Darmstadt für Frauen und Mädchen)
- Versendung von Informationsmaterial
- Dokumentation, Jahresbericht
• Finanzen
- Internes Controlling
- Finanzmittelbeschaffung über Spenden, Sponsoring, Stiftungen usw.
- Abstimmung Stadt Darmstadt bezüglich Leistungserwartungen
- Verwendungsnachweise
• Prüfung, Erstellung und Aktualisierung von Präventionsmaterialien, Literatur und
Medien zum Arbeitsthema "Sexualisierte Gewalt", um diese ausgewählt und
handlungsorientiert empfehlen zu können
• Konzeptweiterentwicklung, Entwicklung, Erstellung und Einsatz von
Präventionsmaterialien
3.Qualität der Arbeit
3.1.Personalausstattung:
z. Zeit: 3 Stellen (Verteilung der Stunden siehe unter Qualität der Leistung / Strukturqualität)
3.2.Beschreibung der Geschäftsräume:
Drei Beratungsräume, ein Verwaltungsbüro, einen Gruppenraum, Fachbibliothek, Warteraum
und 1 Küche
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3.3.Technische Ausstattung und Materialien
Pädagogisch- therapeutische Materialien und Arbeitsmittel, Fachliteratur, Videogeräte und
PCs.
3.4. Quantität der Leistung
Beratung, Prävention, Fachberatung für unterstützende Personen, Prozessbegleitung,
Öffentlichkeitsarbeit, Gruppenangebote, Selbsthilfe und Fachbibliothek
Erreichbarkeit der Fachberatungsstelle Wildwasser:
Telefonische Informationszeiten:
Montags und mittwochs 11.00-13.00 Uhr
Dienstags und donnerstags 15.00- 17.00 Uhr
Offene Sprechstunde ohne Terminabsprache:
Mittwochs 15.00- 17.00 Uhr
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Mittwochs 11.00 – 13.00 Uhr
Donnerstags 17-19.00 Uhr
3.5 Qualität der Leistung
Strukturqualität:
In der Fachberatungsstelle Wildwasser arbeiten z. Zeit:
30 h Beratung, Intervention (Prozess)Begleitung, Fachberatung und Praxisbegleitung
30 h Prävention, Aus- und Fortbildung, Supervision, Öffentlichkeitsarbeit
19,5 h Beratung, Gruppenangebote und Koordination der Selbsthilfegruppen
19,5 h Finanzen, Gremienarbeit, Öffentlichkeitsarbeit
19,5 h Verwaltung
3.6 Qualitätsnachweis und Evaluation
Die Mitarbeiterinnen sind mehrfach qualifiziert, haben therapeutische und
gruppenpädagogische Zusatzqualifikationen und verfügen über langjährige Erfahrung im o .g.
Themenbereich. Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Teambesprechungen,
Klausurtage, kollegiale Fallsupervision, externe Supervision und Teilnahme an inhaltlich
relevanten und fachspezifischen Fortbildungen und Fachtagungen. Der Qualitätsnachweis und
die Evaluation erfolgen durch die regelhafte Dokumentation in Form von standardisierten
Statistiken und Jahresberichten. Die Berichte werden in aussagekräftiger Form erstellt und
stellen die Inhalte der erbrachten Leistung bezüglich der Aspekte der Struktur-, Prozess- und
Ergebnisqualität dar. Die Fachberatungsstelle unterliegt den Qualitätsstandards der hessischen
Projekte gegen Gewalt an Mädchen und Jungen, des Bundesvereins zur Prävention von
sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen und der Bundesarbeitsgemeinschaft
feministischer Projekte gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen.
Erreichbarkeit:
Wildwasser Darmstadt e.V. , Wilhelminenstrasse 19, 64283 Darmstadt Tel.: 06151/28871,
Fax: 06151/28835
Mail: Wildwasser-Darmstadt@w4w.net
Info: www.wildwasser-darmstadt.de
8
Anlage 2 Kal kulationsblatt für das Jahr 2006
Name : Wildwasser Darmstadt e. V.
Anschrift : Wilhelminenstr. 19, 64283 Darmstadt
Rechtsform : eingetragener Verein
I. Ausgaben
1. Personal Stellen 1
Höhe2
Pädagogische Arbeit 2,5 143.399,00
Leitung 0
Verwaltung 19,25 20.531,00
Reinigung und technische
Dienste
2.224,00
Honorarmitarbeiter/innen 2.000,00
Sonstige Personalausgaben 4.120,00
SUMME 172.274,00
2. Sachkosten Höhe
Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und
Nebenkosten
18.186,00
Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur,
Neuanschaffungen
6.722,00
Supervision / Fortbildung3 6.000,00
Öffentlichkeitsarbeit 2.000,00
Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.) 9.000,00
Abschreibungen, Zinsen
SUMME 41.908,00
SUMME Ausgaben 214.182,00
II. Einnahmen
Arten Höh
e
Fremdmittel
Stadt Darmstadt 138.310,00
andere Kommunen (Landkreis Da-Di) 30.000,00
Sonstige (Landesmittel aus Kommunalisierung) 19.563,00
Eigenmittel
Mitgliedsbeiträge 6.120,00
Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc. 1.000,00
andere
SUMME Einnahmen 194.993,00
1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche
2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV
3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc.
9
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Wilhelminenstraße 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0669
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00