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AGS/002/2025

Aktionsplan Älter werden in Düsseldorf - auf dem Weg zu einer altersfreundlichen Stadt

Informationsvorlage 30.05.2025

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Aktionsplan "Älter werden in Düsseldorf"

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Informationsvorlage

4352 Zeichen

AGS/002/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Aktionsplan Älter werden in Düsseldorf - auf dem Weg zu einer altersfreundlichen 
Stadt 
Fachbereich: 
51 - Amt für Soziales und Jugend   
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Gesundheit und 
Soziales 25.11.2025 Kenntnisnahme 
Seniorenrat 28.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung  
Für die sinkende Zahl der jüngeren und die gleichzeitig steigende Zahl der älteren 
Menschen gibt es auch in der Landeshauptstadt mehrere Ursachen, wie etwa die 
niedrigen Geburtenraten oder den nachhaltigen Anstieg der Lebenserwartung.  
Dabei stellt die Überalterung eine grundsätzliche Herausforderung für das Sozial- und 
Gesundheitssystem bzw. die Pflege dar.  
Bei einer Einwohnerzahl von 655.717 lag Ende 2023 der Anteil der Seniorinnen und 
Senioren über 65 Jahren in Düsseldorf bei 121.250. Davon waren insgesamt 40.248 
pflegebedürftig. Bis 2050 wird ein Anstieg um 20 bis 30 Prozent der 
pflegebedürftigen Menschen erwartet. (Quelle: Landesbetrieb Information und 
Technik NRW, Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG)). 
 
Basis der Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung des Amtes für Soziales und 
Jugend bilden das SGB XII sowie das Alten- und Pflegesetz NRW. Die Verwaltung hat 
mit der örtlichen Planung (Pflegebedarfsplanung und Altenhilfeplanung) sowohl die 
Verpflichtung zur Erfassung als auch zur Weiterentwicklung der örtlichen 
Infrastruktur.

Seite 2 
Ausblick  
 
Das Amt für Soziales und Jugend identifiziert vier Dimensionen einer altersgerechten 
quartiersbezogenen sozialen Infrastruktur, die es perspektivisch eng zu verzahnen 
gilt. Neben der Selbstbestimmung im Alter wird zudem auch die 
Sozialraumorientierung weiter in den Fokus rücken. Bedarfsgerechte 
niedrigschwellige differenzierte Beratungsangebote sowie barrierefreie, alternative 
Wohnformen und eine entsprechende Pflegeinfrastruktur zum primären Verbleib in 
der eigenen Häuslichkeit sowie im eigenen Quartier sollen ausgebaut werden. Im 
Zuge der 2024 durchgeführten Bürgerbefragung durch das Amt für Statistik und 
Wahlen betonten rund 75% der Befragten ab 55 Jahren, dass es ihnen im Pflegefall 
wichtig oder sehr wichtig wäre, in ihrem bisherigen Stadtteil wohnen zu bleiben. 
Neben der Regelinfrastruktur sollen zusätzliche Unterstützungsangebote 
Alterseinsamkeit und Altersarmut abmildern und ein aktives Altern in der 
Gemeinschaft ermöglichen.  
Ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Nachhaltigkeitsprozesses ist das vom Amt 
für Soziales und Jugend koordinierte Handlungsfeld „Bekämpfung von Armutsfolgen“. 
Zusammen mit der Düsseldorfer Präventionskette bildet es die inhaltliche Rahmung 
jeglicher Planung und Ausrichtung von Angeboten. 
So wird eine ganzheitliche, kontinuierliche, diversitätssensible Begleitung der 
Bürgerinnen und Bürger über alle Lebensphasen hinweg ermöglicht, so auch im 
Bereich des Alters. 
 
Um die bestehende Pflegebedarfsplanung weiterzuentwickeln wurde das Institut für 
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens 
zur Pflegebedarfsermittlung für die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt. Ziel des 
Gutachtens war den aktuellen und zukünftigen Pflegebedarf in Düsseldorf zu erfassen 
und der bestehenden Angebotsstruktur gegenüberzustellen. Dabei wurden nicht nur 
stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen berücksichtigt, sondern auch ambulante 
Versorgungsformen, alternative Wohnformen (z. B. Wohngemeinschaften, Service-
Wohnen) sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Auf Basis des Gutachtens, 
das unter anderem Bedarfsanalysen anbietet, wird eine zukunftsfähige Planung für 
Düsseldorf aufgesetzt. 
 
Mit der Präsentation Älter werden in Düsseldorf Vielfalt des Alterns anerkennen - 
Infrastruktur gestalten – Teilhabe ermöglichen in der AGS-Sitzung am 25. März 2025 
hat das Amt für Soziales und Jugend bereits die zukünftigen Handlungsfelder der 
Infrastruktur für ältere Menschen in Düsseldorf vorgestellt. Der in Folge erarbeitete 
Aktionsplan „Älter werden in Düsseldorf“ konkretisiert die Maßnahmen und führt den 
Weg zu einer altersfreundlichen Kommune im Sinne der „Age-Friendly-City“ weiter 
fort. 
 
 
Anlagen: 
Aktionsplan "Älter werden in Düsseldorf"

Aktionsplan "Älter werden in Düsseldorf"

63560 Zeichen

AktionsplanÄlter werdenin Düsseldorf
Auf dem Weg zu einer 
altersfreundlichen Stadt
Düsseldorf
Nähe trifft Freiheit

3
Vorwort
In Düsseldorf leben mehr als 650.000 Men-
schen, rund ein Viertel davon sind älter als  60 
Jahre. Durch den demographischen Wandel 
wird sich die Zahl in den nächsten  Jahren noch  
erhöhen. Dass so viele ältere Menschen in Düs-
seldorf leben, ist überaus positiv, birgt jedoch 
auch einige Herausforderungen. „Nicht das Alter 
ist das Problem, sondern unsere Einstellung 
dazu. “ Dieses Zitat von Cicero erinnert daran, 
dass ein  umfänglicher Blick auf das Älterwerden 
eine entscheidende Rolle spielt.
Prävention und 
Beratung sind 
zwei entschei-
dende Säulen, 
um Gesundheit 
und Wohlbefin-
den nachhaltig 
zu fördern. 
Durch gezielte 
Maßnahmen 
können Risiken frühzeitig erkannt und negative 
Entwicklungen abgemildert werden. Gleichzei-
tig bieten Beratung und Unterstützung die Mög-
lichkeit, individuelle Bedürfnisse zu berück-
sichtigen und pass genaue 
Lösungen zu finden. 
In Düsseldorf gibt 
es deswegen be-
reits seit vielen 
Jahren ver-
schiedenste Angebote wie beispielsweise die 
„zentren plus“, die aufsuchende Seniorenhilfe, 
das Pflegebüro und den Kulturherbst. Die An-
gebote reichen von Treffen zur sozialen Ver-
netzung und gemein samen Freizeitgestaltung 
über Beratung bis hin zur Unterstützung bei der 
Versorgung in der eigenen Häuslichkeit. 
Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen unsere 
Vision einer noch altersfreundlicheren Stadt 
vorstellen. Unser Ziel ist es, das Leben im Alter 
selbstbestimmt, sicher und lebenswert zu ge-
stalten. Dafür 
setzen wir viel-
fältige Maßnah-
men um, die auf 
die Bedürfnisse 
unserer älteren 
Düsseldorferin-
nen und Düssel-
dorfer eingehen. 
Gemeinsam 
arbeiten wir daran, eine Stadt zu schaffen, in 
der sich alle Generationen wohlfühlen und aktiv 
am Gemeinschaftsleben teilhaben können. Wir 
laden Sie ein, sich über unsere Angebote und 
Maßnahmen zu informieren und gemeinsam mit 
uns eine lebenswertere Zukunft auch im Alter 
zu gestalten. 
Herzlichen Dank für Ihr Interesse und wir freuen 
uns auf den Austausch mit Ihnen!
Dr. Stephan Keller
Oberbürgermeister
Unser Ziel ist es, das Leben im 
Alter selbstbestimmt, sicher und 
lebenswert zu gestalten.

© iStock/skynesher

Soziale Hilfen aus einer Hand       6
Aufbau der Abteilung Alter, Pflege und Existenzsicherung  7
Kommunale Planung Alter und Pflege      10
Gesetzlicher Auftrag        10
Situation in Düsseldorf        11
Blick aus der Wissenschaft       13
Prof. Dr. Christian Bleck       14
Aktionsplan Älter werden in Düsseldorf     15
Düsseldorfer Präventionskette       16
Armut im Alter         16
Alter und Einsamkeit        16
Auf dem Weg zur altersfreundlichen Kommune: Age-Friendly City 17
Vier Dimensionen für gutes Altern in Düsseldorf    18
Dimension Offene Seniorenarbeit      20
Das haben wir…         21
Das brauchen wir….        22
Prävention durch Beratung und soziale Einbindung    22
Maßnahmen          22
Dimension Altersgerechtes Wohnen      24
Davon brauchen wir mehr…       25
Ausbau von barrierefreiem, bedarfs- und altersgerechtem Wohnraum 25
Maßnahmen          25
Dimension institutionelle Infrastruktur     26
Das haben wir…         27
Das brauchen wir…        27
Erhalt und Ausbau der Pflegeinfrastruktur in Düsseldorf   27
Stärkung von Partizipations- und Vernetzungsstrukturen   29
Maßnahmen          29
Dimension pflegerische Unterstützung und Beratung   30
Das haben wir…         31
Das brauchen wir…        32
Individuelle Beratung für passgenaue Angebote    32
Stärkung pflegender An- und Zugehöriger     32
Informationen rund um das Angebot fürs Älterwerden   33
Quartier im Fokus für eine wohnortnahe Versorgung   34
Diversität in die Pflege- und Angebotslandschaft integrieren  34
Maßnahmen          34
Eine altersfreundliche Stadt – Dank einer klaren Struktur- und Leitidee   35
Anhang   37
Inhalt
5

6
Soziale Hilfen 
aus einer Hand
© Düsseldorf Tourismus/ FOTOAGENTUR WOLF SICHTBARKEITSEXPERTEN GmbH

Mit der Zusammenlegung der vormals getrenn-
ten Bereiche Jugend und Soziales in das Amt 
für Soziales und Jugend setzt die Landeshaupt-
stadt Düsseldorf gezielt darauf, soziale Hilfen 
aus einer Hand anzubieten. Für die Bürgerin-
nen und Bürger kann damit lebensbegleitend 
Unterstützung angeboten werden.
Wir. Gemeinsam. In Düsseldorf.
Lebens- und Entwicklungschancen eröffnen.
Dieses Werte- und Selbstverständnis wurde 
in einem partizipativen Prozess im Leitbild des 
Amtes verankert und prägt seitdem bereichs-
übergreifend die fachliche Arbeit.
Wir schaffen soziale Hilfen aus einer Hand – 
gezielt, unbürokratisch und bürgernah.
Dahinter steht der Anspruch, sich als soziale 
und gerechte Stadt (weiter-) zu entwickeln und 
damit vielfältige Lebens- und Entwicklungs-
chancen zu eröffnen. Dieser Blick wird nicht 
nur nach innen gerichtet, sondern nimmt insbe-
sondere die Perspektive der Bürgerinnen und 
Bürger in den Blick. Chancengerechtigkeit und 
Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger 
in jedem Alter zu schaffen und zu gestalten, 
sodass diese spürbare Unterstützung erfahren 
– darum geht es.
Eine optimale Umsetzung unterstützender Leis-
tungen durch das Amt für Soziales und Jugend 
erfordert eine ganzheitliche und koordinierte 
Strategie, bei der alle relevanten Akteurinnen  
und Akteure zusammenarbeiten, Zugänge mög-
lichst einfach gestaltet werden und die Bedürf-
nisse der Menschen jeden Alters im Mittel-
punkt stehen. Prävention, Hilfe und Versorgung 
werden dort angeboten und gestärkt, wo die 
Bürgerinnen und Bürger im System ankommen, 
um ihnen die notwendige Unterstützung in ihrem 
Recht auf ein gelingendes und chancengerechtes 
Leben in Düsseldorf zukommen zu lassen.
Das Amt für Soziales und Jugend bündelt 
soziale Hilfen und ist für die Düsseldorfer Bür-
gerinnen und Bürger in allen Lebenslagen da. 
Eine Organisationsstruktur wurde aufgebaut, 
die eine altersübergreifende und lebenswelt-
orientierte Ansprechbarkeit für die Menschen 
in der Stadt sicherstellt. 
Aufbau der Abteilung Alter, 
Pflege und Existenzsicherung
Die Abteilung Alter, Pflege und Existenz-
sicherung ist eine neu gegründete Abteilung 
innerhalb des Amtes für Soziales und Jugend. 
Mit rund 200 Mitarbeitenden ist sie maßgeb-
lich für die Umsetzung der Sozialhilfeleistungen 
nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) 
verantwortlich. Darüber hinaus werden gesetz-
lich geregelte Aufgaben der Altenhilfe über-
nommen. Der Fokus liegt insbesondere auf der 
finanziellen Unterstützung und Beratung rund 
um die Themen Alter und Pflege.
Organisatorisch ist die Abteilung in vier Bereiche 
und sechs Sachgebiete untergliedert, die jeweils 
spezifische Aufgabenbereiche abdecken:
1. Grundsatzangelegenheiten
Dieses Sachgebiet übernimmt die konzeptio-
nelle und rechtliche Steuerung innerhalb der 
Abteilung. Es entwickelt fachliche Standards, 
erarbeitet interne Richtlinien und sorgt für die 
Qualitätssicherung der Leistungen.
2. Soziale Infrastruktur und Projekte
Die Mitarbeitenden aus dem Bereich Alter 
und Pflege planen und begleiten innovative 
Projekte sowie die Weiterentwicklung und den 
Ausbau der offenen Seniorenarbeit und sozia-
ler Versorgungsstrukturen für ältere Menschen 
im städtischen Raum. Dazu gehören neben den 
„zentren plus“ unter anderem Modellprojekte 
zur quartiersbezogenen Pflege, zur Unterstüt-
zung pflegender Angehöriger oder zur Förderung 
der Teilhabe älterer Menschen. 
7

Der Arbeitsbereich kooperiert mit freien Trägern, 
Pflegeeinrichtungen und weiteren Netzwerk-
partnerinnen und Netzwerkpartnern. Darüber hi-
naus ist er ebenso zuständig für die Koordination 
und Weiterentwicklung der offenen Angebote 
für Seniorinnen und Senioren im Düsseldorfer 
Stadtgebiet.
Das Pflegebüro ist Anlaufstelle für alle, die ei-
nen Rat zur Pflege suchen oder Hilfe im Alltag 
benötigen. Das Beratungsangebot richtet sich 
auch an Kinder und Jugendliche, die Familien-
angehörige unterstützen. Die Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter informieren über das umfang-
reiche Dienstleistungsangebot in Düsseldorf, 
über die im Einzelfall sinnvollsten Formen der 
Pflege, zur Familienpflegezeit, zu allen Themen 
der Pflegeversicherung und welche finanziel-
len Leistungen beantragt werden können. Das 
Pflegebüro hilft, eine auf die persönlichen 
Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittene 
Lösung zu finden. Die Beratung ist neutral und 
unabhängig von wirtschaftlichen Interessen.
Die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz 
sind ein landesweites Netzwerk. Dessen Aufgabe 
ist es, die regionalen Versorgungsstrukturen in 
Nordrhein-Westfalen so weiterzuentwickeln, 
dass Menschen mit Pflegebedarf sowie pflegen-
de Angehörige mit ihren individuellen Bedarfs-
lagen in ihrem Wohnumfeld die Unterstützung, 
Begleitung und Förderung finden, die sie 
benötigen. Ziel ist, dass sie in ihrer vertrauten 
Umgebung und Häuslichkeit verbleiben und 
am sozialen Leben teilhaben können – und 
zwar selbstbestimmt, ressourcen- und teilha-
beorientiert. Gegründet wurde das Netzwerk 
aufgrund einer gemeinsamen Initiative zur 
Strukturentwicklung der Landesregierung und 
den Pflegekassen NRW. Die Finanzierung der 
Landesinitiative erfolgt aus den Mitteln des 
Landesförderplans NRW durch das Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und 
die Landesverbände der Pflegekassen.
Beratung, Information und Service rund um die 
Rente bietet das Versicherungsamt. Die Kolle-
ginnen und Kollegen beantworten alle Fragen 
zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das 
Versicherungsamt hilft zum Beispiel, wenn das 
Versicherungskonto geklärt, eine Rehabilita-
tionsmaßnahme oder Rente beantragt werden 
soll. Die erforderlichen Anträge werden auf 
Wunsch gemeinsam ausgefüllt. Die Angebote 
des Versicherungsamtes sind ein kostenloser 
Service für alle, die in Düsseldorf wohnen oder 
arbeiten.
3. Qualitätssicherung in der Pflege
Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Nord-
rhein-Westfalen ist Grundlage für die Arbeit 
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTG-
Behörde. Sie sind zuständig für die Wahrung 
der Rechte von älteren und pflegebedürftigen 
Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote 
in Düsseldorf nutzen. Dazu gehören insbeson-
dere ein würdevoller Umgang, die Rechte, die 
Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die 
Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder 
pflegebedürftige Menschen und Menschen 
mit Behinderung sowie Angebote zur Teilhabe 
an Arbeit nutzen, zu schützen. Zudem wird die 
Wahrung der Selbstständigkeit und Selbst-
verantwortung dieser Menschen abgesichert. 
Neben der regelmäßigen Durchführung von 
Überwachungsmaßnahmen und der Beschwer-
desachbearbeitung in den Einrichtungen, 
anbieterverantworteten Wohngemeinschaften 
und den Werkstätten für behinderte Menschen 
ist die WTG-Behörde außerdem zuständig für 
die Prüfung der Einhaltung der baulichen An-
forderungen aller Leistungsangebote nach dem 
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG).
8

Der Pflegefachdienst hat die Aufgabe der 
fachlichen Steuerung einer bedarfsgerechten 
Versorgung von pflegegebedürftigen Bürge-
rinnen und Bürger im Rahmen des SGB XII und 
erfasst die aktuelle Versorgungssituation im 
Sinne der gesetzlichen Vorgaben ambulant 
vor stationär im unmittelbaren Umfeld der 
Betroffenen. Durch die Erstellung eines pass-
genauen ambulanten Pflegearrangements und 
der Förderung des Selbsthilfepotentials soll der 
Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht 
werden. Außerdem stellt der Pflegefachdienst 
gutachterlich den Grad der Pflegebedürftigkeit 
bei Bürgerinnen und Bürgern, die nicht pflege-
versichert sind oder ihre Vorversicherungs-
zeiten bei der Pflegekasse noch nicht erfüllt 
haben, fest. In Fällen, in denen Personen nicht 
mehr in der eigenen häuslichen Umgebung 
verbleiben können, prüft der Pflegefachdienst 
zudem die Heimnotwendigkeit.
4. Existenzsicherung im Alter und bei  
Pflegebedürftigkeit
Im Sachgebiet Grundsicherung werden in 
zwei regional ausgerichteten Standorten An-
träge von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet, 
die nicht aus eigenen Kräften ihren Lebens-
unterhalt sicherstellen können. Sie erhalten hier 
Unterstützung, um ihr soziokulturelles Exis-
tenzminimum sicherzustellen. Für Menschen, 
die das Rentenalter erreicht haben oder bei 
denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung 
festgestellt wurde, greift hier die Grundsiche-
rung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften 
Sozialgesetzbuches. Alle anderen können, 
wenn es für sie keine andere Möglichkeit der 
Existenzsicherung gibt, Hilfe zum Lebensunter-
halt beantragen. Daneben können bei Bedarf 
auch weitere Leistungen gewährt werden, zum 
Beispiel Krankenhilfe.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht 
aus, unterstützt das Sachgebiet Hilfe zur Pflege.
Im Bereich Ambulante Pflege wird die pflege-
rische Versorgung für Menschen sichergestellt, 
die nicht pflegeversichert sind oder Leistungen 
benötigen, die nicht von der Pflegekasse ge-
deckt sind. Neben dem Pflegegeld nach Para-
graph 64 a Zwölftes Sozialgesetzbuch können 
auch andere Leistungen finanziert werden, wie 
zum Beispiel ein Hausnotruf oder ein Mahlzeiten-
dienst.
Ist eine Versorgung zuhause nicht mehr mög-
lich, wird im Bereich Stationäre Pflege in 
enger Abstimmung mit dem Pflegefachdienst 
geprüft, welche Maßnahme für die betroffene 
Person die beste ist. Nicht immer ist ein Heim-
aufenthalt notwendig. Manchmal kann eine 
andere Unterbringung, zum Beispiel in einer 
auf die individuellen Bedarfe ausgerichteten 
Wohngemeinschaft, die nötige Versorgung 
 sicherstellen und zeitgleich das selbstbestimmte 
Leben soweit wie möglich erhalten. Die Kosten 
der Unterbringung werden hier übernommen, 
soweit dies nicht über die Pflegekasse oder aus 
eigenen Mitteln möglich ist.
Unter Spezielle Hilfen werden besondere Un-
terstützungsangebote für Leistungsberechtigte 
nach SGB XII zusammengefasst, die zusätzliche 
oder untypische Hilfe benötigen. Dazu zählen 
etwa Hilfen, die über die Regelversorgung 
hinausgehen, beispielsweise für eine Notfallbe-
handlung im Krankenhaus von Personen, deren 
Krankenversicherungsschutz nicht geklärt ist.
Im Bereich Sicherung vorrangiger Ansprüche 
werden Bürgerinnen und Bürger unterstützt, ihre 
Ansprüche gegen Dritte geltend zu machen, 
zum Beispiel bei der Verfolgung von Unter-
haltsansprüchen.
Insgesamt verfolgt die Abteilung Alter, Pflege 
und Existenzsicherung das Ziel, älteren Men-
schen mit Unterstützungsbedarf eine möglichst 
selbstbestimmte Lebensführung zu ermög-
lichen. Die Arbeit orientiert sich dabei an den 
Prinzipien des Leitbildes des Amtes für Soziales 
und Jugend. 
9

Kommunale Planung Alter 
und Pflege
Die Aufgabe der Jugendhilfe- und Sozial-
planung des Amtes für Soziales und Jugend 
ist den Bestand an Einrichtungen, Diensten, 
Angeboten, Programmen und Projekten festzu-
stellen. Sie ermittelt den Bedarf beteiligungs-
orientiert für einen mittelfristigen Zeitraum und 
plant notwendige Maßnahmen. Die Sicherstel-
lung eines bedarfsgerechten und wirksamen 
Präventionsangebotes ist ebenfalls Teil dieses 
Planungsansatzes. Bestandteil dieser Planungs-
prozesse ist auch die kommunale Planung 
Alter und Pflege. Deren zentrale Aufgabe ist 
es, die Bedarfe von Seniorinnen und Senioren 
sowie pflegebedürftigen Menschen zu erkennen 
und Lücken in der kommunalen Präventions-
kette zu schließen. Zur Analyse des Bedarfs 
werden stadtweit vorhandene Daten genutzt, 
neue Daten erhoben sowie Beteiligungsverfah-
ren mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachkräften 
und Trägern durchgeführt. 
Ziel ist es dabei, die unterschiedlichen Be-
dürfnisse der älteren Bevölkerung im Blick zu 
behalten, für die verschiedenen Phasen des 
Alterns zu planen und mit einer individuel-
len Bedarfsorientierung auszugestalten. So 
entsteht eine bedarfsgerechte Planung der 
benötigten vorpflegerischen und pflegerischen 
Infrastruktur. Diese ist stetig zu entwickeln 
und anzupassen, denn die Lebenssituation von 
Menschen ab circa 60 Jahren ist so divers wie 
die der gesamten Stadtgesellschaft. Offene 
Angebote rücken stärker in den Fokus, aber 
auch sogenannte Dritte Orte und ihre Ange-
botsstrukturen sind generationenübergreifend 
zu entwickeln – und dies möglichst im Rahmen 
einer sozialraum- und quartiersorientierten 
Planung.
Die Planungsgrundlage ergibt sich aus dem 
Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) Maßnah-
men der Altenhilfe sowie aus dem Alten- und 
Pflegegesetz (APG NRW) Örtliche Planung. 
Die Planung Alter und Pflege ist dabei Teil 
einer integrierten Sozialplanung. Das heißt 
die verschiedenen Fachbereiche in der Stadt-
verwaltung, wie beispielsweise das Amt für  
Wohnungswesen, das Stadtplanungsamt oder 
das Amt für Migration und Integration werden 
themenbezogen und handlungsübergreifend 
einbezogen. 
Gesetzlicher Auftrag
Für ältere Menschen, Menschen mit Pflege-
bedarf und deren An- und Zugehörige sind im 
Amt für Soziales und Jugend derzeit verschie-
dene Gesetze Grundlage für das fachliche Han-
deln. Im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind 
die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung 
sowie die Vergütung für Träger von Pflegeein-
10
Leitbild des Amtes 
für Soziales und Jugend
Schutz und 
Wohlergehen
Teilhabe und 
Vielfalt
Beteiligung 
auf Augenhöhe
Raum für 
Perspektiven
Respekt und 
Wertschätzung

richtungen festgeschrieben. Im Zwölften So-
zialgesetzbuch (SGB XII) ist die Hilfe zur Pflege 
und damit zum Beispiel auch der Begriff der 
Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade defi-
niert. Für den Bereich Alter oder Älterwerden 
ist der Paragraph 71 aus dem Zwölften Gesetz-
buch entscheidend. Dort sind die Parameter 
für die Altenhilfe geregelt. Mit dem Gesetz soll 
die Situation von älteren Menschen verbessert 
werden. Sowohl durch Infrastruktur, Beratung 
oder Orte des sozialen Miteinanders, als auch 
durch Leistungen im Einzelfall. Diese Struktu-
ren sollen Schwierigkeiten, die durch das Alter 
entstehen, abmildern oder überwinden.
In Nordrhein-Westfalen ist außerdem seit 
2014 das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung 
einer demographiefesten, teilhabeorientier-
ten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung 
und Sicherung der Qualität von Wohn- und 
Betreuungsangeboten für ältere Menschen, 
pflegebedürftige Menschen und ihre Angehö-
rigen (GEPA NRW) in Kraft. Das GEPA NRW 
bündelt das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG 
NRW) mit dem Alten- und Pflegegesetz (APG 
NRW). Im WTG NRW sind die Kontroll- und 
Aufsichtspflichten der Kommune über die 
Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften 
geregelt, außerdem sind dort Voraussetzungen 
wie Zimmergröße und Platzzahl für Einrichtun-
gen zu finden. Das APG NRW hat zum Ziel die 
Bedarfsfeststellung und Qualitätsentwicklung 
beispielsweise durch eine Pflegeplanung und 
die kommunale Konferenz Alter und Pflege als 
Gremium für die Weiterentwicklung der pfle-
gerischen Infrastruktur sicherzustellen. Außer-
dem bietet das APG NRW die gesetzliche 
Grundlage für die kommunalen unabhängigen 
Beratungsangebote.
Insgesamt hat das Amt für Soziales und Ju-
gend den Auftrag, ein selbstbestimmtes und 
gutes Leben im Alter zu ermöglichen und die 
Bürgerinnen und Bürger durch Information und 
Beratung von Lebensphase zu Lebensphase zu 
begleiten. 
Situation in Düsseldorf
In Düsseldorf lebten am Jahresende 20231 
insgesamt 655.717 Menschen, wovon rund ein 
Viertel 60 Jahre und älter war. Zur Gruppe der 
Hochaltrigen im Alter ab 80 Jahren zählten 
41.450 Personen. Dies entspricht 6,3 Prozent 
der Bevölkerung Düsseldorfs. Der Bevölke-
rungsanteil ab 80 Jahren liegt somit unter dem 
Landesdurchschnitt (7,0 Prozent) und dem 
Bundesdurchschnitt (7,3 Prozent). 
Außerdem waren zum Jahresende 2023 in 
Düsseldorf 40.248 Personen und damit 6,4 
Prozent der Bevölkerung pflegebedürftig. 
Derzeit lebt der überwiegende Teil der pflege-
bedürftigen Menschen, mehr als 87 Prozent, in 
der eigenen Häuslichkeit. Davon werden 63,7 
Prozent durch Familie oder Zugehörige unter-
stützt. 23,6 Prozent werden in der eigenen 
Häuslichkeit durch einen Pflegedienst profes-
sionell versorgt und 12,7 Prozent der pflegebe-
dürftigen Menschen leben in einer stationären 
Pflegeeinrichtung.
Durch den demographischen Wandel sind laut 
den aktuellen Prognosen bis zum Jahr 2035 
insbesondere in der Altersgruppe der 70- bis 
79-Jährigen Zuwächse zu erwarten – die Zahl 
der Personen wird in dieser Gruppe um 28 
Prozent steigen. Die übrigen Altersgruppen 
verzeichnen lediglich eine geringfügige Zunah-
me. Die Zahl der Hochaltrigen bleibt in diesem 
Zeitraum nahezu unverändert. Bis 2045 wird 
die Altersgruppe der ab 80-Jährigen jedoch 
deutlich wachsen, und zwar um rund 11.150 
Personen beziehungsweise 27 Prozent gegen-
über dem jetzigen Stand. Die Zahl der 70- bis 
79-Jährigen hingegen wird wieder etwas 
sinken. Im Vergleich zum Jahr 2023 ergibt sich 
dennoch ein Zuwachs von 23 Prozent. Die Zahl 
der 60- bis 69-Jährigen wird mit einer Verän-
derung von Minus 6 Prozent leicht rückläufig 
sein, wohingegen die Altersgruppe der unter 
60-Jährigen einen Zuwachs von 4 Prozent 
gegenüber dem Jahr 2023 erfahren wird. Diese 
 1 Statistische Daten beziehen sich durchgängig auf den Stand vom 31. Dezember 2023  
(entspricht der Grundlage des Gutachtens)
11

Etwas verändert sich... Demografische 
Auswirkungen in den nächsten Jahren
demografische Entwicklung ist für die Pflege-
planung besonders relevant, da durch den 
starken Anstieg der älteren und insbesondere 
der hochaltrigen Bürgerinnen und Bürger auch 
die Bevölkerungsgruppen wachsen werden, die 
von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sowie von 
Demenz betroffen sein werden.2 
 
Die Tatsache, dass Menschen in unserer Ge-
sellschaft immer älter werden, ist allerdings 
eine große Bereicherung für unsere Stadt. Viele 
ältere Bürgerinnen und Bürger engagieren sich 
ehrenamtlich in Vereinen, ihrer Nachbarschaft 
oder bei An- und Zugehörigen. Um dieses Poten-
tial zu bewahren und möglichst vielen Menschen 
ein gutes langes Leben zu ermöglichen, soll die 
Landeshauptstadt Düsseldorf noch altersfreund-
licher werden. Denn wie jede Lebensphase birgt 
auch das Alter eine Menge Herausforderungen, 
ist vielfältig und individuell.
2 ISG: Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung für die Landeshauptstadt Düsseldorf, 2025.
12

Blick aus der 
Wissenschaft
© iStock/Natali_Mis

Prof. Dr. Christian Bleck 
(Hochschule Düsseldorf)
Differenzierungen zur Lebensphase Alter
In der Gerontologie ist die Heterogenität des 
Alters ein unbestrittener Ausgangspunkt der 
Analyse und Diskussion. So können sich Perso-
nen im gleichen kalendarischen Alter – etwa in 
Abhängigkeit von individuellen Dispositionen, 
Lebensstilen und Umweltbedingungen – erheb-
lich in ihrem biologischen Alter unterscheiden. 
Zugleich stellt ‚das Alter‘ eine lange und viel-
schichtige Lebensphase dar, die auch sozial und 
psychisch unterschiedlich erfahren wird. Disku-
tabel ist gleichwohl, ab wann die Lebensphase 
Alter beginnt und wie man Menschen bezeich-
net, die nicht mehr jung und im mittleren Alter 
sind (Bleck & van Rießen 2022). Offensichtlich 
ist, dass es die Lebensphase Alter differenziert 
zu betrachten gilt, wozu sich etwa die folgen-
den konzeptionellen Zugänge anbieten.
Ein Differenzierungszugang ist durch Soziale  
Alterskategorien gegeben, die sich über alters-
typische Lebensereignisse sowie Entwicklungs-
aufgaben definieren (Kricheldorff 2022). Die 
Systematik der Sozialen Alterskategorien unter-
scheidet zwischen dem dritten, vierten und fünf-
ten Sozialem Alter, versteht sich aber unabhängig 
vom kalendarischen Alter. Vielmehr orientiert sie 
sich an verschiedenen sozialen Bedingungen, 
die im Verlauf des Alters auftreten (können). 
So bezieht sich das dritte Alter auf Menschen, 
die noch weitgehend fit und aktiv sowie sozial 
eingebunden sind. Entwicklungsaufgaben im 
dritten Sozialen Alter sind aber erforderliche 
Neuorientierungen in der nachfamiliären und 
nachberuflichen Phase. Das vierte Soziale Alter 
ist durch das Erleben persönlicher Grenzen und 
allmählicher Rückzugstendenzen charakterisiert. 
Körperliche Veränderungen, nachlassende 
Mobilität, aber auch Verluste nahestehender 
Personen sind typische Herausforderungen, 
die bewältigt werden müssen. Auch in dieser 
Alterssituation bestehen selbstredend Ressour-
cen, aber es gilt eben auch veränderte Bedarfe 
und Bedürfnisse in der Tagesgestaltung, im 
Wohnen und Wohnumfeld zu berücksichtigen. 
Die fünfte Soziale Alterskategorie verweist auf 
das sogenannte abhängige Alter mit Pflege-
bedarf, das nicht den Verlust der Selbstbestim-
mung bedeuten darf, aber Einschränkungen 
der Autonomie impliziert. Entwicklungsaufgaben 
sind hier der Umgang mit Abhängigkeit und 
Pflegesituationen ebenso wie mit der Endlichkeit 
des Lebens. Soziale Alterskategorien sind somit 
bedeutsam für verschiedene Gestaltungs- und 
Bewältigungsaufgaben in der langen Lebens-
phase Alter.
Querliegend dazu sind individuelle Lebens-
lagen zu berücksichtigen, welche als Hand-
lungsspielräume betrachtet werden können, 
die sich aus den äußeren Umständen des 
jeweiligen Lebens ergeben. Diese Handlungs-
spielräume bestehen oft bereits in früheren 
Lebensabschnitten und wirken im Alter weiter. 
Zu Lebenslagen gehören beispielsweise der 
Vermögens- und Einkommensspielraum, der 
materielle Versorgungsspielraum, der Kontakt-, 
Kooperations- und Aktivitätsspielraum oder 
der Dispositions- und Partizipationsspielraum 
(Clemens & Naegele 2004). Die jeweiligen 
Lebenslagen sind demnach entscheidend für 
unterschiedliche Handlungsspielräume zur Ge-
staltung und Bewältigung des dritten, vierten 
und fünften Sozialen Alters.
Das Soziale Alter und die Lebenslagen sind fer-
ner von Differenzlinien durchzogen (Leiprecht 
2022). Sie stellen gesellschaftlich hergestellte 
Ordnungskategorien dar, die mit spezifischen 
Positionen in der Gesellschaft verbunden sind 
und mit Diskriminierungsmechanismen einher-
gehen können. Hier geht es zum Beispiel um 
Differenzlinien wie Geschlecht, Sexualität, 
Klasse, Ethnie oder Behinderung, aber auch das 
Alter selbst stellt eine Differenzkategorie dar. 
In intersektionaler Perspektive werden zudem 
Verbindungen zwischen und Überlagerungen 
von verschiedenen Differenzlinien – auch im 
Alter – beleuchtet. Differenzlinien sind relevant 
für Machtstrukturen ebenso wie für Zuschrei-
bungspraxen in den jeweiligen Sozialen Alters-
phasen und Lebenslagen.
Diese ausgewählten Zugänge zur Differen-
zierung der Lebensphase Alter dienen nicht 
nur der gerontologischen Analyse, sondern 
bieten bereits konkrete Anregungen für die 
strukturelle und konzeptionelle Gestaltung von 
Angeboten und Leistungen der kommunalen 
Seniorinnen- und Seniorenarbeit (Engler, Bleck 
& Kricheldorff 2024).
 
14

Aktionsplan Älter 
werden in Düsseldorf
© iStock/shapecharge

16
Um diesen Veränderungen weiter aktiv zu be-
gegnen, hat das Amt für Soziales und Jugend 
den vorliegenden Aktionsplan Älter werden 
in Düsseldorf entwickelt. Die Strategie des 
Amtes für Soziales und Jugend umfasst dabei 
alle Phasen des Älterwerdens: Von der Vor-
bereitung des Übergangs vom Beruf in den 
Ruhestand, der Zeit des Ruhestands mit aktiven 
Angeboten bis zur Phase des hohen Alters und 
einer möglichen Pflegebedürftigkeit. In diesem 
Aktionsplan werden Maßnahmen zusammen-
gefasst, die zu einem altersfreundlicheren 
Düsseldorf beitragen.
Düsseldorfer Präventionskette
Als integrierte kommunale Handlungsstrategie 
dient unsere Präventionskette für die gesam-
te Lebensspanne als Grundlage der Arbeit 
des Amtes für Soziales und Jugend. Bedarfe 
werden alters- und lebenslagenübergreifend 
erfasst und quartiersbezogen adressiert. Dabei 
werden neben Kindern, Jugendlichen und Fa-
milien auch weitere Zielgruppen einbezogen, 
wie Menschen mit Beeinträchtigungen oder 
benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Auch 
die vielfältigen Lebenswelten der Seniorinnen 
und Senioren werden in den Blick genommen. 
Diversität im Alter und die sich hieraus er-
gebenden verschiedenen Bedarfslagen sollen 
stärker berücksichtigt werden und Lücken in 
der Präventionskette identifiziert und geschlos-
sen werden.
Neben der Düsseldorfer Präventionskette sind 
die Verringerung von Armutsfolgen sowie die 
Verhinderung von Einsamkeit im Alter über-
geordnete Ziele, die alle Dimensionen des 
Aktionsplans betreffen.
Armut im Alter
Ein wichtiger Bestandteil des kommunalen 
Nachhaltigkeitsprozesses ist das vom Amt für 
Soziales und Jugend koordinierte Handlungs-
feld Bekämpfung von Armutsfolgen. Ziel ist die 
bedarfsgerechte Planung und Weiterentwick-
lung der sozialen Infrastruktur. Die Umsetzung 
nachhaltiger Maßnahmen trägt dazu bei, Armut 
präventiv zu begegnen, Armutsfolgen abzumil-
dern und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. 
Armut beeinflusst die Lebensqualität im Alter 
in hohem Maße, denn für viele Menschen ist 
Armut mit Scham behaftet, weshalb sie ihre 
Situation nicht offenlegen möchten. Zusätzlich 
zu Leistungen wie der Grundsicherung, der 
Hilfe zur Pflege und weiteren speziellen Hilfen 
sollen weitere Leistungen im Einzelfall geprüft 
und konkretisiert werden. 
Alter und Einsamkeit
Soziale Isolation im Alter hat vielfältige Ursa-
chen und betrifft nicht zuletzt Menschen mit 
geringem Einkommen, pflegebedürftige Men-
schen sowie ältere pflegende An- und Zugehö-
rige. Wer lebenslang die Erfahrung von Aus-
schluss und geringer sozialer Teilhabe erfahren 
hat oder erst durch eine gravierende Änderung 
im persönlichem Leben kurzfristig auf erhöhten 
Unterstützungsbedarf angewiesen ist, bittet 
seltener um Hilfe und nimmt weniger häufig die 
gesetzlich zustehenden Leistungen wahr.

17
Auf dem Weg zur alters-
freundlichen Kommune:  
Age-Friendly City
 
Die Initiative der Weltgesundheitsorganisation 
(WHO) Age-Friendly Cities hat das Ziel welt-
weit Städte zu motivieren, altersfreundlicher 
zu werden. Um dem demografischen Wandel 
passgenau zu begegnen, richtet das Netzwerk 
den Fokus bewusst auf drei altersgerechte 
Umfelder und nimmt neben dem räumlichen 
Umfeld, das soziale Umfeld und gemeindenahe 
Dienstleistungen in den Blick. 
Die verschiedenen Arbeitsfelder reichen von 
der Herstellung barrierefreien Wohnraums über 
Gemeinschaft in den Quartieren bis zur Ge-
sundheitsversorgung. Partizipation ist dabei ein 
übergeordnetes Ziel, denn sowohl die Teilhabe 
im sozialen Umfeld, als auch an Entscheidungs-
prozessen für zukünftige Entwicklungen sind 
für den vorliegenden Aktionsplan entscheiden-
de Faktoren. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf orientiert 
sich an den Rahmenbedingungen des WHO-
Programms. Ein lebenswerteres Umfeld für 
ältere Menschen und Partizipation zu schaffen, 
sind Ziele, denen sich Düsseldorf in den nächs-
ten Jahren noch stärker widmen möchte.  
Dieser Aktionsplan soll weitere Schritte auf-
zeigen und eine Orientierung für die nächsten 
Aufgaben der Landeshauptstadt sein, um das 
Älterwerden in Düsseldorf zu erleichtern und 
zu einer altersfreundlichen Stadt (Age-Friendly 
City) zu werden. 
Übersicht 
Handlungsfelder 
Age-Friendly City
Alters-
gerechte 
Umfelder
Räumliches
Umfeld
Soziales
Umfeld
Gemeindenahe 
Dienstleistungen

Vier Dimensionen 
für gutes Altern in 
Düsseldorf
© iStock/Diamond Dogs

19
Abgeleitet von dem Strukturmodell von Age-
Friendly Cities fokussiert sich die Landeshaupt-
stadt Düsseldorf für eine bedarfsgerechte 
Versorgung und ein gutes Altern auf vier Di-
mensionen einer altersgerechten quartiers-
bezogenen Infrastruktur. Diversität und deren 
vielfältige Bedarfslagen werden übergeordnet 
in allen Dimensionen berücksichtigt. Die vier 
Dimensionen werden in den nächsten Kapiteln 
vorgestellt.
 
 
Vier Dimensionen einer altersgerechten 
quartiersbezogenen Infrastruktur
Offene
Seniorenarbeit
Pflegerische
Unterstützung
und Beratung
Institutionelle
Infrastruktur
Altersgerechtes
Wohnen
Diversität im Alter → vielfältige Bedarfslagen

Dimension Offene 
Seniorenarbeit
© iStock/JackF

21
Das haben wir…
Die offene Seniorenarbeit ist bereits jetzt eine 
starke Säule der Prävention in Düsseldorf. 
Mit den 32 vom Amt für Soziales und Jugend 
finanzierten und koordinierten „zentren plus“ 
der Wohlfahrtsverbände gibt es verteilt im 
Stadtgebiet seit 2007 wichtige quartiersbezo-
gene Anlaufstellen für Freizeitangebote, Infor-
mationsveranstaltungen, Beratung, kulturellen 
Austausch und den Aufbau sozialer Netzwerke.
 
Die Projektmittel Seniorenarbeit sind eine 
Ergänzung zu den Angeboten der „zentren 
plus“ und die Möglichkeit für Akteurinnen und 
Akteure der offenen Seniorenarbeit kleine-
re Veranstaltungen, Ausflüge oder Projekte 
durchzuführen. Die Fördermittel können jedes 
Jahr beantragt werden, Voraussetzung für die 
Antragstellung ist die regelmäßige Teilnahme 
an den Stadtbezirkskonferenzen Senioren-
arbeit.
Im Programmheft Kulturherbst werden seit 
über 25 Jahren Lesungen, Theaterstücke, 
klassische Konzerte, gemeinsame Herbstspa-
ziergänge und vieles mehr angeboten. Beson-
ders in der eher dunkleren Jahres-
zeit von Oktober bis Januar sollen 
ältere Menschen explizit durch 
das Programm angesprochen und 
motiviert werden an Kulturveran-
staltungen teilzunehmen.
Auch wenn sich der Kultur-
herbst hauptsächlich an 
ältere Menschen richtet, sind 
Jüngere ebenfalls herzlich 
willkommen. Ziel ist auch, 
zur generationsübergreifen-
den Begegnung anzuregen. 
Der Kulturherbst ist ein 
Kooperationsprojekt des 
Seniorenrates, des Amtes 
für Soziales und Jugend sowie des Kultur-
amtes der Landeshauptstadt Düsseldorf unter 
der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters.
Der Seniorenrat der Landeshauptstadt Düs-
seldorf ist das Sprachrohr der rund 166.000 
Düsseldorferinnen und Düsseldorfer über 60 
Jahre. Seine Mitglieder setzen sich seit 1978 
aktiv für die Interessen der steigenden Zahl 
älterer Menschen in Düsseldorf ein und weisen 
politische Gremien, Verwaltung und andere 
Institutionen auf ihre spezifischen Probleme 
und Wünsche hin. Denn neue Wege in der 
Seniorenpolitik können nur gemeinsam mit den 
älteren Menschen beschritten werden und es 
macht Sinn, von ihrer großen Lebenserfahrung 
und ihrem Wissen zu profitieren. Die Mitglieder 
des Seniorenrates sind ehrenamtlich tätig. Sie 
arbeiten überparteilich und überkonfessionell. 
Sie sind an keine Weisungen gebunden.
Seniorenrat
Karte der 
„zentren plus“
im Stadtgebiet
Kulturprogramm von 
 Oktober 2025 bis Januar 2026
Kulturherbst 2025 – Programm von Oktober bis Januar
© iStock – blackCAT
6
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Das brauchen wir….
Prävention durch Beratung 
und soziale Einbindung
Die „zentren plus“ werden laufend an verän-
derte Bedarfe angepasst und durch gezielte 
Öffentlichkeitsarbeit bekannter gemacht. Die 
zugehenden Hilfen der „zentren plus“ werden 
weiter konzipiert und perspektivisch auf das 
gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Zusätzlich sollen Räume des sozialen Miteinan-
ders wie Bürgerhäuser oder Stadtteiltreffs als 
sogenannte Dritte Orte neu gedacht werden. 
Diese über das gesamte Stadtgebiet verteilten 
und im Quartier nutzbaren Orte des sozialen 
Miteinanders, sollen nicht nur innerhalb der 
Zielgruppe, sondern auch über Generations-
grenzen hinweg soziale Kontakte und Aus-
tausch ermöglichen.
Aktuell wird in Zusammenarbeit mit dem 
Gesundheitsamt sowie der Heinrich-Heine-
Universität ein Modell zu Social Prescribing 
erarbeitet. Ziel des Verschreibens von sozialen 
Kontakten und Aktivitäten auf Rezept ist Fach-
kräfte der Primärversorgung – wie Ärztinnen 
und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und 
Psychotherapeuten – zu befähigen, bei einem 
nichtmedizinischen, gesundheitsrelevanten 
sozialen Problem ein soziales Rezept auszu-
stellen. So ist etwa Einsamkeit ein wachsendes 
gesellschaftliches Problem, das in Wechsel-
wirkung mit gesundheitlichen Problemen steht. 
Wie die Überleitung der Patientinnen und 
Patienten beispielsweise in ein „zentrum plus“ 
gut gelingen kann, wird im Rahmen des Projek-
tes erarbeitet.
Ergänzend zu den bestehenden Beratungsan-
geboten soll ein spezielles Beratungsangebot 
für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 
– zum Beispiel mit der Möglichkeit von Simultan-
übersetzung – entwickelt werden. Für diese 
Zielgruppe sollen zudem ebenfalls Orte entste-
hen, die sich in verschiedenen Sprachen und 
mit passenden Angeboten besonders um eine 
kulturelle Öffnung bemühen.
Außerdem ist ein Modellvorhaben für einen 
zentralen Mittagstisch für Seniorinnen und 
Senioren geplant.
Eine Präventionskampagne gegen Einsamkeit soll 
die älteren Düsseldorferinnen und Düsseldorfer 
ermutigen, die bestehenden Angebote insbe-
sondere der „zentren plus“ zu nutzen. Sie kann 
dazu beitragen, einsame Menschen gezielt 
zu erreichen und Alterseinsamkeit präventiv 
entgegenwirken. Ein weiteres Ziel der Prä-
ventionskampagne besteht darin, das Thema 
Einsamkeit stärker ins öffentliche Bewusstsein 
zu rücken.
Außerdem sollen verstärkt Einzelfallhilfen 
für individuelle Lebensumstände ermöglicht 
werden, indem ein Leistungskatalog entworfen 
wird.
Maßnahmen
• Entwicklung weiterer Orte für soziales 
 Miteinander (sogenannte Dritte Orte)
• Social Prescribing
• Projekte gegen Alterseinsamkeit: Städtische 
Präventionskampagne gegen Einsamkeit 
Einsamkeit begegnen – Lebensfreude finden, 
um Menschen zu motivieren Angebote der 
Landeshauptstadt Düsseldorf anzunehmen
• Impulsgeber Bewegungsförderung als 
 Projekt in die städtischen Angebote einbe-
ziehen (Kommunale Bewegungsförderung – 
Impulsgeber) 
• Paragraph 71, Zwölftes Sozialgesetzbuch 
(SGB XII): Einzelfallhilfen: Entwicklung eines 
Leistungskatalogs
• Modellvorhaben: Zentraler Mittagstisch für 
Seniorinnen und Senioren
22

23
Prävention
Zugehende Hilfen Social Prescribing
Orte des Sozialen Miteinanders
• Menschen mit Zuwanderungsgeschichte: 
• Sprachen integrieren: Apps und Künstliche 
Intelligenz (KI) für Simultanübersetzung in 
Beratungssettings einsetzen
• Spezielles Beratungsangebot für Men-
schen mit Migrationshintergrund 
• Orte für die Zielgruppe (weitere kulturelle 
Öffnung der Angebote „zentrum plus“, 
Kontakt zu Migrantenselbstorganisationen)
• Öffentlichkeitsarbeit für alle vorpflegerischen 
Angebote für Düsseldorferinnen und Düssel-
dorfer, zum Beispiel über Podcasts, Videos 
oder Social Media
„zentren plus“
• Zugehende Hilfen weiter konzipieren und 
auf das ganze Stadtgebiet ausweiten
• Öffentlichkeitsarbeit „zentrum plus“: 
 Entwicklung einer eigenen Marke
• Perspektivisch Beratungsstrukturen mit mehr 
Personal ausbauen, da mehr Menschen in der 
Zielgruppe auch einen Anstieg beim Bera-
tungsbedarf bedeuten

24
Dimension 
Altersgerechtes 
Wohnen
© iStock/Yuliia Kaveshnikova

Davon brauchen wir mehr…
Ausbau von barrierefreiem, 
bedarfs- und altersgerechtem 
Wohnraum 
Ein entscheidender Faktor für einen möglichst 
langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ist 
ausreichend barrierefreier und vor allem be-
darfsgerechter Wohnraum. Deswegen wird das 
Amt für Soziales und Jugend weiterhin eng mit 
dem Amt für Wohnungswesen und weiteren 
Akteurinnen und Akteuren an der Realisierung 
von bedarfsgerechtem Wohnraum arbeiten. 
Die Beratungen zur Wohnraumanpassung vom 
Amt für Wohnungswesen werden ausgeweitet 
und explizit um technische Assistenzsysteme 
ergänzt. Technikunterstütztes Wohnen, Am-
bient-Assisted-Living und Smart-Living sind 
ebenfalls Bausteine, die als Hilfsmittel zum 
längeren Verbleib in der eigenen Häuslichkeit 
beitragen können und mehr in den Fokus der 
Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Investo-
ren und Vermietenden, rücken sollten. Für mehr 
Informationen können gezielt Projekte wie die 
Wohnprojekte vom Amt für Wohnungswesen 
und selbstverantwortete Wohngemeinschaften 
an Sportvereine, Schützenvereine und ähnliche 
Institutionen herangetragen werden. Zusätzlich 
werden Leitfäden für verschiedene Wohnan-
gebote wie Servicewohnen oder anbieter- und 
selbstverantwortete Wohngemeinschaften 
weiterentwickelt und aktualisiert. Dazu wird 
das Einrichten einer Arbeitsgruppe mit ämter-
übergreifender Beteiligung von beispielsweise 
Stadtplanung, Bauaufsicht, Liegenschaft und 
dem Amt für Wohnungswesen, angestrebt. Die 
Arbeitsgruppe soll Maßnahmen entwickeln, 
um die Schaffung von mehr bedarfsgerechtem 
Wohnraum zu fördern. Außerdem ist ange-
dacht, einen Tag des Wohnens auszurichten, 
um gezielt die Maßnahmen und überarbeiteten 
Leitfäden in die Praxis zu bringen.  
Maßnahmen
Förderung zur Schaffung von barrierefreiem 
Wohnraum
• Ämterübergreifende Arbeitsgruppe zur 
 Formulierung von Maßnahmen
• Zusammenarbeit Wohnungswirtschaft
• Leerstand bei Bürogebäuden prüfen und 
eventuell für Umnutzung vorschlagen
• Technikunterstütztes Wohnen, Ambient- 
Assisted-Living, Smart-Living mit in der 
Beratung berücksichtigen
Ausbau des Servicewohnens
• Entwicklung eines Leitfadens und Definition 
von Modellen
• Möglichkeiten der Finanzierung durch 
Leistungen im Zwölften Sozialgesetzbuch 
diskutieren
Ausbau ambulant betreuter Wohngemein-
schaften und selbstverantworteter Wohn-
gemeinschaften
• Leitfaden überarbeiten und anpassen
• Öffentlichkeitsarbeit zu selbstverantwortete 
Wohngemeinschaften und Zusammenarbeit 
mit Wohnprojekten vom Amt für Wohnungs-
wesen an Sportvereine, Schützenvereine 
und ähnliche Institutionen
• Vorschlag an das Amt für Wohnungswesen: 
Tag des Wohnens ausrichten 
25

© iStock/marchmeena29
Dimension 
Institutionelle 
Infrastruktur

Das haben wir…
Düsseldorf verfügt über alle Versorgungsbe-
reiche hinweg über ein differenziertes Ange-
bot an Pflegeinfrastruktur. In 58 stationären 
Pflegeeinrichtungen gibt es derzeit 4.799 
Pflegeplätze inklusive eingestreuter Kurzzeit-
pflegeplätze. Zusätzlich hat Düsseldorf sieben 
solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit ei-
nem Angebot von 120 Plätzen. Außerdem sind 
149 ambulante Dienste im Einsatz und pflegen 
die Menschen in der eigenen Häuslichkeit oder 
in Wohngemeinschaften. In Düsseldorf gibt es 
2.237 Plätze in 38 Häusern mit Angeboten zum 
Service-Wohnen sowie 24 ambulante Wohn-
gemeinschaften mit 218 Plätzen. In 29 Tages-
pflegeeinrichtungen finden sich über das 
gesamte Stadtgebiet verteilt 511 Plätze.3 
Die kommunale Konferenz Alter und Pflege 
(KAP) fördert und initiiert die effektive Zusam-
menarbeit der für den Bereich Alter und Pflege 
tätigen Akteurinnen und Akteure, Institutionen, 
Interessenvertretungen, Verbände und der Poli-
tik. Grundlage ist Paragraph 8 des Alten- und 
Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Damit 
soll eine Vernetzung aller Bereiche, die im Hin-
blick auf die vorpflegerische und pflegerische 
Infrastruktur wichtig sind, erreicht werden. Sie 
trägt dazu bei, eine ortsnahe, aufeinander ab-
gestimmte Versorgung der älteren Düsseldor-
ferinnen und Düsseldorfer sicherzustellen und 
weiterzuentwickeln.
Das brauchen wir…
Erhalt und Ausbau der Pflege-
infrastruktur in Düsseldorf
Um das Angebot für die kommenden Jahrzehnte 
zukunftsfähig zu gestalten, muss die bestehen-
de Pflegeinfrastruktur in Düsseldorf sowohl 
gesichert als auch weiter ausgebaut werden. 
Nur so kann den Auswirkungen des demogra-
phischen Wandels begegnet werden. Von der 
ambulanten Pflege über ambulante Wohnge-
meinschaften zu teilstationären Angeboten wie 
der Tagespflege, bis hin zur stationären Ver-
sorgung müssen alle Bereiche unter Einbezug 
innovativer Versorgungskonzepte stetig an die 
Bedarfe der Zielgruppe angepasst werden. 
Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich 
Stadt Düsseldorf 2023
3 ISG: Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung
4 Anzahl Personal
Bereich Anzahl, Plätze, Personal Kennziffer 
je 100 Pflegebedürftige
Stationäre Pflege (einschließlich eingestreute Kurzzeitpflege)
58 Pflegeeinrichtungen 4.799 11,9
Ambulante Dienste4
149 Pflegedienste 3.195 (Anzahl Personal) 7,9
Tages- und Kurzzeitpflege
29 Tagespflegeeinrichtungen 511 1,4
7 solitäre Kurzzeitpflege 120 0,3
Wohnen im Alter
38 Häuser Service-Wohnen 2.237 5,6
24 ambulante WGs 218 0,5
27

28
Im Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung des 
Instituts für Sozialforschung und Gesellschafts-
politik (ISG) sind verschiedene Modelle mit 
Prognosen für zukünftige Bedarfe berechnet 
worden. Ziel ist es, die ambulante Versorgung 
weiter zu stärken. Neben dem gesetzlichen 
Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch XI ent-
spricht dies insbesondere den Wünschen der 
Bürgerinnen und Bürger. Eine der Modellrech-
nungen sieht die Möglichkeit, stationäre Plätze 
in einem gewissen Rahmen durch ambulante 
und teilstationäre Versorgung zu kompensie-
ren. Dafür muss der Bereich der ambulanten 
und teilstationären Versorgung ausgebaut 
werden. Das heißt, es muss bedarfsgerechter 
Wohnraum in Kombination mit Angeboten wie 
Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten 
Pflegediensten entstehen. Die Planungswer-
te bis 2035 sind in untenstehender Tabelle 
zusammengefasst. Die zugrundeliegende 
Berechnung erfolgt anhand von Zielwerten, 
deren Erreichung eine Verbesserung der Ver-
sorgungslage bis 2035 bewirken soll. Die 
Zielwerte basieren auf Vergleichen mit der 
Versorgungsdichte auf Landes- und Bundes-
ebene, auf Befragungen unter Pflegeanbie-
tern, auf den Erfahrungen und der Expertise 
des ISG sowie auf der Fachdiskussion mit der 
Stadtverwaltung. Die Berechnung der Ziel-
werte berücksichtigt sowohl demographische 
Entwicklungen als auch Prognosen von Ent-
wicklungen zu Pflegebedarfen in den nächsten 
10 Jahren. Die Ergebnisse sind in dem Gut-
achten zur Pflegebedarfsermittlung ausführlich 
erläutert und finden sich in untenstehender 
Tabelle wieder. Der Fokus für Wachstum liegt 
dabei auf Angeboten des Service-Wohnens, 
anbieterverantworteten Wohngemeinschaften 
und ambulanten Diensten, der Zuwachs in die-
sen Bereichen soll das System der stationären 
Pflege entlasten.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wer-
den ausländische Fachkräfte bei den Verfahren 
zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse unter-
stützt und vom Amt für Migration und Integra-
tion begleitet.
Der Bereich der Tagespflege ist ein wichtiger 
Bestandteil für die Entlastung von An- und 
Zugehörigen, jedoch sind die Tagespflege-
einrichtungen in Düsseldorf unterschiedlich 
stark ausgelastet. Damit das Angebot weiter in 
der Infrastruktur integriert bleibt und auch in 
der öffentlichen Wahrnehmung positiver und 
bewusster registriert wird, ist ein Workshop 
zum Thema Tagespflege in Düsseldorf geplant. 
In diesem Workshop werden Best-Practice-
Beispiele für gut ausgelastete Tagespflegeein-
richtungen vorgestellt und Ideen für innovative 
Konzepte erarbeitet. Anschließend soll das 
Konzept der Tagespflege besondere Aufmerk-
samkeit in der Öffentlichkeitsarbeit der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf erhalten. Außerdem 
wird empfohlen, bei jedem neuen Angebot für 
Servicewohnen auch eine Tagespflege mitzu-
denken.
Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen bei 
Ausbau alternativer Wohnformen
Angebotsform 12/2023 Plätze Planungswerte 2035
Servicewohnen 2.237 3.080
Ambulante WGs 218 440
Ambulante Pflegedienste 3.195 (Anzahl Personal) 3.845 (Anzahl Personal)
Tagespflege 511 560
Kurzzeitpflege 120 220
Vollstationäre Pflege 4.799 5.245

Stärkung von Partizipations- 
und Vernetzungsstrukturen
Für mehr Partizipation bei der Entwicklung der 
Pflegeinfrastruktur in Düsseldorf stellt sich 
die kommunale Konferenz Alter und Pflege 
mit einer Neustrukturierung passgenauer auf. 
In Arbeitsgruppen werden künftig Themen 
auf Fachebene diskutiert und dann durch das 
Hauptgremium an die politischen Gremien wie 
den Ausschuss für Gesundheit und Soziales 
oder den Seniorenrat empfohlen. Die Arbeits-
gruppen teilen sich in vier Themenkomplexe 
auf:
• Steuerung der offenen Seniorenarbeit
• institutionalisierte Pflege
• ambulante Pflege
•  pflegende An- und Zugehörige
Maßnahmen
Ausbau und Unterstützung der ambulanten 
Pflege
• Unterarbeitsgruppe Konferenz Alter und 
Pflege: Fachaustausch mit ambulanten 
 Pflegediensten 
• Förderung digitale Tourenplanung, gestützt 
mit Künstlicher Intelligenz: Reduzierung 
Fahrtzeit, Ausweitung Pflegezeit 
• Fördergeldakquise
Erhalt der derzeitigen Tagespflegekapazitäten
• Workshop mit Best Practice Beispielen im 
Bereich Tagespflege
• Erhöhung der Öffentlichkeitsarbeit Konzept 
Tagespflege
Ausbau der solitären Kurzzeitpflege
Sicherung und Ausbau der stationären 
 Versorgung
• Anregen innovativer Versorgungsmodelle: 
Zum Beispiel Stambulant – eine Mischform 
von stationärer und ambulanter Pflege
Unterstützung ausländischer Fachkräfte
• Begleitung bei den Verfahren zur Anerken-
nung der Berufsabschlüsse durch das Amt 
für Migration und Integration
Neustrukturierung KAP
• Hauptgremium tagt nur noch zwei Mal   
pro Jahr
• Neugründung von Arbeitsgruppen, um auf 
Fachebene zu diskutieren
 
© iStock/PIKSEL

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Dimension 
Pflegerische  
Unterstützung  
und Beratung
© iStock/Giselleflissak

31
Das haben wir…
Wer einen Rat zur Pflege sucht oder Hilfe im 
Alltag benötigt, kann sich an das Pflegebüro 
wenden. Das Team informiert über das um-
fangreiche Dienstleistungsangebot in Düssel-
dorf, über die verschiedenen Formen der Pflege, 
zu allen Themen der Pflegeversicherung, zum 
Wohnen im Alter sowie Finanzierungsmög-
lichkeiten. Das Pflegebüro hilft, eine auf die 
persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zuge-
schnittene Lösung zu finden. Die Beratung ist 
neutral und unabhängig von wirtschaftlichen 
Interessen.
Die aufsuchende Seniorenhilfe ist ein Bera-
tungsangebot, das in der häuslichen Umgebung 
stattfindet. In einer vertraulichen Erstberatung 
informiert die aufsuchende Seniorenhilfe über 
Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten. 
Auf Wunsch koordiniert sie gemeinsam mit den 
Bürgerinnen und Bürgern geeignete Hilfen, ins-
besondere bei Pflegebedürftigkeit oder wenn 
der Alltag nicht mehr selbst bewältigt werden 
kann. Das Beratungsangebot ist kostenlos, 
neutral und unabhängig von wirtschaftlichen 
Interessen.
Ein Teil der Präventionskette sind die Geburts-
tagshausbesuche der aufsuchenden Senioren-
hilfe. Dieses Angebot wird derzeit allen Bürge-
rinnen und Bürger ab 80 Jahren in Düsseldorf 
per Brief gemacht. In einem persönlichen 
Anschreiben stellt sich die aufsuchende Senio-
renhilfe vor und bittet um Terminvereinbarung, 
falls ein Geburtstagshausbesuch gewünscht 
ist. Wenn die Bürgerinnen und Bürger einen 
Termin vereinbaren, bringt die aufsuchende 
Seniorenhilfe außer Informationsmaterialien 
auch ein kleines Präsent zum Geburtstag mit. 
Durch diesen Hausbesuch zum Geburtstag soll 
präventiv die Angebotsvielfalt und die häus-
liche Situation besprochen werden.
Der Pflegefachdienst kommt dann zum Ein-
satz, wenn finanzielle Hilfe zur Pflege beim 
Amt für Soziales beantragt wurde und kein 
Anspruch auf Leistungen aus der Pflegever-
sicherung besteht. Die Höhe der Leistungen 
richtet sich nach einem Gutachten über den 
Grad der Pflegebedürftigkeit, das vom Pflege-
fachdienst erstellt wird. Darüber hinaus prüft 
der Pflegefachdienst die Notwendigkeit einer 
Heimunterbringung und berät zu möglichen 
Alternativangeboten.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz 
fördert den Aus- und Aufbau von ehren- und 
hauptamtlichen Unterstützungsangeboten 
im Alltag für Menschen mit Pflegebedarf, die 
Pflegeberatungsangebote und -strukturen so-
wie die Angebotsstrukturen für Menschen mit 
besonderem Hilfebedarf. Dies geschieht durch 
Information, Beratung, Vernetzung und Quali-
fizierung. Im Vordergrund stehen die Bedürf-
nisse der Menschen mit Pflegebedarf und ihre 
pflegenden An- und Zugehörigen.
Im Demenznetz Düsseldorf haben sich das 
Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz des 
Amtes für Soziales und Jugend, die Instituts-
ambulanz Gerontopsychiatrie des LVR-Klini-
kums/Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie 
und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 
sowie mehrere Wohlfahrtsverbände zusammen-
geschlossen. Als trägerübergreifendes Netz-
werk hat das Demenznetz Düsseldorf das Ziel, 
die Situation an Demenz erkrankter Düssel-
dorferinnen und Düsseldorfer und ihrer Ange-
hörigen durch Beratung, Gesprächsangebote, 
Betreuungsgruppen und einen häuslichen 
Besuchsdienst zu verbessern. 
Die Unterstützungsangebote im Alltag nach 
Paragraph 45 a Elftes Sozialgesetzbuch (SGB 
XI) richten sich an Menschen jeglichen Alters 
mit Pflegegrad und pflegende Angehörige oder 
vergleichbar nahestehende Pflegepersonen. Zu 
den Unterstützungsangeboten im Alltag ge-
hören zum Beispiel: Hilfe im Haushalt und beim 
Einkaufen, Begleitung zu Arztpraxen, Ämtern, 
kulturellen Veranstaltungen, Freizeitangeboten 
und vieles mehr sowie Gruppenbetreuung für 
Menschen mit Demenz. Die vielfältigen An-
gebote ermöglichen es Pflegebedürftigen jeden 
Alters, weiterhin zu Hause zu leben, soziale Kon-
takte zu pflegen und Termine wahrzunehmen. 
Nachbarinnen und Nachbarn können auch 
ohne Anerkennungsverfahren in der Nachbar-
schaft helfen, zum Beispiel als Nachbarschafts-
helfende. Die pflegebedürftige Person kann 
den unterstützenden Nachbarinnen und Nach-

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barn als Dankeschön den Entlastungsbetrag 
zukommen lassen.
Das Projekt Brücken bauen in einer älter 
werdenden diversen Gesellschaft zielt darauf 
ab, Menschen mit unterschiedlichem Hinter-
grund und unterschiedlichen Altersbildern im 
Alter zu unterstützen. Es bietet Beratungs- und 
Unterstützungsangebote, insbesondere für 
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, und 
fördert die interkulturelle Öffnung vorhandener 
Strukturen. 
Als Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum 
(DHPF) haben sich verschiedene Akteure 
und Akteurinnen zusammengeschlossen, um 
miteinander im Gespräch zu bleiben und über 
eine bessere, gemeinsame Unterstützung von 
Menschen in der letzten Lebensphase zu bera-
ten. Entstanden ist ein gedrucktes und digitales 
Informationsangebot, das einen Überblick da-
rüber gibt, welche Hilfe betroffene Menschen, 
ihre Angehörigen und Nahestehenden in An-
spruch nehmen können und welche Ansprech-
personen es für Fragen gibt. Seit 1. Juni 2025 
gibt es außerdem im Düsseldorfer Gesund-
heitsamt eine städtische Netzwerkkoordination 
für Hospiz- und Palliativarbeit.
In Düsseldorf leben mehr als 87 Prozent der 
Menschen mit Pflegebedarf in der eigenen 
Häuslichkeit und werden, teilweise ohne wei-
tere Unterstützung, von An- und Zugehörigen 
versorgt. Die Pflege durch An- und Zugehörige 
ist ein entscheidender Baustein, um die Ver-
sorgung pflegebedürftiger Menschen abzu-
sichern.
Die Anlaufstelle Queer im Alter berät und 
unterstützt Lesben, Schwule, Bi*, Trans*- und 
Inter*-Personen (LSBTI*) ab 55 Jahren. Außer-
dem werden auch Fachkräfte zu diversitäts-
sensiblen Themen geschult. Ziel ist es die 
Lebensqualität und Teilhabe der Zielgruppe zu 
erhöhen und den Pflege- und Gesundheitsbe-
reich für die Bedarfe der Zielgruppe zu sensibi-
lisieren.
Das brauchen wir…
Individuelle Beratung für 
passgenaue Angebote
Die Beratungsstrukturen zur pflegerischen 
Unterstützung sind in Düsseldorf bereits gut 
ausgebaut. Aufgrund des demographischen 
Wandels sollen diese Strukturen in Zukunft 
ausgeweitet werden. Dazu gehört die stärkere 
Berücksichtigung von Menschen mit Zuwan-
derungsgeschichte, der Ausbau des Projekts 
Brücken bauen in einer älter werdenden diver-
sen Gesellschaft und die weitere Unterstützung 
des Demenznetzes Düsseldorf. Ein weiteres 
Feld ist die Versorgung alleinstehender pflege-
bedürftiger Menschen. Dabei sind verschie-
dene Problemstellungen zu betrachten, wie 
etwa die Unterstützung bei einem plötzlichen 
Krankenhausaufenthalt und der notwendigen 
Versorgung von Haustieren oder die Abholung 
persönlicher Sachen aus der Wohnung für 
den Krankenhausaufenthalt. Für beide Ver-
sorgungsfragen fehlt Rechtssicherheit für das 
Betreten der Wohnung, wenn nicht An- und 
Zugehörige die Unterstützung übernehmen 
können. Deswegen wird eine Arbeitsgruppe 
mit der Beteiligung von beispielsweise Tier-
heimen, Tierschutzorganisationen, der Rechts-
stelle des Amtes für Soziales und Jugend sowie 
der aufsuchenden Seniorenhilfe gegründet. Für 
jede individuelle Lebenslage soll ein jeweils 
passendes Angebot durch ausführliche Bera-
tung gefunden werden.
Stärkung pflegender 
An- und Zugehöriger 
Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen 
werden in Düsseldorf – wie auch bundesweit – 
von An- und Zugehörigen versorgt. Zur Erhaltung 
dieses Potentials sollen die An- und Zugehöri-
gen gestärkt werden. Das Programm Stärkung 
pflegender An- und Zugehöriger (SpAZ) des 
Amtes für Soziales und Jugend beinhaltet be-
reits mehrere Aspekte hierfür, wie zum Beispiel,

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Informationen und Beratung zugänglicher zu 
machen und Möglichkeiten zur Vernetzung zu 
bieten. Außerdem wird psychosoziale Unter-
stützung und Entlastung im Alltag pflegender 
An- und Zugehöriger durch Pflegebegleitende 
angeboten. 
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf kann 
durch die Sensibilisierung von Arbeitgeberin-
nen und Arbeitgebern zur Situation pflegender 
Angehöriger gesteigert werden. Im Mai 2025 
hat die Landeshauptstadt Düsseldorf eine Vor-
reiterrolle übernommen und ist dem Landes-
programm Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 
beigetreten, um ihre pflegenden Mitarbeiten-
den bestmöglich unterstützen zu können. Dem 
Landesprogramm können jederzeit weitere 
Unternehmen beitreten, damit mehr Unter-
nehmen in Düsseldorf beitreten, setzt sich der 
Seniorenrat als Multiplikator ein.
Informationen rund um das 
Angebot fürs Älterwerden
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wird die 
eigenen Mitarbeitenden mit Kontakten zur 
Zielgruppe der älteren und alten Menschen 
fortlaufend über Ansprechpersonen und Be-
ratungsmöglichkeiten durch interne Schulun-
gen informieren, sodass sie jederzeit Auskunft 
zu den Angeboten im gesamten Stadtgebiet 
geben können. 
Geplant ist außerdem, dass alle Düsseldorferin-
nen und Düsseldorfer ab 60 Jahren mindestens 
ein persönliches, schriftliches Angebot über 
die Anlaufstellen erhalten. Zusätzlich werden 
auch auf Social-Media-Kanälen zum Beispiel in 
Videos und Podcasts in kurzen Beiträgen An-
gebote erläutert und vorgestellt.
© iStock/PIKSEL

Quartier im Fokus für eine 
wohnortnahe Versorgung
Das Leben und Wohnen im Quartier ist laut 
der in 2024 vom Amt für Statistik und Wahlen 
durchgeführten Umfrage Leben in Düsseldorf 
für viele Bürgerinnen und Bürger ein ent-
scheidender Faktor, um möglichst lange in der 
eigenen Häuslichkeit bleiben zu können. Daher 
prüft das Amt für Soziales und Jugend die Er-
weiterung vorhandener Quartiersprojekte um 
(vor-)pflegerische Komponenten. Um die Ver-
sorgung wohnortnah gewährleisten zu können, 
werden weitere innovative Projekte zu nach-
barschaftlichem Engagement und sorgenden 
Gemeinschaften erwogen.
Diversität in die Pflege-  
und Angebotslandschaft 
integrieren
Diversität wird im Amt für Soziales und Jugend 
als Querschnittsaufgabe betrachtet. Damit 
die Mitarbeitenden auf verschiedene Lebens-
lagen eingehen können, sind Schulungen zu 
diversitätssensiblem Handeln geplant. Ziel ist 
es, individuelle Lebenslagen stärker zu berück-
sichtigen. Dazu zählen Aspekte wie Zuwande-
rungsgeschichte, sexuelle Orientierung und 
Identität, Behinderung sowie Religion.
 
Maßnahmen
Pflegende An- und Zugehörige
• Stärkung pflegender An- und Zugehöriger 
(SpAZ) durch:
• Sensibilisierung von Unternehmen zur 
Problematik der Vereinbarkeit von Beruf 
und Pflege
• Information und Vernetzung 
• Anerkennung der Leistung pflegender     
An- und Zugehöriger 
• Psychosoziale Unterstützung und Ver-
meidung von Überlastungssituationen im 
Alltag pflegender An- und Zugehöriger
• Werbung für Schulungsangebote für 
 pflegende An- und Zugehörige
Angebote Landeshauptstadt Düsseldorf
• Interne Schulungen zur Beratungs- und 
 Angebotsstruktur für Mitarbeitende
• Alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer  
ab 60 Jahren erhalten ein persönliches 
schriftliches Angebot mit Anlaufstellen
• Öffentlichkeitsarbeit für alle vorpflegerischen 
und pflegerischen Angebote für Bürgerinnen 
und Bürger mit Videos, Podcasts, Social 
Media oder über Chat-Bots
Quartiersarbeit und Öffnung für den Sozial-
raum
• Prüfung von Erweiterungen vorhandener 
Quartiersprojekte und Strukturen mit Projek-
ten zum nachbarschaftlichem Engagement 
und sorgenden Gemeinschaften
Schutz und Beratung von Unterstützungs-
kräften, die bei den pflegebedürftigen 
 Menschen Zuhause leben (Live-Ins)
• Kooperation mit der Verbraucherzentrale in 
Düsseldorf 
• Ansprechperson bei der Landeshauptstadt 
Düsseldorf für Live-Ins in prekären Situa-
tionen mit entsprechender Öffentlichkeits-
arbeit
Diversitätssensible Angebote
• Fortbildungen zu diversitätssensiblem 
 Handeln in der Verwaltung
• Ausbau des Projekts Brücken bauen in einer 
älter werdenden diversen Gesellschaft
 
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Eine altersfreund-
liche Stadt –  
Dank einer klaren 
Struktur- und 
Leitidee
© iStock/Halfpoint

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Düsseldorf macht sich auf den Weg, eine noch 
altersfreundlichere Stadt zu werden. Ziel ist es, 
möglichst gut versorgt älter werden zu können 
und dazu strebt Düsseldorf an, dem global 
tätigen WHO-Netzwerk Age-Friendly Cities 
beizutreten, um sich noch altersfreundlicher 
aufzustellen. 
In der Landeshauptstadt gibt es schon zahl-
reiche Angebote für ältere Bürgerinnen und 
Bürger. Weitere Informationen finden Sie im 
Anhang dieser Broschüre. Der Aktionsplan ist 
der Rahmen für zukünftige innovative Vorhaben 
in Düsseldorf und in den nächsten Monaten 
werden Maßnahmen konkretisiert und umge-
setzt. Außerdem wird der Prozess zur Zertifi-
zierung als Age-Friendly City angestoßen.

Anhang
 
 
6
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Link- und Kontaktsammlung
Pflegebüro  
www.duesseldorf.de/senioren/
pflegebuero 
Pflegeatlas 
duesseldorf.pflege-atlas.de/search
Regionalbüro Alter, Pflege und 
Demenz 
www.duesseldorf.de/senioren/ 
regionalbuero-alter-pflege-und- 
demenz
Wegweiser für Ältere und  
Junggebliebene  
www.duesseldorf.de/fileadmin/
Amt50/Soziales/Broschueren/
Wegweiser_fuer_Aeltere_und_
Junggebliebene_bf.pdf
Einsamkeit 
www.duesseldorf.de/soziales/
einsamkeit
Hilfreiches für Angehörige  
www.duesseldorf.de/senioren/
angehoerige
Interkulturelle Angebote für 
Seniorinnen und Senioren 
www.duesseldorf.de/senioren/
interkulturell
Rat und Hilfe bei Demenz 
www.duesseldorf.de/demenz
Konferenz Alter und Pflege 
www.duesseldorf.de/senioren/ 
konferenz-alter-pflege
Literatur
• Bleck, C. & van Rießen, A. (2022). Soziale 
Arbeit mit alten Menschen und ihre Grund-
lagen: Eine Hinführung. In C. Bleck & A.  
van Rießen (Hrsg.), Soziale Arbeit mit alten  
Menschen. Ein Studienbuch zu Hintergrün-
den, Theorien, Prinzipien und Methoden  
(S. 3-25). Wiesbaden: Springer VS.
• Clemens, W. & Naegele, G. (2004). Lebens-
lagen im Alter. In A. Kruse & M. Martin 
(Hrsg.), Enzyklopädie der Gerontologie. 
Alternsprozesse in multidisziplinärer Sicht  
(S. 387–402). Bern u.a.: Huber.
• Engler, S., Bleck, C. & Kricheldorff, C. (2024). 
Gerontologisches Gutachten zu fachlich be-
gründeten Einzelleistungen nach § 71 SGB XII. 
Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie,  
57 (7), S. 527-536.
• Kricheldorff, C. (2022). Gut vernetzt oder ab-
gehängt? Gelingendes Altern in der digitalen 
Welt. Stuttgart: Kohlhammer.
• Leiprecht, R. (2022). Diversitätsbewusste    
  Soziale Arbeit und die Differenzlinie/Dif-
ferenzordnung Alter. In C. Bleck & A. van 
Rießen (Hrsg.), Soziale Arbeit mit alten  
Menschen. Ein Studienbuch zu Hintergrün-
den, Theorien. Prinzipien und Methoden  
(S. 403-421). Wiesbaden: Springer VS. 
ISG Gutachten
• Frie, T. Dr. Engels, D. & Heine, V. (2025). 
Gutachten zur Pflegebedarfsermittlung für 
die Landeshauptstadt Düsseldorf. ISG Ins-
titut für Sozialforschung und Gesellschafts-
politik GmbH. Köln.

Älter werden
Herausgegeben von der 
Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Soziales und Jugend
Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf
Verantwortlich   Stephan Glaremin
VIII/25-.5
www.duesseldorf.de
© iStock/Diamond Dogs

Beratungsverlauf (2)

25.11.2025 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
TOP 13 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2025 Seniorenrat
TOP 8.1 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AGS/002/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
30.05.2025
Erstellt
30.05.2025 09:56