A-N/0013/2012
Querung der Westhoffstraße in dem Bereich des REWE-Marktes
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A-N-0013-2012-Querung der Westhoffstraße im Bereich des REWE-Marktes.dic
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Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 18.10.2012 A n t r a g : Die BV Nord möge beschließen: . die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine sichere Querung der Westhoffstraße und eine verkehrssichere Benutzung des Radweges in dem Bereich des REWE-Marktes für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann und welche Kosten für die Maßnahme entstehen. Begründung: Die Fraktion möchte der gegenwärtigen Situation Rechnung tragen und die schon häufig gegenläufige Benutzung des Radweges in dem Bereich Einfart/Ausfahrt des Parkplatzes bis zur Einmündung Keplerweg legalisieren. Der Radweg am REWE-Markt wird von vielen Kunden auch heute schon in beiden Richtungen benutzt, weil direkt am REWE-Markt keine Querungsmöglichkeit besteht. Weitere Begründung ggf. mündlich Bloch Sauerwald und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 4
- Guerickeweg 25
- Westhoffstraße
- Keplerweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-N/0013/2012
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 19.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37