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Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz I

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1040/2022 vom 05.08.2022

Stand: Am 25.08.2022 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 3 - Benjaminstraße Querschnitte

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    1 2 3 5 4 6 7 N Siegburger Straße Tempelstraße vor Hausnr. 20 PSA Nr. 1061 Stellplätze Datenbank: 11 Stück Einnahmen 2019: 1357€ Zweirichtungs- verkehr Zweirichtungs- verkehr vor Hausnr. 11-13 PSA Nr. 1059 Stellplätze Datenbank: 9 Stück Einnahmen 2019: 1058,5€ Stellplätze auf der Fahrbahn entfallen komplett, zu geringe Fahrbahnbreite vor Hausnr. 3 PSA Nr. 1058 Stellplätze Datenbank: 14 Stück Einnahmen 2019:1138€ Anlage 3 1 Benjaminstraße von Tempelstraße bis Siegburger Straße Bestand 6 Bestand 7 Fahrbahn Gehweg 0,602,00 Hs. 25 Gehweg 0,55 Parken 2,35 4,35 Zaun Fahrbahn Gehweg 0,502,00 Hs. 8 Gehweg 0,55 Parken 2,35 4,35 Einrichtungs- verkehr Einrichtungs- verkehr Stellplätze auf der Fahrbahn entfallen, zu geringe Fahrbahnbreite Stellplätze auf der Fahrbahn entfallen, zu geringe Fahrbahnbreite 2
  • Anlage 4 - Rupertusstraße Querschnitte

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    N 1 Stellplätze entfallen, wegen zu geringer Fahrbahnbreite vor Hausnr. 1 PSA Nr. 1065 Stellplätze Datenbank: 20 Stück Einnahmen 2019: 1818,5€ Anlage 4 1 Rupertusstraße von Helenenwallstraße bis Arnoldstraße Fahrbahn Gehweg 1,352,55 Hs. 8-10 Gehweg 1,40 2,00 Parken Bestand 1 Hs. 17 Stellplätze auf der Fahrbahn entfallen, zu geringe Fahrbahnbreite 2
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) x Information Hauswurfsendung, Presseinformation ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
  • Anlage 8 - Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I

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    Anlage 8 Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Kategorie vor Ausweitung nach Ausweitung nach Ausweitung Tempelstraße Tempelstraße / Bewohnerparken Beginn Verkehrsversuch "Autofreie Deutzer Freiheit" Reserviertes Bewohnerparken 0-24h 22 50 420 Kurzzeitparken mit Rotem Punkt 9-18h / nächtliche Bewohnerreservierung 18-9h 44 44 543 Kurzzeitparken mit Rotem Punkt 9-23h 880 815 43 Kurzzeitparken ohne Rotem Punkt 9-21h 96 17 17 Langzeitparken mit Rotem Punkt 9-18/21h 192 192 0 Ladezone / reserviertes Bewohnerparken 0-24h 0 3 20 Ladezone 65 62 20 insg. ohne Ladezone 1.234 1.121 1.043
  • Anlage 2 - Arminiustraße Querschnitte

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    N 1 2 3 vor Hausnr. 10-14 PSA Nr. 1014 Stellplätze Datenbank: 7 Stück Einnahmen 2019: 2917€ Stellplätze entfallen komplett Anlage 2 1 Fahrbahn Gehweg 4,052,35 Hs.24 Gehweg 1,35 2,00 Parken 4,35 Bestand 1 Arminiustraße von Tempelstraße bis Siegburger Straße Fahrbahn Gehweg 1,402,60 Hs. 8 Gehweg 1,35 2,00 Parken 4,60 Bestand 2 Bestand 3 Spielplatz FahrbahnGehweg 1,50 4,15 Hs.1 Gehweg 4,15 Hs. 47 Einrichtungs- verkehr Einrichtungs- verkehr Einrichtungs- verkehr Alle Stellplätze entfallen in der Straße 2
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1040/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz I Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerparkgebiet Deutz I wie in Anlage 7 und der Beschlussvorlage dargelegt. Alternative: Die Bezirksvertretung verwirft die Beschlussvorlage der Verwaltung und bekräftigt ihren am 21.03.2019 unter TOP 5.2.8 gefassten Beschluss „Eingeschränktes Haltverbot mit Ausnahmerege- lung“ (s. Vorlagen-Nr.: AN/0244/2019). Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 27.000€ € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Bewohnerparkgebiet Deutz I unterliegt starken Veränderungen. Wegen zu geringer Restfahr- bahnbreiten mussten in der Mathildenstraße und in der Tempelstraße bereits zahlreiche Stellplätze aufgehoben werden. Alleine durch den Stellplatzentfall von 51 Kurzzeitparkplätzen auf der Tempel- straße (s. Vorlagen-Nr.: 3066/2021) ist der Parkdruck im Bewohnerparkgebiet Deutz I spürbar ange- stiegen. Im Zuge der Stellplatzreduzierung auf der Tempelstraße hat die Verwaltung angekündigt, alle übrigen Straßen im Bewohnerparkgebiet auf die zulässige Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern zu überprüfen. Diese Überprüfung hat mittlerweile stattgefunden. Wegen zu geringer Restfahrbahnbreiten müssen in folgenden Straßen die Stellplätze im öffentlichen Straßenland aufgehoben werden:  Arminiusstraße (siehe Anlage 2)  Benjaminstraße (siehe Anlage 3)  Rupertusstraße (siehe Anlage 4) 3 Parken für Bewohnende Zur Kompensation wird in zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt, das be- deutet, dass auf diesen Stellplätzen ausschließlich Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz I parken dürfen. Die anderen Kurzzeitparkplätze sind weiterhin über den roten Punkt für das Bewohnerparken für Be- wohnende, aber auch für andere Verkehrsteilnehmende gegen Gebühr nutzbar. Im Gegensatz zur heutigen Situation (siehe Anlage 5 und 6) endet auf dem Gros dieser Stellplätze im Kernbereich des Bewohnerparkgebietes die Gebührenpflicht, statt wie heute um 23 Uhr, dann bereits um 18 Uhr. Zwi- schen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze dann ausschließlich für Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert. Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Umsetzung tagsüber etwa 46 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Deutz I ausschließlich Bewohnenden mit Bewohnerparkausweis Deutz I zur Verfügung stehen. Nachts, d. h. ab 18 Uhr, erhöht sich der Anteil der ausschließlich für Bewohnende mit Parkausweis Deutz I reservierten Stellplätze auf knapp 65 %. Parken für externe Verkehrsteilnehmende In östlichen und südlichen Randlagen des Bewohnerparkgebietes stehen weiterhin Kurzzeitparkplätze zur Verfügung, die gegen Gebühr bis 23 Uhr (Gotenring, Siegburger Straße in Nähe Severinsbrücke und Parkplatz zwischen Helenenwallstraße und Severinsbrücke sowie unter der Severinsbrücke) von externen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden können (siehe Anlage 7). Die bisherigen Langzeitparkplätze (Lage der Stellplätze siehe Anlage 6) werden gemäß Beschluss Masterplan Parken aufgehoben. Die heute vorhandenen Langzeitparkplätze bieten mit einer Tages- parkgebühr von 5 € einen hohen Anreiz für Berufspendelnde, statt mit den Verkehrsmitteln des Um- weltverbundes, weiterhin mit privaten KFZ die Wege zur Arbeit zurückzulegen. Im Norden des Bewohnerparkgebietes kann bei längerfristigem Parkbedarf in den Parkhäusern P 1 und P 2 der Lanxess Arena geparkt werden. Von dort ist der nördliche Bereich des Bewohnerparkge- bietes Deutz I in wenigen Minuten zu erreichen. Erschließung über Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Das Bewohnerparkgebiet ist rundum vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) hervor- ragend erschlossen, im Norden kommt zum KVB-Angebot über den Bahnhof Köln-Messe/Deutz noch ein dicht getaktetes Angebot der Deutschen Bahn AG hinzu. Berücksichtigung bisheriger Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 unter TOP 5.2.8 unter dem Titel „Eingeschränktes Haltverbot mit Ausnahmeregelung“ folgende Aufteilung des Parkraums im Bewoh- nerparkgebiet Deutz I beschlossen:  1/3 der Stellplätze wird als Ladezone mit Freigabe für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis Deutz I eingerichtet.  1/3 der Stellplätze wird ab 18 Uhr aus der Bewirtschaftung genommen und für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert.  1/3 der Stellplätze wird wie bisher von 9-23 Uhr mit rotem Punkt für das Bewohnerparken be- wirtschaftet. Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Beschluss Zum Beschlusspunkt 1 berichtet die Verwaltung von Erfahrungen mit Ladezonen, die für Bewohnende freigegeben sind. In der Brüderstraße im Bewohnerparkgebiet Nördlich Neumarkt (NEU) sind Lade- zonen für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis NEU freigegeben. In der Praxis führt dies dazu, dass die Ladezonen permanent belegt sind durch Bewohnende, Menschen mit Behinderung, die ihre 4 Fahrzeuge bis zu 3 Stunden in Ladezonen abstellen dürfen und, insbesondere durch den Stellplatz- rückgang im Innenstadtbereich hervorgerufen, Handwerkerfahrzeuge, die mit entsprechenden Aus- nahmegenehmigungen während der Ausübung ihrer Tätigkeit Firmenfahrzeuge über mehrere Stun- den in Ladezonen parken. Faktisch stehen diese Ladezonen nicht für die Abwicklung von Be- und Entladetätigkeiten zur Verfügung. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, diesen Beschlusspunkt nicht umzusetzen und stattdessen bedarfsgerecht Ladezonen einzurichten, die nicht bzw. nur in den Abendstunden für Be- wohnende freigegeben sind. Beispielhaft soll dies erläutert werden an der Ladezone Tempelstraße. Dort wurde im Nachgang im ausgebauten Seitenstreifen eine Ladezone werktags zwischen 7 und 17 Uhr eingerichtet, die der dort ansässigen Schreinerei zur Abwicklung der Holztransporte dienen soll. Die Ladezone hat eine Länge von etwa 17 Metern und kann somit größere Lastkraftwagen aufnehmen. Wäre diese Ladezone, wie beschlossen, für Bewohnende freigegeben, würden dort Bewohnerfahrzeuge parken mit der Folge, dass die großen Lastkraftwagen die Ladezone nicht in Anspruch nehmen könnten. Beschlusspunkt 2 wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt, der Anteil der Stellplätze mit nächtli- cher Bewohnerreservierung würde auf knapp 46 % anstelle der beschlossenen 1/3 der Stellplätze ansteigen. Beschlusspunkt 3 würde umgesetzt, der Anteil dieser Stellplätze an der Gesamtzahl würde durch die Umwandlung der bisherigen Langzeitparkplätze in Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt, Mo-Sa 9-23 Uhr, in etwa dem beschlossenen 1/3 der Stellplätze betragen. Auswirkungen des “Verkehrsversuchs Autofreie Deutzer Freiheit“ Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 unter TOP 3.10 den „Verkehrs- versuch Deutzer Freiheit“ beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 3444/2021), welcher am 10.06.2022 für die Dauer von einem Jahr eingerichtet wurde. Der hieraus resultierende Entfall von 66 gebührenpflichti- gen Kurzzeitstellplätzen auf der Deutzer Freiheit zwischen Neuhöfferstraße und Gotenring, von denen derzeit 11 für Außengastronomie auf Stellplätzen genutzt werden, verlagert den Parkdruck durch Kundinnen und Kunden der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte auf die benachbarten Wohnstraßen. Aus diesem Grund steigt auch der Parkdruck für Bewohnende in den Nebenstraßen, weshalb die Verwaltung dort insbesondere nächtliche Bewohnerreservierungen vornimmt. Nächtliche Bewohner- reservierung deshalb, um Kunden ansässiger Geschäfte von 9 bis 18 Uhr legale, weiterhin gebühren- pflichtige Parkmöglichkeiten in der Nähe zur Deutzer Freiheit anzubieten. Diese legalen Parkmöglich- keiten befinden sich in der Düppelstraße, Graf-Geßler-Straße sowie im Umfeld des Reischplatzes (siehe Anlage 7, dort ist der Stellplatzentfall auf der Deutzer Freiheit berücksichtigt). Eine vergleichende Übersicht der Stellplatzanzahlen und Stellplatznutzungen im Bewohnerparkgebiet Deutz I für die Phasen „Vor Stellplatzentfall Tempelstraße“, „Nach Stellplatzentfall Tempelstra- ße/Beginn Verkehrsversuch Autofreie Deutzer Freiheit“ und die beschlussabhängige Phase „Nach Ausweitung Bewohnerreservierung“ kann Anlage 8 entnommen werden. Kosten Wenn die Bezirksvertretung Innenstadt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, entstehen Um- rüstkosten für die Anpassung der Beschilderung, Umprogrammierung der verbleibenden Parkschein- automaten auf geänderte Laufzeiten sowie den Abbau von 25 Parkscheinautomaten in Höhe von et- wa 27.000 €. Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Hpl. 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - in ausreichender Höhe zur Verfügung. Parkgebühreneinnahmenrückgang Durch den Abbau von 25 Parkscheinautomaten und die Reduzierung der Bedienzeit von 23 Uhr auf 18 Uhr beim Großteil der bestehen bleibenden Parkscheinautomaten entstehen Gesamtverluste an 5 Parkgebühren in Höhe von 71.000 € pro Jahr. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch die Abschaffung der Langzeitparkplätze und die Reduzierung des Stellplatzangebotes für Nichtbe- wohnende Verkehrsteilnehmende wird der Anreiz, mit dem privaten KFZ in das Bewohnerparkgebiet Deutz I zu fahren, stark reduziert. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Arminiusstraße Querschnitte Anlage 3: Benjaminstraße Querschnitte Anlage 4: Rupertusstraße Querschnitte Anlage 5: BWP Deutz I alter Stand Anlage 6: BWP Deutz I mit Verkehrsversuch Autorfreie Deutzer Freiheit Anlage 7: BWP Deutz I nach Ausweitung Bewohnerreservierung Anlage 8: Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I
  • Anlage 6 - BWP Deutz I mit Verkehrsversuch Autofreie Deutzer Freiheit

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    Bitte beachten! Die unterschiedlichen Symbole auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. 55 Deutzer Freiheit Siegesstraße Karlstraße Alsenstraße Opladener Straße Constantinstraße Arminiusstraße Adolphstr. Adolphstr. Benjaminstraße Arnoldstr. Arnoldstr . Lorenz- straße Reisch- platz Tempelstraße Troisdorfer Straße Wahner Str. Hasertstr . Grabengasse Tempelstraße Kasemattenstraße Graf- Geßler- Str . Siegburger Straße Constantinstraße Deutz - Kalker Straße Willy- Brandt- Platz Eumeniusstraße Thusneldastraße Alarichstraße Suevenstraße Markomannenstraße Custodisstraße W altharistraße Bataverstraße Tenktererstr . Theodor- Hürth- Straße Hermann - Pünder - Straße Urbanstraße He rb. - Li eb ertz- Weg Deutzer Werft Kennedy - Ufer Düp pels traße Neuhöfferstraße Luisenstr . H elenen walls traße Schaurtestr. Rupertusstr. Theodor- Babilon- Str. Langobardstraße Justinianstraße Gotenring An d er B as tion S DB N 55 Heribertusstr. Mathilden - straße Von - Sandt - Platz eßartsllaw -neneleH .rtS renedniM Bene- diktus- gasse 44 8 Stadt KölnStadt Köln Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken *********** Die Oberbürgermeisterin Ottoplatz oo oo oooooooooooo ooooooooooooo oo oo oo oo oo ooo ooo ooo oo oooo ooooo oo oo oo oo o ooo oo oo ooo ooo ooo oo oo ooo oooo ooooo ooo oooooooooo oooooo oooooo oooooooo oo ooooo ooo oooooooo oooooo ooooooo ooooo oooo ooo oo ooooooo oooo ooooooo ooooooo oooooooooooo ooooooooooo oooooooooo ooooooo ooooooo oooooo oooooooo oooo ooooo ooo oooooo oo oo ooooooo oooo oooo oooooo oo o o o ooooooooooo ooooooo oooooooooo ooooooooooo oo ooooo oo oo Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Anlage 6 Parkmöglichkeiten: Gebietsabgrenzung 9 bis 21 UhrLangzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 9 bis 21 Uhr Mo bis Sa Langzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr **** Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 9 bis 23 Uhr Mo bis Soooooo reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr 0 bis 24 Uhr bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*, Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis gegen Gebühr zu den genannten Zeiten. bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt Parkscheinautomaten zwei Stunden In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den Langzeitparken = Parkmöglichkeiten an Parkscheinautomaten für Personen ohne Bewohnerparkausweis bis zu 24 Stunden für 5 Euro *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz I) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- parkausweis (Deutz I) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr/ 18 bis 9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “Deutz I” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “Deutz I” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. Auch Personen ohne Bewohner- parkausweis der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Möglichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. XXX XXXXX XXX XXX XXX XXX XXXXXXXXX XXXXXXXXX XX Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken Stand: März 2022, Änderungen vorbehalten Bewohnerparken Deutz I nach Stellplatzentfall Tempelstraße/ Beginn Verkehrsversuch „Autofreie Deutzer Freiheit“ Ladezonen: (Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort) Ladezonen zum Be- und Entladen Ladezonen 0 bis 24 Uhr Ladezonen in Fußgängerzone werktags 6 bis 11 Uhr
  • Anlage 5 - BWP Deutz I alter Stand

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    Bitte beachten! Die unterschiedlichen Symbole auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. Bewohnerparken Deutz I 55 Deutzer Freiheit Siegesstraße Karlstraße Alsenstraße Opladener Straße Constantinstraße Arminiusstraße Adolphstr. Adolphstr. Benjaminstraße Arnoldstr. Arnoldstr . Lorenz- straße Reisch- platz Tempelstraße Troisdorfer Straße Wahner Str. Hasertstr . Grabengasse Tempelstraße Kasemattenstraße Graf- Geßler- Str . Siegburger Straße Constantinstraße Deutz - Kalker Straße Willy- Brandt- Platz Eumeniusstraße Thusneldastraße Alarichstraße Suevenstraße Markomannenstraße Custodisstraße W altharistraße Bataverstraße Tenktererstr . Theodor- Hürth- Straße Hermann - Pünder - Straße Urbanstraße He rb. - Li eb ertz- Weg Deutzer Werft Kennedy - Ufer Düp pels traße Neuhöfferstraße Luisenstr . H elenen walls traße Schaurtestr. Rupertusstr. Theodor- Babilon- Str. Langobardstraße Justinianstraße Gotenring An d er B as tion S DB N 55 Heribertusstr. Mathilden - straße Von - Sandt - Platz eßartsllaw -neneleH .rtS renedniM Bene- diktus- gasse 44 Stadt KölnStadt Köln Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken *********** Die Oberbürgermeisterin Ottoplatz oo oo oooooooooooo ooooooooooooo oo oo oo oo oo ooo ooo ooo oo oooo ooooo oo oo oo oo o oo oo oo oo oo oo o ooo oo oo ooo ooo ooo oo oo ooo oooo ooooo ooo oooooooooo oooooo oooooo oooooooo oo ooooo ooo oooooooo oooooo ooooooo ooooo oooo ooo oo ooooooo oooo ooooooo ooooooo oooooooooooo ooooooooooo oooooooooo ooooooo ooooooo oooooooooo oooooooo oooo ooooo ooo oooooo oo oo ooooooo oooo oooo oooooooooo oooooooooo oo o o o ooooooooooo ooooooo oooooooooo ooooooooooo oo ooooo oo oo == Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Ladezonen: (Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort) Ladezonen zum Be- und Entladen Ladezonen 0 bis 24 UhrParkmöglichkeiten: Gebietsabgrenzung 9 bis 21 UhrLangzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 9 bis 21 Uhr Mo bis Sa Langzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr **** Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 9 bis 23 Uhr Mo bis Soooooo Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 12 bis 23 Uhr Mo bis So==== XX XXXXX XXXXXX reserviertes BewohnerparkenXXXX 0 bis 24 Uhr bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*, Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis gegen Gebühr zu den genannten Zeiten. bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt Parkscheinautomaten zwei Stunden In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den Langzeitparken = Parkmöglichkeiten an Parkscheinautomaten für Personen ohne Bewohnerparkausweis bis zu 24 Stunden für 5 Euro *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz I) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- parkausweis (Deutz I) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “Deutz I” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “Deutz I” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. Auch Personen ohne Bewohner- parkausweis der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Möglichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. Stand: Dezember 2021, Änderungen vorbehalten Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr/ 18 bis 9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung Anlage 5
  • Anlage 7 - BWP Deutz I nach Ausweitung Bewohnerreservierung

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    Bitte beachten! Die unterschiedlichen Symbole auf dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel- chen Bedingungen parken können. Bewohnerparken Deutz I Stadt KölnStadt Köln Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken Die Oberbürgermeisterin Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*, Kurzzeitparken = Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis gegen Gebühr zu den genannten Zeiten. bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt Parkscheinautomaten zwei Stunden In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den *An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz I) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- parkausweis (Deutz I) rund um die Uhr gebührenfrei parken. Sehr geehrte Damen und Herren, das Parkplatzangebot in Köln ist - wie in allen Großstädten - sehr begrenzt. Die Stadt Köln möchte Ihnen daher im Rahmen des Bewohnerparkens bessere Möglichkeiten zum Abstellen Ihres Fahrzeuges geben. Aus diesem Grunde ist in den Berei- chen des Bewohnerparkens der größte Teil der Parkplätze mit Parkscheinautomaten ausge- stattet. Punkt” gekennzeichneten Park- Diese Parkscheinautomaten sind überwiegend mit dem sogenannten “Roten Punkt” und der für Ihr Gebiet gültigen Aufschrift “Deutz I” gekenn- zeichnet. Sie können Ihr Fahr- zeug an diesen mit dem “Roten scheinautomaten ohne Münz- einwurf und ohne Beachtung der Höchstparkdauer abstellen, wenn Sie einen gültigen Be- wohnerparkausweis für dieses Gebiet erworben haben. Sie erhalten den Ausweis online zum selbst ausdrucken unter Aus dem nebenstehenden Plan gehen die Parkregelungen im Bewohnerparkgebiet “Deutz I” hervor. https://www.stadt-koeln.de/service/ produkt/bewohnerparkausweis , in den Kundenzentren oder in der Kfz-Zulassungsstelle. Auch Personen ohne Bewohner- parkausweis der dort ansässigen Geschäfte und Betriebe haben die Möglichkeit, auf diesen Stellplätzen zu den angegebenen Zeiten gegen Gebühr zu parken. Stand: März 2022, Änderungen vorbehalten nach Ausweitung Bewohnerreservierung 55 Deutzer Freiheit Siegesstraße Karlstraße Alsenstraße Opladener Straße Constantinstraße Arminiusstraße Adolphstr. Adolphstr. Benjaminstraße Arnoldstr. Arnoldstr. Lorenz- straße Reisch- platz Tempelstraße Troisdorfer Straße Wahner Str. Hasertstr. Grabengasse Tempelstraße Kasemattenstraße Graf- Geßler- Str . Constantinstraße Deutz - Kalker Straße Willy- Brandt- Platz Eumeniusstraße Thusneldastraße Alarichstraße Suevenstraße Markomannenstraße Custodisstraße W altharistraße Bataverstraße Tenktererstr. Theodor- Hürth- Straße Hermann - Pünder - Straße Urbanstraße Herb. - Liebertz- Weg Deutzer Werft Kennedy - Ufer Düppelstraße Neuhöfferstraße Luisenstr . Helenenwallstraße Schaurtestr. Rupertusstr. Theodor- Babilon- Str. Langobardstraße Justinianstraße Gotenring An der Bastion S DB N 55 Heribertusstr. Mathilden - straße Von - Sandt - Platz eßartsllaw -neneleH .rtS renedniM Bene- diktus- gasse Ottoplatz XX XX XXXXX XXXXXXXXXXX XXXXX XX XXXXXXX XX XXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX XXXXXXX XX XXXXXXXXXX XXX XX XXXXXXX XXXXXXXXXX XXXXX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXX XXXXX XXXXXXXXXX XXXXXXXX XX XX XXXXXXX XXXXXXXX XXXX XX XX XXXXXXX XXX XXXX XX XXXXXX XXXXXXX XX XX XX XXX XXX XX XXX XXX XX Siegburger Straße oooooo ooo ooo ooo ooo ooooo oooooooo oooo oooooo oooooo Anlage 7 Ladezonen: (Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort) Ladezonen zum Be- und Entladen Ladezonen 0 bis 24 UhrParkmöglichkeiten: Gebietsabgrenzung Kurzzeitparken ohne Roten Punkt 9 bis 21 Uhr Mo bis Sa Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* 9 bis 23 Uhr Mo bis So Mo bis So Mo bis So ooooo reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr 0 bis 24 Uhr Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr/ 18 bis 9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung XXXXX Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken

Beratungsverlauf

  1. 25.08.2022

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.14, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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