Mandari Insight

1040/2022

Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz I

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.08.2022, TOP 3.14

Anlage 3 - Benjaminstraße Querschnitte

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Ansehen

Anlage 4 - Rupertusstraße Querschnitte

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Ansehen

Anlage 8 - Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I

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Ansehen

Anlage 2 - Arminiustraße Querschnitte

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - BWP Deutz I mit Verkehrsversuch Autofreie Deutzer Freiheit

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Ansehen

Anlage 5 - BWP Deutz I alter Stand

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - BWP Deutz I nach Ausweitung Bewohnerreservierung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Benjaminstraße Querschnitte

813 Zeichen

1
2
3 5
4
6
7
N
Siegburger Straße
Tempelstraße
vor Hausnr. 20 PSA Nr. 1061
Stellplätze Datenbank: 11 Stück
Einnahmen 2019: 1357€
Zweirichtungs-
verkehr
Zweirichtungs-
verkehr
vor Hausnr. 11-13  PSA Nr. 1059
Stellplätze Datenbank: 9 Stück
Einnahmen 2019: 1058,5€
Stellplätze auf der Fahrbahn
entfallen komplett, zu geringe 
Fahrbahnbreite
vor Hausnr. 3 PSA Nr. 1058
Stellplätze Datenbank: 14 Stück
Einnahmen 2019:1138€
Anlage 3
1

Benjaminstraße
von Tempelstraße bis Siegburger Straße
Bestand  6
Bestand   7
Fahrbahn Gehweg
0,602,00
Hs. 25
Gehweg
0,55
Parken
2,35
4,35
Zaun
Fahrbahn Gehweg
0,502,00
Hs. 8
Gehweg
0,55
Parken
2,35
4,35
Einrichtungs-
verkehr
Einrichtungs-
verkehr
Stellplätze auf der Fahrbahn 
entfallen, zu geringe Fahrbahnbreite
Stellplätze auf der Fahrbahn 
entfallen, zu geringe 
Fahrbahnbreite
2

Anlage 4 - Rupertusstraße Querschnitte

354 Zeichen

N
1
Stellplätze entfallen, 
wegen zu geringer Fahrbahnbreite
vor Hausnr. 1 PSA Nr. 1065
Stellplätze Datenbank: 20 Stück
Einnahmen 2019: 1818,5€
Anlage 4
1

Rupertusstraße
von Helenenwallstraße bis Arnoldstraße
Fahrbahn
Gehweg
1,352,55
Hs. 8-10
Gehweg
1,40 2,00
Parken
Bestand 1
Hs. 17
Stellplätze auf der Fahrbahn 
entfallen, zu geringe 
Fahrbahnbreite
2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1568 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
x Information Hauswurfsendung, Presseinformation 
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlage 8 - Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I

630 Zeichen

Anlage 8
        Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I
Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7
Kategorie vor Ausweitung nach Ausweitung nach Ausweitung
Tempelstraße Tempelstraße / Bewohnerparken
Beginn Verkehrsversuch
"Autofreie Deutzer Freiheit"
Reserviertes Bewohnerparken 0-24h 22 50 420
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt 9-18h / nächtliche Bewohnerreservierung 18-9h 44 44 543
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt 9-23h 880 815 43
Kurzzeitparken ohne Rotem Punkt 9-21h 96 17 17
Langzeitparken mit Rotem Punkt 9-18/21h 192 192 0
Ladezone / reserviertes Bewohnerparken 0-24h 0 3 20
Ladezone 65 62 20
insg. ohne Ladezone 1.234 1.121 1.043

Anlage 2 - Arminiustraße Querschnitte

507 Zeichen

N
1
2
3
vor Hausnr. 10-14 PSA Nr. 1014
Stellplätze Datenbank: 7 Stück
Einnahmen 2019: 2917€
Stellplätze entfallen komplett
Anlage 2
1

Fahrbahn
Gehweg
4,052,35
Hs.24
Gehweg
1,35 2,00
Parken
4,35
Bestand 1
Arminiustraße
von Tempelstraße bis Siegburger Straße
Fahrbahn
Gehweg
1,402,60
Hs. 8
Gehweg
1,35 2,00
Parken
4,60
Bestand 2
Bestand 3
Spielplatz
FahrbahnGehweg
1,50 4,15
Hs.1
Gehweg
4,15
Hs. 47
Einrichtungs-
verkehr
Einrichtungs-
verkehr
Einrichtungs-
verkehr
Alle Stellplätze entfallen 
in der Straße
2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11096 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1040/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz I 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerparkgebiet 
Deutz I wie in Anlage 7 und der Beschlussvorlage dargelegt. 
 
Alternative: 
Die Bezirksvertretung verwirft die Beschlussvorlage der Verwaltung und bekräftigt ihren am 
21.03.2019 unter TOP 5.2.8 gefassten Beschluss „Eingeschränktes Haltverbot mit Ausnahmerege-
lung“ (s. Vorlagen-Nr.: AN/0244/2019). 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  27.000€ € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Bewohnerparkgebiet Deutz I unterliegt starken Veränderungen. Wegen zu geringer Restfahr-
bahnbreiten mussten in der Mathildenstraße und in der Tempelstraße bereits zahlreiche Stellplätze 
aufgehoben werden. Alleine durch den Stellplatzentfall von 51 Kurzzeitparkplätzen auf der Tempel-
straße (s. Vorlagen-Nr.: 3066/2021) ist der Parkdruck im Bewohnerparkgebiet Deutz I spürbar ange-
stiegen.  
 
Im Zuge der Stellplatzreduzierung auf der Tempelstraße hat die Verwaltung angekündigt, alle übrigen 
Straßen im Bewohnerparkgebiet auf die zulässige Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern zu überprüfen. 
Diese Überprüfung hat mittlerweile stattgefunden. Wegen zu geringer Restfahrbahnbreiten müssen in 
folgenden Straßen die Stellplätze im öffentlichen Straßenland aufgehoben werden: 
 
 Arminiusstraße (siehe Anlage 2) 
 Benjaminstraße (siehe Anlage 3) 
 Rupertusstraße (siehe Anlage 4)

3 
Parken für Bewohnende 
Zur Kompensation wird in zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt, das be-
deutet, dass auf diesen Stellplätzen ausschließlich Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis 
Deutz I parken dürfen.  
 
Die anderen Kurzzeitparkplätze sind weiterhin über den roten Punkt für das Bewohnerparken für Be-
wohnende, aber auch für andere Verkehrsteilnehmende gegen Gebühr nutzbar. Im Gegensatz zur 
heutigen Situation (siehe Anlage 5 und 6) endet auf dem Gros dieser Stellplätze im Kernbereich des 
Bewohnerparkgebietes die Gebührenpflicht, statt wie heute um 23 Uhr, dann bereits um 18 Uhr. Zwi-
schen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze dann ausschließlich für Bewohnende mit gültigem 
Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert. 
 
Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Umsetzung 
tagsüber etwa 46 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Deutz I ausschließlich Bewohnenden mit 
Bewohnerparkausweis Deutz I zur Verfügung stehen. Nachts, d. h. ab 18 Uhr, erhöht sich der Anteil 
der ausschließlich für Bewohnende mit Parkausweis Deutz I reservierten Stellplätze auf knapp 65 %. 
 
 
Parken für externe Verkehrsteilnehmende 
In östlichen und südlichen Randlagen des Bewohnerparkgebietes stehen weiterhin Kurzzeitparkplätze 
zur Verfügung, die gegen Gebühr bis 23 Uhr (Gotenring, Siegburger Straße in Nähe Severinsbrücke 
und Parkplatz zwischen Helenenwallstraße und Severinsbrücke sowie unter der Severinsbrücke) von 
externen Verkehrsteilnehmenden genutzt werden können (siehe Anlage 7). 
 
Die bisherigen Langzeitparkplätze (Lage der Stellplätze siehe Anlage 6) werden gemäß Beschluss 
Masterplan Parken aufgehoben. Die heute vorhandenen Langzeitparkplätze bieten mit einer Tages-
parkgebühr von 5 € einen hohen Anreiz für Berufspendelnde, statt mit den Verkehrsmitteln des Um-
weltverbundes, weiterhin mit privaten KFZ die Wege zur Arbeit zurückzulegen. 
 
Im Norden des Bewohnerparkgebietes kann bei längerfristigem Parkbedarf in den Parkhäusern P 1 
und P 2 der Lanxess Arena geparkt werden. Von dort ist der nördliche Bereich des Bewohnerparkge-
bietes Deutz I in wenigen Minuten zu erreichen. 
 
 
Erschließung über Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) 
Das Bewohnerparkgebiet ist rundum vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) hervor-
ragend erschlossen, im Norden kommt zum KVB-Angebot über den Bahnhof Köln-Messe/Deutz noch 
ein dicht getaktetes Angebot der Deutschen Bahn AG hinzu.  
 
 
Berücksichtigung bisheriger Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 unter TOP 5.2.8 unter dem Titel 
„Eingeschränktes Haltverbot mit Ausnahmeregelung“ folgende Aufteilung des Parkraums im Bewoh-
nerparkgebiet Deutz I beschlossen: 
 
 1/3 der Stellplätze wird als Ladezone mit Freigabe für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis 
Deutz I eingerichtet. 
 1/3 der Stellplätze wird ab 18 Uhr aus der Bewirtschaftung genommen und für Bewohnende 
mit Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert. 
 1/3 der Stellplätze wird wie bisher von 9-23 Uhr mit rotem Punkt für das Bewohnerparken be-
wirtschaftet. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Beschluss 
Zum Beschlusspunkt 1 berichtet die Verwaltung von Erfahrungen mit Ladezonen, die für Bewohnende 
freigegeben sind. In der Brüderstraße im Bewohnerparkgebiet Nördlich Neumarkt (NEU) sind Lade-
zonen für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis NEU freigegeben. In der Praxis führt dies dazu, 
dass die Ladezonen permanent belegt sind durch Bewohnende, Menschen mit Behinderung, die ihre

4 
Fahrzeuge bis zu 3 Stunden in Ladezonen abstellen dürfen und, insbesondere durch den Stellplatz-
rückgang im Innenstadtbereich hervorgerufen, Handwerkerfahrzeuge, die mit entsprechenden Aus-
nahmegenehmigungen während der Ausübung ihrer Tätigkeit Firmenfahrzeuge über mehrere Stun-
den in Ladezonen parken. Faktisch stehen diese Ladezonen nicht für die Abwicklung von Be- und 
Entladetätigkeiten zur Verfügung. 
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, diesen Beschlusspunkt nicht umzusetzen und 
stattdessen bedarfsgerecht Ladezonen einzurichten, die nicht bzw. nur in den Abendstunden für Be-
wohnende freigegeben sind. 
 
Beispielhaft soll dies erläutert werden an der Ladezone Tempelstraße. Dort wurde im Nachgang im 
ausgebauten Seitenstreifen eine Ladezone werktags zwischen 7 und 17 Uhr eingerichtet, die der dort 
ansässigen Schreinerei zur Abwicklung der Holztransporte dienen soll. Die Ladezone hat eine Länge 
von etwa 17 Metern und kann somit größere Lastkraftwagen aufnehmen. Wäre diese Ladezone, wie 
beschlossen, für Bewohnende freigegeben, würden dort Bewohnerfahrzeuge parken mit der Folge, 
dass die großen Lastkraftwagen die Ladezone nicht in Anspruch nehmen könnten. 
 
Beschlusspunkt 2 wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt, der Anteil der Stellplätze mit nächtli-
cher Bewohnerreservierung würde auf knapp 46 % anstelle der beschlossenen 1/3 der Stellplätze 
ansteigen. 
 
Beschlusspunkt 3 würde umgesetzt, der Anteil dieser Stellplätze an der Gesamtzahl würde durch die 
Umwandlung der bisherigen Langzeitparkplätze in Kurzzeitparkplätze mit Rotem Punkt, Mo-Sa 9-23 
Uhr, in etwa dem beschlossenen 1/3 der Stellplätze betragen. 
 
 
Auswirkungen des “Verkehrsversuchs Autofreie Deutzer Freiheit“ 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 unter TOP 3.10 den „Verkehrs-
versuch Deutzer Freiheit“ beschlossen (s. Vorlagen-Nr.: 3444/2021), welcher am 10.06.2022 für die 
Dauer von einem Jahr eingerichtet wurde. Der hieraus resultierende Entfall von 66 gebührenpflichti-
gen Kurzzeitstellplätzen auf der Deutzer Freiheit zwischen Neuhöfferstraße und Gotenring, von denen 
derzeit 11 für Außengastronomie auf Stellplätzen genutzt werden, verlagert den Parkdruck durch 
Kundinnen und Kunden der ansässigen Einzelhandelsgeschäfte auf die benachbarten Wohnstraßen. 
Aus diesem Grund steigt auch der Parkdruck für Bewohnende in den Nebenstraßen, weshalb die 
Verwaltung dort insbesondere nächtliche Bewohnerreservierungen vornimmt. Nächtliche Bewohner-
reservierung deshalb, um Kunden ansässiger Geschäfte von 9 bis 18 Uhr legale, weiterhin gebühren-
pflichtige Parkmöglichkeiten in der Nähe zur Deutzer Freiheit anzubieten. Diese legalen Parkmöglich-
keiten befinden sich in der Düppelstraße, Graf-Geßler-Straße sowie im Umfeld des Reischplatzes 
(siehe Anlage 7, dort ist der Stellplatzentfall auf der Deutzer Freiheit berücksichtigt). 
 
Eine vergleichende Übersicht der Stellplatzanzahlen und Stellplatznutzungen im Bewohnerparkgebiet 
Deutz I für die Phasen „Vor Stellplatzentfall Tempelstraße“, „Nach Stellplatzentfall Tempelstra-
ße/Beginn Verkehrsversuch Autofreie Deutzer Freiheit“ und die beschlussabhängige Phase „Nach 
Ausweitung Bewohnerreservierung“ kann Anlage 8 entnommen werden. 
 
 
Kosten 
Wenn die Bezirksvertretung Innenstadt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, entstehen Um-
rüstkosten für die Anpassung der Beschilderung, Umprogrammierung der verbleibenden Parkschein-
automaten auf geänderte Laufzeiten sowie den Abbau von 25 Parkscheinautomaten in Höhe von et-
wa 27.000 €. 
 
Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen im Hpl. 2022 
im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen - in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
Parkgebühreneinnahmenrückgang 
Durch den Abbau von 25 Parkscheinautomaten und die Reduzierung der Bedienzeit von 23 Uhr auf 
18 Uhr beim Großteil der bestehen bleibenden Parkscheinautomaten entstehen Gesamtverluste an

5 
Parkgebühren in Höhe von 71.000 € pro Jahr. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch 
die Abschaffung der Langzeitparkplätze und die Reduzierung des Stellplatzangebotes für Nichtbe-
wohnende Verkehrsteilnehmende wird der Anreiz, mit dem privaten KFZ in das Bewohnerparkgebiet 
Deutz I zu fahren, stark reduziert. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Arminiusstraße Querschnitte 
Anlage 3: Benjaminstraße Querschnitte 
Anlage 4: Rupertusstraße Querschnitte 
Anlage 5: BWP Deutz I alter Stand 
Anlage 6: BWP Deutz I mit Verkehrsversuch Autorfreie Deutzer Freiheit 
Anlage 7: BWP Deutz I nach Ausweitung Bewohnerreservierung 
Anlage 8: Stellplatzaufteilung im Bewohnerparkgebiet Deutz I

Anlage 6 - BWP Deutz I mit Verkehrsversuch Autofreie Deutzer Freiheit

4534 Zeichen

Bitte beachten!
Die unterschiedlichen Symbole auf
dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel-
chen Bedingungen parken können.
55
Deutzer          Freiheit
Siegesstraße
Karlstraße
Alsenstraße
Opladener Straße
Constantinstraße
Arminiusstraße
Adolphstr. Adolphstr.
Benjaminstraße Arnoldstr. Arnoldstr
.
Lorenz-             straße 
Reisch-
platz
Tempelstraße
Troisdorfer Straße
Wahner Str.
Hasertstr
.
 Grabengasse
Tempelstraße
       Kasemattenstraße
Graf-
Geßler- Str
.
Siegburger Straße
Constantinstraße
Deutz - Kalker Straße
Willy-
Brandt-
Platz
Eumeniusstraße
Thusneldastraße
Alarichstraße
Suevenstraße
Markomannenstraße
Custodisstraße
W
altharistraße
Bataverstraße
Tenktererstr
.
Theodor-
Hürth- Straße
Hermann - Pünder - Straße
Urbanstraße
 He
rb. - Li
eb
ertz- Weg
Deutzer Werft
Kennedy - Ufer
    Düp
pels
traße
Neuhöfferstraße
Luisenstr
.
 H
elenen
walls
traße
Schaurtestr.
Rupertusstr.
Theodor-
Babilon- Str.
Langobardstraße
Justinianstraße
Gotenring
An
 d
er B
as
tion
S DB
N
55
Heribertusstr.
Mathilden       - straße
Von -
Sandt -
Platz
eßartsllaw 
-neneleH
.rtS renedniM
Bene-
diktus-
gasse
44
8
Stadt KölnStadt Köln
Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken
***********
Die Oberbürgermeisterin
Ottoplatz
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Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Anlage 6
Parkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung     
 9 bis 21 UhrLangzeitparken mit Rotem Punkt*                                       Mo bis Sa
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt   9 bis 21 Uhr    Mo bis Sa
Langzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr
****
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*  9 bis 23 Uhr    Mo bis Soooooo
reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr
0 bis 24 Uhr
bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*,
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
gegen Gebühr zu den genannten Zeiten.
bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt
Parkscheinautomaten zwei Stunden
In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den
Langzeitparken =
Parkmöglichkeiten an Parkscheinautomaten
für Personen ohne Bewohnerparkausweis 
bis zu 24 Stunden für 5 Euro
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz I) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- 
parkausweis (Deutz I) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa  9 bis 18 Uhr/
 18 bis   9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
das Parkplatzangebot in Köln
ist - wie in allen Großstädten -
sehr begrenzt. Die Stadt Köln
möchte Ihnen daher im Rahmen
des Bewohnerparkens bessere
Möglichkeiten zum Abstellen
Ihres Fahrzeuges geben. Aus
diesem Grunde ist in den Berei-
chen des Bewohnerparkens der
größte Teil der Parkplätze mit
Parkscheinautomaten ausge-
stattet.
Punkt” gekennzeichneten Park-
Diese Parkscheinautomaten
sind überwiegend mit dem
sogenannten “Roten Punkt”
und der für Ihr Gebiet gültigen
Aufschrift “Deutz I” gekenn-
zeichnet. Sie können Ihr Fahr-
zeug an diesen mit dem “Roten
scheinautomaten ohne Münz-
einwurf und ohne Beachtung
der Höchstparkdauer abstellen,
wenn Sie einen gültigen Be-
wohnerparkausweis für dieses
Gebiet erworben haben.
Sie erhalten den Ausweis online
zum selbst ausdrucken unter
Aus dem nebenstehenden Plan
gehen die Parkregelungen im
Bewohnerparkgebiet “Deutz I”
hervor.
https://www.stadt-koeln.de/service/
produkt/bewohnerparkausweis ,
in den Kundenzentren oder in der
Kfz-Zulassungsstelle.  
Auch Personen ohne Bewohner-
parkausweis der dort ansässigen
Geschäfte und Betriebe haben
die Möglichkeit, auf diesen
Stellplätzen zu den angegebenen
Zeiten gegen Gebühr zu parken. 
XXX
XXXXX
XXX
XXX
XXX
XXX XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XX
Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken
Stand: März 2022, Änderungen vorbehalten
Bewohnerparken Deutz I
nach Stellplatzentfall Tempelstraße/ 
Beginn Verkehrsversuch „Autofreie Deutzer Freiheit“
Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten
entnehmen Sie bitte den
Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
Ladezonen 0 bis 24 Uhr
Ladezonen in Fußgängerzone
werktags 6 bis 11 Uhr

Anlage 5 - BWP Deutz I alter Stand

4422 Zeichen

Bitte beachten!
Die unterschiedlichen Symbole auf
dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel-
chen Bedingungen parken können.
Bewohnerparken Deutz I
55
Deutzer          Freiheit
Siegesstraße
Karlstraße
Alsenstraße
Opladener Straße
Constantinstraße
Arminiusstraße
Adolphstr. Adolphstr.
Benjaminstraße Arnoldstr. Arnoldstr
.
Lorenz-             straße 
Reisch-
platz
Tempelstraße
Troisdorfer Straße
Wahner Str.
Hasertstr
.
 Grabengasse
Tempelstraße
       Kasemattenstraße
Graf-
Geßler- Str
.
Siegburger Straße
Constantinstraße
Deutz - Kalker Straße
Willy-
Brandt-
Platz
Eumeniusstraße
Thusneldastraße
Alarichstraße
Suevenstraße
Markomannenstraße
Custodisstraße
W
altharistraße
Bataverstraße
Tenktererstr
.
Theodor-
Hürth- Straße
Hermann - Pünder - Straße
Urbanstraße
 He
rb. - Li
eb
ertz- Weg
Deutzer Werft
Kennedy - Ufer
    Düp
pels
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Neuhöfferstraße
Luisenstr
.
 H
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traße
Schaurtestr.
Rupertusstr.
Theodor-
Babilon- Str.
Langobardstraße
Justinianstraße
Gotenring
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tion
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N
55
Heribertusstr.
Mathilden       - straße
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Platz
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44
Stadt KölnStadt Köln
Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken
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Die Oberbürgermeisterin
Ottoplatz
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Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten
entnehmen Sie bitte den
Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
Ladezonen 0 bis 24 UhrParkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung     
 9 bis 21 UhrLangzeitparken mit Rotem Punkt*                                       Mo bis Sa
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt   9 bis 21 Uhr    Mo bis Sa
Langzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9 bis 18 Uhr
****
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*  9 bis 23 Uhr    Mo bis Soooooo
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*  12 bis 23 Uhr    Mo bis So====
XX XXXXX
XXXXXX
reserviertes BewohnerparkenXXXX 0 bis 24 Uhr
bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*,
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
gegen Gebühr zu den genannten Zeiten.
bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt
Parkscheinautomaten zwei Stunden
In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den
Langzeitparken =
Parkmöglichkeiten an Parkscheinautomaten
für Personen ohne Bewohnerparkausweis 
bis zu 24 Stunden für 5 Euro
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz I) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- 
parkausweis (Deutz I) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Sehr geehrte Damen
und Herren,
das Parkplatzangebot in Köln
ist - wie in allen Großstädten -
sehr begrenzt. Die Stadt Köln
möchte Ihnen daher im Rahmen
des Bewohnerparkens bessere
Möglichkeiten zum Abstellen
Ihres Fahrzeuges geben. Aus
diesem Grunde ist in den Berei-
chen des Bewohnerparkens der
größte Teil der Parkplätze mit
Parkscheinautomaten ausge-
stattet.
Punkt” gekennzeichneten Park-
Diese Parkscheinautomaten
sind überwiegend mit dem
sogenannten “Roten Punkt”
und der für Ihr Gebiet gültigen
Aufschrift “Deutz I” gekenn-
zeichnet. Sie können Ihr Fahr-
zeug an diesen mit dem “Roten
scheinautomaten ohne Münz-
einwurf und ohne Beachtung
der Höchstparkdauer abstellen,
wenn Sie einen gültigen Be-
wohnerparkausweis für dieses
Gebiet erworben haben.
Sie erhalten den Ausweis online
zum selbst ausdrucken unter
Aus dem nebenstehenden Plan
gehen die Parkregelungen im
Bewohnerparkgebiet “Deutz I”
hervor.
https://www.stadt-koeln.de/service/
produkt/bewohnerparkausweis ,
in den Kundenzentren oder in der
Kfz-Zulassungsstelle.  
Auch Personen ohne Bewohner-
parkausweis der dort ansässigen
Geschäfte und Betriebe haben
die Möglichkeit, auf diesen
Stellplätzen zu den angegebenen
Zeiten gegen Gebühr zu parken. 
Stand: Dezember 2021, Änderungen vorbehalten
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa  9 bis 18 Uhr/
 18 bis   9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung
Anlage 5

Anlage 7 - BWP Deutz I nach Ausweitung Bewohnerreservierung

4010 Zeichen

Bitte beachten!
Die unterschiedlichen Symbole auf
dem Plan sagen Ihnen, wo Sie zu wel-
chen Bedingungen parken können.
Bewohnerparken Deutz I
Stadt KölnStadt Köln
Fragen zum Bewohnerparken unter Rufnummer: (0221) 221-0 oder 115 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/parken/bewohnerparken
Die Oberbürgermeisterin
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*,
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
gegen Gebühr zu den genannten Zeiten.
bis zu vier Stunden an Parkscheinautomaten ohne Roten Punkt
Parkscheinautomaten zwei Stunden
In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz I) dürfen Personen mit gültigem Bewohner- 
parkausweis (Deutz I) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Sehr geehrte Damen
und Herren,
das Parkplatzangebot in Köln
ist - wie in allen Großstädten -
sehr begrenzt. Die Stadt Köln
möchte Ihnen daher im Rahmen
des Bewohnerparkens bessere
Möglichkeiten zum Abstellen
Ihres Fahrzeuges geben. Aus
diesem Grunde ist in den Berei-
chen des Bewohnerparkens der
größte Teil der Parkplätze mit
Parkscheinautomaten ausge-
stattet.
Punkt” gekennzeichneten Park-
Diese Parkscheinautomaten
sind überwiegend mit dem
sogenannten “Roten Punkt”
und der für Ihr Gebiet gültigen
Aufschrift “Deutz I” gekenn-
zeichnet. Sie können Ihr Fahr-
zeug an diesen mit dem “Roten
scheinautomaten ohne Münz-
einwurf und ohne Beachtung
der Höchstparkdauer abstellen,
wenn Sie einen gültigen Be-
wohnerparkausweis für dieses
Gebiet erworben haben.
Sie erhalten den Ausweis online
zum selbst ausdrucken unter
Aus dem nebenstehenden Plan
gehen die Parkregelungen im
Bewohnerparkgebiet “Deutz I”
hervor.
https://www.stadt-koeln.de/service/
produkt/bewohnerparkausweis ,
in den Kundenzentren oder in der
Kfz-Zulassungsstelle.  
Auch Personen ohne Bewohner-
parkausweis der dort ansässigen
Geschäfte und Betriebe haben
die Möglichkeit, auf diesen
Stellplätzen zu den angegebenen
Zeiten gegen Gebühr zu parken. 
Stand: März 2022, Änderungen vorbehalten
nach Ausweitung Bewohnerreservierung
55
Deutzer          Freiheit
Siegesstraße
Karlstraße
Alsenstraße
Opladener Straße
Constantinstraße
Arminiusstraße
Adolphstr. Adolphstr.
Benjaminstraße Arnoldstr. Arnoldstr.
Lorenz-             straße 
Reisch-
platz
Tempelstraße
Troisdorfer Straße
Wahner Str.
Hasertstr.
 Grabengasse
Tempelstraße
       Kasemattenstraße
Graf-
Geßler- Str
.
Constantinstraße
Deutz - Kalker Straße
Willy-
Brandt-
Platz
Eumeniusstraße
Thusneldastraße
Alarichstraße
Suevenstraße
Markomannenstraße
Custodisstraße
W
altharistraße
Bataverstraße
Tenktererstr.
Theodor-
Hürth- Straße
Hermann - Pünder - Straße
Urbanstraße
 Herb. - Liebertz- Weg
Deutzer Werft
Kennedy - Ufer
  Düppelstraße
Neuhöfferstraße
Luisenstr
.
 Helenenwallstraße
Schaurtestr.
Rupertusstr.
Theodor-
Babilon- Str.
Langobardstraße
Justinianstraße
Gotenring
An der Bastion
S DB
N
55
Heribertusstr.
Mathilden
      - straße
Von -
Sandt -
Platz
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Bene-
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gasse
Ottoplatz
XX
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Siegburger Straße
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Anlage 7
Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten
entnehmen Sie bitte den
Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
Ladezonen 0 bis 24 UhrParkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung     
Kurzzeitparken ohne Roten Punkt   9 bis 21 Uhr    Mo bis Sa
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*  9 bis 23 Uhr    Mo bis So
    Mo bis So
    Mo bis So
ooooo
reserviertes Bewohnerparken 0 bis 24 Uhr
0 bis 24 Uhr
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*/ Mo bis Sa  9 bis 18 Uhr/
 18 bis   9 Uhrnächtliche Bewohnerreservierung
XXXXX
Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (46)

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  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
1040/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.08.2022
Erstellt
25.03.2022 09:04