4023/2018
Konzepte und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personengruppen in Einrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 23.01.2019 4023/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Jugendhilfeausschuss 19.03.2019 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 15.02.2019 Integrationsrat 12.03.2019 Konzepte und Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personengruppen in Einrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln Der Verein Zartbitter e.V. wendet sich mit Schreiben vom 17.09.2018 an die Oberbürgermeisterin, die Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport und den Dezernenten für Soziales, Integration und Um- welt. Zartbitter e.V. beklagt Mängel im Betreuungssystem in der Unterbringungseinrichtung für Ge- flüchtete in der Neusser Landstraße 2 sowie systematische Mängel im Kinder- und Jugendschutz in Unterkünften für Geflüchtete. Im Schreiben kritisiert der Verein einzelne Träger der Jugendhilfe und das Amt für Wohnungswesen, sexualisierte Gewalt durch und an Kindern und Jugendlichen in Unter- künften für Geflüchtete nicht in ausreichendem Maße wahr- bzw. ernst zu nehmen. Es sei im Zu- sammenhang mit sexuellen Übergriffen durch Kinder zu groben Vernachlässigungen des Kindes- wohls und zur Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention gekommen. Zartbitter bemängelt weiter, dass es noch kein verbindliches institutionelles Schutzkonzept für Unterkünfte für Geflüchtete gibt. Außerdem bietet Zartbitter Materialien für die Arbeit mit Geflüchteten an. Darüber hinaus regt Zartbit- ter die Einrichtung eines Runden Tisches zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung an. Die Verwaltung nimmt dieses Schreiben zum Anlass, grundsätzlich über die Schutzmechanismen, die die Stadt Köln bereits umgesetzt hat und weitere Maßnahmen, die sich derzeit in der Entwicklung befinden, zu informieren. Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung Das Amt für Wohnungswesen und das Amt für Kinder, Jugend und Familie haben unter Einbeziehung aller mit der Betreuung in Unterkünften für Geflüchtete beauftragten Träger eine Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung entwickelt. Diese Vereinbarung wurde im Oktober 2016 von allen beteilig- ten Ämtern und Trägern unterzeichnet und legt damit verbindliche Vorgehensweisen und Maßnah- men fest, die beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung einzuleiten sind. Die Fachkräfte der So- zialen Arbeit sind zur Thematik Kindeswohlgefährdung geschult, die notwendigen Handlungsschritte sind verbindlich hinsichtlich der Inhalte der Kooperations- und Kinderschutzvereinbarung geregelt. Handlungsleitfaden zum Thema Häusliche Gewalt Das Kölner Netzwerk gegen häusliche Gewalt (Amt für Kinder, Jugend und Familie; Sozialdienst ka- tholischer Frauen e.V.; agisra e.V.; Diakonie Michaelshoven und die Polizei) hat mit dem Amt für Wohnungswesen einen Handlungsleitfaden für Fachkräfte der Sozialen Arbeit in Einrichtungen für Geflüchtete zum Thema Häusliche Gewalt erarbeitet. Dieser Leitfaden bietet Informationen und Handlungsempfehlungen. Entsprechende Schulungen wurden für alle städtischen Fachkräfte der So- 2 zialen Arbeit durchgeführt, auch hierzu sind die notwendigen Handlungsschritte verbindlich geregelt. Informationsmaterialen (Flyer, Broschüren, Poster) informieren die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen über die Angebote von externen Beratungs- und Unterstützungsstellen (Beratungsstel- len für Geflüchtete mit LSBTI-Hintergrund, Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, Frauen- und Kinder- rechte, Ombudsstelle für Flüchtlinge, etc.). Gewaltschutzkonzept Aus dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen hat sich eine Arbeitsgruppe (AG) gebildet, die bis Mitte 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickeln wird. Die AG setzt sich aktuell unter Federführung des Amtes für Wohnungswesen zusammen aus Vertretern des Kölner Flüchtlingsrates, DRK, Caritasverband, Diakonisches Werk und dem Amt für Kinder, Jugend und Familien. Schwerpunkte des Konzeptes werden sein: • Schutz aller Geflüchteten vor Gewalt mit besonderem Augenmerk auf vulnerable Personen- gruppen • Prävention von jeglicher Form von Gewalt • Intervention und allgemeine Ablaufschemen sowie Schutzvereinbarungen • Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner; verbindlicher Hand- lungsleitfaden für Mitarbeitende im Krisen- und Interventionsfall • Maßnahmenkatalog mit Kontaktdaten zu Anlauf- und Beratungsstellen zur Unterstützung Der Konzeptentwurf soll nach Erarbeitung mit weiteren Experten abgestimmt und in den politischen Gremien vorgestellt werden. Vernetzung von Akteuren im Kinderschutz Das Amt für Kinder, Jugend und Familie lädt die im Kinderschutz tätigen Akteure regelmäßig zu zwei interdisziplinären Arbeitskreisen, AK Kinderschutz und AK Häusliche Gewalt, ein. Beide Arbeitskreise beschäftigen sich umfänglich mit dem Themenkomplex Gewalterfahrung, Kinderschutz, Kindeswohl, sexuelle Gewalt und weiteren Aspekten. In Unterarbeitsgruppen der übergeordneten Arbeitskreise werden besondere Themenkomplexe, wie- derkehrende Aufgabenstellungen und notwendige Standards thematisiert und erarbeitet. Hilfe im Einzelfall Wie in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, dem Amt für Wohnungswesen und den Betreuungsträgern der Unterkünfte für Geflüchtete festgeschrieben ist, werden die notwendigen und erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer Krisenintervention indivi- duell eingeleitet. Im Einzelfall werden je nach Bedarf multidisziplinäre Fachstellen zweckgebunden hinzu gezogen und involviert. Werden dem Gesundheitsamt (Verdachts-)Fälle von Kindeswohlgefährdungen bekannt, wird eine fachliche Einschätzung hinsichtlich einer erforderlichen weiterführenden psychiatrischen und medizi- nischen Diagnostik und Therapie gegeben. Eine ausführliche klinische Diagnostik entsprechend der S3-Leitlinie Kinderschutz (https://www.kinderschutzleitlinie.de/de) kann durch die Fachärzte des Gesundheitsamtes nicht durchgeführt werden. Sie ist aber jederzeit durch die enge Kooperation mit den drei Kölner Kinderkli- niken und der Kölner Rechtsmedizin möglich. Wird das Gesundheitsamt und hier die Abteilung Gesundheitshilfen oder die Kinder- und Jugendpsy- chiatrische Beratungsstelle (kjp) unterstützend in einen Fall einbezogen, wird eine diagnostische Ersteinschätzung vorgenommen. Der Ersteinschätzung folgt die Weitervermittlung der Ratsuchenden und / oder Betroffenen in passendende Hilfsangebote (wie z.B. niedergelassene ärztliche Kollegen und Kolleginnen / kjp-Therapeuten / Kliniken / Beratungsstellen u.a.). Des Weiteren wird in einer akuten Situation die Vorstellung in einer der Kinderschutzgruppen der Kinderkliniken in Köln zur klini- schen und psychiatrischen Diagnostik empfohlen bzw. veranlasst. Im Gesundheitsamt ist das Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindesmisshandlung in einem amtsinter- nen Handlungsleitfaden festgelegt (Handlungsleitfaden der Kinderschutzgruppe des Gesundheitsam- tes der Stadt Köln und Handlungsleitfaden zum Umgang mit Kinderschutz in Unterkünften für Ge- flüchtet; https://www.dgkim.de/forschung/standard-bei-v-a-kindesmisshandlung) 3 Außerdem erfolgt bei Bedarf eine Meldung nach § 4 KKG an das Amt für Kinder, Jugend und Familie, sofern der zuständige Träger dies nicht bereits veranlasst hat. Bei erkennbarem Bedarf werden einzelfallbezogene, traumapädagogisch qualifizierte Angebote den Eltern von kindlichen Opfern und Zeugen von Gewaltanwendung unterbreitet und umgesetzt. Hier stehen im Rahmen der Jugendhilfe diverse Angebote, die ausdrücklich nicht in den Unterkünften für Geflüchtete, sondern in geschützten Räumen außerhalb der Bedrohungssituation durchgeführt wer- den, zur Verfügung. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4023/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.03.2019
- Erstellt
- 03.12.2018 13:50