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2094/2021

Planungsbeschluss für die Errichtung einer Fußgängersignalisierung an der Siegburger Straße zur Schulwegsicherung im Zusammenhang mit der Schulerweiterung und des Schulneubaus Siegburger Straße/Auf dem Sandberg in Poll

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.07.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.04.2022, TOP 6.2

Anlage 1_ Siegburgerstraße_Maßnahmenplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2_Siegburgerstraße_Verkehrsgutachten

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Anlage 3_Beantwortung der Fragen aus Sitzung der BV 7 am 02.09.21

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Anlage 1_ Siegburgerstraße_Maßnahmenplan

32 Zeichen

Übersicht
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Anlage 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5460 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 2094/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für die Errichtung einer Fußgängersignalisierung an der Siegburger 
Straße zur Schulwegsicherung im Zusammenhang mit der Schulerweiterung und des 
Schulneubaus Siegburger Straße/Auf dem Sandberg in Poll 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, zur sicheren Schulwegerschließung die Ein-
richtung einer Fußgängersignalisierung in Höhe des geplanten Schuleingangs der neuen Grundschu-
le an der Siegburger Straße in Poll zu planen. In diesem Zuge wird die Radverkehrsführung für den 
Bereich bis einschließlich des Knotenpunktes Siegburger Straße/Auf dem Sandberg neu geplant. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Sachstand: 
Die Förderschule „Auf dem Sandberg“ wird baulich erweitert, indem die Schulräume in Container-
bauweise ersetzt werden. Die Schülerzahl erhöht sich durch das Bauvorhaben nicht. 
 
Gleichzeitig entsteht auf dem benachbarten Grundstück an der Siegburger Straße eine zweizügige 
Grundschule mit Einfachturnhalle und Mensa. Der Hauptzugang für Schülerinnen und Schüler befin-
det sich an der Siegburger Straße. Die Erschließung des Lehrerparkplatzes und des Anliegerberei-
ches erfolgt ebenfalls über die Siegburger Straße, jedoch abseits des Schülerverkehrs. Der Bring- 
und Holverkehr wird auf dem Lehrerparkplatz im Einbahnstraßensystem abgewickelt. Die Ausfahrt 
des Parkplatzes wird gemeinsam von Kleinbussen der Förderschule genutzt. 
 
Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Schule ist für das vierte Quartal 2022 vorgesehen. 
 
Am signalisierten Knotenpunkt Siegburger Straße/Auf dem Sandberg befinden sich Fußgängerfurten 
über die beiden Zufahrten Auf dem Sandberg sowie über die stadteinwärts liegende Zufahrt Siegbur-
ger Straße. Die nächstgelegene Querungshilfe für zu Fuß Gehende auf der Siegburger Straße in 
Richtung stadtauswärts befindet sich in Höhe der Einmündung Im Forst. 
 
Im Rahmen der Schulerweiterung und des Schulneubaus wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Dabei 
sind verschiedene verkehrliche Maßnahmen für eine sichere Schulerschließung erarbeitet worden. 
Darüber hinaus hat die Verwaltung auf Grundlage des Verkehrsgutachtens weitere eigene Überle-
gungen für verkehrliche Maßnahmen ausgearbeitet und geprüft. 
 
Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung: 
 
An der Siegburger Straße im Bereich des Schulgrundstücks fehlt eine sichere Querungsmöglichkeit 
Fußgänger*innen sowie Radfahrer*innen. Das Verkehrsgutachten hat als Maßnahme eine Bedarfsan-
lage in Höhe der vorhandenen Bushaltestelle erarbeitet. Die Verwaltung hat diese Maßnahme intern 
geprüft und sieht einen hohen Querungsbedarf in Höhe des Schuleingangs, damit insbesondere 
Schüler*innen das Schulgrundstück sicher und direkt erreichen können (vgl. Anlage 1). Die Lichtsig-
nalanlage ist mit Zusatzeinrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen auszustatten.  
 
Im Zuge der Umgestaltung des Erschließungsbereiches des Schulgrundstücks soll zusätzlich eine 
sichere Radverkehrserschließung auf der Siegburger Straße bis einschließlich des Knotenpunktes 
Siegburger Straße/Auf dem Sandberg berücksichtigt werden, die bei Planung der Fußgängersignali-
sierung mitaufgenommen wird: 
- Der Fahrradverkehr in Richtung Norden wird zukünftig ab dem Knoten "Im Forst" auf der 
Fahrbahn geführt. Radfahrende Schüler*innen bis 10 Jahren und begleitende Eltern können 
den überbreiten Gehweg in beiden Richtungen benutzen.  
- Die Geometrie des Knotenpunktes Siegburger Straße / Auf dem Sandberg wird angepasst um 
die Kapazität für abbiegende Fahrzeuge in das neue Gewerbegebiet am TÜV zu erhöhen.

3 
- Der westliche Seitenraum der Siegburger Straße wird zunächst nicht umgebaut, die mögliche 
Erweiterung wird allerdings bereits berücksichtigt. 
 
Des Weiteren wird die Fahrgeschwindigkeit in der Straße Auf dem Sandberg auf 30 km/h reduziert 
(vgl. Anlage 2 Verkehrsgutachten erstellt von Verkehrskonzept, Fassung vom 02.06.2020 S. 44). 
 
Hinweis: 
Die Fertigstellung der beiden Maßnahmen (Lichtsignalanlage und Radverkehrserschließung) zur In-
betriebnahme der Schule kann nicht eingehalten werden. Grundsätzlich ist die Schulwegerschließung 
gesichert, da es in der näheren Umgebung Querungsmöglichkeiten an der Siegburger Straße gibt. 
Die vorgesehene LSA dient dem Komfort, sodass Schüler*innen keine Umwege aufnehmen müssen.  
 
Im Vorgriff soll mit Inbetriebnahme der Schule ein Haltverbot im Bereich der Schule eingerichtet wer-
den, damit bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
Aufgrund notwendiger umfangreicher Abstimmungen bzgl. der verkehrlichen Maßnahmen konnten die 
jeweiligen Beschlussvorlagen erst zum jetzigen Zeitpunkt erstellt werden. Ein kurzfristiger Beschluss 
ist notwendig, damit die Planung und Umsetzung der Maßnahmen kurzfristig erfolgen können. In An-
betracht der notwendigen Vorlaufzeit bis zur Umsetzung der Maßnahmen, kann nicht gewährleistet 
werden, dass die Fertigstellung mit Schulinbetriebnahme erfolgt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Lageplan  
Anlage 2 – Verkehrsgutachten

Anlage 2_Siegburgerstraße_Verkehrsgutachten

73498 Zeichen

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
O
ttoplatz 1 
50679 Köln 
Schlussbericht 2. Juni 2020
V
erkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und 
Förderschule Auf dem Sandberg 
Bearbeitung: 
Kasinostraße 63 
52066 Aachen 
fon: 0241 . 980 93 999 
fax: 0241 . 980 95 470 
info@verkehrskonzept.de 
Anlage 2

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 2 
 
Inhalt 
1 Ausgangslage, Zielsetzung und Methodik ............................................. 3 
2 Analyse ...................................................................................................... 4 
2.1 Förderschule Auf dem Sandberg ........................................................................ . 4 
2.1.1 Schulprofil und Einzugsbereich ....................................................................................... 4 
2.1.2 Erreichbarkeit / Anbindung ............................................................................................... 5 
2.1.2.1 Bringen / Abholen ...................................................................................................... 5 
2.1.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ................................................................ 7 
2.2 Grundschule Siegburger Straße ........................................................................ .. 9 
2.2.1 Einzugsbereich ................................................................................................................ 9 
2.2.2 Anbindung/Erreichbarkeit .............................................................................................. 11 
2.2.2.1 Fußverkehr .............................................................................................................. 11 
2.2.2.2 Radverkehr .............................................................................................................. 14 
2.2.2.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) .............................................................. 15 
2.2.2.4 Bringen / Holen ........................................................................................................ 16 
2.3 Verkehrsbelastung und -qualität im Schulumfeld ............................................... 18  
2.3.1 Verkehrsbelastung ......................................................................................................... 18 
2.3.2 Verkehrsqualität ............................................................................................................. 20 
2.3.3 Verkehrsbeobachtungen ................................................................................................ 22 
2.4 Unfalldatenauswertung ................................................................................ ...... 23 
2.5 Zusammenfassung Analyse und Anforderungen für die Planung ....................... 27 
3 Planung ................................................................................................... 29 
3.1 Kfz-Verkehr .......................................................................................... .............. 30 
3.1.1 Stellplatzbedarfe ............................................................................................................ 30 
3.1.1.1 Kraftfahrzeuge ......................................................................................................... 30 
3.1.1.2 Fahrräder ................................................................................................................. 30 
3.1.2 Bring- und Abholverkehr ................................................................................................ 30 
3.1.2.1 Abwicklung des Bring- und Holverkehrs auf dem Schulgrundstück ........................ 31 
3.1.2.2 Abwicklung des Bring- und Holverkehrs im Straßenraum ....................................... 33 
3.1.2.3 Kombinierte Variante ............................................................................................... 34 
3.1.3 Prognosebelastung ........................................................................................................ 35 
3.1.4 Verkehrsqualität ............................................................................................................. 36 
3.2 Fußgänger und Radfahrer .............................................................................. ... 37 
3.3 Schwimmbusbetrieb .................................................................................... ...... 39 
3.4 Buswendeschleife ..................................................................................... ......... 39 
3.5 Schulische Beiträge zur Verkehrssicherheit und Mobilitätsbildung ..................... 42 
4 Zusammenfassung und Fazit ................................................................ 44 
5 Quellen .................................................................................................... 46

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 3 
1 Ausgangslage, Zielsetzung und Methodik 
Bild 1 Übersicht 
  
An der Siegburger Straße in Köln Poll ist die Errichtu ng einer zweizügigen 
Grundschule mit ca. 200 Schülern geplant. Gleichzeit ig soll auf dem benach-
barten Grundstück eine dort bereits bestehende Förder schule erweitert wer-
den. Die Erweiterung wird nicht zu einem Anstieg der Schülerzahl führen, 
sondern lediglich die heute z.T. in Containern unter gebrachten Unterrichts-
räume ersetzen. 
 
Das Verkehrsgutachten soll zeigen, mit welchen verk ehrlichen Auswirkungen 
auf das umgebende Verkehrsstraßennetz durch den zu er wartenden Mehrver-
kehr zu rechnen ist und darüber hinaus Vorschläge für  eine sichere und einem 
Schulstandort angemessene Erschließung formulieren. Dabei sind die Belange 
aller für den Schulverkehr wichtigen Verkehrsträger z u berücksichtigen: Fuß, 
Rad, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Bringen u nd Holen (Kfz), In-
klusion, Schwimmbusbetrieb sowie Ver- und Entsorgung.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 4 
Im Rahmen einer Analyse wird zunächst die verkehrliche IST-Situation anhand 
von Beobachtungen und einer Zählung des vorhandenen Br ing- und Abholver-
kehrs bewertet. Für erwartbare Mängel und Konflikte w erden Lösungsvor-
schläge erarbeitet, sofern erforderlich in Variante n. Das Arbeitsprogramm der 
Untersuchung richtet sich nach den Vorgaben des Amte s für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung. 
Bild 2 Planung für die beiden Schulen (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Reinders Landschafts-
Architekten bdla, 2018 [7]) 
 
2 Analyse 
2.1 Förderschule Auf dem Sandberg 
2.1.1 Schulprofil und Einzugsbereich 
Die Förderschule auf dem Sandberg ist eine Schule mi t Förderschwerpunkt 
geistige Entwicklung. Etwa ein Drittel der insgesamt rd. 200 Schüler sind 
mehrfach behindert oder auch schwerstbehindert. Nach Angaben der Schule 
stammen die Schüler vor allem aus den rechtsrheinisc hen Stadtteilen Poll, 
Deutz, Humboldt / Gremberg, Kalk, Vingst, Höhenberg, Flittard, Dünnwald, 
Stammheim, Höhenhaus, Mülheim, Holweide, Dellbrück,  Buchheim und Buch-
forst [1]. 
 
Die Schüler werden täglich mit Schulbussen an ihrem  Wohnort abgeholt und 
nach Schulschluss wieder nach Hause gebracht. Die e igenständige Bewälti-
gung des Schulweges ist eine gewünschte und von Sei ten der Schule unter-
stützte Form der Selbständigkeit. Der Unterricht begi nnt für alle Schüler ein-
heitlich um 8 Uhr und endet um 15 Uhr.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 5 
2.1.2 Erreichbarkeit / Anbindung  
Die Förderschule besitzt derzeit zwei Grundstückszu fahrten. Die Zufahrt Auf 
dem Sandberg wird vor allem von Transportdiensten (Tax en und Minibusse) 
genutzt, die körperbehinderte Schüler bringen und abh olen. Der Bring- und 
Abholverkehr für die übrigen Schüler erfolgt mit Buss en über die Zufahrt an 
der Siegburger Straße (L 82). Die Fläche an der Siegbu rger Straße, auf der 
die Kinder ein- und aussteigen wird auch als Schulho f genutzt. Zum Schutz 
der Kinder wird das Schultor für den Abholverkehr ers t um 14:45 Uhr geöff-
net. 
 
2.1.2.1 Bringen / Abholen 
Am 5. Juni wurde der Schulverkehr an den beiden Par kplatzzufahrten Sieg-
burger Straße und Auf dem Sandberg bei schönem Frühsomm erwetter erho-
ben. 
 
Zufahrt Siegburger Straße 
Bringen 
Zwischen 7:33 Uhr und 8:07 Uhr wurden insgesamt 12 B usse unterschiedli-
cher Größe gezählt (1 Standardlinienbus, 2 (kurze) Re isebusse, 4 Kleinbusse  
in Langversion und 5 Kleinbusse in Normallänge), die d as Schulgelände von 
der Siegburger Straße aus befuhren, der überwiegende T eil aus Richtung Nor-
den (Linksabbieger). 
 
Während dieser Zeit war der Richtungsfahrstreifen na ch Norden von der Am-
pel Sandberg aus zurückgestaut. Den linksabbiegenden B ussen wurden von 
den vor der Lichtsignalanlage wartenden Fahrzeugen e ntsprechende Lücken 
freigehalten, so dass diese zügig abbiegen konnten. Be hinderungen des nach-
folgenden Verkehrs wurden nicht beobachtet. 
 
Die Busse reihten sich auf dem Schulgelände hinterei nander auf. Der erste 
Bus ließ die Kinder an der Aussteigeposition ausstei gen, die anderen Busse 
hielten die Türen geschlossen. Nach dem Ausstieg, ve rließ der erste Bus das 
Schulgelände, die anderen Busse rückten nach. Nach 10  bis 15 min Aufent-
haltszeit verließen die Busse das Schulgelände wieder Richtung Norden. 
 
Holen 
Die Anreise der Busse erfolgte ab 14:20 Uhr. Da das Schultor erst um 
14:45 Uhr öffnete, warteten zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Busse in der Zu-
fahrt, ein Bus auf dem gegenüberliegenden Tankstellenge lände und ein weite-
rer Bus im Parkstreifen an der Siegburger Straße. In der Zeit von 14:48 Uhr 
und 15:00 Uhr kamen 5 weitere Busse an. Die eine Häl fte der Busse kam aus 
Richtung Norden, die andere Hälfte von Süden. 
 
Auf dem Schulgelände nahmen die Busse eine ihnen off ensichtlich fest zuge-
wiesene Position ein, so dass die Schüler/innen ihr en Bus immer an der glei-
chen Position finden können. Die Zuweisung fester Ha ltepositionen ist eine 
wichtige Voraussetzung für die Konzeption des neuen  Busparkplatzes und 
auch bei der Festlegung der Bauphasen von besonderem Belang.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 6 
Zwischen 15:09 und 15:11 Uhr verließen alle Busse da s Schulgelände. Zwei 
der zwölf Busse bogen nach links Richtung Süden auf die Siegburger Straße 
ein. Die Übrigen fuhren nach Norden. 
 
Zufahrt Auf dem Sandberg 
Der Schulparkplatz Auf dem Sandberg besteht genau genom men aus zwei ge-
trennten Parkplätzen, die Zufahrten liegen unmittelbar nebeneinander. 
A Einem öffentlich zugänglichen Parkplatz mit insgesamt  11 Stellplätzen. 
Dieser Parkplatz wird insbesondere von Lehrpersonal /  Beschäftigten ge-
nutzt. Im Gespräch monierten Beschäftigte der Schule , dass der Park-
platz zum Teil auch von Fremdparkern genutzt werde. 
B Einem innen liegenden, durch ein Tor gesicherten Parkplatz, über den 
auch die Abwicklung des Schülerverkehrs erfolgt. Der  Parkplatz verfügt 
derzeit über rund 10 Pkw Stellplätze und 3 Stellplätze für Kleinbusse. 
Bild 3 Schulparkplätze Förderschule Auf dem Sandberg (Plan grundlage: GEObasis.nrw) 
 
Bringen 
Zwischen 7:35 und 8:15 Uhr fuhren: 
- insgesamt 18 Fahrzeuge zu, davon: 
- 7 Pkw auf den Parkplatz A, 
- 5 Pkw, 4 Taxen und 2 Kleinbusse auf den Parkplatz B , 
- die Zufahrten erfolgten zu 60% aus Richtung Gremb erg, zu 40% aus 
Richtung Siegburger Straße. 
- insgesamt 9 Fahrzeuge aus, davon: 
- 2 Pkw von Parkplatz A, 
- 2 Pkw, 4 Taxen und 1 Kleinbus von Parkplatz B, 
- die Ausfahrten erfolgten zu rd. 80% in Richtung Gr emberg und zu 
rd. 20% in Richtung Siegburger Straße. 
 
In der Zeit von 7:35 – 8:15 Uhr kamen etwa 35 Personen zu Fuß von den Hal-
testellen Salmstraße, darunter auch eine Mutter, die i hr Kind zur Schule 
brachte. Um 8:15 Uhr waren insgesamt 9 Fahrräder auf  dem Parkplatz abge-
stellt.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 7 
Holen 
Um 14:30 Uhr befanden sich neun Pkw auf dem Parkplatz A sowie 13 Pkw und 
ein Kleinbus auf dem Parkplatz B. 
 
Zwischen 14:30 und 15:15 Uhr fuhren: 
- insgesamt 5 Fahrzeuge zu, davon: 
- 1 Pkw auf den Parkplatz A, 
- 2 Taxen und 2 Kleinbusse auf den Parkplatz B, 
- die Zufahrten erfolgten zur Hälfte aus Richtung Gr emberg und zur 
Hälfte aus Richtung Siegburger Straße. 
- insgesamt 16 Fahrzeuge aus, davon: 
- 3 Pkw von Parkplatz A, 
- 8 Pkw, 2 Taxen und 3 Kleinbusse von Parkplatz B, 
- die Ausfahrten erfolgten zu rd. 60% in Richtung Gr emberg und zu 
rd. 40% in Richtung Siegburger Straße. 
- ein Fahrzeug wechselte von Parkplatz B auf Parkplat z A 
 
Fußgänger / ÖV-Nutzer: 
16 zufließend, 33 abfließend. 
 
Etwa um 14:45 Uhr stieg eine Klasse mit Betreuern ( insgesamt 23 Personen) 
an der Haltestelle Salmstraße aus dem Linienbus aus. 
 
2.1.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)  
Die Förderschule liegt in unmittelbarer Nähe der Hal testellen Salmstraße der 
Stadtbahnlinie 7 und der Buslinie 159. Die Linie 7 ver kehrt im 10 min-Takt auf 
der Strecke Zündorf – Porz – Poll – Neumarkt - Braunsfeld und im 20 min-Takt 
weiter bis Frechen. Die Linie 159 wird auf der Strecke  Poll – Kalk – Mülheim - 
Buchheim ebenfalls im 10 min-Takt betrieben.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 8 
Bild 4 Anbindung an den ÖPNV  
 
Förderschüler, die den Schulweg eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
zurücklegen, benutzen den Schuleingang Auf dem Sandb erg. Bild 5 zeigt die 
Wegeverbindungen von den Haltestellen aus zum Eingang Auf dem Sandberg. 
Bild 5 Fußwege zwischen den Haltestellen Salmstraße und Schuleingang Auf dem Sandberg

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 9 
Auf dem Sandberg ist zwischen Bahnübergang und Parkpla tzzufahrt eine Mit-
telinsel eingerichtet, die nach Beobachtung gut ange nommen wird. Der Bahn-
übergang selbst ist durch Halbschranken gesichert. An  der Siegburger Straße 
ist der Übergang ungesichert, hier weisen Bodenmarki erungen auf querende 
Stadtbahnzüge hin. 
Bild 6 Bodenmarkierung Haltestelle Salmstraße an der Siegburger Straße 
 
2.2 Grundschule Siegburger Straße 
2.2.1 Einzugsbereich 
Grundsätzlich sind die Schuleinzugsbereiche für Regels chulen aufgehoben, es 
gilt die freie Schulwahl. Das nachfolgend unter dem B egriff „Schuleinzugsbe-
reich“ angenommene Einzugsgebiet beschreibt den Haup teinzugsbereich, aus 
dem der überwiegende Teil der Grundschüler angenommen wird. Er umfasst 
nach Abstimmung mit dem Amt für Schulentwicklung im  Wesentlichen den 
Ortsteil Köln-Poll. Je nach Ausrichtung und Profil de r Schule sowie persönli-
chen Bedürfnissen der Familien kann ein mehr oder we niger großer Anteil von 
Schülern weiter entfernt wohnen. 
 
Derzeit befinden sich zwei Grundschulen in Poll. Die  Gemeinschaftsgrundschu-
le Poller Hauptstraße liegt Luftlinie gut 300 m südwes tlich der neuen Schule, 
die Katholische Janusz-Korczak-Grundschule befindet sich etwa 600 m weiter 
nördlich Am Altenberger Kreuz. Derzeit ist geplant, di e neue Grundschule an 
die Janusz-Korczak-Grundschule anzubinden. Der neue  Standort soll jedoch 
autark betrieben werden und so mit allen betrieblich e rforderlichen Räumlich-
keiten wie Fachräumen, Mensa etc. ausgestattet sein . Im Schulalltag sind für 
die Schüler keine Querbezüge und Binnenverkehre zwis chen den beiden 
Schulstandorten vorgesehen. 
 
Es ist anzunehmen, dass ein erheblicher Anteil von S chülern der neuen 
Grundschule aus dem geplanten Wohngebiet „Poller Damm“  westlich der 
Siegburger Straße kommen wird. In dem Wohngebiet soll en ca. 600 Wohnein-
heiten realisiert werden.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 10 
Bild 7 Einzugsbereich, Grundschulen in Poll und geplantes Wohngebiet Poller Damm (Quelle: Plangrundlage 
Wohnbebauung Poller Damm aus [2])

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 11 
2.2.2 Anbindung/Erreichbarkeit 
2.2.2.1 Fußverkehr 
Bild 8 Problemstellen Fußverkehr (Quelle: Plangrundlage Wohnbebauung Poller Damm aus [2]) 
 
Bild 8 zeigt für den fußläufigen Einzugsbereich die anz unehmenden Wegebe-
ziehungen. Dabei wurden folgende Problembereiche festgestellt: 
 
Tabelle 1:    Problemstellen Fußverkehr 
Nr. Örtlichkeit Problembeschreibung 
1 Siegburger Straße nördlich Auf dem 
Sandberg  
Gehwege stellenweise zu schmal1, insbesondere im stadteinwärts 
gesehen rechten Seitenraum und bei gemeinsamer Nutzung mit 
dem Radverkehr.  
Gehweg östlicher Seitenraum: 0,80 cm, neben ca. 1,40m Radweg 
Westlicher Seitenraum: Punktuelle Einengungen bis auf ca. 0,40m 
(teilweise bedingt durch Außenausschank), neben 1,40m breitem 
Radweg (ohne Bord). S. Bilder 11 und 12.  
                                           
1  Gemäß RASt (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen ) beträgt der von Fußgängern benötigte 
Verkehrsraum 1,80 m als Grundmaß, zuzüglich eines beidseitigen Sicherheitsraumes von jeweils 
0,25 m zu Gebäude und Radverkehr.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 12 
Nr. Örtlichkeit Problembeschreibung 
2 Siegburger Straße / Auf dem Sandberg  Sichtbehind erungen durch Litfaßsäule 
  
3 Siegburger Straße, zwischen Auf dem 
Sandberg und Tankstelle auf der der 
Schule gegenüberliegenden Seite  
Gehweg zu schmal zwischen Auf dem Sandberg und Tankstelle 
Vorhandene Gehwegbreite: 1,20m (s. Bild 15) 
4 Siegburger Straße, Zufahrt zur Förder-
schule 
Auf der Schulseite ist zwischen Radweg und Fahrbahn ein Park-
streifen angelegt. Parkende Fahrzeuge behindern die Sicht auf den 
Seitenraum. 
5 Im Forst  Keine baulichen Gehwege (nur Markierung)  jedoch reine  Anlieger-
straße mit geringer Verkehrsbelastung. Während der hellen Jahres-
zeit alternative Route durch Grünanlage möglich (nicht beleuchtet, 
jedoch offen / ohne Angsträume gestaltet). 
6 Baumschulenweg - Im Forst  Kein durchgehender Geh weg / nicht angelegter Trampelpfad durch 
Grünfläche. Zwischen Ende der Grünfläche und dem Zugang zur 
Grünanlage behindern parkende Fahrzeuge den Durchgang.  
 
Erläuterungen / Fotodokumentation 
Zu Nr. 1: 
Im Zuge der Siegburger Straße wurden 2015 im Rahmen eines Modellver-
suchs Schutzstreifen etwa zwischen Jakob-Kneip-Stra ße und Altenberger 
Kreuz eingerichtet. Damit können Radfahrer in diesem Abschnitt wahlweise 
auf der Fahrbahn oder im Seitenraum fahren.  
Bilder 9 und 10  Schutzstreifen und anderer Radweg in der Siegburger Straße 
 
Nach Aussage der Stadt nutzen etwa 20-25% der Radfa hrer die Fahrbahn-
Option und führen hier zu einer entsprechenden Entlastung im Seitenraum. 
 
Im südlich anschließenden Abschnitt ist der Seitenra um in einen benutzungs-
pflichtigen Radweg und Gehweg aufgeteilt. An einigen  Stellen ist der Seiten-
raum zu schmal für eine gemeinsame Nutzung von Fußgän gern und Radfah-
rern, wie die nachfolgenden Fotos zeigen: 
Bilder 11 und 12 Gehweg und benutzungspflichtiger Radweg an der Siegburger Straße

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 13 
Zu Nr. 2: 
Bilder 13 und 14 Sichtbehinderungen durch Litfaßsäule 
 
Zu Nr. 3: 
Bild 15 Schmaler Gehweg (1,20m) an der Siegburger Straße südlich Auf dem Sandberg 
 
Zu Nr. 4: 
Bild 16 Zufahrt Förderschule und Parkregelung (Quelle: GeoBasis.NRW)

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 14 
Zu Nr. 5: 
Bilder 17 und 18 Markierter Seitenraum in Im Forst und Fußweg durch die Grünanlage (Luftbild, Quelle: 
GEObasis.nrw) 
 
Zu Nr. 6: 
Bilder  19, 20 und 21 Baumschulenweg/Im Forst 
 
2.2.2.2 Radverkehr  
In § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt,  dass Kinder bis zum 
vollendeten achten Lebensjahr im Seitenraum fahren müssen, Kinder bis zum 
vollendeten zehnten Lebensjahr dort fahren dürfen. Erfahrungen zeigen, dass 
Kinder auch nach (gerade) bestandener Radfahrausbil dung an Hauptverkehrs-
straßen in der Regel im Seitenraum fahren, weil sie sich dort sicherer fühlen. 
Für den geplanten Grundschulstandort an der Siegburge r Straße ist davon 
auszugehen, dass der überwiegende Teil der Grundschu lkinder von diesem 
Recht Gebrauch machen wird. Dementsprechend werden sich die radfahren-
den Kinder weitgehend auf den gleichen Routen bewegen,  die im vorigen Ka-
pitel für die zu Fuß gehenden Kinder angenommen wurden.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 15 
Überprüft wurde die Standortanbindung für den Radverke hr orientiert an der 
Frage, an welchen Stellen des Hauptverkehrsstraßenne tzes keine Radver-
kehrsanlagen eingerichtet sind. 
 
Die Siegburger Straße ist mit Radverkehrsanlagen aus gestattet. Die Füh-
rungsformen wechseln zwischen benutzungspflichtigen, g etrennt oder ge-
meinsam geführten Radwegen im Seitenraum, anderen R adwegen und optio-
nal nutzbaren Schutzstreifen. Wie in Kapitel 2.2.2. 1 beschrieben sind die Sei-
tenraumbreiten stellenweise zu eng für eine gemeins ame Nutzung von Fuß-
gängern und Radfahrern.  
 
Auf der Straße Auf dem Sandberg sind keine Radverkehrs anlagen eingerich-
tet. Gemäß städtischer Zählung vom 1.12.2015 liegt de r Schwerverkehrsan-
teil2 während der morgendlichen und mittäglichen Spitzenstu nden bei jeweils 
rund 14%, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 m/h. Der nördliche Sei-
tenraum ist ca. 3 m breit, die südliche Seitenraumbreite beträgt 2 m.  
 
2.2.2.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)  
Der öffentliche Personennahverkehr ist für Grundschulen auf Grund des räum-
lich in der Regel begrenzten Einzugsbereichs von nach geordneter Bedeutung. 
Die geplante Grundschule liegt in unmittelbarer Nähe d er Bushaltestelle Sieg-
burger Straße und der Stadtbahnhaltestelle Baumschule nweg. Durch die 
Schleifenerschließung der Linie 159 in dem historis chen Teil von Poll liegen die 
Standorte für die einzelnen Richtungshaltestellen d er Haltestelle Siegburger 
Straße relativ weit auseinander. Die Haltestelle in Fahrtrichtung Poll (Schütte-
werk) liegt nördlich des Knotens Auf dem Sandberg, d ie Haltestelle in Fahrt-
richtung Buchheim liegt schulseitig zwischen der gepla nten Grundschule und 
der Straße Im Forst.  
 
Mit dem Bus fahrende, aus Richtung Kalk kommende Schüler werden morgens 
an der nördlichen Haltestelle aussteigen und nachmitt ags an der südlich gele-
genen Haltestelle einsteigen. Während sich die südlic he Haltestelle praktisch 
vor der Haustür befindet, ist die nördliche Haltestelle rund 250 m entfernt und 
führt über die Ampel Auf dem Sandberg. 
 
                                           
2 Bei den Ergebnissen der städtischen Zählungen ist zu beachten, dass Lieferfahrzeuge mit zum 
Schwerverkehr gezählt werden.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 16 
Bild 22 Fußwege von der Bushaltestelle Siegburger Straße [Plangrundlage: Luftbild: GEOBa-
sis.nrw; Schulplanung: Stadt Köln] 
 
Die Stadtbahnhaltestelle Baumschulenweg befindet sich  knapp 300 m Luftlinie 
vom Standort entfernt. Die derzeitige Route führt d urch die Straße Im Forst 
bis zur Siegburger Straße, parallel dazu verläuft ein unbeleuchteter Fußweg 
durch die Grünanlage (siehe Tabelle 1). 
Bild 23 Fußwege von der Stadtbahnhaltestelle Baumschulenweg [Plangrundlage: Luftbild: GE-
Obasis.nrw; Schulplanung: Stadt Köln] 
 
2.2.2.4 Bringen / Holen 
Die neue Grundschule ist als Zweigstelle der Janusz- Korczak-Schule am Alten-
berger Kreuz geplant. Auch wenn sich der geplante S tandort nicht 1:1 mit 
dem bestehenden Standort decken wird, liefert der best ehende Standort  
bestmöglich verfügbare Anhaltswerte, um das durch Bri ngen und Abholen ge-
nerierte Verkehrsaufkommen für den neuen Standort abzuschätzen.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 17 
Der Kfz-bezogene Bring- und Abholverkehr wurde am 5. Juni 2018 bei sonni-
gem und warmen Wetter zu Schulbeginn und -ende an d er Janusz-Korczak-
Schule erhoben. Die Janusz-Korczak-Grundschule ist z weizügig, das heißt 
rund 200 Kinder werden hier unterrichtet und deckt s ich demnach mit der für 
die neue Grundschule angenommene Schülerzahl.  
Bild 24 Morgendlicher Bringverkehr an der Janusz-Korczak-Schule 
 
Morgens zu Schulbeginn wurden insgesamt 15 Kfz beoba chtet, mit denen ins-
gesamt 24 Kinder gebracht wurden. Maximal waren drei Fahrzeuge gleichzei-
tig anwesend. Die durchschnittliche Haltezeit betrug 2 min. 
 
Das Abholen findet zu insgesamt 5 Zeiten statt: 
1. Abholzeit: nach der 4. Unterrichtsstunde um 11:35 U hr, 
2. Abholzeit:  nach der 5. Unterrichtsstunde um 12:45 Uhr 
3. Abholzeit: nach der 6. Unterrichtsstunde um 13:30 U hr  
4. und 5. Abholzeit: während und nach der OGS um 15 und 16 Uhr 
 
Nach vorheriger telefonischer Auskunft der Schullei tung vom 28.5. kon-
zentriert sich das Abholen für die Nicht-OGS-Kinder am Tag der Verkehrsbe-
obachtung auf die 1. Abholzeit.  
 
Nach Schulschluss wurden insgesamt 33 Kinder mit 25 Fahrzeugen abgeholt. 
Maximal waren 6 Fahrzeuge gleichzeitig anwesend. Die durchschnittliche Halte 
bzw. Parkdauer betrug 7 min (min. = 1 min; max. = 18 min). 
Bild 25 Mittäglicher Abholverkehr an der Janusz-Korczak Schule (ca. 11:30 Uhr)

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 18 
Bild 26: Nachmittäglicher Abholverkehr an der Janusz-Korczak Schule (ca. 15 Uhr) 
 
Bild 27 Nachmittäglicher Abholverkehr an der Janusz-Korczak Schule [ca. 16 Uhr) 
 
Sowohl das Bringen als auch das Abholen erfolgte im W esentlichen innerhalb 
des mit einem absoluten Haltverbot ausgeschilderten B ereich in der Pastor-
Paul-Milde-Straße. Aufgrund des sehr schönen Wetters i st anzunehmen, dass 
am Erhebungstag weniger Kinder mit dem Auto gebracht  wurden als an 
durchschnittlichen Tagen. 
2.3 Verkehrsbelastung und -qualität im Schulumfeld 
2.3.1 Verkehrsbelastung 
Bild 28 Luftbild des Knotens Siegburger Straße / Auf dem Sa ndberg (Quelle: GEObasis.nrw) 
 
Der 
zentrale Knoten Siegburger Straße ist vierarmig ausgebaut, die südliche 
Zufahrt Auf dem Sandberg wird als zufließende Einbahn straße betrieben, alle 
anderen Fahrbeziehungen sind möglich. Mit Ausnahme der nördlichen Zufahrt

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 19 
Auf dem Sandberg sind alle Knotenpunktszufahrten zwe istreifig ausgebildet, 
in der südöstlichen Zufahrt Siegburger Straße entwickelt sich der  separate 
Rechtsabbiegestreifen unmittelbar hinter Bushaltestelle Siegburger Straße und 
weist eine Länge von rund 180 m auf. Das entspricht einer Aufstelllänge für 
etwa 30 Fahrzeuge. 
 
Fußgängerfurten sind über die beiden Zufahrten des San dbergs angelegt so-
wie über die 
stadteinwärts liegende Zufahrt Siegburger Straße. Die nächstge-
legene Querungshilfe für Fußgänger auf der Siegburger Straße weiter südlich  
befindet sich in Höhe der Einmündung Im Forst in Form einer Mittelinsel. 
 
Die Siegburger Straße ist hochbelastet. Im Dezember 2015 betrug die Quer-
schnittsbelastung der Siegburger Straße südlich der Str aße Auf dem Sandberg 
im Tagesverkehr rund 23.000 Fahrzeuge, nördlich davon  noch rund 18.000 
Kfz/24h. Der Sandberg hat eine Querschnittsbelastung von rund 12.000 
Kfz/24h. Es gibt eine starke Übereckbeziehung zwische n der 
südöstlichen 
Siegburger Straße und dem Sandberg, die Übereckbeziehun g aus Richtung 
Zentrum in Richtung Gremberg ist hingegen eher gering. Der Lkw-Anteil auf 
dem östlichen Sandberg beträgt im Zeitraum 6-10 Uhr rd. 14%, steigt bis Mit-
tag auf gut 16% an und fällt bis zur Nachmittagsspitz e (16:45 – 17:45 Uhr) 
auf 6% ab.  
Bild 29 Errechneter Tagesverkehr aus der städtischen Zählung vom 1.12.2015 
 
Die Wohnstraßen sind nur gering belastet. In Richtung  Rheinufer weist hier 
die Verbindung Salmstraße - Poller Hauptstraße bzw. die  Gegenrichtung Poller 
Hauptstraße – Auf dem Sandberg mit Querschnittsbelastu ngen von 3.000 bis 
4.000 Kfz/24 h die höchsten Verkehrsmengen im Ersch ließungsstraßennetz 
auf.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 20 
2.3.2 Verkehrsqualität 
Die Verkehrsqualität für den zu untersuchenden Knote npunkt Siegburger 
Straße / Auf dem Sandberg wurde nach dem Handbuch für di e Bemessung 
von Straßenverkehrsanlagen (HBS) überprüft. Für die B eurteilung der Ver-
kehrsqualität gelten beim Kfz-Verkehr die mittleren Wartezeiten gemäß der 
Tabelle 2 für signalisierte Knotenpunkte, für die Bew ertung des Fußgänger- 
und Radverkehrs die maximalen Wartezeiten gemäß Spalte 2 der Tabelle. 
 
Tabelle 2     Grenzwerte für die Qualitätsstufen bei signalisierten Knotenpunkten  
Qualitätsstufe 
QSV3 
Signalisierte Knotenpunkte  
Fußgänger- und Radverkehr Kfz-Verkehr [s]  
maximale Wartezeit mittlere Wartezeit 
A ≤ 30 ≤ 20 
B ≤ 40 ≤ 35 
C ≤ 55 ≤ 50 
D ≤ 70 ≤ 70 
E ≤ 85 > 70 
F > 85 -1 
1 Die QSV F ist erreicht, wenn die nachgefragte Verkehrsstärke über der Kapazität liegt 
 
Die einzelnen Qualitätsstufen (QSV)bedeuten: 
QSV A:  Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffe nen Verkehrsteilneh-
mer sehr kurz. 
QSV B:  Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffe nen Verkehrsteilneh-
mer kurz. Alle während der Sperrzeit auf dem betracht eten Fahr-
streifen ankommenden Kraftfahrzeuge können in der na chfolgen-
den Freigabezeit weiterfahren. 
QSV C:  Die Wartezeiten sind für die jeweils betroffe nen Verkehrsteilneh-
mer spürbar. Nahezu alle während der Sperrzeit auf dem betrach-
teten Fahrstreifen ankommenden Kraftfahrzeuge können  in der 
nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren. Auf dem betra chteten 
Fahrstreifen tritt im KfzVerkehr am Ende der Freiga bezeit nur gele-
gentlich ein Rückstau auf. 
QSV D:  Die Wartezeiten sind für die jeweils betroff enen Verkehrsteilneh-
mer beträchtlich. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt im Kfz-
Verkehr am Ende der Freigabezeit häufig ein Rückstau auf. 
QSV E:  Die Wartezeiten sind für die jeweils betroff enen Verkehrsteilneh-
mer lang. Auf dem betrachteten Fahrstreifen tritt i m Kfz-Verkehr 
am Ende der Freigabezeit in den meisten Umläufen ein  Rückstau 
auf.  
QSV F:  Die Wartezeiten sind für die jeweils betroff enen Verkehrsteilneh-
mer sehr lang. Auf dem betrachteten Fahrstreifen wir d die Kapazi-
tät im Kfz-Verkehr überschritten. Der Rückstau wäch st stetig. Die 
Kraftfahrzeuge müssen  bis zur Weiterfahrt mehrfach vorrücken. 
                                           
3 QSV: Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 21 
Vereinfachend zusammengefasst können Verkehrsqualitäten bis Qualitätsstufe 
D als ausreichend angenommen werden, bei Qualitätsst ufen E und F kommt 
es im Kfz-Verkehrs zu längeren Rückstauereignissen und für Fußgänger wer-
den die Wartezeiten so lang, dass die Wahrscheinlichk eit für Rotlichtüber-
schreitungen zunimmt. Die Verkehrsqualität des Gesam tknotens entspricht 
dem jeweils am schlechtesten bewerteten Strom des Kno tenpunktes. Ein Ein-
fluss von Nachbarknoten bleibt unberücksichtigt. 
 
Zu beachten ist, dass die Ergebnisse der rechnerische n Bewertung nach HBS 
mitunter von den Ergebnissen der Verkehrsbeobachtung en abweichen. So bil-
det das HBS den Einfluss des Vorrangs von Fußgängern und Radfahrern ge-
genüber abbiegenden Kfz nur ungenügend bzw. gar nicht ab. 
 
Die Berechnung erfolgte auf Grundlage einer Verkehrs zählung der Stadt Köln 
vom 1.12.2015 für Festzeitsteuerung. Der Knoten Siegb urger Straße ist voll-
verkehrsabhängig4 gesteuert. Versorgt ist jeweils eine Steuerung mit u nd oh-
ne Phasentrennung für die Straße Auf dem Sandberg. 
Derzeit wird die Steue-
rung ohne Phasentrennung geschaltet.  
 
In dem Ablauf mit Phasentrennung werden die beiden Zufah rten Auf dem 
Sandberg getrennt voneinander freigegeben, andernfalls  gemeinsam in einer 
Phase. Die Fußgängerfurt über den nördlichen Sandberg wird bedingt verträg-
lich mit beiden Zufahrten der Siegburger Straße freige geben, die südliche Furt 
durch die zufließende Einbahnstraße konfliktfrei gef ührt. Die Siegburger Stra-
ße kann nur über die westliche Zufahrt gequert werden. 
 
 
Bild 30 Verkehrsqualitäten in der morgendlichen Spitzenstunde links ohne, rechts mit Phasen-
trennung 
 
                                           
4  Das Bewertungsverfahren nach HBS ist nur für Festzeitprogramm anwendbar. Es ist jedoch davon 
auszugehen, dass durch den Einsatz verkehrsabhängiger Steuerungen die Leistungsfähigkeit / 
Verkehrsqualität gegenüber der Festzeitsteuerung verbessert werden kann und die HBS-
Bewertung den „worst case“ darstellt.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 22 
Bild 31 Verkehrsqualitäten in der nachmittäglichen Spitzenst unde links ohne, rechts mit Phasen- 
trennung 
 
Das rechnerische Ergebnis bescheinigt der Siegburger  Straße eine ausgespro-
chen gute Leistungsfähigkeit während der morgendliche n und nachmittägli-
chen Spitzenstunde. Die Richtigkeit dieses Ergebnisses lässt sich nicht eindeu-
tig bestätigen, da zum Zeitpunkt der Verkehrsbeobachtungen der Abfluss nach 
Norden eingeschränkt war und deshalb insbesondere di e östliche Zufahrt 
Siegburger Straße ihre Freigabezeit nicht vollständi g nutzen konnte. Die Ursa-
chen für den eingeschränkten Abfluss nach Norden wer den an dem Fußgän-
gerüberweg oder der Bedarfsanlage nördlich der Jakob- Kneip-Straße gesehen.  
Aufgrund des geringen Abstandes zwischen Sandberg und  Fußgängerüberweg 
von weniger ca. 120 m, können sich bei häufigen Que rungen Rückstaus bis 
zum Sandberg ergeben.  
 
Die Leistungsfähigkeit im nördlichen Sandberg erreich t bei der Steuerung 
oh-
ne Phasentrennung morgens die Qualitätsstufe D,  nachmittags die Qualitäts-
stufe B. Die Fußgängerfurt über die Siegburger Straße wird mit Qualitätsstufe 
E bewertet (ohne Phasentrennung) . Der „Bahnübergang“, an der die Linie 7 
von der Haltestelle Salmstraße in die Mittellage de r Siegburger Straße geführt 
wird, erfolgt unsignalisiert und funktioniert nach Verkehrsbeobachtung gut. 
 
2.3.3 Verkehrsbeobachtungen  
Gemäß HBS-Bewertung erreicht die Siegburger Straße wäh rend der morgend-
lichen und nachmittäglichen Spitzenstunden eine gute  Verkehrsqualität. Die 
Verkehrsbeobachtungen während der morgendlichen Spitze nstunde kommen 
teilweise zu abweichenden Ergebnissen. So staute sich  der Geradeausverkehr 
auf der Siegburger Straße auch während der Grünphasen über 200 m zurück, 
ursächlich dafür ist jedoch primär der eingeschränk te Abfluss auf der Siegbur-
ger Straße weiter stadteinwärts.  
 
Der nördliche Sandberg war dauerhaft vom Knoten Siegbu rger Straße aus zu-
rückgestaut, das Stauende reichte teilweise bis zur Bahnunterführung an der 
Rolshover Straße. Gegen 8:13 Uhr hatte sich der Stau  auf eine Länge von et-
wa 110 m zurückgebildet (bis Hausnummer 116), zwei M inuten später, gegen 
8:15 Uhr betrug der Rückstau nur noch rund 40 m (bis Hausnummer 99). Hier

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 23 
liegt das Ergebnis der Beobachtung (QSV E-F) geringfügi g schlechter als bei 
der rechnerischen Bewertung. 
 
Während des Abholverkehrs ist der Knoten ausreichend leistungsfähig, es wa-
ren keine nennenswerten Rückstaus zu beobachten. 
 
Bei einer im Jahr 2009 an gleicher Stelle durchgefüh rten Verkehrsbeobach-
tung [4] wurden folgende Beobachtungen gemacht: 
- Es wurde ein Beinah-Unfall mit Schulkindern beobac htet, die die 
nördli-
che Straße Auf dem Sandberg querten und zu spät von dem abbiegenden 
Verkehr gesehen wurden. In diesem Zusammenhang ist auf die zum Teil 
schlechten Sichtverhältnisse an diesem Knotenpunkt h inzuweisen (s. 
Kap. 2.2.2.1). 
- Wiederholt wurde beobachtet, dass links abbiegende  Fahrzeuge aus der 
nördlichen Zufahrt Auf dem Sandberg das Signal bei Rot überfuhren.  
 
2.4 Unfalldatenauswertung 
Ausgewertet wurden alle Unfälle der Kategorien 1-4 5, sowie alle Unfälle mit 
Beteiligung von Fußgängern, Radfahrenden, Kindern und Jugendlichen. Unter-
sucht wurden folgende Strecken und Knotenpunkte: 
                                           
5 Die Einteilung der Unfallschwere eines Unfalls erf olgt nach Kategoriestufen 1–6. Bei Unfällen der 
Kategorien 1–3 handelt es sich um Unfälle mit Personenschaden, bei Unfällen der Kategorien 4-6 
um Unfälle mit Sachschäden. Maßgebend im Rahmen der Unfalldatenauswertung sind Unfälle der 
Kategorie 1-4.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 24 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 32 Strecken und Knoten der Unfalldatenauswertung

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule A.d.Sandberg       25  
Tabelle 3: Verkehrsunfälle der Kategorie 1 – 4; 2015 - 2017  
 Siegburger 
Str. 276-404 
Siegburger Str. / 
Hechtstr. 
Siegburger Str. / 
Auf dem Sandberg 
Auf dem 
Sandberg 
Siegburger 
Str. 405-457 
Siegburger Str. / 
Im Forst 
Siegburger Str. 
458-535 
Siegburger Str. / 
Am Weizenacker 
2015 
Kat. 1-4 7 1 2 1 1 1 1 - 
davon Kat.1-3 7 1 1 1 1 - 1 - 
mit Beteiligung Fußgänger 1 - - 1 - - - - 
mit Beteiligung Radfahrer 1 - - - 1 - - - 
mit Beteiligung Kinder / Jugdl.  1 - 1 - - - - - 
2016 
Kat. 1-4 8 - - 2 - 1 4 1 
davon Kat.1-3  8 - - 2 - - 3 1 
mit Beteiligung Fußgänger - - - - - - 1 - 
mit Beteiligung Rad 2 - - 1 - - 1 - 
mit Beteiligung Kinder / Jugdl.  - - - - - - - - 
2017 
Kat. 1-4 11 - - 1 1 1 2 - 
davon Kat.1-3  9 - - - 1 1 2 - 
mit Beteiligung Fußgänger - - - - - - - - 
mit Beteiligung Rad - - - - - - - - 
mit Beteiligung Kinder / Jugdl.  - - - - - - - -

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 26 
Die Auswertung zeigt in der Dreijahresauswertung kein e konstanten Auffällig-
keiten für die betrachteten Knotenpunkte. Schulwegunf älle wurden nicht re-
gistriert. Unfallauffälligkeiten zeigen sich im Str eckenabschnitt Siegburger 
Straße auf dem Abschnitt zwischen Im Gartenhof und A uf dem Sandberg, 
Trend ansteigend. In drei Jahren ereignete sich ein Un fall infolge eines Rot-
lichtverstoßes am Knoten Siegburger Straße / Auf dem  Sandberg. Aufgrund 
der Unfallhäufung auf der Siegburger Straße im Abschn itt 276 – 404 wird die-
ser Abschnitt näher untersucht. 
Bild 33 Unfälle im Bereich Siegburger Straße 
 
Bild 33 zeigt eine Unfallhäufung auf der Siegburger Str aße zwischen Salm-
straße und Jakob-Kneip-Straße. Auf dem knapp 200 m lan gen Abschnitt er-
eigneten sich in der Dreijahresauswertung insgesamt 16 Unfälle der Kategorie 
2-4.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 27 
2015:   5 Unfälle, davon 2 Unfälle mit schwerem Pers onenschaden, insgesamt 
2 Unfälle wurden ausgelöst durch ruhenden Verkehr. 
2016:   4 Unfälle mit leichtem Personenschaden, die  Unfälle zeigen keine Auf-
fälligkeiten in Bezug auf den Unfalltyp6 
2017:   7 Unfälle der Kategorie 3 und 4, davon 2 Unfä lle im Längsverkehr und 
3 sonstige Unfälle, auch hieraus lässt sich keine be sonderen Konflikt-
situationen ableiten. Auffällig ist, dass sich die Un fälle auf einen gut 
100 m langen Abschnitt konzentrierten. 
 
2.5 Zusammenfassung Analyse und Anforderungen für d ie Planung 
Der Standort liegt, mit allen Verkehrsarten gut erre ichbar, am südöstlichen 
Rand von Poll. Die Siegburger Straße ist eine wichti ge Zufahrt für Pendler aus 
dem Süden (Westhoven, Porz und Zündorf) mit dem Ziel Deutz. Die Siegbur-
ger Straße löst eine spürbare Trennwirkung zwischen dem östlichen und west-
lichen Teil von Poll aus. Die eher langgestreckte Os tseite erfährt durch den 
ebenfalls hoch und mit viel Schwerverkehr belastete n Sandberg eine weitere 
Teilung. Die Wohnstraßen sind nur gering belastet. 
 
Der überwiegende Teil der künftigen Schüler wird entw eder die Siegburger 
Straße oder den Sandberg auf dem Schulweg überqueren m üssen. Idealer-
weise an signalisierten Übergängen, wo das nicht mögl ich ist, sollten andere 
Formen von Querungshilfen (Mittelinseln, Zebrastreif en oder ein Kombination 
aus beidem) vorhanden sein oder eingerichtet werden.  An allen Übergängen 
ist auf gute Sichtbeziehungen zwischen Fahrbahn und Au fstellflächen zu ach-
ten. 
 
Für eine sichere Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad wurden folgende 
Problemstellen identifiziert: 
- Schlechte Sichtverhältnisse am Knoten Siegburger St raße / A.d. Sand-
berg. Beim Überqueren des nördlichen Sandberges in Richt ung Schule 
wird die Sicht zwischen Aufstellfläche und Fahrzeugv erkehr durch eine 
Litfaßsäule behindert. Zwar ist ein Konflikt formal durch die Signalsteue-
rung ausgeschlossen, jedoch fördert die Möglichkeit  von Blickkontakt 
auch bei signalgeregelten Knoten die objektive Sicher heit (z.B. bei Rot-
lichtverstößen) sowie das subjektive Sicherheitsempfinden. 
- Siegburger Straße, nördlich des Sandbergs: Punktuelle und teilweise 
schwer einzusehende Engstellen im Seitenraum. Im Bere ich der Engstel-
len wird die gemeinsame Nutzung von Radfahrern und Fu ßgängern als 
problematisch eingeschätzt. 
- Siegburger Straße im Bereich Zufahrt zu Förderschu le: Sichtbehinderun-
gen auf den Seitenraum durch parkende Fahrzeuge. 
- Kurvenbereich Im Forst aus Richtung Baumschulenwe g: Behinderung des 
Durchgangs durch parkende Fahrzeuge. 
- Auf dem Sandberg: trotz hoher Verkehrs- und Lkw-Bel astung keine Rad-
verkehrsanlagen, die zulässige Geschwindigkeit beträgt 50 km/h. 
 
                                           
6 Unfalltypen beschreiben die Konfliktsituation, die zu m Unfall führten. Das Fehlverhalten der Ver-
kehrsteilnehmer, also die Unfallursache, sowie die Schuldfrage haben für die Bestimmung des Un-
falltyps keine Bedeutung.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 28 
Für den Kfz-Verkehr zeigte sich eine erhebliche Eins chränkung der Leistungs-
fähigkeit am Knoten Siegburger Straße/Auf dem Sandberg während der mor-
gendlichen Spitzenstunde. Der nördliche Sandberg und die  östliche Zufahrt 
Siegburger Straße erreichen während der morgendlichen Spitzenstunde nach 
Verkehrsbeobachtung lediglich die Qualitätsstufe E-F , bewertet auf Grundlage 
des Rückstaus und der sich daraus ergebenden Wartezei t. Die mangelnde 
Leistungsfähigkeit ist jedoch die Folge eines nicht leistungsfähigen Abflusses 
in Richtung Westen. Da eine rechnerisch zuverlässig e Bewertung des Analyse-
zustandes nicht möglich ist, bedeutet das im Umkehrsc hluss, dass sich die 
Prognosen ebenfalls nicht rechnerisch exakt abbilden lassen werden. 
 
Die Unfalldatenauswertung zeigte eine Häufung von Ty p 57, 6 und 7-Unfällen 
auf der Siegburger Straße im Streckenabschnitt Salmstr aße bis Jakob-Kneip-
Straße. 
 
Um eine möglichst realistische Abschätzung des Bring- und Abholverkehrs für 
den neuen Standort durchführen zu können, wurde der Br ing- und Abholver-
kehr an der Janusz-Korczak Grundschule an einem sonn igen Junitag erfasst. 
Der Bringverkehr war mit 15 Fahrzeugen gering und zei gte einen maximalen 
Bedarf von 3 Fahrzeugen gleichzeitig. Die Abwicklung er folgte wie an vielen 
anderen Schulen auch an dafür nicht vorgesehenen Ste llen, wie zum Beispiel 
innerhalb von Haltverbotszonen. Der Abholverkehr ver teilte sich auf insge-
samt 3 Zeitschnitt, war damit zwar zeitlich entzerrt , zeigte jedoch aufgrund 
von länger dauernden Parkvorgängen und einem insgesamt höheren Auf-
kommen einen deutlich höheren Bedarf von 6 gleichze itig erforderlichen Park-
ständen. Die Prognosen für den neuen Standort werden  sich an den Beobach-
tungen am Altenberger Kreuz orientieren und einen Sc hlechtwetteraufschlag 
berücksichtigen. 
 
Ergänzende Anmerkung: 
Mit Blick zurück in die 60er und 70er Jahre wird deutl ich, dass sich das Brin-
gen und Abholen erst in den letzten 2-3 Jahrzehnten bundesweit zu einem 
Problem entwickelt hat. Wie sich diesbezügliche „Gepf logenheiten“ trotz der 
öffentlichen Diskussion weiter entwickeln werden lä sst sich nicht abschätzen, 
auch weil diese Entwicklungen u.a. davon abhängen, we lche Maßnahmen in 
Zukunft ergriffen werden, diesem Trend entgegenzuwirk en. Es zeigt sich je-
doch immer deutlicher, dass die Elterntaxi-Problemati k nicht alleine durch 
verkehrliche Maßnahmen zu lösen sein wird, sondern f lankierend auch inten-
siver schulischer Anstrengungen bedarf. In dem Konzept teil werden deshalb 
über die verkehrlichen Empfehlungen hinaus auch Anreg ungen für schulische 
Initiativen gegeben. 
                                           
7 Typ 5: Unfälle mit ruhendem Verkehr, Typ 6: Unfälle  im Löngsverkehr, Typ 7: Sonstige Unfälle

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 29 
3 Planung 
Bild 34 Planung für die beiden Schulen (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Reinders LandschaftsArchitekten bdla, 
2018 [7]) 
 
Die Planung sieht vor, südlich der bestehenden Gebäud e der Förderschule ei-
nen Erweiterungsbau zu errichten und darin die derzeit  in Containern unter-
gebrachten Klassenräume einzurichten. Die Schülerzah l wird nicht weiter an-
steigen und der Schul- und Schülerverkehr weiterhin über die beiden Schul-
parkplätze abgewickelt werden. Die Lehrerparkplätze und die Vorfahrt für 
gehbehinderte Schüler der Förderschule bleiben unveränd ert an der Straße 
„Auf dem Sandberg“. 
 
Für die Fläche an der Siegburger Straße, auf denen die  Busse die Kinder brin-
gen und abholen und auf der derzeit die Klassen-Cont ainer untergebracht 
sind, liegt eine Planung des Büros Reinders Landsch aftsArchitekten aus dem 
Jahr 2018 [7] vor. Die Planung wurde unter der Maßgabe  erstellt, für jeden 
der vorgesehenen 14 Busse einen festen Halteplatz v orzusehen. In der Mitte 
der Busschleife ist eine Spiel- und Sportfläche vor gesehen, die auch als Pau-
senfläche dienen soll. 
 
Die Verkehrsbeobachtungen hatten gezeigt, dass die B usse bereits vor der of-
fiziellen Toröffnung um 14:45 Uhr am Standort ankomm en und in der Zufahrt 
oder im Umfeld parken. Die Schule hat zugesagt, das G elände nach dem Um-
bau bereits ab 14:30 Uhr zu öffnen und in Aussicht gestellt, den Schwimm-
busbetrieb für die Grundschule ebenfalls in der Buss chleife abwickeln zu dür-
fen. 
 
Das Gebäude der Grundschule soll südlich der Buszufa hrt an der Siegburger 
Straße errichtet werden. Zwischen dem sich L-förmig n ach Osten erstrecken-

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 30 
den Gebäude und der Siegburger Straße soll der Schulpa rkplatz eingerichtet 
werden. Neben den für den Stellplatznachweis erforde rlichen Stellplätzen soll 
möglichst auch die Abwicklung des Bring- und Abholverk ehrs über diesen 
Parkplatz erfolgen. 
 
Die Turnhalle der Grundschule wird außerhalb der Sch ulzeiten bis spätestens 
22 Uhr Sportvereinen zur Verfügung stehen. 
 
3.1 Kfz-Verkehr 
3.1.1 Stellplatzbedarfe 
Der Stellplatzbedarf (Kfz und Rad) für die schulisc hen und außerschulischen 
Nutzungen der Grundschule ergibt sich aus der Richtzah lenliste der Stadt Köln 
[8] und erfolgt unter der Annahme einer geplanten Sch ülerzahl von rd. 200 
Schülerinnen und Schülern. 
 
Für die Förderschule ist kein erneuter Stellplatznac hweis zu führen, da die 
Schülerzahl gleich bleibt. 
3.1.1.1 Kraftfahrzeuge 
Die Richtzahlenliste der Stadt Köln sieht für Grund schulen einen Stellplatzbe-
darf von einem Stellplatz pro 30 Schüler vor (=7 St ellplätze). Unter Berück-
sichtigung einer Minderung von 25% aufgrund einer ü berdurchschnittlich gu-
ten ÖPNV-Anbindung ergibt sich ein Stellplatzbedarf fü r die schulische Nut-
zung von 6 Stellplätzen. 
 
Für die außerschulische Nutzung der Turnhalle werden ebenfalls 6 Stellplätze 
benötigt. Wenn die außerschulische Nutzung außerhalb de r Schulzeiten er-
folgt, sollten dafür prinzipiell die Mitarbeiter Stel lplätze mitgenutzt werden 
können, sofern die Bauaufsicht diesem Vorschlag zustimmt. 
3.1.1.2 Fahrräder   
Gemäß Richtzahlenliste der Stadt Köln ergibt sich für die schulische Nutzung 
ein Bedarf von 34 Fahrradabstellplätzen, für die au ßerschulische Nutzung der 
Turnhalle ein Bedarf von 4 Fahrradstellplätzen. 
 
Die Schulleitung der Janusz-Korczak-Schule, die wie di e neue Schule zweizü-
gig ist, hält für ihre Schule einen Bedarf von 60 Fa hrrad- und 30 Rollerabstell-
plätzen erforderlich. Es wird empfohlen, den von der  Janusz-Korczak-
Grundschule formulierten Bedarf an der neuen Grundschule zu realisieren. 
 
3.1.2 Bring- und Abholverkehr 
Die Höhe des Bring- und Abholverkehrs der neuen Gru ndschule wird sich 
weitgehend an dem Aufkommen der bestehenden Janusz-Ko rczak-Schule ori-
entieren, da die Schülerzahlen vergleichbar sind un d sich die Schule in einem 
ähnlichen sozialen Umfeld befindet. Die Verkehrszählu ng an der Janusz-
Korczak-Schule am 5. Juni 2018 zeigte ein Bring- un d Abholverkehrsaufkom-
men von: 
Bringverkehr  15 Kfz, maximal 3 Fahrzeuge gleichzeit ig anwesend 
Holverkehr  24 Kfz, maximal 6 Fahrzeuge gleichzeitig  anwesend

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 31 
Maßgebend für die Bemessung des Stellplatzbedarfs ist der Abholverkehr. Um 
einen an Schlechtwettertagen erhöhten Stellplatzbed arf zu berücksichtigen, 
wird dafür im ungünstigen Fall ein Aufschlag von 50%  berücksichtigt. Damit 
ergibt sich ein Bedarf von maximal 10 zeitgleich benötigten Stellplätzen. 
 
Formal gibt es für den Bring- und Abholverkehr (bauord nungsrechtlich) keine 
Nachweispflicht. Der zunehmende Trend, Schüler mit d em Auto zur Schule 
bringen, führt jedoch in ähnlichem Maße zu (Sicherhe its-)Problem im direkten 
Schulumfeld. Diese äußern sich meist durch Nichtbeach ten von Haltverboten, 
Befahren von Geh- oder  Radwegen, Gefährdungen durch Rückwärtssetzen 
etc.. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung fo rdert daher, im Rahmen 
des Bauantragsverfahrens ein Konzept für eine siche re Abwicklung des Bring- 
und Abholverkehr vorzulegen und die Auswirkungen auf da s öffentliche Stra-
ßennetz zu minimieren. Generell favorisiert wird ei ne Abwicklung auf dem 
Schulgrundstück, ist das nicht möglich, sind Möglichke iten einer Abwicklung 
im öffentlichen Verkehrsraum zu prüfen. Um den schul ischen Verkehr auf dem 
Schulgrundstück abwickeln zu können, sind in Summe 1 5 Stellplätze erforder-
lich, vorausgesetzt außerschulische Veranstaltungen f inden außerhalb der 
Schulzeiten statt. 
3.1.2.1 Abwicklung des Bring- und Holverkehrs auf d em Schulgrundstück 
Auf dem in der Machbarkeitsstudie zur Grundschule [9] vorgesehen Parkplatz 
sind 12 Stellplätze vorgesehen, die von Norden aus üb er die Zufahrt zur Bus-
schleife aus erschlossen werden sollen. Der Parkplat z war als Sackgasse kon-
zipiert, eine Durchwegung nach Süden war nur für Fußgänger vorgesehen. 
Bild 35 Parkplatz der Grundschule gemäß der Machbarkeitsstudie [Quelle: Reinders Land-
schaftsArchitekten, Duisburg] 
 
Durch Anordnung von Schrägparkplätzen anstelle der u rsprünglich vorgese-
henen Senkrechtaufstellung und einem damit einhergehen den Einrichtungs-
verkehr kann Raum für einen zusätzlichen Längsparkst reifen entlang des 
Schulgebäudes gewonnen werden. Durch diese Stellplatz anordnung ließen 
sich insgesamt 16 Stellplätze auf der Fläche realisi eren. Die Zufahrt könnte

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 32 
entweder über die Zufahrt an der Busschleife mit Aus fahrt über die Feuer-
wehrzufahrt erfolgen (Variante A) oder umgekehrt (Variante B). 
Bild 36 Mögliche Parkplatzgestaltung mit 16 Stellplätzen. Lin ks: Variante A; Rechts: Variante B  
 
Variante A: 
Die Überprüfung der notwendigen Sicht-
dreiecke ergab bei Anordnung der Ausfahrt 
im Bereich der Feuerwehrzufahrt keine 
Einschränkungen auf die Siegburger Stra-
ße, sofern sich kein Bus an der Haltestelle 
befindet. Bei haltendem Bus wird die Sicht 
auf den fließenden Verkehr eingeschränkt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 37 Sichtdreieck bei der Ausfahrt auf die Siegburger Stra ße Variante A

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 33 
Variante B: 
Bei Variante B wird die Sicht bei der Ausfahrt durch  die parkenden Fahrzeuge 
eingeschränkt. In der Zufahrt zur Busschleife kann es zu kreuzenden Verkeh-
ren von einfahrenden Bussen und ausfahrendem Bring- und Abholverkehren 
kommen. Die Ausfahrt des Grundschulparkplatz sollte de shalb gegenüber der 
Buszufahrt untergeordnet werden. 
 
In beiden Varianten kritisch zu bewerten ist, dass von Norden kommende El-
tern zwei entgegenkommende Fahrstreifen, den Radweg und den Gehweg 
überqueren müssten, um links auf das Schulgrundstück abzubiegen. Bei ei-
nem Rückstau von der Ampel am Sandberg wird die Sich t weiter einge-
schränkt. Um das Konfliktpotenzial zu minimieren, wi rd bei Umsetzung dieser 
Lösung empfohlen, durch Einrichtung von Haltverbote n die Sicht auf den Sei-
tenraum zu verbessern.  
 
3.1.2.2 Abwicklung des Bring- und Holverkehrs im St raßenraum 
Alternativ wäre eine Abwicklung des Bring- und Abholver kehr im öffentlichen 
Straßenraum denkbar. Hierzu müssten auf beiden Seiten der Siegburger Stra-
ße Bereiche (siehe Bild 38) mit eingeschränktem Halt verbot von 7:30 Uhr bis 
16:00 Uhr eingerichtet werden. Diese Lieferzonen er lauben das Halten (bis 
3 min). Ladezonen, die speziell zur Abwicklung von Bring-  und Abholverkehr 
im Umfeld von Schulen eingerichtet werden, werden häufig als Elternhaltestel-
len bezeichnet. Um für den Schulverkehr nutzbar zu sein, müssen die Ladezo-
nen oder Elternhaltestellen von parkenden Fahrzeugen frei gehalten werden. 
In Gebieten mit hohem Parkdruck werden Ladezonen hä ufig für längere Park-
vorgänge genutzt, insbesondere dann, wenn aufgrund nie driger Überwa-
chungsdichten die Wahrscheinlichkeit einer Ahndung gering ist. Zugeparkte 
und nicht nutzbare Elternhaltestellen führen dazu, da ss sich Eltern situativ 
andere Stellen suchen müssen, die wiederum möglicher weise ungeeignet 
sind.  
 
Die Einrichtung von Elternhaltestellen empfiehlt sich  auf der Siegburger Stra-
ße: 
- schulseitig in Höhe des Getränkehandels, zwischen  Zufahrt Förderschule 
und Knotenpunkt Auf dem Sandberg 
- in Fahrtrichtung stadtauswärts im Bereich der beste henden Wohnbebau-
ung. Die derzeit deutlich hinter der Fahrbahn zurücklie genden Gebäude 
werden mit der Umsetzung der Wohnbebauung Poller Da mm [2] abgeris-
sen und durch eine neue Bebauung ersetzt. Sofern hie r im Rahmen der 
Planung zum Poller Damm Haltebereiche vorgesehen werde n können, 
wird eine solche Lösung empfohlen. Ist das nicht mög lich, wird empfoh-
len entsprechende Haltebereiche in Höhe der Schule v orzusehen. Dazu 
müsste der Geh-/Radweg unter Inanspruchnahme des vorha ndenen 
Grünstreifens um rund 2,00 m zurückversetzt werden.  Über den Grün-
streifen wird der Geländesprung zwischen Straße und Feld ausgeglichen, 
der Grünstreifen ist in städtischem Eigentum.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 34 
Bild 38 „Elternhaltestellen“ an der Siegburger Straße [Luf tbild: Geobasis.nrw] 
 
Um eine Akzeptanz der „Elternhaltestelle“ in der El ternschaft zu erreichen, ist 
eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit (Information und flankierende Maß-
nahmen) der Schule erforderlich. 
 
Nachteil dieser Variante: Entfallen von weiteren Par kplätzen im öffentlichen 
Straßenraum. 
 
3.1.2.3 Kombinierte Variante 
Grundsätzlich sind alle zur Abwicklung des Bring- und  Abholverkehrs vorge-
schlagen Varianten (auf Grundstück und im Straßenraum ) realisierbar. Vor- 
und Nachteile der einzelnen Varianten sind in den vorh erigen Kapiteln be-
schrieben. Ergänzend dazu wird eine kombinierte Lösu ng vorgeschlagen, bei 
der eine Elternhaltestelle im öffentlichen Straßenr aum in Fahrtrichtung Porz 
eingerichtet und in Fahrtrichtung Innenstadt der Bring- und Abholverkehr über 
den Schulparkplatz abgewickelt wird. Vorteil dieser Variante ist, dass die 
Linksabbiegevorgänge bei der Zu- und Ausfahrt weitgeh end reduziert werden 
können. In dieser Variante erscheint es sinnvoll, die  Zufahrt zum Schulpark-
platz über die Feuerwehrzufahrt zu führen und die Au sfahrt im Norden vorzu-
sehen.  
 
Eine Reduzierung der Stellplätze auf dem Schulparkplat z wird nicht empfoh-
len, da:  
- die nach Richtzahlenliste ermittelte Anzahl von L ehrerstellplätzen von ei-
nem eher optimistischen Stellplatzbedarf in Stadtrandlagen ausgeht, 
- künftige Entwicklungen zum Bringen und Abholen nich t zuverlässig prog-
nostiziert werden können,

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 35 
- eine Reduzierung von ca. 4 Stellplätzen auf dem S chulparkplatz keine 
Änderungen an der Querschnittsaufteilung ermöglichen und demzufolge 
auch keinen Flächengewinn bedeuten würden. 
 
3.1.3 Prognosebelastung 
Belastungsannahmen Grundschule (mit Schlechtwetterzuschlag). Angenom-
mener Verteilungsschlüssel:  
- 70% aus bzw. in Richtung Norden,  
- 30% aus bzw. in Richtung Süden. 
 
Morgens (maßgebend: 7:40 - 8:10 Uhr) 
- Zufluss: 6 Kfz aus Beschäftigtenverkehr + 23 Kfz Bringverkehr = 29 Kfz 
- Abfluss: 23 Kfz Bringverkehr 
 
Nachmittags (maßgebend: 14:50 : 15:10 Uhr) 
- Zufluss: 15 Kfz Abholverkehr 
- Abfluss: 6 Kfz Beschäftigtenverkehr + 15 Kfz Abholverkehr = 21 Kfz 
 
Belastungsannahmen Förderschule (Zufahrt Busschleife), gemäß Bestand 
mit 12 jeweils Kfz8 morgens und nachmittags. 
 
Morgens (maßgebend: 7:30 – 8:10 Uhr) 
Zufahrt aus und Ausfahrt in Richtung Norden. 
 
Nachmittags (maßgebend 14:45 – 15:15 Uhr) 
- Zufahrt: 6 Busse aus Richtung Süden, 6 Busse aus Richtung Norden 
- Ausfahrt: 2 Busse in Richtung Süden, 10 Busse in Richtung Norden 
 
 
Bild 39 Zu- und Ausfahrten Parkplatz und Buswendeschleife morg ens (7:40 – 8:10 Uhr) 
                                           
8  1 Standardlinienbus, 2 (kurze) Reisebusse, 4 Kleinbu sse  in Langversion und 5 Kleinbusse in 
Normallänge

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 36 
Bild 40 Zu- und Ausfahrten Parkplatz und Buswendeschleife nach mittags (14:45 – 15:15 Uhr) 
 
3.1.4 Verkehrsqualität 
Der Berechnung der Verkehrsqualität wurde nach HBS f ür unsignalisierte Kno-
tenpunkte durchgeführt. Der Berechnung liegen folgende  Annahmen zugrun-
de: 
 
- Zu- und Ausfahrt zum Schulparkplatz bzw. der Buswendesc hleife finden 
zeitlich konzentriert während etwa 30 min morgens u nd nachmittags statt. 
Da sich HBS-Bewertungen jedoch auf Stundenintervalle beziehen, wurden 
die Prognosebelastungen von Zu- und Ausfahrt rechneri sch jeweils ver-
doppelt.  
- Darüber hinaus wurde für die Berechnung der Verkehrs qualität während 
des Abholverkehrs um 15 Uhr die Belastung auf der Si egburger Straße um 
10% gegenüber der nachmittäglichen Spitzenstundenbelast ung verringert. 
Die reguläre Spitzenstunde auf der Siegburger Straße l iegt gemäß städti-
scher Zählung von Dezember 2015 zwischen 16:45 – 17:45 Uhr.  
 
Mit Bezug auf die Ergebnisse (Tab. X und y) sind die Ströme wie folgt numme-
riert: 
Bild 41 Zuordnung Fahrzeugströme

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 37 
Tabelle 4 Zu- / Ausfahrt Schulgrundstück Verkehrsqualität morgens  
Strom  q-vorh. q-Haupt q-max w N-95 N-99 QSV 
Nr. Pkw-E/h Fz/h Pkw-E/h [s]    
2 805  3.600    A 
3 18  1.600    A 
4 14 1.520 102 40,9 1 1 D 
6 68 412 588 8,4 1 1 A 
Mischstrom 4+6 82  324 17,4 2 2 B 
8 642  1.800    A 
7 76 823 504 10,0 1 1 A 
Mischstrom 7+8 718  1.800 3,4 2 4 A 
 
Tabelle 5 Zu- / Ausfahrt Schulgrundstück Verkehrsqualität nachmit tags 
Strom  q-vorh. q-Haupt q-max w N-95 N-99 QSV 
Nr. Pkw-E/h Fz/h Pkw-E/h [s]    
2 726  3.600    A 
3 26  1.600    A 
4 18 1.679 93 48,6 1 1 E 
6 60 373 613 7,8 1 1 A 
Mischstrom 4+6 78  267 20,6 2 2 C 
8 931  1.800    A 
7 18 746 555 10,1 1 1 B 
Mischstrom 7+8 949  1.800 4,3 4 6 A 
 
Das Ergebnis zeigt eine ausreichende Verkehrsqualitä t während des morgend-
lichen Bringverkehrs. Während des Abholverkehrs um 15  Uhr erreicht die Ver-
kehrsqualität für den links ausbiegenden Strom vom Pa rkplatz bzw. der Wen-
deschleife die Qualitätsstufe E und könnte ein Sich erheitsdefizit bedeuten. Die 
Unterbindung des Linksabbiegens durch Anordnung eines Re chtsausbiegege-
botes wird jedoch zunächst nicht als erforderlich a ngesehen. Die Verkehrsbe-
obachtung hatte gezeigt, dass die Busse derzeit probl emlos ausfahren können 
und von anderen Verkehrsteilnehmern „reingelassen“ werden. Auch durch den 
gepulkten Zufluss auf der Siegburger Straße ergeben sic h mglw. gut nutzbare 
Zeitlücken für Strom 4.  
 
3.2 Fußgänger und Radfahrer 
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Schulstandortes  für Fußgänger und 
Radfahrer werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 38 
Bild 42 Maßnahmenempfehlungen für Fuß- und Radverkehr 
 
1. Einrichten einer Fußgänger-Bedarfsanlage über di e Siegburger Straße in 
Höhe der Bushaltestelle (s. auch Bild 38). Die Empfe hlung leitet sich aus 
verschiedenen Aspekten ab: 
- Zum einen kann die „fehlende“ 4. Furt am Knoten Au f dem Sandberg 
hier an sinnvoller Stelle „ersetzt“ werden, ohne Ko nflikte, die sich 
aus einer bedingt verträgliche Führung ergeben. Bei E inrichtung ei-
ner Elternhaltestelle auf der Siegburger Straße stadt auswärts (Kap. 
3.2.2 und 3.2.3) wäre eine sichere und direkte Queru ng ein zusätzli-
ches Argument. 
- Die Umsetzung des B-Plans Poller Damm sieht vor, die Grünanlage 
zwischen geplanter Grundschule und Im Forst in Rich tung Poller 
Damm fortzuführen. Die Bedarfsanlage würde die Über querung der 
Siegburger Straße deutlich verbessern, der Umweg über  die Mittelin-
sel würde entfallen.  
2. Aufheben des Parkens und Einrichtung eines absolute n Haltverbots auf 
der Schulseite zwischen Zufahrt zur Förderschule un d der Feuerwehrzu-
fahrt Grundschule zur Verbesserung der Sicht auf den Geh- und Radweg.  
3. Entfernen der Litfaßsäule im Sichtfeld zwischen Fußgängeraufstellfläche 
(Querung Siegburger Straße) und (rechtsabbiegenden) Fahr zeugverkehr 
Auf dem Sandberg.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 39 
4. Anordnen einer Tempo 30-Streckenbeschilderung Auf  dem Sandberg und 
„Gehweg, Radfahrer frei“ (Schrittgeschwindigkeit) im nördlichen Seiten-
raum  
5. Beidseitig Anordnung „Gehweg Radfahrer frei“ auf der Siegburger Straße 
zwischen Sandberg und Altenberger Kreuz. Darüber hinaus sollte seitens 
der Stadtverwaltung geprüft werden, ob es möglich ist , Schutzstreifen 
auf der Fahrbahn anzulegen.  
6. Unterbinden des Parkens im Kurvenbereich Im Forst.  Aus Komfortgrün-
den wird im Bereich der Grünfläche die Anlage einer befestigten Wege-
verbindung (z.B. wassergebundene Decke) vorgeschlagen. 
 
3.3 Schwimmbusbetrieb 
In Absprache mit der Förderschule kann der Schwimmbus betrieb der Grund-
schule außerhalb der Bring- und Abholzeiten der Förder schule auf der Bus-
wendeschleife der Förderschule abgewickelt werden. D ies wird interne Ab-
stimmungen zwischen Grundschule und Förderschule erf ordern, da die Freiflä-
che in der Mitte der Buswendeschleife während der P ausen als Schulhof ge-
nutzt wird. Inwiefern der Schwimmbusbetrieb für die  Förderschüler als sicher-
heitsgefährdend einzustufen ist, liegt im Ermessen der Schule bzw. des Schul-
amtes.  
 
3.4 Buswendeschleife 
Bild 43 Buswendeschleife für 2 Standardlinienbusse und 12 Kleinbusse (Grundlage [7]) 
 
Die geplante Buswendeschleife bietet Platz für 2  Busse von 12 m Länge 
(Standardlinienbus) und 12 Kleinbusse in der Langver sion (8 m Länge). Alle 
Busse können unabhängig voneinander ihre Position anf ahren ohne Rückwärts 
zu rangieren und auch unabhängig voneinander ihre Pos ition wieder verlas-
sen.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 40 
Die Buswendeschleife soll nach dem Bau der Schulgeb äude neu gestaltet wer-
den. Da auf der Fläche der Betrieb aufrechterhalten werden muss, ist es er-
forderlich, dass der Umbau in mehreren Bauabschnitten erfolgt. Auf Grund der 
besonderen Schülerklientel sollen möglichst wenige Veränderungen erfolgen. 
 
Nach Überprüfung der Möglichkeiten wird folgende Vorg ehensweise vorge-
schlagen: 
 
1. Bauabschnitt 
Bild 44 Umbau Buswendeschleife 1. Bauabschnitt, Busse in Abholposition 
 
in einem ersten Bauabschnitt wird der nördliche Tei l der Buswendeschleife 
(Fahrgasse und nördlicher Seitenraum) umgestaltet. D er Busbetrieb findet im 
südlichen Teil statt. Die Busse fahren auf den Hof e in und setzen dann rück-
wärts, wie heute auch, in ihre jeweilige Position. 
 
2. Bauabschnitt 
Bild 45 Umbau Buswendeschleife 2. Bauabschnitt, Busse in Abholposition

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 41 
 
Im zweiten Bauabschnitt wird der südliche Teil der Bu swendeschleife (Fahr-
gasse und südlicher Seitenraum) umgestaltet. Der Busbetrieb findet im nördli-
chen Teil statt. Die Busse fahren auf den Hof ein und setzen dann rückwärts in 
ihre jeweilige Position. 
 
3. Bauabschnitt 
Bild 46 Umbau Buswendeschleife 3. Bauabschnitt, Busse in Ab holposition [Plangrundlage: 
Reinders Landschaftsarchitekten] 
 
Im dritten Bauabschnitt wird der westliche Teil des Mittelbereichs umgestaltet. 
Zwölf Busse können an ihrer endgültigen Position hal ten. Zwei Busse nehmen 
noch eine vorübergehende Position im östlichen Mitt elteil ein. Alle Busse errei-
chen ihre Position vorwärts ohne zu rangieren. 
 
4. Bauabschnitt 
Bild 47 Umbau Buswendeschleife 4. Bauabschnitt, Busse in Abholposition 
 
Im vierten Bauabschnitt stehen alle Busse auf ihrer endgültigen Position. Der 
verbleibende Teil des Mittelbereichs wird umgestaltet.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 42 
3.5 Schulische Beiträge zur Verkehrssicherheit und Mobilitätsbildung 
Wie in Kapitel 2.5 angesprochen werden die von Bring-  und Abholverkehren 
ausgehenden Probleme im Umfeld von Schulen dauerhaft n icht ausschließlich 
verkehrlich gelöst werden können. Ebenso lässt sich d as Thema Verkehrssi-
cherheit nicht rein auf straßenräumliche Gegebenhei ten reduzieren, denn Ver-
kehrssicherheit besitzt in der Regel immer auch eine Verhaltenskomponente, 
die voraussetzt, dass die Verkehrsteilnehmer ...  
a)  … wissen, wie sie sich im Straßenverkehr „richt ig“ verhalten 
(►Regelkenntnis), 
b)  … sich an die Regeln halten ( ►Regelakzeptanz), 
c) … in der Lage sind, Fehlverhalten von anderen Ve rkehrsteilnehmer zum 
eigenen Schutz auszugleichen (►Erfahrung) 
 
Zuständig für die Vermittlung dieser Verhaltensaspekte sind Schulen und El-
ternhäuser. 
 
Die schulische Verkehrserziehung hat sich leider in d en letzten Jahrzehnten 
nicht in gleichem Maße entwickelt, wie verkehrliche (z.B. gestiegene Ver-
kehrsbelastung, weniger Freiräume für Kinder) und die  gesamtgesellschaftli-
che Veränderungen (erhöhtes Sicherheitsbewusstsein, C omputerzeitalter, Ver-
häuslichung etc.) stattgefunden haben. Klassische und  in der Regel fest im 
Lehrplan verankerte Elemente der Verkehrserziehung i n der Primarstufe sind 
Schulumfeldbegehungen im 1. Schuljahr und die Radfahrau sbildung im 4. 
Schuljahr. Die praktischen Unterrichtsbausteine werden dabei oft von den Ver-
kehrssicherheitsberatern der Polizei durchgeführt, wä hrend sich die schuli-
schen Aufgaben oft auf die Vorbereitung und Unterstüt zung der Praxis sowie 
Vermittlung theoretischer Grundlagen konzentrieren. 
 
Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die Zielgruppe E ltern künftig stärker in 
die Verkehrssicherheitsarbeit der Schulen einzubinden. Die Eltern entscheiden, 
wie ihre Kinder den Schulweg zurücklegen, ob zu Fuß o der mit Roller, mit Rad, 
Bus oder mit dem Auto. Die Gründe für das Bringen und Abholen mit dem Au-
to sind vielfältig und reichen von Bequemlichkeit ü ber praktischen Erwägun-
gen bis hin zu Angst und Sorge um die Sicherheit des Kindes. 
 
Der Schulweg, insbesondere der mit anderen Kindern gemeinsam und mög-
lichst unbegleitet zurückgelegte, besitzt eine nich t zu unterschätzende Bedeu-
tung für allgemeine kindliche Entwicklungen. Das bein haltet die Entwicklung 
von Selbstständigkeit, Entscheidungs- und Risikokompe tenz, Selbsteinschät-
zung, motorische und psychomotorische Fähigkeiten, Gem einschaftsgefühl, 
Sozialkompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Umweltbezug und vieles ande-
re mehr. Es wäre deshalb wichtig, das Bewusstsein fü r die Bedeutung des ei-
genständigen Schulweges im schulischen Kontext zu st ärken und, adressiert 
an die Schul- und Bildungsverwaltung der Appell, die S chulen bei der Umset-
zung  entsprechender Initiativen und deren Verankerung im Schulalltag zu un-
terstützen. Anregungen dafür könnten sein: 
- Durchführung von Lehrerfortbildungen zum schulisc hen Mobilitätsma-
nagement, 
- Durchführung von möglichst praktischen Unterricht seinheiten „sicherer 
Schulweg“, aufbauend auf die Programme der Polizei,

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 43 
- Etablierung von Laufbussen/Schulweggemeinschaften f ür Hin- und 
Rückwege innerhalb des fußläufigen Einzugsbereiches. Auch: mit dem 
Auto bis zu einem Klassenkameraden und von dort aus gemeinsam zu 
Fuß. 
- Erarbeitung eines Schulwegplans, in den mgl. auch die „Elternhaltestel-
len“ und die Routen der Laufbusse eingezeichnet sind . Der Schulwegplan 
sollte vor der Einschulung an die Eltern verteilt werden, 
- Bewerbung von Elternhaltestellen durch Elternbrief e und Elternabende, 
Homepage, Schulneulingsveranstaltungen etc., 
- Bewusstseinsbildung über die Bedeutung des eigenstän digen Schulweges 
(Förderung Selbstständigkeit, Verantwortung, Risikokomp etenz, Motorik, 
soziale Kompetenz etc.),  
- Durchführung von schulischen Aktionen: Stempelakt ionen, Verkehrszäh-
mer [10] …, 
 
Das Zukunftsnetz Mobilität [11] mit Hauptsitz beim V RS in Köln berät und un-
terstützt Kommunen rund um das Thema nachhaltige Mobi litätsentwicklung, 
schulisches Mobilitätsmanagement ist ein Baustein davon.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 44 
4 Zusammenfassung und Fazit 
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung haben gezeigt,  dass der geplante 
Grundschulstandort an der Siegburger Straße gut an da s städtische Verkehrs-
netz angebunden und für alle Verkehrsarten gut errei chbar ist. Während der 
morgendlichen Spitzenstunde zeigten sich auf der Sie gburger Straße stadt-
einwärts Rückstauerscheinungen, die etwa von der Halt estelle Salmstraße bis 
fast zur A 4 reichten und damit die Erreichbarkeit der  Schule aus südlicher 
Richtung erschweren. 
 
Unter Berücksichtigung der angenommenen Schulwege werd en für die zu Fuß 
oder mit dem Rad kommenden Schüler folgende Maßnahmen empfohlen: 
Bild 48 Maßnahmenempfehlungen für Fuß- und Radverkehr 
 
1. Einrichtung einer Fußgänger-Bedarfsanlage über die  Siegburger Straße in 
Höhe der Bushaltestelle.  
2. Aufhebung des Parkens und Einrichtung eines absolute n Haltverbots auf 
der Schulseite zwischen Zufahrt zur Förderschule un d der Feuerwehrzu-
fahrt Grundschule zur Verbesserung der Sicht auf den Geh- und Radweg.  
3. Entfernung der Litfaßsäule im nordöstlichen Quadran ten des Knotens 
Siegburger Straße/ Auf dem Sandberg.  
4. Anordnung einer Tempo 30-Streckenbeschilderung Auf  dem Sandberg 
und „Gehweg, Radfahrer frei“ in nördlichen Seitenraum

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 45 
5. Beidseitig Anordnung „Gehweg Radfahrer frei“ auf der Siegburger Straße 
zwischen Sandberg und Altenberger Kreuz  
6. Unterbinden des Parkens im Kurvenbereich Im Forst.  Aus Komfortgrün-
den wird im Bereich der Grünfläche die Anlage einer befestigten Wege-
verbindung vorgeschlagen.  
 
Der Bring- und Abholverkehr kann prinzipiell auf dem S chulgrundstück oder 
im öffentlichen Straßenraum abgewickelt werden. Verk ehrlich empfohlen wird 
eine kombinierte Variante bei der für den Richtung Porz orientierten Bring- 
und Abholverkehr eine Elternhaltestelle etwa in Höhe der Wohnbebauung 
Siegburger Straße 486 eingerichtet wird, der stadtei nwärts gerichtete Verkehr 
über den Schulparkplatz abgewickelt wird. 
 
Eine Veränderung der Leistungsfähigkeit des Knotens Siegburger Straße / Auf 
dem Sandberg ist durch den neuen Schulstandort nicht zu erwarten.

Verkehrsgutachten Grundschule Siegburger Straße und Förderschule Auf dem Sandberg 46 
5 Quellen 
Internetquellen: Stand 15.10.2018 
[1]  http://www.schule-sandberg.de/index.php?option=com_content&view 
=article&id=48&Itemid=60 
 
[2] Stadtplanungsamt der Stadt Köln; Berechnungen für die Verkehrserzeu-
gung und Verkehrsbelastungen zum städtebaulichen Planu ngskonzept 
Poller Damm in Köln Poll; Mai 2005 
 
 [3] Straßenverkehrsordnung (StVO); §2(5) Straßenbenu tzung durch Fahr-
zeuge; 
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013. 
html 
[4] verkehrskonzept gbr; Verkehrsuntersuchung Poller Damm, Aachen 2009 
 
[5] GDV Unfallforschung der Versicherer; Unfalltypen-Katalog, Leitfaden zur 
Bestimmung des Unfalltyps; Berlin Januar 2016 
 
[6] Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrsw esen; Richtlinie für die 
Einrichtung von Lichtsignalanlagen (RiLSA); Köln 
 
[7] Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Bauherr), Rei nders LandschaftsArchi-
tekten bdla, Erwiterung Förderschule „Auf dem Sandber g“ Genehmi-
gungsplanung Außenanlagen; 02.02.2018 
 
[8] Richtzahlenliste der Stadt Köln; Köln 1.6.2000 
 
[10] Verkehrszähmer:  
https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/infothek/aktuelles/leitfaden-
verkehrszaehmer-ist-wieder-verfuegbar-geh-abenteuer-statt-elterntaxi 
 
[11] Zukunftsnetz Mobilität: https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/

Anlage 3_Beantwortung der Fragen aus Sitzung der BV 7 am 02.09.21

4895 Zeichen

Anlage 3 
 
Planungsbeschluss für die Errichtung einer Fußgängersignalisierung an der Siegburger 
Straße zur Schulwegsicherung im Zusammenhang mit der Schulerweiterung und des 
Schulneubaus Siegburger Straße/Auf dem Sandberg in Poll (2094/2021) 
hier: TOP 6.2 Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 02.09.2021 
 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen und Berücksichtigung der Anregun-
gen: 
 
„Was bedeutet Anpassung der Geometrie des Knotenpunktes Siegburger Straße/Auf dem 
Sandberg? Welche Maßnahmen sollen hier zukünftig noch umgesetzt werden? Wie wird si-
chergestellt, dass die Maßnahmen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen? 
„ 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anpassung der Knotenpunktgeometrie soll so erfolgen, dass die Fahrbeziehungen Süd nach Ost 
und Ost nach Süd gleichzeitig erfolgen kann. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit des Knotens erhöht 
werden. Zusätzlich wurde durch das Amt für Verkehrsmanagement angeregt, die bisher fehlende 
vierte Fußgängerfurt zu ergänzen. Die Umgestaltung der Kreuzung wird ausdrücklich nicht zu Lasten 
des Fuß- und Radverkehrs erfolgen. 
Der Radverkehr soll auf der Siegburger Straße zwischen den Straßen „Im Forst“ und „Auf dem Sand-
berg“ auf der Fahrbahn auf einem 2,10 m breiten Schutzstreifen geführt werden. Der Einsatz von Ein-
bauten zwischen Radstreifen und Kfz-Fahrstreifen wird abgelehnt, da dadurch die Sturzgefahr für 
Radfahrende erhöht wird und die geplanten Parkstände nicht erreicht werden können. Der Entwurf 
der östlichen Straßenseite der Siegburger Straße kann auf die westliche Straßenseite gespiegelt wer-
den. Die dafür notwendigen Grundstücke befinden sich bereits im Besitz der Stadt Köln. Da die ge-
samte östliche Straßenseite zwischen den Straßen „Im Forst“ und „Auf dem Sandberg“ baulich umge-
staltet werden soll, kann auf das im Gutachten vorgeschlagene Haltverbot verzichtet werden. Im Be-
reich der Haltestelle wird eine Ladeeinrichtung für elektrisch betriebene Busse ergänzt. Der Vorent-
wurf wird der BV nach Fertigstellung der Planung vorgelegt.  
 
 
„Inwiefern beeinflusst das neue Gewerbegebiet am TÜV die Kapazität für abbiegende Fahr-
zeuge am Knotenpunkt Siegburger Straße/Auf dem Sandberg? Über welche Zahlen reden wir 
hier?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Gewerbegebiet ist noch nicht final entwickelt. Es soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Mit 
Anpassung des Knotenpunktes Siegburger Straße/Auf dem Sandberg wird im Zuge der Umgestaltung 
der Signalplan geändert. 
 
 
„Die Fertigstellung der beiden Maßnahmen (Lichtsignalanlage und Radverkehrserschließung) 
zur Inbetriebnahme der Schule kann nicht eingehalten werden. Bis wann ist die Realisierung 
geplant und möglich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Baumaßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2024 durchgeführt werden. 
 
 
„Im Fazit des Gutachtens wird unter Punkt 5. als Maßnahme die beidseitige Anordnung „Geh-
weg Radfahrer frei“ auf der Siegburger Straße zwischen Sandberg und Altenberger Kreuz vor-
geschlagen. Dies wiederspricht der Vorlage, in der mehrfach auf Engstellen hingewiesen wird, 
wo die gemeinsame Nutzung von Radfahrenden und Zu Fuß Gehenden als problematisch ein-
geschätzt wird (siehe S. 11, S. 27). Sind alternative Streckenführungen in Erwägung gezogen

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worden, z. B. über die Rolshover Gärten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zunächst wird die Radverkehrsführung auf der Siegburger Straße, wie bereits unter der ersten Frage 
ausgeführt, optimiert. Im weiteren Schritt soll der Kernbereich von Poll (insbesondere die Siegburger 
Straße im Geschäftsbereich) hinsichtlich der Radverkehrsführung gemäß geändertem Beschluss vom 
18.06.2021, TOP 3.1 behandelt werden. 
 
Wie für alle Kölner Stadtbezirke soll auch für Porz ein Radverkehrskonzept erstellt werden, das die 
Radhauptrouten auf einem Radnetz mit Maßnahmenkatalog darlegt. 
 
Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurde eine alternative Streckenführung des Radverkehrs nicht 
in Erwägung gezogen. 
 
 
„Halteverbote auf der Siegburger Straße im Bereich der Schule. Von wo bis wo geht der Be-
reich der Haltverbotszone? Soll es sich um ein dauerhaftes Haltverbot oder um ein zeitlich be-
grenztes handeln?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Vorgesehen ist, dass die Beschilderung des absoluten Haltverbots hinter der Zufahrt des Getränke-
marktes (Siegburger Straße 401) und vor der bestehenden KVB-Bushaltestelle angebracht wird und 
somit in diesem Bereich gilt. Das absolute Haltverbot gilt zu den Zeiten des Schulbetriebes von 7.30-
17.00 Uhr. 
 
 
„Wird angesichts des Verkehrsaufkommens auf der Siegburger Straße die Idee, Schulwegsi-
cherung durch „Schülerlotsen“ aktiv zu unterstützen und Elternschaft einzubinden, von der 
Stadt forciert und gefördert?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung wird diesbezüglich nicht selbst aktiv. Bei Bedarf müsste sich die Schule an die Ver-
kehrswacht Köln e. V. wenden.

Beratungsverlauf (1)

07.04.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Siegburger Straße 486
  • Kasinostraße 63
  • Salmstraße
  • Poller Hauptstraße
  • Rolshover Straße
  • Hechtstraße
  • Jakob-Kneip-Straße
  • Poller Damm
  • Baumschulenweg
  • Auf dem Sandberg 2
  • Am Altenberger Kreuz
  • Am Weizenacker 2015
  • Im Gartenhof
  • Neumarkt
  • Straße 2
  • Im Forst 2
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
2094/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.07.2021
Erstellt
01.06.2021 10:30