Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm "Digitalpakt NRW" vom 16.06.2025
Mitteilung Ausschuss 1600/2025 vom 18.06.2025
Stand: Am 02.07.2025 im Gremium „Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft“ beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 18.06.2025 1600/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm "Digitalpakt NRW" vom 16.06.2025 Fünfte Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ stehen der Stadt Köln 47,333 Millionen Euro zur Digitalisierung der Kölner Schulen zur Verfügung. Durch den zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 10% und die nicht förderfähigen Kosten erhöht sich die gesamte Investitionssumme um ca. 6,5 Millionen € Eigenmittel auf etwa 53,834 Millionen €. Am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Digitalisierung der Kölner Schulen beschlossen (Session-Vorlage 0844/2020). Bisher erfolgten vier Sachstandsmitteilungen: Vorlage 1 (Session 2790/2023) am 20.11.2023 Vorlage 2 (Session 1073/2024) am 22.04.2024 Vorlage 3 - Aktualisierung Sachstand vom 22.04.2024 (Session 1688/2024) in Sondersitzung ASW am 26.06.2024 Vorlage 4 (Session 3511/2024) am 25.11.2024 Die vorliegende Sachstandsmitteilung schreibt die o. g. Mitteilungen fort und gibt einen aktuel- len Überblick. Aktueller Stand der Maßnahmen Um die Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln abrufen zu können, waren alle Fördermaß- nahmen grundsätzlich bis 31.10.2024 vollständig umzusetzen und schlusszurechnen. Andern- falls hätte keine Förderfähigkeit bestanden. Seit Mitte 2024 hat die Bezirksregierung begonnen die Möglichkeit zu eröffnen, mit entspre- chender Begründung Förderzeiträume im Einzelfall über den 31.10.2024 zu erweitern. Hier wurden in guter und enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung alle durch den Förder- mittelgeber eröffneten Möglichkeiten genutzt und bis Frühjahr 2025 konnten im Zuge vertrau- ensvoller ´Gespräche mit dem Fördermittelgeber Verlängerungsanträge mit gut begründeten Ausnahmen bis maximal Juni 2025 gestellt werden. Eine weitere Verlängerung wurde seitens der Verwaltung angestrebt, ist jedoch seitens der Bezirksregierung ausgeschlossen worden, da die Fördermittel vom Bund bereitgestellt werden und das Land bzw. die Bezirksregierung gegenüber dem Bund ebenfalls strenge Fristvorgaben einzuhalten hätte. Des Weiteren behält 2 sich der Fördermittelgeber die Möglichkeit der Kürzung von Fördergeldern bei allen verlänger- ten Maßnahmen grundsätzlich vor. Im Folgenden wird ein Überblick über die Sachstände der einzelnen Fördermaßnahmen gege- ben: a.) Modernisierung der Datenverkabelung in Kölner Schulen Die Modernisierung der Datenverkabelung bildet das Fundament für die Digitalisierung eines jeden Schulstandorts. Für die neue Verkabelung beauftragt die Stadt Köln zunächst ein Ingeni- eurbüro mit der Fachplanung, um anschließend auf Basis der Fachplanung die Verkabelungs- arbeiten an eine Elektrofirma zu vergeben. Von den ursprünglich 60 geplanten Maßnahmen wurden Anfang 2024 17 Förderanträge zu- rückgezogen, da deren Fertigstellung aufgrund des Baufortschritts und vorhandener Verzöge- rungen in keinem Fall bis zum Ende des Förderzeitraums erfolgen konnten. Um die Fördermit- tel zu sichern, wurden Ersatzmaßnahmen beantragt (Details im Absatz Ersatzmaßnahmen). Für alle noch laufenden Maßnahmen wurden ab Mitte 2024 – sofern erforderlich – Verlänge- rungsanträge gestellt und zum Teil bis Juni 2025 gewährt: Anzahl Schulen Fördervolumen Schulen mit Fördermaßnahme 43 16,7 Mio. € Davon fristgerechte Fertigstellung: - sehr wahrscheinlich oder bereits erfolgt 32 11,5 Mio. € - Wahrscheinlichkeit mittel bis hoch 6 2,5 Mio. € - Wahrscheinlichkeit gering bis unmöglich 5 2,7 Mio. € In der letzten Sachstandsmitteilung wurde mitgeteilt, dass die fristgerechte Umsetzung von 18 Maßnahmen aufgrund der Insolvenz einer Baufirma akut gefährdet sei. Aufgrund der Insol- venz hat die Bezirksregierung den Förderzeitraum für viele betroffene Maßnahmen bis Ende Juni 2025 verlängert. Von den 18 Maßnahmen konnten 8 erfolgreich neu ausgeschrieben wer- den und 7 konnten aufgrund des Baufortschritts unter großem zeitlichen Druck noch mit der insolventen Baufirma abnahmebereit und damit förderfähig hergestellt werden. Daher konnte der Status „Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Fertigstellung gering bis un- möglich“ für lediglich 5 Maßnahmen aufrechterhalten werden. Zudem enthält diese Kategorie auch nicht mehr nutzbares Fördervolumen auch von Maßnahmen anderer Kategorien, z. B. weil die eigentliche Maßnahme (Erstellung und Inbetriebnahme einer neuen oder überarbeite- ten Datenverkabelung) abgeschlossen wurde, aber Rückbau des alten Netzes und/oder Nach- arbeiten nicht mehr fristgerecht abgeschlossen werden können und damit nicht förderfähig sind. b.) Präsentationstechnik (interaktive Tafeln in Form von TouchPanels) Gesamtzahl Fördervolumen (gerundet) TouchPanels ursprüngliche Planung 2941 15,6 Mio. € Davon fristgerechte Fertigstellung: 2810 12,6 Mio. € Nicht genutztes Fördervolumen: 3 Mio. € Zusätzliche Beschaffung (Details unter Ersatzmaßnahmen) 684 3,5 Mio. € Davon fristgerechte Fertigstellung: 618 2,8 Mio. € Nicht ausgeschöpftes Fördervolumen 0,2 Mio. € 3 Die TouchPanel-Maßnahmen konnten entsprechend der oben aufgeführten Tabelle fristge- recht montiert und abgerechnet werden. Aufgrund von Kostenvergünstigungen in der Beschaf- fung konnten auch kurzfristig vor Förderende an weiteren Standorten mehr TouchPanels be- schafft werden als ursprünglich kalkuliert (vgl. Tabelle „Zusätzliche Beschaffung“), wodurch rund 15,4 der 15,6 Mio. € Fördergelder (fast 99%) realisiert werden konnten. c.) Schulisches WLAN Die W-LAN Ausleuchtung der Schulen zur Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe sowie im An- schluss die Installation der W-LAN Accesspoints erfolgt durch eine Firma mit entsprechendem Rahmenvertag. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtanzahl der durch den Rahmenvertrags- partner bis zum Ende des Förderzeitraums 31.10.2024 realisierten Installationen: Gesamtzahl Fördervolumen (gerundet) Fertiggestellte Schulen: 68 3,5 Mio. € umgeschichtetes Fördervolumen: 1,5 Mio. € Nach der Ausleuchtung einer großen Anzahl von Schulen bis zum Frühjahr 2024 wurde deut- lich, dass oft mehr Accesspoints installiert werden müssen, als im Förderantrag ursprünglich geplant waren. Daher ergab sich bei der Hochrechnung auf alle 73 Schulen nach damaliger Schätzung eine Kostensteigerung von durchschnittlich 30 %, was die für den W-LAN Ausbau veranschlagten Fördermittel voraussichtlich zu 86 % ausgeschöpft hätte. Im Verlaufe des Jahres und nach individueller Ausleuchtung stellte sich heraus, dass die Ge- samtanzahl der zusätzlich benötigten Accesspoints doch geringer ausfällt, als im Frühjahr 2024 hochgerechnet. Zudem wurde durch einen neuen Rahmenvertrag die zu beschaffende IT-Inf- rastruktur günstiger als ursprünglich geplant. Außerdem konnten 5 Standorte aufgrund unter- schiedlicher Problemlagen nicht fristgerecht ausgestattet werden. Daher verblieben im Bereich WLAN-Ausbau rund 1,5 Mio. € Fördermittel, die allesamt auf andere Anträge umverteilt wurden (vgl. Tabelle „umgeschichtetes Fördervolumen“). d.) Fachraumausstattungen An drei Berufskollegs werden neue Fachraumausstattungen finanziert. Aktueller Sachstand: Maßnahme Fördervolumen (gerundet) Sachstand Digitale Laborti- sche für das Wer- ner-von-Siemens Berufskolleg 2,6 Mio. € Die Fachplanung ist abgeschlossen, Ausschreibung sowie Vergabe sind erfolgt. Aufgrund diverser Verzö- gerungen bei der Fachplanung, der Vergabe und der laufenden Umsetzung konnte der Fachbereich im Dezember 2024 mit dem Bau der Maßnahmen star- ten. Es konnte eine Maßnahmenverlängerung erfolg- reich begründet werden und diese wurde bis 30.06.2025 gewährt. Aktuell wird mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet, so dass möglichst alle Räume bis zum Fristende fertiggestellt sind und die gesamte Maßnahme abgerechnet werden kann. Ak- tuell sind jedoch 7 von 21 Räumen (und damit rund 1/3 der Fördermittel) als kritisch zu betrachten. CNC-Technik für das Berufskolleg Ulrichgasse 0,2 Mio. € Die Maßnahme ist abgeschlossen, der Mittelabruf wurde beim Fördermittelgeber eingereicht, die Aus- zahlung der Mittel ist erfolgt Automatisierungs- labor für das Hans- 0,5 Mio. € Die Maßnahme wurde bis Ende August 2024 wegen massiver Lieferprobleme als kritisch eingestuft. Eine 4 Böckler-Berufskol- leg Verlängerung des Förderzeitraums wurde daher bis 03/2025 beantragt und gewährt. Alle Lieferungen sind zwischenzeitlich erfolgt. Der Antrag auf Mitte- labruf wurde Ende April gestellt. Ersatzmaßnahmen Für die nicht genutzten Fördermittel aus den zuvor erläuterten Maßnahmen wurden seit An- fang 2024 laufend diverse Ersatzmaßnahmen zur Förderung beantragt und der Förderzeit- raum wurde bis 31.12.2024 bzw. teilweise bis 30.06.2025 gewährt. Diese setzen sich aktuell wie folgt zusammen: Ersatzmaßnahme Volumen För- derantrag Umsetzungsstatus Risikoeinschät- zung Weitere TouchPanels 3,5 Mio. € Anträge abgeschlossen. Fördermittel i. H. v. 2,8 Mio. € erhalten Etwa 80% der Ersatz- maßnahme realisiert. 20% aufgrund von Umsetzungsschwie- rigkeiten, z. B. Ver- zögerung durch As- bestbelastung, pa- rallele Baumaßnah- men oder Kosten- vergünstigungen nicht realisierbar iPads (Ersatz Altgeräte) 2,1 Mio. € abgeschlossen, Mittel abgerufen keine, da abge- schlossen Fachraum-PCs (Ersatz Altgeräte) 5,5 Mio. € Anträge i. H. v. 4,9 Mio. € umgesetzt, davon 4,1 Mio. € bereits abgeru- fen, restliche Mittelab- rufe sind bis Ende Mai vorgesehen 0,6 Mio.€ nicht mehr realisierbar Peripherie für Lehrer*in- nen Endgeräte 0,6 Mio. € abgeschlossen, Mittel abgerufen keine, da abge- schlossen Virtuelle Schweißgeräte/ Fachraumausstattung 0,2 Mio. € abgeschlossen, Mittel abgerufen keine, da abge- schlossen Abruf der Fördermittel Der Fördermittelabruf bei der Bezirksregierung Köln ist grundsätzlich erst möglich, sobald die Maßnahmen eines Förderantrags abgeschlossen und schlussgerechnet sind. Daher tritt die Stadt Köln mit eigenen finanziellen Mitteln in Vorleistung. Für alle bis 31.10.2024 förderfähigen und abgeschlossenen Maßnahmen wurden die Mittelab- rufe bis zum 08.11.2024 beantragt. Für alle Maßnahmen mit verlängerter Förderlaufzeit erfolgt die Beantragung nach Fertigstellung, spätestens bis Ende Juni 2025. Aktuell stehen noch 15 Anträge aus, für die Mittelabrufe zu stellen sind. Bislang wurden: - 36,4 Mio. € Fördermittel zur Auszahlung beantragt, davon sind - 25,7 Mio. € Fördermittel bereits eingegangen - 7,3 Mio. € Fördermittel vom Gesamtvolumen i.H.v 47,3 Mio. € kritisch (davon nach aktueller Einschätzung noch 50-70% abrufbar) 5 - 3,7 Mio. € Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt als nicht mehr realisierbar einzustufen. Stand der Verwendungsnachweise Nach dem Mittelabruf, also zum Abschluss der Anträge, ist der Bezirksregierung die Veraus- gabung der Mittel in Form eines Verwendungsnachweises darzulegen. Basierend auf den durchgeführten bzw. noch zu vollendenden Anträgen wurden bis Ende April von insgesamt 66 Verwendungsnachweisen bereits 38 eingereicht. Eine abschließende Rückmeldung seitens der Bezirksregierung liegt derzeit noch nicht vor. Nächste Sachstandsmitteilung Die nächste Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ ist für das 4. Quartal 2025 geplant. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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02.07.2025
Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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