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1600/2025

Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm "Digitalpakt NRW" vom 16.06.2025

Mitteilung Ausschuss 18.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 02.07.2025, TOP 6.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

11574 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/6 
 
Vorlagen-Nummer 18.06.2025 
 1600/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
 
Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm "Digitalpakt NRW" vom 16.06.2025 
Fünfte Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt 
NRW" für die Kölner Schulen 
 
Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ stehen der Stadt Köln 47,333 Millionen 
Euro zur Digitalisierung der Kölner Schulen zur Verfügung. Durch den zu leistenden Eigenanteil 
in Höhe von 10% und die nicht förderfähigen Kosten erhöht sich die gesamte Investitionssumme 
um ca. 6,5 Millionen € Eigenmittel auf etwa 53,834 Millionen €. 
 
Am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt 
NRW“ mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Digitalisierung der Kölner Schulen 
beschlossen (Session-Vorlage 0844/2020). 
 
Bisher erfolgten vier Sachstandsmitteilungen: 
Vorlage 1 (Session 2790/2023) am 20.11.2023 
Vorlage 2 (Session 1073/2024) am 22.04.2024 
Vorlage 3 - Aktualisierung Sachstand vom 22.04.2024 (Session 1688/2024) in Sondersitzung 
ASW am 26.06.2024 
Vorlage 4 (Session 3511/2024) am 25.11.2024 
 
Die vorliegende Sachstandsmitteilung schreibt die o. g. Mitteilungen fort und gibt einen aktuel-
len Überblick.  
 
Aktueller Stand der Maßnahmen 
 
Um die Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln abrufen zu können, waren alle Fördermaß-
nahmen grundsätzlich bis 31.10.2024 vollständig umzusetzen und schlusszurechnen. Andern-
falls hätte keine Förderfähigkeit bestanden. 
 
Seit Mitte 2024 hat die Bezirksregierung begonnen die Möglichkeit zu eröffnen, mit entspre-
chender Begründung Förderzeiträume im Einzelfall über den 31.10.2024 zu erweitern. Hier 
wurden in guter und enger Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung alle durch den Förder-
mittelgeber eröffneten Möglichkeiten genutzt und bis Frühjahr 2025 konnten im Zuge vertrau-
ensvoller ´Gespräche mit dem Fördermittelgeber Verlängerungsanträge mit gut begründeten 
Ausnahmen bis maximal Juni 2025 gestellt werden. Eine weitere Verlängerung wurde seitens 
der Verwaltung angestrebt, ist jedoch seitens der Bezirksregierung ausgeschlossen worden, 
da die Fördermittel vom Bund bereitgestellt werden und das Land bzw. die Bezirksregierung 
gegenüber dem Bund ebenfalls strenge Fristvorgaben einzuhalten hätte. Des Weiteren behält

2 
 
sich der Fördermittelgeber die Möglichkeit der Kürzung von Fördergeldern bei allen verlänger-
ten Maßnahmen grundsätzlich vor. 
 
Im Folgenden wird ein Überblick über die Sachstände der einzelnen Fördermaßnahmen gege-
ben: 
 
a.) Modernisierung der Datenverkabelung in Kölner Schulen 
 
Die Modernisierung der Datenverkabelung bildet das Fundament für die Digitalisierung eines 
jeden Schulstandorts. Für die neue Verkabelung beauftragt die Stadt Köln zunächst ein Ingeni-
eurbüro mit der Fachplanung, um anschließend auf Basis der Fachplanung die Verkabelungs-
arbeiten an eine Elektrofirma zu vergeben. 
 
Von den ursprünglich 60 geplanten Maßnahmen wurden Anfang 2024 17 Förderanträge zu-
rückgezogen, da deren Fertigstellung aufgrund des Baufortschritts und vorhandener Verzöge-
rungen in keinem Fall bis zum Ende des Förderzeitraums erfolgen konnten. Um die Fördermit-
tel zu sichern, wurden Ersatzmaßnahmen beantragt (Details im Absatz Ersatzmaßnahmen). 
 
Für alle noch laufenden Maßnahmen wurden ab Mitte 2024 – sofern erforderlich – Verlänge-
rungsanträge gestellt und zum Teil bis Juni 2025 gewährt: 
 
 Anzahl Schulen Fördervolumen 
Schulen mit Fördermaßnahme 43 16,7 Mio. € 
Davon fristgerechte Fertigstellung:   
- sehr wahrscheinlich oder bereits erfolgt 32 11,5 Mio. € 
- Wahrscheinlichkeit mittel bis hoch 6 2,5 Mio. € 
- Wahrscheinlichkeit gering bis unmöglich 5 2,7 Mio. € 
 
In der letzten Sachstandsmitteilung wurde mitgeteilt, dass die fristgerechte Umsetzung von 18 
Maßnahmen aufgrund der Insolvenz einer Baufirma akut gefährdet sei. Aufgrund der Insol-
venz hat die Bezirksregierung den Förderzeitraum für viele betroffene Maßnahmen bis Ende 
Juni 2025 verlängert. Von den 18 Maßnahmen konnten 8 erfolgreich neu ausgeschrieben wer-
den und 7 konnten aufgrund des Baufortschritts unter großem zeitlichen Druck noch mit der 
insolventen Baufirma abnahmebereit und damit förderfähig hergestellt werden. 
 
Daher konnte der Status „Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Fertigstellung gering bis un-
möglich“ für lediglich 5 Maßnahmen aufrechterhalten werden. Zudem enthält diese Kategorie 
auch nicht mehr nutzbares Fördervolumen auch von Maßnahmen anderer Kategorien, z. B. 
weil die eigentliche Maßnahme (Erstellung und Inbetriebnahme einer neuen oder überarbeite-
ten Datenverkabelung) abgeschlossen wurde, aber Rückbau des alten Netzes und/oder Nach-
arbeiten nicht mehr fristgerecht abgeschlossen werden können und damit nicht förderfähig 
sind. 
 
b.) Präsentationstechnik (interaktive Tafeln in Form von TouchPanels) 
 
 Gesamtzahl Fördervolumen (gerundet) 
TouchPanels ursprüngliche Planung 2941 15,6 Mio. € 
Davon fristgerechte Fertigstellung: 2810 12,6 Mio. € 
Nicht genutztes Fördervolumen:  3 Mio. € 
Zusätzliche Beschaffung  
(Details unter Ersatzmaßnahmen) 684 3,5 Mio. € 
Davon fristgerechte Fertigstellung: 618 2,8 Mio. € 
Nicht ausgeschöpftes Fördervolumen  0,2 Mio. €

3 
 
 
Die TouchPanel-Maßnahmen konnten entsprechend der oben aufgeführten Tabelle fristge-
recht montiert und abgerechnet werden. Aufgrund von Kostenvergünstigungen in der Beschaf-
fung konnten auch kurzfristig vor Förderende an weiteren Standorten mehr TouchPanels be-
schafft werden als ursprünglich kalkuliert (vgl. Tabelle „Zusätzliche Beschaffung“), wodurch 
rund 15,4 der 15,6 Mio. € Fördergelder (fast 99%) realisiert werden konnten. 
 
c.) Schulisches WLAN 
 
Die W-LAN Ausleuchtung der Schulen zur Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe sowie im An-
schluss die Installation der W-LAN Accesspoints erfolgt durch eine Firma mit entsprechendem 
Rahmenvertag. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtanzahl der durch den Rahmenvertrags-
partner bis zum Ende des Förderzeitraums 31.10.2024 realisierten Installationen: 
 
 Gesamtzahl Fördervolumen (gerundet) 
Fertiggestellte Schulen: 68 3,5 Mio. € 
umgeschichtetes Fördervolumen:  1,5 Mio. € 
 
Nach der Ausleuchtung einer großen Anzahl von Schulen bis zum Frühjahr 2024 wurde deut-
lich, dass oft mehr Accesspoints installiert werden müssen, als im Förderantrag ursprünglich 
geplant waren. Daher ergab sich bei der Hochrechnung auf alle 73 Schulen nach damaliger 
Schätzung eine Kostensteigerung von durchschnittlich 30 %, was die für den W-LAN Ausbau 
veranschlagten Fördermittel voraussichtlich zu 86 % ausgeschöpft hätte. 
 
Im Verlaufe des Jahres und nach individueller Ausleuchtung stellte sich heraus, dass die Ge-
samtanzahl der zusätzlich benötigten Accesspoints doch geringer ausfällt, als im Frühjahr 2024 
hochgerechnet. Zudem wurde durch einen neuen Rahmenvertrag die zu beschaffende IT-Inf-
rastruktur günstiger als ursprünglich geplant. Außerdem konnten 5 Standorte aufgrund unter-
schiedlicher Problemlagen nicht fristgerecht ausgestattet werden. Daher verblieben im Bereich 
WLAN-Ausbau rund 1,5 Mio. € Fördermittel, die allesamt auf andere Anträge umverteilt wurden 
(vgl. Tabelle „umgeschichtetes Fördervolumen“). 
 
d.) Fachraumausstattungen 
 
An drei Berufskollegs werden neue Fachraumausstattungen finanziert. Aktueller Sachstand: 
 
Maßnahme Fördervolumen 
(gerundet) Sachstand 
Digitale Laborti-
sche für das Wer-
ner-von-Siemens 
Berufskolleg 
2,6 Mio. € 
Die Fachplanung ist abgeschlossen, Ausschreibung 
sowie Vergabe sind erfolgt. Aufgrund diverser Verzö-
gerungen bei der Fachplanung, der Vergabe und der 
laufenden Umsetzung konnte der Fachbereich im 
Dezember 2024 mit dem Bau der Maßnahmen star-
ten. Es konnte eine Maßnahmenverlängerung erfolg-
reich begründet werden und diese wurde bis 
30.06.2025 gewährt. Aktuell wird mit Hochdruck an 
der Umsetzung gearbeitet, so dass möglichst alle 
Räume bis zum Fristende fertiggestellt sind und die 
gesamte Maßnahme abgerechnet werden kann. Ak-
tuell sind jedoch 7 von 21 Räumen (und damit rund 
1/3 der Fördermittel) als kritisch zu betrachten.  
CNC-Technik für 
das Berufskolleg 
Ulrichgasse 
0,2 Mio. € 
Die Maßnahme ist abgeschlossen, der Mittelabruf 
wurde beim Fördermittelgeber eingereicht, die Aus-
zahlung der Mittel ist erfolgt 
Automatisierungs-
labor für das Hans- 0,5 Mio. € Die Maßnahme wurde bis Ende August 2024 wegen 
massiver Lieferprobleme als kritisch eingestuft. Eine

4 
 
Böckler-Berufskol-
leg 
Verlängerung des Förderzeitraums wurde daher bis 
03/2025 beantragt und gewährt. Alle Lieferungen 
sind zwischenzeitlich erfolgt. Der Antrag auf Mitte-
labruf wurde Ende April gestellt. 
 
Ersatzmaßnahmen 
 
Für die nicht genutzten Fördermittel aus den zuvor erläuterten Maßnahmen wurden seit An-
fang 2024 laufend diverse Ersatzmaßnahmen zur Förderung beantragt und der Förderzeit-
raum wurde bis 31.12.2024 bzw. teilweise bis 30.06.2025 gewährt. 
 
Diese setzen sich aktuell wie folgt zusammen: 
 
Ersatzmaßnahme Volumen För-
derantrag 
Umsetzungsstatus Risikoeinschät-
zung 
Weitere TouchPanels 3,5 Mio. € Anträge abgeschlossen. 
Fördermittel i. H. v. 2,8 
Mio. € erhalten 
Etwa 80% der Ersatz-
maßnahme realisiert. 
20% aufgrund von 
Umsetzungsschwie-
rigkeiten, z. B. Ver-
zögerung durch As-
bestbelastung, pa-
rallele Baumaßnah-
men oder Kosten-
vergünstigungen 
nicht realisierbar 
iPads (Ersatz Altgeräte) 2,1 Mio. € abgeschlossen, Mittel 
abgerufen 
keine, da abge-
schlossen 
Fachraum-PCs  
(Ersatz Altgeräte) 
5,5 Mio. € Anträge i. H. v. 4,9 Mio. 
€ umgesetzt, davon 4,1 
Mio. € bereits abgeru-
fen, restliche Mittelab-
rufe sind bis Ende Mai 
vorgesehen 
0,6 Mio.€ nicht mehr 
realisierbar  
Peripherie für Lehrer*in-
nen Endgeräte 
0,6 Mio. € abgeschlossen, Mittel 
abgerufen 
keine, da abge-
schlossen 
Virtuelle Schweißgeräte/ 
Fachraumausstattung 
0,2 Mio. € abgeschlossen, Mittel 
abgerufen 
keine, da abge-
schlossen 
 
Abruf der Fördermittel 
 
Der Fördermittelabruf bei der Bezirksregierung Köln ist grundsätzlich erst möglich, sobald die 
Maßnahmen eines Förderantrags abgeschlossen und schlussgerechnet sind. Daher tritt die 
Stadt Köln mit eigenen finanziellen Mitteln in Vorleistung. 
 
Für alle bis 31.10.2024 förderfähigen und abgeschlossenen Maßnahmen wurden die Mittelab-
rufe bis zum 08.11.2024 beantragt. Für alle Maßnahmen mit verlängerter Förderlaufzeit erfolgt 
die Beantragung nach Fertigstellung, spätestens bis Ende Juni 2025. 
 
Aktuell stehen noch 15 Anträge aus, für die Mittelabrufe zu stellen sind. 
Bislang wurden: 
- 36,4 Mio. € Fördermittel zur Auszahlung beantragt, davon sind 
- 25,7 Mio. € Fördermittel bereits eingegangen 
- 7,3 Mio. € Fördermittel vom Gesamtvolumen i.H.v 47,3 Mio. € kritisch (davon nach 
       aktueller Einschätzung noch 50-70% abrufbar)

5 
 
- 3,7 Mio. € Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt als nicht mehr realisierbar einzustufen. 
 
Stand der Verwendungsnachweise 
 
Nach dem Mittelabruf, also zum Abschluss der Anträge, ist der Bezirksregierung die Veraus-
gabung der Mittel in Form eines Verwendungsnachweises darzulegen. Basierend auf den 
durchgeführten bzw. noch zu vollendenden Anträgen wurden bis Ende April von insgesamt 66 
Verwendungsnachweisen bereits 38 eingereicht. Eine abschließende Rückmeldung seitens 
der Bezirksregierung liegt derzeit noch nicht vor. 
 
Nächste Sachstandsmitteilung 
 
Die nächste Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ ist für das 4. 
Quartal 2025 geplant. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ulrichgasse 0

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Details

Aktenzeichen
1600/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.06.2025
Erstellt
22.05.2025 07:41