BV7/103/2025
Zuschuss an den Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V.
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Beschlussvorlage
3357 Zeichen
BV7/103/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zuschuss an den Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V. Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 7 24.06.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten Zuschusses: Verein Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V. Maßnahme Austausch Bodenbelag der Terrasse am Vereinsheim Ernst-Poensgen-Allee 60 Profitcenter/Konto/Maßnahme 42 424 04 /78170100/ 7.90000278 Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine Zuschuss bis zu 15.306,00 EUR Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. Sachdarstellung: Mitgliederstatistik 2025: Anteil % Gesamt: 795 männlich: 706 weiblich: 89 divers 0 keine Angabe 0 Jugendanteil (0-18 Jahre): 466 58 männlich: 439 55 Seite 2 weiblich: 27 3 divers 0 0 keine Angabe 0 0 Der Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V. (PSV) ist per Gebrauchsüberlassungsvertrag auf der Vereinssportanlage Ernst-Poensgen-Allee 60 ansässig. Er liegt direkt an der sogenannten Sportmeile Grafenberg und ist damit ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Infrastruktur im Stadtteil. Für das Vereinsheim besteht ein langfristig vertraglich festgelegtes Erbbaurecht. Der PSV steht für alle Berufsgruppen und Gesellschaftsschichten offen. Eine Zugehörigkeit zum Polizeidienst ist nicht erforderlich. Für Mitglieder und auch Nichtmitglieder wird ein weit gefächertes Breitensportangebot zur Verfügung gestellt. Angeboten werden Fußball, Volleyball, Faustball, Gymnastik, Turnen, Judo, Karate, Boxen, Schießsport, Hundesport sowie verschiedene Kurse, insbesondere im Bereich Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. Dreh- und Angelpunkt des Vereins- und Sportbetriebs ist das Vereinsheim. Dort befinden sich die Geschäftsstelle und weitere notwendige Einrichtungen wie Kabinen, Trainerbüro, WCs etc. sowie Seminar- und Versammlungsräume. Der Zugang vom Spielfeld aus erfolgt über die ca. 300 m² große Terrasse. Von den dort als Bodenbelag gelegten Keramikfliesen sind mittlerweile viele schadhaft und brüchig, sodass ein sicheres Begehen der Terrasse nicht mehr gewährleistet werden kann. Für den dadurch dringend notwendigen Austausch des Bodenbelages hat sich der Verein für einen sogenannten Steinteppich, eine fugenlose Bodenbeschichtung aus Colorquarz entschieden. Dieser Belag ist dauerhaft belastbar, wetterbeständig, rutschhemmend und im Vergleich zu verfugten Keramikplatten einfacher zu reinigen und dazu noch deutlich kostengünstiger. Nach Entfernen des alten Bodenbelages und Vorbereitung des Untergrundes wird die Fläche mit Quarzsand abgestreut. Als Steinteppich wird dann Colorquarz mit einem Bindemittel aufgetragen. Das entfernte Material des abgängigen Bodenbelages wird fachgerecht entsorgt. Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 46.384,05 EUR. Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt. Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: Zuschussfähige Gesamtkosten 46.384,05 EUR ./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 33% 15.306,00 EUR Vereinsanteil 31.078,05 EUR
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV7/103/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 30.05.2025
- Erstellt
- 30.05.2025 15:22