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BV7/103/2025

Zuschuss an den Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V.

Beschlussvorlage 30.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7, Sitzung am 24.06.2025, TOP 4.10

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3357 Zeichen

BV7/103/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Zuschuss an den Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V. 
Fachbereich: 
52 - Sportamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor  Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 7 24.06.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Gewährung des nachfolgend aufgeführten 
Zuschusses: 
 
Verein Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V. 
Maßnahme Austausch Bodenbelag der Terrasse am 
Vereinsheim Ernst-Poensgen-Allee 60 
Profitcenter/Konto/Maßnahme  42 424 04 /78170100/ 7.90000278 
Bezeichnung Zuschüsse für Investitionen an Vereine 
Zuschuss bis zu 15.306,00 EUR 
 
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt zweckgebunden an den Sportverein. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Mitgliederstatistik 2025: Anteil % 
Gesamt: 795  
männlich: 706  
weiblich: 89  
divers 0  
keine Angabe 0  
Jugendanteil (0-18 
Jahre): 
466 58 
männlich: 439 55

Seite 2 
weiblich: 27 3 
divers 0 0 
keine Angabe 0 0 
 
Der Polizei-Sport-Verein Düsseldorf e.V. (PSV) ist per Gebrauchsüberlassungsvertrag 
auf der Vereinssportanlage Ernst-Poensgen-Allee 60 ansässig. Er liegt direkt an der 
sogenannten Sportmeile Grafenberg und ist damit ein wichtiger Bestandteil der 
sportlichen Infrastruktur im Stadtteil. Für das Vereinsheim besteht ein langfristig 
vertraglich festgelegtes Erbbaurecht.  
 
Der PSV steht für alle Berufsgruppen und Gesellschaftsschichten offen. Eine 
Zugehörigkeit zum Polizeidienst ist nicht erforderlich. Für Mitglieder und auch 
Nichtmitglieder wird ein weit gefächertes Breitensportangebot zur Verfügung gestellt. 
Angeboten werden Fußball, Volleyball, Faustball, Gymnastik, Turnen, Judo, Karate, 
Boxen, Schießsport, Hundesport sowie verschiedene Kurse, insbesondere im Bereich 
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung. 
 
Dreh- und Angelpunkt des Vereins- und Sportbetriebs ist das Vereinsheim. Dort 
befinden sich die Geschäftsstelle und weitere notwendige Einrichtungen wie Kabinen, 
Trainerbüro, WCs etc. sowie Seminar- und Versammlungsräume. Der Zugang vom 
Spielfeld aus erfolgt über die ca. 300 m² große Terrasse. Von den dort als 
Bodenbelag gelegten Keramikfliesen sind mittlerweile viele schadhaft und brüchig, 
sodass ein sicheres Begehen der Terrasse nicht mehr gewährleistet werden kann. Für 
den dadurch dringend notwendigen Austausch des Bodenbelages hat sich der Verein 
für einen sogenannten Steinteppich, eine fugenlose Bodenbeschichtung aus 
Colorquarz entschieden. Dieser Belag ist dauerhaft belastbar, wetterbeständig, 
rutschhemmend und im Vergleich zu verfugten Keramikplatten einfacher zu reinigen 
und dazu noch deutlich kostengünstiger.  
Nach Entfernen des alten Bodenbelages und Vorbereitung des Untergrundes wird die 
Fläche mit Quarzsand abgestreut. Als Steinteppich wird dann Colorquarz mit einem 
Bindemittel aufgetragen. Das entfernte Material des abgängigen Bodenbelages wird 
fachgerecht entsorgt.  
 
Die zuschussfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 46.384,05 EUR. 
 
Der städtische Zuschuss wird zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung benötigt.  
 
Es ergibt sich somit folgender Finanzierungsplan: 
 
Zuschussfähige Gesamtkosten 46.384,05 EUR 
./. städtischer Zuschuss für Fremdleistungen von bis zu 33% 15.306,00 EUR 
Vereinsanteil 31.078,05 EUR

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 7
TOP 4.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV7/103/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
30.05.2025
Erstellt
30.05.2025 15:22