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AN/0246/2025

Recht auf analog

Die Linke. Anfrage nach § 4 28.02.2025

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 01.04.2025, TOP 5.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2676 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.02.2025  
AN/0246/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 
 
Recht auf analog 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
der StadtAG Behindertenpolitik zu setzen. 
Die Digitalisierung ist in vielen Bereichen sinnvoll und erleichtert unseren Alltag. Die Verwaltung 
treibt die Digitalisierung in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen voran. Wir alle profitieren 
davon. 
An immer mehr Stellen werden wir aber genötigt, uns online zu registrieren oder eine App 
herunterzuladen. Und das nicht nur bei kommerziellen Freizeitangeboten, sondern auch in 
Bereichen der Daseinsvorsorge. So hat Deutsche Post DHL Group die Technik der Packstationen 
so umgestellt, dass man dort kein Paket mehr ohne Smartphone und Nutzung der Post & DHL App 
abholen kann. Und der Zwang nimmt zu, Arzttermine über die Plattform des Unternehmens 
Doctolib zu vereinbaren. 
Der um sich greifende Digitalzwang bereitet Menschen mit Behinderung Probleme. Zudem allen 
Menschen, die die entsprechende Technik nicht nutzen können oder sich kein Smartphone leisten 
können. 
Gefordert wird daher ein Verbot, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie 
ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen. Denn das Wahrnehmen von 
Grundrechten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur 
darf nicht davon abhängig sein, dass wir Internet haben, ein Smartphone bei uns tragen oder eine 
bestimmte App installieren.

Auch wenn wir selber gerne die Technik nutzen, sollten wir uns trotzdem dafür einsetzen, dass es 
stets eine nicht-digitale Alternative gibt. 
Die Fraktion Die Linke bittet daher um die Beantwortung dieser Fragen: 
1. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Digitalisierung auf Menschen mit 
Behinderung ein? 
2. Gibt es städtische Dienstleistungen, die bereits heute nur digital genutzt werden können?  
3. Bereitet die Verwaltung solches vor? 
4. Gewährleistet die Verwaltung dauerhaft, dass keine Person von städtischen Dienstleistungen 
ausgeschlossen wird, es also keinen Digitalzwang geben wird? 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

01.04.2025 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 5.1 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0246/2025
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
28.02.2025
Erstellt
28.02.2025 10:17