AN/0246/2025
Recht auf analog
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Linke Anfrage nach § 4
2676 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.02.2025 AN/0246/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.04.2025 Recht auf analog Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der StadtAG Behindertenpolitik zu setzen. Die Digitalisierung ist in vielen Bereichen sinnvoll und erleichtert unseren Alltag. Die Verwaltung treibt die Digitalisierung in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen voran. Wir alle profitieren davon. An immer mehr Stellen werden wir aber genötigt, uns online zu registrieren oder eine App herunterzuladen. Und das nicht nur bei kommerziellen Freizeitangeboten, sondern auch in Bereichen der Daseinsvorsorge. So hat Deutsche Post DHL Group die Technik der Packstationen so umgestellt, dass man dort kein Paket mehr ohne Smartphone und Nutzung der Post & DHL App abholen kann. Und der Zwang nimmt zu, Arzttermine über die Plattform des Unternehmens Doctolib zu vereinbaren. Der um sich greifende Digitalzwang bereitet Menschen mit Behinderung Probleme. Zudem allen Menschen, die die entsprechende Technik nicht nutzen können oder sich kein Smartphone leisten können. Gefordert wird daher ein Verbot, Menschen bei der Grundversorgung zu benachteiligen, wenn sie ein bestimmtes Gerät oder eine digitale Plattform nicht nutzen. Denn das Wahrnehmen von Grundrechten, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Nutzung öffentlicher Infrastruktur darf nicht davon abhängig sein, dass wir Internet haben, ein Smartphone bei uns tragen oder eine bestimmte App installieren. Auch wenn wir selber gerne die Technik nutzen, sollten wir uns trotzdem dafür einsetzen, dass es stets eine nicht-digitale Alternative gibt. Die Fraktion Die Linke bittet daher um die Beantwortung dieser Fragen: 1. Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkungen der Digitalisierung auf Menschen mit Behinderung ein? 2. Gibt es städtische Dienstleistungen, die bereits heute nur digital genutzt werden können? 3. Bereitet die Verwaltung solches vor? 4. Gewährleistet die Verwaltung dauerhaft, dass keine Person von städtischen Dienstleistungen ausgeschlossen wird, es also keinen Digitalzwang geben wird? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0246/2025
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 28.02.2025
- Erstellt
- 28.02.2025 10:17