BV9/222/2025
Errichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) mit „Zebrastreifen“ und Verkehrszeichen auf der Harffstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 26.09.2025; BV9/186/2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage BV
1844 Zeichen
BV9/222/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Errichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) mit „Zebrastreifen„ und Ver- kehrszeichen auf der Harffstraße - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 26.09.2025; BV9/186/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 05.12.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 bittet die Fachverwaltung auf der Harffstraße im Bereich des „Kaufhauses Wertvoll“ der Caritas (Harffstraße 40) und der Zufahrt zum „EDEKA E- Center Wersten“ (Harffstraße. 53) einen Fußgängerüberweg (FGÜ) mit „Zebrastreifen“ und Verkehrszeichen [Richtzeichen 350-10] zu errichten (analog zu dem Fußgängerüberweg an der Ecke Harffstraße/Friedberger Weg [Harffstr. 199]). Stellungnahme der Verwaltung: Die von Ihnen genannte Stelle wurde im Vorfeld bereits intensiv begutachtet. Auf Grund der schmalen Fahrbahn, der durch die Kurvenlage sowie der Bushaltestellen eingeschränkten Sichtverhältnisse und der zahlreichen Zu- bzw. Ausfahrten, gestaltet sich hier eine Einrichtung eines FGÜ mit den geltenden Sicherheitsbestimmungen unter Aufrechterhaltung des Straßenquerschnitts als nicht machbar. Hinzu kommt eine Verkehrsbelastung in einer Höhe, bei der ein FGÜ nur mit Mittelinsel als verkehrssicher betrachtet werden kann. Da die Anlage einer Mittelinsel aus den oben bereits genannten Platzgründen nicht möglich ist, werden wir die Einrichtung einer Fußgängerfurt mit Lichtzeichenanlage („Ampel“) prüfen. Aufgrund der Vielzahl der Anträge aus den 10 Bezirksvertretungen, der Bürgerschaft und den politischen Gremien kann kein Zeitpunkt für die Prüfung; Planung und Umsetzung genannt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/222/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 12.11.2025
- Erstellt
- 12.11.2025 09:40