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AFO/0008/2024

Wohnmobilstellplatz Wilhelmshafenufer

Anfrage in der BV Ost 04.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 19.09.2024, TOP 7.2

StellungnahmeAmt61

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Originalanfrage Herr Moths (FDP)

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StellungnahmeAmt61

2158 Zeichen

Syadt Münster
Dagaerıst I
02.09.2024
@ 1261

ster
Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Ost

10. Sep. 204

61.21.0002
Rene Krusche

Bezirksvertretung Münster-Ost

Über 33.22 - Bezirksverwaltung Münster-Ost
Über Dez. Ill, Stadtbaurat Denstorff

Auf die Anfrage an die Verwaltung AFO/0008/2024 der FDP-Ratsfraktion bzgl. einer
Zwischennutzung der bisher als Wohnmobilstellplatz vorgesehenen Fläche am
Wilhelmshavenufer (Flur 127, Flurstück 218) kann folgende Information mitgeteilt werden:

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan aktuell als Sondergebiet (Wohnmobilstellplatz)
dargestellt. Im Zusammenhang mit dem Konzept der Stadt Münster für das Marktsegment
Wohnmobiltourismus, welches mit der Vorlage V/0177/2024 am 19.06.2024 vom Rat
beschlossen wurde, soll an dem o.g. Standort für die nächsten acht Jahre jedoch kein
Wohnmobilstellplatz realisiert werden (vgl. Beschlusspunkt 2 der V/01771/2024).

Grundsätzlich ist insofern eine Zwischennutzung auf der 0.g. Fläche potenziell denkbar. Da
sich die Fläche im Außenbereich befindet, sollte sie gem. $ 35 BauGB Abs. 2 sowie Abs. 3
Nr. 1 planungsrechtlich zulässig sowie auf einen temporären und einfach zurückwickelbaren
Charakter ausgelegt sein. -

Derzeit wird die o.g. Fläche größtenteils landwirtschaftlich genutzt und ist als Grünland
verpachtet. Darüber hinaus ist im Jahr 2025 der naturnahe Ausbau der Gewässer 3299922
und 32999224 zur Verbesserung des Hochwasserschutzes (vgl. V/0250/2024) geplant,
durch den die Fläche am westlichen Rand betroffen ist. Im Zusammenhang mit dem
geplanten Gewässerausbau ist zudem eine Baustelleneinrichtung vorgesehen. Im Zeitraum
der Baumaßnahmen wird der dahinterliegende Bereich nicht gut erreichbar sein. Für eine
spätere Nutzung der Fläche ist eine Überfahrt geplant, deren Errichtung zeitlich noch nicht
festgelegt ist.

Solite eine Zwischennutzung auf der o.a. Fläche angestrebt werden, so wäre dies nur unter
Aufgabe des Pachtvertrages und nach Abschluss des Gewässerausbaus denkbar. Die
Gewässerausbaumaßnahme wird voraussichtlich bis Herbst 2026 dauern.

(4 un
esters;

Anlage
Anfrage Ifd. Nr. AFO/0008/2024 der FDP-Ratsfraktion vom 25.05.2024

Originalanfrage Herr Moths (FDP)

596 Zeichen

AFO/0008/2024

Freie
Demokraten

FDP-Ratsfraktion
Rothenburg 20/21

48143 Münster

Tel. 0251-987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
fap-ms.de

Anfrage an die Verwaltung Münster, 25.05.2024

Wohnmobilstellplatz Wilhelmshafenufer

Nach dem Konzept der Stadt Münster für das Marktsegment Wohnmobiltourismus soll die bisher
als zentraler Wohnmobilstellplatz vorgesehene Fläche am Wilhelmshafenufer für mindestens 8
Jahr nicht für diesen Zweck genutzt werden.

Welche Pläne hat die Stadt Münster für diese Fläche? Ist eine Zwischennutzung denkbar?

gez.

Kurt Moths
Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

19.09.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 7.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wilhelmshavenufer
  • Rothenburg 20

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Details

Aktenzeichen
AFO/0008/2024
Typ
Anfrage in der BV Ost
Datum
04.06.2024
Erstellt
28.05.2024 17:42