V/0317/2025
Gertrudenstraße
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Beschlussvorlage
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V/0317/2025 V/0317/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gertrudenstraße - Baubeschluss Kanalbau - Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung sowie der baulichen Ausführung für die Kanalsanierung Gertrudenstraße (Anlage 1-3) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 600.000 € ent- stehen. Beiträge oder Zuschüsse werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird zu 100% aus den Abwassergebühren refinanziert. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 0012 Verbesserung von Kanälen / Hausanschlüssen Auszahlungen 2026 600.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o.g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Amt für Mobilität und Tiefbau 22.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hemann Telefon: 492-6654 Hemann@stadt-muenster.de - 2 - V/0317/2025 Begründung: 1. Voraussetzungen Die Maßnahme ist im Bereich der Maßnahmenart A3 „Sanierung aus baulichen Gründen“ unter der Nr. 1.1.266 im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufgenommen. Die hier aufgeführte Maßnahme trägt zur Umsetzung der folgenden Ziele zur Klimaanpassung und Nachhaltigkeitsstrategie bei: Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster (Vorlage V/0799/2019) o Maßnahme A5 b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Abwasserableitung im Bereich der Gertrudenstraße erfolgt über ein Mischsystem. Im Abschnitt zwischen der Melchersstraße und der Heerdestraße ist die Kanalisation in einem baulich schlechten Zustand (Zustandsklasse 0-2) und muss zeitnah saniert werden. Zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Gertrudenstraße wird die Maßnahme in geschlossener Bauweise durch eine Schlauch- liner-Sanierung geplant. Die Linersanierung erstreckt sich über eine Länge von rd. 380 m. Hinzu kommen ca. 140 m Anschlussleitungen, die ebenfalls in geschlossener Bauweise saniert werden. Einzelne Anschlussleitungen werden auf einer Gesamtlänge von rd. 20 m aufgrund ihres Schadens- bildes in offener Bauweise erneuert. Diese Sanierungsmaßnahme dient der Sicherstellung der Funktionalität und Standsicherheit der was- serwirtschaftlichen Infrastruktur. Darüber hinaus trägt die Maßnahme zum Schutz der Gewässer bei, da durch die Beseitigung v on Undichtigkeiten das Eindringen von Mischwasser in das Grundwasser verhindert wird. In Folge der Kanalbaumaßnahme werden an den Standorten, in denen es technisch möglich ist, zeit- nah Baumersatzpflanzungen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhal tigkeit vorgenom- men. 3. Ausschreibung und Bau Die Planung der Verkehrsführung zum Einziehen des Schlauchliners sowie des Baustellenverkehrs zum Schillergymnasium wird im Rahmen der Baudurchführung detailliert vorbereitet. Das Amt für Mobilität und Tief bau sieht eine frühzeitige Information der Anliegerinnen/Anlieger und Eigentümerinnen/Eigentümer durch Anschreiben entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau vor. Die Bemessung und Planung der Tiefbaumaßnahmen wurde nach den M indestanforderungen der aktuellen Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien durchgeführt. Reduktionen hiervon sind demzufolge nicht möglich. - 3 - V/0317/2025 Die Ausschreibung und der Bau erfolgt unmittelbar nach Baubeschluss. Der Baubeginn ist für das 1.Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit wird voraussichtlich drei Monate betragen. Eine witterungs- bedingte Verlängerung der Bauzeit kann nicht ausgeschlossen werden. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. gez. I.V. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan_1_Gertrudenstraße Anlage 2: Lageplan_2_Gertrudenstraße Anlage 3: Lageplan_3_Gertrudenstraße
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Stand der Letungsabfrage: Feb 2022 Anzahl und Lage der Kabelpakefe unklar
Dargestelfe Leitungen wurden graphsch aus den von den Lefungsträgern zur Verfügung
gestellten Dokumenten übernommen. Der Litungsplan bildet eine Zusanmenfassung dieser
Daten, erfüllt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Lagegenausgkeit. Magebich,
sind die Orignalunterlagen und Informahonen der Leitungsträger.
Die Vollständigkeit und genaue Lage von Versorgungsletungen ist vor Bauhegnn zu überprüfen
Kabelpakete und Fornsteine beachten!
Planung: se
- Für alle zu sanierenden MW-Haltungen wird der Altrohrzustand I festgelegt
- Mitlerer höchster Grundwasserstand 530m ü. NN
- Auslegung Wasserhällung
max. MW-Zufluss an Schacht S0023372 = x //s In Bearbeitung!
- Die Darstellung der Schachtsymbole auf den privaten Liegenschaften ist
nachrichtich (in der Örtlichkeit an der Oberfläche sichtbar
- Detail gilt für alle Schachtanschlüsse mi Schlauchliner
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- Arme für Mobilität
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Anlage A
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Anlage A zur V/0317/2025 Kurzüberblick Die Mischwasserkanalisation innerhalb der Gertrudenstraße zwischen der Melchersstraße und der Heerdestraße ist in einem baulich schlechten Zustand (Zustandsklasse 0-2) und muss zeitnah saniert werden. Zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Gertrudenstraße wird die Maß- nahme in geschlossener Bauweise durch eine Schlauchliner-Sanierung geplant. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im 1Q. 2026 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 0,6 Millionen Euro zu kalkulie- ren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
AUKB_V_0317_2025_Gertrudenstrasse_Anlage_3
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AUKB_V_0317_2025_Gertrudenstrasse_Anlage_2
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En ‚Aınk für Mobilität: und Tiefbau Ba ka, I und Gymnasium At a aa un Ta N
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Gertrudenstraße
- Melchersstraße
- Heerdestraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0317/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 09:14