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Finanzierung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe in der Stadt Köln
Gem. Antrag nach § 3 (Rat) AN/0651/2026 vom 22.04.2026
Stand: Am 05.05.2026 im Jugendhilfeausschuss vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
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Fraktion die LINKE Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 22.04.2026 AN/0651/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Finanzierung der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe in der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, Sehr geehrter Herr Burmester, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag für die Sitzung des Jugendhil- feausschusses am 05.05.2026 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der anstehenden Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt ein Konzept vorzulegen, das eine gleichberechtigte und auskömmliche Fi- nanzierung der freien Träger der Jugendhilfe in der Stadt Köln sicherstellt. Dabei sind insbe- sondere die Auswirkungen von Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingte Kostensteigerun- gen (verbindlich) zu berücksichtigen und in eine Anpassung der bestehenden Fördersyste- matik einfließen zu lassen. Das Konzept ist dem Jugendhilfeausschuss bis zur Sitzung am 29.09.2026 zur Beratung vorzulegen. Begründung: Die freien Träger der Jugendhilfe in der Stadt Köln leisten einen essentiellen Beitrag zur Er- füllung der nach SGB VIII bestehenden Pflichtleistungen in allen Bereichen der Jugendhilfe (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe für junge Volljährige). Leistungen in diesen Bereichen sind nicht nur dem Gesetz nach verpflichtend zu erbringen, sondern bilden durch ihre Niederschwelligkeit einen Zugang zur unkomplizierten und schnel- len Hilfe in belastenden Situationen. Dadurch leisten die freien Träger ebenso wie die städti- schen Einrichtungen einen wichtigen Beitrag, Probleme in einem frühen Stadium anzugehen und somit folgenschwere Probleme und die damit verbundenen personellen und finanziellen Aufwände zu verhindern. Mit den beispielsweise bestehenden 4-Jahres-Verträgen ohne Dynamisierungen für die Fa- milien- und Fachberatungsstellen, werden zahlreiche Träger durch die Finanzierungssyste- matik vor das Problem gestellt einerseits nach Tarifvertrag bezahlen zu müssen um Landes- zuschüsse zu erhalten und die Qualität der Leistungen zu erhalten, gleichzeitig werden die damit verbundenen Tariferhöhungen aber nicht in den kommunalen Förderungen abgebildet. - 2 - Während die Tariferhöhung und die steigenden Kosten in den Bezirksjugendämtern und städtischen Einrichtungen durch steigende Budgets oder überplanmäßige Aufwendungen in der Verwaltung mitgetragen werden, wird dies den freien Trägern nicht gewährt und stellt durch den eingefrorene Förderbetrag die freien Träger vor die unlösbare Aufgabe ihren Trä- geranteil auf bis zu 25% unrealistisch stark zu steigern. Dieses Problem gilt insbesondere für die Familien- und Fachberatungsstellen, aber in abgewandelter Form auch für alle anderen Bereiche. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Günter Bell gez. Lucas Sickmöller Linke-Fraktionsgeschäftsführer Geschäftsführer Volt-Fraktion
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