V/0163/2009
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Beschlussvorlage
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V/0163/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Nord Betrifft Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord Beratungsfolge 28.04.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Zu laufenden Aufwendungen im Jahre 2009 wird folgenden Vereinen bzw. Vereinigungen ein Zuschuss in nachstehender Höhe gewährt: 1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 € 1.2 Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus 250,00 € 1.3 Kleiner Chor Münster 150,00 € 1.4 Bürgervereinigung Kinderhaus e.V. 300,00 € 1.5 Heimatverein Sandrup-Sprakel-Coerde 300,00 € 1.6 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 € 1.7 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 € 2. Für Einzelveranstaltungen wird folgenden Vereinen und Vereinigungen ein einmaliger Zuschuss bewilligt: 2.1 Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 150,00 € 2.2 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 2.4 Coerder Carnevals Club von 1968 e.V. 250,00 € 2.5 Kinderhauser Karnevals Club 150,00 € 2.6 Kaninchenzuchtverein W 100 Münster – Kinderhaus 200,00 € Vorlagen-Nr.: V/0163/2009 Auskunft erteilt: Herr Temme Ruf: 492 16 00 E-Mail: Temme@stadt-muenster.de Datum: 11.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0163/2009 2.7 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e.V. 100,00 € 2.8 Förderverein Für Dich - Kinderheim Jaksice e.V. 250,00 € 2.9 Landfrauenverband e.V., Sprakel 100,00 € 2.10 St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 € 2.11 Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 € 2.12 Heimatverein Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 € 2.13 Kfd St. Marien Sprakel 100,00 € 2.14 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus 200,00 € 3. Zu Jubiläen: 3.1 Sozialbüro Kinderhaus der Kath. Kirchengemeinde St. Josef 100,00 € 10 Jahre 4. Finanzierung Die Gesamtsumme der Zuschüsse in Höhe von 3.800,00 € wird aus dem Sachkonto 530 800 Zuschüsse etc. finanziert. Begründung: Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung Münster- Nord beschlossenen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt. Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unterstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs.1 d GO NW für das Haushaltsjahr 2009 einen Betrag von 3.800,00 € zur Verfügung gestellt. 1. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt, bis auf eine Ausnahme. Der Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde bat um einen Zuschuss zur ganzjäh- rigen Pflege und Unterhaltung des Mahnmals und des Umfeldes. 2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen zu 2.1 und zu 2.2 Die Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. und der Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde organisieren die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen am Volkstrauertag. - 3 - V/0163/2009 zu 2.3 Die Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde veranstaltet eine Tagesfahrt für Senioren, ein Kameradschafts- und Integrationsfest sowie eine Bosselwanderung für alle interes- sierten Bürger. zu 2.4 Der Coerder Carnevals Club von 1968 e.V. veranstaltet wieder seine große Gala- Prunksitzung und weitere Veranstaltungen. zu 2.5 Der Kinderhauser Karnevals Club hat auch 2009 eine öffentliche Karnevalsveranstal- tung und eine Kinderkarnevalsfeier organisiert. zu 2.6 Auch in diesem Jahr veranstaltet der Kaninchenzuchtverein W 100 in der Agora des Bürgerhauses Kinderhaus wieder eine große Lokalschau. zu 2.7 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet einen öffentlichen Senio- rennachmittag im Festzelt. zu 2.8 Der Förderverein „Für Dich“- Kinderheim Jaksice e.V. veranstaltet wieder eine Ferien- freizeit mit Kindern aus Jaksice in den Sommerferien. zu 2.9 Der Landfrauenverband e.V., Sprakel-Sandrup-Coerde organisiert u. a. Führungen und Besichtigungen zu 2.10 Die St. Martinus-Bruderschaft veranstaltet u. a. am 09.11.2009 einen Seniorennach- mittag für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre. zu 2.11 „GEMEINSAM nicht einsam – Freundeskreis Äl terwerden“ veranstaltet u. a. ein großes Erntedankfest und eine Nikolausfeier. zu 2.12 Der Heimatverein Sprakel-Sandrup-Coerde veranstaltet u. a. ein Herbst- und Erntefest. zu 2.13 Die Kfd St. Marien Sprakel veranstaltet u. a. Vorträge und Ausflüge. zu 2.14 Der Ökumenische Eine-Welt-Kreis setzt sich für mehr Gerechtigkeit durch Informatio- nen und Aufklärung über „Fairen Handel“ ein. 3. Zu Jubiläen: zu 3.1 Das Sozialbüro Kinderhaus der kath. Pfarrgemeinde St. Josef-Kinderhaus plant eine bürgerorientierte Jubiläumsfeier auf dem Sprickmannplatz zum 10-jährigen Bestehen. 100,00 € erscheinen hierzu angemessen. 4. Finanzierung Der Haushaltsansatz von 3.800,00 € ist damit, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt wird, aufgebraucht. I. A. gez. Temme Anlage
Richtlinien für Zuschüsse
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken der Stadt Münster 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksv ertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewähr ung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nord - rhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden A ufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendl i- chen, älteren Menschen und der Integration von Ausl änderinnen und Ausländern und den Vereinen und Ver- bänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausge- schlossen, die bereits von anderen städtischen Stel len Förderungen für den gleichen Verwendungszweck e r- halten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf A ntrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbez irks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspf lege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angeh ö- ren, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf A ntrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur För de- rung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besond eren Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportverein e bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschu ss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubi- läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entsch eiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellt en Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für d ie Gewährung von Zuschüssen an örtli- che Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc ksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt erschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die H öhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgesellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschus s. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitge- haltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig – möglichst Anfang Oktober und Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sprickmannplatz
- Kinderhaus 250
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0163/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37